Arbeitslosengeld-Rechner für den ersten Rechenschritt nutzen
Dieser Rechner eignet sich als erster Einstieg, wenn Sie in Sozialleistungen & Familie eine belastbare Ausgangsgröße benötigen.
Fachquelle zur Einordnung: Deutsche Bundesbank – Leitzinsen & Geldpolitik
Sozialleistungen & Familie bündelt die Rechner, wenn Kindergeld, Regelbedarf, Kinderzuschlag und Bürgergeld nicht in derselben Logik aufgehen. Die Unterkategorie hilft dabei, zuerst die passende Frage und danach den passenden Rechner zu wählen.
Arbeitslosengeld 2026 berechnen: ALG 1 aus Bruttolohn und Steuerklasse schätzen – Leistungssatz 60/67 Prozent, Tages- und Monatsbetrag sowie Anspruchsdauer nach §§ 147–153 SGB III.
Bürgergeld 2026 berechnen: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Freibeträge nach §§ 19–22 SGB II zum geschätzten Bürgergeld-Anspruch je Haushalt.
Kinderzuschlag 2026 berechnen: bis zu 297 Euro je Kind nach § 6a BKGG, Mindesteinkommen und Anspruch dem Grunde nach prüfen.
Kindergeld 2026 berechnen: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 EStG, Summe pro Monat und Jahr für alle Kinder.
Krankengeld 2026 berechnen: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto nach § 47 SGB V – mit Tagessatz, Höchstbetrag und Netto-Krankengeld nach den Sozialabgaben.
Regelbedarf 2026 berechnen: Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II für Erwachsene und Kinder, monatlicher Regelsatz je Haushalt inklusive Aufschlüsselung.
Kurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.
Sozialleistungen & Familie bündelt die Rechner rund um staatliche Familien- und Bedarfsleistungen, wenn Kindergeld, Regelbedarf, Kinderzuschlag und Bürgergeld nicht in dieselbe Frage fallen. Die Unterkategorie trennt die einkommensunabhängige Familienleistung, den reinen Regelsatz, die aufstockende Leistung für Geringverdiener und die Grundsicherung, damit ein Kindergeldbetrag nicht mit einer Bedarfsberechnung oder einer Einkommensanrechnung vermischt wird.
Der Einstiegspfad orientiert sich an echten Lebenslagen: Die feste Familienleistung beginnt beim Kindergeldrechner, der reine Regelsatz beim Regelbedarfsrechner, die aufstockende Leistung beim Kinderzuschlag-Rechner und die Grundsicherung beim Bürgergeld-Rechner. So bleibt sichtbar, ob die Entscheidung von der Kinderzahl, vom Haushalt, vom Elterneinkommen oder vom anrechenbaren Einkommen getrieben wird.
Arbeiten Sie je nach Frage mit der Zahl der Kinder, mit Haushaltsgröße und Altersgruppen, mit Elterneinkommen und Wohnkosten oder mit Einkommen, Miete und Vermögen. Genau diese Größen entscheiden, ob Sie eine feste Familienleistung ablesen, den Regelbedarf eines Haushalts summieren, den Kinderzuschlag schätzen oder den Bürgergeld-Anspruch nach Abzug des anrechenbaren Einkommens berechnen.
Die Unterkategorie verbindet vier unterschiedliche Logiken: den festen Betrag je Kind (259 Euro, § 66 EStG), die Summe der Regelbedarfsstufen (§ 20 SGB II, Stand 2026), die 45-Prozent-Anrechnung beim Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) und die Freibetragsstaffel beim Bürgergeld (§ 11b SGB II). In Klartext: Das Kindergeld hängt an der Kinderzahl, der Regelbedarf am Haushalt, der Kinderzuschlag am Elterneinkommen und das Bürgergeld an Bedarf minus anrechenbarem Einkommen.
Typische Fehler sind die Annahme, das Kindergeld steige pro Kopf mit jedem Kind, die Vorstellung, der Regelsatz sei bereits das ganze Bürgergeld, und das Gleichsetzen von Kinderzuschlag und Kindergeld. Ebenso problematisch ist es, jedes Einkommen voll anzurechnen, obwohl gestaffelte Freibeträge gelten, oder die hohen Vermögensfreibeträge der Karenzzeit zu übersehen.
Dokumentieren Sie immer, welche Frage Sie gerade beantworten: die feste Familienleistung, den reinen Regelsatz, die aufstockende Leistung oder die Grundsicherung. In Bedarfsrechnungen kippt die Aussage oft daran, dass Regelbedarf und Gesamtbürgergeld verwechselt, Brutto- und Nettoeinkommen vertauscht oder der Kindergeldbezug als Voraussetzung des Kinderzuschlags übersehen wird.
Sozialleistungen & Familie ist der Einstieg für Kindergeld, Regelbedarf, Kinderzuschlag und Bürgergeld mit klar getrennten Fragen. Der nächste sinnvolle Schritt ergibt sich daraus, ob Sie eine feste Familienleistung ablesen, den Regelbedarf summieren, eine aufstockende Leistung schätzen oder einen Grundsicherungsanspruch bestimmen wollen. Alle Angaben ersetzen keine Sozial- oder Rechtsberatung.
Diese Startkette führt in die wichtigsten Rechner dieser Unterkategorie. Sie ist als geführter Einstieg gedacht, bevor tiefer in Sonderfälle oder Folgerechner gewechselt wird.
Diese Rechner bilden den konkreten Einstieg in Sozialleistungen & Familie: zuerst den Basisfall rechnen, dann Varianten vergleichen und das Ergebnis erst danach im jeweiligen Entscheidungskontext einordnen.
Dieser Rechner eignet sich als erster Einstieg, wenn Sie in Sozialleistungen & Familie eine belastbare Ausgangsgröße benötigen.
Nutzen Sie diesen Pfad, wenn Sie Annahmen, Szenarien oder Kostenvarianten in Sozialleistungen & Familie gegeneinander stellen möchten.
Dieser Rechner dient als zweiter Blick, um Ergebnisse aus Sozialleistungen & Familie mit einer verwandten Perspektive abzusichern.
Diese Unterkategorie nutzt eine differenzierte Auslegung je Themencluster, damit Ergebnisse nicht nur korrekt berechnet, sondern auch im passenden Entscheidungskontext verstanden werden.
In Sozialleistungen & Familie geht es oft nicht um nur eine Berechnung, sondern um eine nachvollziehbare Entscheidungsstrecke. Starten Sie mit dem Rechner, der Ihre wichtigste Zielgröße abbildet, und prüfen Sie anschließend mit einem zweiten Rechner, ob das Ergebnis unter veränderten Annahmen stabil bleibt.
Arbeitslosengeld 2026 berechnen: ALG 1 aus Bruttolohn und Steuerklasse schätzen – Leistungssatz 60/67 Prozent, Tages- und Monatsbetrag sowie Anspruchsdauer nach §§ 147–153 SGB III.
Bürgergeld 2026 berechnen: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Freibeträge nach §§ 19–22 SGB II zum geschätzten Bürgergeld-Anspruch je Haushalt.
Kinderzuschlag 2026 berechnen: bis zu 297 Euro je Kind nach § 6a BKGG, Mindesteinkommen und Anspruch dem Grunde nach prüfen.
Kindergeld 2026 berechnen: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 EStG, Summe pro Monat und Jahr für alle Kinder.
In dieser Unterkategorie ist der größste Mehrwert meist nicht die einzelne Formel, sondern die sinnvolle Reihenfolge der Rechner. Nutzen Sie die folgenden Muster, wenn Sie aus einem ersten Ergebnis eine belastbarere Entscheidung oder eine konkrete nächste Aktion ableiten wollen.
Arbeitslosengeld-Rechner eignet sich besonders, wenn Sie in Sozialleistungen & Familie zunächst eine tragfähige Ausgangsrechnung benötigen. So erhalten Sie einen ersten Referenzwert, an dem spätere Varianten oder Detailrechnungen sauber ausgerichtet werden können.
Mit Bürgergeld-Rechner können Sie in Sozialleistungen & Familie unterschiedliche Annahmen, Einstellungen oder Nutzungsszenarien systematisch gegeneinander stellen. Gerade diese Vergleichsrechnung macht aus einer groben Schätzung eine belastbarere Entscheidungshilfe.
Kinderzuschlag-Rechner ist hilfreich, wenn Sie ein bereits berechnetes Ergebnis mit einem zweiten Blick absichern oder in einen greifbaren Entscheidungskontext übersetzen möchten. Das senkt das Risiko, nur auf einen isolierten Zahlenwert zu vertrauen.
Unser Tipp: Notieren Sie Kernannahmen direkt neben dem Ergebnis und prüfen Sie bei wichtigen Entscheidungen mindestens einen zweiten Rechner aus derselben Themenfamilie. Dadurch erkennen Sie schneller, ob sich eine Entscheidung wegen neuer Rahmenbedingungen neu berechnet werden sollte oder ob lediglich eine Eingabe unplausibel war.
Wenn Sie nach der ersten Berechnung direkt weiterarbeiten möchten, helfen diese Einstiege beim Wechsel in passende Detailrechner, in die Kategorieübersicht oder in den methodischen Rahmen des Portals.
Haftungsausschluss
Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.
Die Rechner dieser Unterkategorie greifen auf zentral gepflegte Quellen- und Aktualitätsregeln der Domain Finanzen zu. Dadurch sind Herkunft, Aktualitätsstand und methodischer Rahmen auch bei mehreren Folgerechnungen konsistent nachvollziehbar.
Sozialleistungen & Familie wird als sensibles Entscheidungsfeld in Finanzen geführt. Aussagen bleiben klar einordnend, nennen Unsicherheiten explizit und vermeiden finale Entscheidungsversprechen.
Die Unterkategorie folgt einem monatlichen Policy-, Quellen- und Claim-Review mit dokumentiertem Owner, Datumsnachweis und verpflichtendem Spotcheck auf Disclosure-Sichtbarkeit.
Letzte fachliche Aktualisierung: 2026-07-08
Dokumentierte Quellen im Domain-Rahmen: 3
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