Kurzarbeitergeld-Rechner
Kurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.
Kurzarbeitergeld-Rechner jetzt nutzenFachquelle zur Einordnung: Deutsche Bundesbank – Leitzinsen & Geldpolitik
Sozialleistungen & Familie bündelt die Rechner, wenn Kindergeld, Regelbedarf, Kinderzuschlag und Bürgergeld nicht in derselben Logik aufgehen. Die Unterkategorie hilft dabei, zuerst die passende Frage und danach den passenden Rechner zu wählen.
Kurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.
Kurzfristige Beschäftigung 2026 prüfen: 70-Tage-Regel nach § 8 Abs. 2 SGB IV, SV-Freiheit und Lohnsteuer bei Saisonarbeit und Ferienjobs einordnen. Kein Verdienstlimit.
Grundsicherungsanspruch im Alter und bei Erwerbsminderung 2025 schätzen: Regelbedarf nach § 28 SGB XII + Kosten der Unterkunft minus anrechenbares Einkommen. Nur Orientierung.
Arbeitslosengeld 2026 berechnen: ALG 1 aus Bruttolohn und Steuerklasse schätzen – Leistungssatz 60/67 Prozent, Tages- und Monatsbetrag sowie Anspruchsdauer nach §§ 147–153 SGB III.
BAföG-Anspruch 2025 schätzen: Bedarfssatz nach § 13 BAföG minus Elterneinkommen- und Eigeneinkommensanrechnung – für Studierende und Schüler:innen. Nur Orientierung.
Bürgergeld 2026 berechnen: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Freibeträge nach §§ 19–22 SGB II zum geschätzten Bürgergeld-Anspruch je Haushalt.
Kinderkrankengeld 2025 schätzen: 90 % des Nettogehalts pro Tag nach § 45 SGB V, Anspruchstage je nach Kinderzahl und Alleinerziehung. Nur Orientierung.
Kinderzuschlag 2026 berechnen: bis zu 297 Euro je Kind nach § 6a BKGG, Mindesteinkommen und Anspruch dem Grunde nach prüfen.
Kindergeld 2026 berechnen: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 EStG, Summe pro Monat und Jahr für alle Kinder.
Krankengeld 2026 berechnen: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto nach § 47 SGB V – mit Tagessatz, Höchstbetrag und Netto-Krankengeld nach den Sozialabgaben.
Regelbedarf 2026 berechnen: Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II für Erwachsene und Kinder, monatlicher Regelsatz je Haushalt inklusive Aufschlüsselung.
Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen 2025 schätzen: 75 % (mit Kind) oder 68 % (ohne Kind) des pauschalierten Nettoregelentgelts nach § 65 SGB IX. Nur Orientierung.
Lastenzuschuss nach § 19 WoGG 2023 online schätzen: Wohngeld für Eigentümer nach Haushaltsgröße, Belastung und Mietenstufe berechnen – inkl. Heizkostenkomponente.
GKV-Beitrag 2026 berechnen: Basisbeitrag (14,6 %), kassenindividuellen Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag (3,4 %) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Monatsbrutto und Kinderstatus ermitteln.
Pflegegeld 2025 je Pflegegrad nach § 37 SGB XI berechnen: häusliche Pflege, stationäre Leistungen und Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nur Orientierung.
Wohngeld 2025 schätzen: Formel nach § 19 WoGG mit Heizkostenkomponente – berücksichtigte Miete, Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße und Mietstufe. Nur Orientierung.
Sozialleistungen & Familie bündelt die Rechner rund um staatliche Familien- und Bedarfsleistungen, wenn Kindergeld, Regelbedarf, Kinderzuschlag und Bürgergeld nicht in dieselbe Frage fallen. Die Unterkategorie trennt die einkommensunabhängige Familienleistung, den reinen Regelsatz, die aufstockende Leistung für Geringverdiener und die Grundsicherung, damit du einen Kindergeldbetrag nicht mit einer Bedarfsberechnung oder einer Einkommensanrechnung vermischst.
Der Einstiegspfad orientiert sich an echten Lebenslagen: Die feste Familienleistung beginnt beim Kindergeldrechner, der reine Regelsatz beim Regelbedarfsrechner, die aufstockende Leistung beim Kinderzuschlag-Rechner und die Grundsicherung beim Bürgergeld-Rechner. So bleibt sichtbar, ob die Entscheidung von der Kinderzahl, vom Haushalt, vom Elterneinkommen oder vom anrechenbaren Einkommen getrieben wird.
Je nach Frage brauchst du die Zahl der Kinder, Haushaltsgröße und Altersgruppen, Elterneinkommen und Wohnkosten oder Einkommen, Miete und Vermögen. Aus diesen Größen ergibt sich, ob du eine feste Familienleistung abliest, den Regelbedarf eines Haushalts summierst, den Kinderzuschlag schätzt oder den Bürgergeld-Anspruch nach Abzug des anrechenbaren Einkommens berechnest.
Dahinter arbeiten vier verschiedene Logiken: der feste Betrag je Kind (259 Euro, § 66 EStG), die Summe der Regelbedarfsstufen (§ 20 SGB II, Stand 2026), die 45-Prozent-Anrechnung beim Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) und die Freibetragsstaffel beim Bürgergeld (§ 11b SGB II). In Klartext: Das Kindergeld hängt an der Kinderzahl, der Regelbedarf am Haushalt, der Kinderzuschlag am Elterneinkommen und das Bürgergeld an Bedarf minus anrechenbarem Einkommen.
Am häufigsten halten sich drei Irrtümer: das Kindergeld steige pro Kopf mit jedem Kind, der Regelsatz sei schon das ganze Bürgergeld, und Kinderzuschlag und Kindergeld seien dasselbe. Genauso problematisch ist es, jedes Einkommen voll anzurechnen, obwohl gestaffelte Freibeträge gelten, oder die hohen Vermögensfreibeträge der Karenzzeit zu übersehen. Und wer Kindergeld und Kinderzuschlag zusammen betrachtet, übersieht leicht, dass der Kinderzuschlag den Kindergeldbezug voraussetzt und mit steigendem Elterneinkommen schrittweise abschmilzt.
Halt immer fest, welche Frage du gerade beantwortest: die feste Familienleistung, den reinen Regelsatz, die aufstockende Leistung oder die Grundsicherung. In Bedarfsrechnungen kippt die Aussage oft daran, dass Regelbedarf und Gesamtbürgergeld verwechselt, Brutto- und Nettoeinkommen vertauscht oder der Kindergeldbezug als Voraussetzung des Kinderzuschlags übersehen wird.
Sozialleistungen & Familie ist dein Einstieg für Kindergeld, Regelbedarf, Kinderzuschlag und Bürgergeld mit klar getrennten Fragen. Wohin es als Nächstes geht, ergibt sich daraus, ob du eine feste Familienleistung ablesen, den Regelbedarf summieren, eine aufstockende Leistung schätzen oder einen Grundsicherungsanspruch bestimmen willst. Alle Angaben ersetzen keine Sozial- oder Rechtsberatung.
Diese Unterkategorie nutzt eine differenzierte Auslegung je Themencluster, damit Ergebnisse nicht nur korrekt berechnet, sondern auch im passenden Entscheidungskontext verstanden werden.
Kurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.
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Kurzfristige-Beschäftigung-Rechner jetzt nutzenGrundsicherungsanspruch im Alter und bei Erwerbsminderung 2025 schätzen: Regelbedarf nach § 28 SGB XII + Kosten der Unterkunft minus anrechenbares Einkommen. Nur Orientierung.
Grundsicherung-Rechner jetzt nutzenArbeitslosengeld 2026 berechnen: ALG 1 aus Bruttolohn und Steuerklasse schätzen – Leistungssatz 60/67 Prozent, Tages- und Monatsbetrag sowie Anspruchsdauer nach §§ 147–153 SGB III.
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Quellen, Transparenz und Haftung
Haftungsausschluss
Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.
Ansprüche auf Kindergeld, Bürgergeld und Co. hängen von Einkommen, Haushalt und der aktuellen Rechtslage ab — die Rechner geben dir eine Orientierung, aber keinen verbindlichen Bescheid. Über deinen tatsächlichen Anspruch entscheiden Familienkasse und Jobcenter. Regelbedarfsstufen, Freibeträge und Anrechnungsregeln werden regelmäßig gegen die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit, des BMAS und die Gesetzestexte (SGB II, SGB XII, BKGG) beim Bundesamt für Justiz geprüft und zu jedem Jahr aktualisiert.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse, Jobcenter), Bundesregierung / Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesamt für Justiz (SGB II, SGB XII, EStG, BKGG)
Stand: 2026-08-15
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