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Arbeitslosengeld 2026: ALG-1-Höhe und Dauer berechnen

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Kurzantwort

Arbeitslosengeld-Rechner: Bruttolohn, Steuerklasse, Kind, Alter und Versicherungsmonate eingeben und ALG 1 nach §§ 149–151 SGB III schätzen – mit Tages- und Monatsbetrag sowie Anspruchsdauer nach § 147 SGB III. Vereinfachte Orientierung, keine Sozialberatung, Stand 2026.

Arbeitslosengeld 2026 berechnen: ALG 1 aus Bruttolohn und Steuerklasse schätzen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Arbeitslosengeld 1 dir nach einem Jobverlust voraussichtlich zusteht, schätzt der Arbeitslosengeld-Rechner für dich ab. Die Kernfrage: Wie viel bleibt dir monatlich, wenn das Gehalt wegfällt?

Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III und beträgt 60 Prozent des sogenannten Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent.

Das Leistungsentgelt ist ein pauschaliertes Nettoentgelt: Vom durchschnittlichen Bruttolohn der letzten zwölf Monate werden eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent, die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und der Solidaritätszuschlag abgezogen.

Auf dieser Basis nennt dir der Rechner den Tages- und Monatsbetrag sowie die Anspruchsdauer nach § 147 SGB III. Er richtet sich an alle, die vor oder während der Arbeitslosigkeit ihre finanzielle Lage einschätzen wollen.

Die Ergebnisse sind eine vereinfachte Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Sozialberatung; verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit. Vom Bruttolohn zum Leistungsentgelt beim Arbeitslosengeld Bevor die Höhe überhaupt eine Rolle spielt, muss die Anwartschaftszeit stehen: Nach § 142 SGB III brauchst du mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis, und zwar innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten nach § 143 SGB III.

Genau darauf zielt das Feld für die Versicherungspflichtmonate der letzten fünf Jahre. Trägst du weniger als zwölf ein, weist der Rechner die Anspruchsdauer als 0 aus – den Monatsbetrag zeigt er weiter an, obwohl er dann gegenstandslos ist.

Ob eine Sperrzeit greift oder der Anspruch wegen einer Abfindung ruht, prüft er ebenfalls nicht.

Eingaben

Arbeitslosengeld berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst fünf Angaben. Beim Bruttolohn trägst du das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der letzten zwölf Monate ein – das ist der Bemessungszeitraum.

Verdienst du mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro, deckelt der Rechner den Wert automatisch. Die Steuerklasse bestimmt die pauschale Lohnsteuer im Leistungsentgelt; maßgeblich ist die zu Jahresbeginn eingetragene Klasse.

Über den Schalter für das Kind steuerst du den Leistungssatz: mit mindestens einem Kind 67 statt 60 Prozent. Alter und Versicherungspflichtmonate entscheiden über die Anspruchsdauer.

Häufige Eingabefehler: das Nettogehalt statt des Bruttolohns einzutragen, einen kurzfristigen Steuerklassenwechsel anzusetzen, der von der Agentur nicht anerkannt wird, oder die Versicherungsmonate zu hoch anzugeben.

Zähle nur Monate mit Pflichtbeiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Je genauer deine Angaben sind, desto realistischer fällt die Schätzung aus. Die verbindliche Bemessung nimmt allein die Agentur für Arbeit vor.

Denk daran, dass die Schätzung nur so gut ist wie deine Angaben: Trage das durchschnittliche Bruttoentgelt des maßgeblichen Zeitraums ein und zähle nur Zeiten mit Pflichtbeiträgen als Versicherungsmonate.

Individuelle Besonderheiten wie Sperrzeiten oder ruhende Ansprüche bildet der Rechner nicht ab; verbindlich ist allein die Bemessung durch die Agentur für Arbeit.

Praxisfälle

Wofür du den Arbeitslosengeld-Rechner brauchst: sieben typische Fälle

Jeder Fall nennt die Suchfrage, die passende Eingabe und das Ergebnis aus der echten Rechenfunktion – von der Grundberechnung über den Antrag bis zur Sperrzeit.

  1. Arbeitslosengeld bei 3.000 Euro brutto berechnen

    „Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3.000 Euro brutto?“

    Eingabe
    Bruttolohn 3.000 €, Steuerklasse I, ohne Kind, 24 Versicherungsmonate
    Ergebnis
    Leistungsentgelt 2.105,67 €, Arbeitslosengeld 1.263,40 € pro Monat (42,11 € pro Tag), Anspruchsdauer 12 Monate
  2. Arbeitslosengeld beantragen: Frist nicht verpassen

    „Wie und bis wann muss ich Arbeitslosengeld beantragen?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe nötig – maßgeblich ist die Meldefrist nach § 38 SGB III
    Ergebnis
    Arbeitsuchend melden spätestens 3 Monate vor Vertragsende, sonst innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis; arbeitslos melden zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit

    Fristen und Unterlagen in den FAQ nachlesen

  3. Arbeitslosengeld mit Kind: 67 statt 60 Prozent

    „Wie viel mehr Arbeitslosengeld bekomme ich mit Kind?“

    Eingabe
    Bruttolohn 3.000 €, Steuerklasse I, mit Kind, 24 Versicherungsmonate
    Ergebnis
    1.410,80 € pro Monat statt 1.263,40 € ohne Kind – ein Unterschied von 147,40 € durch den erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent
  4. Arbeitslosengeld ab 50 oder mit 58: verlängerte Bezugsdauer

    „Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld ab 50 oder mit 58 Jahren?“

    Eingabe
    Alter 58, 48 Versicherungsmonate (letzte 5 Jahre), Bruttolohn 3.000 €
    Ergebnis
    Anspruchsdauer 24 Monate – die längste gesetzlich mögliche Bezugsdauer nach § 147 Abs. 2 SGB III; eine Stufe ab 60 Jahren existiert nicht
  5. Arbeitslosengeld-Höchstbetrag an der Beitragsbemessungsgrenze

    „Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld 2026?“

    Eingabe
    Bruttolohn 8.450 € (Beitragsbemessungsgrenze RV/AV 2026), Steuerklasse I
    Ergebnis
    Maximal 2.923,63 € pro Monat ohne Kind bzw. 3.264,72 € mit Kind – mehr Bruttolohn erhöht das Ergebnis nicht mehr

    Alle Höchstwerte in der Referenztabelle nachschlagen

  6. Arbeitslosengeld und Steuerklasse: III oder V?

    „Wie stark verändert die Steuerklasse mein Arbeitslosengeld?“

    Eingabe
    Bruttolohn 3.500 €, einmal Steuerklasse III, einmal Steuerklasse V
    Ergebnis
    1.613,20 € pro Monat in Steuerklasse III gegenüber 1.211,20 € in Steuerklasse V – ein Unterschied von 402 €
  7. Sperrzeit bei Eigenkündigung einplanen

    „Wie lange dauert die Sperrzeit, wenn ich selbst kündige?“

    Eingabe
    Keine Rechnereingabe – der Rechner bildet Sperrzeiten nicht ab
    Ergebnis
    In der Regel 12 Wochen ohne Zahlung nach § 159 Abs. 3 SGB III, verkürzbar auf 6 oder 3 Wochen bei besonderer Härte oder kurzem Rest-Arbeitsverhältnis

Berechnung

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Verstehe den Formelweg.

Die Rechnung folgt dem SGB III in drei Schritten. Schritt 1 – Leistungsentgelt: Vom Bruttolohn werden 20 Prozent Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und der Solidaritätszuschlag abgezogen (§ 153 SGB III).

Schritt 2 – Leistungssatz: Auf das tägliche Leistungsentgelt werden 60 Prozent (ohne Kind) oder 67 Prozent (mit Kind) angewendet. Schritt 3 – Monatsbetrag: Der Tagesbetrag wird mit 30 multipliziert.

Ein Beispiel: Bei 3.000 Euro brutto in Steuerklasse I ergibt sich ein Leistungsentgelt von rund 2.106 Euro; 60 Prozent davon sind etwa 42,11 Euro pro Tag und 1.263 Euro pro Monat. Mit Kind wären es rund 1.411 Euro.

Wie sich dein Bruttolohn überhaupt in ein Netto übersetzt, zeigt ergänzend der Brutto-Netto-Rechner.

Wichtig: Der Rechner nutzt eine vereinfachte Lohnsteuer und weicht deshalb leicht von den amtlichen Leistungssätzen ab. Leistungssatz 60 oder 67 Prozent Zwei Eigenheiten der Formel treten erst im Extremfall hervor.

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze läuft sie leer: Ob du 8.450 oder 9.000 Euro brutto einträgst, das Leistungsentgelt bleibt bei 4.872,72 Euro und das Arbeitslosengeld bei 2.923,63 Euro im Monat – jeder Euro darüber steigert deine Leistung nicht mehr.

Und der Monatswert entsteht stets über den Tagesbetrag mit pauschal 30 Tagen, unabhängig davon, ob der Kalendermonat 28 oder 31 Tage zählt.

Die Agentur für Arbeit zahlt dagegen taggenau, weshalb gerade dein erster und dein letzter Bezugsmonat von dieser Modellrechnung abweichen.

Sonderfall fiktive Bemessung: Liegen im Bemessungszeitraum weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt vor – etwa nach Elternzeit, längerer Krankheit oder Ausbildung –, greift nach § 152 SGB III die fiktive Bemessung.

Das Bemessungsentgelt wird dann nicht aus dem tatsächlichen Lohn abgeleitet, sondern aus einer von vier Qualifikationsgruppen: Qualifikationsgruppe 1 (Hochschul- oder Fachhochschulausbildung) entspricht einem Dreihundertstel, Gruppe 2 (Fachschulausbildung) einem Dreihundertsechzigstel, Gruppe 3 (abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf) einem Vierhundertfünfzigstel und Gruppe 4 (keine abgeschlossene Ausbildung) einem Sechshundertstel der jährlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.

2026 beträgt die Bezugsgröße West 44.940 Euro; daraus ergeben sich fiktive tägliche Bemessungsentgelte zwischen rund 74,90 Euro (Gruppe 4) und 149,80 Euro (Gruppe 1).

Der Rechner bildet die fiktive Bemessung nicht ab, weil sie eine Einzelfallprüfung der Agentur für Arbeit erfordert.

P-Konto-Formel: Freibetrag gleich Grundfreibetrag plus Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten.
Der P-Konto-Grundfreibetrag (2025: 1.491,75 €) erhöht sich je unterhaltsberechtigter Person.

Nachschlagen

ALG-1-Anspruchsdauer nach § 147 SGB III (Tabelle 2026)

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld 1? Die Bezugsdauer richtet sich nach den Versicherungspflichtmonaten und dem Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit. Ab 50 Jahren gelten verlängerte Bezugszeiten, für die die Versicherungsmonate der letzten fünf Jahre (statt 30 Monate) zählen. Die folgende Tabelle zeigt alle Staffelstufen nach § 147 SGB III im Überblick.

Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes 1 nach Versicherungspflichtmonaten und Lebensalter gemäß § 147 SGB III (Stand 2026)
VersicherungsmonateMindestalterAnspruchsdauerRahmenfrist
12 Monate—6 Monate30 Monate
16 Monate—8 Monate30 Monate
20 Monate—10 Monate30 Monate
24 Monate—12 Monate30 Monate
30 Monate50 Jahre15 Monate5 Jahre
36 Monate55 Jahre18 Monate5 Jahre
48 Monate58 Jahre24 Monate5 Jahre

Grundanspruch: mindestens 12 Versicherungspflichtmonate innerhalb der 30-Monats-Rahmenfrist (§ 143 SGB III). Verlängerte Bezugsdauer ab 50/55/58 Jahren: Hier zählen die Versicherungsmonate der letzten 5 Jahre (§ 147 Abs. 2 SGB III). Die Rahmenfrist bestimmt, welcher Zeitraum vor der Arbeitslosigkeit für die Versicherungsmonate herangezogen wird. Maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Wichtige Werte und Fristen beim Arbeitslosengeld I (2026)

Neben der Höhe und der Anspruchsdauer gibt es feste Grenzwerte und Fristen, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld I beeinflussen, ohne dass der Rechner sie individuell berechnet. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Werte für 2026 zusammen.

Feste Grenzwerte und Fristen beim Arbeitslosengeld I nach SGB III (Stand 2026)
WertHöhe / FristRechtsgrundlage
Anwartschaftszeit (Mindestversicherungszeit)12 Monate innerhalb der 30-Monats-Rahmenfrist§§ 142, 143 SGB III
Meldung arbeitsuchendspätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses, sonst innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis§ 38 Abs. 1 SGB III
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV (Deckelung des Bemessungsentgelts)8.450 € pro Monat (101.400 € pro Jahr)Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
Maximales Arbeitslosengeld bei BBG, Steuerklasse I2.923,63 € pro Monat ohne Kind, 3.264,72 € pro Monat mit Kind§§ 149, 151, 153 SGB III
Freibetrag Nebenverdienst165 € pro Kalendermonat anrechnungsfrei, ab 15 Wochenstunden entfällt der Anspruch§ 155 Abs. 1 SGB III, § 138 Abs. 3 SGB III
Regelsperrzeit bei Arbeitsaufgabe (z. B. Eigenkündigung)12 Wochen, verkürzt auf 6 Wochen (besondere Härte oder Beendigung binnen 12 Wochen ohnehin) bzw. 3 Wochen (Beendigung binnen 6 Wochen ohnehin)§ 159 Abs. 3 SGB III

Die maximalen Arbeitslosengeld-Beträge gelten für Steuerklasse I; in anderen Steuerklassen weicht die pauschale Lohnsteuer im Leistungsentgelt ab. Die Höchstbeträge hat der Rechner mit einem Bruttolohn von 8.450 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) nachgerechnet. Maßgeblich für den Einzelfall ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Ausblick

Arbeitslosengeld 2027: Was ändert sich?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.450 auf 8.850 Euro pro Monat (106.200 Euro pro Jahr) steigen – damit würde auch die Obergrenze für das beim Arbeitslosengeld berücksichtigte Bemessungsentgelt entsprechend höher ausfallen.
  • Der Entwurf ist noch nicht endgültig: Er muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden und braucht anschließend die Zustimmung des Bundesrats, bevor er zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte.
  • Die Leistungssätze von 60 und 67 Prozent nach § 149 SGB III sind gesetzlich fest verankert und ändern sich nicht jährlich – nur die Beitragsbemessungsgrenze und die zugrunde liegende Lohnsteuerberechnung passen sich jedes Jahr an.

Stand: 23.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld 1

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich 2026?

Dein Arbeitslosengeld 1 entspricht 60 Prozent deines Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent.

Das Leistungsentgelt ist kein reales Netto, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt nach § 153 SGB III: Vom durchschnittlichen Bruttolohn der letzten zwölf Monate zieht die Formel eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent, die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und den Solidaritätszuschlag ab.

Bei 3.000 Euro brutto in Steuerklasse I ergibt das ein Leistungsentgelt von 2.105,67 Euro, daraus werden 1.263,40 Euro Arbeitslosengeld ohne Kind oder 1.410,80 Euro mit Kind.

Trage deinen tatsächlichen Bruttolohn und deine Steuerklasse ein, um deinen persönlichen Betrag zu sehen.

Achtung: Verdienst du mehr als 8.450 Euro brutto, deckelt die Beitragsbemessungsgrenze das Bemessungsentgelt, sodass zusätzliches Einkommen dein Arbeitslosengeld nicht mehr erhöht.

Verbindlich berechnet die Agentur für Arbeit deinen Anspruch nach den amtlichen Leistungssatzverordnungen; der Rechner liefert eine Orientierung vor dem Antrag.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld 1?

Deine Anspruchsdauer richtet sich nach § 147 SGB III und steigt in festen Stufen mit deinen Versicherungspflichtmonaten: 6 Monate ab 12 Monaten Versicherungszeit, 8 Monate ab 16, 10 Monate ab 20 und 12 Monate ab 24 Monaten – jeweils innerhalb der 30-Monats-Rahmenfrist.

Ab 50 Jahren und 30 Versicherungsmonaten in den letzten fünf Jahren steigt die Dauer auf bis zu 15 Monate, ab 55 Jahren und 36 Monaten auf 18 Monate, und ab 58 Jahren mit 48 Versicherungsmonaten auf maximal 24 Monate – das ist die längste gesetzlich mögliche Bezugsdauer, eine eigene Stufe ab 60 Jahren gibt es nicht.

Trage dein Alter und deine Versicherungsmonate ein, um deine konkrete Dauer zu sehen. Unter 12 Versicherungsmonaten besteht kein Anspruch, weil die Anwartschaftszeit fehlt.

Endet dein Bezug und bist du weiterhin bedürftig, prüft der Bürgergeld-Rechner den möglichen Anschlussanspruch.

Wie und bis wann muss ich Arbeitslosengeld beantragen?

Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit – erfährst du erst kurzfristiger von der Beendigung, gilt eine Frist von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Die eigentliche Arbeitslosmeldung nach § 141 SGB III erfolgt persönlich vor Ort oder elektronisch im Online-Portal der Agentur für Arbeit, sobald du tatsächlich arbeitslos bist; Arbeitslosengeld zahlt sie grundsätzlich erst ab dem Tag der Meldung.

Für den Antrag brauchst du unter anderem Personalausweis, Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag, die Lohnbescheinigungen der letzten zwölf Monate und deine Sozialversicherungsnummer.

Reiche die Unterlagen möglichst vollständig gleich zu Beginn ein, das beschleunigt die Bearbeitung. Versäumst du die Meldefrist ohne wichtigen Grund, kann eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung die Auszahlung verzögern.

Was passiert bei einer Sperrzeit wegen Eigenkündigung?

Kündigst du dein Arbeitsverhältnis selbst oder löst es durch einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund auf, verhängt die Agentur für Arbeit nach § 159 SGB III grundsätzlich eine Sperrzeit von 12 Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld fließt.

Die Sperrzeit verkürzt sich auf 6 Wochen, wenn eine volle Sperrzeit für dich eine besondere Härte bedeuten würde oder das Arbeitsverhältnis ohnehin innerhalb von 12 Wochen geendet hätte, und auf 3 Wochen, wenn es sogar innerhalb von 6 Wochen geendet hätte.

Zusätzlich verkürzt sich deine gesamte Anspruchsdauer um die Zahl der Sperrzeit-Wochen. Der Rechner bildet Sperrzeiten nicht ab und zeigt den ungekürzten Betrag; plane deshalb bei einer Eigenkündigung mit einer mehrwöchigen Lücke ohne Zahlung.

Ein wichtiger Grund, etwa Mobbing oder eine unzumutbare Versetzung, verhindert die Sperrzeit ganz – das prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Was ist der Unterschied zwischen 60 und 67 Prozent Arbeitslosengeld?

67 Prozent statt 60 Prozent deines Leistungsentgelts bekommst du, wenn mindestens ein Kind im Sinne des § 149 SGB III bei dir berücksichtigt wird – entscheidend ist der Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag, nicht ob das Kind bei dir wohnt.

Bei einem Leistungsentgelt von 2.105,67 Euro macht das den Unterschied zwischen 1.263,40 Euro und 1.410,80 Euro im Monat, also rund 147 Euro mehr mit Kind.

Aktiviere im Rechner den Schalter für das Kind, um den erhöhten Satz zu sehen; ohne Angabe rechnet er mit 60 Prozent. Es reicht, wenn ein Elternteil die Kindervoraussetzung erfüllt, auch wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt.

Verbindlich stellt die Agentur für Arbeit anhand deiner Kindergeldnummer oder deines Kinderfreibetrags fest, ob der erhöhte Satz zusteht.

Muss ich Arbeitslosengeld versteuern?

Nein, Arbeitslosengeld 1 ist nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a EStG steuerfrei – du zahlst darauf keine Einkommensteuer.

Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG: Das Finanzamt addiert das erhaltene Arbeitslosengeld zu deinem übrigen zu versteuernden Einkommen, ermittelt daraus einen höheren Steuersatz und wendet diesen Satz dann nur auf dein tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen an.

In der Praxis führt das häufig zu einer Steuernachzahlung bei der nächsten Steuererklärung, besonders wenn du im selben Jahr noch mehrere Monate gearbeitet hast.

Gib dein Arbeitslosengeld deshalb in der Anlage N vollständig an, sonst drohen Nachfragen des Finanzamts. Wie stark sich dein persönlicher Steuersatz durch den Progressionsvorbehalt erhöht, schätzt der Progressionsvorbehalt-Rechner ab.

Was ist das Leistungsentgelt und wie wird es berechnet?

Das Leistungsentgelt ist die Rechengröße, auf die anschließend 60 oder 67 Prozent angewendet werden, und entspricht deinem Bruttolohn abzüglich dreier Pauschalen nach § 153 SGB III: 20 Prozent Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und der Solidaritätszuschlag.

Bei 3.000 Euro brutto in Steuerklasse I ergeben sich so 2.105,67 Euro Leistungsentgelt im Monat beziehungsweise 70,19 Euro am Tag.

Weil die Lohnsteuer hier vereinfacht nach Steuerklasse statt mit den amtlichen Tabellenwerten der Bundesagentur ermittelt wird, weicht das Ergebnis leicht vom offiziellen Bescheid ab.

Nutze das Leistungsentgelt als Zwischenwert, um zu verstehen, warum dein Arbeitslosengeld niedriger ausfällt als dein gewohntes Nettogehalt.

Fehlen im Bemessungszeitraum mehr als 150 Tage mit Arbeitsentgelt, etwa nach längerer Krankheit, greift stattdessen die fiktive Bemessung nach § 152 SGB III, die der Rechner nicht abbildet.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf mein Arbeitslosengeld aus?

Deine Steuerklasse verändert die im Leistungsentgelt abgezogene Lohnsteuer und damit direkt die Höhe deines Arbeitslosengeldes: Bei 3.500 Euro brutto ergeben sich in Steuerklasse III rund 1.613,20 Euro Arbeitslosengeld, in Steuerklasse V dagegen nur rund 1.211,20 Euro – ein Unterschied von über 400 Euro im Monat bei gleichem Bruttolohn.

Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres der Arbeitslosigkeit eingetragen war, nicht eine kurzfristig geänderte.

Prüfe deine Steuerklassenwahl deshalb frühzeitig, idealerweise mindestens ein Jahr vor einer absehbaren Arbeitslosigkeit, wenn du und dein Partner die Kombination III/V nutzen.

Ein Wechsel weniger als zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erkennt die Agentur für Arbeit nach der Rechtsprechung in der Regel nicht an und rechnet mit der vorherigen Steuerklasse.

Darf ich neben dem Arbeitslosengeld etwas dazuverdienen?

Ja, bis zu 165 Euro Nebenverdienst im Kalendermonat bleiben anrechnungsfrei (§ 155 Abs. 1 SGB III), alles darüber zieht die Agentur für Arbeit von deinem Arbeitslosengeld ab.

Zusätzlich musst du unter 15 Stunden pro Kalenderwoche bleiben (§ 138 Abs. 3 SGB III), sonst giltst du nicht mehr als arbeitslos und der gesamte Anspruch entfällt, nicht nur der übersteigende Betrag.

Melde jede Nebentätigkeit vorher der Agentur für Arbeit, auch ehrenamtliche mit Aufwandsentschädigung, sonst drohen Rückforderungen.

Der Rechner berücksichtigt keinen Nebenverdienst und zeigt immer den ungeminderten Betrag; ziehe die Anrechnung gedanklich selbst ab.

Willst du dauerhaft mehr als 15 Stunden arbeiten, prüfe stattdessen, ob sich eine reguläre Beschäftigung oder aufstockendes Bürgergeld eher lohnt.

Warum trage ich meinen Bruttolohn ein und nicht mein Nettogehalt?

Der Rechner braucht deinen Bruttolohn, weil er daraus das Leistungsentgelt – ein eigenes, pauschaliertes Netto nach § 153 SGB III – selbst berechnet; gibst du stattdessen dein tatsächliches Nettogehalt ein, fällt das Ergebnis zu hoch aus, weil dann doppelt Abzüge fehlen.

Kennst du nur dein Netto, ermittle zuerst mit dem Brutto-Netto-Rechner dein passendes Bruttoentgelt und trage diesen Wert hier ein.

Verdienst du mehr als 8.450 Euro brutto im Monat, die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026, deckelt der Rechner deinen Bruttolohn automatisch auf diesen Wert – mehr Einkommen erhöht dein Arbeitslosengeld dann nicht weiter.

Das maximale Arbeitslosengeld liegt an dieser Grenze bei 2.923,63 Euro ohne Kind und 3.264,72 Euro mit Kind in Steuerklasse I. Kontrolliere deshalb vor der Eingabe, ob du wirklich dein Brutto- und nicht dein Nettoentgelt einträgst.

Hinweise

Arbeitslosengeld beantragen: Fristen und Tipps

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte solltest du kennen. Erstens die Steuerklasse: Sie beeinflusst über die Lohnsteuer die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Verheiratete prüfen die Klassenwahl am besten frühzeitig, denn ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wird oft nicht mehr anerkannt.

Zweitens die Meldung: Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos, sonst droht eine Sperrzeit.

Drittens die Abfindung: Eine Abfindung kann den Anspruch ruhen lassen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Viertens der Nebenverdienst: Bis 165 Euro im Monat bleiben anrechnungsfrei, mehr wird abgezogen; ab 15 Wochenstunden entfällt der Anspruch.

Wer dabei eine kurzfristige Aushilfe annimmt, gilt üblicherweise als berufsmäßig tätig; SV-Pflicht entsteht dennoch erst ab 603 Euro Monatsentgelt – der Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner prüft, ob der Einsatz trotzdem sozialversicherungsfrei sein kann.

Fünftens die Aufstockung: Reicht das Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt, kann ergänzend Bürgergeld infrage kommen. Sechstens: Bei drohender Kurzarbeit statt Kündigung lohnt der Blick auf das Kurzarbeitergeld.

Der Rechner bildet diese Sonderfälle nicht ab, hilft dir aber bei der Grundeinschätzung.

Siebtens die Mitwirkung: Halte Termine bei der Agentur für Arbeit ein, reiche angeforderte Unterlagen fristgerecht ein und melde Änderungen wie einen Nebenjob unverzüglich; Verstöße können zu Sperrzeiten oder Rückforderungen führen.

Achtens die Beratung: Nutze die Angebote der Arbeitsagentur zu Weiterbildung und Vermittlung, denn sie können deine Rückkehr in Arbeit beschleunigen und Bezugszeiten verkürzen. Wie lange Arbeitslosengeld 1 mit 58 oder ab 50 Jahren?

Die verlängerte Anspruchsdauer nach § 147 Abs. 2 SGB III staffelt sich nach Alter und Versicherungszeit in den letzten fünf Jahren: Ab 50 Jahren und 30 Versicherungsmonaten stehen bis zu 15 Monate zu, ab 55 Jahren und 36 Monaten bis zu 18 Monate, und ab 58 Jahren mit 48 Versicherungsmonaten bis zu 24 Monate ALG 1 – die längste gesetzliche Bezugsdauer.

Für die Grundanspruchsdauer (6 bis 12 Monate) gilt dagegen die kürzere 30-Monats-Rahmenfrist. Endet der Anspruch und besteht weiterhin Bedürftigkeit, schließt sich das Bürgergeld als Grundsicherung an; den möglichen Anspruch schätzt der Bürgergeld-Rechner.

Wurde das Arbeitsverhältnis über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung beendet, kann zusätzlich eine Ruhezeit den Leistungsbeginn verschieben; was von der Abfindung nach Steuern bleibt, zeigt der Abfindungsrechner.

Anwendung

Arbeitslosengeld-Beispielrechnung für Steuerklasse und Alter

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine 56-jährige Angestellte verliert nach 30 Jahren ihren Job und verdiente zuletzt 4.500 Euro brutto in Steuerklasse I, ohne Kind.

Schritt 1 – Leistungsentgelt: Nach Abzug der Sozialversicherungspauschale, der Lohnsteuer und des Soli bleiben rund 2.948 Euro. Schritt 2 – Leistungssatz: 60 Prozent ergeben etwa 1.769 Euro Arbeitslosengeld pro Monat.

Schritt 3 – Dauer: Mit 36 Versicherungsmonaten und einem Alter ab 55 Jahren besteht ein Anspruch von 18 Monaten.

So sieht die Angestellte früh, mit welchem Betrag und über welchen Zeitraum sie planen kann, und prüft rechtzeitig, ob sie weitere Rücklagen braucht.

Wäre sie jünger oder kürzer versichert, fiele die Bezugsdauer kürzer aus – bei 24 Versicherungsmonaten etwa 12 Monate.

Reicht das Arbeitslosengeld nicht, kann später aufstockendes Bürgergeld folgen. Anspruchsdauer nach Versicherungszeit und Alter So eine Beispielrechnung zeigt vor allem die Größenordnung und die Bezugsdauer, nicht den centgenauen Betrag: Der Rechner nutzt eine pauschale Lohnsteuer, während die Agentur für Arbeit die amtlichen Leistungssätze zugrunde legt.

Melde dich rechtzeitig arbeitsuchend und zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos, um eine Sperrzeit zu vermeiden, und lass dir den verbindlichen Anspruch im Bescheid bestätigen.

Fallstricke

Arbeitslosengeld: die häufigsten Irrtümer bei der Berechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: zu glauben, das Arbeitslosengeld betrage 60 Prozent des Nettogehalts. Tatsächlich sind es 60 oder 67 Prozent des Leistungsentgelts, eines pauschalierten Nettos, das anders berechnet wird als dein tatsächliches Netto.

Zweiter Fehler: den Bruttolohn über der Beitragsbemessungsgrenze anzusetzen – oberhalb von 8.450 Euro erhöht mehr Einkommen das Arbeitslosengeld nicht.

Dritter Fehler: die Steuerklasse kurz vor der Arbeitslosigkeit zu wechseln und auf ein höheres Arbeitslosengeld zu hoffen; das erkennt die Agentur in der Regel nicht an.

Vierter Fehler: die Versicherungsmonate zu großzügig zu zählen und Zeiten ohne Pflichtbeiträge mitzurechnen. Fünfter Fehler: die Anwartschaftszeit zu übersehen – unter 12 Versicherungsmonaten besteht kein Anspruch.

Sechster Fehler: sich zu spät arbeitsuchend zu melden und dadurch eine Sperrzeit zu riskieren. Der Rechner liefert nur eine Orientierung; verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Siebter Fehler: das Arbeitslosengeld mit der Grundsicherung zu verwechseln. Das Arbeitslosengeld ist eine beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, das Bürgergeld dagegen eine bedarfsabhängige Fürsorgeleistung mit ganz anderen Voraussetzungen.

Achter Fehler: sich allein auf die Schätzung zu verlassen; die tatsächliche Höhe und Dauer stellt die Agentur für Arbeit im Bescheid verbindlich fest.

Nächster Schritt

Arbeitslosengeld-Rechner: Höhe und Dauer im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Arbeitslosengeld-Rechner beantwortet die zentrale Frage nach einem Jobverlust: Wie viel ALG 1 bekomme ich und wie lange?

Er ermittelt aus dem Bruttolohn, der Steuerklasse und dem Kind-Merkmal das Leistungsentgelt und wendet darauf 60 oder 67 Prozent an; Alter und Versicherungsmonate bestimmen die Dauer nach § 147 SGB III.

Im Beispiel von 3.000 Euro brutto in Steuerklasse I ergeben sich rund 1.263 Euro pro Monat, mit Kind etwa 1.411 Euro.

Wichtig: Das Leistungsentgelt ist ein pauschaliertes Netto, der Bruttolohn wird auf 8.450 Euro gedeckelt, und der Rechner nutzt eine vereinfachte Lohnsteuer.

So kommst du weiter: Trage deine Werte ein und plane den Betrag über die ermittelte Bezugsdauer. Reicht das Geld nicht aus, prüfe zusätzlich den Bürgergeld-Rechner. Den GKV-Beitrag nach dem Wiedereinstieg berechnet der GKV-Beitragsrechner.

Wer während der Arbeitslosigkeit erkrankt, kann Krankengeld statt ALG beziehen — der Krankengeld-Rechner schätzt die Höhe. Tritt stattdessen eine Umschulung oder berufliche Reha an, greift Übergangsgeld während einer Umschulung statt ALG.

Wer nach der Elternzeit arbeitslos wird, kann nahtlos ALG beziehen — Fristen und Anmeldung berechnet der Elternzeit-Rechner. Keine Sozial- oder Rechtsberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit, Stand 2026.

Nimm das Ergebnis als Anhaltspunkt für deine Finanzplanung nach dem Jobverlust, nicht als Bewilligung.

Höhe und Dauer hängen von deinem Bemessungsentgelt, deiner Steuerklasse und deiner Versicherungszeit ab, die die Agentur für Arbeit verbindlich feststellt.

Reicht das Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt, prüfe ergänzende Leistungen und lass dich frühzeitig bei der Arbeitsagentur beraten. Bewahre deinen Bescheid und deine Nachweise auf, um die Berechnung nachvollziehen zu können.

Wer nach der Arbeitslosigkeit den Sprung in die Selbstständigkeit plant, vergleicht GKV- und PKV-Beiträge ohne Arbeitgeberzuschuss im Krankenversicherung-Rechner für Selbstständige. Wer nach der Arbeitslosigkeit eine betriebliche Ausbildung beginnt, kann BAB als Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen.

Vertiefung

Arbeitslosengeld-Rechenbeispiele nach Bruttolohn und Alter

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Arbeitslosengeld rund 1.410,80 € pro Monat, Anspruchsdauer 12 Monate

Gleiches Einkommen, aber mit Kind (67 Prozent)

Bruttolohn pro Monat (Durchschnitt 12 Monate)
3.000 €
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Mindestens ein Kind
Ja
Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit
40

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Arbeitslosengeld rund 1.768,60 € pro Monat, Anspruchsdauer 18 Monate

Älterer Arbeitnehmer mit langer Versicherungszeit

Bruttolohn pro Monat (Durchschnitt 12 Monate)
4.500 €
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Mindestens ein Kind
Nein
Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit
56

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Arbeitslosengeld rund 758,70 € pro Monat, Anspruchsdauer 6 Monate

Geringeres Einkommen in Steuerklasse V

Bruttolohn pro Monat (Durchschnitt 12 Monate)
2.000 €
Steuerklasse
Klasse V (verheiratet, geringer)
Mindestens ein Kind
Nein
Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit
30

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Laut Rechner: Leistungsentgelt rund 1.811,75 €, Arbeitslosengeld rund 36,24 € pro Tag bzw. 1.087,05 € pro Monat, Anspruchsdauer 12 Monate

2.500 € brutto, Steuerklasse I, ohne Kind

Bruttolohn pro Monat (Durchschnitt 12 Monate)
2.500 €
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Mindestens ein Kind
Nein
Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit
35

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Leistungsentgelt 4.872,72 €, Arbeitslosengeld 97,45 € pro Tag bzw. 2.923,63 € pro Monat, Anspruchsdauer 12 Monate

Höchstbetrag an der Beitragsbemessungsgrenze

Bruttolohn pro Monat (Durchschnitt 12 Monate)
8.450 €
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Mindestens ein Kind
Nein
Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit
45

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Arbeitslosengeld 1.263,40 € pro Monat, Anspruchsdauer 24 Monate

58 Jahre mit 48 Versicherungsmonaten (längste Bezugsdauer)

Bruttolohn pro Monat (Durchschnitt 12 Monate)
3.000 €
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Mindestens ein Kind
Nein
Alter bei Beginn der Arbeitslosigkeit
58

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

GKV-BeitragsrechnerGKV-Beitrag 2026 berechnen: Basisbeitrag (14,6 %), kassenindividuellen Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag (3,4 %) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Monatsbrutto und Kinderstatus ermitteln.Progressionsvorbehalt-RechnerMehrsteuer durch Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) berechnen: Elterngeld, ALG1, Kurzarbeitergeld und Krankengeld erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.Kurzfristige-Beschäftigung-RechnerKurzfristige Beschäftigung 2026 prüfen: 70-Tage-Regel nach § 8 Abs. 2 SGB IV, SV-Freiheit und Lohnsteuer bei Saisonarbeit und Ferienjobs einordnen. Kein Verdienstlimit.Kündigungsfristen-RechnerKündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen: frühestes Beendigungsdatum, maßgebliche Frist und Rechtsgrundlage für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigung.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.BAB-RechnerBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2026 schätzen: Bedarf, Freibeträge und Einkommensanrechnung nach §§ 56–72 SGB III – monatlicher BAB-Anspruch für Azubis mit eigener Wohnung.Schlechtwettergeld-RechnerSchlechtwettergeld (Saison-Kurzarbeitergeld) 2026 berechnen: Saison-Kug, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld aus Ausfallstunden und Steuerklasse nach §§ 101–102 SGB III schätzen.Anwaltskosten Arbeitsrecht RechnerAnwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen: Streitwert, RVG-Gebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiko bei Vergleich, Sieg oder Niederlage 2026 – kostenlos, sofort.Sozialplan-Punkte-RechnerSozialplan-Punkte berechnen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung als Punkte, Abfindung mit Punktwert und Vergleich zur Faustformel § 1a KSchG.Gründungszuschuss-RechnerGründungszuschuss berechnen: aus Arbeitslosengeld oder Bruttolohn die Höhe von Phase 1 (sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro) und Phase 2 (neun Monate zu 300 Euro), die Gesamtsumme, die Phasen-Enddaten und den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den §§ 93, 94 und 148 SGB III ermitteln.Aufstiegs-BAföG-RechnerAufstiegs-BAföG berechnen: Zuschuss, KfW-Darlehen, Erlass und Eigenanteil für Lehrgangsgebühren und Meisterstück, bei Vollzeit mit Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag nach dem AFBG.Pflegegeld-RechnerPflegegeld 2025 je Pflegegrad nach § 37 SGB XI berechnen: häusliche Pflege, stationäre Leistungen und Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nur Orientierung.PflegegradrechnerPflegegrad 2026 kostenlos berechnen: Rohpunkte der 6 NBA-Module eingeben, gewichtete Punkte und voraussichtlichen Pflegegrad 1–5 nach § 15 SGB XI erhalten.RegelbedarfsrechnerRegelbedarf 2026 berechnen: Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II für Erwachsene und Kinder, monatlicher Regelsatz je Haushalt inklusive Aufschlüsselung.Übergangsgeld-RechnerÜbergangsgeld bei Reha-Maßnahmen 2025 schätzen: 75 % (mit Kind) oder 68 % (ohne Kind) des pauschalierten Nettoregelentgelts nach § 65 SGB IX. Nur Orientierung.

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  • Die Bezugsdauer steigt mit den Versicherungsmonaten: 12 Monate ergeben 6 Monate, 24 Monate ergeben 12 Monate. Ab 50, 55 und 58 Jahren sind längere Bezugszeiten von bis zu 24 Monaten möglich.

    Anspruchsdauer nach § 147 SGB III

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld">Anspruchsdauer nach § 147 SGB III auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Vom durchschnittlichen Bruttolohn werden eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Übrig bleibt das Leistungsentgelt, auf das der Leistungssatz angewendet wird.

    So entsteht das Leistungsentgelt beim Arbeitslosengeld

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld">So entsteht das Leistungsentgelt beim Arbeitslosengeld auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Ohne Kind beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Bei einem Leistungsentgelt von 2.106 Euro sind das 1.263 Euro gegenüber 1.411 Euro pro Monat.

    Leistungssatz 60 Prozent ohne Kind, 67 Prozent mit Kind

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           alt="Ohne Kind beträgt das Arbeitslosengeld 60 Prozent des Leistungsentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Bei einem Leistungsentgelt von 2.106 Euro sind das 1.263 Euro gegenüber 1.411 Euro pro Monat."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld">Leistungssatz 60 Prozent ohne Kind, 67 Prozent mit Kind auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Infografik: Formel: P-Konto / Pfändungsschutzkonto (§ 899 ZPO), Freibetrag = Grundfreibetrag + Erhöhungen, Pfändbar = max(0, Kontoguthaben − Freibetrag), GRUNDFREIBETRAG 2026: 1.500 € · ERHÖHUNG JE UNTERHALTSPERSON, VARIABLEN, GFB, Grundfreibetrag (€) – 1.500 €/

    Arbeitslosengeld Formel

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           alt="Infografik: Formel: P-Konto / Pfändungsschutzkonto (§ 899 ZPO), Freibetrag = Grundfreibetrag + Erhöhungen, Pfändbar = max(0, Kontoguthaben − Freibetrag), GRUNDFREIBETRAG 2026: 1.500 € · ERHÖHUNG JE UNTERHALTSPERSON, VARIABLEN, GFB, Grundfreibetrag (€) – 1.500 €/"
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld
  • Infografik: Formel: Arbeitslosengeld I (§ 149 SGB III), ALG I = Leistungsentgelt · Satz, LE = Bemessungsentgelt − pauschale Abzüge (Steuer + SV), 60 % OHNE KIND · 67 % MIT KIND · DAUER 6–24 MONATE · PROGRESSIONSVORBEHALT, VARIABLEN, ALG, ALG I (€/Tag) – Tägliche

    Arbeitslosengeld-Rechner Formel

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           alt="Infografik: Formel: Arbeitslosengeld I (§ 149 SGB III), ALG I = Leistungsentgelt · Satz, LE = Bemessungsentgelt − pauschale Abzüge (Steuer + SV), 60 % OHNE KIND · 67 % MIT KIND · DAUER 6–24 MONATE · PROGRESSIONSVORBEHALT, VARIABLEN, ALG, ALG I (€/Tag) – Tägliche"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld">Arbeitslosengeld-Rechner Formel auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld
  • P-Konto-Formel: Freibetrag gleich Grundfreibetrag plus Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten.

    Formel: P-Konto / Pfändungsschutzkonto (§ 899 ZPO)

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           alt="P-Konto-Formel: Freibetrag gleich Grundfreibetrag plus Erhöhungsbeträge für Unterhaltspflichten."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld">Formel: P-Konto / Pfändungsschutzkonto (§ 899 ZPO) auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Sozial- oder Rechtsberatung dar. Die Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes berechnet die Agentur für Arbeit individuell; maßgeblich ist deren Bescheid. Die Lohnsteuer wird hier vereinfacht geschätzt und weicht von den amtlichen Leistungssätzen ab.

Quelle: §§ 147–153 SGB III (Arbeitslosengeld), Bundesagentur für Arbeit, Rechengrößen 2026

Stand: 2026-09-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Leistungsentgelt = Bruttöntgelt − 20 % Sozialversicherungspauschale − Lohnsteuer nach Steuerklasse − Soli (§ 153 SGB III); ALG = 60/67 % des täglichen Leistungsentgelts × 30; Anspruchsdauer nach § 147 SGB III
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Arbeitslosengeld-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Arbeitslosengeld-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/arbeitslosengeld

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.