StBVV-Rechner
Steuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.
StBVV-Rechner jetzt nutzenFachquelle zur Einordnung: Deutsche Bundesbank – Leitzinsen & Geldpolitik
Recht & Gebühren bündelt die Rechner für gesetzlich geregelte Verfahrens- und Beurkundungskosten. Ob Scheidung, Immobilienkauf oder offene Rechnung: Die Unterkategorie berechnet Anwalts-, Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren anhand der gesetzlichen Tabellen und macht die tatsächlichen Kosten transparent.
Steuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.
Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte, tagesgenaue Berechnung über alle Zinsperioden.
Prozesskostenhilfe nach § 115 ZPO berechnen: einzusetzendes Einkommen, PKH-Freibeträge 2026, Monatsrate und Vermögenseinsatz.
Scheidungskosten berechnen: Verfahrenswert nach FamGKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten – einvernehmlich oder strittig.
Notarkosten berechnen: Beurkundung, Grundschuld und Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B.
Recht & Gebühren bündelt Rechner für gesetzlich geregelte Kosten bei familienrechtlichen, notariellen und gerichtlichen Verfahren. Die Gebühren folgen festen Tabellen aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), nicht freien Preisen. Die Unterkategorie umfasst drei Rechner: Der Scheidungskostenrechner berechnet Anwalts- und Gerichtskosten nach RVG und FamGKG, der Notarkostenrechner ermittelt Notar- und Grundbuchgebühren beim Immobilienkauf nach GNotKG Tabelle B und der Verzugszinsenrechner berechnet tagesgenau gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB. Maßgeblich sind die Gebührentabellen in der Fassung des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 (KostRÄG 2021), gültig seit dem 1. Januar 2021.
Der Scheidungskostenrechner berechnet den Verfahrenswert aus den Nettoeinkommen, dem Kinderabzug und dem Versorgungsausgleichs-Zuschlag und leitet daraus Anwalts- und Gerichtskosten ab. Der Notarkostenrechner schlüsselt Beurkundungs-, Vollzugs- und Betreuungsgebühren sowie Grundbuchkosten nach GNotKG Tabelle B auf. Der Verzugszinsenrechner berechnet tagesgenau die gesetzlichen Verzugszinsen unter Berücksichtigung aller halbjährlichen Basiszinssatz-Wechsel.
Je nach Verfahrensart gibst du unterschiedliche Werte ein: bei Scheidungskosten das monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, die Kinderzahl und die Zahl der Versorgungsausgleichs-Anrechte. Diese Angaben bestimmen den Verfahrenswert, der wiederum die Zeile in der Gebührentabelle festlegt. Bei allen Rechnern der Unterkategorie gilt: Die Eingaben müssen zum Verfahrensgegenstand passen, da das Gericht den Verfahrenswert von Amts wegen festsetzt und falsche Annahmen zu falschen Kostenschätzungen führen.
Die Gebührenberechnung folgt einer zweistufigen Logik: Erst wird der Verfahrenswert aus den konkreten Verfahrensumständen abgeleitet, dann werden Anwalts- und Gerichtsgebühren aus den gesetzlichen Tabellen abgelesen und mit den vorgeschriebenen Gebührensätzen multipliziert. Die RVG-Tabelle und die FamGKG-Tabelle sind nicht identisch und liefern bei gleichem Verfahrenswert unterschiedliche Beträge.
Am häufigsten wird der Verfahrenswert falsch eingeschätzt, weil Brutto- statt Nettoeinkommen eingesetzt oder Versorgungsanrechte vergessen werden. Zweiter Fehler: Die Gebühren für Anwalt und Gericht verwechseln – beide folgen eigenen Tabellen mit unterschiedlichen Beträgen. Dritter Fehler: Folgesachen mit der Grundgebühr verwechseln, obwohl Unterhalt oder Sorgerecht eigene Verfahrenswerte haben.
Prüfe vor dem Verfahren, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist – das ist bei allen gebührenrechtlichen Verfahren der größte Kostenhebel. Die Gebührentabellen steigen in Stufen, nicht linear: Kleine Änderungen am Verfahrenswert können die Kosten sprunghaft erhöhen. Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe die Eigenbelastung senken. Der Antrag wird beim zuständigen Gericht gestellt und erfordert eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Recht & Gebühren ist der Einstieg für alle Rechner rund um gesetzlich geregelte Verfahrenskosten. Die Berechnungen folgen den Gebührentabellen des RVG und FamGKG und liefern Orientierungswerte, keine verbindliche Rechtsberatung.
Diese Unterkategorie nutzt eine differenzierte Auslegung je Themencluster, damit Ergebnisse nicht nur korrekt berechnet, sondern auch im passenden Entscheidungskontext verstanden werden.
Steuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.
StBVV-Rechner jetzt nutzenVerzugszinsen nach § 288 BGB berechnen: Basiszinssatz + 5 bzw. 9 Prozentpunkte, tagesgenaue Berechnung über alle Zinsperioden.
Verzugszinsen-Rechner jetzt nutzenProzesskostenhilfe nach § 115 ZPO berechnen: einzusetzendes Einkommen, PKH-Freibeträge 2026, Monatsrate und Vermögenseinsatz.
Prozesskostenhilfe-Rechner jetzt nutzenScheidungskosten berechnen: Verfahrenswert nach FamGKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten – einvernehmlich oder strittig.
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Quellen, Transparenz und Haftung
Haftungsausschluss
Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.
Die Ergebnisse sind Orientierungswerte nach den gesetzlichen Gebührentabellen. Für verbindliche Auskünfte ist ein Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet maßgeblich. Die Gebührenlogik wird gegen die amtlichen Tabellen des RVG (Anlage 2 zu § 13) und des FamGKG (Anlage zu § 28) in der Fassung des KostRÄG 2021 geprüft.
Quelle: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Anlage 2, Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), § 43 und Anlage
Stand: 2026-09-03
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