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Unterhaltsvorschuss 2026: Höhe nach Alter berechnen

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Anspruch auf volles Kindergeld
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Kurzantwort

Berechnet den Unterhaltsvorschuss nach dem UVG: Mindestunterhalt der Altersstufe (2026: 486, 558, 653 €) abzüglich 259 € Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Waisenbezügen und Kindeseinkünften, mit Prüfung der Bedingungen ab 12 Jahren.

Unterhaltsvorschuss 2026 berechnen: Alter, Unterhaltszahlung und Kindergeld eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Unterhaltsvorschuss: Wie berechnet sich die Höhe nach dem UVG?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn ein Kind bei einem alleinstehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt zahlt. Der Rechner zeigt dir, wie hoch die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) im Monat ausfällt.

Sie beträgt den Mindestunterhalt der Altersstufe abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind; gezahlter Unterhalt, Waisenbezüge und Einkünfte des Kindes werden angerechnet.

Im Standardfall ist das Kind 8 Jahre alt, der andere Elternteil zahlt nichts. Der Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe beträgt 2026 558 €, das Kindergeld 259 €, der Unterhaltsvorschuss also 299 € im Monat und 3.588 € im Jahr. Bis zum 12.

Geburtstag gibt es den Vorschuss ohne weitere Bedingung. Danach besteht der Anspruch bis 18 nur, wenn das Kind kein Bürgergeld bezieht oder der Elternteil mindestens 600 € Einkommen hat. Über den Anspruch entscheidet am Ende das Jugendamt.

Der Rechner hilft dir, vorher zu wissen, mit welchem Betrag du rechnen kannst, und welche Angaben du für den Antrag brauchst.

Eingaben

Alter, Unterhalt und Kindergeld eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Unter „Alter des Kindes“ wählst du das Alter in vollen Jahren. Bei „Unterhaltszahlung des anderen Elternteils“ trägst du ein, was tatsächlich im Monat ankommt, auch wenn die Zahlung unregelmäßig oder zu niedrig ist; „Waisenrente oder Waisenbezüge“ gibst du an, wenn ein Elternteil gestorben ist.

Mit „Anspruch auf volles Kindergeld“ legst du fest, ob die 259 € abgezogen werden.

Ab 12 Jahren erscheinen weitere Felder: „Kind bezieht Bürgergeld (SGB II)“, dann das „Einkommen des alleinerziehenden Elternteils“, außerdem „Was macht das Kind?“ und, wenn es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht, die „Einkünfte des Kindes“.

Typischer Eingabefehler: den vereinbarten statt des gezahlten Unterhalts einzutragen. Angerechnet wird nur, was im Monat tatsächlich gezahlt wird.

Der Rechner prüft die Grenzen und meldet Fehler, zum Beispiel bei negativen Beträgen, statt sie still zu verändern. Kinder ab 18 Jahren sind nicht auswählbar, weil der Anspruch mit der Volljährigkeit endet.

Praxisfälle

Unterhaltsvorschuss: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um den Unterhaltsvorschuss, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Kind unter 6 Jahren

    „Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss für ein 3-jähriges Kind?“

    Eingabe
    Alter 3 Jahre, kein Unterhalt, volles Kindergeld
    Ergebnis
    227 € im Monat (486 € minus 259 €), 2.724 € im Jahr
  2. Teilzahlung des Vaters

    „Wie viel Vorschuss gibt es, wenn der Vater 100 € zahlt?“

    Eingabe
    Alter 8 Jahre, Unterhalt 100 €
    Ergebnis
    199 € im Monat (299 € minus 100 €)
  3. Jugendlicher bei Bürgergeld

    „Gibt es Unterhaltsvorschuss für ein 14-jähriges Kind im Bürgergeld?“

    Eingabe
    Alter 14 Jahre, Bürgergeld ja, Elternteil 600 €
    Ergebnis
    394 € im Monat; bei 500 € Einkommen kein Anspruch
  4. Auszubildende

    „Wird die Ausbildungsvergütung auf den Vorschuss angerechnet?“

    Eingabe
    Alter 16 Jahre, Ausbildung, Einkünfte 900 €
    Ergebnis
    348,75 € angerechnet, Vorschuss 45,25 € im Monat

Berechnung

Unterhaltsvorschuss berechnen: Mindestunterhalt, Kindergeld, Anrechnung

Verstehe den Formelweg.

Unterhaltsvorschuss 2026 nach Altersstufen: bis 5 Jahre 227 €, 6 bis 11 Jahre 299 €, 12 bis 17 Jahre 394 € im Monat Die Rechnung hat vier Schritte. Erstens der Mindestunterhalt: Nach der Mindestunterhaltsverordnung gelten ab dem 1.

Januar 2026 486 € bis 5 Jahre, 558 € von 6 bis 11 Jahren und 653 € ab 12 Jahren; die höhere Stufe beginnt im Monat des Geburtstags (§ 1612a BGB).

Zweitens der Abzug: Hat der Elternteil Anspruch auf volles Kindergeld für ein erstes Kind, werden 259 € abgezogen (§ 2 Absatz 2 UVG), das ergibt 227 €, 299 € und 394 €.

Drittens die Anrechnung: Unterhaltszahlungen und Waisenbezüge desselben Monats mindern den Betrag voll (§ 2 Absatz 3).

Viertens die Einkünfte des Kindes, wenn es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht: Abgezogen werden ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, 102,50 €, und bei Auszubildenden 100 €; vom Rest zählt die Hälfte (§ 2 Absatz 4).

Das Ergebnis ist nie kleiner als 0 €. Die Summe der Abzüge zählt, nicht ihre Reihenfolge. Alle Beträge sind monatlich, die Jahressumme ist der zwölffache Monatsbetrag.

Formelgrafik: Unterhaltsvorschuss gleich Mindestunterhalt minus Kindergeld minus Unterhalt und Waisenbezüge minus angerechnete Einkünfte; Jahresbetrag gleich zwölf mal Monatsbetrag
Im Standardfall ergeben 558 € Mindestunterhalt minus 259 € Kindergeld einen Unterhaltsvorschuss von 299 € im Monat und 3.588 € im Jahr.

Nachschlagen

Unterhaltsvorschuss nach Altersstufe und Zahlung des anderen Elternteils

Die Tabelle zeigt für die drei Altersstufen und sechs monatliche Unterhaltszahlungen von 0 € bis 400 €, wie hoch der Unterhaltsvorschuss 2026 ist, bei vollem Kindergeld. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Unterhaltsvorschuss pro Monat nach Altersstufe und Unterhaltszahlung des anderen Elternteils (2026, volles Kindergeld)
Unterhaltszahlungbis 5 Jahre6 bis 11 Jahre12 bis 17 Jahre
0,00 €227,00 €299,00 €394,00 €
50,00 €177,00 €249,00 €344,00 €
100,00 €127,00 €199,00 €294,00 €
200,00 €27,00 €99,00 €194,00 €
300,00 €0,00 €0,00 €94,00 €
400,00 €0,00 €0,00 €0,00 €

Ab 12 Jahren gilt der Betrag nur, wenn das Kind keinen Bürgergeldbezug hat oder der Elternteil mindestens 600 € Einkommen hat. Gezahlter Unterhalt wird voll angerechnet.

Anrechnung von Einkünften eines Kindes ab 12 Jahren

Die Tabelle zeigt für ein Kind von 14 Jahren, das keine allgemeinbildende Schule mehr besucht, wie viel von den Einkünften angerechnet wird und was vom Unterhaltsvorschuss bleibt, getrennt nach Auszubildenden und anderen. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Angerechnete Einkünfte und Unterhaltsvorschuss pro Monat bei Einkünften des Kindes (Alter 14, 2026, volles Kindergeld)
EinkünfteAuszubildende: angerechnetAuszubildende: VorschussAndere: angerechnetAndere: Vorschuss
0,00 €0,00 €394,00 €0,00 €394,00 €
200,00 €0,00 €394,00 €48,75 €345,25 €
400,00 €98,75 €295,25 €148,75 €245,25 €
600,00 €198,75 €195,25 €248,75 €145,25 €
800,00 €298,75 €95,25 €348,75 €45,25 €
1.000,00 €398,75 €0,00 €448,75 €0,00 €

Abgezogen werden ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (102,50 €) und bei Auszubildenden 100 €; vom Rest zählt die Hälfte (§ 2 Abs. 4 UVG).

Expertenmodus

Häufige Fragen zum Unterhaltsvorschuss

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem Mindestunterhalt der Altersstufe abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind (§ 2 Absatz 1 und 2 UVG).

Die Mindestunterhaltsverordnung legt für 2026 486 €, 558 € und 653 € fest, das Kindergeld beträgt 259 € (§ 66 EStG). Daraus folgen 227 € für Kinder bis 5 Jahre, 299 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 394 € für Kinder ab 12 Jahren im Monat.

Das sind die Beträge, wenn der andere Elternteil nichts zahlt und das Kind keine eigenen Einkünfte hat. Zahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge und Einkünfte des Kindes mindern den Betrag.

Hast du keinen Anspruch auf volles Kindergeld, wird nichts abgezogen. Rechne deinen Fall im Rechner durch und lege dem Antrag die Nachweise zu Unterhaltszahlungen bei. Die Beträge ändern sich zum 1.

Januar 2027, wenn die Mindestunterhaltsverordnung und das Kindergeld angepasst werden; der Rechner zeigt den Stand 2026.

Bis zu welchem Alter gibt es Unterhaltsvorschuss?

Bis zum 12. Geburtstag besteht der Anspruch ohne weitere Bedingung, wenn das Kind bei einem alleinstehenden Elternteil lebt und der andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt (§ 1 Absatz 1 UVG).

Danach gilt der Anspruch bis zur Vollendung des 18.

Lebensjahres, wenn das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht, die Unterhaltsleistung seine Hilfebedürftigkeit vermeiden kann oder der Elternteil mindestens 600 € Einkommen hat (§ 1 Absatz 1a).

Das Einkommen wird ohne Kindergeld und ohne Absetzbeträge nach § 11b SGB II gerechnet. Mit 18 endet der Anspruch. Für die Prüfung ab 12 Jahren zieht das Jugendamt den Bescheid des Jobcenters aus dem Monat des 12. Geburtstags heran.

Wenn dein Kind bald 12 wird, bereite die Nachweise vor und frage das Jugendamt nach dem Prüfzeitpunkt. Wer früh klärt, ob das Kind Bürgergeld bezieht, vermeidet Lücken, in denen kein Vorschuss gezahlt wird.

Wird Kindergeld vom Unterhaltsvorschuss abgezogen?

Ja, nach § 2 Absatz 2 UVG mindert sich der Unterhaltsvorschuss um das Kindergeld für ein erstes Kind, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Anspruch auf volles Kindergeld hat.

2026 sind das 259 € (§ 66 EStG), unabhängig davon, das wievielte Kind das Kind in deiner Familie ist. Beispiel: Der Mindestunterhalt von 558 € in der zweiten Altersstufe ergibt abzüglich 259 € einen Vorschuss von 299 €.

Zusammen mit dem Kindergeld erhält der Elternteil also den vollen Mindestunterhalt von 558 € für das Kind. Dasselbe gilt, wenn ein Dritter, nicht der andere Elternteil, das Kindergeld bezieht.

Hast du keinen Kindergeldanspruch, entfällt der Abzug, im Rechner stellst du das bei „Anspruch auf volles Kindergeld“ ein. Prüfe deinen Kindergeldbescheid, bevor du den Antrag stellst.

Der Abzug verhindert, dass dasselbe Kind das Kindergeld doppelt erhält, einmal als Kindergeld und einmal im Vorschuss. Gib im Rechner an, ob ein Anspruch besteht.

Was wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet?

Nach § 2 Absatz 3 UVG werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und Waisenbezüge einschließlich entsprechender Schadenersatzleistungen angerechnet, die in demselben Monat erzielt werden.

Sie mindern den Vorschuss voll: Zahlt der Vater 100 €, sinkt der Vorschuss für ein Kind von 8 Jahren von 299 € auf 199 €.

Für Kinder, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, kommt § 2 Absatz 4 hinzu: Einkünfte aus Vermögen und zumutbarer Arbeit werden zur Hälfte angerechnet, nach Abzug von einem Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, das sind 102,50 €, und bei Auszubildenden von zusätzlich 100 €.

Bei 900 € Ausbildungsvergütung sind das 348,75 €. Der Rechner zeigt beide Anrechnungen getrennt nach Unterhalt und Einkünften an, damit du siehst, welche Zahlung den Vorschuss wie stark mindert.

Gib deinem Jugendamt jede Änderung an Zahlungen und Einkünften rechtzeitig bekannt, damit keine Überzahlung entsteht, die du später zurückzahlen müsstest.

Wie beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

Den Antrag stellst du bei der Unterhaltsvorschussstelle des zuständigen Jugendamts, häufig auch online.

Die Leistung wird erbracht, sobald ein wirksamer Antrag gestellt wurde und die Voraussetzungen vorliegen; liegen alle Voraussetzungen am Beginn des Antragsmonats vor, besteht der Anspruch ab dem Ersten dieses Monats (§ 4 Absatz 1 UVG).

Rückwirkend wird höchstens der letzte Monat vor dem Antragsmonat gezahlt, wenn du dich zumutbar bemüht hast, den anderen Elternteil zur Zahlung zu bewegen (§ 4 Absatz 2). Deshalb stelle den Antrag früh.

Halte Geburtsurkunde, Nachweise zum Kindergeld, Angaben zum anderen Elternteil und Zahlungsnachweise bereit. Das Jugendamt fragt den anderen Elternteil nach Auskünften (§ 6) und verlangt den gezahlten Vorschuss von ihm zurück.

Rechne vorher mit dem Rechner, was du erwarten kannst, und stelle den Antrag, auch wenn der Betrag niedrig ausfällt, denn er wirkt erst ab dem Antragsmonat.

Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Die Unterhaltsleistung wird bis zum Entfallen des Anspruchs erbracht und für diese Dauer bewilligt (§ 3 UVG).

Eine feste Höchstdauer nennt das Gesetz nicht, der Anspruch besteht also, solange die Voraussetzungen vorliegen: Das Kind lebt bei einem alleinstehenden Elternteil, der andere Elternteil zahlt nicht oder nicht regelmäßig, und bis zum 12.

Geburtstag gibt es keine weitere Bedingung. Zwischen 12 und 18 Jahren gelten die Bedingungen des § 1 Absatz 1a, die das Jugendamt in bestimmten Zeitabständen neu prüft. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres endet der Anspruch.

Er entfällt auch, wenn der Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt oder die Auskünfte verweigert (§ 1 Absatz 3). Meldest du Änderungen, etwa einen Umzug oder neue Einkünfte, nicht rechtzeitig, kann das Jugendamt Beträge zurückfordern.

Teile deshalb jede Änderung der Wohnsituation, des Kindergeldes und der Zahlungen des anderen Elternteils umgehend mit, am besten schriftlich.

Gilt die 600-Euro-Grenze ab 12 Jahren?

Ab dem 12. Geburtstag verlangt § 1 Absatz 1a UVG für den Anspruch bis 18 eine von zwei Bedingungen.

Entweder bezieht das Kind keine Leistungen nach dem SGB II, oder die Unterhaltsleistung kann seine Hilfebedürftigkeit vermeiden; ist das nicht der Fall, braucht der Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens 600 € Einkommen im Monat.

Gerechnet wird das Einkommen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II mit Ausnahme des Kindergeldes, und Beträge nach § 11b SGB II dürfen nicht abgezogen werden.

Der Rechner prüft das: Bei Bürgergeldbezug des Kindes und 500 € Einkommen meldet er keinen Anspruch, bei 600 € 394 € im Monat. Entscheidend ist der Bescheid des Jobcenters für den Monat des 12. Geburtstags.

Bei Zweifeln frage das Jugendamt, ob die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit vermeiden kann, und lege den Bescheid des Jobcenters, die Gehaltsabrechnungen und den Kindergeldbescheid vor.

Muss der andere Elternteil den Vorschuss zurückzahlen?

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den anderen Elternteil geht in Höhe der Unterhaltsleistung auf das Land über (§ 7 UVG), zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch.

Das Land holt das Geld beim zahlungspflichtigen Elternteil zurück, soweit dieser leistungsfähig ist.

Für die Vergangenheit kann der Elternteil nur ab dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, an dem die Voraussetzungen des § 1613 BGB vorlagen oder er vom Antrag Kenntnis erhielt und belehrt wurde.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss nichts zurückzahlen, solange der Vorschuss zu Recht gezahlt wurde. Wende dich bei Fragen an die Unterhaltsvorschussstelle und teile ihr jede Zahlung mit, damit nichts doppelt gezahlt wird.

Frage bei Unsicherheit nach, welche Angaben sie vom anderen Elternteil verlangt. Das Jugendamt informiert dich über den Stand der Rückforderung, soweit es dich betrifft; Anfragen an den anderen Elternteil stellt die Behörde, nicht du.

Hinweise

Anspruch, Höhe und Antrag einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst, ob ein Anspruch besteht, dann die Höhe. Unter 12 Jahren genügt es, dass das Kind bei einem alleinstehenden Elternteil lebt und der andere nicht oder nicht regelmäßig zahlt; ab 12 Jahren prüft der Rechner die Bürgergeld- und die Einkommensbedingung.

Der Vorschuss gleicht nur die Lücke aus: Zahlt der andere Elternteil 100 €, sinkt die Leistung in der zweiten Altersstufe von 299 € auf 199 €; bei gezahlten 299 € oder mehr gibt es nichts mehr.

Wer mit Kindergeld und Vorschuss plant, kommt auf den vollen Mindestunterhalt: 259 € plus 299 € sind 558 €. Stelle den Antrag früh. Der Anspruch beginnt im Antragsmonat, rückwirkend wird höchstens der Vormonat gezahlt (§ 4 UVG).

Die Leistung wird bis zum Wegfall des Anspruchs bewilligt, eine feste Höchstdauer nennt das Gesetz nicht (§ 3). Rechne außerdem mit der Jahressumme: Bei 299 € im Monat sind es 3.588 € im Jahr, bei 199 € 2.388 €.

Anwendung

Vorschuss bei Teilzahlung: Beispiel Mia und Jonas

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Fall Jonas, 8 Jahre: Mindestunterhalt 558 € minus Kindergeld 259 € gleich 299 €, minus Unterhalt 100 € gleich 199 € Unterhaltsvorschuss im Monat Ausgangslage: Mia Sommer ist alleinerziehend, ihr Sohn Jonas ist 8 Jahre alt. Der Vater zahlt nur unregelmäßig und überweist im Schnitt 100 € im Monat. Mia bezieht das volle Kindergeld und fragt, was ihr das Jugendamt zahlen kann.

Eingaben: Alter 8 Jahre, Unterhaltszahlung 100 €, Anspruch auf volles Kindergeld ja. Ergebnis: Der Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe beträgt 558 €, nach Abzug des Kindergeldes von 259 € bleiben 299 €.

Der Unterhalt von 100 € wird angerechnet, der Unterhaltsvorschuss beträgt 199 € im Monat, das sind 2.388 € im Jahr.

Entscheidung: Mia stellt den Antrag bei der Unterhaltsvorschussstelle noch im selben Monat, weil der Anspruch erst mit dem Antrag beginnt.

Zahlt der Vater künftig mehr oder gar nichts, meldet sie die Änderung, denn die Höhe richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten Unterhalt.

Mit Kindergeld und Vorschuss hat die Familie 558 € für Jonas im Monat, mit den 100 € des Vaters insgesamt 658 €.

Wird Jonas 12, steigt der Mindestunterhalt auf 653 € und der Vorschuss ohne Zahlung des Vaters auf 394 €, dann prüft das Jugendamt die Bedingungen neu.

Fallstricke

Typische Fehler beim Unterhaltsvorschuss

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: das Kindergeld vergessen. Der Mindestunterhalt von 558 € ist nicht der Vorschuss; abgezogen werden 259 €, übrig bleiben 299 €.

Der zweite Fehler: den Anspruch ab 12 Jahren für selbstverständlich halten. Bezieht das Kind Bürgergeld und hat der Elternteil weniger als 600 € Einkommen, besteht ohne Prüfung der Hilfebedürftigkeit kein Anspruch.

Der dritte Fehler: Unterhalt nur zur Hälfte zu rechnen. Gezahlter Unterhalt und Waisenbezüge werden voll angerechnet; die Hälfte gilt nur für Einkünfte eines Kindes ohne allgemeinbildende Schule.

Der vierte Fehler: mit dem Alter am Jahresanfang zu rechnen. Die höhere Altersstufe gilt ab dem Monat des Geburtstags, also schon ab dem Monat, in dem das Kind 6 oder 12 Jahre alt wird.

Wer einen Antrag mit der alten Stufe stellt, verschenkt Geld, und wer die höhere Stufe zu früh ansetzt, rechnet zu hoch.

Nächster Schritt

Unterhaltsvorschuss: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Unterhaltsvorschuss ist der Mindestunterhalt der Altersstufe minus Kindergeld minus Anrechnungen: 2026 sind das 227 €, 299 € und 394 € im Monat, wenn der andere Elternteil nichts zahlt.

Bis 11 Jahre gibt es ihn ohne weitere Bedingung, ab 12 Jahren bis 18 nur bei fehlendem Bürgergeldbezug oder mindestens 600 € Einkommen des Elternteils. Dein nächster Schritt: Rechne deinen Fall durch und stelle den Antrag beim Jugendamt.

Weitere Rechner helfen bei Kindesunterhalt, Kindergeld und Kinderzuschlag. Prüfe alle Angaben vor dem Antrag noch einmal und halte die Nachweise bereit.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Altersstufen, Teilzahlung und Ausbildung

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Unterhaltsvorschuss 227,00 € im Monat | 2.724,00 € im Jahr | Mindestunterhalt 486,00 €

Kind unter 6 Jahren

Alter des Kindes
3 Jahre
Unterhaltszahlung des anderen Elternteils
0 €/Monat
Waisenrente oder Waisenbezüge
0 €/Monat
Anspruch auf volles Kindergeld
Ja, volles Kindergeld für das erste Kind

Beispiel 2 · Mittel · Unterhaltsvorschuss 199,00 € im Monat | 2.388,00 € im Jahr | angerechnet 100,00 €

Teilzahlung von 100 €

Alter des Kindes
8 Jahre
Unterhaltszahlung des anderen Elternteils
100 €/Monat
Waisenrente oder Waisenbezüge
0 €/Monat
Anspruch auf volles Kindergeld
Ja, volles Kindergeld für das erste Kind

Beispiel 3 · Komplex · Unterhaltsvorschuss 49,00 € im Monat | 588,00 € im Jahr | angerechnet 250,00 €

Unterhalt und Waisenrente

Alter des Kindes
8 Jahre
Unterhaltszahlung des anderen Elternteils
150 €/Monat
Waisenrente oder Waisenbezüge
100 €/Monat
Anspruch auf volles Kindergeld
Ja, volles Kindergeld für das erste Kind

Beispiel 4 · Komplex · Unterhaltsvorschuss 394,00 € im Monat | 4.728,00 € im Jahr | Anspruch ja

14 Jahre, Bürgergeld, Elternteil mit 600 €

Alter des Kindes
14 Jahre
Unterhaltszahlung des anderen Elternteils
0 €/Monat
Waisenrente oder Waisenbezüge
0 €/Monat
Anspruch auf volles Kindergeld
Ja, volles Kindergeld für das erste Kind

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Unterhaltsvorschuss 45,25 € im Monat | 543,00 € im Jahr | angerechnet 348,75 €

16 Jahre, Ausbildung, 900 € Vergütung

Alter des Kindes
16 Jahre
Unterhaltszahlung des anderen Elternteils
0 €/Monat
Waisenrente oder Waisenbezüge
0 €/Monat
Anspruch auf volles Kindergeld
Ja, volles Kindergeld für das erste Kind

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

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Weiternutzung

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  • Unterhaltsvorschuss 2026 nach Altersstufen: bis 5 Jahre 227 €, 6 bis 11 Jahre 299 €, 12 bis 17 Jahre 394 € im Monat

    Unterhaltsvorschuss-Rechner: Mindestunterhalt 2026 abzüglich 259 € Kindergeld nach Altersstufen

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  • Fall Jonas, 8 Jahre: Mindestunterhalt 558 € minus Kindergeld 259 € gleich 299 €, minus Unterhalt 100 € gleich 199 € Unterhaltsvorschuss im Monat

    Unterhaltsvorschuss-Rechner: Vorschuss bei Teilzahlung des Vaters im Fall Jonas, Alter 8 Jahre

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Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 und ersetzt weder den Bescheid der Unterhaltsvorschussstelle noch eine Rechtsberatung. Teilmonate, Ausländerregeln, Zusammenleben mit dem anderen Elternteil und Auskunftspflichten sind nicht abgebildet; über den Anspruch entscheidet das Jugendamt.

Quelle: Unterhaltsvorschussgesetz (§§ 1 bis 4, 7), Mindestunterhaltsverordnung § 1, BGB § 1612a, EStG § 66; abgerufen am 11.10.2026.

Stand: 2026-10-11

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
11. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen
Formeln basieren auf
UhVorschG §§ 1, 2, 4, 7, MinUhV § 1, BGB § 1612a, EStG § 66, Stand 11.10.2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Unterhaltsvorschuss. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/unterhaltsvorschuss-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Unterhaltsvorschuss. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/unterhaltsvorschuss-rechner

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