Überblick
Was ist der Lohnsteuer-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber monatlich oder jährlich von deinem Bruttolohn einbehält, macht der Lohnsteuer-Rechner transparent. Die zentrale Frage: Was bleibt nach der Steuer – abhängig von Bruttolohn, Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer; ihre Höhe hängt stark von der Steuerklasse ab, weil diese die berücksichtigten Freibeträge bestimmt. Der Rechner ergänzt die Lohnsteuer um den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Er richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Steuerlast einschätzen, einen Steuerklassenwechsel abwägen oder ein Jobangebot bewerten wollen. Sozialabgaben wie Kranken- oder Rentenversicherung zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Entscheidend ist das Verständnis, dass die Lohnsteuer keine eigene, endgültige Steuerart ist, sondern eine unterjährige Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Ob am Jahresende eine Erstattung oder eine Nachzahlung entsteht, klärt erst die Steuererklärung, in der alle Einkünfte, Werbungskosten und Sonderausgaben zusammengeführt werden.
Der Rechner macht sichtbar, wie stark allein die Steuerklasse das monatlich einbehaltene Volumen verändert, und liefert damit eine gute Grundlage, um Jobangebote und einen Steuerklassenwechsel realistisch einzuordnen; Auch die amtliche Minderung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer durch die Kinderfreibeträge nach § 51a Abs. 2a EStG rechnet er mit: Für diese beiden Zuschlagsteuern legt er eine fiktive Lohnsteuer zugrunde, bei der die Freibeträge bereits abgezogen sind.
Ab wann fällt Lohnsteuer an? In Steuerklasse I bleibt ein Bruttolohn bis rund 1.430 Euro im Monat lohnsteuerfrei (2026).
Dahinter steht der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr, ergänzt um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) und den Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro).
Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diese Schwelle überschreitet, greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
In Steuerklasse III liegt die Grenze wegen des doppelten Grundfreibetrags deutlich höher — hier bleibt Bruttolohn bis rund 2.700 Euro im Monat steuerfrei. Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche Beratung.