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Regelbedarf 2026: alle Stufen und Haushalt berechnen

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Kurzantwort

Regelbedarfsrechner: Anzahl Erwachsene, Alleinstehend-Status und Kinder nach Altersgruppen eingeben und den monatlichen Regelbedarf nach § 20 SGB II erhalten. Wohnkosten kommen zusätzlich hinzu. Keine Sozialberatung, Stand 2026.

Regelbedarf 2026 berechnen: Regelsätze nach § 20 SGB II und § 28 SGB XII für Erwachsene und...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Regelbedarfsrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie hoch der monatliche Regelbedarf eines Haushalts im Bürgergeld (seit 01.07.2026: Grundsicherungsgeld) und in der Sozialhilfe ausfällt, ermittelt der Regelbedarfsrechner Stufe für Stufe. Die Kernfrage: Wie viel Geld steht einem Haushalt für den laufenden Lebensunterhalt zu – ohne Wohnkosten?

Der Regelbedarf deckt Ernährung, Kleidung, Strom, Körperpflege und Teilhabe am sozialen Leben ab. Er ist in sechs Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II und § 28 SGB XII gegliedert, die sich nach Alter und Rolle im Haushalt richten.

2026 bleiben die Sätze wegen einer Nullrunde unverändert gegenüber 2025: Alleinstehende erhalten 563 Euro, Partner je 506 Euro, Jugendliche und Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Der Rechner summiert die Stufen aller Haushaltsmitglieder zu einem Gesamtregelbedarf.

Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Sozialberatung. Regelbedarfsstufen 2026 von Stufe 1 bis Stufe 6 Der Regelbedarf beruht auf dem Grundgedanken, dass jeder Mensch ein soziokulturelles Existenzminimum sichern können muss; seine Höhe wird aus dem Verbrauch einkommensschwacher Haushalte abgeleitet und regelmäßig fortgeschrieben.

Der Rechner ordnet jede Person der passenden Stufe zu und summiert die Beträge, ersetzt aber weder die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft noch den verbindlichen Bescheid der Behörde. Wird der Regelsatz 2026 erhöht? Nein — 2026 gilt eine Nullrunde.

Regelbedarfsstufe 1 bleibt bei 563 Euro, weil der Fortschreibungswert von 557 Euro unter dem geltenden Besitzstand lag. Eine Kürzung ist gesetzlich ausgeschlossen, deshalb bleiben alle sechs Stufen nominal unverändert gegenüber 2025.

Wie hoch ist die Grundsicherung für 1 Person 2026? Für eine alleinstehende Person beträgt der Regelbedarf 563 Euro (Stufe 1). Hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung, die je nach Wohnort stark variieren.

In einer Stadt mit 500 Euro Warmmiete liegt der Gesamtbedarf also bei rund 1.063 Euro. Ob Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) oder Grundsicherung im Alter greift, hängt von Alter und Erwerbsfähigkeit ab.

Eingaben

Regelbedarf berechnen: Haushalt und Altersgruppen eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst deinen Haushalt in wenigen Feldern an. Bei den Erwachsenen trägst du ein, ob eine Person allein lebt oder zwei Partner eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

Der Schalter Alleinstehend entscheidet über die Stufe: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten Stufe 1 mit 563 Euro, zwei Partner je Stufe 2 mit 506 Euro.

Danach trägst du die Kinder nach Altersgruppen ein: 0 bis 5 Jahre (Stufe 6, 357 Euro), 6 bis 13 Jahre (Stufe 5, 390 Euro) und 14 bis 17 Jahre (Stufe 4, 471 Euro).

Häufige Eingabefehler: den Schalter Alleinstehend zu setzen und trotzdem zwei Erwachsene einzutragen, das Alter der Kinder falsch einzuordnen oder erwachsene Kinder im Haushalt wie minderjährige zu behandeln – sie fallen unter Stufe 3.

Achte darauf, jedes Kind nur einmal und in der richtigen Altersgruppe zu erfassen. Je genauer der Haushalt abgebildet ist, desto belastbarer die Summe des Regelbedarfs.

Achte darauf, den Schalter für Alleinstehende zur Personenzahl passend zu setzen und erwachsene Kinder im Haushalt richtig einzuordnen, da für sie eine eigene Stufe gilt.

Je genauer der Haushalt abgebildet ist, desto verlässlicher ist die Summe; die endgültige Einstufung nimmt die Behörde vor.

Praxisfälle

Anwendungsfälle: Regelbedarf für typische Haushaltskonstellationen

Sechs typische Suchfragen rund um den Regelbedarf – jede mit den passenden Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Regelbedarf für eine alleinstehende Person

    „Wie hoch ist der Regelbedarf für eine einzelne Person?“

    Eingabe
    1 Erwachsener, Alleinstehend: Ja, keine Kinder
    Ergebnis
    Regelbedarf 563 € pro Monat (Regelbedarfsstufe 1)
  2. Regelbedarf für ein Paar ohne Kinder

    „Wie viel Regelbedarf bekommt ein Paar mit 2 Personen?“

    Eingabe
    2 Erwachsene, Alleinstehend: Nein, keine Kinder
    Ergebnis
    Regelbedarf 1.012 € pro Monat (2 × 506 €, Regelbedarfsstufe 2)
  3. Regelbedarf für Alleinerziehende mit Kleinkind

    „Wie hoch ist der Regelbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind?“

    Eingabe
    1 Erwachsener, Alleinstehend: Ja, 1 Kind 0 bis 5 Jahre
    Ergebnis
    Regelbedarf 920 € pro Monat (563 € + 357 €)
  4. Regelbedarf für ein Paar mit Kindern verschiedenen Alters

    „Wie wird der Regelbedarf für eine vierköpfige Familie berechnet?“

    Eingabe
    2 Erwachsene, Alleinstehend: Nein, 1 Kind 6 bis 13 Jahre, 1 Jugendlicher 14 bis 17 Jahre
    Ergebnis
    Regelbedarf 1.873 € pro Monat (2 × 506 € + 390 € + 471 €)
  5. Regelbedarf für Alleinerziehende mit Jugendlichem

    „Wie hoch ist der Regelbedarf für ein Kind zwischen 14 und 17 Jahren?“

    Eingabe
    1 Erwachsener, Alleinstehend: Ja, 1 Jugendlicher 14 bis 17 Jahre
    Ergebnis
    Regelbedarf 1.034 € pro Monat (563 € + 471 €)
  6. Regelbedarf für eine Familie mit drei Kindern

    „Wie hoch ist der Regelbedarf, wenn alle drei Kinderstufen zusammenkommen?“

    Eingabe
    2 Erwachsene, Alleinstehend: Nein, je 1 Kind 0 bis 5, 6 bis 13 und 14 bis 17 Jahre
    Ergebnis
    Regelbedarf 2.230 € pro Monat (2 × 506 € + 357 € + 390 € + 471 €)

    Anspruch mit Einkommen und Miete im Bürgergeld-Rechner berechnen

Berechnung

Regelbedarfsstufen berechnen: Formel und Beispiel

Verstehe den Formelweg.

Die Rechnung addiert die passenden Regelbedarfsstufen. Für die Erwachsenen gilt: Anzahl mal 563 Euro bei Alleinstehenden oder mal 506 Euro je Partner.

Dazu kommen die Kinder: Anzahl je Altersgruppe mal 357, 390 oder 471 Euro. Die Summe ist der monatliche Regelbedarf des Haushalts.

Ein Beispiel: Ein Paar mit einem Kind von 8 Jahren und einem Jugendlichen von 15 Jahren erhält 2 mal 506 Euro für die Erwachsenen (1.012 Euro), 390 Euro für das jüngere und 471 Euro für das ältere Kind – zusammen 1.873 Euro pro Monat.

Wichtig: Der Regelbedarf ist nur ein Baustein. Hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder Schwangere.

Wie sich Regelbedarf, Wohnkosten und Einkommen zu einem Anspruch verbinden, zeigt der Bürgergeld-Rechner: Anspruch mit Einkommen & Miete berechnen. Der Regelbedarfsrechner konzentriert sich bewusst auf die reinen Regelsätze.

Die Summe reagiert dabei sprunghaft auf das Alter, nicht gleitend: Ein alleinerziehender Haushalt mit einem Kleinkind kommt auf 563 plus 357 Euro, also 920 Euro.

Hat dasselbe Kind Geburtstag und wechselt von Stufe 6 in Stufe 5, steigt der Regelbedarf mit dem Stichtag um 33 Euro – ohne dass sich sonst etwas ändert. Genau deshalb ist die richtige Altersgruppe die fehlerträchtigste Eingabe dieses Rechners.

Beachte außerdem: Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist hier nicht enthalten, obwohl der Schalter Alleinstehende und Alleinerziehende zusammenfasst. Er steuert allein die Regelbedarfsstufe der erwachsenen Person, nicht den Zuschlag.

Nachschlagen

Regelbedarfsstufen 2026: Beträge und Personenkreis

Übersicht der sechs Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II und § 28 SGB XII. 2026 gilt eine Nullrunde — alle Beträge bleiben unverändert gegenüber 2025, weil der Fortschreibungswert unter dem Besitzstand lag.

Regelbedarfsstufen 1–6 im Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) und in der Sozialhilfe 2026
StufeBetrag 2026PersonenkreisRechtsgrundlage
RBS 1563 €Alleinstehende und Alleinerziehende§ 20 Abs. 2 S. 1 SGB II
RBS 2506 €Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person)§ 20 Abs. 4 SGB II
RBS 3451 €Erwachsene ohne eigenen Haushalt (z. B. unter 25 bei den Eltern)§ 20 Abs. 2 S. 2 SGB II
RBS 4471 €Jugendliche von 14 bis 17 Jahren§ 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB II
RBS 5390 €Kinder von 6 bis 13 Jahren§ 23 Nr. 1 SGB II
RBS 6357 €Kinder von 0 bis 5 Jahren§ 23 Nr. 1 SGB II

Alle Beträge gelten ab 01.01.2026 (Nullrunde: identisch mit 2025 und 2024). Seit 01.07.2026 heißt das Bürgergeld amtlich Grundsicherungsgeld; die Regelsätze sind unverändert. Die Stufen decken den laufenden Lebensunterhalt; Kosten der Unterkunft und Heizung werden separat übernommen. Grundlage: RBSFV 2024/2026, § 20 SGB II, § 28 SGB XII.

Mehrbedarfe zum Regelbedarf 2026: Prozentsätze und Beträge

Zusätzlich zum Regelbedarf erkennt § 21 SGB II situationsbedingte Mehrbedarfe an. Sie werden als Prozentsatz der Regelbedarfsstufe 1 (563 € in 2026) berechnet und kommen zur normalen Regelbedarfsstufe hinzu.

Mehrbedarfe nach § 21 SGB II auf Basis von Regelbedarfsstufe 1 (563 €, 2026)
MehrbedarfSatzBetrag 2026Rechtsgrundlage
Alleinerziehende (1 Kind unter 7 oder 2–3 Kinder unter 16)36 %rund 203 €§ 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB II
Alleinerziehende, gestaffelt je Kind12 % je Kindrund 68 € je Kind§ 21 Abs. 3 Nr. 2 SGB II
Alleinerziehende, Höchstsatz60 %rund 338 €§ 21 Abs. 3 SGB II
Schwangere (ab 13. Woche bis Ende Entbindungsmonat)17 %rund 96 €§ 21 Abs. 2 SGB II
Dezentrale Warmwasserbereitung (Erwachsene, Stufe 1/2/3)2,3 %rund 13 €§ 21 Abs. 7 SGB II
Dezentrale Warmwasserbereitung (Jugendliche, Stufe 4)1,4 %rund 7 €§ 21 Abs. 7 SGB II

Alle Beträge sind auf ganze Euro gerundete Näherungswerte, berechnet auf Basis der Regelbedarfsstufe 1 (563 €, 2026). Die gestaffelten 12 Prozent je Kind gelten nur, wenn sie in Summe einen höheren Mehrbedarf ergeben als die 36-Prozent-Pauschale, gedeckelt auf maximal 60 Prozent. Dieser Rechner bildet Mehrbedarfe nicht ab; die verbindliche Höhe legt das Jobcenter oder Sozialamt fest.

Ausblick

Was ändert sich 2027 beim Regelbedarf?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Für Regelbedarfsstufe 1 zeichnet sich nach ersten Berechnungen auf Basis der bisherigen Preis- und Lohnentwicklung ein Fortschreibungswert nahe den aktuellen 563 Euro ab – eine dritte Nullrunde in Folge ist damit möglich, aber erst mit der offiziellen Bekanntgabe im Herbst 2026 sicher.
  • Parallel bereitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine grundlegende Neuermittlung der Regelbedarfe auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 vor, die ab 2027 an die Stelle der bisherigen Fortschreibung treten und die Stufenbeträge stärker verändern könnte als eine reine Preisanpassung.
  • Beide Vorhaben sind Stand 27.09.2026 nicht beschlossen: Die reguläre Fortschreibungsverordnung für 2027 muss noch amtlich verkündet werden, und die Neuermittlung braucht ein eigenes Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
  • Bis zur offiziellen Verkündung gelten die in diesem Rechner hinterlegten Beträge für 2026 unverändert weiter; Änderungen für 2027 werden hier nachgetragen, sobald sie amtlich feststehen.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Regelbedarfsermittlung; Fachpresse zur geplanten Neuermittlung auf EVS-2023-Basis (Stand September 2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Regelbedarf und den Regelbedarfsstufen

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der Regelbedarf 2026 in den sechs Stufen?

563 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende (Stufe 1), 506 Euro je Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2), 451 Euro für Erwachsene ohne eigenen Haushalt (Stufe 3), 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren (Stufe 4), 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren (Stufe 5) und 357 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren (Stufe 6) – so lauten die Regelbedarfsstufen 2026 nach § 20 SGB II und § 28 SGB XII.

Alle sechs Beträge sind gegenüber 2025 unverändert, weil 2026 eine Nullrunde gilt. Trägst du zum Beispiel zwei Partner und ein 8-jähriges Kind in den Rechner ein, ergibt sich 2 × 506 plus 390, also 1.402 Euro Regelbedarf im Monat.

Die Stufen decken nur den laufenden Lebensunterhalt; Wohnkosten und Mehrbedarfe kommen gesondert hinzu. Verbindlich ist stets der Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts, nicht diese Orientierung.

Was ist Regelbedarfsstufe 3 und wer erhält sie?

Regelbedarfsstufe 3 gilt mit 451 Euro monatlich für erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt, etwa junge Erwachsene unter 25 Jahren, die noch bei den Eltern wohnen und deshalb nicht die volle Stufe 1 von 563 Euro erhalten – ein Unterschied von 112 Euro.

Auch in stationären Einrichtungen untergebrachte Erwachsene fallen häufig unter Stufe 3.

Dieser Rechner bildet Stufe 3 bewusst nicht separat ab, weil er auf Haushalte mit ein oder zwei Erwachsenen ausgelegt ist; wer in dieser Konstellation lebt, sollte den ermittelten Wert deshalb nicht direkt übernehmen. Mit dem 18.

Geburtstag wechselt ein Kind je nach Wohnsituation entweder in Stufe 3 oder gründet eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit Stufe 1.

Ob im Einzelfall Stufe 1 oder Stufe 3 zutrifft, entscheidet das Jobcenter anhand der tatsächlichen Wohn- und Haushaltssituation, nicht allein das Alter.

Wie viel Regelbedarf bekommt ein Paar mit zwei Kindern?

Bei einem Paar mit einem 8-jährigen Kind (Stufe 5, 390 Euro) und einem 15-jährigen Jugendlichen (Stufe 4, 471 Euro) ermittelt der Rechner 2 × 506 Euro für die Erwachsenen plus 390 plus 471 Euro, zusammen 1.873 Euro Regelbedarf im Monat.

Das ist zugleich die Standardvorbelegung dieses Rechners.

Mit zwei kleineren Kindern von 0 bis 5 Jahren statt der beiden genannten Altersgruppen sinkt die Summe auf 1.012 plus 2 × 357, also 1.726 Euro, weil Stufe 6 niedriger ausfällt als Stufe 4 und 5.

Die Kinderzahl allein sagt also wenig aus – entscheidend ist das Alter jedes Kindes. In beiden Fällen kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung noch hinzu, bevor der tatsächliche Leistungsanspruch feststeht.

Ist die Grundsicherung höher als das Bürgergeld – oder gelten dieselben Sätze?

Nein, beide Systeme verwenden identische Regelbedarfsstufen: § 20 SGB II für das Bürgergeld (seit 01.07.2026 amtlich Grundsicherungsgeld) und § 28 SGB XII für die Sozialhilfe sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen dieselben 563 Euro für Alleinstehende an, weil ein gemeinsames Ermittlungsgesetz (RBEG) beide Zweige fortschreibt.

Der Unterschied liegt allein im berechtigten Personenkreis: Grundsicherungsgeld erhalten erwerbsfähige Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, Grundsicherung im Alter dagegen Menschen im Rentenalter oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung.

Der tatsächlich ausgezahlte Betrag kann trotzdem unterschiedlich hoch ausfallen, weil Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe und angerechnetes Einkommen je nach Fall variieren – die Regelbedarfsstufe selbst bleibt aber in beiden Systemen gleich.

Welche Regelbedarfsstufe gilt für Kinder und Jugendliche?

Kinder von 0 bis 5 Jahren erhalten Regelbedarfsstufe 6 mit 357 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren Stufe 5 mit 390 Euro und Jugendliche von 14 bis 17 Jahren Stufe 4 mit 471 Euro – ein Unterschied von 114 Euro zwischen der jüngsten und der ältesten Kinderstufe, weil mit dem Alter höhere Bedarfe für Kleidung, Ernährung und Freizeit angesetzt werden.

Entscheidend ist stets das tatsächliche Lebensalter am Monatsersten, nicht das Schuljahr.

Ein Beispiel: Ein alleinerziehender Haushalt mit einem 5-jährigen Kind kommt laut Rechner auf 563 plus 357, also 920 Euro; wird das Kind 6 Jahre alt und wechselt in Stufe 5, steigt der Regelbedarf zum Monatswechsel auf 953 Euro. Mit dem 18.

Geburtstag endet die Kinderstufe, dann greift Stufe 1 oder Stufe 3.

Deckt der Regelbedarf auch Miete und Nebenkosten?

Nein, der Regelbedarf deckt ausschließlich den laufenden Lebensunterhalt: Ernährung, Kleidung, Haushaltsstrom, Körperpflege, Hausrat und Teilhabe am sozialen Leben.

Miete, Nebenkosten und Heizung laufen als Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II separat und werden in angemessener Höhe zusätzlich übernommen.

Für eine alleinstehende Person mit 563 Euro Regelbedarf und 500 Euro Warmmiete liegt der Gesamtbedarf demnach bei rund 1.063 Euro monatlich, nicht bei 563 Euro.

Auch Heizenergie zählt zu den Wohnkosten und wird getrennt erstattet; nur der Haushaltsstrom für Kühlschrank, Waschmaschine und Beleuchtung muss aus dem Regelbedarf selbst bestritten werden.

Dieser Rechner zeigt bewusst nur die reinen Regelsätze; den vollständigen Bedarf inklusive Miete berechnest du mit dem Bürgergeld-Rechner.

Welche Mehrbedarfe gibt es zusätzlich zum Regelbedarf?

Über den Regelbedarf hinaus erkennt § 21 SGB II mehrere Mehrbedarfe an: Alleinerziehende erhalten 36 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (rund 203 Euro) bei einem Kind unter 7 Jahren oder mehreren Kindern unter 16, gestaffelt mit 12 Prozent je Kind bis maximal 60 Prozent (rund 338 Euro).

Schwangere bekommen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Entbindungsmonats 17 Prozent (rund 96 Euro), Menschen mit dezentraler Warmwasserbereitung je nach Altersstufe zwischen 0,8 und 2,3 Prozent ihres Regelbedarfs.

Hinzu kommen für Kinder die Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa rund 195 Euro Schulbedarfspaket im Jahr.

Dieser Rechner bildet diese Zuschläge nicht ab – er zeigt nur die reinen Regelsätze als Ausgangsbasis für die vollständige Bedarfsberechnung durch das Jobcenter oder Sozialamt.

Warum gibt es 2026 erneut eine Nullrunde beim Regelbedarf?

Die Regelbedarfe werden jährlich nach einem gesetzlichen Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben. Für 2026 hätte diese Fortschreibung rund 557 Euro für Stufe 1 ergeben und damit weniger als die geltenden 563 Euro.

Weil Leistungen nach dem Besitzstandsschutz nicht gesenkt werden dürfen, bleiben alle sechs Stufen nominal gleich wie 2025 – die zweite Nullrunde in Folge.

Zur Einordnung: Die kräftigen Erhöhungen der Vorjahre, von 449 Euro 2022 über 502 Euro 2023 auf 563 Euro 2024, hatten die vorangegangene Inflation deutlich überkompensiert.

Erst wenn der Fortschreibungsindex diesen Vorsprung wieder aufholt, steigen die Beträge erneut – nach ersten Prognosen frühestens 2027, und auch dann ist eine erneute Nullrunde nicht ausgeschlossen.

Ist der im Rechner ermittelte Regelbedarf rechtlich bindend?

Nein, der Rechner summiert nur die gesetzlichen Regelbedarfsstufen der eingegebenen Personen und liefert eine Orientierung für den reinen Regelsatz.

Er berücksichtigt weder Kosten der Unterkunft noch Mehrbedarfe, einmalige Leistungen oder die Anrechnung von Einkommen und Vermögen.

Bei einem Paar mit zwei Kindern und 900 Euro Warmmiete liegt der tatsächliche Gesamtbedarf deshalb rund 900 Euro über dem reinen Regelbedarf von 1.873 Euro. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts.

Für eine vollständige Schätzung inklusive Miete und Einkommensanrechnung nutzt du den Bürgergeld-Rechner; für Ansprüche im Alter oder bei Erwerbsminderung den Grundsicherung-Rechner.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und ersetzen keine Sozial- oder Rechtsberatung.

Steigt der Regelbedarf 2027 wieder an?

Das ist Stand September 2026 noch offen. Erste Prognosen auf Basis der bisherigen Preis- und Lohnentwicklung deuten auf einen Fortschreibungswert nahe der aktuellen 563 Euro hin, sodass eine dritte Nullrunde möglich, aber nicht sicher ist.

Parallel plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine grundlegende Neuermittlung der Regelbedarfe auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023, die zum 1.

Januar 2027 wirksam werden und die Beträge stärker verändern könnte als die reguläre Fortschreibung.

Ob und in welcher Höhe sich 2027 tatsächlich etwas ändert, entscheiden Bundesregierung und Bundesrat erst im Laufe des Jahres 2026 – bis zur offiziellen Verkündung gelten die hier hinterlegten Beträge für 2026 unverändert weiter.

Hinweise

Regelbedarf 2026: Wichtige Hinweise und Zuständigkeiten

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Einige Punkte helfen bei der Einordnung. Erstens die Nullrunde 2026: Weil der Fortschreibungsmechanismus einen niedrigeren Wert ergeben hätte, greift der Besitzschutz – die Sätze werden nicht gesenkt, bleiben also nominal gleich wie 2025.

Zweitens die Abgrenzung: Der Regelbedarf deckt nur den laufenden Lebensunterhalt; Miete und Heizung laufen separat als Kosten der Unterkunft.

Drittens Mehrbedarfe: Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit bestimmten Erkrankungen erhalten Zuschläge, die dieser Rechner nicht abbildet.

Viertens einmalige Leistungen: Erstausstattung für Wohnung oder Schwangerschaft und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder kommen zusätzlich.

Familien mit Kindern erhalten außerdem Kindergeld von 259 Euro je Kind, das beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes angerechnet wird.

Fünftens die Stufe 3: Erwachsene ohne eigenen Haushalt – etwa junge Erwachsene unter 25 bei den Eltern – erhalten 451 Euro; dieser Fall ist hier nicht separat abgebildet.

Nutze den Regelbedarf als Ausgangspunkt und rechne mit dem Bürgergeld-Rechner weiter, um Wohnkosten und Einkommen einzubeziehen.

Sechstens die Zuständigkeit: Für erwerbsfähige Menschen ist das Jobcenter zuständig, für nicht erwerbsfähige und ältere Menschen das Sozialamt. Stelle den Antrag bei der richtigen Stelle, um Verzögerungen zu vermeiden.

Den Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung schätzt der Grundsicherung-Rechner ab.

Siebtens die Mehrbedarfe: Wenn du alleinerziehend oder schwanger bist oder aus gesundheitlichen Gründen besondere Kosten hast, frage aktiv nach den zusätzlichen Zuschlägen, die dieser Rechner nicht abbildet.

Anwendung

Regelbedarf in der Praxis: Beispielrechnung Schritt für Schritt

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein Paar mit zwei Kindern will wissen, wie hoch sein Regelbedarf ist. Schritt 1 – Erwachsene: Zwei Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro, zusammen 1.012 Euro.

Schritt 2 – Kinder: Das achtjährige Kind fällt in Stufe 5 mit 390 Euro, der 15-Jährige in Stufe 4 mit 471 Euro. Schritt 3 – Summe: Der Regelbedarf beträgt 1.873 Euro pro Monat.

Schritt 4 – Gesamtbild: Dazu kommen die Kosten der Unterkunft, etwa 900 Euro Warmmiete, sodass der Gesamtbedarf deutlich höher liegt. Erst nach Abzug des anrechenbaren Einkommens ergibt sich der tatsächliche Leistungsanspruch.

So wird aus den einzelnen Regelsätzen ein nachvollziehbarer Haushaltsbedarf, der als Grundlage für den Bürgergeld-Antrag dient. Beispiel Regelbedarf eines Paarhaushalts mit zwei Kindern So entsteht aus den einzelnen Regelsätzen ein nachvollziehbarer Haushaltsbedarf, der als Grundlage für einen Antrag dient.

Wichtig: Der Regelbedarf ist nur ein Baustein der Grundsicherung.

Erst zusammen mit den anerkannten Kosten der Unterkunft, möglichen Mehrbedarfen und nach Abzug des anrechenbaren Einkommens ergibt sich der tatsächliche Anspruch, den das Jobcenter oder Sozialamt verbindlich feststellt.

Der Rechner liefert dafür nur eine Orientierung. Für die Familie im Beispiel heißt das konkret: Die 1.873 Euro sind kein Auszahlbetrag, sondern die Untergrenze ihres Bedarfs, bevor Miete, Zuschläge und eigenes Einkommen überhaupt verrechnet sind.

Fallstricke

Häufige Fehler beim Regelbedarf berechnen

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: den Regelbedarf mit dem gesamten Bürgergeld gleichzusetzen. Der Regelsatz ist nur der Teil für den Lebensunterhalt; Miete und Heizung kommen als Kosten der Unterkunft obendrauf.

Zweiter Fehler: die Altersgruppen der Kinder zu verwechseln – ein 14-Jähriger erhält mit 471 Euro deutlich mehr als ein 13-Jähriger mit 390 Euro, weil die Stufe am Alter hängt.

Dritter Fehler: bei einem Paar versehentlich Stufe 1 statt Stufe 2 anzusetzen; Partner erhalten je 506 Euro, nicht 563 Euro. Vierter Fehler: Mehrbedarfe für Alleinerziehende zu vergessen, die den tatsächlichen Anspruch erhöhen.

Fünfter Fehler: anzunehmen, die Sätze seien 2026 gestiegen – tatsächlich gilt eine Nullrunde. Sechster Fehler: erwachsene Kinder im Haushalt wie eigene Bedarfsgemeinschaften zu behandeln, obwohl sie unter Stufe 3 fallen können.

Verbindlich ist allein der Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts. Siebter Fehler: die Regelsätze für dauerhaft festgeschrieben zu halten. Sie werden regelmäßig angepasst, sodass ältere Beträge veralten können.

Achter Fehler: aus der Summe der Regelsätze allein auf den Leistungsanspruch zu schließen, ohne Wohnkosten, Mehrbedarfe und Einkommen zu berücksichtigen.

Der tatsächliche Anspruch ergibt sich erst aus der Gesamtrechnung, die das Jobcenter oder Sozialamt vornimmt.

Nächster Schritt

Regelbedarf 2026 im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Regelbedarfsrechner macht die Regelsätze im Bürgergeld und in der Sozialhilfe greifbar: Er summiert die sechs Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II und § 28 SGB XII für alle Mitglieder eines Haushalts.

2026 gelten wegen der Nullrunde dieselben Beträge wie 2025 – 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro je Partner sowie 357 bis 471 Euro je Kind nach Alter. Im Beispiel eines Paars mit zwei Kindern ergibt sich ein Regelbedarf von 1.873 Euro pro Monat.

Wichtig: Der Regelbedarf deckt nur den Lebensunterhalt; Wohnkosten und Mehrbedarfe kommen hinzu. Ganz praktisch: Trage deinen Haushalt ein und nutze das Ergebnis als Grundlage.

Um Wohnkosten und Einkommen einzubeziehen und den tatsächlichen Anspruch zu schätzen, wechselst du zum Bürgergeld-Rechner: Anspruch mit Einkommen & Miete berechnen. Denk daran, dass Mehrbedarfe und einmalige Leistungen den Bedarf erhöhen können. Keine Sozialberatung, Stand 2026.

Nutze das Ergebnis als Ausgangspunkt, um deinen Bedarf einzuschätzen, und behalte im Blick, dass Mehrbedarfe, einmalige Leistungen sowie Bildung und Teilhabe für Kinder zusätzlich hinzukommen können.

Die Regelsätze werden regelmäßig fortgeschrieben, weshalb sich Beträge in kommenden Jahren ändern können. Verbindlich ist stets der Bescheid des zuständigen Jobcenters oder Sozialamts, nicht diese Schätzung.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Regelbedarf für typische Haushalte

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Regelbedarf 563 € pro Monat (Regelbedarfsstufe 1)

Alleinstehende Person

Anzahl Erwachsene
1
Alleinstehend / Alleinerziehend
Ja
Kinder 0 bis 5 Jahre
0
Kinder 6 bis 13 Jahre
0

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Regelbedarf 1.012 € pro Monat (2 × 506 €, Regelbedarfsstufe 2)

Paar ohne Kinder

Anzahl Erwachsene
2
Alleinstehend / Alleinerziehend
Nein
Kinder 0 bis 5 Jahre
0
Kinder 6 bis 13 Jahre
0

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Regelbedarf 920 € pro Monat (563 € + 357 €)

Alleinerziehend mit Kleinkind (0–5)

Anzahl Erwachsene
1
Alleinstehend / Alleinerziehend
Ja
Kinder 0 bis 5 Jahre
1
Kinder 6 bis 13 Jahre
0

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Regelbedarf 1.402 € pro Monat (2 × 506 € + 390 €)

Paar mit einem Schulkind (6–13)

Anzahl Erwachsene
2
Alleinstehend / Alleinerziehend
Nein
Kinder 0 bis 5 Jahre
0
Kinder 6 bis 13 Jahre
1

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Regelbedarf 1.034 € pro Monat (563 € + 471 €)

Alleinerziehend mit Jugendlichem (14–17)

Anzahl Erwachsene
1
Alleinstehend / Alleinerziehend
Ja
Kinder 0 bis 5 Jahre
0
Kinder 6 bis 13 Jahre
0

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Laut Rechner: Regelbedarf 2.230 € pro Monat (2 × 506 € + 357 € + 390 € + 471 €, ohne Wohnkosten)

Familie mit drei Kindern aller Altersgruppen

Anzahl Erwachsene
2
Alleinstehend / Alleinerziehend
Nein
Kinder 0 bis 5 Jahre
1
Kinder 6 bis 13 Jahre
1

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Lastenzuschuss-RechnerLastenzuschuss nach § 19 WoGG 2023 online schätzen: Wohngeld für Eigentümer nach Haushaltsgröße, Belastung und Mietenstufe berechnen – inkl. Heizkostenkomponente.BAB-RechnerBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2026 schätzen: Bedarf, Freibeträge und Einkommensanrechnung nach §§ 56–72 SGB III – monatlicher BAB-Anspruch für Azubis mit eigener Wohnung.PflegegradrechnerPflegegrad 2026 kostenlos berechnen: Rohpunkte der 6 NBA-Module eingeben, gewichtete Punkte und voraussichtlichen Pflegegrad 1–5 nach § 15 SGB XI erhalten.Lebensmittelkosten-RechnerLebensmittelkosten pro Monat, Woche und Jahr berechnen: Haushalt nach Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern mit Skaleneffekt, Einkaufsstil und Essen außer Haus, verglichen mit EVS-Durchschnitt und Regelsatz.Übergangsgeld-RechnerÜbergangsgeld bei Reha-Maßnahmen 2025 schätzen: 75 % (mit Kind) oder 68 % (ohne Kind) des pauschalierten Nettoregelentgelts nach § 65 SGB IX. Nur Orientierung.Hortgebühren Berlin RechnerHortgebühren in Berlin ab der 4. Klasse berechnen: Einkommensstufe, Betreuungsmodul und Geschwisterermäßigung nach Anlage 2 TKBG für das Schuljahr 2026/27 – kostenlos, sofort.GKV-BeitragsrechnerGKV-Beitrag 2026 berechnen: Basisbeitrag (14,6 %), kassenindividuellen Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag (3,4 %) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Monatsbrutto und Kinderstatus ermitteln.Kurzfristige-Beschäftigung-RechnerKurzfristige Beschäftigung 2026 prüfen: 70-Tage-Regel nach § 8 Abs. 2 SGB IV, SV-Freiheit und Lohnsteuer bei Saisonarbeit und Ferienjobs einordnen. Kein Verdienstlimit.PKV-RechnerPKV-Beitrag schätzen: Modellrechner für private Krankenversicherung mit Eintrittsalter, Leistungsniveau und Selbstbeteiligung.PKV-im-Alter-RechnerPKV im Alter berechnen: Beitrag mit 60, 67 und 75 Jahren, Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags, Zuschuss der Rentenversicherung, Nettobelastung und Anteil an der Rente mit Vergleich zur KVdR.Elternzeit-RechnerElternzeit-Fristen nach BEEG §§ 15–18 berechnen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz, Beginn, Ende und Restanspruch mit Mutterschutz-Anrechnung.Krankenversicherung SelbstständigeGKV vs. PKV für Selbstständige vergleichen: Beiträge mit Mindestbemessung, Krankengeld-Wahltarif, Pflegeversicherung und Break-even-Einkommen nach §§ 240, 243 SGB V berechnen.Gründungszuschuss-RechnerGründungszuschuss berechnen: aus Arbeitslosengeld oder Bruttolohn die Höhe von Phase 1 (sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro) und Phase 2 (neun Monate zu 300 Euro), die Gesamtsumme, die Phasen-Enddaten und den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den §§ 93, 94 und 148 SGB III ermitteln.GdB RechnerGesamt-GdB aus Einzel-GdB-Werten schaetzen und Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkostenpauschale, Steuerersparnis sowie Rechtsfolgen (Schwerbehinderung, Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz) ablesen.WBS-RechnerWohnberechtigungsschein-Anspruch prüfen: Einkommensgrenze nach § 9 WoFG und Landesrecht für alle 16 Bundesländer, anrechenbares Einkommen nach §§ 20–24 WoFG berechnen.

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  • Beispiel Paar mit zwei Kindern: zwei Erwachsene je 506 Euro ergeben 1012 Euro, ein Kind 6 bis 13 Jahre 390 Euro, ein Jugendlicher 14 bis 17 Jahre 471 Euro, Summe 1873 Euro pro Monat.

    Regelbedarf eines Beispielhaushalts

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/regelbedarf">Regelbedarf eines Beispielhaushalts auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/regelbedarf
  • Die sechs Regelbedarfsstufen 2026: Stufe 1 Alleinstehende 563 Euro, Stufe 2 Partner je 506 Euro, Stufe 3 Erwachsene ohne eigenen Haushalt 451 Euro, Stufe 4 Jugendliche 14 bis 17 Jahre 471 Euro, Stufe 5 Kinder 6 bis 13 Jahre 390 Euro, Stufe 6 Kinder 0 bis 5 Jahre 357 Euro.

    Regelbedarfsstufen 2026 (Stand 2026)

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           alt="Die sechs Regelbedarfsstufen 2026: Stufe 1 Alleinstehende 563 Euro, Stufe 2 Partner je 506 Euro, Stufe 3 Erwachsene ohne eigenen Haushalt 451 Euro, Stufe 4 Jugendliche 14 bis 17 Jahre 471 Euro, Stufe 5 Kinder 6 bis 13 Jahre 390 Euro, Stufe 6 Kinder 0 bis 5 Jahre 357 Euro."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/regelbedarf">Regelbedarfsstufen 2026 (Stand 2026) auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/regelbedarf

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Sozial- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich für Höhe und Anspruch sind der Bescheid des Jobcenters oder Sozialamts und der individuelle Bedarf. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die zuständige Behörde.

Quelle: § 20 SGB II, § 28 SGB XII (Regelbedarfsstufen), Bundesregierung (Nullrunde 2026)

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Summe der Regelbedarfsstufen 1–6 nach § 20 SGB II / § 28 SGB XII, Stand 2026 (Nullrunde: 563/506/451/471/390/357 €)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Regelbedarfsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/regelbedarf

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Regelbedarfsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/regelbedarf

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