Überblick
Was ist das RVG und wie berechnen sich Anwaltskosten?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die gesetzlichen Gebühren, die ein Anwalt in Deutschland für seine Tätigkeit verlangen muss. Der RVG-Rechner berechnet die Anwaltskosten anhand der Gebührentabelle in Anlage 2 zu § 13 RVG und den Gebührensätzen im Vergütungsverzeichnis (VV RVG, Anlage 1).
Die Tabellengebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert und bildet die Berechnungsgrundlage für alle weiteren Gebühren: Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und Einigungsgebühr.
Bei einem Gegenstandswert von 5.000 Euro beträgt die Tabellengebühr nach KostBRAG 2025 genau 354,50 Euro. Die aktuellen Gebühren gelten seit dem 1. Juni 2025.