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Krankengeld-Rechner 2026: Höhe und Netto berechnen

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Kurzantwort

Krankengeld-Rechner: Brutto- und Nettöntgelt eingeben und das gesetzliche Krankengeld nach § 47 SGB V schätzen – 70 Prozent Brutto, höchstens 90 Prozent Netto, gedeckelt auf den Höchstbetrag, inklusive Netto-Krankengeld nach Abzügen. Keine Sozialberatung, Stand 2026.

Krankengeld 2026 berechnen: 70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Wie hoch ist Krankengeld?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Krankengeld du bei einer längeren Erkrankung von deiner Krankenkasse bekommst, rechnet dir der Krankengeld-Rechner aus. Die Kernfrage: Wie viel Geld bleibt, wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung endet?

Das gesetzliche Krankengeld nach §§ 44 bis 47 SGB V beträgt 70 Prozent deines Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts. Maßgeblich ist immer der kleinere der beiden Werte.

Zusätzlich gilt ein Höchstbetrag, weil das Regelentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung zählt.

Der Rechner ermittelt aus deinem Brutto und Netto den Tages- und Monatsbetrag, den Höchstbetrag und das Netto-Krankengeld nach Abzug der Sozialbeiträge.

Er richtet sich an alle, die vor oder während einer Krankschreibung ihre finanzielle Lage einschätzen wollen.

Die Ergebnisse sind eine vereinfachte Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Sozialberatung; verbindlich ist die Auskunft deiner Krankenkasse. Krankengeld als kleinerer Wert aus 70 Prozent Brutto und 90 Prozent Netto Rechtlich ist das Krankengeld eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die einspringt, wenn nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.

Der Anspruch ist an eine ärztlich bescheinigte, ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit geknüpft und zeitlich begrenzt. Der Rechner prüft diese Voraussetzungen nicht, sondern schätzt allein die mögliche Höhe zur groben Einordnung.

Eingaben

Bruttoentgelt und Nettoentgelt eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst nur zwei Angaben: dein regelmäßiges Bruttoarbeitsentgelt und dein Nettoarbeitsentgelt pro Monat, jeweils vor der Erkrankung. Aus dem Brutto ergeben sich die 70 Prozent (Regelentgelt), aus dem Netto die 90-Prozent-Obergrenze.

Trage möglichst dein normales, regelmäßiges Entgelt ein, nicht einen durch Kurzarbeit oder unbezahlte Zeiten reduzierten Monat.

Häufige Eingabefehler: Brutto und Netto zu vertauschen, das Netto zu hoch anzusetzen oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld in den Monatswert einzurechnen, obwohl sie separat als Einmalzahlungszuschlag berücksichtigt werden.

Wenn du dein aktuelles Netto nicht genau kennst, hilft dir vorab der Brutto-Netto-Rechner, es zu ermitteln. Je genauer deine beiden Werte sind, desto realistischer fällt die Schätzung des Krankengeldes aus.

Die verbindliche Berechnung mit allen Zu- und Abschlägen nimmt deine Krankenkasse vor.

Beachte, dass der Rechner vereinfacht: Er kennt weder deine beitragspflichtigen Einmalzahlungen noch deine genaue Beitragslast und bildet Sonderfälle wie eine Teilzeiterkrankung nicht ab.

Nutze das Ergebnis deshalb als Näherung und lass dir die verbindliche Höhe von deiner Krankenkasse bestätigen, bevor du fest damit planst.

Praxisfälle

Typische Krankengeld-Fälle

Sieben durchgerechnete Beispiele zu den häufigsten Krankengeld-Fragen — von der Standardrechnung über den Höchstbetrag bis zum Sonderfall Selbstständige.

  1. Krankengeld bei 3.000 Euro Brutto

    „Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 3.000 Euro Brutto?“

    Eingabe
    Bruttoarbeitsentgelt pro Monat: 3.000 €, Nettoarbeitsentgelt pro Monat: 2.000 €
    Ergebnis
    1.800 € brutto pro Monat (60 €/Tag), rund 1.502,40 € netto nach Abzügen — die 90-Prozent-Netto-Grenze ist hier maßgeblich.
  2. Krankengeld bei 2.000 Euro Netto und höherem Brutto

    „Wie viel Krankengeld erhalte ich bei 2.000 Euro Netto?“

    Eingabe
    Bruttoarbeitsentgelt pro Monat: 3.500 €, Nettoarbeitsentgelt pro Monat: 2.000 €
    Ergebnis
    1.800 € brutto pro Monat (60 €/Tag), rund 1.452,80 € netto — die Abzüge fallen wegen des höheren Bruttos etwas höher aus als im Beispiel mit 3.000 € brutto.
  3. Krankengeld-Höchstbetrag bei hohem Einkommen

    „Wie hoch ist der Krankengeld-Höchstbetrag?“

    Eingabe
    Bruttoarbeitsentgelt pro Monat: 8.000 €, Nettoarbeitsentgelt pro Monat: 5.000 €
    Ergebnis
    4.068,75 € brutto pro Monat (135,63 €/Tag), rund 3.492,15 € netto — der BBG-Deckel greift, weil 90 Prozent vom Netto (4.500 €) darüber lägen.
  4. Krankengeld bei niedrigem Einkommen

    „Wie viel Krankengeld bei 1.500 Euro Brutto?“

    Eingabe
    Bruttoarbeitsentgelt pro Monat: 1.500 €, Nettoarbeitsentgelt pro Monat: 1.200 €
    Ergebnis
    1.050 € brutto pro Monat (35 €/Tag), rund 901,20 € netto nach Abzügen.
  5. Krankengeld nach 6 Wochen Lohnfortzahlung

    „Ab wann bekomme ich Krankengeld?“

    Eingabe
    Bruttoarbeitsentgelt pro Monat: 3.000 €, Nettoarbeitsentgelt pro Monat: 2.000 €
    Ergebnis
    Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse 1.800 € brutto pro Monat, nachdem der Arbeitgeber sechs Wochen lang das volle Gehalt fortgezahlt hat (§ 3 EFZG).
  6. Krankengeld für längstens 78 Wochen

    „Wie lange wird Krankengeld gezahlt?“

    Eingabe
    Bruttoarbeitsentgelt pro Monat: 3.000 €, Nettoarbeitsentgelt pro Monat: 2.000 €
    Ergebnis
    1.800 € brutto pro Monat für längstens 78 Wochen je Blockfrist von drei Jahren (§ 48 SGB V), davon rund 72 Wochen tatsächliche Kassenzahlung.
  7. Krankengeld für Selbstständige mit Wahltarif

    „Ist Krankengeld auch für Selbstständige möglich?“

    Eingabe
    Bruttoarbeitsentgelt pro Monat: 3.000 €, Nettoarbeitsentgelt pro Monat: 1.800 €
    Ergebnis
    1.620 € brutto pro Monat (54 €/Tag), rund 1.322,40 € netto — nur bei vereinbartem Wahltarif mit Krankengeldanspruch (§ 44 Abs. 2 SGB V), sonst kein Anspruch.

Berechnung

Krankengeld berechnen: 70 Prozent Brutto, höchstens 90 Prozent Netto

Verstehe den Formelweg.

Die Rechnung läuft in drei Schritten. Schritt 1 – Vergleich: Der Rechner bildet 70 Prozent deines Bruttos und 90 Prozent deines Nettos und nimmt den kleineren Wert.

Schritt 2 – Deckel: Dieser Wert wird auf den Höchstbetrag begrenzt, der sich aus 70 Prozent des Höchstregelentgelts ergibt – 2026 rund 135,63 Euro pro Tag.

Schritt 3 – Netto: Vom Brutto-Krankengeld gehen die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung von rund 12,4 Prozent ab (Bemessungsgrundlage: 80 Prozent des Regelentgelts, § 166 SGB VI).

Ein Beispiel: Bei 3.000 Euro brutto und 2.000 Euro netto sind 70 Prozent 2.100 Euro und 90 Prozent 1.800 Euro; es gelten 1.800 Euro brutto (60 Euro pro Tag), netto bleiben rund 1.502 Euro.

Nur die Krankenversicherung ist während des Bezugs beitragsfrei. Netto-Krankengeld nach Abzug der Sozialbeiträge Wann der Deckel tatsächlich greift, zeigt ein zweiter Fall: Bei 8.000 Euro brutto und 5.000 Euro netto wären 90 Prozent des Nettos 4.500 Euro, also 150 Euro am Tag.

Der Höchstbetrag kappt das auf 135,63 Euro täglich, macht 4.068,75 Euro brutto und rund 3.492,15 Euro netto im Monat – ab hier bringt mehr Gehalt kein höheres Krankengeld. Zwei Feinheiten des § 47 SGB V bildet der Rechner nicht ab.

Das Regelentgelt leitet er aus deiner Monatsangabe ab, während das Gesetz bei Monatslohn ein Dreißigstel des im letzten abgerechneten Monat erzielten Arbeitsentgelts ansetzt.

Und beitragspflichtige Einmalzahlungen der letzten zwölf Kalendermonate erhöhen das Krankengeld: Nach § 47 Abs. 2 SGB V fließt je ein Dreihundertsechzigstel davon in das Regelentgelt ein.

Dein Bescheid kann deshalb durchaus über dieser Schätzung liegen.

Nachschlagen

Krankengeld 2026 nach Brutto- und Nettoeinkommen

Übersicht des gesetzlichen Krankengeldes 2026 nach monatlichem Brutto- und Nettoentgelt. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V), begrenzt auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze KV (5.812,50 €/Monat 2026). Das Netto-Krankengeld zeigt den Betrag nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung (12,4 % auf 80 % des Regelentgelts, § 166 SGB VI). Ohne KV-Beitrag (§ 224 SGB V) und ohne Kinderlosenzuschlag PV.

Krankengeld 2026 — Brutto-KG und Netto-KG nach Einkommensstufe, berechnet nach §§ 47, 166 SGB V/VI
Brutto (Monat)Netto (Monat)KG brutto/MonatKG brutto/TagKG netto/Monat
2.000 €1.400 €1.260 €42,00 €1.062 €
2.500 €1.700 €1.530 €51,00 €1.282 €
3.000 €2.000 €1.800 €60,00 €1.502 €
3.000 €2.500 € *2.100 €70,00 €1.802 €
3.500 €2.300 €2.070 €69,00 €1.723 €
4.000 €2.600 €2.340 €78,00 €1.943 €
4.500 €2.900 €2.610 €87,00 €2.164 €
5.000 €3.200 €2.880 €96,00 €2.384 €
5.500 €3.500 €3.150 €105,00 €2.604 €
5.812 €3.700 €3.330 €111,00 €2.753 €
ab 5.813 €≥ 4.521 €4.069 €135,63 €3.492 €

* Bei dieser Zeile gilt die 70-%-Brutto-Regel: 70 % × 3.000 = 2.100 € liegt unter 90 % × 2.500 = 2.250 €. Die 70-%-Brutto-Regel greift immer dann, wenn die Nettoquote (Netto ÷ Brutto) über 7/9 = 77,8 % liegt. Die letzte Zeile (ab 5.813 €) zeigt den BBG-Deckel: Das Höchstkrankengeld (4.069 €/Monat = 135,63 €/Tag) gilt erst, wenn sowohl 70 % des Bruttos als auch 90 % des Nettos den Deckel übersteigen — also ab einem Netto von mindestens 4.521 €. Alle Werte aus der Berechnungsfunktion (§ 47 SGB V, Rechtsstand 2026). KG netto nach Abzug der AN-Beiträge RV, AV, PV (12,4 % auf 80 % des Regelentgelts, gedeckelt auf BBG KV, §§ 166 SGB VI, 345 SGB III, 57 SGB XI); KV beitragsfrei (§ 224 SGB V). Ohne Kinderlosenzuschlag PV (§ 59 Abs. 5 SGB XI) und Kinderabschläge. Maßgeblich ist der Bescheid der Krankenkasse. Stand: 2026.

Ausblick

Krankengeld 2027: Was ändert sich?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht für 2027 eine einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung um rund 300 Euro vor, zusätzlich zur üblichen jährlichen Anpassung an die Lohnentwicklung.
  • Weil sich Höchstregelentgelt und Höchstkrankengeld direkt aus dieser Bemessungsgrenze ableiten (§ 47 Abs. 6 SGB V), würde damit auch der Höchstbetrag beim Krankengeld 2027 über die aktuellen 135,63 Euro pro Tag steigen.
  • Der genaue Monatsbetrag für 2027 wird erst mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 amtlich festgesetzt, die üblicherweise im Herbst des Vorjahres erscheint – Stand September 2026 liegt noch kein amtlicher Wert vor.
  • Die Leistungssätze selbst (70 Prozent vom Brutto, höchstens 90 Prozent vom Netto) sind gesetzlich in § 47 Abs. 1 SGB V verankert und ändern sich nicht automatisch jährlich – nur die Bemessungsgrenze wird per Verordnung angepasst.

Stand: 26.09.2026 · Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Krankengeld

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Krankengeld bekomme ich bei 3.000 Euro Brutto?

Bei 3.000 Euro Bruttoarbeitsentgelt und 2.000 Euro Nettoarbeitsentgelt beträgt das Krankengeld 1.800 Euro brutto pro Monat, also 60 Euro pro Tag.

Der Grund: 70 Prozent vom Brutto wären 2.100 Euro, 90 Prozent vom Netto aber nur 1.800 Euro – maßgeblich ist immer der kleinere der beiden Werte (§ 47 Abs. 1 SGB V), hier also die Netto-Grenze.

Nach Abzug der Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung von rund 12,4 Prozent bleiben davon etwa 1.502,40 Euro netto im Monat übrig.

Wie hoch dein persönliches Krankengeld ausfällt, hängt stark vom Verhältnis zwischen deinem Brutto und deinem Netto ab: Bei einer hohen Nettoquote greift eher die 70-Prozent-Brutto-Regel, bei niedriger Nettoquote die 90-Prozent-Netto-Grenze.

Trage deine eigenen Werte in den Rechner ein, um dein individuelles Ergebnis zu sehen. Verbindlich berechnet deine Krankenkasse den Betrag anhand deiner tatsächlichen Entgeltabrechnungen.

Wie viel Krankengeld erhalte ich bei 2.000 Euro Netto?

Das kommt auf dein Brutto an, weil zwei Grenzen gleichzeitig gelten.

Bei 3.500 Euro brutto und 2.000 Euro netto liegen 90 Prozent vom Netto bei 1.800 Euro, während 70 Prozent vom Brutto mit 2.450 Euro deutlich höher wären – es gilt der niedrigere Netto-Wert, also 1.800 Euro brutto Krankengeld pro Monat (60 Euro pro Tag).

Nach Abzug der rund 12,4 Prozent Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung bleiben in diesem Fall etwa 1.452,80 Euro netto übrig, weil die Beiträge sich am höheren Brutto von 3.500 Euro bemessen (gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze).

Bei einem niedrigeren Brutto zum selben Netto von 2.000 Euro – etwa 2.900 Euro brutto – würde stattdessen die 70-Prozent-Brutto-Regel greifen und ein etwas geringeres Netto-Krankengeld übrig bleiben.

Für dein genaues Ergebnis brauchst du deshalb immer beide Werte, Brutto und Netto, nicht nur einen davon.

Wie hoch ist der Krankengeld-Höchstbetrag 2026?

Der Höchstbetrag beim Krankengeld liegt 2026 bei 135,63 Euro pro Tag beziehungsweise 4.068,75 Euro brutto im Monat, unabhängig davon, wie hoch dein tatsächliches Gehalt ausfällt.

Das liegt daran, dass das Regelentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berücksichtigt wird (§ 47 Abs. 6 SGB V) – 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat, also 193,75 Euro Höchstregelentgelt pro Tag, davon 70 Prozent.

Wer beispielsweise 8.000 Euro brutto und 5.000 Euro netto verdient, käme ohne Deckel auf 90 Prozent vom Netto, also 4.500 Euro – der Rechner kappt das aber auf den Höchstbetrag von 4.068,75 Euro brutto, nach Abzügen bleiben rund 3.492,15 Euro netto im Monat.

Gut verdienende Angestellte ab etwa 5.813 Euro Brutto stoßen praktisch immer an diesen Deckel und erhalten damit prozentual weniger als 70 Prozent ihres tatsächlichen Einkommens.

Wer diese Lücke schließen möchte, kann eine private Krankentagegeldversicherung in Betracht ziehen.

Welches Gehalt zieht die Krankenkasse für die Berechnung heran – zählt Weihnachtsgeld mit?

Grundlage ist dein regelmäßiges Bruttoarbeitsentgelt der letzten abgerechneten Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit, das sogenannte Regelentgelt.

Ja, beitragspflichtiges Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählt zusätzlich mit: Nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V fließt ein Dreihundertsechzigstel aller Einmalzahlungen der letzten zwölf Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit in das kalendertägliche Regelentgelt ein.

Wer beispielsweise neben 3.000 Euro Monatsgehalt ein Weihnachtsgeld von 2.400 Euro und Urlaubsgeld von 1.200 Euro erhalten hat, kommt auf 3.600 Euro Einmalzahlungen im Jahr; geteilt durch 360 sind das 10 Euro Zuschlag pro Kalendertag, also rund 300 Euro mehr Regelentgelt im Monat – das erhöht das Krankengeld gegenüber der reinen Monatsangabe.

Dieser Rechner bildet den Einmalzahlungszuschlag nicht ab und nutzt nur dein reguläres Monatsentgelt, weshalb dein tatsächlicher Bescheid der Krankenkasse etwas höher ausfallen kann.

Reiche deiner Kasse die Entgeltabrechnungen der letzten zwölf Monate ein, damit sie den Zuschlag korrekt berücksichtigt.

Welche Abzüge gehen vom Krankengeld noch ab?

Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit deinen persönlichen Steuersatz für dein übriges Einkommen im selben Jahr.

Zusätzlich zahlst du als Bezieher Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung von zusammen rund 12,4 Prozent (§ 166 SGB VI, § 345 SGB III, § 57 SGB XI); nur die Krankenversicherung selbst ist während des Bezugs beitragsfrei (§ 224 Abs. 1 SGB V).

Bemessungsgrundlage sind 80 Prozent deines Regelentgelts, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze.

Im Beispiel von 3.000 Euro brutto und 2.000 Euro netto ergeben sich so aus 1.800 Euro Brutto-Krankengeld rund 1.502,40 Euro netto – ein Abzug von etwa 297,60 Euro im Monat.

Wer länger Krankengeld bezieht, sollte den Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung einplanen und gegebenenfalls frühzeitig Rücklagen bilden. Kinderlosenzuschlag und Kinderabschläge in der Pflegeversicherung bildet der Rechner nicht ab.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Bei derselben Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren (§ 48 SGB V).

Da in den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung übernimmt (§ 3 EFZG), verbleiben rund 72 Wochen tatsächliche Krankengeldzahlung durch die Kasse.

Tritt während der Erkrankung eine weitere, andere Krankheit hinzu, verlängert das die Höchstdauer nicht – beide Krankheiten teilen sich die 78 Wochen.

Ein neuer Drei-Jahres-Block beginnt erst, wenn drei Bedingungen zusammen erfüllt sind: Der Dreijahreszeitraum ist abgelaufen, du bist weiterhin mit Krankengeld-Anspruch versichert, und du warst in den vergangenen sechs Monaten weder wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig noch dem Arbeitsmarkt ferngeblieben (§ 48 Abs. 2 SGB V).

Nach Ablauf der 78 Wochen kommt bei fortbestehender Erwerbsminderung oft eine Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld in Betracht. Deine Krankenkasse informiert dich rechtzeitig vor dem Ende des Anspruchs.

Ab wann bekomme ich überhaupt Krankengeld?

Gesetzlich Versicherte mit Krankengeld-Anspruch erhalten es in der Regel erst, sobald die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers endet – also nach sechs Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung (§ 3 EFZG).

In diesen ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter, danach springt für längstens 78 Wochen die Krankenkasse ein.

Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit, die lückenlos weiter bescheinigt werden muss: Nach § 46 SGB V muss die Folgebescheinigung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ausgestellt werden, wobei Samstage dabei nicht als Werktag zählen.

Verstreicht dieser Tag, kann für die entstandene Lücke der Anspruch entfallen. Seit 2023 übermitteln Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch direkt an die Krankenkasse.

Minijobber, familienversicherte Angehörige und hauptberuflich Selbstständige ohne Wahltarif haben in der Regel keinen Anspruch. Der Rechner setzt einen bestehenden Anspruch voraus und schätzt nur die Höhe.

Kann ich während des Krankengeldbezugs noch Gehalt vom Arbeitgeber bekommen?

Gesetzlich ist das Krankengeld eine Entgeltersatzleistung, die erst einspringt, wenn kein Gehaltsanspruch mehr besteht – Doppelzahlung von vollem Gehalt und Krankengeld für denselben Zeitraum ist im Regelfall ausgeschlossen.

In manchen Branchen und beim öffentlichen Dienst sehen Tarifverträge oder Arbeitsverträge aber einen freiwilligen Krankengeldzuschuss vor, der die Differenz zwischen Krankengeld und dem bisherigen Nettogehalt ganz oder teilweise ausgleicht; ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht aber nicht automatisch, sondern nur, wenn dein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag das ausdrücklich regelt.

Wird eine solche Zulage gezahlt, gilt sie steuer- und beitragsrechtlich anders als das Krankengeld selbst und ist beim Arbeitgeber zu erfragen.

Der Rechner bildet nur das gesetzliche Krankengeld nach § 47 SGB V ab, keinen möglichen tarifvertraglichen Zuschuss. Prüfe deinen Arbeits- oder Tarifvertrag, um zu sehen, ob dir ein zusätzlicher Zuschuss zusteht.

Ist Krankengeld auch für Selbstständige möglich?

Hauptberuflich Selbstständige sind vom gesetzlichen Krankengeld grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, sie erklären gegenüber ihrer Krankenkasse ausdrücklich, dass ihre Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll – die sogenannte Wahlerklärung beziehungsweise ein Wahltarif mit Krankengeldanspruch (§ 44 Abs. 2 SGB V).

Ohne eine solche Erklärung besteht kein Anspruch, selbst bei langer Erkrankung.

Wichtig: Geht die Wahlerklärung erst während einer bereits laufenden Arbeitsunfähigkeit bei der Kasse ein, wirkt sie nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Tag nach dem Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.

Ist ein Wahltarif mit Anspruch auf das Regelkrankengeld vereinbart, rechnet dieser Rechner die Höhe genauso wie bei Angestellten: Bei 3.000 Euro Brutto- und 1.800 Euro Nettoeinkommen ergeben sich beispielsweise 1.620 Euro brutto Krankengeld im Monat (54 Euro pro Tag), rund 1.322,40 Euro netto.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige sollten ihren Vertrag und Beitragssatz vorab bei ihrer Krankenkasse prüfen, privat Versicherte benötigen stattdessen eine separate Krankentagegeldversicherung.

Wirkt sich der Krankengeldbezug auf meine Rente aus?

Während des Krankengeldbezugs bleibst du in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert; die Krankenkasse führt die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aus 80 Prozent deines Regelentgelts ab, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze (§ 166 SGB VI, § 345 SGB III, § 57 SGB XI) – genau die Bemessungsgrundlage, aus der sich auch die rund 12,4 Prozent Abzüge beim Netto-Krankengeld ergeben.

Die Bezugszeit zählt damit als Pflichtbeitragszeit für die Rente und unterbricht deinen Versicherungsverlauf nicht.

Weil die Bemessungsgrundlage bei 80 Prozent des Regelentgelts liegt, fällt der Zuwachs an Rentenansprüchen während einer längeren Krankengeldphase aber tendenziell etwas geringer aus als bei vollem Gehalt vor der Erkrankung.

Für die genaue Auswirkung auf deine individuelle Rentenanwartschaft, die zusätzlich vom bundesweiten Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres abhängt, ist ein Blick in deine Renteninformation oder eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll – dieser Rechner bildet nur die Höhe des Krankengeldes selbst ab, keine Rentenpunkte.

Hinweise

Krankengeld: Tipps, Fristen und Sonderfälle

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte solltest du kennen. Erstens die Lücke: Das Krankengeld liegt spürbar unter deinem Nettolohn, weil es höchstens 90 Prozent des Nettos beträgt und davon noch Sozialbeiträge abgehen – plane diese Einbuße ein.

Zweitens der lückenlose Nachweis: Lass die Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung weiter bescheinigen, sonst kann der Anspruch entfallen.

Drittens die Steuer: Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann deinen Steuersatz erhöhen, was sich erst bei der Steuererklärung zeigt.

Viertens Einmalzahlungen: Wurde im letzten Jahr beitragspflichtiges Weihnachts- oder Urlaubsgeld gezahlt, erhöht das dein Krankengeld – der Rechner bildet diesen Zuschlag nicht ab.

Fünftens die Aufstockung: Reicht das Krankengeld nicht aus, kann ergänzend Bürgergeld in Betracht kommen.

Sechstens: Nach 78 Wochen endet der Anspruch; kläre rechtzeitig, wie es dann finanziell weitergeht – wer anschließend arbeitslos wird, schätzt den ALG-1-Anspruch mit dem Arbeitslosengeld-Rechner ab.

Siebtens die Zuständigkeit: Bei Fragen zur Höhe, zur Dauer oder zu Anschlussleistungen ist deine Krankenkasse die richtige Anlaufstelle; sie berät dich auch zu Übergängen in Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente.

Achtens die Unterlagen: Sammle Bescheinigungen und Bescheide sorgfältig, damit du Ansprüche belegen und Fristen einhalten kannst. So vermeidest du Lücken im Bezug und behältst deine finanzielle Absicherung im Blick.

Zum lückenlosen Nachweis gehört ein Detail, an dem in der Praxis viele Ansprüche scheitern: Nach § 46 SGB V muss die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende ärztlich festgestellt werden, wobei Samstage nicht als Werktag zählen.

Verstreicht dieser Tag, reißt die Kette, und für die Lücke kann der Anspruch entfallen. Vereinbare den Folgetermin deshalb, bevor die laufende Bescheinigung ausläuft, statt danach.

Anwendung

Praxisbeispiel: Krankengeld nach 6 Wochen Lohnfortzahlung

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine Angestellte mit 3.000 Euro brutto und 2.000 Euro netto ist über mehrere Monate krankgeschrieben. Schritt 1 – Lohnfortzahlung: In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt.

Schritt 2 – Krankengeld: Ab Woche sieben springt die Krankenkasse ein. 70 Prozent vom Brutto wären 2.100 Euro, 90 Prozent vom Netto 1.800 Euro – es gelten 1.800 Euro brutto, also 60 Euro pro Tag.

Schritt 3 – Netto: Nach Abzug der Sozialbeiträge bleiben rund 1.502 Euro im Monat. Schritt 4 – Dauer: Bei derselben Krankheit erhält sie das Krankengeld für längstens 78 Wochen, davon rund 72 Wochen tatsächliche Zahlung.

So erkennt sie früh die monatliche Lücke zum gewohnten Netto und kann Rücklagen einplanen oder weitere Hilfen prüfen. Zeitleiste: sechs Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld bis Woche 78 Behandle solche Beträge als Orientierung, nicht als Zusage: Der Rechner setzt die Sozialabgaben pauschal an, während die Krankenkasse sie aus deinem individuellen Regelentgelt ermittelt.

Lass die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigen und reiche die Bescheinigungen rechtzeitig ein, damit der Anspruch nicht unterbrochen wird.

Kläre vor Ablauf der Höchstdauer frühzeitig, wie es finanziell weitergeht, etwa über Rehabilitation, Rente oder ergänzende Leistungen.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Krankengeld-Berechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: zu glauben, das Krankengeld betrage schlicht 70 Prozent des Nettogehalts. Tatsächlich sind es 70 Prozent des Bruttos, gedeckelt auf 90 Prozent des Nettos – und der niedrigere Wert gilt.

Zweiter Fehler: die Sozialabgaben zu vergessen, die vom Brutto-Krankengeld noch abgehen, sodass das Netto-Krankengeld niedriger ausfällt. Dritter Fehler: den Höchstbetrag zu übersehen; wer viel verdient, erhält höchstens rund 135,63 Euro pro Tag.

Vierter Fehler: Brutto und Netto zu vertauschen, was das Ergebnis verzerrt. Fünfter Fehler: anzunehmen, das Krankengeld laufe unbegrenzt – bei derselben Krankheit sind es höchstens 78 Wochen.

Sechster Fehler: zu glauben, Krankengeld sei steuerpflichtig; es ist steuerfrei, erhöht über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz. Der Rechner liefert nur eine Orientierung; verbindlich ist die Berechnung deiner Krankenkasse.

Siebter Fehler: die lückenlose Krankschreibung zu vernachlässigen. Wird die Folgebescheinigung zu spät ausgestellt, kann der Anspruch für die Zwischenzeit entfallen. Achter Fehler: anzunehmen, das Krankengeld reiche automatisch bis zur Genesung.

Endet der Anspruch nach der Höchstdauer, musst du dich rechtzeitig um Anschlusslösungen kümmern. Der Rechner ist nur eine Schätzung und ersetzt weder die Auskunft der Krankenkasse noch eine Sozialberatung.

Nächster Schritt

Krankengeld auf einen Blick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Krankengeld-Rechner beantwortet die zentrale Frage bei längerer Krankheit: Wie viel Krankengeld bekomme ich und was bleibt netto?

Er nimmt den kleineren Wert aus 70 Prozent deines Bruttos und 90 Prozent deines Nettos, begrenzt ihn auf den Höchstbetrag von rund 135,63 Euro pro Tag und zieht für das Netto-Krankengeld 12,4 Prozent Sozialabgaben auf 80 Prozent des Regelentgelts ab.

Im Beispiel von 3.000 Euro brutto und 2.000 Euro netto ergeben sich 1.800 Euro brutto (60 Euro pro Tag) und rund 1.502 Euro netto pro Monat.

Wichtig: Das Krankengeld liegt unter deinem Nettolohn, ist steuerfrei mit Progressionsvorbehalt und wird bei derselben Krankheit höchstens 78 Wochen gezahlt.

Konkret heißt das: Trage Brutto und Netto ein und plane die Lücke zum gewohnten Einkommen ein. Reicht das Krankengeld nicht, hilft der Bürgergeld-Rechner. Den aktuellen GKV-Beitrag aus dem Monatsbrutto ermittelt der GKV-Beitragsrechner.

Fehlen statt der eigenen Erkrankung Tage wegen eines kranken Kindes, gilt § 45 SGB V — der Kinderkrankengeld-Rechner schätzt die Höhe. Folgt nach dem Krankengeld eine Reha, zahlt der Reha-Träger Übergangsgeld bei Reha nach dem Krankengeld — beitragsfrei ausgezahlt.

Keine Sozialberatung, maßgeblich ist die Krankenkasse, Stand 2026. Verstehe das Ergebnis als groben Anhaltspunkt für deine Finanzplanung während einer längeren Erkrankung.

Die tatsächliche Höhe hängt von deinem individuellen Entgelt, beitragspflichtigen Einmalzahlungen und deiner Beitragslast ab, die deine Krankenkasse verbindlich berücksichtigt.

Plane die Lücke zum gewohnten Nettolohn frühzeitig ein und kläre rechtzeitig, wie es nach dem Ende des Anspruchs weitergeht. Selbstständige ohne Krankengeldanspruch vergleichen ihre GKV- und PKV-Kosten im Krankenversicherung-Rechner für Selbstständige.

Vertiefung

Krankengeld-Beispiele nach Einkommen

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Krankengeld 2.250 € brutto pro Monat, rund 1.853,20 € netto

Höheres Einkommen, Netto-Deckel maßgeblich

Bruttoarbeitsentgelt pro Monat
4.000 €
Nettoarbeitsentgelt pro Monat
2.500 €

Beispiel 2 · Mittel · Krankengeld 1.530 € brutto pro Monat (51 € pro Tag), rund 1.282,00 € netto

Mittleres Einkommen

Bruttoarbeitsentgelt pro Monat
2.500 €
Nettoarbeitsentgelt pro Monat
1.700 €

Beispiel 3 · Komplex · Krankengeld 1.050 € brutto pro Monat (35 € pro Tag), rund 901,20 € netto

Niedriges Einkommen (Teilzeit)

Bruttoarbeitsentgelt pro Monat
1.500 €
Nettoarbeitsentgelt pro Monat
1.200 €

Beispiel 4 · Komplex · Krankengeld 4.068,75 € brutto (135,63 €/Tag), rund 3.492,15 € netto

Sehr hohes Einkommen, BBG-Deckel greift

Bruttoarbeitsentgelt pro Monat
8.000 €
Nettoarbeitsentgelt pro Monat
5.000 €

Beispiel 5 · Komplex · Krankengeld 1.620 € brutto pro Monat (54 €/Tag), rund 1.322,40 € netto

Selbstständige mit Wahltarif

Bruttoarbeitsentgelt pro Monat
3.000 €
Nettoarbeitsentgelt pro Monat
1.800 €

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Pflegegeld-RechnerPflegegeld 2025 je Pflegegrad nach § 37 SGB XI berechnen: häusliche Pflege, stationäre Leistungen und Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nur Orientierung.PflegegradrechnerPflegegrad 2026 kostenlos berechnen: Rohpunkte der 6 NBA-Module eingeben, gewichtete Punkte und voraussichtlichen Pflegegrad 1–5 nach § 15 SGB XI erhalten.Kinderkrankengeld-RechnerKinderkrankengeld 2026 schätzen: 90 % des Nettoverdienstes, max. 135,63 €/Tag – Anzahl der Anspruchstage nach § 45 SGB V (15 Tage/Kind, 30 bei Alleinerziehenden). Nur Orientierung.GKV-BeitragsrechnerGKV-Beitrag 2026 berechnen: Basisbeitrag (14,6 %), kassenindividuellen Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag (3,4 %) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus Monatsbrutto und Kinderstatus ermitteln.Progressionsvorbehalt-RechnerMehrsteuer durch Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) berechnen: Elterngeld, ALG1, Kurzarbeitergeld und Krankengeld erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen.PKV-RechnerPKV-Beitrag schätzen: Modellrechner für private Krankenversicherung mit Eintrittsalter, Leistungsniveau und Selbstbeteiligung.EntgeltfortzahlungsrechnerEntgeltfortzahlung berechnen: AU-Beginn und Monatsbrutto eingeben – Ende der 6-Wochen-Frist, fortgezahltes Brutto und Krankengeld-Beginn nach EFZG sofort ermitteln.TVöD-Krankengeldzuschuss-RechnerTVöD-Krankengeldzuschuss berechnen: nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung den Zuschuss aus Nettoentgelt und Bruttokrankengeld ermitteln, mit Dauer bis zur 13. oder 39. Woche und Zeitleiste der Phasen.Teilrente-RechnerTeilrente berechnen: Anteil von 10 bis 99,99 Prozent, Abschlag auf den bezogenen Teil, Beiträge, Steuer, Gehalt netto und Vergleich mit der Vollrente samt Rentenplus aus der Weiterarbeit.Kurzfristige-Beschäftigung-RechnerKurzfristige Beschäftigung 2026 prüfen: 70-Tage-Regel nach § 8 Abs. 2 SGB IV, SV-Freiheit und Lohnsteuer bei Saisonarbeit und Ferienjobs einordnen. Kein Verdienstlimit.PKV-im-Alter-RechnerPKV im Alter berechnen: Beitrag mit 60, 67 und 75 Jahren, Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags, Zuschuss der Rentenversicherung, Nettobelastung und Anteil an der Rente mit Vergleich zur KVdR.Elternzeit-RechnerElternzeit-Fristen nach BEEG §§ 15–18 berechnen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz, Beginn, Ende und Restanspruch mit Mutterschutz-Anrechnung.Krankenversicherung SelbstständigeGKV vs. PKV für Selbstständige vergleichen: Beiträge mit Mindestbemessung, Krankengeld-Wahltarif, Pflegeversicherung und Break-even-Einkommen nach §§ 240, 243 SGB V berechnen.Gründungszuschuss-RechnerGründungszuschuss berechnen: aus Arbeitslosengeld oder Bruttolohn die Höhe von Phase 1 (sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro) und Phase 2 (neun Monate zu 300 Euro), die Gesamtsumme, die Phasen-Enddaten und den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den §§ 93, 94 und 148 SGB III ermitteln.GdB RechnerGesamt-GdB aus Einzel-GdB-Werten schaetzen und Behinderten-Pauschbetrag, Fahrtkostenpauschale, Steuerersparnis sowie Rechtsfolgen (Schwerbehinderung, Zusatzurlaub, Kuendigungsschutz) ablesen.

Weiternutzung

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  • Das Krankengeld ist der kleinere Wert aus 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts und 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Im Beispiel: 70 Prozent von 3000 Euro sind 2100 Euro, 90 Prozent von 2000 Euro sind 1800 Euro, es gelten also 1800 Euro.

    Krankengeld: 70 Prozent Brutto oder 90 Prozent Netto

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    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld">
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           alt="Das Krankengeld ist der kleinere Wert aus 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts und 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Im Beispiel: 70 Prozent von 3000 Euro sind 2100 Euro, 90 Prozent von 2000 Euro sind 1800 Euro, es gelten also 1800 Euro."
           width="760" height="320">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld">Krankengeld: 70 Prozent Brutto oder 90 Prozent Netto auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld
  • In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse bei derselben Krankheit Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, also rund 72 Wochen.

    Bezugsdauer: 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld bis Woche 78

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           alt="In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Danach zahlt die Krankenkasse bei derselben Krankheit Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, also rund 72 Wochen."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld">Bezugsdauer: 6 Wochen Lohnfortzahlung, dann Krankengeld bis Woche 78 auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld
  • Vom Brutto-Krankengeld gehen die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung von rund 12,5 Prozent ab. Aus 1800 Euro brutto werden so rund 1575 Euro netto.

    Netto-Krankengeld nach Abzug der Sozialbeiträge

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           alt="Vom Brutto-Krankengeld gehen die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung von rund 12,5 Prozent ab. Aus 1800 Euro brutto werden so rund 1575 Euro netto."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld">Netto-Krankengeld nach Abzug der Sozialbeiträge auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld
  • Infografik: Formel: Krankengeld (§ 47 SGB V), KG = min(70 % · Brutto,  90 % · Netto) − SV, SV = halber RV- + AV- + PV-Beitrag (AN-Anteil), MAX. 78 WOCHEN JE KRANKHEIT IN 3 JAHREN · HÖCHST-KG CA. 120 €/TAG, VARIABLEN, Krankengeld (€/Tag) – Kalendertäglicher Netto

    Krankengeld-Rechner Formel

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           alt="Infografik: Formel: Krankengeld (§ 47 SGB V), KG = min(70 % · Brutto,  90 % · Netto) − SV, SV = halber RV- + AV- + PV-Beitrag (AN-Anteil), MAX. 78 WOCHEN JE KRANKHEIT IN 3 JAHREN · HÖCHST-KG CA. 120 €/TAG, VARIABLEN, Krankengeld (€/Tag) – Kalendertäglicher Netto"
           width="760" height="392">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld">Krankengeld-Rechner Formel auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Sozial- oder Rechtsberatung dar. Die Höhe des Krankengeldes berechnet deine Krankenkasse individuell; maßgeblich ist deren Auskunft. Die Sozialabgaben auf das Krankengeld sind hier pauschal geschätzt.

Quelle: §§ 44–48 SGB V (Krankengeld), GKV-Spitzenverband (Rechengrößen 2026)

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Krankengeld = min(70 % Brutto, 90 % Netto), gedeckelt auf 70 % der BBG KV (§ 47 SGB V); Netto-Krankengeld = KG brutto − 12,4 % × 80 % × min(Brutto, BBG) (§ 166 SGB VI, § 345 SGB III, § 57 SGB XI; KV beitragsfrei § 224 SGB V)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Krankengeld-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Krankengeld-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/krankengeld

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.