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Teilrente berechnen: Abschlag, Gehalt und Gesamtnetto

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Monate
Kinder für die Pflegeversicherung
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Jahr des Rentenbeginns
Kirchensteuer
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Kurzantwort

Der Teilrente-Rechner berechnet aus Rente, Anteil, Monaten vor der Regelaltersgrenze und Gehalt die Teilrente mit Abschlag, die Beiträge, das Gehalt netto, die Steuer und das Gesamtnetto im Vergleich zur Vollrente sowie das Rentenplus aus der Weiterarbeit.

Teilrente berechnen: Anteil von 10 bis 99,99 %, Abschlag, Beiträge

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Was berechnet der Teilrente-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Eine Teilrente ist eine Altersrente, die du nur zu einem Teil in Anspruch nimmst. Das Gesetz verlangt mindestens 10 Prozent der Vollrente (§ 42 SGB VI), nach oben nennt es keine Grenze.

Wer weiterarbeitet oder die Rente aufschieben will, kann den Rest ruhen lassen.

Häufig wählen Versicherte 99,99 Prozent: Es bleibt rechtlich eine Teilrente, kostet fast nichts und erhält den Anspruch auf Krankengeld, der bei einer Vollrente wegen Alters endet (§ 50 Abs. 1 SGB V). Der Teilrente-Rechner verbindet Rente und Gehalt.

Du gibst die Rente laut Rentenauskunft ohne Abschläge, den Anteil, die Monate vor der Regelaltersgrenze und dein Bruttogehalt ein.

Er rechnet den Abschlag nur auf den bezogenen Teil, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, das Netto des Gehalts, die Steuer auf beide Einkünfte und das Gesamtnetto im Monat.

Dazu kommt der Vergleich mit der Vollrente und das Rentenplus aus der Weiterarbeit. Ein Zahlenbeispiel: Bei 1.600 € Vollrente, 99,99 Prozent Anteil und 2.500 € Gehalt bleiben 2.893,18 € im Monat, bei Vollrente 3.063,48 €.

Die Differenz von 170,30 € entsteht im Wesentlichen durch den Rentenversicherungsbeitrag von 232,50 €, der bei Teilrente weiter anfällt und Entgeltpunkte bringt; die geringere Steuer gleicht davon 69,84 € aus.

Die Methode ist keine Rentenberatung: Verbindlich sind die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung und deine Krankenkasse. Der Rechner hilft dir, Varianten vor dem Gespräch durchzurechnen.

Er zeigt auch, was ein Jahr Weiterarbeit an Rentenplus bringt, damit du Beitrag und Ertrag gegeneinander stellen kannst, und nennt die Folgen für Krankengeld und Arbeitslosengeld, die viele erst nach dem Antrag erfahren.

Wer in Altersrente geht, hat drei Wege: die Vollrente, die Teilrente oder den Aufschub über die Regelaltersgrenze hinaus. Die Teilrente ist der Mittelweg.

Sie passt, wenn du weiterarbeiten willst, wenn du den Anspruch auf Krankengeld nicht verlieren möchtest oder wenn du die Steuer auf das gemeinsame Einkommen niedrig halten willst.

Entscheidend ist, wie viel von jedem zusätzlichen Euro Rente nach Beiträgen und Steuer übrig bleibt.

Im Rechenbeispiel wächst das Gesamtnetto von 2.089,35 € bei 25 Prozent auf 2.360,70 € bei 50 Prozent, auf 2.628,72 € bei 75 Prozent und auf 2.893,18 € bei 99,99 Prozent. Das sind pro Stufe 264 bis 271 € mehr bei 400 € mehr Rente brutto.

Eingaben

Rente, Anteil, Monate, Gehalt, Kinder und Zusatzbeitrag eintragen

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Trage unter „Rente ohne Abschläge“ den Monatsbetrag deiner Altersrente laut Rentenauskunft ein, so, als würdest du sie zur Regelaltersgrenze beginnen. Der „Teilrentenanteil“ liegt zwischen 10 und 99,99 Prozent.

„Monate vor der Regelaltersgrenze“ zählt die Monate der vorzeitigen Inanspruchnahme; jeder Monat senkt die bezogene Rente um 0,3 Prozent, Obergrenze 60 Monate.

Das „Bruttogehalt aus der Weiterbeschäftigung“ ist der Monatsbetrag, den du neben der Rente verdienst, 0 steht für keine Beschäftigung. Mit „Kinder für die Pflegeversicherung“ wählst du, ob der Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozentpunkten anfällt.

Der „Zusatzbeitrag der Krankenkasse“ steht auf 2,9 Prozent, dem Durchschnitt 2026; ersetze ihn durch den Satz deiner Kasse. „Jahr des Rentenbeginns“ bestimmt den steuerpflichtigen Anteil der Rente: 84 Prozent bei Beginn 2026.

„Kirchensteuer“ zeigt keine, 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer. Alle Felder haben Vorgabewerte, sodass der Rechner sofort das Beispiel mit 1.600 € Rente zeigt; ändere nur, was bei dir abweicht.

Prüfe zuerst die Rente: Wer den Betrag aus der Rentenauskunft übernimmt, ohne zu klären, ob schon Abschläge eingerechnet sind, rechnet doppelt. Der Rechner zieht den Abschlag selbst ab, deshalb gehört die Rente ohne Abschläge in das Feld.

Das Gehalt gibst du brutto ein, so wie es auf der Abrechnung steht. Unter dem Ergebnis stehen zuerst Teilrente brutto, Abschlag und der ruhende Teil, danach die Beiträge aus der Rente, das Gehalt nach Sozialversicherung und die Steuer pro Monat.

Daraus ergeben sich das Gesamtnetto und der Unterschied zur Vollrente.

Weiter unten findest du Entgeltpunkte und Rentenplus der Weiterarbeit, die Hinweise zu Krankengeld und Arbeitslosengeld und die Tabelle mit fünf Anteilen von 25 Prozent bis zur Vollrente.

Praxisfälle

Teilrente nach Fall berechnen: 99,99 %, Abschlag, Weiterarbeit, Kinderlose

Sieben typische Fragen zur Teilrente, jede mit den Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis aus dem Rechner oben.

  1. Teilrente 99,99 % mit Gehalt

    „Was bleibt netto bei 99,99 % Teilrente und 2.500 € Gehalt?“

    Eingabe
    Rente 1.600 €, Anteil 99,99 %, 0 Monate, Gehalt 2.500 €, mit Kindern, Zusatzbeitrag 2,9 %, Rentenbeginn 2026
    Ergebnis
    Teilrente 1.599,84 € | Gesamtnetto 2.893,18 € | Vollrente 3.063,48 €
  2. Hälfte mit 24 Monaten Abschlag

    „Wie hoch ist die Teilrente bei 50 % und 24 Monaten vorzeitig?“

    Eingabe
    Rente 1.600 €, Anteil 50 %, 24 Monate, Gehalt 2.500 €
    Ergebnis
    Teilrente 742,40 € | Abschlag 57,60 € | ruhender Teil 800,00 € | Gesamtnetto 2.289,38 €
  3. Teilrente ohne Gehalt

    „Lohnt sich 99,99 % ohne Nebenverdienst?“

    Eingabe
    Rente 1.600 €, Anteil 99,99 %, Gehalt 0 €
    Ergebnis
    Gesamtnetto 1.385,34 € | Vollrente 1.386,40 € | Unterschied 1,06 €
  4. Kinderlose mit 75 %

    „Wie wirkt der Kinderlosenzuschlag bei 75 % Teilrente?“

    Eingabe
    Rente 1.600 €, Anteil 75 %, Gehalt 2.500 €, ohne Kinder
    Ergebnis
    Teilrente 1.200,00 € | Pflegebeitrag 50,40 € (4,2 %) | Gesamtnetto 2.613,02 €
  5. Kleine Teilrente 25 %

    „Was bleibt bei 25 % Teilrente neben 2.500 € Gehalt?“

    Eingabe
    Rente 1.600 €, Anteil 25 %, 0 Monate, Gehalt 2.500 €
    Ergebnis
    Teilrente 400,00 € | Gesamtnetto 2.089,35 €
  6. Rentenplus durch Weiterarbeit

    „Wie viel Mehrrente bringt ein Jahr Weiterarbeit mit 2.500 € Gehalt?“

    Eingabe
    Gehalt 2.500 € brutto im Monat, Teilrente 99,99 %
    Ergebnis
    0,5775 Entgeltpunkte | 24,55 € mehr Teilrente im Monat | 294,60 € im Jahr
  7. Krankengeld und Arbeitslosengeld

    „Was passiert mit Krankengeld und Arbeitslosengeld bei einer Teilrente?“

    Eingabe
    Teilrente 99,99 % gegen Vollrente 100 %
    Ergebnis
    Teilrente: Krankengeld bleibt | Vollrente: Krankengeld endet | Arbeitslosengeld ruht bei Altersrente

Berechnung

Teilrente berechnen: Abschlag, Beiträge, Steuer und Gesamtnetto

Verstehe den Formelweg.

Teilrente 99,99 % bei 1.600 € Vollrente und 2.500 € Gehalt: Rente brutto 1.599,84 €, nach Beiträgen 1.402,26 €, Gehalt netto 2.003,75 €, Steuer 512,83 €, Gesamtnetto 2.893,18 € Die Teilrente ist T = V · p · (1 − 0,003 · m) mit der Rente V, dem Anteil p und den Monaten m (§ 77 Abs. 2 SGB VI).

Bei m = 0 entfällt der Abschlag. Der ruhende Teil V · (1 − p) behält den Zugangsfaktor 1,0, solange du ihn nicht beziehst (§ 77 Abs. 3). Mit V = 1.600 € und p = 99,99 % ist T = 1.599,84 € und der ruhende Teil 0,16 €.

Von der Rente gehen die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags aus 14,6 % plus Zusatzbeitrag (§ 247, § 249a SGB V) und der volle Pflegebeitrag von 3,6 % ab (§ 59 SGB XI): 139,99 € und 57,59 €.

Das Gehalt trägt Kranken- und Pflegeversicherung zur Hälfte, die Rentenversicherung mit 9,3 % und, vor der Regelaltersgrenze, die Arbeitslosenversicherung mit 1,3 %. Bei 2.500 € sind das 218,75 €, 45,00 € und 232,50 €, netto 2.003,75 €.

Die Steuer rechnet auf zu versteuernde 36.604 €: Rente zu 84 % steuerpflichtig abzüglich 102 €, Gehalt abzüglich 1.230 €, Vorsorgeaufwendungen und 36 €. Der Tarif 2026 gibt 6.154 € im Jahr, 512,83 € im Monat.

Gesamtnetto = 1.402,26 + 2.003,75 − 512,83 = 2.893,18 €. Alle Beträge sind auf den Cent gerundet; die Steuer folgt dem Tarif nach § 32a EStG mit abgerundetem Einkommen.

Das zu versteuernde Einkommen entsteht so: 19.198,08 € Jahresrente mal 84 Prozent sind 16.126,39 €, abzüglich 102 € sind es 16.024,39 €. Vom Gehalt von 30.000 € gehen 1.230 € ab, es bleiben 28.770 €. Zusammen sind das 44.794,39 €.

Davon ziehen wir die Vorsorgeaufwendungen von 8.153,76 € ab, nämlich 4.132,68 € Krankenversicherung nach der Minderung um 4 Prozent, 1.231,08 € Pflegeversicherung und 2.790,00 € Rentenversicherung, dazu 36 € Pauschbetrag. Es bleiben 36.604 €.

Formelgrafik: Teilrente mit Abschlag je Monat, ruhender Teil, Entgeltpunkte aus dem Gehalt, Rentenplus und Gesamtnetto aus Rente, Gehalt und Steuer
Bei 1.600 € Rente, 99,99 % Anteil und 2.500 € Gehalt beträgt die Teilrente 1.599,84 €, das Rentenplus 24,55 € im Monat und das Gesamtnetto 2.893,18 € pro Monat.

Nachschlagen

Teilrente nach Anteil: Rente, Gehalt netto, Steuer und Gesamtnetto bei 1.600 € und 2.500 € Gehalt

Die Tabelle rechnet fünf Anteile bei 1.600 € Rente ohne Abschläge, 0 Monaten vor der Regelaltersgrenze, 2.500 € Gehalt, Kindern, 2,9 % Zusatzbeitrag und Rentenbeginn 2026. Die letzte Zeile ist die Vollrente.

Teilrente brutto, Rente nach Beiträgen, Gehalt nach Sozialversicherung, Steuer und Gesamtnetto pro Monat nach Anteil der Teilrente
AnteilRente bruttoRente nach BeiträgenGehalt nach SVSteuer pro MonatGesamtnettoKrankengeld
25,00 %400,00 €350,60 €2.003,75 €265,00 €2.089,35 €bleibt
50,00 %800,00 €701,20 €2.003,75 €344,25 €2.360,70 €bleibt
75,00 %1.200,00 €1.051,80 €2.003,75 €426,83 €2.628,72 €bleibt
99,99 %1.599,84 €1.402,26 €2.003,75 €512,83 €2.893,18 €bleibt
100 % (Vollrente)1.600,00 €1.402,40 €2.243,75 €582,67 €3.063,48 €endet

Annahmen: Einzelveranlagung im Grundtarif 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kinderfreibeträge; Gehalt mit Rentenversicherungsbeitrag, solange keine Vollrente nach der Regelaltersgrenze bezogen wird. Stand: 11.10.2026; keine Rentenberatung.

Abschlag der Teilrente nach Monaten vor der Regelaltersgrenze: 50 % von 1.600 €

Jeder Monat vorzeitiger Inanspruchnahme senkt den bezogenen Teil um 0,3 Prozent (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Die Tabelle zeigt Zugangsfaktor, Abschlag in Prozent, Teilrente, Abschlag in Euro und den ruhenden Teil für eine Teilrente von 50 Prozent.

Zugangsfaktor, Abschlag und Teilrente nach Monaten der vorzeitigen Inanspruchnahme bei 50 Prozent von 1.600 Euro Vollrente
Monate vorzeitigZugangsfaktorAbschlag in %Teilrente bruttoAbschlag in €Ruhender Teil
01,0000,00 %800,00 €0,00 €800,00 €
120,9643,60 %771,20 €28,80 €800,00 €
240,9287,20 %742,40 €57,60 €800,00 €
360,89210,80 %713,60 €86,40 €800,00 €
480,85614,40 %684,80 €115,20 €800,00 €
600,82018,00 %656,00 €144,00 €800,00 €

Der Abschlag trifft nur den bezogenen Teil; der ruhende Teil behält den Zugangsfaktor 1,0, solange er nicht bezogen wird (§ 77 Abs. 3 SGB VI). Ob eine vorzeitige Altersrente in Frage kommt, klärt die Deutsche Rentenversicherung. Stand: 11.10.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Teilrente, zu 99,99 % und zum Krankengeld

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist eine Teilrente?

Eine Teilrente ist eine Altersrente, die du nur zu einem Teil beziehst. Nach § 42 SGB VI kannst du eine Rente wegen Alters als Vollrente oder als Teilrente in Höhe von mindestens 10 Prozent der Vollrente in Anspruch nehmen.

Eine Obergrenze nennt das Gesetz nicht. Den Anteil wählst du im Antrag, den Rest lässt du ruhen. Für den ruhenden Teil behält der Zugangsfaktor den Wert, den er hatte, solange du ihn nicht beziehst (§ 77 Abs. 3 SGB VI).

Bei 1.600 € Vollrente und 50 Prozent sind es 800,00 € bezogen und 800,00 € ruhend.

Neben der Teilrente darfst du arbeiten; im geltenden § 34 SGB VI steht keine Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten mehr, der Paragraf regelt die Voraussetzungen des Rentenanspruchs.

Ob und wann du den Anteil später ändern kannst, klärt die Deutsche Rentenversicherung; nutze ihre Rentenauskunft als Grundlage für den Rechner.

Warum wählen viele 99,99 Prozent Teilrente?

Bei 99,99 Prozent bleibt die Rente rechtlich eine Teilrente und keine Vollrente. Das hat Folgen: Der Krankengeldanspruch endet nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 SGB V mit dem Beginn einer Vollrente wegen Alters, bei einer Teilrente bleibt er bestehen.

In der Rentenversicherung macht eine Vollrente nach der Regelaltersgrenze versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI), eine Teilrente nicht; wer weiterarbeitet, zahlt weiter Beiträge und erwirbt Entgeltpunkte.

Der Preis ist gering: Bei 1.600 € beträgt der ruhende Teil 0,16 €. Ohne Gehalt liegt das Gesamtnetto bei 1.385,34 € gegen 1.386,40 € bei Vollrente, ein Unterschied von 1,06 € im Monat.

Mit 2.500 € Gehalt wird die Differenz größer, weil die Vollrente den Rentenversicherungsbeitrag spart.

Das Arbeitslosengeld ruht in beiden Fällen bei Altersrente (§ 156 Abs. 1 Nr. 4 SGB III); für Teilrenten gelten Sonderfälle, die die Agentur für Arbeit prüft.

Wie hoch ist der Abschlag bei der Teilrente?

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme (§ 77 Abs. 2 SGB VI) und trifft nur den bezogenen Teil. Der Rechner rechnet Rente · Anteil · 0,003 · Monate.

Bei 1.600 € Vollrente, 50 Prozent und 24 Monaten sind das 800,00 € bezogen, 57,60 € Abschlag und 742,40 € Teilrente.

Der ruhende Teil von 800,00 € behält den Zugangsfaktor 1,0, solange du ihn nicht beziehst; Entgeltpunkte, die du bei einer Rente wegen Alters nicht mehr vorzeitig in Anspruch nimmst, erhöhen den Zugangsfaktor wieder um 0,003 je Monat (§ 77 Abs. 3).

Das bedeutet: Ein Teil der Rente kann ohne Abschlag bleiben, wenn du ihn erst zur Regelaltersgrenze oder später nimmst. Der Abschlag ist dauerhaft; er mindert die Rente ein Leben lang.

Prüfe in der Rentenauskunft, ob der angegebene Betrag schon einen Abschlag enthält, und trage für den Rechner die Rente ohne Abschläge ein.

Wie wird die Teilrente versteuert?

Die Teilrente gehört zu den Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und wird nach dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginnjahres besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a aa EStG).

Er beträgt bei Beginn 2024 83,0 Prozent, 2025 83,5 Prozent, 2026 84,0 Prozent und 2027 84,5 Prozent. Der Rest ist dauerhaft steuerfrei. Dazu kommt der Pauschbetrag von 102 € für Renteneinnahmen (§ 9a EStG).

Bei 1.599,84 € Teilrente sind 16.126,39 € im Jahr steuerpflichtig, das ist 84 Prozent von 19.198,08 €.

Mit 2.500 € Gehalt, Pauschbetrag 1.230 € und den Vorsorgeaufwendungen ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 36.604 €, die Einkommensteuer beträgt 6.154 € im Jahr. Ohne Gehalt sind es 203 €.

Der Rechner nutzt den Grundtarif 2026 für Einzelveranlagung und rechnet Solidaritätszuschlag und Kinderfreibeträge nicht; das Finanzamt rechnet verbindlich. Prüfe zusätzlich, ob für dich eine Steuererklärung nötig ist; der Rechner prüft das nicht.

Welche Beiträge fallen auf die Teilrente an?

Auf die Teilrente zahlst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. In der Krankenversicherung gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent (§ 241 SGB V) plus Zusatzbeitrag, den du und die Rentenversicherung je zur Hälfte tragen (§ 249a).

Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, dem Durchschnitt 2026, zahlst du 8,75 Prozent. In der Pflegeversicherung zahlst du den vollen Beitrag allein (§ 59 Abs. 1 SGB XI): 3,6 Prozent, mit Kinderlosenzuschlag von 0,6 Punkten 4,2 Prozent.

Bei 1.599,84 € Teilrente sind das 139,99 € Krankenversicherung und 57,59 € Pflegeversicherung, bei 1.200,00 € ohne Kinder 105,00 € und 50,40 €. Rentenversicherungsbeitrag fällt auf die Rente nicht an.

Zahlst du aus dem Gehalt, kommen die Anteile der Beschäftigten dazu, im Beispiel 218,75 € Kranken-, 45,00 € Pflege- und 232,50 € Rentenversicherung. Den Satz deiner Krankenkasse findest du auf deren Webseite.

Lohnt sich die Weiterarbeit neben der Teilrente?

Sie lohnt sich fürs Einkommen und für die Rente, kostet aber Beiträge. Wer neben der Teilrente arbeitet, ist rentenversicherungspflichtig, bei Vollrente nach der Regelaltersgrenze nicht (§ 5 Abs. 4 SGB VI).

Aus dem Gehalt entstehen Entgeltpunkte: Jahresgehalt geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt, 2026 sind das 51.944 € (§ 70 Abs. 1 SGB VI, § 3 SVBezGrV 2026).

Bei 30.000 € sind es 0,5775 Punkte, bei einem Rentenwert von 42,52 € also 24,55 € mehr Teilrente im Monat. Gutgeschrieben wird zur Regelaltersgrenze und danach jährlich zum 1. Juli (§ 66 Abs. 3a).

Dem stehen 2.790 € Arbeitnehmerbeitrag im Jahr gegenüber, im Rechner der Hauptgrund für 170,30 € weniger Gesamtnetto gegenüber der Vollrente. Der Rentenplus beträgt 294,60 € im Jahr, die Beiträge sind nach gut neun Jahren Bezug eingespielt.

Rechne mit deinem Gehalt, bevor du dich festlegst.

Welcher Anteil der Teilrente passt zu mir?

Das hängt von Gehalt, Rücklagen und Absicherung ab. Der Rechner zeigt dir das Gesamtnetto je Anteil.

Bei 1.600 € Vollrente, 2.500 € Gehalt und 0 Monaten sind es 2.089,35 € bei 25 Prozent, 2.360,70 € bei 50 Prozent, 2.628,72 € bei 75 Prozent, 2.893,18 € bei 99,99 Prozent und 3.063,48 € bei Vollrente.

Wer das Gehalt braucht, nimmt weniger Rente und zahlt weniger Steuer; wer die Rente braucht und nicht auf Krankengeld verzichten möchte, nimmt 99,99 Prozent.

Wichtig ist der Abschlag bei vorzeitigem Beginn: Jeder Monat kostet 0,3 Prozent des bezogenen Teils, bei 24 Monaten und 50 Prozent 57,60 €.

Verzichte auf keinen Fall auf die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung; sie rechnet mit deinen Versicherungszeiten, die der Rechner nicht kennt.

Prüfe auch, ob Kinderlosenzuschlag und Zusatzbeitrag zu deiner Lage passen, und rechne beide Fälle durch, wenn du unsicher bist.

Ruht das Arbeitslosengeld bei einer Teilrente?

Das Arbeitslosengeld ruht bei Altersrente. Nach § 156 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III ruht der Anspruch während der Zeit, für die dir eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zuerkannt ist.

Für die Teilrente nennt Absatz 2 Nr. 3 Buchst. a einen Sonderfall: Ist dir für die letzten sechs Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Teilrente zuerkannt, ruht der Anspruch mit Ablauf des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der Voraussetzungen.

Die Begrenzung auf die Höhe der Leistung in Buchst. b gilt ausdrücklich nicht für Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit Ablauf des Monats der Regelaltersgrenze bist du außerdem versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III); davor zahlt ein Arbeitnehmer 1,3 Prozent, im Beispiel 32,50 € bei 2.500 € Gehalt.

Der Rechner zeigt dir die Folge als Hinweis, er prüft keinen Anspruch. Kläre vor der Antragstellung mit der Agentur für Arbeit, wie sich deine Rente auf einen möglichen Anspruch auswirkt, und bring die Rentenauskunft mit.

Hinweise

Ergebnis lesen: Differenz zur Vollrente, Anteil und Rentenplus

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst die Differenz zur Vollrente, nicht die Teilrente selbst. Im Beispiel liegt das Gesamtnetto bei 2.893,18 € gegen 3.063,48 € bei Vollrente, 170,30 € weniger.

Der Grund ist nicht die Rente: Bei 99,99 Prozent fehlen nur 0,16 €.

Es ist der Rentenversicherungsbeitrag aus dem Gehalt, 232,50 € Arbeitnehmeranteil, den eine Vollrente ab der Regelaltersgrenze erspart (§ 5 Abs. 4 SGB VI); die geringere Steuer bei Vollrente gleicht davon 69,84 € aus. Anteil der Teilrente und Gesamtnetto bei 2.500 € Gehalt: 25 % 2.089,35 €, 50 % 2.360,70 €, 75 % 2.628,72 €, 99,99 % 2.893,18 €, Vollrente 3.063,48 € Vergleiche den Anteil.

Bei 25 Prozent bleiben 2.089,35 € Gesamtnetto, bei 50 Prozent 2.360,70 €, bei 75 Prozent 2.628,72 € und bei 99,99 Prozent 2.893,18 €.

Jede Stufe von 25 Prozentpunkten bringt rund 270 € mehr, weil je 400 € mehr Teilrente nach Beiträgen und Steuer rund 270 € netto bleiben, etwa 0,68 € je Euro. Bei 100 Prozent zeigt die Tabelle die Vollrente. Prüfe die Weiterarbeit.

Aus 30.000 € Jahresgehalt entstehen 0,5775 Entgeltpunkte, bei Rentenwert 42,52 € 24,55 € mehr Teilrente im Monat, gutgeschrieben ab der Regelaltersgrenze und danach jährlich zum 1. Juli (§ 66 Abs. 3a SGB VI).

Dem stehen 2.790 € Arbeitnehmerbeitrag im Jahr gegenüber, also 294,60 € Mehrrente im Jahr: Die Beiträge sind nach gut neun Jahren Rentenbezug wieder drin. Rechne auch ohne Gehalt: Dann kostet die Teilrente nur 1,06 € im Monat.

Lies zuletzt die Steuer und die Beiträge je Stufe. Die Steuer wächst mit dem Anteil: 265,00 € bei 25 Prozent, 344,25 € bei 50, 426,83 € bei 75 und 512,83 € bei 99,99 Prozent.

Von 400 € mehr Teilrente brutto gehen also zwischen 79 € und 86 € an die Steuer und 49,40 € an Kranken- und Pflegeversicherung, nämlich 35,00 € und 14,40 €. Der Rest von rund 270 € bleibt netto.

Wer das Gehalt für den Lebensunterhalt braucht, kann die Teilrente klein halten und den ruhenden Teil später ohne Abschlag beziehen.

Anwendung

Praxisbeispiel: Teilrente 50 % bei 24 Monaten vor der Regelaltersgrenze und 2.500 € Gehalt

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eine Beschäftigte kann 24 Monate vor der Regelaltersgrenze in Altersrente gehen. Laut Rentenauskunft stehen ihr ohne Abschläge 1.600 € zu.

Sie will weiterhin 2.500 € brutto verdienen, hat keine Kinder, ihre Kasse nimmt 2,9 % Zusatzbeitrag, der Rentenbeginn liegt 2026.

Sie fragt: Nehme ich die Hälfte oder fast alles, und wie viel bleibt netto? Teilrente 50 % und 24 Monate vor der Regelaltersgrenze: Abschlag 57,60 € auf den bezogenen Teil, ruhender Teil 800,00 € ohne Abschlag, Teilrente 742,40 € Eingaben: Rente 1.600 €, Anteil 50 %, 24 Monate, Gehalt 2.500 €, ohne Kinder.

Ergebnis: Teilrente 742,40 € nach Abschlag von 57,60 €, ruhender Teil 800,00 €, Rente nach Beiträgen 646,26 €, Gehalt netto 1.956,25 €, Steuer 327,17 € im Monat, Gesamtnetto 2.275,34 €.

Bei 75 % sind es 2.523,22 €, bei 99,99 % 2.768,13 € mit einer Teilrente von 1.484,65 €; die Vollrente käme auf 2.777,69 €. Das Rentenplus aus der Weiterarbeit beträgt bei 50 % 12,28 € im Monat, bei 99,99 % 24,55 €.

Entscheidung: Weil sie das Krankengeld nicht verlieren möchte, wählt sie nicht 100 %. Zwischen 50 % und 99,99 % liegen 492,79 € Gesamtnetto im Monat; da sie das Geld nicht braucht, bleibt sie bei 50 % und lässt 800,00 € ohne Abschlag ruhen.

Sie holt die Rentenauskunft ein und bespricht den Anteil mit ihrer Krankenkasse.

Zur Kontrolle rechnet sie das Rentenplus über beide Jahre bis zur Regelaltersgrenze: 2 · 0,5775 = 1,155 Entgeltpunkte, bei 42,52 € Rentenwert 49,11 € bei Vollrente, bei 50 Prozent rund 24,56 € im Monat.

Das ist gutgeschrieben ab der Regelaltersgrenze und danach jährlich zum 1. Juli.

Sie notiert außerdem, dass sich bei einem Anteil von 75 Prozent die Teilrente auf 1.113,60 € erhöht und der Abschlag auf 86,40 €, und entscheidet erst nach dem Gespräch mit der Rentenberatung.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Teilrente: Hinzuverdienst, Abschlag, 99,99 %, Beiträge

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler: die Teilrente als Rente mit Hinzuverdienstgrenze zu behandeln. Im geltenden § 34 SGB VI steht keine Grenze für Altersrenten mehr, nur die Voraussetzungen des Rentenanspruchs.

Ob du 2.500 € oder 5.000 € verdienst, ändert die Teilrente nicht. Zweiter Fehler: den Abschlag auf die ganze Rente zu rechnen. Er trifft nur den bezogenen Teil.

Bei 50 Prozent und 24 Monaten sind es 57,60 € auf 800,00 €, der ruhende Teil von 800,00 € behält den Zugangsfaktor 1,0 (§ 77 Abs. 3 SGB VI). Dritter Fehler: 99,99 Prozent mit Vollrente zu verwechseln.

Bei 99,99 Prozent bleibt der Anspruch auf Krankengeld erhalten, bei 100 Prozent endet er (§ 50 Abs. 1 SGB V). Der Unterschied in der Rente ist 0,16 €. Vierter Fehler: die Beiträge zu vergessen.

Auf 1.599,84 € Teilrente gehen 139,99 € Krankenversicherung und 57,59 € Pflegeversicherung ab, 197,58 € zusammen. Netto bleiben 1.402,26 €. Fünfter Fehler: das Gehalt separat zu versteuern.

Rente und Gehalt gehen in ein gemeinsames Einkommen, die Progression steigt. Im Beispiel kommen 6.154 € Steuer im Jahr zusammen, ohne Gehalt wären es nur 203 €. Sechster Fehler: das Gehalt ohne Rentenversicherungsbeitrag zu rechnen.

Wer eine Teilrente bezieht, bleibt rentenversicherungspflichtig (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Im Beispiel gehen 232,50 € im Monat ab, dafür entstehen Entgeltpunkte.

Nur eine Vollrente nach der Regelaltersgrenze macht in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Siebter Fehler: das Rentenplus sofort zu erwarten.

Zuschläge aus Beiträgen nach Rentenbeginn werden mit Ablauf des Monats der Regelaltersgrenze und danach jährlich zum 1. Juli berücksichtigt (§ 66 Abs. 3a SGB VI).

Wer 24 Monate vor der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, sieht die Erhöhung also erst danach auf dem Rentenbescheid.

Nächster Schritt

Teilrente: das Wichtigste in Kürze

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Teilrente-Rechner zeigt, wie viel von Rente und Gehalt netto bleibt, wenn du nur einen Teil der Altersrente beziehst: Teilrente mit Abschlag auf den bezogenen Teil, Beiträge, Steuer, Gesamtnetto und Vergleich mit der Vollrente.

Im Beispiel bleiben bei 99,99 Prozent 2.893,18 € gegen 3.063,48 € bei Vollrente.

Merke dir drei Dinge: Das Gesetz kennt nur die Untergrenze 10 Prozent, der Wert 99,99 Prozent erhält das Krankengeld, und die Weiterarbeit bringt Rentenplus, kostet aber Rentenversicherungsbeitrag.

Als Nächstes lohnt der Rentenschätzer für die Höhe der Rente, der Rentensteuer-Rechner für die Steuer und der Renteneintritt-Rechner für den Zeitpunkt. Der Rechner ersetzt keine Rentenberatung.

Hole die Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung ein und besprich die Wahl des Anteils mit deiner Krankenkasse, bevor du den Antrag stellst.

Wenn du mehrere Anteile vergleichst, schau auf die Zeile Krankengeld in der Tabelle: Sie wechselt erst bei 100 Prozent von „bleibt“ auf „endet“.

Vertiefung

Rechenbeispiele: 99,99 %, 50 % mit Abschlag, ohne Gehalt, kinderlos und 25 %

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Teilrente 742,40 € | Abschlag 57,60 € | ruhender Teil 800,00 € | Rente nach Beiträgen 650,71 € | Gesamtnetto 2.289,38 € | Vollrente 2.794,35 €

50 % mit 24 Monaten Abschlag

Rente ohne Abschläge
1.600 €
Teilrentenanteil
50 %
Monate vor der Regelaltersgrenze
24
Bruttogehalt aus der Weiterbeschäftigung
2.500 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Teilrente 1.599,84 € | Rente nach Beiträgen 1.402,26 € | Steuer 16,92 € | Gesamtnetto 1.385,34 € | Vollrente 1.386,40 €

99,99 % ohne Gehalt

Rente ohne Abschläge
1.600 €
Teilrentenanteil
99,99 %
Monate vor der Regelaltersgrenze
0
Bruttogehalt aus der Weiterbeschäftigung
0 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Teilrente 1.200,00 € | Krankenversicherung 105,00 € | Pflegeversicherung 50,40 € | Rente nach Beiträgen 1.044,60 € | Gesamtnetto 2.613,02 € | Vollrente 3.046,55 €

75 % ohne Kinder

Rente ohne Abschläge
1.600 €
Teilrentenanteil
75 %
Monate vor der Regelaltersgrenze
0
Bruttogehalt aus der Weiterbeschäftigung
2.500 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Teilrente 400,00 € | Rente nach Beiträgen 350,60 € | Steuer 265,00 € | Gesamtnetto 2.089,35 €

25 % Teilrente

Rente ohne Abschläge
1.600 €
Teilrentenanteil
25 %
Monate vor der Regelaltersgrenze
0
Bruttogehalt aus der Weiterbeschäftigung
2.500 €

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Aktivrente-RechnerAktivrente 2026 berechnen: Netto mit und ohne 2.000 € Steuerfreibetrag, Steuerersparnis pro Monat und Jahr, Sozialabgaben für Rentner im Job und Einkommensteuer-Schätzung mit der Rente.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.Brutto-NettoBruttogehalt in Nettogehalt umrechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.KGV-RechnerKGV einer Aktie aus Aktienkurs und Gewinn pro Aktie berechnen, im Branchenkontext einordnen und mit Index sowie weiteren Aktien vergleichen.Rebalancing-RechnerPortfolio-Rebalancing planen: Abweichungen von der Zielallokation erkennen, notwendige Käufe und Verkäufe mit minimalem Handelsaufwand berechnen oder das Portfolio allein über eine monatliche Sparrate schrittweise zurück zur Zielallokation führen.Sparplan-RechnerETF-Sparplan berechnen, Sparplan vs. Einmalanlage vergleichen und inflationsbereinigtes Vermögen ermitteln. Mit Jahrestabelle und Grafiken.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltSteuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.RentenlückeRentenlücken-Rechner: Monatliche Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Wunschstandard, benötigtes Kapital und nötige Sparrate berechnen.Tagesgeld- und Festgeld-RechnerTagesgeld und Festgeld nach Zinssatz, Laufzeit, Zinsgutschrift und Steuern vergleichen und den echten Nettoertrag sauber berechnen.

Weiternutzung

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  • Teilrente 99,99 % bei 1.600 € Vollrente und 2.500 € Gehalt: Rente nach Beiträgen 1.402,26 €, Gehalt netto 2.003,75 €, Steuer 512,83 €, Gesamtnetto 2.893,18 €

    Teilrente 99,99 % mit 2.500 € Gehalt: Gesamtnetto 2.893,18 €, Vollrente 3.063,48 €

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           alt="Teilrente 99,99 % bei 1.600 € Vollrente und 2.500 € Gehalt: Rente nach Beiträgen 1.402,26 €, Gehalt netto 2.003,75 €, Steuer 512,83 €, Gesamtnetto 2.893,18 €"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/teilrente-rechner">Teilrente 99,99 % mit 2.500 € Gehalt: Gesamtnetto 2.893,18 €, Vollrente 3.063,48 € auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/teilrente-rechner
  • Anteil der Teilrente und Gesamtnetto bei 2.500 € Gehalt: 25 % 2.089,35 €, 50 % 2.360,70 €, 75 % 2.628,72 €, 99,99 % 2.893,18 €, Vollrente 3.063,48 €

    Gesamtnetto nach Anteil: 25 % 2.089,35 €, 50 % 2.360,70 €, 75 % 2.628,72 €, 99,99 % 2.893,18 €

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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/teilrente-rechner">Gesamtnetto nach Anteil: 25 % 2.089,35 €, 50 % 2.360,70 €, 75 % 2.628,72 €, 99,99 % 2.893,18 € auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/teilrente-rechner
  • Teilrente 50 % und 24 Monate vor der Regelaltersgrenze: Abschlag 57,60 € auf den bezogenen Teil, ruhender Teil 800,00 € ohne Abschlag, Teilrente 742,40 €

    50 % und 24 Monate vorzeitig: Abschlag 57,60 € auf den bezogenen Teil, ruhender Teil 800,00 €

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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/teilrente-rechner">50 % und 24 Monate vorzeitig: Abschlag 57,60 € auf den bezogenen Teil, ruhender Teil 800,00 € auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/teilrente-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Schätzung für Teilrente, Beiträge und Steuer und ersetzt weder die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung noch Rentenberatung, Beratung der Krankenkasse oder Steuerberatung. Verbindlich sind Bescheide und Beitragsbescheide.

Quelle: SGB VI, SGB V, SGB XI, SGB III, EStG (gesetze-im-internet.de), Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, SVBezGrV 2026, Bekanntmachungen zu Zusatzbeitrag und Rentenversicherungsbeitrag; abgerufen am 11.10.2026.

Stand: 2026-10-11

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
11. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Rente
Formeln basieren auf
Teilrente = Rente ohne Abschläge · Anteil · (1 − 0,003 · Monate); Beiträge aus der Rente: Krankenversicherung (14,6 % + Zusatzbeitrag) ÷ 2, Pflegeversicherung 3,6 % (kinderlos 4,2 %) allein; Gehalt nach Sozialversicherung: KV, PV je zur Hälfte, RV 9,3 %, AV 1,3 % vor der Regelaltersgrenze; Steuer nach § 32a EStG 2026 aus Rente (Besteuerungsanteil) plus Gehalt abzüglich Pauschbeträge und Vorsorgeaufwendungen; Entgeltpunkte = Jahresgehalt ÷ 51.944 €; Rentenplus = Entgeltpunkte · 42,52 € · Anteil.
Änderungsprotokoll
  • 2026-04-19 – v4.0.0 – Feature

    Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitaetsstandards integriert.

    Impact: minor

Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Teilrente-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/rente/teilrente-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Teilrente-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/rente/teilrente-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.