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Kapitalertragsteuer-Rechner 2026: Günstigerprüfung inklusive

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Kurzantwort

Kapitalertragsteuer-Rechner: Gib kapitalerträge und freistellungsauftrag / sparer-pauschbetrag ein und erhalte Gesamtsteuer (€) als Ergebnis. Kein Ersatz für steuerliche oder finanzielle Fachberatung.

Kapitalertragsteuer & Abgeltungssteuer berechnen 2026: 25 % auf Zinsen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Mai 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Kapitalertragsteuer-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Abgeltungssteuer-Rechner 2026 (auch Kapitalertragsteuer-Rechner, häufig auch „Kapitalertragssteuer-Rechner“ geschrieben) berechnet, wie viel Steuer auf Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne anfällt und wie viel Kapitalertrag nach Steuern wirklich übrig bleibt. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf alle Kapitalerträge nach § 32d EStG.

Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer (effektiv 1,375 Prozent) sowie optional Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Die effektive Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,375 Prozent.

Der Sparerpauschbetrag 2026 beträgt 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.

Der Rechner zeigt die pauschale Belastung als Vergleichsbasis und erklärt, wann sich die Günstigerprüfung nach Paragraf 32d Absatz 6 EStG lohnt: Liegt der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, kann die individuelle Besteuerung günstiger sein.

Der Rechner richtet sich an Privatanleger mit Dividenden- und Zinseinkünften sowie an alle, die Freistellungsaufträge optimal verteilen wollen. Die Ergebnisse ersetzen keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung.

Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags, dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro je Person, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2.000 Euro.

Der Rechner zeigt, wie aus dem Bruttoertrag über den Abzug des Pauschbetrags der zu versteuernde Betrag entsteht und wie viel nach Steuer netto übrig bleibt.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Gib den Kapitalertrag immer als Bruttobetrag in Euro ein, also vor dem Steuerabzug durch die Bank. Der Bruttobetrag steht auf der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank unter dem jeweiligen Ertragstyp.

Trage außerdem nur den tatsächlich noch freien Anteil deines Freistellungsauftrags ein, nicht den gesamten Jahresbetrag von 1.000 Euro, wenn ein Teil bereits an einem anderen Depot genutzt wird.

Als dritte Kerneingabe wählst du die Kirchensteueroption korrekt, da sie die Gesamtbelastung spürbar verändert.

Belastbare Eingaben bekommst du aus der Jahressteuerbescheinigung, den Ertragsaufstellungen aller depotführenden Banken und der Freistellungsübersicht je Institut.

Typische Eingabefehler sind: Nettobetrag statt Bruttobetrag eingeben (nach Steuerabzug statt vor), den Sparerpauschbetrag doppelt ansetzen bei mehreren Depots, den gesamten Aktienverkaufserlös als Kapitalertrag behandeln statt nur den Gewinn, und Kirchensteuer ignorieren obwohl sie tatsächlich einbehalten wird.

Du gibst die Kapitalerträge des Jahres ein, den bereits genutzten oder noch freien Sparer-Pauschbetrag sowie deinen Kirchensteuersatz (0, 8 oder 9 Prozent).

Am Standardbeispiel: 5.000 Euro Ertrag minus 1.000 Euro Freistellung ergeben 4.000 Euro zu versteuern; darauf die Abgeltungsteuer 980,39 Euro, plus 53,92 Euro Soli und – bei 8 Prozent Kirchensteuer – 78,43 Euro, macht 1.112,74 Euro Gesamtsteuer und 3.887,26 Euro Nettoertrag.

Ohne Kirchensteuer wären es 1.055 Euro. Optional gibst du deinen persönlichen Grenzsteuersatz ein – der Rechner zeigt dann, ob sich die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG lohnt.

Der Freistellungsauftrag wird bei der Bank hinterlegt und mindert die Steuer bereits an der Quelle.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Kapitalertragsteuer 2026: 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge nach Abzug des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro Wie rechnet man die Kapitalertragsteuer aus? Die Berechnung läuft in sechs klar abgegrenzten Schritten.

Schritt 1: Steuerpflichtiger Kapitalertrag = Brutto-Kapitalertrag minus genutzter Freistellungsauftrag, mindestens 0 Euro. Schritt 2: Abgeltungssteuer = steuerpflichtiger Kapitalertrag mal 25 Prozent.

Schritt 3: Solidaritätszuschlag = Abgeltungssteuer mal 5,5 Prozent. Schritt 4: Kirchensteuer (falls zutreffend) = Abgeltungssteuer mal 8 oder 9 Prozent je nach Bundesland. Schritt 5: Gesamtsteuer = Abgeltungssteuer plus Soli plus Kirchensteuer.

Schritt 6: Netto-Kapitalertrag = Brutto-Kapitalertrag minus Gesamtsteuer. Rechenbeispiel mit 2.000 Euro Zinsen, Freistellungsauftrag 1.000 Euro bereits verbraucht, kein Kirchensatz: Steuerpflichtig sind 2.000 Euro. Abgeltungssteuer = 500 Euro.

Soli = 27,50 Euro. Gesamtsteuer = 527,50 Euro (entspricht 26,375 Prozent). Netto-Kapitalertrag = 1.472,50 Euro. Mit Kirchensteuer 9 Prozent steigt die Gesamtsteuer auf ca. 559,91 Euro.

Die Steuerersparnis durch 1.000 Euro freien Freibetrag beträgt 263,75 Euro bei voller Ausschöpfung. Zwei Feinheiten lohnen den zweiten Blick.

Erstens die Rechtsgrundlage des Pauschbetrags: § 20 Abs. 9 EStG gewährt 1.000 Euro je Person und 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung – und schließt im selben Atemzug den Abzug der tatsächlichen Werbungskosten aus.

Depotgebühren oder Transaktionskosten lassen sich also nicht zusätzlich absetzen; der Pauschbetrag ist abschließend. Zweitens der ausgewiesene Effektivsatz: Er misst die Steuer am Bruttoertrag, nicht am steuerpflichtigen Teil.

Im Standardfall mit 5.000 Euro Ertrag, 1.000 Euro Freistellung und 8 Prozent Kirchensteuer nennt der Rechner deshalb 22,25 Prozent – das sind die 1.112,74 Euro gemessen an den vollen 5.000 Euro.

Ohne Freistellungsauftrag wären alle 5.000 Euro steuerpflichtig, die Steuer läge bei 1.318,75 Euro und der Effektivsatz bei den vertrauten 26,375 Prozent. Abzugsweg: Bruttoertrag über Sparerpauschbetrag und Abgeltungssteuer zum Netto

Aktiengewinn-Steuer: Steuer gleich (Gewinn minus Freibetrag) mal 26,375 Prozent.
Aktiengewinne über dem Sparerpauschbetrag (1.000 €) werden pauschal mit 26,375 % besteuert (ohne KiSt).
Gewerbesteuer-Formel: Gewerbesteuer gleich Gewerbeertrag minus Freibetrag mal Steuermesszahl mal Hebesatz.
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag abzüglich Freibetrag, multipliziert mit der Steuermesszahl (3,5 %) und dem kommunalen Hebesatz.

Nachschlagen

Kapitalertragsteuer (KESt) 2026: Steuersätze nach Einkommensart

Kapitalerträge unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer von 25 %. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie ggf. Kirchensteuer. Der Freistellungsauftrag beträgt seit 2023 jährlich 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (Ehepaare).

Übersicht Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf Kapitalerträge nach § 32d EStG
EinkommensartKESt-SatzSolZ (5,5 % auf KESt)KiSt Bayern/BW (8 %)KiSt übrige Länder (9 %)Effektivsteuersatz (ohne KiSt)Bemerkung
Zinsen (Sparkonten, Anleihen)25,00 %1,375 %2,00 %2,25 %26,375 %§ 32d Abs. 1 EStG
Dividenden (Aktien, Fonds)25,00 %1,375 %2,00 %2,25 %26,375 %Teileinkünfteverfahren opt. mögl.
Kursgewinne (Aktien, ETFs)25,00 %1,375 %2,00 %2,25 %26,375 %Verlustverrechnung mögl.
Kursgewinne vor 2009 gekauft0 %0 %0 %0 %0 %Bestandsschutz (Altanteile)
Termingeschäfte (Futures, etc.)25,00 %1,375 %2,00 %2,25 %26,375 %Verlustverr.-Begrenzung § 20 Abs. 6 EStG
Freistellungsauftrag (Ledige)0 % bis1.000 €/Jahr–––Automatisch beim Broker
Freistellungsauftrag (Ehepaare)0 % bis2.000 €/Jahr–––Aufteilbar auf mehrere Banken
Günstigerprüfung (pers. Satz < 25 %)Indiv. GrenzsteuersatzjajajaIndividuellAntrag in Steuererklärung (§ 32d Abs. 6 EStG)

Quelle: § 32d EStG (Abgeltungsteuer), § 3 Nr. 40 EStG (Teileinkünfteverfahren), § 10 SolZG. KeSt-Satz 25 % + SolZ = 26,375 % Effektivbelastung (ohne Kirche). Mit Kirchensteuer 8 % (Bayern/BW): 27,82 %, mit 9 % (übrige Länder): 28,00 % (rechnerisch 27,995 %, da sich die Abgeltungsteuer selbst nach § 32d Abs. 1 Satz 3–5 EStG um die abziehbare Kirchensteuer ermäßigt). Stand: 2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Kapitalertragsteuer-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?

Die Kapitalertragsteuer liegt bundesweit einheitlich bei 25 Prozent auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne, erhoben als Abgeltungsteuer nach Paragraf 32d EStG.

Zu den 25 Prozent kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer hinzu, sodass sich ohne Kirchensteuer eine Mindestbelastung von 26,375 Prozent ergibt.

Bist du kirchensteuerpflichtig, steigt die Gesamtlast auf rund 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg (8 Prozent Kirchensteuersatz) beziehungsweise auf 28,00 Prozent in den übrigen Bundesländern (9 Prozent).

Wichtig: Bei Kirchensteuerpflicht mindert sich die Abgeltungsteuer selbst leicht, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe automatisch gegengerechnet wird – deshalb steigt die Gesamtlast nicht einfach um volle 2 oder 2,25 Prozentpunkte.

Bank oder Fondsgesellschaft behalten alle drei Abgaben automatisch beim Zufluss ein und führen sie ans Finanzamt ab, sodass in der Regel keine Handlung nötig ist.

Erst oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren) wird überhaupt etwas fällig. Trage deinen Kapitalertrag oben ein, um die exakte Aufteilung aus Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer für deinen Fall zu sehen.

Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?

Einen Freistellungsauftrag richtest du direkt bei jeder depotführenden Bank oder Sparkasse ein, meist online im Kundenportal unter „Freistellungsauftrag verwalten", alternativ per Formular oder Anruf.

Dort trägst du den Betrag ein, bis zu dem Kapitalerträge bei genau diesem Institut steuerfrei bleiben – insgesamt darfst du über alle Banken zusammen höchstens 1.000 Euro als Einzelperson oder 2.000 Euro als zusammenveranlagtes Ehepaar verteilen.

Der Auftrag gilt ab dem Tag der Einrichtung und automatisch für alle Folgejahre weiter, bis du ihn änderst oder widerrufst; eine jährliche Neubeantragung ist nicht nötig.

Hast du Depots bei mehreren Banken, teilst du den Betrag auf, zum Beispiel 600 Euro bei der Bank mit den höheren Zinserträgen und 400 Euro bei der zweiten – die Summe darf den Pauschbetrag aber nie übersteigen, sonst behält eine Bank später zu wenig Steuer ein und es drohen Nachzahlungen.

Fehlt der Freistellungsauftrag komplett, zieht die Bank ab dem ersten Euro Ertrag sofort 26,375 Prozent oder mehr ab; du bekommst zu viel gezahlte Steuer dann nur über die Steuererklärung zurück.

Richte den Auftrag daher am besten sofort bei Kontoeröffnung ein.

Was ist der Sparerpauschbetrag 2026 und wie hoch ist er?

Der Sparerpauschbetrag 2026 beträgt 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, geregelt in Paragraf 20 Absatz 9 EStG.

Bis zu dieser Höhe bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne komplett steuerfrei, weil der Pauschbetrag pauschal alle tatsächlichen Werbungskosten wie Depotgebühren mit abgilt – ein zusätzlicher Abzug echter Kosten ist deshalb ausgeschlossen.

Seit 2023 gilt die aktuelle Höhe; zuvor lag der Betrag nur bei 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro für Paare, wurde also um rund 25 Prozent angehoben.

Damit die Bank den Betrag berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag stellen; ohne ihn behält sie ab dem ersten Euro Steuer ein.

Ein wichtiges Grenzsignal: Nicht genutzte Anteile verfallen zum Jahresende und lassen sich nicht ins nächste Jahr übertragen, anders als bei manchen anderen Freibeträgen.

Beispiel: Bei 900 Euro Kapitalertrag und vollem Pauschbetrag fällt keinerlei Steuer an; bei 1.400 Euro Ertrag und nur 300 Euro genutztem Pauschbetrag bleiben 1.100 Euro steuerpflichtig, was rund 290 Euro Steuer auslöst.

Wie kann ich Kapitalertragsteuer legal vermeiden oder senken?

Vollständig vermeiden lässt sich die Kapitalertragsteuer nur bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro (2.000 Euro für Paare) über einen bei der Bank hinterlegten Freistellungsauftrag – darüber hinaus ist sie grundsätzlich fällig.

Vier legale Wege senken die Belastung zusätzlich.

Erstens die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung): Liegt dein gesamtes Einkommen dauerhaft unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), stellt das Finanzamt sie aus, und die Bank behält von vornherein keine Steuer mehr ein.

Zweitens die Günstigerprüfung nach Paragraf 32d Absatz 6 EStG über die Anlage KAP, wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt – typisch bei Rentnern und Studierenden.

Drittens die Verlustverrechnung: Realisierte Aktienverluste mindern künftige Aktiengewinne im selben Verlusttopf und damit die fällige Steuer. Viertens die Teilfreistellung bei Aktienfonds, die 30 Prozent des Gewinns von vornherein steuerfrei stellt.

Wichtig: Kapitalerträge einfach nicht anzugeben ist keine legale Option, da Banken die Daten ohnehin ans Finanzamt melden, sobald der Pauschbetrag überschritten wird. Prüfe mit diesem Rechner, welche Kombination in deinem Fall am meisten spart.

Wie berechnet man die Abgeltungssteuer Schritt für Schritt?

Die Berechnung läuft in fünf nachvollziehbaren Schritten ab. Schritt eins: Steuerpflichtiger Ertrag gleich Brutto-Kapitalertrag minus dem bei dieser Bank tatsächlich genutzten Sparerpauschbetrag, mindestens 0 Euro.

Schritt zwei: Abgeltungsteuer gleich steuerpflichtiger Ertrag mal 25 Prozent, wobei sich der Satz bei Kirchensteuerpflicht nach Paragraf 32d Absatz 1 Satz 3 bis 5 EStG geringfügig auf rund 24,45 bis 24,51 Prozent ermäßigt.

Schritt drei: Solidaritätszuschlag gleich Abgeltungsteuer mal 5,5 Prozent. Schritt vier: Kirchensteuer, falls zutreffend, gleich Abgeltungsteuer mal 8 oder 9 Prozent.

Schritt fünf: Gesamtsteuer gleich Abgeltungsteuer plus Soli plus Kirchensteuer, davon abgezogen ergibt sich der Nettoertrag.

Konkretes Beispiel ohne Kirchensteuer: 5.000 Euro Zinsen, kein Freibetrag mehr frei, ergeben 1.250 Euro Abgeltungsteuer, 68,75 Euro Soli, macht 1.318,75 Euro Gesamtsteuer und 3.681,25 Euro netto – exakt die vertrauten 26,375 Prozent.

Mit 8 Prozent Kirchensteuer auf 4.000 Euro steuerpflichtigen Ertrag ergeben sich dagegen 980,39 Euro Abgeltungsteuer, 53,92 Euro Soli und 78,43 Euro Kirchensteuer, zusammen 1.112,74 Euro.

Der Rechner oben übernimmt alle fünf Schritte automatisch für deine Werte.

Kann ich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen?

Ja, in mehreren häufigen Fällen erstattet das Finanzamt einbehaltene Kapitalertragsteuer vollständig oder teilweise zurück, jeweils über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung.

Der wichtigste Fall ist die Günstigerprüfung nach Paragraf 32d Absatz 6 EStG: Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 Prozent, rechnet das Finanzamt automatisch beide Varianten gegeneinander und erstattet die Differenz – ein Nachteil ist dabei ausgeschlossen.

Zweiter Fall: Du hast den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro nicht vollständig über einen Freistellungsauftrag genutzt, etwa weil er auf ein anderes, ertragsschwächeres Depot verteilt war.

Dritter Fall: Depotübergreifende Verlustverrechnung, wenn Verluste bei einer Bank und Gewinne bei einer anderen anfielen – dafür brauchst du bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung der Verlust-Bank.

Beispiel: Bei 800 Euro Zinsen ganz ohne Freistellungsauftrag behält die Bank etwa 211 Euro Steuer ein, die komplett erstattungsfähig sind, sobald du den Freibetrag nachträglich in der Steuererklärung geltend machst.

Reiche die Anlage KAP auch dann ein, wenn deine Bank die Steuer schon automatisch abgeführt hat, denn ohne Erklärung bleibt die Erstattung aus.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung bei der Kapitalertragsteuer?

Die Günstigerprüfung nach Paragraf 32d Absatz 6 EStG lohnt sich immer dann, wenn dein persönlicher Einkommensteuer-Grenzsteuersatz unter der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent liegt – dann versteuert das Finanzamt deine Kapitalerträge stattdessen zu deinem individuellen Satz.

Besonders häufig profitieren Rentner mit niedriger gesetzlicher Rente, Studierende ohne oder mit geringem Nebeneinkommen, Personen in Elternzeit sowie Selbstständige in umsatzschwachen Jahren, weil ihr Grenzsteuersatz oft zwischen 0 und 20 Prozent liegt.

Konkretes Rechenbeispiel: Bei 3.000 Euro Kapitalertrag, 1.000 Euro genutztem Freibetrag und damit 2.000 Euro steuerpflichtigem Ertrag zahlst du pauschal 527,50 Euro Abgeltungsteuer inklusive Soli.

Liegt dein Grenzsteuersatz bei 15 Prozent, ermittelt die Günstigerprüfung stattdessen nur 300 Euro tarifliche Steuer statt 500 Euro Abgeltungsteuer – eine Ersparnis von 200 Euro auf den Steueranteil, die das Finanzamt automatisch erstattet.

Den Antrag stellst du über die Anlage KAP; einen Nachteil gibt es nicht, da stets die günstigere Variante angewendet wird.

Liegt dein Grenzsteuersatz dagegen über 25 Prozent, bleibt es unverändert bei der pauschalen Abgeltungsteuer – die Prüfung kann die Steuer also nie erhöhen, nur senken oder gleich lassen.

Wie werden Aktien- und ETF-Gewinne bei der Kapitalertragsteuer behandelt?

Kursgewinne aus dem Direktverkauf einzelner Aktien unterliegen voll und ohne jede Teilfreistellung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer, wobei ausschließlich der Gewinn zählt, also Verkaufspreis minus Anschaffungskosten inklusive Kaufnebenkosten.

Bei Aktien-ETFs und Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil greift dagegen die Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz: Nur 70 Prozent des Gewinns sind steuerpflichtig, 30 Prozent bleiben von vornherein steuerfrei.

Beispiel: Bei 4.000 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF sind nur 2.800 Euro steuerpflichtig, das ergibt 700 Euro Abgeltungsteuer und 38,50 Euro Soli statt der vollen 1.000 Euro plus 55 Euro ohne Teilfreistellung.

Mischfonds erhalten nur 15 Prozent, reine Rentenfonds gar keine Teilfreistellung.

Eine wichtige Grenze bei Aktienverlusten: Sie dürfen nach Paragraf 20 Absatz 6 EStG ausschließlich mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Dividenden – jede Bank führt dafür einen eigenen Aktien-Verlusttopf.

Der Rechner oben bildet die Grundberechnung ohne automatische Teilfreistellung ab; ziehe den ETF-Anteil bei Fondsgewinnen also vorher selbst von deinem eingegebenen Kapitalertrag ab, um ein realistisches Ergebnis zu erhalten.

Wie viel Steuer zahle ich auf Zinserträge aus Tagesgeld und Festgeld?

Zinsen aus Tagesgeld, Festgeld, Sparkonten und Anleihen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach Paragraf 20 EStG und werden mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag belastet, macht ohne Kirchensteuer 26,375 Prozent.

Konkrete Beispiele für 2026: Bei 500 Euro Zinsen greift der Sparerpauschbetrag vollständig, es fällt keine Steuer an.

Bei 1.500 Euro Zinsen und bereits verbrauchtem Freibetrag von 1.000 Euro bleiben 500 Euro steuerpflichtig, das ergibt 125 Euro Abgeltungsteuer plus 6,88 Euro Soli, zusammen 131,88 Euro.

Bei 3.000 Euro Zinsen und noch vollem Freibetrag sind 2.000 Euro steuerpflichtig, macht 527,50 Euro Gesamtsteuer.

Bei 5.000 Euro Zinsen ohne verbleibenden Freibetrag werden alle 5.000 Euro steuerpflichtig, das ergibt 1.318,75 Euro Steuer und 3.681,25 Euro Netto-Zinsertrag.

Mit 8 Prozent Kirchensteuer steigt die effektive Gesamtbelastung auf rund 27,82 Prozent, mit 9 Prozent auf 28,00 Prozent.

Die Bank behält alle Beträge automatisch bei der Zinsgutschrift ein, sodass netto direkt der Betrag nach Steuer auf dem Konto ankommt. Trage deinen erwarteten Jahreszins oben ein, um deine persönliche Aufteilung zu sehen.

Zahlen Rentner Kapitalertragsteuer auf ihre Kapitalerträge?

Ja, auch Rentner zahlen grundsätzlich dieselbe Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Zinsen und Dividenden wie alle anderen Steuerpflichtigen; eine automatische Befreiung wegen des Ruhestands gibt es nicht.

In der Praxis profitieren Rentner aber besonders häufig von der Günstigerprüfung nach Paragraf 32d Absatz 6 EStG, weil ihr Gesamteinkommen aus Rente und Kapitalerträgen oft einen niedrigen persönlichen Grenzsteuersatz ergibt.

Liegt das komplette zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), fällt gar keine Einkommensteuer an, und die gesamte einbehaltene Kapitalertragsteuer lässt sich über die Anlage KAP vollständig zurückholen.

Wer dauerhaft ein sehr geringes Einkommen hat, kann beim Finanzamt zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen; die Bank behält dann von vornherein keine Steuer mehr ein, statt sie erst über die Steuererklärung zurückzuerstatten.

Beispiel: Ein Rentner mit 13.000 Euro Gesamteinkommen und rund 14 Prozent Grenzsteuersatz zahlt auf 500 Euro steuerpflichtige Zinsen zunächst 131,88 Euro Gesamtsteuer aus Abgeltungsteuer und Soli, bekommt über die Günstigerprüfung aber den größten Teil davon erstattet.

Reiche die NV-Bescheinigung rechtzeitig vor der ersten Zinsgutschrift ein, damit die Bank sie berücksichtigen kann.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lohnt sich die Günstigerprüfung bei der Kapitalertragsteuer? Ja, immer wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt.

Rentner mit geringer Rente, Studierende, Personen in Elternzeit oder Selbstständige in umsatzschwachen Jahren profitieren häufig davon. Die Günstigerprüfung beantragst du über Anlage KAP in der Steuererklärung.

Das Finanzamt rechnet automatisch nach, ob die individuelle Besteuerung oder die Abgeltungssteuer günstiger ist.

Praxisbeispiel: Ein Rentner mit rund 19 Prozent Grenzsteuersatz zahlt auf 1.000 Euro Dividende statt 264 Euro Abgeltungssteuer nur 190 Euro individuelle Steuer — eine Ersparnis von 74 Euro, die bei 5.000 Euro Kapitalertrag auf über 370 Euro wächst.

Freistellungsaufträge optimal verteilen: Gib den Freistellungsauftrag anteilig auf die Depots, die die höchsten Erträge ausschütten. Ein vergessener oder zu niedrig angesetzter Freistellungsauftrag kostet jährlich bis zu 263,75 Euro unnötig Steuer.

Verlustverrechnung bei Aktiengewinnen und -verlusten: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Dividenden.

Lass dir am Jahresende eine Verlustbescheinigung ausstellen, wenn du Verluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen verrechnen willst. ETF-Anleger beachten: Bei Aktien-ETFs gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent.

Nur 70 Prozent des Gewinns sind steuerpflichtig. Zusätzlich fällt jährlich eine Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds an — den Betrag ermittelt der Vorabpauschale-Rechner.

Der Rechner bildet die Basisberechnung ab; die Einordnung mit Verlusttöpfen, ETF-Teilfreistellung und Günstigerprüfung sollte separat geprüft werden. Die Ergebnisse ersetzen keine Steuerberatung. Informationen zum Freistellungsauftrag gibt das Bundeszentralamt für Steuern.

Kapitalertragsteuer rückwärts rechnen: Wer wissen will, wie viel Bruttoertrag hinter einem bestimmten Nettobetrag steckt, teilt den Nettoertrag durch 0,73625 (ohne Kirchensteuer) bzw. 0,72181 (mit 8 % KiSt) oder 0,72000 (mit 9 % KiSt).

Beispiel ohne Kirchensteuer: 3.000 Euro netto ÷ 0,73625 ≈ 4.075 Euro brutto, davon 1.075 Euro Steuer. So lässt sich vorab kalkulieren, welcher Bruttoertrag nötig ist, um einen bestimmten Nettobetrag zu erreichen.

Aktienverkauf und GmbH-Ausschüttung: Bei Aktiengewinnen gilt die FIFO-Regel (First In, First Out) — zuerst gekaufte Aktien werden zuerst als verkauft behandelt.

Verluste aus Aktienverkäufen lassen sich nur mit Aktiengewinnen verrechnen (separater Verlusttopf).

GmbH-Ausschüttungen unterliegen ebenfalls 25 % Abgeltungssteuer; bei unternehmerischer Beteiligung ab 25 % oder ab 1 % mit beruflicher Tätigkeit für die GmbH kann stattdessen das Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig zum persönlichen Satz) günstiger sein.

Wer die Nettodividende nach Abgeltungsteuer berechnen möchte, findet die vollständige Simulation im Dividenden-Rechner — Nettodividende berechnen.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisszenario Jahresplanung 2026: Eine Anlegerin hält Tagesgeld und ein Dividenden-Depot. Sie erwartet 800 Euro Tagesgeld-Zinsen und 1.800 Euro Dividenden, zusammen 2.600 Euro Kapitalertrag.

Ihr Freistellungsauftrag von 1.000 Euro liegt zu 400 Euro bei Bank A (Tagesgeld) und zu 600 Euro bei Bank B (Depot). Schritt 1: Bank A besteuert max(800 minus 400, 0) = 400 Euro.

Abgeltungssteuer = 100 Euro, Soli = 5,50 Euro, Gesamtsteuer Bank A = 105,50 Euro. Schritt 2: Bank B besteuert max(1.800 minus 600, 0) = 1.200 Euro. Abgeltungssteuer = 300 Euro, Soli = 16,50 Euro, Gesamtsteuer Bank B = 316,50 Euro.

Schritt 3: Gesamtsteuer = 422 Euro. Netto-Kapitalertrag = 2.178 Euro. Vergleich ohne Freistellungsauftrag: Steuerpflichtig wären 2.600 Euro, Gesamtsteuer 685,75 Euro. Der Freistellungsauftrag spart 263,75 Euro.

Optimierungsentscheidung: Den Freistellungsauftrag weiter auf das Dividenden-Depot verschieben, da dort höhere Erträge anfallen. Ab dem nächsten Jahr 700 Euro bei Bank B und 300 Euro bei Bank A. Das senkt die Gesamtsteuer weiter.

Für die Gesamtvermögensplanung empfiehlt sich ergänzend der Zinseszins-Rechner.

Was die Anlegerin aus diesen Zahlen bewusst nicht ablesen darf: Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds, die Verrechnung realisierter Verluste über die Verlusttöpfe und die Günstigerprüfung bleiben in der Rechnung außen vor.

Ihr Ergebnis taugt damit zur Verteilung der Freistellungsaufträge über die Depots – als Ersatz für die Anlage KAP in der Steuererklärung taugt es nicht. Kapitalertragsteuer: 2.600 EUR Ertrag, 422 EUR Steuer, Freibetrag spart 263,75 EUR

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Nettobetrag statt Bruttobetrag eingeben. Der bereits um Steuern reduzierte Auszahlungsbetrag ist nicht gleich der Kapitalertrag.

Immer den Bruttobetrag aus der Jahressteuerbescheinigung verwenden, der Steuerbetrag ist dort separat ausgewiesen. Fehler 2: Freistellungsauftrag doppelt ansetzen.

Wer bei zwei Banken jeweils 1.000 Euro Freistellungsauftrag eingestellt hat, übersteigt den gesetzlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Die Bank, die als zweite Erträge ausschüttet, kann den Betrag nicht mehr steuermindernd berücksichtigen.

Fehler 3: Verkaufserlös mit Kapitalertrag gleichsetzen. Steuerpflichtig ist nur der Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungskosten), nicht der gesamte Verkaufserlös.

Ein Aktienverkauf über 10.000 Euro mit 8.000 Euro Kaufpreis erzeugt nur 2.000 Euro steuerpflichtigen Gewinn. Fehler 4: Kirchensteuer ignorieren.

Die Kirchensteuer wird von der Bank automatisch einbehalten, sofern du das entsprechende Kirchensteuererkmal gesetzt hast. Die effektive Belastung steigt dadurch auf 27,82 bis 28,00 Prozent. Fehler 5: Verlusttöpfe nicht nutzen.

Realisierte Verluste aus Aktienverkäufen können nicht mit Zinsen oder Dividenden verrechnet werden und verfallen am Jahresende, wenn keine Verlustbescheinigung beantragt wird.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Abgeltungssteuer-Rechner 2026 zeigt für deine Kapitalerträge transparent, wie viel nach Sparerpauschbetrag, Abgeltungssteuer (25 Prozent), Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer tatsächlich netto übrig bleibt.

Damit planst du Ausschüttungen, Freistellungsaufträge und Entnahmen auf realer Nettobasis statt nach Bruttoillusion. Drei konkrete Empfehlungen zum Mitnehmen: Erstens den freien Freistellungsauftrag über alle Depots prüfen und optimal verteilen.

Zweitens bei persönlichem Grenzsteuersatz unter 25 Prozent die Günstigerprüfung über Anlage KAP beantragen. Drittens am Jahresende Verlustbescheinigungen anfordern, um Verlusttöpfe depotübergreifend zu verrechnen.

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Schätzwerte und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Kapitalertragsteuer-Freibetrag: 1.000 EUR Single, 2.000 EUR Ehepaar – darüber 25 % SteuerFür die ergänzende Renditeplanung nach Steuern empfiehlt sich der Zinseszins-Rechner.

Als Faustzahl: Auf den Ertrag oberhalb des Pauschbetrags fallen mit Soli rund 26,4 Prozent an, mit Kirchensteuer je nach Bundesland etwa 27,8 bis 28,0 Prozent.

Wer seinen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (Paare 2.000 Euro) per Freistellungsauftrag klug auf die Banken verteilt, spart maximal 263,75 Euro Steuer im Jahr – genau diesen Effekt macht der Rechner sichtbar.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Steuerlast ca. 1.063,82 EUR und Nettoertrag ca. 3.736,18 EUR

Dividenden mit freiem Pauschbetrag

Kapitalerträge
4.800 EUR
Freistellungsauftrag / Sparer-Pauschbetrag
1.000 EUR
Kirchensteuer
9 %

Beispiel 2 · Mittel · Steuerlast rund 290 EUR, Nettoertrag rund 1.110 EUR

Zinsen mit nur noch kleinem Freibetragsrest

Kapitalerträge
1.400 EUR
Freistellungsauftrag / Sparer-Pauschbetrag
300 EUR
Kirchensteuer
nein

Beispiel 3 · Komplex · Steuerlast rund 2.901 EUR, Nettoertrag rund 9.099 EUR

Kursgewinn ohne Kirchensteuer

Kapitalerträge
12.000 EUR
Freistellungsauftrag / Sparer-Pauschbetrag
1.000 EUR
Kirchensteuer
nein

Beispiel 4 · Komplex · Steuerlast 0 EUR, Nettoertrag 900 EUR

Kleinanleger komplett unter dem Sparerpauschbetrag

Kapitalerträge
900 EUR
Freistellungsauftrag / Sparer-Pauschbetrag
1.000 EUR
Kirchensteuer
nein

Beispiel 5 · Komplex · Abgeltungsteuer 527,50 EUR, tarifliche Steuer 300 EUR, Ersparnis 200 EUR

Rentnerin mit Günstigerprüfung

Kapitalerträge
3.000 EUR
Freistellungsauftrag / Sparer-Pauschbetrag
1.000 EUR
Kirchensteuer
nein
Persönlicher Grenzsteuersatz (optional)
15 %

Beispiel 6 · Komplex · Steuerlast ca. 5.039,12 EUR, Nettoertrag ca. 14.960,88 EUR

Ehepaar mit großem Depot und 9 % Kirchensteuer

Kapitalerträge
20.000 EUR
Freistellungsauftrag / Sparer-Pauschbetrag
2.000 EUR
Kirchensteuer
9 %

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Tagesgeld- und Festgeld-RechnerTagesgeld und Festgeld nach Zinssatz, Laufzeit, Zinsgutschrift und Steuern vergleichen und den echten Nettoertrag sauber berechnen.Depot-Gebühren-VergleichDepot-Gebühren-Vergleich: jährliche Gesamtkosten verschiedener Depotmodelle aus Depotgebühr, Ordergebühren, Sparplangebühren und ETF-TER berechnen, Gebührenquote bestimmen und Langzeiteffekt auf das Endvermögen vergleichen.Vorabpauschale-RechnerVorabpauschale für ETFs berechnen: Basisertrag, steuerpflichtiger Mindestbetrag und Steuerlast nach § 18 InvStG ermitteln – mit Basiszins 2,29 % für 2026.Zu-versteuerndes-Einkommen-RechnerZu versteuerndes Einkommen (zvE) 2026 berechnen: Bruttolohn minus Werbungskosten, Sonderausgaben und Grundfreibetrag (11.784 €) – zvE und grobe Steuernaehrung schätzen.Erbschaftssteuer-RechnerErbschaftsteuer berechnen: Freibetrag nach Verwandtschaftsgrad und Erbschaftsteuer nach §19 ErbStG für 2026 ermitteln.ETF-Sparplan-RechnerETF-Sparplan simulieren: monatliche Sparrate, Rendite, TER und Laufzeit eingeben – Endkapital, Eigenanteil, Gewinn und Vorabpauschale sofort ablesen.Optionsschein-RechnerOptionsschein 2026 bewerten: Inneren Wert, Zeitwert, Hebel und Break-Even-Kurs für Call und Put aus Aktienkurs, Basispreis, OS-Preis und Bezugsverhältnis berechnen.SpendenrechnerSpenden steuerlich absetzen: Höchstbetrag, Steuerersparnis und Nettokosten für gemeinnützige Spenden und Parteispenden berechnen.Knock-out-RechnerKnock-out-Zertifikate 2026 berechnen: Inneren Wert, Hebel, KO-Abstand und Szenario-Rendite fuer Long- und Short-KOs ermitteln.ROI-RechnerReturn on Investment 2026 berechnen: ROI gesamt und pro Jahr, Nettogewinn, Amortisationsdauer und Vergleichstabelle fuer Investitionsentscheidungen ermitteln.AktienrechnerAktiengewinn nach Abgeltungsteuer, Solidaritaetszuschlag, Kirchensteuer und Ordergebuehren berechnen. Mit Sparerpauschbetrag und Rendite p.a.MehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Steuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.Ehegattensplitting-RechnerSplitting-Vorteil für Ehepaare berechnen: Zusammenveranlagung (Splitting-Tarif) vs. Einzelveranlagung vergleichen und Steuerersparnis 2026 ermitteln.Schenkungssteuer-RechnerSchenkungsteuer berechnen: Freibetrag je 10-Jahres-Zeitraum, Vorschenkungen anrechnen und Schenkungsteuer nach §19 ErbStG für 2026 ermitteln.

Weiternutzung

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  • Aktiengewinn-Steuer: Steuer gleich (Gewinn minus Freibetrag) mal 26,375 Prozent.

    Formel: Aktiengewinn-Steuer

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           alt="Aktiengewinn-Steuer: Steuer gleich (Gewinn minus Freibetrag) mal 26,375 Prozent."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kapitalertragsteuer-rechner">Formel: Aktiengewinn-Steuer auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kapitalertragsteuer-rechner
  • Gewerbesteuer-Formel: Gewerbesteuer gleich Gewerbeertrag minus Freibetrag mal Steuermesszahl mal Hebesatz.

    Formel: Gewerbesteuer (§ 11 GewStG)

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           alt="Gewerbesteuer-Formel: Gewerbesteuer gleich Gewerbeertrag minus Freibetrag mal Steuermesszahl mal Hebesatz."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kapitalertragsteuer-rechner">Formel: Gewerbesteuer (§ 11 GewStG) auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kapitalertragsteuer-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner bildet die deutsche Standard-Abgeltungsteuer vereinfacht ab und zeigt die pauschale Belastung als Ausgangswert für die Günstigerprüfung. Verlustverrechnung, ausländische Quellensteuer, Teilfreistellungen und individuelle Sonderfälle werden nicht berücksichtigt.

Quelle: Vereinfachte Standardberechnung der deutschen Kapitalertragsteuer mit Sparer-Pauschbetrag, Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer für private Kapitalerträge.

Stand: 2026-09-24

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
24. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
Zu versteuernde Kapitalerträge = Kapitalerträge minus Freistellungsauftrag; Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1 EStG = zuVersteuern / (4 + k) bei Kirchensteuerpflicht (k = KiSt-Satz dezimal), sonst 25 %; Soli = 5,5 % der Abgeltungsteuer; Kirchensteuer = k × Abgeltungsteuer; Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG: tarifSteuer = zuVersteuern × Grenzsteuersatz, Ersparnis = Abgeltungsteuer − tarifSteuer.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kapitalertragsteuer-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kapitalertragsteuer-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kapitalertragsteuer-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/kapitalertragsteuer-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.