Überblick
Was berechnet der Rentensplitting-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Das Rentensplitting unter Ehegatten ist eine Möglichkeit, die in der Ehe erworbenen Entgeltpunkte der gesetzlichen Rentenversicherung zwischen den Partnern aufzuteilen (§ 120a SGB VI). Der Partner mit weniger Entgeltpunkten erhält die Hälfte des Unterschieds als Zuwachs, der andere trägt denselben Betrag als Abschlag (§ 76c SGB VI).
Der Rentensplitting-Rechner berechnet diesen Übertrag in Entgeltpunkten, die Entgeltpunkte beider Partner danach und die Rentenänderung in Euro im Monat nach dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro ab dem 1. Juli 2026.
Mit den vorbelegten Werten, 30 und 10 Entgeltpunkten, werden 10 Entgeltpunkte übertragen, beide stehen danach bei 20, und die Rente von Partner B steigt um 425,20 Euro im Monat, die von Partner A sinkt um denselben Betrag.
Der Rechner richtet sich an Paare, die ihre Entgeltpunkte kennen, und vor allem an Hinterbliebene: Stirbt ein Ehegatte, kann der Überlebende das Rentensplitting allein herbeiführen (§ 120a Abs. 3 Nr. 3 SGB VI), muss sich dann aber zwischen Splitting und Witwenrente entscheiden, denn beides zusammen gibt es nicht (§ 46 Abs. 2b SGB VI).
Im zweiten Modus stellt der Rechner deshalb die große Witwenrente nach Einkommensanrechnung neben das Splitting und zeigt den Unterschied in Euro.
Er gibt keine Empfehlung, sondern vergleicht Zahlen, und er ersetzt nicht die Beratung der Rentenversicherung. Wer sich scheiden lässt, rechnet mit dem Versorgungsausgleich-Rechner.