Überblick
Was ist der Steuerklassen-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Steuerklassenwechsel-Rechner 2026 unterstützt verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner beim direkten Vergleich der Kombinationen III/V und IV/IV; die Sondervariante IV/IV mit Faktor ordnet er ein, rechnet sie aber nicht gesondert durch. Die Kernfrage beim Steuerklassenwechsel: Welche Steuerklasse bringt unserem Haushalt mehr Netto, und wann lohnt sich der Wechsel wirklich?
Der Rechner beantwortet das konkret: Er zeigt für beide Partner getrennt das Jahresnetto in jeder Kombination, die gemeinsame Jahressumme und den genauen Kombinationsvorteil in Euro.
Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich vor allem in drei Situationen: wenn ein Partner deutlich mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttos verdient (III/V-Vorteil), wenn Elterngeld geplant ist (Bemessungsgrundlage sichern), und wenn eine gleichmäßige monatliche Nettoverteilung wichtiger ist als ein kurzfristiger Vorteil beim Hauptverdiener (IV/IV).
Der Rechner liefert die Zahlengrundlage für die Wechselentscheidung. Weiterführende Informationen gibt das Bundesfinanzministerium. Die endgültige steuerliche Beurteilung sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Beim Bundesland begnügt sich der Rechner mit drei Einträgen – Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern.
Das ist keine Lücke, sondern Absicht: Für die Kirchensteuer existieren bundesweit nur zwei Sätze, nämlich 8 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern und 9 Prozent in allen übrigen Ländern.
Wohnst du außerhalb dieser beiden, wählst du Nordrhein-Westfalen als Stellvertreter für den 9-Prozent-Satz – dein Ergebnis stimmt damit trotzdem.
Ein Kabinettsentwurf der Ampelkoalition (Steuerfortentwicklungsgesetz, Juli 2024) sah vor, die Kombinationen III/V zum 1. Januar 2030 in das Faktorverfahren IV/IV mit Faktor zu überführen.
Nach dem Koalitionsbruch Ende 2024 wurde das Gesetz nicht verabschiedet; der Entwurf ist nicht vom Tisch, aber auch nicht geltendes Recht (Stand Juli 2026).
Wichtig: Das Ehegattensplitting bei der Jahressteuer bleibt davon unberührt — betroffen wäre allein der monatliche Lohnsteuerabzug. Solange die Kombination III/V existiert, zeigt dieser Rechner, ob sie sich für euren Haushalt lohnt.