Woher stammen die Richtwerte zur Bildschirmzeit?
Die Richtwerte stammen aus der AWMF-Leitlinie 027-075 zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in Kindheit und Jugend. Herausgegeben wird sie von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin gemeinsam mit weiteren Fachgesellschaften, darunter der Gesellschaft für Suchtforschung und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Veröffentlicht wurde sie im Juli 2023 als Version 1.0, gültig ab dem 15.07.2023. Der Hub nutzt die altersbezogenen Empfehlungen aus Abschnitt 3.2: keine Nutzung unter 3 Jahren, höchstens 30 Minuten von 3 bis 6, 30 bis 45 Minuten von 6 bis 9, 45 bis 60 Minuten von 9 bis 12 und 1 bis 2 Stunden von 12 bis 16 Jahren. Für Kinder unter 5 Jahren ergänzt die WHO-Leitlinie von 2019. Prüfe vor wichtigen Entscheidungen immer die aktuelle Fassung der Leitlinie, denn Werte können sich bei einer Neuauflage ändern. Die Werte beziehen sich auf die Freizeit; für Schule und Arbeit gelten sie nicht, und der Rechner zieht diese Zeit deshalb vorher ab.
Wie lautet die 3-6-9-12-Regel für Bildschirmzeit?
Die Zahlen 3, 6, 9 und 12 nennen die Altersschwellen, an denen sich die Empfehlungen ändern. Unter 3 Jahren soll es keine Bildschirmmedien geben, ab 3 Jahren höchstens 30 Minuten an einzelnen Tagen und nur mit den Eltern. Ab 6 Jahren sind 30 bis 45 Minuten an einzelnen Tagen genannt, ab 9 Jahren 45 bis 60 Minuten am Tag und ab 12 Jahren 1 bis 2 Stunden bis spätestens 21 Uhr. Eine eigene Spielekonsole raten die Leitlinienautoren vor dem 9. Geburtstag nicht an, ein eigenes Smartphone nicht vor 9 Jahren, besser erst ab 12. Der Bildschirmzeit-Rechner liest die Schwellen als vollendete Lebensjahre und fasst sie in sechs Altersgruppen zusammen. Die Regel ist eine Merkhilfe für Familien. Sie ersetzt nicht das Gespräch darüber, was ein Kind am Bildschirm sieht und wie es sich danach fühlt. Die Zahlen gelten für die Freizeit außerhalb von Schule und Arbeit.
Wie verbindlich sind die Empfehlungen einer S2k-Leitlinie?
Das Kürzel S2k beschreibt, wie eine Leitlinie entstanden ist: Fachleute aus mehreren Gesellschaften haben ihre Empfehlungen in einem strukturierten Konsensverfahren abgestimmt. Die Leitlinie zur Bildschirmmediennutzung trägt diese Klasse. Das Konsensverfahren zeigt sich an den Empfehlungen selbst, denn jede trägt eine Angabe zur Stärke der Übereinstimmung, etwa „Konsens“ oder „starker Konsens“. Wichtig für die Praxis: Die Empfehlungen sind Orientierung für Familien, Ärztinnen und Pädagogen, keine Gesetze und keine Grenzwerte, die ein Kind krank oder gesund machen. Die Leitlinie selbst weist darauf hin, dass im Einzelfall individuelle Maßstäbe gelten, insbesondere bei kreativer, bildender oder entwicklungsfördernder Nutzung. Der Rechner übernimmt die Zahlen, aber nicht diesen Spielraum. Deshalb eignet sich sein Ergebnis als Einstieg in ein Gespräch und nicht als Urteil über eine Familie oder ein Kind. Wer die Leitlinie im Wortlaut lesen möchte, findet sie im AWMF-Register; die Stärke des Konsenses steht dort bei jeder Empfehlung.
Gilt die Leitlinie auch für Erwachsene und Senioren?
Nein, die AWMF-Leitlinie 027-075 behandelt Kindheit und Jugend. Ihr letzter Wert betrifft 16- bis 18-Jährige, für die sie einen Richtwert von 2 Stunden pro Tag in der Freizeit nennt, je nach Reife der Jugendlichen. Für Erwachsene und Senioren enthält sie keine Zahl, und auch die WHO-Leitlinie von 2019 betrifft Kinder unter 5 Jahren. Deshalb zeigt der Bildschirmzeit-Rechner bei der Auswahl „Erwachsene“ nur die Hochrechnung auf Tag, Woche und Jahr sowie den Anteil an der Wachzeit. Aus diesen Zahlen lässt sich ein eigenes Ziel ableiten, zum Beispiel eine halbe Stunde weniger pro Tag. Die Leitlinie rät den Eltern übrigens, selbst Vorbild zu sein und Bildschirmmedien nicht in Anwesenheit jüngerer Familienmitglieder zu nutzen. Wer die Regeln für Kinder glaubwürdig machen möchte, schaut daher zuerst auf die eigene Zeit. Die Zahl der Stunden sagt allein wenig über Nutzen oder Belastung aus.
Wann wird die Leitlinie zur Bildschirmzeit aktualisiert?
Die Leitliniengruppe gibt für die Version 1.0 eine Geltungsdauer von etwa 3 Jahren ab dem 15.07.2023 an und plant regelmäßige Aktualisierungen. Als nächste Überprüfung war 07/2026 vorgesehen. Auf der Seite der Leitliniengruppe stand bei der Prüfung am 09.10.2026 weiterhin Version 1.0. Dringende Änderungen würden laut Leitliniengruppe gesondert veröffentlicht. Für diesen Hub bedeutet das: Die Richtwerte gelten mit dem Stand Oktober 2026, und wir prüfen sie mindestens einmal jährlich sowie bei jeder neuen Fassung. Eine Neufassung könnte Altersgrenzen oder Stundenwerte verschieben, etwa durch neue Studien zu Schlaf oder Konzentration. Wer den Rechner für eine Entscheidung nutzt, sollte deshalb im Register der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften unter der Nummer 027-075 nachsehen, ob eine neuere Fassung vorliegt, und die Zahlen im Zweifel mit der Kinderarztpraxis besprechen. Bis dahin bleibt Version 1.0 die zitierfähige Grundlage; das Datum der Prüfung steht im Quellenblock der Seite.
Ersetzt der Bildschirmzeit-Rechner eine Beratung?
Nein. Der Rechner vergleicht eine Zeitangabe mit einem veröffentlichten Richtwert, mehr nicht. Er kennt weder Inhalte noch Uhrzeit, Begleitung oder den Zustand des Kindes und stellt deshalb keine Diagnose. Die Leitlinie rät bei Anzeichen eines problematischen Gebrauchs, anerkannte Selbsttests zu nutzen und frühzeitig professionelle Hilfe zu suchen (Empfehlungen Nr. 16 und 36). Anlaufstellen sind die Kinder- und Jugendarztpraxis, Erziehungsberatungsstellen und Suchtberatungen vor Ort. Der Rechner kann dabei helfen, die Lage in Zahlen zu fassen: Eine Jugendliche mit durchschnittlich 3 Stunden 26 Minuten pro Tag liegt 86 Minuten über der oberen Grenze von 2 Stunden. Diese Zahl taugt als Gesprächseinstieg in der Familie oder in der Praxis, sie beantwortet aber nicht, warum die Zeit entsteht. Der Hub gibt auch keine Empfehlung für eine bestimmte Praxis oder Beratungsstelle ab. Das gelingt nur im Gespräch mit dem Kind.
Welche Geräte zählen zur Bildschirmzeit?
Die Leitlinie spricht von Bildschirmmedien und meint Smartphone, Tablet, Fernseher, Computer und Spielkonsole, ausdrücklich die passive und die aktive Nutzung (Empfehlung Nr. 25). Passiv ist das Zuschauen, aktiv das Spielen oder Tippen. Im Rechner trägst du die Summe aller Geräte als eine Zeit ein, und gleichzeitig laufende Geräte zählen nur einmal. Läuft der Fernseher nebenbei, während das Kind am Tablet spielt, ist das eine Nutzungszeit, nicht zwei. Zeit am Bildschirm für Unterricht, Hausaufgaben oder Arbeit gehört nicht in die Freizeitrechnung und wird im eigenen Feld abgezogen. Viele Geräte zeigen die Nutzungsdauer in den Einstellungen an, was genauer ist als eine Schätzung aus der Erinnerung. Vergleiche zwei Wochen, wenn du dir bei der Schätzung unsicher bist, und verwende den Mittelwert beider Werktage und Wochenenden. Eine Rundung auf Viertelstunden genügt, denn der Rechner arbeitet mit Schritten von 0,25 Stunden.
Warum rechnet der Hub mit einem Durchschnitt?
Der Durchschnitt über die Woche macht aus zwei Schätzwerten, Werktag und Wochenende, eine einzige Vergleichszahl. Er gewichtet fünf Werktage und zwei Wochenendtage, sodass 3 Stunden unter der Woche und 4,5 Stunden am Wochenende zusammen 3 Stunden 26 Minuten ergeben und nicht 3,75 Stunden, wie es der einfache Mittelwert der beiden Zahlen wäre. Der Nachteil: Die Leitlinie nennt für Kinder zwischen 3 und 9 Jahren Höchstwerte an einzelnen Tagen, und ein guter Durchschnitt kann einen sehr langen Tag verdecken. Deshalb zeigt der Rechner zusätzlich die Stunden je Woche und je Jahr und im Rechenweg die Werte für Werktag und Wochenende getrennt. Lies einen Wert unter der Obergrenze als Hinweis, dass kein Tag im Mittel zu lang ist, und prüfe die einzelnen Tage immer separat. Die Wochenwerte stehen direkt unter dem Durchschnitt, sodass sich beide Sichtweisen nebeneinander lesen lassen.