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Einkommensteuer-Rechner 2026: Steuerlast und Grenzsteuersatz

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Kirchensteuerpflichtig
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Kurzantwort

Einkommensteuer 2026 einfach erklärt: Bei 60.000 Euro Bruttogehalt (Steuerklasse I) beträgt die Einkommensteuer rund 13.761 Euro, der Durchschnittssteuersatz 22,9 Prozent. Gib dein Bruttogehalt und deine Steuerklasse ein, um deine individuelle Steuerlast, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz zu sehen. Kein Ersatz für steuerliche oder finanzielle Fachberatung.

Einkommensteuer 2026 berechnen: zu versteuerndes Einkommen eingeben, Steuerlast

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Apr. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Einkommensteuer 2026 berechnen: Was der Rechner zeigt

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Steuerrechner 2026 berechnet deine individuelle Steuerlast auf Basis des aktuellen deutschen Einkommensteuertarifs. Die Kernfrage, die er beantwortet: Wie viel Einkommensteuer zahle ich 2026 bei meinem Gehalt, meiner Steuerklasse und meinen Abzügen?

Der Rechner zeigt sofort Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, optionale Kirchensteuer, den Durchschnittssteuersatz und den für Gehaltsverhandlungen wichtigen Grenzsteuersatz.

Er richtet sich an Arbeitnehmer mit Gehaltsänderung, Selbstständige mit schwankenden Jahreseinkünften und Familien, die Kinderfreibeträge gezielt einsetzen wollen.

Die Tarifstruktur 2026 nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) umfasst den Grundfreibetrag von 12.348 Euro, Progressionszonen mit einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen und den Reichensteuersatz von 45 Prozent ab 277.826 Euro.

Eingaben wie Bundesland, Kirchensteuer und Werbungskosten ermöglichen eine realistische Netto-Prognose für die Steuererklärung. Die Ergebnisse dieses Rechners ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Ein Blick auf die Modellgrenzen lohnt sich vor der ersten Eingabe.

Die Steuerklassen I, II und IV führen hier zum identischen Ergebnis – der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ist also nicht abgebildet, obwohl er in der Praxis gerade den Unterschied der Klasse II ausmacht.

Auch die Klasse V nähert der Rechner nur über einen pauschalen Aufschlag an, statt den amtlichen Lohnsteuertarif nachzubilden.

Für eine Grobplanung genügt das; für die Klassen II und V solltest du den Wert nicht als belastbaren Abzugsbetrag lesen. Einkommensteuer-Tarifzonen: Grundfreibetrag, 14–24 %, 42 % und 45 % Reichensteuer

Eingaben

Einkommensteuer 2026 berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Gib alle Werte als Jahreswerte in Euro ein und nutze als Datenbasis die letzte Lohnsteuerbescheinigung oder deine aktuelle Jahresplanung. Das Jahresbrutto ist dein gesamtes Bruttoeinkommen vor allen Abzügen.

Bei Steuerklasse I bis VI verwende die aktuell beim Finanzamt gemeldete Klasse.

Kinderfreibeträge (0,5 je Elternteil, also 1,0 für ein Kind bei gemeinsamer Veranlagung), Werbungskosten und weitere Einkünfte sind separate Felder, weil sie das zu versteuernde Einkommen direkt reduzieren.

Wähle Kirchensteuer und Bundesland korrekt, da der Kirchensteuersatz je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent beträgt und regionalen Einfluss auf den Soli hat.

Typische Eingabefehler sind: Monatswerte statt Jahreswerten eingeben, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro vergessen anzusetzen, Nebeneinkünfte aus Vermietung oder Freelance weglassen und veraltete Werbungskosten aus dem Vorjahr verwenden.

Für einen realistischen Vergleich empfehlen sich zwei Szenarien: einmal mit aktuellen Ist-Werten und einmal mit geplanten Zielwerten.

Praxisfälle

Typische Einkommensteuer-Szenarien mit Beispielrechnung

Acht nachgerechnete Fälle zu den Einkommen und Situationen, nach denen am häufigsten gesucht wird – jede Zahl mit dem Rechner oben nachvollziehbar.

  1. 70.000 Euro Gehalt: 17.749 Euro Einkommensteuer

    „Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 70.000 Euro Einkommen?“

    Eingabe
    Bruttogehalt 70.000 €, Steuerklasse I, Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €, keine Kirchensteuer
    Ergebnis
    zvE 68.770 € → Einkommensteuer 17.749 €, Netto 52.251 €/Jahr (4.354 €/Monat), Grenzsteuersatz nahe 42 %
  2. 100.000 Euro Jahresgehalt: Steuerlast inklusive Soli

    „Wie viel Einkommensteuer zahlt man bei 100.000 Euro?“

    Eingabe
    Bruttogehalt 100.000 €, Steuerklasse I, Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €
    Ergebnis
    Einkommensteuer 30.347 € + Soli 1.190 € = 31.537 € Gesamtbelastung, Netto 68.463 €/Jahr
  3. Steuerfreie Grenze: Ab 13.578 Euro Brutto beginnt die Einkommensteuer

    „Ab welchem Einkommen muss ich Einkommensteuer zahlen?“

    Eingabe
    Bruttogehalt 13.600 €, Steuerklasse I, Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €
    Ergebnis
    zvE 12.370 € (22 € über dem Grundfreibetrag 12.348 €) → Einkommensteuer nur 3 €
  4. Spitzensteuersatz 42 Prozent: Ab 69.878 Euro zvE erreicht

    „Wer zahlt 42 Prozent Einkommensteuer?“

    Eingabe
    Bruttogehalt 71.108 €, Steuerklasse I, Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €
    Ergebnis
    zvE genau 69.878 € → Grenzsteuersatz erreicht 42 %, Einkommensteuer 18.213 €
  5. Selbstständig mit 30.000 Euro Gewinn: 3.872 Euro Einkommensteuer

    „Wie viel Einkommensteuer bei 30.000 Euro Gewinn als Selbstständiger?“

    Eingabe
    Feld Bruttogehalt pro Jahr: 30.000 € Gewinn nach Betriebsausgaben, Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €
    Ergebnis
    zvE 28.770 € → Einkommensteuer 3.872 €, Grenzsteuersatz 28 %, Durchschnittssatz 12,9 %

    Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln

  6. Ehepaar mit Splitting: 8.046 Euro weniger Steuer als Einzelveranlagung

    „Wie viel Einkommensteuer zahlt ein Ehepaar mit Splitting?“

    Eingabe
    gemeinsames Bruttogehalt 80.000 €, Steuerklasse III (Splitting-Näherung), Werbungskosten 0 €
    Ergebnis
    Einkommensteuer 14.418 € statt 22.464 € bei Einzelveranlagung mit gleichem zvE – Ersparnis 8.046 €

    Genauer Splitting-Vorteil für Ehepaare

  7. Zwei Kinder senken die Steuerlast um 6.786 Euro

    „Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag auf die Einkommensteuer aus?“

    Eingabe
    Bruttogehalt 60.000 €, 2 Kinderfreibeträge, Steuerklasse I, Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €
    Ergebnis
    zvE sinkt von 58.770 € auf 39.258 € → Einkommensteuer 6.975 € statt 13.761 € ohne Kinder

    Kinderfreibetrag im Detail berechnen

  8. Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen: 1.238 Euro zusätzlich

    „Wie hoch ist die Kirchensteuer zusätzlich zur Einkommensteuer?“

    Eingabe
    Bruttogehalt 60.000 €, Kirchensteuerpflichtig Ja, Bundesland Nordrhein-Westfalen (9 %)
    Ergebnis
    Kirchensteuer 1.238,49 € → Gesamtbelastung (ESt + Soli + KiSt) 14.999,49 €, Netto 45.000,51 €/Jahr

Berechnung

Wie berechnet sich die Einkommensteuer nach § 32a EStG?

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung der Einkommensteuer 2026 läuft in vier klar abgegrenzten Schritten. Schritt 1: Zu versteuerndes Einkommen (zvE) = Jahresbrutto plus weitere Einkünfte minus Werbungskosten minus Kinderfreibeträge.

Schritt 2: Auf das zvE wird der Steuertarif 2026 angewendet. Bis 12.348 Euro fällt keine Steuer an.

Von 12.349 bis 17.799 Euro greift die erste Progressionszone (Einstiegsformel ab 14 % Eingangssatz), von 17.800 bis 69.878 Euro die zweite Progressionszone mit weiter steigendem Satz, ab 69.879 Euro der Spitzensteuersatz von 42 Prozent und ab 277.826 Euro der Reichensteuersatz von 45 Prozent.

Schritt 3: Solidaritätszuschlag = 5,5 Prozent der Einkommensteuer, sofern diese 20.350 Euro übersteigt (Freigrenze 2026, Einzelveranlagung).

Direkt oberhalb der Freigrenze greift die Milderungszone: Der Zuschlag beträgt höchstens 11,9 Prozent des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt — die vollen 5,5 Prozent werden erst bei deutlich höherer Steuer erreicht.

Kirchensteuer = 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer je nach Bundesland. Schritt 4: Grenzsteuersatz = Steuer auf zusätzlich 100 Euro zvE geteilt durch 100.

Rechenbeispiel: Bei 55.000 Euro Jahresbrutto, Steuerklasse I, Werbungskosten 1.230 Euro beträgt das zvE 53.770 Euro.

Die Einkommensteuer 2026 liegt bei ca. 11.897 Euro, der Durchschnittssteuersatz bei 21,6 Prozent, der Grenzsteuersatz bei 36,4 Prozent. Wie sind die Einkommensteuer-Tarifzonen 2026? Zone 1: 0–12.348 Euro = 0 Prozent (Grundfreibetrag).

Zone 2: 12.349–17.799 Euro = 14–24 Prozent. Zone 3: 17.800–69.878 Euro = 24–42 Prozent. Zone 4: 69.879–277.825 Euro = 42 Prozent (Spitzensteuersatz). Zone 5: ab 277.826 Euro = 45 Prozent (Reichensteuersatz).

Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich alle Grenzbeträge; den konkreten Splitting-Vorteil für Ehepaare zeigt der Ehegattensplitting-Rechner. Berechnungsablauf: Vom Bruttoeinkommen über Werbungskosten und zvE zum Steuerbetrag

Kirchensteuer-Formel: Kirchensteuer gleich Einkommensteuer mal Kirchensteuersatz.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (BY, BW) oder 9 % der festgesetzten Einkommensteuer.
Solidaritätszuschlag-Formel: Soli gleich fünfeinhalb Prozent der Einkommensteuer, in der Milderungszone elfneun Prozent der Differenz zur Freigrenze.
Der Soli fällt nur an, wenn die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt. Im Übergangsbereich greift der Milderungssatz von 11,9 %.
Steuererstattungs-Formel: Erstattung gleich gezahlte Lohnsteuer minus festgesetzte Einkommensteuer.
Die Steuererstattung ergibt sich aus der Differenz zwischen im Laufe des Jahres gezahlter Lohnsteuer und der tatsächlichen Einkommensteuerschuld.

Nachschlagen

Steuerstufen 2026: Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach zvE (§ 32a EStG)

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € (Einzelveranlagung) bzw. 24.696 € (Zusammenveranlagung). Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt ab 69.879 € zvE.

Einkommensteuer 2026: Grenzsteuersatz, Durchschnittssteuersatz und Steuerlast nach zu versteuerndem Einkommen
zvE (Einzelveranlagung)GrenzsteuersatzDurchschnittssteuersatzSteuerlast (€) EinzelzvE (Zusammenveranlagung)Steuerlast (€) Zusammen
10.000 €0 %0 %0 €20.000 €0 €
12.348 €0 %0 %0 €24.696 €0 €
15.000 €ca. 19 %ca. 3 %ca. 436 €30.000 €ca. 871 €
20.000 €ca. 25 %ca. 8 %ca. 1.571 €40.000 €ca. 3.142 €
25.000 €ca. 26 %ca. 11 %ca. 2.851 €50.000 €ca. 5.701 €
30.000 €ca. 28 %ca. 14 %ca. 4.217 €60.000 €ca. 8.434 €
40.000 €ca. 32 %ca. 18 %ca. 7.210 €80.000 €ca. 14.419 €
50.000 €ca. 35 %ca. 21 %ca. 10.548 €100.000 €ca. 21.097 €
60.000 €ca. 39 %ca. 24 %ca. 14.233 €120.000 €ca. 28.466 €
80.000 €42 %ca. 28 %ca. 22.464 €160.000 €ca. 44.929 €
100.000 €42 %ca. 31 %ca. 30.864 €200.000 €ca. 61.729 €
150.000 €42 %ca. 35 %ca. 51.864 €300.000 €ca. 103.729 €
300.000 €45 %ca. 39 %ca. 115.530 €600.000 €ca. 231.059 €

Quelle: § 32a EStG, Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (Einzelveranlagung). Werte gerundet, ohne SolZ (Soli-Freigrenze 2026: 20.350 € Einkommensteuer bei Einzelveranlagung; entfällt für ca. 90 % der Steuerpflichtigen). Kirchensteuer nicht enthalten. Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € zvE; Reichensteuersatz 45 % ab 277.826 € zvE. Für exakte Werte Lohnsteuerrechner des BMF nutzen.

Wichtige Steuer-Kennzahlen 2026 auf einen Blick

Feste Beträge und Sätze, die der Rechner automatisch berücksichtigt und die sich nicht aus einer Nutzereingabe ergeben.

Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Pauschbeträge und Freigrenzen für die Einkommensteuer 2026
KennzahlBetrag/Satz 2026Rechtsgrundlage
Grundfreibetrag (Einzelveranlagung)12.348 €§ 32a Abs. 1 EStG
Grundfreibetrag (Zusammenveranlagung)24.696 €§ 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren)
Kinderfreibetrag + BEA-Freibetrag (je Kind, beide Elternteile)9.756 €§ 32 Abs. 6 EStG
Kindergeld (je Kind, monatlich)259 €§ 66 EStG
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten)1.230 €§ 9a EStG
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €§ 10c EStG
Soli-Freigrenze (Einzelveranlagung)20.350 € Einkommensteuer§ 3 Abs. 3 SolzG 1995
Soli-Freigrenze (Zusammenveranlagung)40.700 € Einkommensteuer§ 3 Abs. 3 SolzG 1995
Kirchensteuersatz Bayern und Baden-Württemberg8 % der EinkommensteuerLandeskirchensteuergesetze BY/BW
Kirchensteuersatz übrige 14 Bundesländer9 % der EinkommensteuerLandeskirchensteuergesetze
Spitzensteuersatz-Schwelleab 69.879 € zvE = 42 %§ 32a Abs. 1 Nr. 4 EStG
Reichensteuersatz-Schwelleab 277.826 € zvE = 45 %§ 32a Abs. 1 Nr. 5 EStG

Alle Beträge gelten für den Veranlagungszeitraum 2026 und werden vom Rechner automatisch angewendet (Kirchensteuer nur bei aktivierter Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibetrag nur bei Angabe von Kindern). Stand geprüft 27.09.2026 gegen gesetze-im-internet.de/estg und das BMF-Lohnsteuerhandbuch 2026.

Ausblick

Was ändert sich 2027 bei der Einkommensteuer?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Der Grundfreibetrag soll laut Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 (vorgelegt am 18.08.2026) von 12.348 € auf 12.564 € steigen, 2028 weiter auf 12.900 €.
  • Die Tarifzonen verschieben sich nach demselben Entwurf: Der Spitzensteuersatz von 42 % soll erst ab 70.601 € zvE beginnen (2026: 69.879 €), die bisherige Reichensteuer-Grenze von 45 % auf 250.000 € sinken, und oberhalb von 280.000 € ist ein neuer Höchstsatz von 47 % vorgesehen.
  • Der Kinderfreibetrag (inklusive BEA-Freibetrag) soll von 9.756 € auf 10.056 € je Kind steigen, das Kindergeld von 259 € auf 267 € monatlich – beides würde die in diesem Rechner hinterlegte Kinderfreibetrag-Berechnung direkt verändern.
  • Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten-Vorgabe dieses Rechners) soll von 1.230 € auf 1.430 € angehoben werden.
  • Der Referentenentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren und kann sich bis zum Beschluss noch ändern; Stand 27.09.2026 gilt er nicht, dieser Rechner rechnet weiterhin mit dem Tarif 2026.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: BMF-Referentenentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027 (vorgelegt 18.08.2026); § 32a EStG auf gesetze-im-internet.de, Stand geprüft 27.09.2026

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Einkommensteuer 2026

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 70.000 Euro Einkommen?

Bei 70.000 Euro Bruttojahresgehalt, Steuerklasse I und dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro beträgt das zu versteuernde Einkommen 68.770 Euro und die Einkommensteuer 2026 rund 17.749 Euro.

Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer noch nicht überschritten ist.

Netto verbleiben davon etwa 52.251 Euro im Jahr beziehungsweise 4.354 Euro im Monat, der effektive Durchschnittssteuersatz liegt bei rund 25,4 Prozent.

Der Grenzsteuersatz für den nächsten verdienten Euro nähert sich bei diesem Einkommen bereits dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent, weil das zvE knapp unter der Grenze von 69.878 Euro zur vierten Progressionszone liegt.

Wer Kirchensteuer zahlt, Kinderfreibeträge geltend macht oder in einer anderen Steuerklasse ist, erhält ein abweichendes Ergebnis.

Trage dein genaues Bruttogehalt, deine Steuerklasse und Freibeträge oben in den Rechner ein, um deinen individuellen Betrag zu ermitteln. Die Werte sind Schätzungen ohne individuelle Sonderausgaben und ersetzen keine Steuerberatung.

Wie viel Einkommensteuer zahlt man bei 100.000 Euro Jahresgehalt?

Bei 100.000 Euro Bruttojahresgehalt in Steuerklasse I ergibt sich nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags ein zu versteuerndes Einkommen von 98.770 Euro und eine Einkommensteuer 2026 von rund 30.347 Euro.

Weil die Einkommensteuer die Soli-Freigrenze von 20.350 Euro deutlich übersteigt, kommen zusätzlich etwa 1.190 Euro Solidaritätszuschlag hinzu, sodass die Gesamtbelastung bei rund 31.537 Euro liegt.

Netto bleiben davon etwa 68.463 Euro im Jahr oder 5.705 Euro im Monat übrig, der effektive Steuersatz liegt bei knapp 31,5 Prozent.

Der Grenzsteuersatz erreicht an diesem Punkt bereits den Spitzensteuersatz von 42 Prozent, weil das zvE über der Zonengrenze von 69.878 Euro liegt – jeder zusätzlich verdiente Euro wird also mit 42 Cent Einkommensteuer belastet, bevor Kirchensteuer hinzukommt.

Bei Kirchensteuerpflicht steigt die Gesamtbelastung um weitere 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer. Gib dein Bruttogehalt und deine Steuerklasse in den Rechner oben ein, um deinen exakten Betrag inklusive Soli und Kirchensteuer zu sehen.

Alle Werte sind vereinfachte Schätzungen ohne individuelle Steuerberatung.

Ab welchem Einkommen muss ich überhaupt Einkommensteuer zahlen?

Einkommensteuer wird erst fällig, sobald das zu versteuernde Einkommen (zvE) den Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) übersteigt – bis zu diesem Betrag bleibt jedes Einkommen steuerfrei.

Für Arbeitnehmer mit dem automatischen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegt die faktische Grenze beim Bruttogehalt entsprechend höher: Bei 13.600 Euro Jahresbrutto beträgt das zvE 12.370 Euro, nur 22 Euro über dem Grundfreibetrag, und die Einkommensteuer liegt bei gerade einmal 3 Euro.

Bei 13.500 Euro brutto oder weniger bleibt das zvE unter der Grenze, sodass keine Einkommensteuer anfällt. Wer zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kinderfreibeträge geltend macht, verschiebt diese Grenze weiter nach oben.

Unterhalb des Grundfreibetrags entfallen automatisch auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, weil beide auf der Einkommensteuer aufbauen.

Trage dein Bruttogehalt und deine Abzüge oben in den Rechner ein, um zu prüfen, ob dein Einkommen die Grenze überschreitet.

Der Grundfreibetrag wird jährlich an die Inflation angepasst; für 2027 steht der endgültige Wert bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Wer zahlt den Spitzensteuersatz von 42 Prozent?

Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt als Grenzsteuersatz ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro (2026) – bei einem Bruttojahresgehalt von rund 71.100 Euro und dem üblichen Werbungskosten-Pauschbetrag ist diese Schwelle erreicht.

Wichtig: Die 42 Prozent betreffen nur den Einkommensteil oberhalb dieser Grenze, nicht das gesamte zvE – deshalb liegt der Durchschnittssteuersatz auch bei höheren Einkommen darunter.

Bei genau 69.878 Euro zvE beträgt die Einkommensteuer 18.213 Euro, der effektive Durchschnittssteuersatz rund 26 Prozent, während der Grenzsteuersatz für den nächsten Euro bereits bei 42 Prozent liegt.

Der Spitzensteuersatz bleibt konstant bis 277.825 Euro zvE, darüber greift ab 277.826 Euro die sogenannte Reichensteuer mit 45 Prozent.

Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppelt sich die Schwelle über das Splittingverfahren auf ein gemeinsames zvE von 139.756 Euro, wie eine Beispielrechnung mit Steuerklasse III zeigt.

Gib dein Bruttogehalt oben ein, um zu sehen, ob und wie stark dich der Spitzensteuersatz betrifft. Die Berechnung ist eine Schätzung ohne individuelle Freibeträge oder Sonderausgaben.

Wie viel Einkommensteuer bei 4.000 Euro brutto im Monat?

4.000 Euro Monatsbrutto entsprechen hochgerechnet 48.000 Euro Jahresbrutto; bei Steuerklasse I und dem Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro ergibt das ein zu versteuerndes Einkommen von 46.770 Euro und eine Einkommensteuer 2026 von rund 9.432 Euro im Jahr, also etwa 786 Euro im Monatsdurchschnitt.

Solidaritätszuschlag fällt nicht an, die Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer wird nicht erreicht.

Netto bleiben rund 38.568 Euro im Jahr oder 3.214 Euro im Monat, der effektive Steuersatz liegt bei knapp 19,7 Prozent, der Grenzsteuersatz für zusätzliches Einkommen bei rund 34 Prozent.

Diese Hochrechnung setzt ein gleichbleibendes Monatsgehalt ohne Weihnachts- oder Urlaubsgeld voraus; bei schwankendem Einkommen weicht der tatsächliche Jahreswert ab.

Wer zusätzlich Kirchensteuer zahlt oder Kinder hat, senkt oder erhöht damit die Belastung gegenüber diesem Grundfall.

Gib dein tatsächliches Jahresbrutto oben ein, wenn du Sonderzahlungen einbeziehen willst, statt nur den Monatswert zu verzwölffachen. Die Ergebnisse sind Näherungswerte ohne Anspruch auf einen verbindlichen Steuerbescheid.

Wie viel Einkommensteuer bei 30.000 Euro Gewinn als Selbstständiger?

Bei 30.000 Euro Jahresgewinn liegt das zu versteuernde Einkommen nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.230 Euro bei 28.770 Euro, die Einkommensteuer 2026 beträgt dafür rund 3.872 Euro – Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer entfallen bei fehlender Kirchenmitgliedschaft.

Netto bleiben rund 26.128 Euro im Jahr übrig, der effektive Steuersatz liegt bei knapp 12,9 Prozent, der Grenzsteuersatz für den nächsten Euro Gewinn bei rund 28 Prozent.

Wichtig für Selbstständige: Der reale Pauschbetrag für Betriebsausgaben unterscheidet sich vom Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer, echte Betriebsausgaben mindern den Gewinn meist schon vor dieser Berechnung.

Außerdem müssen Selbstständige die Einkommensteuer meist per Vorauszahlung quartalsweise ans Finanzamt abführen, weil kein automatischer Lohnsteuerabzug erfolgt.

Wer zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzt, senkt das zvE weiter gegenüber diesem vereinfachten Wert.

Trage deinen tatsächlichen Gewinn nach Betriebsausgaben oben im Feld Bruttogehalt pro Jahr ein, um deine Schätzung zu erhalten. Der Rechner ersetzt keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Steuerberatung.

Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag 2026 auf die Einkommensteuer aus?

Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 9.756 Euro je Kind für beide Elternteile zusammen (je Elternteil 4.878 Euro, bestehend aus 3.414 Euro sächlichem Existenzminimum plus 1.464 Euro BEA-Freibetrag) und mindert das zu versteuernde Einkommen direkt.

Bei 60.000 Euro Bruttogehalt und zwei Kindern sinkt das zvE von 58.770 auf 39.258 Euro, die Einkommensteuer fällt dadurch von 13.761 auf 6.975 Euro – eine Ersparnis von rund 6.786 Euro gegenüber der kinderlosen Berechnung.

Wichtige Einschränkung: Dieser Rechner wendet den Kinderfreibetrag immer direkt an und führt keine Günstigerprüfung nach § 31 EStG durch, bei der das Finanzamt automatisch prüft, ob das bereits monatlich ausgezahlte Kindergeld (259 Euro je Kind 2026) für die Familie günstiger ist als der Freibetrag.

In vielen Fällen mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen ist das Kindergeld tatsächlich vorteilhafter, und der Steuervorteil aus dem Freibetrag wird im echten Steuerbescheid dann mit dem erhaltenen Kindergeld verrechnet.

Nutze das Ergebnis daher als Orientierung für die reine Freibetragswirkung, nicht als finale Steuerersparnis. Für die verbindliche Günstigerprüfung ist der tatsächliche Steuerbescheid maßgeblich.

Wie berechnet der Rechner die Einkommensteuer für Ehepaare mit Splitting?

Für zusammen veranlagte Ehepaare bildet der Rechner über Steuerklasse III eine Näherung des Ehegattensplittings: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Steuertarif 2026 auf die Hälfte angewendet und der Betrag anschließend verdoppelt.

Bei 120.000 Euro gemeinsamem Bruttogehalt in Steuerklasse III ergibt sich so ein zvE von 118.770 Euro und eine Einkommensteuer von 27.992 Euro, netto bleiben rund 92.008 Euro im Jahr oder 7.667 Euro im Monat.

Das entspricht rund 6.024 Euro weniger Steuer als eine Einzelveranlagung mit demselben zvE ohne Splitting ergäbe, weil die Progression durch die Halbierung abgemildert wird.

Der Splitting-Effekt fällt umso größer aus, je stärker die Einkommen beider Partner voneinander abweichen; verdienen beide etwa gleich viel, bleibt der Vorteil gering.

Für die exakte Veranlagung mit individuellen Steuerklassen empfiehlt sich zusätzlich die amtliche BMF-Splittingtabelle. Gib das gemeinsame Bruttogehalt in Steuerklasse III ein, um die Splitting-Näherung für dein Paar zu sehen.

Der Rechner ersetzt keine gemeinsame Steuererklärung.

Wie hoch ist die Kirchensteuer zusätzlich zur Einkommensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der Einkommensteuer in Baden-Württemberg und Bayern, in allen anderen 14 Bundesländern 9 Prozent.

Bei 60.000 Euro Bruttogehalt in Nordrhein-Westfalen (9 Prozent) und einer Einkommensteuer von 13.761 Euro fallen zusätzlich rund 1.238 Euro Kirchensteuer an, die Gesamtbelastung aus Einkommensteuer und Kirchensteuer steigt damit auf rund 14.999 Euro, der Nettobetrag sinkt von 46.239 auf rund 45.001 Euro im Jahr.

Die Kirchensteuer wird nur auf die tatsächlich festgesetzte Einkommensteuer erhoben, nicht auf das Bruttogehalt oder den Solidaritätszuschlag.

Wer aus der Kirche austritt, zahlt ab dem Folgemonat des Austritts keine Kirchensteuer mehr, muss den Austritt aber persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht erklären.

Kirchensteuer wird nur bei Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft fällig, nicht automatisch bei jedem Kirchgang.

Wähle oben dein Bundesland und aktiviere die Option Kirchensteuerpflichtig, um den für dich zutreffenden Satz einzurechnen. Die Berechnung ersetzt keine verbindliche Auskunft deines Finanzamts.

Was bedeuten Steuerklasse V und VI beim Einkommensteuer-Rechner?

Steuerklasse V und VI führen beim monatlichen Lohnsteuerabzug zu einer deutlich höheren Belastung als Steuerklasse I, weil sie üblicherweise beim Zweitverdienst oder Zweitjob ohne Grundfreibetrag angewendet werden.

Bei 45.000 Euro Bruttogehalt zeigt der Rechner für Steuerklasse V eine Einkommensteuer von rund 12.641 Euro (Grenzsteuersatz 49,5 Prozent) und für Steuerklasse VI rund 12.761 Euro (Grenzsteuersatz 37 Prozent) – in Steuerklasse I wären es bei gleichem Bruttogehalt hingegen nur rund 8.170 Euro.

Wichtige Einschränkung, die der Rechner deutlich ausweist: Für Steuerklasse V und VI wird eine vereinfachte Schätzung verwendet, nicht die amtliche PAP-Differenzmethode nach § 39b EStG, die die tatsächliche Lohnsteuer exakter abbildet.

Für eine verbindliche monatliche Abzugsberechnung in diesen Steuerklassen ist der amtliche BMF-Lohnsteuerrechner die genauere Quelle.

Am Jahresende gleicht die Steuererklärung ohnehin alle Steuerklassen-Kombinationen automatisch über die tatsächliche Jahressteuerschuld aus. Wähle oben deine Steuerklasse aus, um die grobe Tendenz für deine Situation zu sehen.

Der ausgewiesene Hinweistext macht die Vereinfachung transparent.

Hinweise

Einkommensteuer senken: Werbungskosten, Freibeträge und Grenzsteuersatz nutzen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom Jahresbrutto und der Steuerklasse ab. Der monatliche Steuervorabzug (Lohnsteuer) entspricht vereinfacht der Einkommensteuer auf das Jahresbrutto, umgelegt auf Monatsbasis; für den genauen Abzugsbetrag nach § 39b EStG nutze den Lohnsteuer-Rechner.

Bei 55.000 Euro Jahresbrutto in Steuerklasse I beträgt die jährliche Einkommensteuer rund 11.897 Euro, also rund 991 Euro monatlich.

Die wichtigste Unterscheidung für Gehaltsverhandlungen: Der Durchschnittssteuersatz beschreibt die Gesamtbelastung, der Grenzsteuersatz die Belastung jedes zusätzlich verdienten Euros.

Bei 55.000 Euro Brutto liegt der Grenzsteuersatz bei ca. 36 Prozent. Von 1.000 Euro Gehaltserhöhung bleiben vor Sozialversicherung also nur rund 636 Euro mehr netto. Lohnt sich ein Nebenjob steuerlich?

Nebeneinkünfte werden zum Grenzsteuersatz besteuert, nicht zum Durchschnittssatz. Bei Grenzsteuersatz rund 36 Prozent bleiben von 5.000 Euro Nebenverdienst nach Steuer gut 3.100 Euro, vor Sozialabgaben.

Werbungskosten senken das zvE direkt: Jeder Euro Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 Euro spart Steuern in Höhe des Grenzsteuersatzes – den wichtigsten Werbungskostenblock für Arbeitnehmer ermittelt der Entfernungspauschale-Rechner.

Zur Einordnung der Progression: Bei 45.000 Euro Brutto liegt die Einkommensteuer bei rund 8.428 Euro (Grenzsteuersatz 33 Prozent), bei 70.000 Euro bei etwa 17.750 Euro (Grenzsteuersatz knapp 42 Prozent) und bei 90.000 Euro bei rund 26.148 Euro.

Plane stets mit zwei Szenarien und bilde Rücklagen, falls Nachzahlungen wahrscheinlich sind. Die Ergebnisse ersetzen keine persönliche Steuerberatung. Unabhängige Steuerberatung bietet die Verbraucherzentrale.

Anwendung

Einkommensteuer-Beispiel: Gehaltserhöhung und Nebenjob richtig einschätzen

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisbeispiel für Gehaltsplanung 2026: Ein Angestellter in NRW plant mit 55.000 Euro Jahresbrutto, Steuerklasse I, ohne Kinder und Kirchensteuer. Er möchte prüfen, wie sich ein Nebenjob mit 4.800 Euro Jahreseinnahmen auswirkt.

Schritt 1 (Basis-Szenario): Eingaben im Steuerrechner: Jahresbrutto 55.000 Euro, keine weiteren Einkünfte, Werbungskosten 1.230 Euro (Pauschbetrag), Steuerklasse I, Bundesland NRW, Kirchensteuer nein.

Ergebnis: Einkommensteuer ca. 11.897 Euro, Durchschnittssteuersatz 21,6 Prozent, Grenzsteuersatz 36,4 Prozent, Jahresnetto nach Einkommensteuer ca. 43.100 Euro. Schritt 2 (Nebenjob-Szenario): Weitere Einkünfte auf 4.800 Euro setzen.

Ergebnis: Einkommensteuer steigt auf ca. 13.685 Euro, also rund 1.788 Euro Mehrsteuer. Vom Nebenjob bleiben ca. 3.012 Euro nach Steuer übrig.

Entscheidung: Der Nebenjob lohnt sich, aber der Grenzsteuersatz reduziert den Nettovorteil auf rund 63 Prozent des Bruttobetrags. Direkt anschließen: Fahrtkosten und Arbeitsmittel des Nebenjobs als Werbungskosten ansetzen, um die Steuerlast zu senken.

Außerdem sollte eine Rücklage von mindestens 1.800 Euro für eventuelle Nachzahlungen gebildet werden.

Der Brutto-Netto-Rechner zeigt ergänzend, wie sich Sozialabgaben und Nettolohn verhalten. Steuervergleich: 55.000 EUR Basis vs. Nebenjob-Szenario mit 1.788 EUR Mehrsteuer und 3.012 EUR Nettovorteil Rechenweg am Standardfall: 60.000 Euro Brutto minus 1.230 Euro Werbungskostenpauschale ergeben 58.770 Euro zu versteuerndes Einkommen.

Der Grundtarif nach § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 Euro) liefert daraus 13.761 Euro Einkommensteuer. Das Nettojahreseinkommen beträgt 46.239 Euro oder rund 3.853 Euro im Monat, der Durchschnittssteuersatz 22,9 Prozent.

Wer 3.000 statt 1.230 Euro Werbungskosten geltend macht, senkt die Steuer spürbar; jeder zusätzlich abgesetzte Euro wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz entlastet, nicht mit dem niedrigeren Durchschnittssatz – deshalb lohnt sich das Sammeln von Belegen gerade bei höherem Einkommen besonders.

Fallstricke

Einkommensteuer berechnen: Die häufigsten Fehler

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Durchschnittssteuersatz mit Grenzsteuersatz verwechseln. Viele nehmen an, eine Gehaltserhöhung von 1.000 Euro sei nur mit dem Durchschnittssatz von rund 22 Prozent belastet.

Richtig ist: Jeder zusätzliche Euro wird mit dem Grenzsteuersatz von oft 36 bis 42 Prozent besteuert. Fehler 2: Monatswerte statt Jahreswerte eingeben. Das Jahresbrutto von 4.583 Euro monatlich sind 55.000 Euro jährlich.

Der Rechner erwartet immer Jahreswerte. Fehler 3: Werbungskosten unvollständig erfassen.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro und wird automatisch berücksichtigt, sofern keine höheren Kosten angegeben werden. Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten über 1.230 Euro senken die Steuerlast direkt.

Fehler 4: Kirchensteuer-Bundesland nicht korrekt wählen. Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 Prozent Kirchensteuer, alle anderen Länder 9 Prozent. Fehler 5: Nebeneinkünfte vergessen.

Vermietungseinkünfte, Honorare oder Beteiligungserträge erhöhen das zvE und damit den Grenzsteuersatz auf alle anderen Einkommensanteile. Fehlende Nebeneinkünfte führen fast immer zu Nachzahlungen im Steuerbescheid.

Ein häufiger Irrtum ist die Verwechslung von Grenz- und Durchschnittssteuersatz: Der Grenzsteuersatz gilt nur für den zuletzt verdienten Euro, der Durchschnittssteuersatz für das gesamte zu versteuernde Einkommen und liegt immer deutlich darunter.

Am Standardfall 60.000 Euro Bruttojahreseinkommen (Steuerklasse I, 1.230 Euro Werbungskostenpauschale) sind es 58.770 Euro zu versteuerndes Einkommen, darauf 13.761 Euro Einkommensteuer – ein Durchschnittssatz von nur 22,9 Prozent, obwohl der Grenzsatz bereits im Progressionsbereich oberhalb von 36 Prozent liegt.

Ein zweiter Fehler: den Solidaritätszuschlag pauschal mitzurechnen. Er fällt hier gar nicht an, weil die Steuer unter der Freigrenze von 20.350 Euro bleibt.

Nächster Schritt

Einkommensteuer-Rechner: Ergebnis und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Steuerrechner 2026 berechnet auf Basis des aktuellen Einkommensteuertarifs deine Einkommensteuerbelastung, den Durchschnittssteuersatz, den Grenzsteuersatz und den verbleibenden Nettobetrag.

Damit kannst du nicht nur die Jahresbelastung einschätzen, sondern gezielt prüfen, wie sich Gehaltserhöhungen, Werbungskosten oder Nebeneinkünfte auf die Steuer auswirken.

Nutze den Grenzsteuersatz für Gehaltsverhandlungen und Bonusplanung, setze Werbungskosten vollständig an und bilde Rücklagen bei Nebeneinkünften.

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Schätzwerte auf Basis vereinfachter Annahmen und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Für eine detaillierte Gehaltsplanung empfiehlt sich zusätzlich der Brutto-Netto-Rechner.

Als Orientierung: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro fällt keine Steuer an, danach steigt der Grenzsteuersatz von 14 Prozent stufenlos bis 42 Prozent (ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen) und erreicht als Reichensteuer 45 Prozent oberhalb von 277.826 Euro.

Die Ergebnisse sind eine Schätzung ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche Beratung. Zur Reichweite des Rechners: Er bleibt konsequent bei der Steuer.

Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bildet er nicht ab – das hier ausgewiesene Netto liegt deshalb spürbar über dem Betrag, der am Monatsende tatsächlich auf dem Konto ankommt.

Selbstständige, die zusätzlich Umsatzsteuer auf Ausgangsrechnungen ausweisen, können im Mehrwertsteuer-Rechner Netto- und Bruttobeträge korrekt umrechnen.

Für Vermögensübertragungen zu Lebzeiten gelten eigene Freibeträge und Steuersätze nach dem ErbStG – den Überblick liefert der Schenkungssteuer-Rechner.

Vertiefung

Einkommensteuer-Beispielrechnungen: 45.000 bis 100.000 Euro, Ehepaare, Selbstständige

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Einkommensteuer 8.835 € | Durchschnittssteuersatz 19,6 % | Grenzsteuersatz 34 %

Ledig, 45.000 € Bruttogehalt, Steuerklasse I

Bruttogehalt pro Jahr
45.000 €
Werbungskosten (jährlich)
0 €
Steuerklasse
I

Beispiel 2 · Mittel · Einkommensteuer 18.264 € | Grenzsteuersatz 42 %

Ledig, 70.000 € Bruttogehalt, Steuerklasse I

Bruttogehalt pro Jahr
70.000 €
Werbungskosten (jährlich)
0 €
Steuerklasse
I

Beispiel 3 · Komplex · Einkommensteuer 14.418 € (Splitting) statt 22.464 € (Steuerklasse I, gleiches zvE)

Ehepaar (Splitting), 80.000 € gemeinsames Bruttogehalt, Steuerklasse III

Bruttogehalt pro Jahr
80.000 €
Werbungskosten (jährlich)
0 €
Steuerklasse
III

Beispiel 4 · Komplex · zu versteuerndes Einkommen 28.770 € | Einkommensteuer 3.872 € | Durchschnittssteuersatz 12,9 % | Grenzsteuersatz 28 %

Selbstständig, 30.000 € Jahresgewinn

Bruttogehalt pro Jahr
30.000 € (Gewinn nach Betriebsausgaben)
Werbungskosten (jährlich)
1.230 €
Steuerklasse
I

Beispiel 5 · Komplex · zu versteuerndes Einkommen 39.258 € | Einkommensteuer 6.975 € statt 13.761 € ohne Kinderfreibetrag

Zwei Kinder, 60.000 € Bruttogehalt, Steuerklasse I

Bruttogehalt pro Jahr
60.000 €
Kinderfreibeträge (Anzahl Kinder)
2
Werbungskosten (jährlich)
1.230 €
Steuerklasse
I

Beispiel 6 · Komplex · Kirchensteuer 1.238,49 € | Gesamtbelastung (ESt + Soli + KiSt) 14.999,49 € | Netto 45.000,51 €/Jahr

Kirchensteuerpflichtig, 60.000 € Bruttogehalt, Nordrhein-Westfalen

Bruttogehalt pro Jahr
60.000 €
Kirchensteuerpflichtig
Ja
Bundesland (für Kirchensteuersatz)
Nordrhein-Westfalen (9 %)
Werbungskosten (jährlich)
1.230 €

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Zu-versteuerndes-Einkommen-RechnerZu versteuerndes Einkommen (zvE) 2026 berechnen: Bruttolohn minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Grundfreibetrag (11.784 €) – zvE und grobe Steuernaehrung schätzen.Ehegattensplitting-RechnerSplitting-Vorteil für Ehepaare berechnen: Zusammenveranlagung (Splitting-Tarif) vs. Einzelveranlagung vergleichen und Steuerersparnis 2026 ermitteln.Lohnsteuer-RechnerBerechnet die Lohnsteuer nach Steuerklasse und Bruttolohn – mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, monatlich oder jährlich.AfA-Abschreibungs-RechnerGebäude-AfA nach § 7 EStG 2025 berechnen: lineare 2 %, 2,5 % oder 3 % sowie degressive 5 % AfA mit Buchwert-Tabelle für die steuerliche Abschreibung.Erbschaftssteuer-RechnerErbschaftsteuer berechnen: Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftsteuer nach §19 ErbStG für 2026 ermitteln.AbfindungsrechnerAbfindung nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) versteuern: Steuer mit und ohne Fünftelregelung, Ersparnis und Netto-Abfindung 2026 berechnen – Einzel oder Splitting.Mieteinnahmen Steuer RechnerSteuer auf Mieteinnahmen 2025 nach § 21 EStG schätzen: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten abziehen, Steuerlast mit Grenzsteuersatz berechnen.SpendenrechnerSpenden steuerlich absetzen: Höchstbetrag, Steuerersparnis und Nettokosten für gemeinnützige Spenden und Parteispenden berechnen.Gewerbesteuer-RechnerGewerbesteuer berechnen: Steuermessbetrag, Gewerbesteuer, ESt-Anrechnung nach § 35 EStG und effektive Belastung.StBVV-RechnerSteuerberaterkosten nach StBVV berechnen: Gebühren für ESt-Erklärung, Jahresabschluss, Buchführung und Lohn nach Tabellen A–C mit Zehntel-Satz, Auslagen und USt.Steuererstattung-RechnerSteuererstattung oder Nachzahlung schätzen: Lohnsteuer gezahlt vs. Einkommensteuer festgesetzt nach Werbungskosten, Sonderausgaben und § 35a-Ermäßigungen vergleichen.Vieheinheiten-RechnerVieheinheiten (VE) aus Tierart und Bestandsgröße nach Anlage 34 zu § 241 BewG berechnen und steuerliche Einstufung nach § 13 EStG prüfen — landwirtschaftlich oder gewerblich.Reihengeschäft-RechnerReihengeschäft nach § 3 Abs. 6a UStG bestimmen: Welche Lieferung ist die bewegte Lieferung, wo liegt der Lieferort und welche Steuerfolgen ergeben sich — Transporteur und USt-IdNr-Verwendung eingeben.Haushaltsnahe-Dienstleistungen-RechnerHaushaltsnahe Dienstleistungen 2026 absetzen: Minijob (510 €), Dienstleistungen/Pflege (4.000 €) und Handwerker (1.200 €) nach § 35a EStG getrennt berechnen – kostenlos, sofort, mit Deckel-Check.Kinderfreibetrag-RechnerKinderfreibetrag 2025 vs. Kindergeld: Günstigerprüfung nach § 31 EStG mit Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag (7.152 €) und Kindergeld (255 €/Monat) vergleichen.

Weiternutzung

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  • Kirchensteuer-Formel: Kirchensteuer gleich Einkommensteuer mal Kirchensteuersatz.

    Formel: Kirchensteuer

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           alt="Kirchensteuer-Formel: Kirchensteuer gleich Einkommensteuer mal Kirchensteuersatz."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer">Formel: Kirchensteuer auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer
  • Solidaritätszuschlag-Formel: Soli gleich fünfeinhalb Prozent der Einkommensteuer, in der Milderungszone elfneun Prozent der Differenz zur Freigrenze.

    Formel: Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG)

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer">
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           alt="Solidaritätszuschlag-Formel: Soli gleich fünfeinhalb Prozent der Einkommensteuer, in der Milderungszone elfneun Prozent der Differenz zur Freigrenze."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer">Formel: Solidaritätszuschlag (§ 4 SolZG) auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer
  • Steuererstattungs-Formel: Erstattung gleich gezahlte Lohnsteuer minus festgesetzte Einkommensteuer.

    Formel: Steuererstattung

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           alt="Steuererstattungs-Formel: Erstattung gleich gezahlte Lohnsteuer minus festgesetzte Einkommensteuer."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer">Formel: Steuererstattung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF); EStG; Steuertabellen 2026

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Einkommensteuer-Rechner 2026. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Einkommensteuer-Rechner 2026. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/einkommensteuer

Werbestatus

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