Überblick
Was berechnet der KVdR-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist die Pflichtversicherung für Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer sie bekommt, entscheidet die Vorversicherungszeit, auch 9/10-Regel genannt: Du musst seit dem Beginn deiner ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums mindestens zu neun Zehnteln Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert gewesen sein (§ 5 Abs.
1 Nr. 11 SGB V). Der KVdR-Rechner bestimmt die Rahmenfrist, den Beginn der zweiten Hälfte, die erforderliche Zeit, die angerechnete Zeit einschließlich der Kinderpauschale, die fehlenden Monate und das früheste Antragsdatum.
Mit den vorbelegten Werten, erste Erwerbstätigkeit am 01.09.1985, Antrag am 01.09.2027 und 36 Monate ohne gesetzliche Versicherung, ergeben sich 42 Jahre Rahmenfrist, eine zweite Hälfte ab 01.09.2006 mit 252 Monaten, 226,8 erforderliche und 216 angerechnete Monate: Es fehlen 10,8 Monate.
Der Rechner richtet sich an alle, die vor dem Rentenantrag wissen wollen, ob sie in der KVdR landen oder sich freiwillig oder privat versichern müssen, etwa nach Jahren in der privaten Krankenversicherung oder im Ausland.
Er beantwortet die Frage „Reicht meine Zeit?“ mit dem Datum, ab dem du die Zeiten ohne gesetzliche Versicherung zählen musst. Verbindlich entscheidet die Krankenkasse beim Rentenantrag; der Rechner ist eine Orientierung und kein Bescheid.