Überblick
Unterhaltsvorschuss: Wie berechnet sich die Höhe nach dem UVG?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein Kind bei einem alleinstehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt. Der Rechner zeigt dir, wie hoch die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) im Monat ausfällt.
Sie beträgt den Mindestunterhalt der Altersstufe abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind; gezahlter Unterhalt, Waisenbezüge und Einkünfte des Kindes werden angerechnet.
Im Standardfall ist das Kind 8 Jahre alt, der andere Elternteil zahlt nichts. Der Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe beträgt 2026 558 €, das Kindergeld 259 €, der Unterhaltsvorschuss also 299 € im Monat und 3.588 € im Jahr. Bis zum 12.
Geburtstag gibt es den Vorschuss ohne weitere Bedingung. Danach besteht der Anspruch bis 18 nur, wenn das Kind kein Bürgergeld bezieht oder der Elternteil mindestens 600 € Einkommen hat. Über den Anspruch entscheidet am Ende das Jugendamt.
Der Rechner hilft dir, vorher zu wissen, mit welchem Betrag du rechnen kannst, und welche Angaben du für den Antrag brauchst.