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Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: KUG-Tabelle und Berechnung

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Kurzantwort

Kurzarbeitergeld-Rechner: Soll- und Ist-Entgelt, Steuerklasse und Kind eingeben und das KUG nach §§ 105–106 SGB III schätzen – mit Nettöntgeltdifferenz, Gesamt-Netto mit KUG und verbleibendem Verdienstausfall. Vereinfachte Orientierung, keine Sozialberatung, Stand 2026.

Kurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Kurzarbeitergeld (KUG) du bei reduzierter Arbeitszeit von der Agentur für Arbeit erhältst, macht dir der Kurzarbeitergeld-Rechner klar. Die Kernfrage: Wie viel gleicht das KUG aus, wenn dein Lohn wegen Kurzarbeit sinkt?

Das Kurzarbeitergeld nach §§ 95 bis 106 SGB III ersetzt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent.

Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen deinem pauschalierten Nettoentgelt ohne Arbeitsausfall (Soll) und dem bei Kurzarbeit (Ist).

Der Rechner ermittelt aus deinem normalen und deinem reduzierten Bruttolohn beide Nettobeträge, ihre Differenz, das Kurzarbeitergeld, dein Gesamt-Netto mit KUG und den verbleibenden Verdienstausfall.

Er richtet sich an Beschäftigte in Kurzarbeit, die ihre finanzielle Lage einschätzen wollen.

Die Ergebnisse sind eine vereinfachte Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Sozialberatung; verbindlich ist die Berechnung der Agentur für Arbeit. Nettoentgeltdifferenz aus Soll-Netto und Ist-Netto Wie berechne ich mein Gehalt bei Kurzarbeit? Dein Gesamt-Netto bei Kurzarbeit setzt sich aus dem Ist-Netto (dein gekürzter Lohn) plus dem Kurzarbeitergeld zusammen.

Das KUG beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (mit Kind 67 Prozent). Beispiel: Sinkt dein Brutto von 3.000 auf 1.500 Euro, bleiben mit KUG rund 1.740 Euro netto statt 2.106 Euro.

Rechtlich ist das Kurzarbeitergeld eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die einen vorübergehenden Arbeitsausfall abfedern und Entlassungen vermeiden soll.

Der Anspruch setzt einen erheblichen, unvermeidbaren Arbeitsausfall sowie die formelle Anzeige des Betriebs voraus. Diese Voraussetzungen prüft der Rechner nicht; er schätzt nur die mögliche Höhe, damit du deine Lage grob einordnen kannst.

Eingaben

Kurzarbeitergeld berechnen: Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Steuerklasse eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst vier Angaben. Beim Soll-Entgelt trägst du dein normales monatliches Bruttoarbeitsentgelt ohne Arbeitsausfall ein, beim Ist-Entgelt das während der Kurzarbeit tatsächlich gezahlte, reduzierte Bruttoentgelt.

Bei Kurzarbeit null, wenn also gar nicht gearbeitet wird, beträgt das Ist-Entgelt 0 Euro. Beide Werte sind Brutto, nicht Netto.

Die Steuerklasse bestimmt die pauschale Lohnsteuer in beiden Nettobeträgen, und über den Schalter für das Kind steuerst du den Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent.

Häufige Eingabefehler: Netto- statt Bruttowerte einzutragen, Soll- und Ist-Entgelt zu vertauschen oder das Ist-Entgelt höher als das Soll-Entgelt anzugeben. Wenn du dein Netto einschätzen willst, hilft ergänzend der Brutto-Netto-Rechner.

Je genauer Soll- und Ist-Entgelt sind, desto realistischer fällt die Schätzung aus. Die verbindliche Abrechnung nehmen Arbeitgeber und Agentur für Arbeit gemeinsam vor.

Denk daran, dass der Rechner bewusst vereinfacht: Freiwillige Aufstockungen des Arbeitgebers, tarifvertragliche Sonderregelungen und individuelle Freibeträge bleiben unberücksichtigt.

Nutze die Ausgabe deshalb als Näherung und gleiche sie mit den Angaben deines Betriebs ab, bevor du längerfristige finanzielle Entscheidungen triffst.

Ein Hinweis zur Steuerklasse: Sie wirkt hier auf beide Nettobeträge zugleich und verschiebt damit die Differenz, nicht nur einen der Werte – trage deshalb die tatsächlich eingetragene Klasse ein und nicht die, die dir günstiger erscheint.

Praxisfälle

Kurzarbeitergeld-Rechenbeispiele für typische Situationen

Sechs durchgerechnete Fälle für die häufigsten Suchanfragen rund um Kurzarbeitergeld – von der klassischen 50-Prozent-Kurzarbeit bis zur Deckelung bei hohem Gehalt.

  1. Kurzarbeitergeld bei 50 Prozent Kurzarbeit: rund 549 Euro

    „Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich bei 50 Prozent Kurzarbeit?“

    Eingabe
    Soll-Entgelt 3.000 €, Ist-Entgelt 1.500 €, Steuerklasse I, ohne Kind
    Ergebnis
    Nettoentgeltdifferenz 915,25 €, Kurzarbeitergeld 549,15 €
  2. Kurzarbeitergeld null (100 Prozent Arbeitsausfall)

    „Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich bei Kurzarbeit null?“

    Eingabe
    Soll-Entgelt 3.500 €, Ist-Entgelt 0 €, Steuerklasse I, ohne Kind
    Ergebnis
    Kurzarbeitergeld 1.435,80 €, Verdienstausfall 957,20 €
  3. Kurzarbeitergeld mit Kind: 67 statt 60 Prozent

    „Wie viel Prozent Kurzarbeitergeld bekomme ich mit Kind?“

    Eingabe
    Soll-Entgelt 3.000 €, Ist-Entgelt 1.500 €, Steuerklasse I, mit Kind
    Ergebnis
    Kurzarbeitergeld 613,22 € statt 549,15 € ohne Kind
  4. Kurzarbeitergeld berechnen mit 80 Prozent Arbeitszeit

    „Wie berechne ich Kurzarbeitergeld bei 20 Prozent Entgeltausfall?“

    Eingabe
    Soll-Entgelt 3.200 €, Ist-Entgelt 2.560 €, Steuerklasse I, ohne Kind
    Ergebnis
    Nettoentgeltdifferenz 374,09 €, Kurzarbeitergeld 224,45 €
  5. Kurzarbeitergeld Steuerklasse V bei Ehepartnern

    „Wie wirkt sich Steuerklasse V auf das Kurzarbeitergeld aus?“

    Eingabe
    Soll-Entgelt 3.500 €, Ist-Entgelt 1.750 €, Steuerklasse V, ohne Kind
    Ergebnis
    Kurzarbeitergeld 512,00 € (niedriger als in Steuerklasse I wegen höherer pauschaler Lohnsteuer)
  6. Kurzarbeitergeld bei hohem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze

    „Wird Kurzarbeitergeld bei hohem Gehalt gedeckelt?“

    Eingabe
    Soll-Entgelt 9.500 €, Ist-Entgelt 4.750 €, Steuerklasse III, mit Kind
    Ergebnis
    Kurzarbeitergeld 1.412,92 € (Bemessung gedeckelt auf 8.450 € nach § 151 Abs. 1 SGB III)

    Kurzarbeitergeld-Rechner öffnen

Berechnung

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet? Nettoentgeltdifferenz und Leistungssatz

Verstehe den Formelweg.

Die Rechnung folgt dem SGB III in drei Schritten. Schritt 1 – pauschalierte Nettobeträge: Aus dem Soll- und dem Ist-Brutto wird jeweils das pauschalierte Nettoentgelt gebildet, indem 20 Prozent Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer nach Steuerklasse und der Soli abgezogen werden.

Schritt 2 – Differenz: Soll-Netto minus Ist-Netto ergibt die Nettoentgeltdifferenz (§ 106 SGB III). Schritt 3 – Leistungssatz: Auf die Differenz werden 60 Prozent (ohne Kind) oder 67 Prozent (mit Kind) angewendet.

Ein Beispiel: Sinkt das Brutto von 3.000 auf 1.500 Euro, fällt das pauschalierte Netto von rund 2.106 auf 1.190 Euro; die Differenz von 915 Euro ergibt bei 60 Prozent rund 549 Euro Kurzarbeitergeld. Zusammen mit dem Ist-Netto bleiben etwa 1.740 Euro.

Der Rechner nutzt eine vereinfachte Lohnsteuer und weicht deshalb leicht von den amtlichen KUG-Tabellen ab. Kurzarbeitergeld als 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz Den Grenzfall der Formel bildet die Kurzarbeit null ab, bei der die Arbeit vollständig ruht.

Setzt du das Ist-Entgelt auf 0 Euro, entspricht die Nettoentgeltdifferenz dem kompletten Soll-Netto von 2.105,67 Euro; 60 Prozent davon ergeben 1.263,40 Euro Kurzarbeitergeld.

Weil kein Ist-Netto mehr hinzukommt, ist das zugleich dein gesamtes Monatseinkommen – dem stehen 842,27 Euro Verdienstausfall gegenüber.

Daran wird die Mechanik der Leistung greifbar: Das Kurzarbeitergeld hängt nicht am Umfang des Arbeitsausfalls in Stunden, sondern ausschließlich an der Differenz der beiden pauschalierten Nettobeträge.

Halbe Arbeitszeit bedeutet deshalb nicht automatisch halbes Kurzarbeitergeld, weil Lohnsteuer und Soli in beiden Nettobeträgen unterschiedlich stark wirken.

Nachschlagen

Kurzarbeitergeld 2026: Beispielwerte nach Brutto und Arbeitsausfall

Kurzarbeitergeld-Beträge bei verschiedenen Soll-Bruttolöhnen und Arbeitsausfällen, jeweils für Steuerklasse I. Die Werte werden direkt aus der Berechnungsformel nach §§ 105–106 SGB III erzeugt. Der Leistungssatz beträgt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (ohne Kind) und 67 Prozent (mit Kind). Die amtliche Nettoentgeltdifferenztabelle der Bundesagentur für Arbeit weicht von diesen vereinfachten Schätzwerten ab, weil die BA die exakten Lohnsteuertabellen nach § 38c EStG verwendet.

KUG-Tabelle 2026 — Beispielwerte nach Brutto und Arbeitsausfall (Steuerklasse I)
Soll-BruttoArbeitsausfallIst-BruttoKUG (60 %)KUG (67 %)Gesamt-Netto (60 %)
2.000 €50 %1.000 €ca. 427 €ca. 476 €ca. 1.227 €
2.000 €100 %0 €ca. 907 €ca. 1.012 €ca. 907 €
3.000 €50 %1.500 €ca. 549 €ca. 613 €ca. 1.740 €
3.000 €100 %0 €ca. 1.263 €ca. 1.411 €ca. 1.263 €
4.000 €50 %2.000 €ca. 698 €ca. 779 €ca. 2.209 €
4.000 €100 %0 €ca. 1.604 €ca. 1.791 €ca. 1.604 €

Alle Beträge sind aus dem Rechner erzeugte Schätzwerte auf Basis einer pauschalierten Lohnsteuer (Steuerklasse I, 20 % SV-Pauschale, § 106 SGB III). Dies ist nicht die amtliche Nettoentgeltdifferenz-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit — diese steht auf der Website der BA zum Download bereit. Die tatsächliche Höhe kann abweichen. Verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit. Stand: Juli 2026.

Ausblick

Kurzarbeitergeld 2027: Was ändert sich?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die reguläre Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt nach § 104 Abs. 1 SGB III zwölf Monate; die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV) verlängert sie befristet bis zum 31. Dezember 2026 auf bis zu 24 Monate.
  • Ohne eine neue Verlängerungsverordnung gilt ab dem 1. Januar 2027 wieder die reguläre Bezugsdauer von zwölf Monaten – Betriebe, die dann noch Kurzarbeitergeld beziehen, sollten ihre bereits verbrauchten Bezugsmonate im Blick behalten.
  • Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 soll die Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.450 auf 8.850 Euro pro Monat steigen – damit würde auch die Obergrenze für das beim Kurzarbeitergeld berücksichtigte Soll- und Ist-Entgelt (§ 151 Abs. 1 SGB III) entsprechend höher ausfallen.
  • Die Leistungssätze von 60 und 67 Prozent nach § 105 SGB III sind gesetzlich fest verankert und ändern sich nicht automatisch jährlich – nur die Bezugsdauer und die Bemessungsgrenzen werden per Verordnung angepasst.
  • Der Entwurf zur Bemessungsgrenze ist noch nicht endgültig: Er braucht die Zustimmung von Bundesregierung und Bundesrat, bevor er zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte.

Stand: 26.09.2026 · Quelle: Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV) und BMAS-Referentenentwurf Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?

Kurzarbeitergeld ersetzt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 Prozent – der Differenz zwischen deinem pauschalierten Netto ohne Arbeitsausfall (Soll) und dem bei Kurzarbeit (Ist).

Beispiel: Sinkt dein Brutto von 3.000 auf 1.500 Euro (Steuerklasse I, ohne Kind), fällt das pauschalierte Netto von rund 2.106 auf 1.190 Euro; die Differenz von 915 Euro ergibt 60 Prozent davon, also rund 549 Euro Kurzarbeitergeld im Monat.

Zusammen mit dem Ist-Netto bleiben dir etwa 1.740 Euro statt der sonst üblichen 2.106 Euro – ein Minus von rund 366 Euro. Mit einem Kind stiege das KUG bei gleichen Werten auf rund 613 Euro.

Trag deine eigenen Bruttowerte in den Rechner ein, um sofort deine persönliche Nettoentgeltdifferenz und dein KUG zu sehen. Verbindlich berechnet allerdings die Agentur für Arbeit anhand ihrer amtlichen Tabellen, nicht dieser vereinfachte Rechner.

Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?

Die Berechnung läuft in drei Schritten nach §§ 105–106 SGB III.

Zuerst wird aus dem Soll- und dem Ist-Brutto jeweils ein pauschaliertes Nettoentgelt gebildet: Bruttoentgelt minus 20 Prozent Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach Steuerklasse und Solidaritätszuschlag.

Danach ergibt Soll-Netto minus Ist-Netto die Nettoentgeltdifferenz – bei 3.000 zu 1.500 Euro Brutto in Steuerklasse I sind das rund 915 Euro.

Zuletzt wird darauf der Leistungssatz von 60 Prozent (ohne Kind) oder 67 Prozent (mit Kind) angewendet, im Beispiel also rund 549 beziehungsweise 613 Euro.

Beide Bruttowerte werden vorher auf durch 20 teilbare Beträge gerundet (§ 106 Abs. 1 Satz 5 SGB III) und auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat gedeckelt.

Gib deine eigenen Werte ein, um die drei Schritte an deinem Fall nachzuvollziehen. Die Bundesagentur für Arbeit nutzt für den amtlichen Bescheid ihre eigenen, feiner gestaffelten Lohnsteuertabellen, sodass geringe Abweichungen möglich sind.

Was bedeuten Soll-Entgelt und Ist-Entgelt im Rechner?

Das Soll-Entgelt ist dein normales monatliches Bruttogehalt ohne den Arbeitsausfall, das Ist-Entgelt das tatsächlich gezahlte, reduzierte Bruttoentgelt während der Kurzarbeit.

Bei Kurzarbeit null, wenn also gar nicht gearbeitet wird, trägst du beim Ist-Entgelt 0 Euro ein. Beide Werte sind immer Brutto, nicht Netto – ein häufiger Eingabefehler ist, versehentlich das Nettogehalt einzutragen.

Wer normalerweise 3.000 Euro brutto verdient und in 50-Prozent-Kurzarbeit auf 1.500 Euro brutto kommt, gibt genau diese beiden Zahlen ein und erhält daraus rund 549 Euro Kurzarbeitergeld.

Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen nicht zum laufenden Ist-Entgelt und sollten nicht eingerechnet werden. Prüfe deine Werte anhand der letzten reguläre Gehaltsabrechnung vor der Kurzarbeit.

Die endgültige, verbindliche Ermittlung beider Entgelte nimmt dein Arbeitgeber gemeinsam mit der Agentur für Arbeit vor.

Welche Voraussetzungen muss mein Betrieb für Kurzarbeitergeld erfüllen?

Kurzarbeitergeld setzt nach § 96 SGB III einen erheblichen Arbeitsausfall voraus: Er muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, vorübergehend und unvermeidbar sein.

Als erheblich gilt der Ausfall, wenn in einem Kalendermonat mindestens ein Drittel der Beschäftigten des Betriebs jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts verlieren – der Ausfall kann dabei auch 100 Prozent betragen.

Zusätzlich muss der Betrieb die Kurzarbeit vorher schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen; ohne diese Anzeige entsteht kein Anspruch, auch nicht rückwirkend außer in engen Ausnahmefällen.

Der Rechner prüft diese betrieblichen Voraussetzungen nicht, sondern schätzt nur die Höhe, sobald ein Anspruch feststeht. Kläre mit deiner Personalabteilung oder deinem Betriebsrat, ob dein Betrieb die Kurzarbeit bereits angezeigt hat.

Die verbindliche Prüfung der Voraussetzungen nimmt allein die Agentur für Arbeit vor.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Ja, Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei – es unterliegt aber wie das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet: Das Finanzamt zieht das KUG heran, um deinen persönlichen Steuersatz auf das restliche Jahreseinkommen zu berechnen, wodurch es bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung kommen kann, obwohl das KUG selbst nicht besteuert wird.

Wer beispielsweise über sechs Monate hinweg 549,15 Euro monatlich KUG erhält, hat in dieser Zeit rund 3.295 Euro zusätzliches Einkommen, das nicht direkt versteuert wird; dieser Betrag erhöht aber rechnerisch den Steuersatz auf das übrige Arbeitseinkommen im Jahr.

Wegen des Progressionsvorbehalts besteht ab bestimmten Bezugssummen zudem eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Der Rechner bildet den Progressionsvorbehalt nicht ab und zeigt nur die laufende monatliche Höhe.

Plane deshalb vorsorglich eine mögliche Steuernachzahlung im Folgejahr ein. Für die genaue steuerliche Auswirkung ist das zuständige Finanzamt oder eine Steuerberatung maßgeblich.

Wann gilt der Leistungssatz von 67 statt 60 Prozent?

67 Prozent statt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erhältst du, wenn mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG vorliegt (§ 105 i. V. m. § 149 Nr. 1 SGB III) – es genügt, wenn diese Voraussetzung bei einem Elternteil erfüllt ist.

Bei einer Nettoentgeltdifferenz von 915 Euro macht das den Unterschied zwischen 549 Euro (60 Prozent) und 613 Euro (67 Prozent) im Monat, über sechs Monate Kurzarbeit summiert sich das auf rund 384 Euro mehr.

Ohne diese Voraussetzung bleibt es bei 60 Prozent, unabhängig vom Familienstand oder Ehepartner-Einkommen. Setze im Rechner den Schalter für das Kind entsprechend, um sofort zu sehen, welcher Satz für dich gilt.

Sind beide Elternteile in Kurzarbeit und erfüllt nur einer die Voraussetzung, prüft jeder für sich seinen eigenen Leistungssatz. Maßgeblich für die Einstufung sind die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte und die Feststellung der Agentur für Arbeit.

Stockt der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf?

Gesetzlich ist keine Aufstockung vorgeschrieben – manche Arbeitgeber zahlen aber freiwillig oder aufgrund eines Tarifvertrags einen Zuschuss, der den verbleibenden Verdienstausfall verringert.

Im Beispiel mit 3.000 Euro Soll- und 1.500 Euro Ist-Brutto bleibt trotz 549 Euro Kurzarbeitergeld ein Netto-Verdienstausfall von rund 366 Euro; ein tariflicher Zuschuss kann diese Lücke ganz oder teilweise schließen.

Solche Zuschüsse sind branchenabhängig: In der Metall- und Elektroindustrie etwa sehen viele Tarifverträge eine Aufstockung auf einen bestimmten Nettoprozentsatz vor, in anderen Branchen gibt es keine.

Der Rechner bildet freiwillige Arbeitgeberzuschüsse nicht ab, weil sie von individuellen Vereinbarungen abhängen und nicht gesetzlich einheitlich geregelt sind.

Frag deinen Arbeitgeber oder Betriebsrat, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine Aufstockung vorsieht. Ohne eine solche Regelung bleibt es bei den gesetzlichen 60 beziehungsweise 67 Prozent.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Die reguläre Bezugsdauer beträgt nach § 104 Abs. 1 SGB III bis zu zwölf Monate. Aktuell gilt eine Verlängerung: Die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV), in Kraft seit 1.

Januar 2026, verlängert die Bezugsdauer befristet bis zum 31. Dezember 2026 auf bis zu 24 Monate. Ab dem 1. Januar 2027 gilt ohne eine neue Verordnung wieder die reguläre Bezugsdauer von zwölf Monaten.

Voraussetzung für den fortlaufenden Bezug bleibt, dass der erhebliche Arbeitsausfall weiterhin vorliegt und rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit angezeigt wurde; rückwirkende Anzeigen sind nur in engen Ausnahmefällen möglich.

Der Rechner schätzt ausschließlich die monatliche Höhe, nicht die Dauer, da diese vom Einzelfall und der jeweils geltenden Verordnung abhängt.

Prüfe bei länger andauernder Kurzarbeit regelmäßig mit deiner Personalabteilung, wie viele Bezugsmonate im Betrieb bereits verbraucht sind. Für die verbindliche Bezugsdauer ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Was passiert mit Krankenversicherung und Rente während der Kurzarbeit?

Dein Versicherungsschutz bleibt während der Kurzarbeit vollständig erhalten: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen unverändert weiter, weil die Beiträge für den Ausfallzeitraum überwiegend von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.

Wirst du während der Kurzarbeit krank, ändert sich für dich zunächst nichts an der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen; danach greift wie sonst auch das Krankengeld der Krankenkasse.

Für die gesetzliche Rente werden die Zeiten mit Kurzarbeitergeld als Pflichtbeitragszeiten angerechnet, allerdings auf Basis des reduzierten Ist-Entgelts plus eines Anteils, sodass sich spätere Rentenansprüche geringfügig verringern können verglichen mit ungekürzter Arbeit.

Der Rechner bildet diese Nebenwirkungen auf Sozialversicherung und Rente nicht ab, sondern schätzt nur die monatliche Geldleistung. Bei Unsicherheiten zur Rentenwirkung hilft eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung weiter.

Zur Krankengeldberechnung nach der Kurzarbeit kann der separate Krankengeld-Rechner Orientierung geben.

Ist der berechnete Betrag verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung.

Er ermittelt das pauschalierte Nettoentgelt mit einer vereinfachten Lohnsteuer nach Steuerklasse und bildet die amtlichen Tabellen zur Nettoentgeltdifferenz der Bundesagentur für Arbeit nicht exakt ab.

In der Praxis weicht die Schätzung oft um 20 bis 50 Euro vom amtlichen Wert ab, weil die BA-Tabellen auf gestaffelten Nettoentgeltstufen basieren und nicht linear interpolieren.

Auch Sozialversicherungsbeiträge auf das Ist-Entgelt, Einmalzahlungen, freiwillige Arbeitgeberzuschüsse, Nebeneinkommen und der Progressionsvorbehalt sind nicht berücksichtigt. Der tatsächliche Betrag kann deshalb abweichen.

Verbindlich ist allein der Bescheid der Agentur für Arbeit, die das Kurzarbeitergeld gemeinsam mit dem Arbeitgeber abrechnet.

Nutze das Ergebnis, um die finanziellen Folgen der Kurzarbeit realistisch einzuschätzen, und vergleiche es mit deiner tatsächlichen Lohnabrechnung. Bei Abweichungen wende dich an deinen Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit.

Hinweise

Kurzarbeitergeld beantragen, aufstocken und versteuern: Praxistipps

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Einige Punkte solltest du kennen. Erstens die Lücke: Das Kurzarbeitergeld ersetzt nur 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, sodass trotz KUG ein Verdienstausfall bleibt – plane diesen ein.

Zweitens Arbeitgeberzuschüsse: Manche Betriebe stocken das KUG freiwillig oder aufgrund eines Tarifvertrags auf; solche Zuschüsse erhöhen dein Einkommen, sind hier aber nicht abgebildet.

Drittens die Steuer: Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann zu einer Steuernachzahlung führen.

Viertens die Sozialversicherung: Während der Kurzarbeit bleibst du kranken-, pflege- und rentenversichert, was deine Ansprüche schützt. Fünftens die Alternativen: Reicht das verbleibende Einkommen nicht, prüfe Wohngeld oder ergänzendes Grundsicherungsgeld.

Sechstens: Wird aus der Kurzarbeit eine Kündigung, hilft der Arbeitslosengeld-Rechner bei der weiteren Einordnung. Der Rechner bildet diese Sonderfälle nicht ab, hilft dir aber bei der Grundeinschätzung.

Siebtens die Abrechnung: In der Regel beantragt dein Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld gesammelt für den Betrieb, sodass du selbst meist nichts einreichen musst.

Prüfe die monatlichen Abrechnungen dennoch und bewahre deine Lohnunterlagen auf, damit du Abweichungen zwischen deiner Schätzung und der Auszahlung früh bemerkst und klären kannst.

So behältst du deine finanzielle Lage über die gesamte Dauer der Kurzarbeit im Blick.

Anwendung

Kurzarbeitergeld-Beispielrechnung: 50 Prozent Kurzarbeit bei 3.000 Euro Brutto

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein Betrieb führt für einen Mitarbeiter mit 3.000 Euro Bruttogehalt (Steuerklasse I, ohne Kind) 50 Prozent Kurzarbeit ein, das Ist-Brutto sinkt auf 1.500 Euro.

Schritt 1 – Nettobeträge: Das pauschalierte Soll-Netto beträgt rund 2.106 Euro, das Ist-Netto rund 1.190 Euro. Schritt 2 – Differenz: Die Nettoentgeltdifferenz liegt bei 915 Euro. Schritt 3 – KUG: 60 Prozent davon sind rund 549 Euro Kurzarbeitergeld.

Schritt 4 – Gesamtbild: Zusammen mit dem Ist-Netto bleiben etwa 1.740 Euro, gegenüber 2.106 Euro ohne Kurzarbeit – es verbleibt ein Ausfall von rund 366 Euro.

So erkennt der Mitarbeiter früh, mit welchem Einkommen er während der Kurzarbeit rechnen kann, und prüft, ob ein Tarifzuschuss oder weitere Hilfen die Lücke schließen. Ist-Netto plus Kurzarbeitergeld plus Ausfall ergibt Soll-Netto So ein Beispiel zeigt vor allem die Größenordnung: Der Rechner arbeitet mit einer pauschalen Lohnsteuer, während die Agentur für Arbeit die amtlichen Tabellenwerte anwendet.

Verstehe die Zahl deshalb als Anhaltspunkt für deine Haushaltsplanung, nicht als verbindliche Zusage.

Prüfe die tatsächliche Höhe auf deiner Lohnabrechnung und sprich bei Unstimmigkeiten früh mit deinem Arbeitgeber oder der zuständigen Arbeitsagentur, die den Anspruch feststellt.

Auf der Abrechnung erscheint das Kurzarbeitergeld als eigene, steuerfreie Position neben dem gekürzten Lohn – vergleiche sie mit den hier ermittelten Werten.

Fallstricke

Kurzarbeitergeld-Rechner: die häufigsten Fehler bei der Berechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: zu glauben, das Kurzarbeitergeld ersetze 60 Prozent des ausgefallenen Bruttolohns. Tatsächlich sind es 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, die aus pauschalierten Nettobeträgen gebildet wird.

Zweiter Fehler: Netto- statt Bruttowerte einzutragen – Soll- und Ist-Entgelt sind stets Brutto. Dritter Fehler: den verbleibenden Verdienstausfall zu übersehen; das KUG gleicht die Einbuße nur teilweise aus.

Vierter Fehler: das Ist-Entgelt höher als das Soll-Entgelt anzusetzen, was rechnerisch keine Differenz ergibt.

Fünfter Fehler: anzunehmen, Kurzarbeitergeld sei steuerpflichtig; es ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz und kann eine Nachzahlung auslösen.

Sechster Fehler: freiwillige Arbeitgeberzuschüsse mit dem gesetzlichen KUG zu verwechseln. Der Rechner liefert nur eine vereinfachte Orientierung; verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.

Siebter Fehler: anzunehmen, das Kurzarbeitergeld werde ohne Zutun gezahlt.

Voraussetzung ist, dass der Betrieb den erheblichen Arbeitsausfall zuvor bei der Agentur für Arbeit anzeigt und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind; erst dann entsteht ein Anspruch.

Achter Fehler: die verbleibende Einkommenslücke zu unterschätzen und keine Rücklage einzuplanen. Der Rechner ersetzt keine Sozialberatung und bildet Sonderfälle wie tarifliche Zuschüsse bewusst nicht ab.

Nächster Schritt

Kurzarbeitergeld-Rechner: Höhe, Tabelle und Dauer im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kurzarbeitergeld-Rechner beantwortet die zentrale Frage bei Kurzarbeit: Wie viel KUG bekomme ich und was bleibt netto? Er bildet aus Soll- und Ist-Brutto die pauschalierten Nettobeträge, ihre Differenz und wendet darauf 60 oder 67 Prozent an.

Im Beispiel von 3.000 Euro Soll- und 1.500 Euro Ist-Brutto in Steuerklasse I ergeben sich eine Nettoentgeltdifferenz von 915 Euro, rund 549 Euro Kurzarbeitergeld und ein Gesamt-Netto von etwa 1.740 Euro; es verbleibt ein Ausfall von rund 366 Euro.

Wichtig: Das KUG gleicht die Einbuße nur teilweise aus, ist steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, und der Rechner nutzt eine vereinfachte Lohnsteuer. In der Praxis: Trage Soll- und Ist-Entgelt ein und plane den verbleibenden Ausfall ein.

Wird aus der Kurzarbeit eine Kündigung, hilft der Arbeitslosengeld-Rechner weiter. Keine Sozialberatung, maßgeblich ist die Agentur für Arbeit, Stand 2026.

Nutze das Ergebnis als ersten Anhaltspunkt für deine Planung, nicht als Zusage: Höhe und Dauer der Kurzarbeit hängen von den betrieblichen Vereinbarungen und der Prüfung durch die Agentur für Arbeit ab.

Bei länger anhaltender Kurzarbeit lohnt es sich, frühzeitig über ergänzende Hilfen und deine berufliche Perspektive zu sprechen.

Deine Krankenkasse und die Rentenversicherung bleiben während des Bezugs beteiligt, sodass dein Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Vertiefung

Kurzarbeitergeld-Rechenbeispiele nach Bruttolohn und Arbeitsausfall

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Kurzarbeitergeld rund 613,22 €, Gesamt-Netto mit KUG rund 1.803,64 €

Gleiche Kurzarbeit, aber mit Kind (67 Prozent)

Soll-Entgelt: normales Brutto pro Monat
3.000 €
Ist-Entgelt: reduziertes Brutto bei Kurzarbeit
1.500 €
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG (§ 149 Nr. 1 SGB III)
Ja

Beispiel 2 · Mittel · Kurzarbeitergeld rund 1.435,80 €, verbleibender Verdienstausfall rund 957,20 €

Kurzarbeit null (100 Prozent Ausfall)

Soll-Entgelt: normales Brutto pro Monat
3.500 €
Ist-Entgelt: reduziertes Brutto bei Kurzarbeit
0 €
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG (§ 149 Nr. 1 SGB III)
Nein

Beispiel 3 · Komplex · Nettoentgeltdifferenz 417,17 €, Kurzarbeitergeld rund 250,30 €

Geringe Kurzarbeit (20 Prozent Ausfall), Steuerklasse IV

Soll-Entgelt: normales Brutto pro Monat
2.800 €
Ist-Entgelt: reduziertes Brutto bei Kurzarbeit
2.100 €
Steuerklasse
Klasse IV (verheiratet, gleich)
Mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG (§ 149 Nr. 1 SGB III)
Nein

Beispiel 4 · Komplex · Nettoentgeltdifferenz 374,09 €, Kurzarbeitergeld rund 224,45 €, verbleibender Verdienstausfall rund 149,64 €

80-Prozent-Kurzarbeit (20 Prozent Entgeltausfall), Steuerklasse I

Soll-Entgelt: normales Brutto pro Monat
3.200 €
Ist-Entgelt: reduziertes Brutto bei Kurzarbeit
2.560 €
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG (§ 149 Nr. 1 SGB III)
Nein

Beispiel 5 · Komplex · Nettoentgeltdifferenz 853,34 €, Kurzarbeitergeld 512,00 €, Gesamt-Netto mit KUG 1.677,33 €

Steuerklasse V (Ehepartner mit geringerem Einkommen)

Soll-Entgelt: normales Brutto pro Monat
3.500 €
Ist-Entgelt: reduziertes Brutto bei Kurzarbeit
1.750 €
Steuerklasse
Klasse V (verheiratet, geringer)
Mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG (§ 149 Nr. 1 SGB III)
Nein

Beispiel 6 · Komplex · Nettoentgeltdifferenz 2.108,83 €, Kurzarbeitergeld 1.412,92 €, Gesamt-Netto mit KUG 4.866,42 €

Hohes Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (Deckelung auf 8.450 €)

Soll-Entgelt: normales Brutto pro Monat
9.500 €
Ist-Entgelt: reduziertes Brutto bei Kurzarbeit
4.750 €
Steuerklasse
Klasse III (verheiratet, höher)
Mindestens ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG (§ 149 Nr. 1 SGB III)
Ja

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BAföG-RechnerBAföG-Anspruch 2025 schätzen: Bedarfssatz nach § 13 BAföG minus Elterneinkommen- und Eigeneinkommensanrechnung – für Studierende und Schüler:innen. Nur Orientierung.Schlechtwettergeld-RechnerSchlechtwettergeld (Saison-Kurzarbeitergeld) 2026 berechnen: Saison-Kug, Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeld aus Ausfallstunden und Steuerklasse nach §§ 101–102 SGB III schätzen.Anwaltskosten Arbeitsrecht RechnerAnwaltskosten im Arbeitsrecht berechnen: Streitwert, RVG-Gebühren, Gerichtskosten und Kostenrisiko bei Vergleich, Sieg oder Niederlage 2026 – kostenlos, sofort.Sozialplan-Punkte-RechnerSozialplan-Punkte berechnen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung als Punkte, Abfindung mit Punktwert und Vergleich zur Faustformel § 1a KSchG.Gründungszuschuss-RechnerGründungszuschuss berechnen: aus Arbeitslosengeld oder Bruttolohn die Höhe von Phase 1 (sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro) und Phase 2 (neun Monate zu 300 Euro), die Gesamtsumme, die Phasen-Enddaten und den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den §§ 93, 94 und 148 SGB III ermitteln.Urlaubsentgelt-RechnerUrlaubsentgelt berechnen: Tagessatz aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen ohne Überstundenvergütung nach § 11 BUrlG, bei festem Lohn, schwankendem Verdienst, Stundenlohn oder Minijob.Elternzeit-RechnerElternzeit-Fristen nach BEEG §§ 15–18 berechnen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz, Beginn, Ende und Restanspruch mit Mutterschutz-Anrechnung.Krankenversicherung SelbstständigeGKV vs. PKV für Selbstständige vergleichen: Beiträge mit Mindestbemessung, Krankengeld-Wahltarif, Pflegeversicherung und Break-even-Einkommen nach §§ 240, 243 SGB V berechnen.GdB RechnerGesamt-GdB aus Einzel-GdB-Werten schaetzen und Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkostenpauschale, Steuerersparnis sowie Rechtsfolgen (Schwerbehinderung, Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz) ablesen.WBS-RechnerWohnberechtigungsschein-Anspruch prüfen: Einkommensgrenze nach § 9 WoFG und Landesrecht für alle 16 Bundesländer, anrechenbares Einkommen nach §§ 20–24 WoFG berechnen.Aufstiegs-BAföG-RechnerAufstiegs-BAföG berechnen: Zuschuss, KfW-Darlehen, Erlass und Eigenanteil für Lehrgangsgebühren und Meisterstück, bei Vollzeit mit Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag nach dem AFBG.BAB-RechnerBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2026 schätzen: Bedarf, Freibeträge und Einkommensanrechnung nach §§ 56–72 SGB III – monatlicher BAB-Anspruch für Azubis mit eigener Wohnung.Grundsicherung-RechnerGrundsicherungsanspruch im Alter und bei Erwerbsminderung 2025 schätzen: Regelbedarf nach § 28 SGB XII + Kosten der Unterkunft minus anrechenbares Einkommen. Nur Orientierung.Kinderkrankengeld-RechnerKinderkrankengeld 2026 schätzen: 90 % des Nettoverdienstes, max. 135,63 €/Tag – Anzahl der Anspruchstage nach § 45 SGB V (15 Tage/Kind, 30 bei Alleinerziehenden). Nur Orientierung.Kinderzuschlag-RechnerKinderzuschlag 2026 berechnen: bis zu 297 Euro je Kind nach § 6a BKGG, Mindesteinkommen und Anspruch dem Grunde nach prüfen.

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  • Das Ist-Netto von 1190 Euro plus 549 Euro Kurzarbeitergeld ergeben 1740 Euro. Zum Soll-Netto von 2106 Euro bleibt ein verbleibender Verdienstausfall von rund 366 Euro.

    So setzt sich das Einkommen bei Kurzarbeit zusammen

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           alt="Das Ist-Netto von 1190 Euro plus 549 Euro Kurzarbeitergeld ergeben 1740 Euro. Zum Soll-Netto von 2106 Euro bleibt ein verbleibender Verdienstausfall von rund 366 Euro."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kurzarbeitergeld">So setzt sich das Einkommen bei Kurzarbeit zusammen auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Kurzarbeit (Soll) und dem bei Kurzarbeit (Ist). Im Beispiel: 2106 Euro minus 1190 Euro ergeben 915 Euro.

    Nettoentgeltdifferenz: Soll-Netto minus Ist-Netto

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           alt="Die Nettoentgeltdifferenz ist der Unterschied zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Kurzarbeit (Soll) und dem bei Kurzarbeit (Ist). Im Beispiel: 2106 Euro minus 1190 Euro ergeben 915 Euro."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kurzarbeitergeld">Nettoentgeltdifferenz: Soll-Netto minus Ist-Netto auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kurzarbeitergeld
  • Auf die Nettoentgeltdifferenz wird der Leistungssatz angewendet: 60 Prozent ohne Kind, 67 Prozent mit mindestens einem Kind. Bei 915 Euro Differenz sind das 549 Euro oder 613 Euro Kurzarbeitergeld.

    Kurzarbeitergeld: 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz

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           alt="Auf die Nettoentgeltdifferenz wird der Leistungssatz angewendet: 60 Prozent ohne Kind, 67 Prozent mit mindestens einem Kind. Bei 915 Euro Differenz sind das 549 Euro oder 613 Euro Kurzarbeitergeld."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kurzarbeitergeld">Kurzarbeitergeld: 60 oder 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kurzarbeitergeld
  • Infografik: Formel: Kurzarbeitergeld (§ 105 SGB III), KuG = (N_Soll − N_Ist) · Satz, Satz = 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kind), PAUSCHALISIERTE NETTOTABELLE DER BA · PROGRESSIONSVORBEHALT (§ 32B ESTG), VARIABLEN, KuG, Kurzarbeitergeld (€) – Monatliche Leist

    Kurzarbeitergeld-Rechner Formel

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           alt="Infografik: Formel: Kurzarbeitergeld (§ 105 SGB III), KuG = (N_Soll − N_Ist) · Satz, Satz = 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kind), PAUSCHALISIERTE NETTOTABELLE DER BA · PROGRESSIONSVORBEHALT (§ 32B ESTG), VARIABLEN, KuG, Kurzarbeitergeld (€) – Monatliche Leist"
           width="760" height="436">
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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Sozial- oder Rechtsberatung dar. Das Kurzarbeitergeld berechnet die Agentur für Arbeit anhand der amtlichen Tabellen zur Nettöntgeltdifferenz; maßgeblich ist deren Bescheid. Die Lohnsteuer wird hier vereinfacht geschätzt.

Quelle: §§ 95–106 SGB III (Kurzarbeitergeld), Bundesagentur für Arbeit, Rechengrößen 2026

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Kurzarbeitergeld = 60/67 % × (pauschaliertes Nettöntgelt aus Soll-Entgelt − pauschaliertes Nettöntgelt aus Ist-Entgelt) nach §§ 105–106 SGB III
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kurzarbeitergeld-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kurzarbeitergeld

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kurzarbeitergeld-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kurzarbeitergeld

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