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Lohnsteuer-Rechner 2026: Steuerklasse 1–6 + Tabelle

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Kurzantwort

Lohnsteuer-Rechner: Bruttolohn, Steuerklasse und Bundesland eingeben und Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berechnen. Beispiel: 4.000 € brutto in Steuerklasse I ergeben rund 525 € Lohnsteuer. Sozialabgaben zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Lohnsteuertabelle 2026: Steuerklasse 1–6, Bruttolohn 1.500–10.000 €, monatliche Werte.

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist die Lohnsteuer?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich oder jährlich von deinem Bruttolohn einbehält, macht der Lohnsteuer-Rechner transparent. Die zentrale Frage: Was bleibt nach der Steuer – abhängig von Bruttolohn, Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer; ihre Höhe hängt stark von der Steuerklasse ab, weil diese die berücksichtigten Freibeträge bestimmt. Der Rechner ergänzt die Lohnsteuer um den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Er richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Steuerlast einschätzen, einen Steuerklassenwechsel abwägen oder ein Jobangebot bewerten wollen. Sozialabgaben wie Kranken- oder Rentenversicherung zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Entscheidend ist das Verständnis, dass die Lohnsteuer keine eigene, endgültige Steuerart ist, sondern eine unterjährige Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Ob am Jahresende eine Erstattung oder eine Nachzahlung entsteht, klärt erst die Steuererklärung, in der alle Einkünfte, Werbungskosten und Sonderausgaben zusammengeführt werden.

Der Rechner macht sichtbar, wie stark allein die Steuerklasse das monatlich einbehaltene Volumen verändert, und liefert damit eine gute Grundlage, um Jobangebote und einen Steuerklassenwechsel realistisch einzuordnen; Auch die amtliche Minderung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer durch die Kinderfreibeträge nach § 51a Abs. 2a EStG rechnet er mit: Für diese beiden Zuschlagsteuern legt er eine fiktive Lohnsteuer zugrunde, bei der die Freibeträge bereits abgezogen sind.

Ab wann fällt Lohnsteuer an? In Steuerklasse I bleibt ein Bruttolohn bis rund 1.430 Euro im Monat lohnsteuerfrei (2026).

Dahinter steht der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr, ergänzt um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) und den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro).

Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diese Schwelle überschreitet, greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

In Steuerklasse III liegt die Grenze wegen des doppelten Grundfreibetrags deutlich höher — hier bleibt Bruttolohn bis rund 2.700 Euro im Monat steuerfrei. Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche Beratung.

Eingaben

Lohnsteuer berechnen: Bruttogehalt, Steuerklasse und Bundesland eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst deinen Bruttolohn ein und legst über die Auswahl fest, ob es sich um einen Monats- oder Jahreswert handelt. Die Steuerklasse ist der wichtigste Hebel: Klasse III führt zu deutlich weniger Lohnsteuer als Klasse I, Klasse V und VI zu spürbar mehr.

Über das Bundesland steuerst du den Kirchensteuersatz (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent) und einen kleinen Effekt bei der Pflegeversicherung in Sachsen.

Die Kirchensteuer schaltest du per Schalter zu, und die Zahl der Kinder wirkt in diesem Rechner über den Pflegeversicherungssatz auf die Vorsorgepauschale und dadurch leicht auf die ausgewiesene Lohnsteuer; zusätzlich mindern die Kinderfreibeträge nach § 51a Abs. 2a EStG den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer deutlich, weil für diese beiden eine fiktive Lohnsteuer mit abgezogenen Freibeträgen maßgebend ist.

Ein häufiger Fehler ist, den Jahreslohn einzugeben, aber Monat als Zeitraum stehen zu lassen. Als Datengrundlage eignet sich die aktuelle Gehaltsabrechnung oder die Lohnsteuerbescheinigung.

Achte darauf, Bruttolohn und Zeitraum konsistent zu wählen, und stelle Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Kinderzahl passend zu deiner tatsächlichen Situation ein – jede dieser Angaben verändert das Ergebnis spürbar.

Wer verschiedene Szenarien vergleichen will, etwa den Wechsel von Steuerklasse I zu III, ändert nur die Steuerklasse und lässt die übrigen Werte gleich.

Praxisfälle

Lohnsteuer in typischen Situationen

Sechs häufig gesuchte Fälle mit Eingaben und Ergebnissen aus der echten Rechenfunktion (geprüft mit run-calc am 27.09.2026, Bundesland Nordrhein-Westfalen soweit nicht anders angegeben).

  1. Minijob 556 Euro: keine Lohnsteuer über die Steuerklasse

    „Wie viel Lohnsteuer fällt bei einem Minijob an?“

    Eingabe
    556 € brutto/Monat, Steuerklasse I, NRW, keine Kirchensteuer
    Ergebnis
    0 € Lohnsteuer, weil 556 Euro unterhalb der monatlichen Freibetragsschwelle von rund 1.430 Euro in Steuerklasse I liegen. In der Praxis führt der Arbeitgeber bei echten 556-Euro-Minijobs meist die pauschale 2-Prozent-Abgabe ab statt der individuellen Lohnsteuerklasse – dieser Rechner bildet die Klassen-Variante ab.
  2. Lohnsteuer Steuerklasse 1 bei 4.000 Euro brutto

    „Wie hoch ist die Lohnsteuer in Steuerklasse 1?“

    Eingabe
    4.000 € brutto/Monat, Steuerklasse I, NRW, keine Kirchensteuer
    Ergebnis
    524,50 € Lohnsteuer, das sind 13,1 Prozent vom Bruttolohn.
  3. Steuerklasse III gegen V: Ehepaar-Vergleich

    „Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten Lohnsteuer?“

    Eingabe
    je 4.000 € brutto/Monat, einmal Steuerklasse III, einmal Steuerklasse V
    Ergebnis
    201,83 € in Steuerklasse III gegenüber 944,92 € in Steuerklasse V – die Jahressteuer des Paares ändert sich dadurch nicht, nur die monatliche Verteilung.

    Steuerklassenkombination vergleichen

  4. Kirchensteuer mit Kinderfreibeträgen

    „Wie wirken sich Kinderfreibeträge auf die Kirchensteuer aus?“

    Eingabe
    4.000 € brutto/Monat, Steuerklasse I, Kirchensteuer NRW (9 %), 0/1/2 Kinderfreibeträge
    Ergebnis
    47,21 € Kirchensteuer ohne Kind, 26,61 € mit einem Kinderfreibetrag, 8,05 € mit zwei Kinderfreibeträgen – ab drei Freibeträgen entfällt sie ganz.
  5. Zweitjob in Steuerklasse VI

    „Wie viel Lohnsteuer zahle ich im Zweitjob mit Steuerklasse 6?“

    Eingabe
    4.000 € brutto/Monat, Steuerklasse VI, NRW
    Ergebnis
    989,25 € Lohnsteuer (24,7 Prozent) – die höchste Belastung aller Klassen, weil in Steuerklasse VI keine Freibeträge greifen.
  6. Jahresbrutto 60.000 Euro in Steuerklasse I

    „Wie viel Lohnsteuer fällt bei 60.000 Euro Jahresbrutto an?“

    Eingabe
    60.000 € brutto/Jahr, Steuerklasse I, NRW, keine Kirchensteuer
    Ergebnis
    9.389 € Lohnsteuer im Jahr, das sind 15,6 Prozent vom Bruttojahreslohn.

Berechnung

Lohnsteuer berechnen: Formel nach § 39b EStG

Verstehe den Formelweg.

Lohnsteuer 2026: Progressive Steuertarifzonen vom Grundfreibetrag (0 %) bis Spitzensteuersatz (45 %) Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums. Vereinfacht: Aus dem Jahresbruttolohn werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro), der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale für die Sozialversicherung abgezogen.

Auf das Ergebnis wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet, wobei die Steuerklasse die Freibeträge steuert. Der Rechner nutzt dafür die gepflegte Brutto-Netto-Engine und rechnet den Jahreswert auf den Monat herunter.

Beispiel: 4.000 Euro brutto im Monat in Steuerklasse I ergeben rund 525 Euro Lohnsteuer; in Steuerklasse III sind es nur etwa 202 Euro.

Der große Abstand zwischen den beiden Beträgen erklärt sich aus den Freibeträgen, die je Steuerklasse unterschiedlich berücksichtigt werden: In Klasse III fließt faktisch ein doppelter Grundfreibetrag ein, in Klasse V dagegen kaum Freibeträge, weshalb dort besonders viel Lohnsteuer einbehalten wird.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und die Vorsorgepauschale mindern das zu versteuernde Jahresvolumen, bevor der Tarif nach § 32a EStG greift.

Solidaritätszuschlag fällt nur oberhalb einer Freigrenze an, und die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent.

Weil der Rechner intern mit Jahreswerten arbeitet und anschließend auf den Monat herunterrechnet, entspricht die Logik dem amtlichen Programmablaufplan – ohne dass du die Zwischenschritte selbst nachvollziehen musst.

Nachschlagen

Lohnsteuertabelle 2026: Monatliche Lohnsteuer nach Steuerklasse

Die Tabelle zeigt die monatliche Lohnsteuer für typische Bruttolöhne nach dem Programmablaufplan (PAP) 2026 des Bundesfinanzministeriums. Steuerklasse I und IV sind identisch, weil beide denselben Grundfreibetrag von 12.348 Euro und dieselben Pauschbeträge berücksichtigen — der Unterschied liegt nur in der Veranlagungsform. Steuerklasse II enthält zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Monatliche Lohnsteuer in Euro nach Bruttolohn und Steuerklasse I–VI (ohne Kirchensteuer, ohne Solidaritätszuschlag). Letzte Spalte: Lohnsteuer in Prozent vom Brutto (Steuerklasse I).
Bruttolohn/MonatStKl IStKl IIStKl IIIStKl IVStKl VStKl VIin % (I)
1.500 €9 €0 €0 €9 €153 €175 €0,6 %
2.000 €88 €16 €0 €88 €298 €342 €4,4 %
2.500 €187 €99 €0 €187 €466 €510 €7,5 %
3.000 €293 €199 €35 €293 €626 €665 €9,8 %
3.500 €406 €305 €110 €406 €779 €822 €11,6 %
4.000 €525 €418 €202 €525 €945 €989 €13,1 %
4.500 €650 €538 €300 €650 €1.113 €1.157 €14,4 %
5.000 €782 €665 €402 €782 €1.280 €1.325 €15,6 %
6.000 €1.074 €944 €621 €1.074 €1.624 €1.669 €17,9 %
7.000 €1.430 €1.287 €880 €1.430 €2.005 €2.050 €20,4 %
8.000 €1.810 €1.661 €1.155 €1.810 €2.386 €2.430 €22,6 %
9.000 €2.213 €2.064 €1.465 €2.213 €2.789 €2.833 €24,6 %
10.000 €2.633 €2.484 €1.809 €2.633 €3.209 €3.253 €26,3 %

Standardannahmen: gesetzlich versicherter Arbeitnehmer (GKV, mittlerer Zusatzbeitrag 2,9 % laut BMF-Schätzung 2026), keine Kirchensteuer, keine Kinder (außer StKl II: 1 Kind), Bundesland NRW, Alter 40 Jahre. Werte berechnet mit dem PAP 2026 (BMF) über die rechner-portal.de-Engine, geprüft am 27.09.2026. Bei Kirchensteuerpflicht (8 % in Bayern/BW, sonst 9 %) kommen 3–8 % der Lohnsteuer hinzu. Der Solidaritätszuschlag fällt erst bei hoher Lohnsteuer an (Freigrenze 20.350 €/Jahr in StKl I, II, IV, V, VI; 40.700 €/Jahr in StKl III). Steuerklasse I = IV; Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €). Alle Angaben ohne Gewähr.

Lohnsteuerklassen im Überblick: Wer bekommt welche Klasse

Schnell nachschlagen – ohne selbst zu rechnen.

Zuordnung der sechs Lohnsteuerklassen nach § 38b EStG mit Solidaritätszuschlag-Freigrenze je Klasse.
SteuerklasseFür wenFreibeträgeSoli-Freigrenze
ILedige, Verwitwete (ab dem übernächsten Jahr nach dem Tod), dauernd getrennt lebende oder geschiedene Verheirateteeinfacher Grundfreibetrag20.350 €/Jahr
IIAlleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt gemeldeten Kind (auf Antrag)einfacher Grundfreibetrag + Entlastungsbetrag 4.260 €20.350 €/Jahr
IIIVerheiratete/verpartnerte Person mit deutlich höherem Einkommen, wenn der andere Teil Klasse V wähltdoppelter Grundfreibetrag40.700 €/Jahr
IVVerheiratete/verpartnerte Personen mit ähnlich hohem Einkommen (Standardkombination IV/IV, optional mit Faktor)je Partner einfacher Grundfreibetrag20.350 €/Jahr
VVerheiratete/verpartnerte Person mit deutlich niedrigerem Einkommen, wenn der andere Teil Klasse III wähltkaum Freibeträge (beim Partner in III gebündelt)20.350 €/Jahr
VIZweiter oder weiterer Job desselben Arbeitnehmers (für die Steuerkarte des Erstjobs gilt I–V)keine Freibeträge — höchste Abzüge aller Klassen20.350 €/Jahr

Rechtsgrundlage: § 38b EStG (Steuerklassen), § 3 SolZG 1995 i. d. F. ab 2021 (Freigrenzen, unverändert bis 2026). Die Steuerklasse ist nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug relevant und ändert nicht die endgültige, per Steuererklärung ermittelte Jahressteuer. Verheiratete/verpartnerte Paare können statt III/V auch beide Klasse IV mit Faktorverfahren wählen, das die Jahressteuer bereits im laufenden Jahr gleichmäßiger verteilt. Stand: 27.09.2026.

Ausblick

Was ändert sich im kommenden Jahr?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Der Grundfreibetrag stieg zum 1. Januar 2026 von 12.096 Euro (2025) auf 12.348 Euro; bei gleichem Bruttolohn fällt die Lohnsteuer 2026 dadurch etwas niedriger aus als im Vorjahr.
  • Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung jährlich neu, in der Regel im Dezember oder Januar für das jeweilige Folgejahr.
  • Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag liegt unverändert bei 20.350 Euro Jahres-Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI sowie bei 40.700 Euro in Steuerklasse III.
  • Für 2027 hat das Bundesfinanzministerium zum Stand 27.09.2026 noch keinen Programmablaufplan veröffentlicht; bis zur amtlichen Bekanntgabe gilt der PAP 2026 unverändert fort, der Rechner wird nach Veröffentlichung aktualisiert.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium der Finanzen – Programmablaufplan für die Lohnsteuerberechnung

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Lohnsteuer

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber behält sie jeden Monat direkt vom Bruttolohn ein und führt sie ans Finanzamt ab, geregelt in § 38 EStG.

Sie ist damit eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die am Jahresende erst mit der Steuererklärung endgültig festgesetzt wird.

Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Bruttolohn, der Steuerklasse und dem Familienstand ab – bei 4.000 Euro brutto im Monat sind es in Steuerklasse I rund 525 Euro.

Zur Lohnsteuer können zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzukommen, beide berechnen sich als Prozentsatz der Lohnsteuer selbst.

Wichtig für die Einordnung: Zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommst du über die Steuererklärung zurück, zu wenig gezahlte forderst du nach.

Von der Lohnsteuer klar zu trennen sind die Sozialabgaben wie Kranken- und Rentenversicherung, die zusätzlich vom Brutto abgehen.

Wie berechnet sich die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

Vom Jahresbruttolohn werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und die Vorsorgepauschale für die Sozialversicherung abgezogen.

Auf das Ergebnis wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet, wobei die Steuerklasse die Freibeträge bestimmt. Beispiel: 4.000 Euro brutto im Monat in Steuerklasse I ergeben rund 525 Euro Lohnsteuer, das sind 13,1 Prozent vom Brutto.

Der Rechner nutzt die gepflegte Brutto-Netto-Engine und rechnet den Jahreswert auf den Monat herunter, sodass du sofort deine monatliche Steuerlast siehst.

Der Lohnsteuerabzug ist eine gesetzlich geregelte Vorauszahlung nach § 38 EStG, die dein Arbeitgeber jeden Monat berechnet und direkt ans Finanzamt abführt; am Jahresende gleicht die Steuererklärung alle geleisteten Vorauszahlungen abschließend mit der tatsächlichen Steuerschuld ab.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den aktualisierten Programmablaufplan jährlich, meist im Dezember oder Januar für das Folgejahr.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer für Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber behält sie monatlich vom Lohn ein und führt sie ans Finanzamt ab – sie ist also eine Vorauszahlung.

Die endgültige Einkommensteuer wird erst mit der Steuererklärung über das ganze Jahr berechnet, unter Berücksichtigung aller Einkünfte, Werbungskosten und Sonderausgaben.

Hast du zu viel Lohnsteuer gezahlt, etwa weil Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen, bekommst du die Differenz zurück; hast du zu wenig gezahlt, forderst du sie nach.

Für die endgültige Jahressteuer nutzt du den Einkommensteuer-Rechner, für die monatliche Vorauszahlung diesen Lohnsteuer-Rechner.

Beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt der Arbeitgeber nur die eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse und Kinderfreibetrag – persönliche Ausgaben fließen erst in der Steuererklärung ein.

Wer ausschließlich Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis bezieht, ist oft nicht zur Abgabe verpflichtet, kann aber freiwillig eine Erklärung einreichen.

Welche Steuerklasse zahlt am wenigsten Lohnsteuer?

Steuerklasse III führt zur niedrigsten Lohnsteuer und ist für den höherverdienenden Ehepartner gedacht, während der andere in Klasse V deutlich mehr zahlt.

Bei 4.000 Euro brutto im Monat sind es in Klasse III nur rund 202 Euro, in Klasse I dagegen etwa 525 Euro und in Klasse V rund 945 Euro. Klasse VI für den Zweitjob ist mit rund 989 Euro am teuersten, weil dort keine Freibeträge greifen.

Wichtig: Eine niedrige Lohnsteuer in Klasse III bedeutet nicht automatisch weniger Steuer im Jahr – die Kombination III/V führt oft zu einer Nachzahlung, weil sie nur die monatliche Verteilung verschiebt, nicht die Jahressteuer.

Den Steuerklassenwechsel beantragst du formlos beim Finanzamt oder über das ELSTER-Portal; er gilt in der Regel ab dem nächsten Monat und ist einmal im Kalenderjahr möglich.

Alleinerziehende können auf Antrag in Klasse II wechseln, die einen jährlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro berücksichtigt.

Wie hoch ist die Lohnsteuer in Steuerklasse 1?

In Steuerklasse I bleibt ein Bruttolohn bis rund 1.430 Euro im Monat lohnsteuerfrei, weil der jährliche Grundfreibetrag von 12.348 Euro plus Arbeitnehmer-Pauschbetrag darunterliegt.

Bei 4.000 Euro brutto im Monat fallen rund 525 Euro Lohnsteuer an, das sind 13,1 Prozent vom Brutto; bei 2.500 Euro sind es rund 187 Euro (7,5 Prozent), bei 6.000 Euro rund 1.074 Euro (17,9 Prozent).

Steuerklasse I gilt automatisch für Ledige, dauernd getrennt lebende und geschiedene Arbeitnehmer sowie – rechnerisch identisch – für Verheiratete mit gleich hohem Einkommen in Steuerklasse IV.

Weil kein zweiter Freibetrag wie in Klasse III berücksichtigt wird, liegt die Lohnsteuer in Klasse I spürbar über der von Klasse III, aber unter Klasse V oder VI.

Für die genaue Prozentzahl zu deinem Bruttolohn gibt der Rechner die Lohnsteuer sofort in Euro und in Prozent vom Brutto aus.

Wie viel Lohnsteuer fällt bei einem Minijob an?

Bei der für 2026 geltenden Minijobgrenze von 556 Euro brutto im Monat fällt in Steuerklasse I keine Lohnsteuer an (0 Euro laut Rechner), weil der Betrag deutlich unter der monatlichen Freibetragsschwelle von rund 1.430 Euro liegt.

In der betrieblichen Praxis rechnet der Arbeitgeber bei echten 556-Euro-Minijobs jedoch meist nicht individuell nach Steuerklasse ab, sondern führt pauschal 2 Prozent Lohnsteuer nach § 40a EStG ab – diese Pauschalversteuerung bildet dieser Rechner nicht ab, sondern nur die reguläre, klassenbasierte Abrechnung.

Verdienst du zusätzlich zu einem Hauptjob in einem Minijob dazu, bleibt dieser bei korrekter Anmeldung als Minijob ebenfalls pauschal versteuert und taucht nicht in der Steuerklasse VI auf.

Erst oberhalb der Minijobgrenze, im Übergangsbereich bis 2.000 Euro, greift die reguläre Besteuerung nach Steuerklasse mit spürbarer Lohnsteuer.

Was ändert sich bei der Lohnsteuer 2026 im Vergleich zu 2025?

Der Grundfreibetrag stieg zum 1. Januar 2026 von 12.096 Euro (2025) auf 12.348 Euro, wodurch bei gleichem Bruttolohn etwas weniger Lohnsteuer anfällt als im Vorjahr.

Der Rechner arbeitet mit dem für 2026 gültigen Programmablaufplan (PAP) des Bundesfinanzministeriums, in den auch der neue Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und die Vorsorgepauschale einfließen.

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag bleibt 2026 unverändert bei 20.350 Euro Jahres-Lohnsteuer in den meisten Steuerklassen und 40.700 Euro in Steuerklasse III.

Für 2027 hat das Bundesfinanzministerium zum Stand 27.09.2026 noch keinen neuen Programmablaufplan veröffentlicht; er erscheint erfahrungsgemäß im Dezember oder Januar für das Folgejahr.

Bis dahin gilt der PAP 2026, und der Rechner wird nach amtlicher Veröffentlichung der neuen Werte aktualisiert.

Wann fällt der Solidaritätszuschlag auf die Lohnsteuer an?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer, wird aber erst oberhalb einer Freigrenze erhoben.

Diese liegt beim Lohnsteuerabzug bei 20.350 Euro Jahres-Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI sowie bei 40.700 Euro in Steuerklasse III.

Bei 4.000 Euro brutto im Monat in Klasse I fällt daher noch kein Soli an, weil die Jahres-Lohnsteuer deutlich unter der Freigrenze bleibt – erst ab einem Jahresbrutto von rund 100.000 Euro in Klasse I setzt er in diesem Rechner ein.

Oberhalb der Freigrenze steigt der Soli in einer Milderungszone gleitend an, damit beim knappen Überschreiten kein unverhältnismäßig hoher Sprung entsteht.

Der Rechner weist den Solidaritätszuschlag als eigene Ergebniszeile aus, sodass du sofort siehst, ob und in welcher Höhe er bei deinem Bruttolohn greift.

Für gut verdienende Arbeitnehmer in Steuerklasse III prüft der Rechner automatisch die erhöhte Freigrenze von 40.700 Euro.

Wie viel Kirchensteuer wird von der Lohnsteuer berechnet?

Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in allen anderen Bundesländern.

Sie fällt nur an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist – dafür aktivierst du den Schalter im Rechner.

Beispiel: Bei 525 Euro Lohnsteuer im Monat in Nordrhein-Westfalen sind das rund 47 Euro Kirchensteuer monatlich (9 Prozent); in Bayern wären es bei gleichem Bruttolohn rund 42 Euro (8 Prozent).

Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage deutlich: Bei einem Kinderfreibetrag sinkt sie in diesem Beispiel auf rund 27 Euro, bei zwei Freibeträgen auf rund 8 Euro, ab drei Freibeträgen entfällt sie ganz.

Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung absetzbar, was die tatsächliche Nettobelastung reduziert.

Wer aus der Kirche austritt, spart den Betrag ab dem Folgemonat, verliert aber kirchliche Leistungen wie das Recht auf eine kirchliche Trauung oder Bestattung.

Lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse für die Lohnsteuer?

Ein Steuerklassenwechsel ändert die monatliche Lohnsteuer, aber nicht die endgültige Jahressteuer des Ehepaares.

Die Kombination III/V bringt dem höherverdienenden Partner monatlich mehr Netto – bei 4.000 Euro brutto sinkt die Lohnsteuer von 525 Euro (Klasse I) auf 202 Euro (Klasse III) –, führt aber oft zu einer Nachzahlung nach der Steuererklärung, weil der Partner in Klasse V entsprechend mehr zahlt.

Die Kombination IV/IV mit Faktor verteilt die Last gerechter und vermeidet größere Nachzahlungen.

Sinnvoll ist ein Wechsel vor allem, wenn kurzfristig mehr Netto gebraucht wird, etwa vor Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld, weil diese Lohnersatzleistungen vom Nettogehalt der letzten Monate abhängen.

Rechne beide Varianten im Lohnsteuer-Rechner durch. Den Wechsel beantragst du formlos beim zuständigen Finanzamt oder über ELSTER; er gilt ab dem nächsten Monat und ist einmal im Kalenderjahr kostenfrei möglich.

Hinweise

Lohnsteuerklassen: Wann sich ein Steuerklassenwechsel lohnt

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die Steuerklasse ist bei Ehepaaren der größte Hebel: Die Kombination III und V verschiebt die monatliche Belastung, ändert aber nichts an der endgültigen Jahressteuer – die entscheidet erst die gemeinsame Steuererklärung. Prüfe vor einem Wechsel, ob mehr Netto pro Monat wirklich ein Vorteil ist oder nur eine Verschiebung.

Beachte, dass die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung ist: Zu viel gezahlte Steuer bekommst du über die Steuererklärung zurück, zu wenig gezahlte forderst du nach.

Für das echte Netto nach Sozialabgaben nutze den Brutto-Netto-Rechner, für die endgültige Jahressteuer den Einkommensteuer-Rechner.

Gerade bei Ehepaaren lohnt es, vor einem Steuerklassenwechsel beide Kombinationen durchzurechnen: III/V bringt dem Hauptverdiener monatlich mehr Netto, verlagert die Last aber auf den Partner in Klasse V, während sich an der gemeinsamen Jahressteuer nichts ändert.

Denke außerdem daran, dass ein höheres Monatsnetto durch die Steuerklasse keine echte Ersparnis ist, sondern nur eine Verschiebung – die tatsächliche Steuer entscheidet die Veranlagung.

Für die Wirkung auf das verfügbare Einkommen nach Sozialabgaben ist der Brutto-Netto-Rechner die passende Ergänzung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Anwendung

Lohnsteuer-Beispiel: 4.000 Euro brutto in der Praxis

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein Angestellter verdient 4.000 Euro brutto im Monat, ist in Steuerklasse I, wohnt in Nordrhein-Westfalen und ist nicht kirchensteuerpflichtig. Schritt 1 – Eingaben: 4.000 Euro, Monat, Steuerklasse I.

Schritt 2 – Ergebnis: rund 525 Euro Lohnsteuer, kein Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer. Schritt 3 – Vergleich: Er prüft Steuerklasse III und sieht nur noch etwa 202 Euro Lohnsteuer – relevant, falls die Partnerin in Klasse V wechselt.

Schritt 4 – Einordnung: Ihm ist klar, dass das die endgültige Jahressteuer nicht senkt, sondern nur monatlich mehr Netto bringt. Für das vollständige Netto nach Sozialabgaben nutzt er anschließend den Brutto-Netto-Rechner.

Weitergedacht: Wechselt der Angestellte zusammen mit seiner Partnerin in die Kombination III/V, sinkt seine monatlich einbehaltene Lohnsteuer von rund 525 Euro auf etwa 202 Euro – ein Plus von gut 323 Euro netto im Monat, dem allerdings ein höherer Abzug bei der Partnerin gegenübersteht.

An der gemeinsamen Jahressteuer ändert dieser Schritt nichts; er verschiebt nur, wann das Geld fließt.

Bevor er sich entscheidet, prüft er deshalb mit dem Einkommensteuer-Rechner die zu erwartende Jahressteuer und mit dem Brutto-Netto-Rechner das verfügbare Einkommen nach Sozialabgaben.

So trifft er die Wahl der Steuerklasse auf Basis konkreter Zahlen statt eines vermeintlichen Sofortvorteils.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Lohnsteuerberechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, Lohnsteuer und endgültige Einkommensteuer gleichzusetzen – die Lohnsteuer ist nur eine monatliche Vorauszahlung. Zweiter Fehler: den Jahresbruttolohn einzugeben, aber den Zeitraum Monat stehen zu lassen, wodurch die Steuer massiv überschätzt wird.

Dritter Fehler: einen Steuerklassenwechsel als echte Ersparnis zu deuten, obwohl er nur die monatliche Verteilung ändert.

Vierter Fehler: die Sozialabgaben mit der Lohnsteuer zu verwechseln – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind eigene Abzüge.

Fünfter Fehler: den Solidaritätszuschlag pauschal zu erwarten, obwohl er erst oberhalb einer Freigrenze anfällt.

Ein weiterer Fehler ist, die Wirkung der Steuerklasse auf das Jahresergebnis zu überschätzen: Sie steuert nur den monatlichen Abzug, nicht die endgültige Höhe der Einkommensteuer.

Ebenso wird oft übersehen, wie die Kinderzahl in diesem Rechner wirkt: Sie verändert über den Pflegeversicherungssatz die Vorsorgepauschale und damit die ausgewiesene Lohnsteuer selbst leicht nach oben, senkt aber gleichzeitig Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer spürbar, weil dafür die Kinderfreibeträge angesetzt werden.

Ein Beispiel: Bei 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I mit Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen sinkt die Kirchensteuer von 47,21 Euro ohne Kind über 26,61 Euro bei einem Kind auf 8,05 Euro bei zwei Kindern; ab drei Kindern fällt sie ganz weg.

In Steuerklasse IV zählt dabei nur der einfache Freibetrag, in den Klassen V und VI gar keiner – dort hält sie der Partner mit Steuerklasse III.

Und schließlich führt es zu falschen Erwartungen, das Ergebnis des Rechners mit dem tatsächlich ausgezahlten Netto gleichzusetzen – dazwischen liegen die Sozialabgaben, die erst der Brutto-Netto-Rechner abbildet.

Wer diese Punkte trennt, liest die ausgewiesene Lohnsteuer korrekt.

Nächster Schritt

Lohnsteuer 2026 im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Lohnsteuer-Rechner ermittelt aus Bruttolohn, Steuerklasse und Bundesland die monatliche oder jährliche Lohnsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Im Beispiel zahlt ein Single mit 4.000 Euro brutto in Steuerklasse I rund 525 Euro Lohnsteuer im Monat. Praktisch heißt das: Vergleiche die Steuerklassen und denk daran, dass die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer ist.

Für das echte Netto nach Sozialabgaben hilft der Brutto-Netto-Rechner. Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.

Für die Anwendung: Gib Bruttolohn und Zeitraum konsistent ein, wähle Steuerklasse, Bundesland und Kinderzahl passend und vergleiche bei Bedarf mehrere Steuerklassen.

Denk daran, dass die Lohnsteuer nur vorausgezahlt wird und die Steuererklärung das Jahresergebnis bestimmt. Für das Netto nach Sozialabgaben nutze den Brutto-Netto-Rechner, für die Jahressteuer den Einkommensteuer-Rechner.

Bei Abfindungen zeigt der Abfindungsrechner die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung. Wer Honorarrechnungen stellt, kann im Mehrwertsteuer-Rechner die Umsatzsteuer direkt aus dem Bruttobetrag herausrechnen.

Welche Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 für Ehepaare günstiger ist, zeigt der Steuerklassenwechsel-Rechner. Werden dem Bruttolohn Sachbezüge wie ein Firmenwagen hinzugerechnet, zeigt der Firmenwagen-Rechner, wie hoch die Mehrsteuer aus dem geldwerten Vorteil ausfällt.

Vertiefung

Lohnsteuer-Beispielrechnungen nach Steuerklasse

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 201,83 € Lohnsteuer

Steuerklasse III: 4.000 € brutto/Monat

Bruttogehalt
4.000 € / Monat
Steuerklasse
III
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Kirchensteuer
nein

Beispiel 2 · Mittel · 944,92 € Lohnsteuer

Steuerklasse V: 4.000 € brutto/Monat

Bruttogehalt
4.000 € / Monat
Steuerklasse
V
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Kirchensteuer
nein

Beispiel 3 · Komplex · 989,25 € Lohnsteuer

Steuerklasse VI (Zweitjob): 4.000 € brutto/Monat

Bruttogehalt
4.000 € / Monat
Steuerklasse
VI
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Kirchensteuer
nein

Beispiel 4 · Komplex · 524,50 € Lohnsteuer, 47,21 € Kirchensteuer

Mit Kirchensteuer: 4.000 € brutto/Monat, Steuerklasse I, NRW

Bruttogehalt
4.000 € / Monat
Steuerklasse
I
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Kirchensteuer
ja

Beispiel 5 · Komplex · 0 € Lohnsteuer

Minijob: 556 € brutto/Monat, Steuerklasse I

Bruttogehalt
556 € / Monat
Steuerklasse
I
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Kirchensteuer
nein

Beispiel 6 · Komplex · 9.389 € Lohnsteuer im Jahr

Jahreswert: 60.000 € brutto/Jahr, Steuerklasse I

Bruttogehalt
60.000 € / Jahr
Steuerklasse
I
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Kirchensteuer
nein

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Aktivrente-RechnerAktivrente 2026 berechnen: Netto mit und ohne 2.000 € Steuerfreibetrag, Steuerersparnis pro Monat und Jahr, Sozialabgaben für Rentner im Job und Einkommensteuer-Schätzung mit der Rente.Firmenwagen-RechnerGeldwerten Vorteil aus dem Firmenwagen nach 1-, 0,5- oder 0,25-Prozent-Regelung berechnen – inkl. Fahrtkosten-Pauschalwert, Zuzahlung und Netto mit und ohne Dienstwagen.Grundsteuer-RechnerBerechnet die Grundsteuer B nach dem Bundesmodell aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz – mit Jahres- und Quartalsbetrag.Kapitalertragsteuer-RechnerBerechnet Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – inklusive Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag.AbfindungsrechnerAbfindung nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) versteuern: Steuer mit und ohne Fünftelregelung, Ersparnis und Netto-Abfindung 2026 berechnen – Einzel oder Splitting.SFN-ZuschlagsrechnerSteuerfreie Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach § 3b EStG berechnen: Steuerfrei- und steuerpflichtigen Anteil ermitteln.Ehegattensplitting-RechnerSplitting-Vorteil für Ehepaare berechnen: Zusammenveranlagung (Splitting-Tarif) vs. Einzelveranlagung vergleichen und Steuerersparnis 2026 ermitteln.Mieteinnahmen Steuer RechnerSteuer auf Mieteinnahmen 2025 nach § 21 EStG schätzen: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten abziehen, Steuerlast mit Grenzsteuersatz berechnen.SpendenrechnerSpenden steuerlich absetzen: Höchstbetrag, Steuerersparnis und Nettokosten für gemeinnützige Spenden und Parteispenden berechnen.Steuererstattung-RechnerSteuererstattung oder Nachzahlung schätzen: Lohnsteuer gezahlt vs. Einkommensteuer festgesetzt nach Werbungskosten, Sonderausgaben und § 35a-Ermäßigungen vergleichen.Vieheinheiten-RechnerVieheinheiten (VE) aus Tierart und Bestandsgröße nach Anlage 34 zu § 241 BewG berechnen und steuerliche Einstufung nach § 13 EStG prüfen — landwirtschaftlich oder gewerblich.Reihengeschäft-RechnerReihengeschäft nach § 3 Abs. 6a UStG bestimmen: Welche Lieferung ist die bewegte Lieferung, wo liegt der Lieferort und welche Steuerfolgen ergeben sich — Transporteur und USt-IdNr-Verwendung eingeben.Ausbildungsvergütung-Netto-RechnerAusbildungsvergütung netto berechnen: Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 BBiG, volle SV-Beiträge ohne Übergangsbereich, Geringverdienergrenze 325 €.Kirchensteuer RechnerKirchensteuer 2026 berechnen: 8 oder 9 Prozent je Bundesland, Kinderfreibeträge, Kappung und Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug – kostenlos, sofort.Pension-netto-RechnerBeamtenpension netto 2026 berechnen: Brutto-Pension oder Dienstjahre eingeben, Versorgungsfreibetrag, Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und PKV-Beitrag abziehen – Netto pro Monat und Jahr.

Weiternutzung

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  • Infografik: Formel: Lohnsteuer (§ 38 EStG), LSt = ESt(Jahresbrutto − WK − Vorsorge) / 12, + SolZ (5,5 % der LSt) + KiSt (8/9 % der LSt), STEUERKLASSEN I–VI · GRUNDFREIBETRAG 12.084 € · VORSORGEPAUSCHALE, VARIABLEN, Brutto (€/Mon.) – Monatliches Bruttogehalt (lau

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           alt="Infografik: Formel: Lohnsteuer (§ 38 EStG), LSt = ESt(Jahresbrutto − WK − Vorsorge) / 12, + SolZ (5,5 % der LSt) + KiSt (8/9 % der LSt), STEUERKLASSEN I–VI · GRUNDFREIBETRAG 12.084 € · VORSORGEPAUSCHALE, VARIABLEN, Brutto (€/Mon.) – Monatliches Bruttogehalt (lau"
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  • Infografik: Lohnsteuer / Einkommensteuer 2026: Tarifzonen, 0 %, Grundfreibetrag, 14 – 24 %, Zone 2, 24 – 42 %, Zweite Progressionszone, 42 %

    Lohnsteuer Zonen

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  • Infografik: Formel: Lohnsteuer (§ 39b EStG), LSt = ESt(zvE) / 12, zvE = Brutto·12 − WK − Vorsorge − FB − Sonderausgaben, SK III/V = Splitting; SK IV = Grundtarif; SK VI = kein Freibetrag, WK-PAUSCHALE 1.230 € · SONDERAUSGABEN 36/72 € · § 39B ABS. 2 ESTG, VARIABL

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Lohnsteuer wird nach dem amtlichen Programmablaufplan mit Standardannahmen zur Vorsorgepauschale (gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer, mittlerer Zusatzbeitrag) berechnet. Individuelle Freibeträge, private Krankenversicherung oder besondere Konstellationen können abweichen. Keine Steuerberatung; maßgeblich ist die Abrechnung des Arbeitgebers.

Quelle: § 39b EStG, BMF-Programmablaufplan 2026; Einkommensteuertarif § 32a

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
Lohnsteuerabzug nach § 39b EStG und BMF-Programmablaufplan 2026 (Einkommensteuertarif § 32a, steuerklassenabhängige Freibeträge, Vorsorgepauschale)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Lohnsteuer-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/lohnsteuer

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Rechner-Portal, 2026. Lohnsteuer-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/lohnsteuer

Werbestatus

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