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Kindergeldrechner 2026: Kindergeld pro Monat berechnen

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Kinder
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Kurzantwort

Kindergeldrechner: Anzahl der Kinder eingeben und Kindergeld pro Monat (259 Euro je Kind, Stand 2026) und pro Jahr erhalten. Keine Sozialberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Familienkasse.

Kindergeld 2026 berechnen: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 EStG.

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Kindergeld 2026: Wie viel Geld gibt es pro Kind und Monat?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Kindergeld deine Familie pro Monat und pro Jahr erhält, rechnet dir der Kindergeldrechner sofort aus. Die Kernfrage: Wie viel Geld überweist die Familienkasse für deine Kinder?

Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung nach § 66 EStG und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Seit 2023 ist der Betrag für jedes Kind gleich hoch – die frühere Staffelung nach Kinderzahl gibt es nicht mehr.

2026 sind es 259 Euro je Kind und Monat, vier Euro mehr als 2025. Der Rechner multipliziert die Zahl deiner Kinder mit diesem Betrag und nennt dir Monats- und Jahressumme sowie einen Hinweis zur Bezugsdauer.

Er richtet sich an Eltern, werdende Eltern und alle, die ihr Familienbudget planen.

Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Sozialberatung; maßgeblich ist der Bescheid der Familienkasse. Kindergeld 2026: 259 Euro je Kind und Monat Das Gesetz macht es an dieser Stelle ungewöhnlich kurz: „Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 259 Euro", heißt es in § 66 Abs. 1 EStG – ohne Staffel, ohne Einkommensprüfung, ohne Bedarfsrechnung.

Deshalb ist dieser Rechner der schlichteste in unserer Sozialleistungsreihe: Er kennt keine Bedürftigkeit und keine Anrechnung, sondern nur deine Kinderzahl.

Was er nicht leisten kann, ist die eigentlich schwierige Frage – nämlich ob ein bestimmtes Kind zählt. Für Kinder über 18 hängt das an Ausbildung, Studium oder Übergangszeit, bei getrennt lebenden Eltern am Obhutsprinzip.

Diese Prüfung trifft allein die Familienkasse.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst nur zwei Angaben. Bei der Anzahl der Kinder trägst du alle Kinder ein, für die du kindergeldberechtigt bist.

Dazu zählen leibliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder sowie unter Umständen Stief- und Enkelkinder im Haushalt.

Das optionale Feld für Kinder über 18 in Ausbildung oder Studium verfeinert nur den Hinweis zur Bezugsdauer und ändert den Betrag nicht, denn jedes berücksichtigungsfähige Kind zählt gleich.

Häufige Eingabefehler: volljährige Kinder mitzuzählen, die keine Erstausbildung mehr machen und deshalb keinen Anspruch mehr haben, oder Kinder doppelt zu erfassen, für die der andere Elternteil bereits Kindergeld bezieht.

Kindergeld wird immer nur an einen Berechtigten gezahlt. Für jedes Kind gilt zudem eine Wohnsitz- oder Aufenthaltsvoraussetzung in Deutschland.

Je genauer du nur tatsächlich anspruchsberechtigte Kinder einträgst, desto realistischer ist die berechnete Familienleistung. Die genaue Zahl deiner berücksichtigten Kinder steht in deinem Bescheid der Familienkasse.

Zähle im Zweifel nur die Kinder, für die du tatsächlich berechtigt bist, und kläre bei volljährigen Kindern vorab, ob eine Erstausbildung, ein Studium oder ein anerkannter Übergangszeitraum vorliegt. So vermeidest du eine zu hohe Schätzung.

Die verbindliche Zahl der berücksichtigten Kinder ergibt sich aus deinem Bescheid der Familienkasse.

Praxisfälle

Kindergeld in typischen Familiensituationen

Acht Situationen, in denen Eltern konkret nachrechnen: von der Geburt des ersten Kindes bis zur kinderreichen Familie mit acht Kindern. Alle Ergebnisse sind mit der Rechenfunktion nachgerechnet (Stand 2026).

  1. Erstes Kind: 259 Euro nach der Geburt

    „„Wie viel Kindergeld bekomme ich für mein erstes Kind?"“

    Eingabe
    Anzahl der Kinder: 1, davon über 18: 0
    Ergebnis
    259 € pro Monat, 3.108 € im ersten vollen Jahr
  2. Drei Kinder: 777 Euro im Monat

    „„Wie viel Kindergeld bekomme ich für drei Kinder?"“

    Eingabe
    Anzahl der Kinder: 3, davon über 18: 0
    Ergebnis
    777 € pro Monat, 9.324 € pro Jahr
  3. Vier Kinder: über 1.000 Euro Familienleistung

    „„Wie viel Kindergeld gibt es bei vier Kindern?"“

    Eingabe
    Anzahl der Kinder: 4, davon über 18: 0
    Ergebnis
    1.036 € pro Monat, 12.432 € pro Jahr
  4. Acht Kinder: 2.072 Euro monatlich

    „„Wie viel Kindergeld bekommt man bei acht Kindern?"“

    Eingabe
    Anzahl der Kinder: 8, davon über 18: 0
    Ergebnis
    2.072 € pro Monat, 24.864 € pro Jahr
  5. Volljähriges Kind im Studium: Anspruch bleibt bestehen

    „„Bekomme ich noch Kindergeld, wenn mein Kind über 18 und im Studium ist?"“

    Eingabe
    Anzahl der Kinder: 1, davon über 18 in Ausbildung/Studium: 1
    Ergebnis
    259 € pro Monat, zusätzlich jährlicher Studiennachweis für die Familienkasse nötig
  6. Arbeitsuchend gemeldetes Kind: Anspruch endet mit 21

    „„Bekomme ich noch Kindergeld, wenn mein Kind arbeitsuchend gemeldet ist?"“

    Eingabe
    Anzahl der Kinder: 2, davon über 18 in Ausbildung/Studium: 1
    Ergebnis
    518 € pro Monat, für das gemeldete Kind endet der Anspruch ohne Ausbildung bereits mit 21 Jahren (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG)
  7. Reicht Kindergeld nicht: Kinderzuschlag zusätzlich prüfen

    „„Was gibt es zusätzlich zum Kindergeld, wenn das Einkommen knapp ist?"“

    Eingabe
    Anzahl der Kinder: 2, davon über 18: 0
    Ergebnis
    518 € Kindergeld, zusätzlich bis zu 594 € Kinderzuschlag (2 × 297 €) möglich

    Kinderzuschlag-Rechner

  8. Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Günstigerprüfung nachrechnen

    „„Lohnt sich bei mir der Kinderfreibetrag mehr als das Kindergeld?"“

    Eingabe
    Anzahl der Kinder: 2, davon über 18: 0
    Ergebnis
    518 € Kindergeld pro Monat als Vergleichswert zur Günstigerprüfung des Finanzamts

    Kinderfreibetrag-Rechner

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Rechnung ist bewusst einfach: Kindergeld pro Monat = Anzahl der Kinder mal 259 Euro. Für das Jahr multiplizierst du den Monatsbetrag mit zwölf.

Ein Beispiel: Bei zwei Kindern ergeben sich 2 mal 259 Euro, also 518 Euro pro Monat und 6.216 Euro pro Jahr. Bei drei Kindern sind es 777 Euro monatlich.

Weil es seit 2023 keine nach Kinderzahl steigenden Sätze mehr gibt, wächst der Betrag streng linear mit der Zahl der Kinder.

Anders als beim steuerlichen Kinderfreibetrag findet keine Verrechnung statt – Kindergeld wird ausgezahlt, der Kinderfreibetrag wird im Rahmen der Steuererklärung geprüft, und das Finanzamt wendet automatisch die für dich günstigere Variante an (Günstigerprüfung).

Wer wenig verdient und trotz Kindergeld nicht über die Runden kommt, kann zusätzlich den Kinderzuschlag-Rechner nutzen. Der Kindergeldrechner bildet nur den ausgezahlten Betrag ab, nicht die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags.

Weil die Multiplikation linear bleibt, lässt sich jede Haushaltsgröße im Kopf fortschreiben: Vier Kinder ergeben 1.036 Euro im Monat und 12.432 Euro im Jahr.

Genau darin liegt der Bruch zur Zeit vor 2023, als für dritte und weitere Kinder noch höhere Sätze galten und die Reihenfolge der Geburten den Betrag mitbestimmte.

Kindergeld und Kinderfreibetrag werden nicht addiert: Das Finanzamt stellt in der Günstigerprüfung fest, welche der beiden Entlastungen höher ausfällt, und verrechnet das bereits gezahlte Kindergeld gegen die Steuerwirkung des Freibetrags.

Nachschlagen

Kindergeld-Auszahlungstermine 2026 nach Endziffer

Wann das Kindergeld auf dem Konto ist, richtet sich nach der letzten Ziffer deiner Kindergeldnummer. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Auszahlungszeiträume je Endziffer für 2026 (Quelle: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit).

Kindergeld-Auszahlungszeitraum 2026 nach Endziffer der Kindergeldnummer (Quelle: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit)
EndzifferÜblicher Auszahlungszeitraum
0ca. 3.–8. des Monats
1ca. 4.–9. des Monats
2ca. 6.–13. des Monats
3ca. 8.–14. des Monats
4ca. 9.–15. des Monats
5ca. 10.–18. des Monats
6ca. 11.–19. des Monats
7ca. 14.–20. des Monats
8ca. 15.–22. des Monats
9ca. 16.–23. des Monats

Die angegebenen Zeiträume sind Richtwerte auf Basis des Auszahlungskalenders der Familienkasse. Je Endziffer kann der genaue Termin von Monat zu Monat um mehrere Tage schwanken (Spanne je Endziffer bis zu fünf Tage); Feiertage und Wochenenden können ihn zusätzlich verschieben. Die exakten Termine werden jährlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Deine Kindergeldnummer findest du auf dem Kindergeldbescheid; die letzte Ziffer bestimmt deinen Auszahlungstermin. Stand: 2026.

Kindergeld nach Kinderzahl 2026 (1–15 Kinder)

Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro je Kind und Monat (§ 66 Abs. 1 EStG). Der Betrag wächst linear mit der Kinderzahl – es gibt seit 2023 keine Staffelung mehr. Die folgende Tabelle zeigt den Monats- und Jahresbetrag für 1 bis 15 Kinder.

Kindergeld nach Kinderzahl 2026 – Berechnung: Kinderzahl × 259 €/Monat (§ 66 EStG)
Anzahl KinderKindergeld pro MonatKindergeld pro Jahr
1259 €3.108 €
2518 €6.216 €
3777 €9.324 €
41.036 €12.432 €
51.295 €15.540 €
61.554 €18.648 €
71.813 €21.756 €
82.072 €24.864 €
92.331 €27.972 €
102.590 €31.080 €
112.849 €34.188 €
123.108 €37.296 €
133.367 €40.404 €
143.626 €43.512 €
153.885 €46.620 €

Alle Beträge aus der Berechnungsfunktion: Anzahl Kinder × 259 € = Monatsbetrag, Monatsbetrag × 12 = Jahresbetrag. Grundlage: § 66 Abs. 1 EStG, Stand 2026.

Ausblick

Was ändert sich beim Kindergeld 2027?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen: Das Kindergeld soll von aktuell 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen (2027) und 2028 weiter auf 272 Euro – bei einem Kind sind das zunächst 96 Euro mehr im Jahr. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen, die Erhöhung ist damit ein Regierungsentwurf und kann sich noch ändern; der Rechner oben arbeitet weiterhin mit dem aktuell gültigen Betrag von 259 Euro.
  • Parallel soll der kombinierte Kinderfreibetrag (Kinderfreibetrag plus Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) von 9.756 Euro (2026) auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028) je Kind und Elternpaar steigen, damit die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung mit der Kindergelderhöhung Schritt hält.
  • Unabhängig von der Erhöhung soll Kindergeld ab 2027 laut Bundesfinanzministerium in zwei Stufen ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden: voraussichtlich ab März 2027 für Eltern, die bereits ein älteres Kind haben, und voraussichtlich ab November 2027 auch für das erste Kind. Voraussetzung sind ein inländischer Wohnsitz, eine bei der Familienkasse bekannte IBAN und mindestens ein im Inland arbeitender Elternteil.
  • Bis zur endgültigen Verabschiedung beider Vorhaben durch Bundestag und Bundesrat bleibt der Antrag bei der Familienkasse weiterhin nötig, und maßgeblich ist der Betrag von 259 Euro monatlich, mit dem dieser Rechner rechnet.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Bundesregierung – Einkommensteuerreform 2027, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2026

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Kindergeldrechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro je Kind und Monat, vier Euro mehr als die 255 Euro in 2025. Der Betrag ist seit 2023 für jedes Kind gleich hoch – die frühere Staffelung nach Kinderzahl gibt es nicht mehr.

Bei zwei Kindern sind das 518 Euro pro Monat und 6.216 Euro pro Jahr, bei drei Kindern 777 Euro monatlich und 9.324 Euro im Jahr.

Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und von der Familienkasse überwiesen; Grundlage ist § 66 EStG. Trage die Anzahl deiner Kinder oben in den Rechner ein, um deinen persönlichen Monats- und Jahresbetrag sofort zu sehen.

Zum Vergleich: 259 Euro entsprechen ungefähr einem Wocheneinkauf für eine vierköpfige Familie. Wichtig für die Planung: Ab 2027 soll das Kindergeld laut Kabinettsbeschluss vom 2.

September 2026 auf 267 Euro steigen, 2028 auf 272 Euro – Bundestag und Bundesrat müssen dem aber noch zustimmen, verbindlich ist bis dahin weiterhin der Betrag von 259 Euro.

Wie viel Kindergeld bekomme ich bei zwei, drei oder mehr Kindern?

Der Betrag steigt linear mit jedem Kind, denn seit 2023 zählt jedes Kind gleich viel: 259 Euro im Monat.

Bei zwei Kindern ergeben sich 518 Euro monatlich, bei drei Kindern 777 Euro, bei vier Kindern 1.036 Euro und bei fünf Kindern 1.295 Euro – jeweils multipliziert mit zwölf für den Jahresbetrag, bei vier Kindern also 12.432 Euro.

Bei sechs Kindern sind es 1.554 Euro im Monat, bei acht Kindern bereits 2.072 Euro. Eine vollständige Übersicht für 1 bis 15 Kinder mit Monats- und Jahresbetrag findest du in der Tabelle weiter unten auf dieser Seite.

Trage deine eigene Kinderzahl oben in den Rechner ein, wenn du keinen der Standardwerte hast – gib nur Kinder ein, für die tatsächlich ein Anspruch besteht, denn nur diese zählen für die Summe.

Eine Reihenfolge- oder Geschwisterbonus-Regel wie vor 2023 gibt es nicht mehr, jedes Kind bringt denselben Betrag.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag wird Kindergeld immer gezahlt, danach nur noch unter Bedingungen.

Für Kinder zwischen 18 und 25 zahlt die Familienkasse weiter, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung machen, studieren, einen freiwilligen Dienst leisten oder sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden.

Ist das Kind lediglich arbeitsuchend und bei der Agentur für Arbeit gemeldet, endet das Kindergeld bereits mit dem 21. Geburtstag (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG).

Die Altersgrenze von 25 Jahren ist absolut: Auch bei laufendem Studium endet das Kindergeld spätestens mit dem 25. Geburtstag.

Für Kinder mit einer Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, gibt es Kindergeld ohne Altersgrenze, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.

Lege der Familienkasse für volljährige Kinder jährlich einen aktuellen Ausbildungsnachweis vor – fehlt dieser, wird die Zahlung rückwirkend eingestellt.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Der Auszahlungstermin richtet sich nach der letzten Ziffer deiner Kindergeldnummer.

Bei Endziffer 0 kommt das Geld typischerweise am 3. bis 8. des Monats, bei mittleren Endziffern wie 4 oder 5 in der ersten Monatshälfte und bei hohen Endziffern wie 8 oder 9 erst zwischen dem 15. und 23.

Die vollständige Tabelle mit allen zehn Endziffern und ihren üblichen Zeiträumen für 2026 findest du weiter unten auf dieser Seite.

Bei Endziffer 0 fließen die 259 Euro pro Kind also meist zwischen dem 3. und 8. des Monats aufs Konto – bei drei Kindern sind das 777 Euro auf einen Schlag. Feiertage und Wochenenden können den Termin um ein bis zwei Tage verschieben.

Melde einen Kontowechsel rechtzeitig der Familienkasse, sonst verzögert sich die Überweisung. Der exakte Tag steht im Auszahlungskalender der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, den sie jährlich veröffentlicht.

Wie beantrage ich Kindergeld?

Kindergeld gibt es nur auf schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, am einfachsten online über deren Kindergeld-Portal.

Du brauchst die Steuer-Identifikationsnummer von dir und deinem Kind sowie die Geburtsurkunde. Wichtig: Der Antrag wirkt nur sechs Monate rückwirkend – stelle ihn also zügig nach der Geburt, sonst verfallen ältere Monate unwiederbringlich.

Als Faustregel: Wer im April ein Kind bekommt und erst im Oktober beantragt, verliert sechs Monate zu je 259 Euro, also 1.554 Euro. Nach der Bewilligung wird das Kindergeld automatisch monatlich überwiesen, ohne erneuten Antrag.

Deine zuständige Familienkasse findest du über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit.

Ab 2027 soll der Antrag für viele Familien laut Bundesfinanzministerium sogar entfallen: In zwei Stufen soll Kindergeld dann automatisch ausgezahlt werden, zunächst für weitere Kinder von Eltern mit einem älteren Kind, später auch für Erstkinder.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist besser?

Beide sollen das Existenzminimum des Kindes steuerfrei stellen, werden aber nicht addiert. Während des Jahres wird das Kindergeld von 259 Euro monatlich ausgezahlt.

Bei der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob der kombinierte Kinderfreibetrag (Kinderfreibetrag plus BEA-Freibetrag, 2026 zusammen 9.756 Euro je Kind und Elternpaar) zu einer geringeren Steuer führt als das gezahlte Kindergeld – das nennt man Günstigerprüfung.

Für die meisten Familien ist das Kindergeld günstiger; erst ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 Euro bei Zusammenveranlagung lohnt sich der Freibetrag steuerlich mehr.

Du musst dich nicht selbst entscheiden, das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Variante. 2026 summiert sich das Kindergeld je Kind auf 3.108 Euro im Jahr.

Für eine detaillierte Günstigerprüfung mit deinem Einkommen nutzt du am besten den separaten Kinderfreibetrag-Rechner.

Gibt es eine Einkommensgrenze beim Kindergeld?

Nein, eine feste Einkommensgrenze für die Eltern gibt es seit 2012 nicht mehr – das Kindergeld wird unabhängig vom Elterneinkommen in voller Höhe von 259 Euro je Kind gezahlt.

Auch die frühere Einkommensgrenze für volljährige Kinder in Erstausbildung (bis 2011: 8.004 Euro Jahreseinkünfte) wurde abgeschafft.

Eine Grenze gilt nur noch für Kinder, die bereits eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen haben und danach eine weitere Ausbildung machen: Hier darf die Erwerbstätigkeit höchstens 20 Wochenstunden umfassen, ein Ausbildungsverhältnis oder ein Minijob sind dabei stets unschädlich (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Entscheidend ist also der Stundenumfang der Tätigkeit, nicht die Höhe des verdienten Geldes.

Prüfe bei volljährigen Kindern in einer zweiten Ausbildung deshalb den Arbeitsvertrag auf die vereinbarte Wochenstundenzahl, bevor du den Anspruch als sicher einplanst.

Bekomme ich Kindergeld auch für im Ausland lebende Kinder?

Ja, unter Voraussetzungen. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht ein Anspruch, wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet oder wohnhaft und unbeschränkt steuerpflichtig ist, auch wenn das Kind im anderen Mitgliedstaat lebt.

Zahlt der Wohnsitzstaat des Kindes bereits eine eigene Familienleistung, überweist die deutsche Familienkasse nur die Differenz zum deutschen Betrag von 259 Euro als sogenanntes Differenzkindergeld – ist die ausländische Leistung höher, entfällt der deutsche Anspruch vollständig.

Für Kinder in Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) ist der Anspruch deutlich enger gefasst und meist an einen gemeinsamen Haushalt in Deutschland oder eng umgrenzte Ausnahmen wie einen befristeten Auslandsaufenthalt zu Ausbildungszwecken gebunden.

Reiche bei Auslandsbezug zusätzliche Nachweise wie Aufenthaltsbescheinigungen ein und kläre deinen konkreten Fall direkt mit der Familienkasse, da die Regeln je nach Land stark variieren.

Wird Kindergeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?

Ja, je nach Leistung unterschiedlich. Beim Bürgergeld gilt das Kindergeld als Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf in voller Höhe von 259 Euro.

Beim Kinderzuschlag ist der Bezug von Kindergeld sogar Voraussetzung, beide Leistungen ergänzen sich gezielt. Beim Unterhalt wird das Kindergeld je zur Hälfte auf den Bar- und Betreuungsunterhalt angerechnet, bei volljährigen Kindern in voller Höhe.

Beim Wohngeld zählt Kindergeld dagegen ausdrücklich nicht als Einkommen, ebenso wenig beim BAföG.

Bezieht eine Familie mit zwei Kindern Bürgergeld, mindern die 518 Euro Kindergeld also das anrechenbare Einkommen der Kinder und damit deren Bedarf entsprechend.

Prüfe deshalb immer im Zusammenhang, welche Leistungen zusammenwirken, bevor du dein Familienbudget planst – der Kindergeldrechner zeigt nur den reinen Kindergeldbetrag, die Anrechnung berechnest du mit dem jeweiligen Fachrechner.

Was ändert sich beim Kindergeld 2027?

Das Bundeskabinett hat am 2.

September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen: Das Kindergeld soll von aktuell 259 Euro auf 267 Euro je Kind und Monat steigen, 2028 dann weiter auf 272 Euro – bei einem Kind sind das zunächst 96 Euro mehr im Jahr.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf aber noch zustimmen, verbindlich gilt bis dahin weiterhin der Betrag von 259 Euro, mit dem dieser Rechner arbeitet.

Parallel soll der kombinierte Kinderfreibetrag von 9.756 Euro (2026) auf 10.056 Euro (2027) und 10.236 Euro (2028) steigen, damit die Günstigerprüfung Schritt hält.

Unabhängig davon soll Kindergeld ab 2027 laut Bundesfinanzministerium in zwei Stufen ohne gesonderten Antrag ausgezahlt werden – zunächst für weitere Kinder von Eltern mit einem älteren Kind, später auch für das erste Kind.

Prüfe vor einer Entscheidung, die auf der neuen Höhe beruht, ob das Gesetz bereits final beschlossen ist.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Ein paar Punkte solltest du kennen. Erstens der Antrag: Kindergeld gibt es nicht automatisch, sondern nur auf schriftlichen Antrag bei der Familienkasse – rückwirkend allerdings nur für sechs Monate.

Stelle den Antrag also zügig nach der Geburt. Zweitens die Auszahlung: Der Termin richtet sich nach der Endziffer deiner Kindergeldnummer; niedrige Endziffern werden früher im Monat überwiesen.

Drittens volljährige Kinder: Für Kinder zwischen 18 und 25 zahlt die Familienkasse weiter bei Erstausbildung, Studium, freiwilligem Dienst oder Übergangszeiten; ist das Kind lediglich arbeitsuchend und bei der Agentur für Arbeit gemeldet, läuft das Kindergeld bis zum 21.

Geburtstag (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG) – halte die Nachweise bereit. Viertens die Kombination mit anderen Leistungen: Beim Bürgergeld wird Kindergeld als Einkommen des Kindes angerechnet, beim Kinderzuschlag ist der Bezug sogar Voraussetzung.

Prüfe deshalb mit dem Elterngeld-Rechner und dem Kinderzuschlag, welche Leistungen sich kombinieren lassen. Fünftens Behinderung: Bei Kindern mit Behinderung kann Kindergeld ohne Altersgrenze weitergezahlt werden, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können.

Sechstens die Änderungsmeldung: Teile der Familienkasse Änderungen wie das Ende einer Ausbildung, einen Umzug oder einen Wechsel des betreuenden Elternteils zügig mit, damit keine Überzahlungen entstehen, die du später zurückzahlen musst.

Siebtens die Unterlagen: Bewahre Bescheide und Nachweise auf, denn bei volljährigen Kindern verlangt die Familienkasse regelmäßig aktuelle Belege zum Ausbildungsstand.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine Familie mit zwei Kindern möchte ihr Monatsbudget planen. Schritt 1 – Betrag: Der Rechner zeigt 2 mal 259 Euro, also 518 Euro Kindergeld pro Monat.

Schritt 2 – Jahressumme: Über zwölf Monate sind das 6.216 Euro, ein fester Baustein der Familienkasse. Schritt 3 – Perspektive: Wird das dritte Kind geboren, steigt das Kindergeld auf 777 Euro monatlich.

Schritt 4 – weitere Leistungen: Reicht das Einkommen trotz Kindergeld nicht, prüft die Familie zusätzlich den Kinderzuschlag, für den der Kindergeldbezug Voraussetzung ist. So entsteht aus einer einfachen Zahl ein planbarer Teil des Haushaltsbudgets.

Wichtig für ältere Kinder: Ab 18 zahlt die Familienkasse weiter bei Ausbildung, Studium oder freiwilligem Dienst bis maximal 25 Jahre oder bei Meldung als arbeitsuchend bis 21 Jahre (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG). Bezugsdauer des Kindergeldes bis 18 und bei Ausbildung bis 25 So wird aus einer festen Zahl ein planbarer Baustein des Haushaltsbudgets.

Denk daran, dass Kindergeld nicht automatisch fließt, sondern bei der Familienkasse beantragt werden muss und nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend gezahlt wird.

Bei volljährigen Kindern hältst du Ausbildungs- oder Studiennachweise bereit, und bei getrennt lebenden Eltern klärt ihr, wer das Kindergeld bezieht, da es nur an eine berechtigte Person geht.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: zu glauben, das Kindergeld steige mit jedem weiteren Kind pro Kopf an. Seit 2023 ist der Betrag für alle Kinder gleich, 2026 also 259 Euro je Kind.

Zweiter Fehler: den Antrag zu spät zu stellen – rückwirkend zahlt die Familienkasse nur für sechs Monate, sodass frühere Ansprüche verfallen. Dritter Fehler: Kindergeld und Kinderfreibetrag zu verwechseln.

Beide dienen demselben Zweck, werden aber nicht addiert; das Finanzamt nimmt automatisch die günstigere Variante.

Vierter Fehler: bei volljährigen Kindern anzunehmen, das Geld fließe automatisch weiter – ohne Ausbildungs- oder Studiennachweis und ohne Meldung als arbeitsuchend (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG) endet die Zahlung mit 18.

Fünfter Fehler: zu übersehen, dass Kindergeld nur an einen Berechtigten gezahlt wird; bei getrennt lebenden Eltern muss die Berechtigung geklärt werden. Sechster Fehler: das Kindergeld beim Bürgergeld nicht als Einkommen des Kindes einzuplanen.

Verbindlich ist allein der Bescheid der Familienkasse. Siebter Fehler: zu übersehen, dass Kindergeld für andere Sozialleistungen wie das Bürgergeld als Einkommen des Kindes zählt und dort den Anspruch mindern kann.

Achter Fehler: sich allein auf die berechnete Summe zu verlassen, ohne die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen; welche Kinder tatsächlich berücksichtigt werden, entscheidet verbindlich die Familienkasse in ihrem Bescheid.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kindergeldrechner beantwortet die zentrale Frage vieler Familien: Wie viel Kindergeld bekomme ich? Er multipliziert die Zahl deiner Kinder mit 259 Euro (Stand 2026) und nennt dir Monats- und Jahresbetrag sowie einen Hinweis zur Bezugsdauer.

Im Beispiel mit zwei Kindern ergeben sich 518 Euro pro Monat und 6.216 Euro pro Jahr, bei drei Kindern 777 Euro monatlich.

Wichtig: Der Betrag ist seit 2023 für jedes Kind gleich hoch, unabhängig vom Einkommen der Eltern, und muss bei der Familienkasse beantragt werden. Leg direkt los: Trage die Zahl deiner Kinder ein und plane den Betrag fest in dein Budget ein.

Denk daran, dass Kindergeld ab 18 bei Ausbildung bis 25 oder bei Arbeitssuche bis 21 (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG) weiterläuft und beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes zählt. Reicht das Geld nicht, hilft der Kinderzuschlag-Rechner.

Wer Elternzeit plant, berechnet Anmeldefrist und Kuendigungsschutz im Elternzeit-Rechner, die Schutzfristen und das Mutterschaftsgeld im Mutterschutzrechner. Keine Sozialberatung, maßgeblich ist der Bescheid der Familienkasse, Stand 2026.

Verstehe die Ausgabe als verlässlichen Fixpunkt deiner Familienplanung, den du fest einkalkulieren kannst.

Weil sich Beträge und Voraussetzungen ändern können, lohnt bei besonderen Konstellationen wie Kindern im Ausland, in Ausbildung oder mit Behinderung ein Blick in die Hinweise der Familienkasse.

Sie entscheidet verbindlich, für welche Kinder und wie lange gezahlt wird. Azubis in betrieblicher Ausbildung pruefen zusaetzlich die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Kindergeld 259 € pro Monat, 3.108 € pro Jahr

Ein Kind

Anzahl der Kinder
1
davon über 18 in Ausbildung/Studium
0

Beispiel 2 · Mittel · Kindergeld 777 € pro Monat, 9.324 € pro Jahr

Drei Kinder

Anzahl der Kinder
3
davon über 18 in Ausbildung/Studium
0

Beispiel 3 · Komplex · Kindergeld 1.036 € pro Monat, 12.432 € pro Jahr

Vier Kinder

Anzahl der Kinder
4
davon über 18 in Ausbildung/Studium
0

Beispiel 4 · Komplex · Kindergeld 1.295 € pro Monat, 15.540 € pro Jahr

Fünf Kinder

Anzahl der Kinder
5
davon über 18 in Ausbildung/Studium
0

Beispiel 5 · Komplex · Kindergeld 2.072 € pro Monat, 24.864 € pro Jahr

Acht Kinder

Anzahl der Kinder
8
davon über 18 in Ausbildung/Studium
0

Beispiel 6 · Komplex · Kindergeld 518 € pro Monat – für das Kind über 18 ist ein Ausbildungsnachweis nötig

Zwei Kinder, davon eines über 18 in Ausbildung

Anzahl der Kinder
2
davon über 18 in Ausbildung/Studium
1

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Taschengeld-TabelleTaschengeld-Empfehlung nach Alter (DJI/Jugendämter): bis 9 Jahre wöchentlich, ab 10 Jahren monatlich, mit vollständiger Tabelle.BAföG-RechnerBAföG-Anspruch 2025 schätzen: Bedarfssatz nach § 13 BAföG minus Elterneinkommen- und Eigeneinkommensanrechnung – für Studierende und Schüler:innen. Nur Orientierung.Kinderkrankengeld-RechnerKinderkrankengeld 2026 schätzen: 90 % des Nettoverdienstes, max. 135,63 €/Tag – Anzahl der Anspruchstage nach § 45 SGB V (15 Tage/Kind, 30 bei Alleinerziehenden). Nur Orientierung.ScheidungskostenrechnerScheidungskosten berechnen: Verfahrenswert nach FamGKG, Anwaltsgebühren nach RVG und Gerichtskosten – einvernehmlich oder strittig.BAB-RechnerBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) 2026 schätzen: Bedarf, Freibeträge und Einkommensanrechnung nach §§ 56–72 SGB III – monatlicher BAB-Anspruch für Azubis mit eigener Wohnung.WBS-RechnerWohnberechtigungsschein-Anspruch prüfen: Einkommensgrenze nach § 9 WoFG und Landesrecht für alle 16 Bundesländer, anrechenbares Einkommen nach §§ 20–24 WoFG berechnen.Ausbildungsvergütung-Netto-RechnerAusbildungsvergütung netto berechnen: Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 BBiG, volle SV-Beiträge ohne Übergangsbereich, Geringverdienergrenze 325 €.Hortgebühren Berlin RechnerHortgebühren in Berlin ab der 4. Klasse berechnen: Einkommensstufe, Betreuungsmodul und Geschwisterermäßigung nach Anlage 2 TKBG für das Schuljahr 2026/27 – kostenlos, sofort.Halbwaisenrente RechnerHalbwaisenrente berechnen: Entgeltpunkte oder Rente des Verstorbenen eingeben, Monatsrente mit Waisenzuschlag, Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und Dauer bis 18 oder 27 Jahre 2026 sehen.Ehegattenunterhalt-RechnerEhegattenunterhalt berechnen: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 mit 45-Prozent-Quote, Eigeneinkommen, vorweg abgezogenem Kindesunterhalt und Selbstbehalt.Aufstiegs-BAföG-RechnerAufstiegs-BAföG berechnen: Zuschuss, KfW-Darlehen, Erlass und Eigenanteil für Lehrgangsgebühren und Meisterstück, bei Vollzeit mit Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag nach dem AFBG.Kostenbeitrag-Jugendhilfe-RechnerKostenbeitrag Jugendhilfe berechnen: Einkommensgruppe nach der Kostenbeitragsverordnung, Absenkung durch Unterhaltspflichten und Beitrag pro Monat bei Heim, Wohngruppe, Pflegefamilie oder Tagesgruppe.Windelkosten-RechnerWindelkosten pro Monat und bis zum Trockenwerden berechnen: Phasen nach Alter, Preis je Windel und Zubehör, auf Wunsch mit Vergleich zu Stoffwindeln inklusive Strom- und Wasserkosten.Lebensmittelkosten-RechnerLebensmittelkosten pro Monat, Woche und Jahr berechnen: Haushalt nach Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern mit Skaleneffekt, Einkaufsstil und Essen außer Haus, verglichen mit EVS-Durchschnitt und Regelsatz.Unterhaltsvorschuss-RechnerUnterhaltsvorschuss 2026 berechnen: Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeld, Anrechnung von Unterhalt, Waisenbezügen und Einkünften des Kindes, Anspruch bis 12 oder 18 Jahre nach dem UVG.

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  • Seit 2023 ist das Kindergeld für jedes Kind gleich hoch. 2026 sind es 259 Euro pro Kind und Monat, für zwei Kinder also 518 Euro.

    Kindergeld 2026 je Kind und Monat

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kindergeld">Kindergeld 2026 je Kind und Monat auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kindergeld
  • Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag immer gezahlt. Ist das Kind als arbeitsuchend gemeldet, läuft es bis zum 21. Geburtstag (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG). Bei Ausbildung, Studium oder freiwilligem Dienst bis maximal 25 Jahre.

    Wie lange gibt es Kindergeld?

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           alt="Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag immer gezahlt. Ist das Kind als arbeitsuchend gemeldet, läuft es bis zum 21. Geburtstag (§ 32 Abs. 4 Nr. 1 EStG). Bei Ausbildung, Studium oder freiwilligem Dienst bis maximal 25 Jahre."
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kindergeld

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Sozial- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich für Anspruch und Höhe des Kindergeldes ist der Bescheid der Familienkasse. Bei Fragen wende dich an die zuständige Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: § 66 EStG (Kindergeldhöhe), Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse), Stand 2026

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
Kindergeld je Kind 259 Euro pro Monat (Stand 2026) nach § 66 EStG; Jahresbetrag = Monatsbetrag × 12
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kindergeldrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kindergeld

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kindergeldrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/kindergeld

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