Überblick
Was ist der Regelbedarfsrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wie hoch der monatliche Regelbedarf eines Haushalts im Bürgergeld (seit 01.07.2026: Grundsicherungsgeld) und in der Sozialhilfe ausfällt, ermittelt der Regelbedarfsrechner Stufe für Stufe. Die Kernfrage: Wie viel Geld steht einem Haushalt für den laufenden Lebensunterhalt zu – ohne Wohnkosten?
Der Regelbedarf deckt Ernährung, Kleidung, Strom, Körperpflege und Teilhabe am sozialen Leben ab. Er ist in sechs Regelbedarfsstufen nach § 20 SGB II und § 28 SGB XII gegliedert, die sich nach Alter und Rolle im Haushalt richten.
2026 bleiben die Sätze wegen einer Nullrunde unverändert gegenüber 2025: Alleinstehende erhalten 563 Euro, Partner je 506 Euro, Jugendliche und Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Der Rechner summiert die Stufen aller Haushaltsmitglieder zu einem Gesamtregelbedarf.
Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Sozialberatung.
Der Rechner ordnet jede Person der passenden Stufe zu und summiert die Beträge, ersetzt aber weder die Prüfung der Bedarfsgemeinschaft noch den verbindlichen Bescheid der Behörde. Wird der Regelsatz 2026 erhöht? Nein — 2026 gilt eine Nullrunde.
Regelbedarfsstufe 1 bleibt bei 563 Euro, weil der Fortschreibungswert von 557 Euro unter dem geltenden Besitzstand lag. Eine Kürzung ist gesetzlich ausgeschlossen, deshalb bleiben alle sechs Stufen nominal unverändert gegenüber 2025.
Wie hoch ist die Grundsicherung für 1 Person 2026? Für eine alleinstehende Person beträgt der Regelbedarf 563 Euro (Stufe 1). Hinzu kommen die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung, die je nach Wohnort stark variieren.
In einer Stadt mit 500 Euro Warmmiete liegt der Gesamtbedarf also bei rund 1.063 Euro. Ob Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) oder Grundsicherung im Alter greift, hängt von Alter und Erwerbsfähigkeit ab.