Rechenbasis
Annahmen und Grenzen
Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.
3 Annahmen und 3 Grenzen
Annahmen
- Beide Daten werden als Tagesdaten ohne Uhrzeit behandelt.
- Ohne aktivierten Schalter zählt der Starttag mit, der Endtag nicht (01.01. bis 31.12. = 364 Tage); mit „Enddatum mitzählen“ wird der Endtag mitgezählt (365 Tage).
- Arbeitstage sind Montag bis Freitag, Werktage Montag bis Samstag (Werktag-Begriff nach § 3 Abs. 2 BUrlG: alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind), jeweils ohne die gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslands.
Grenzen
- Monats- und Jahreswerte in der Näherungszeile sind Durchschnittswerte (÷ 30,4375 bzw. ÷ 365,25); die kalendergenaue Zerlegung steht in einer eigenen Zeile.
- Feiertage: Der Tagerechner zählt die gesetzlichen Feiertage je Bundesland landesweit. Mariä Himmelfahrt gilt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung (Art. 1 BayFTG), wird aber überall gezählt; Fronleichnam gilt in Sachsen und Thüringen nur in einzelnen Gemeinden und wird dort nicht abgezogen; das Augsburger Friedensfest und betriebliche Brückentage fehlen.
- Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, tritt nach § 193 BGB der nächste Werktag an seine Stelle – das rechnet der Fristenrechner, nicht der Tagerechner.
Stand der Prüfung: Berechnungsformel fachlich geprüft, Stand 18.10.2026; Feiertagslogik identisch mit dem Arbeitstage-Rechner (Ostern nach Meeus/Jones/Butcher, landesweite Feiertage je Bundesland mit Gültigkeitsjahren und einmaligen Feiertagen).