Welche Tarifverträge gelten im öffentlichen Dienst?
Im öffentlichen Dienst in Deutschland gibt es mehrere wichtige Tarifverträge: Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt für Beschäftigte der Kommunen (TVöD-VKA) und des Bundes (TVöD-Bund). Der TV-L (Tarifvertrag der Länder) gilt für die meisten Länderbeschäftigten, ausgenommen Bayern (TV-L Bayern) und Hessen (TV-H). Beamte sind nicht tariflich angestellt, sondern erhalten gesetzlich geregelte Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder den Landesbesoldungsgesetzen. Für die Einstufung in Entgelt- oder Besoldungsgruppen gibt es jeweils eigene Eingruppierungsvorschriften. Diese Rechner helfen dir, das Grundgehalt in den wichtigsten Systemen schnell nachzuschlagen.
Was ist der Unterschied zwischen Tarifvertrag und Besoldung?
Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit einem Arbeitsvertrag (Angestellte) fallen unter den TVöD oder TV-L; ihre Vergütung heißt Entgelt und ist in Entgeltgruppen mit Erfahrungsstufen gegliedert. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, haben keinen Arbeitsvertrag und erhalten Bezüge, die gesetzlich als Besoldung nach Besoldungsgruppen (A, B, W, R) festgesetzt werden. Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, haben aber keinen Rentenanspruch – stattdessen erhalten sie nach einer bestimmten Dienstzeit eine Beamtenpension. Angestellte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und können Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten, Beamte nicht.
Wann lohnt sich eine Karriere im öffentlichen Dienst finanziell?
Das hängt stark vom Vergleich mit dem Privatsektor und der Karrierestufe ab. Der öffentliche Dienst bietet im Einstieg für viele Berufsgruppen marktübliche oder etwas niedrigere Gehälter, gleicht dies aber durch hohe Arbeitsplatzsicherheit, geregelte Arbeitszeiten, transparente Gehaltstabellen und Zusatzleistungen wie Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt aus. Beamte genießen zusätzlich unkündbare Planstellen und eine Beamtenpension. Im höheren Dienst (EG 13–15 oder A 13–A 16) sind die Gehälter wettbewerbsfähig; in hoch spezialisierten IT- oder Ingenieursberufen bleibt der öffentliche Dienst oft hinter dem Privatsektor zurück. Mit den Rechnern auf dieser Seite kannst du Brutto und Netto schnell vergleichen.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im öffentlichen Dienst?
Die Jahressonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld) ist tariflich geregelt und wird im November ausgezahlt. Im TVöD-VKA beträgt sie für EG 1–8 rund 90 Prozent eines Monatsentgelts, für EG 9–12 rund 75 Prozent und für EG 13–15 rund 64 Prozent. Im TV-L fällt sie etwas geringer aus: typischerweise 51 bis 80 Prozent je nach Entgeltgruppe. Beamte des Bundes erhalten eine Sonderzahlung von rund 60 Prozent (gesetzlich variierend). Zusätzlich kann ein jährliches Leistungsentgelt (TVöD) ausgezahlt werden, das aus internen Zielvereinbarungen folgt. Alle genannten Werte sind in den Monatsrechnern dieser Seite bewusst nicht enthalten, um das Grundentgelt klar darzustellen.
Gilt für alle öffentlichen Arbeitgeber derselbe Tarifvertrag?
Nein. Der öffentliche Dienst ist in Deutschland dreigeteilt: Bund (TVöD-Bund), Kommunen (TVöD-VKA) und Länder (TV-L, TV-L Bayern, TV-H). Dazu kommen Sonderbereiche wie der kirchliche öffentliche Dienst (KAO, AVR) oder der Sozial- und Erziehungsdienst, der im TVöD-VKA durch den Sonderbereich S (eigene Entgelttabelle) abgebildet wird. An Hochschulen gilt in der Regel TV-L, für Professuren das W-Besoldungssystem. Für kommunale Krankenhäuser mit entsprechendem Tarifvertrag können Sonderregelungen gelten. Die Rechner auf dieser Seite bilden den regulären TVöD-VKA, TVöD-Bund, TV-L West und die Bundesbesoldung A ab.
Wie werde ich in eine Entgeltgruppe eingruppiert?
Die Eingruppierung richtet sich nach § 12 TVöD bzw. der Entgeltordnung zum TVöD. Grundsätzlich bestimmt die überwiegende Tätigkeit die Gruppe, nicht der Ausbildungsabschluss allein. Tätigkeiten ohne besondere Anforderungen starten in EG 1–4, Fachkräfte mit Berufsausbildung in EG 5–8, Beschäftigte mit Fachhochschulabschluss oder Spezialwissen in EG 9–10 und Akademiker mit abgeschlossenem Hochschulstudium in EG 11–15. Die genaue Eingruppierung nimmt der Arbeitgeber vor, der Betriebs- oder Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht. Wenn du unsicher bist, kannst du deine Tätigkeit und Qualifikation der Entgeltordnung direkt gegenüberstellen oder dich von ver.di oder dem dbb beraten lassen.
Wie lange dauert es, von Stufe 1 zu Stufe 6 zu gelangen?
Die Erfahrungsstufen steigen im TVöD nach folgenden Zeiträumen einschlägiger Berufserfahrung: von Stufe 1 auf 2 nach einem Jahr, Stufe 2 auf 3 nach zwei Jahren, Stufe 3 auf 4 nach drei Jahren, Stufe 4 auf 5 nach vier Jahren, Stufe 5 auf 6 nach fünf Jahren. Damit beträgt der gesamte Weg von Stufe 1 zu Stufe 6 mindestens 15 Jahre einschlägiger Berufserfahrung. Bei einem Arbeitgeberwechsel werden bereits erworbene einschlägige Erfahrungszeiten angerechnet, wenn der neue Arbeitgeber dies bestätigt. Im TV-L existiert in EG 1–3 keine Stufe 6; diese Gruppen erreichen Stufe 5 als Höchststufe.
Welche Rechner sind für den öffentlichen Dienst verfügbar?
Diese Unterkategorie bietet Rechner für die wichtigsten Tarifsysteme: den TVöD-Rechner für Kommunal- und Bundesbeschäftigte (EG 1–15, TVöD-VKA und TVöD-Bund, Tabelle West 2025), den TV-L-Rechner für Länderbeschäftigte (EG 1–15, Tabelle West 2025) und den Besoldungsrechner für Bundesbeamte (A 2–A 16, Bund West 2025). Alle Rechner zeigen das monatliche Bruttogehalt direkt aus der offiziellen Tabelle und ergänzen eine Netto-Schätzung nach Steuerklasse. Für eine genaue Lohn- und Gehaltsabrechnung ist die tatsächliche Abrechnung des Arbeitgebers oder Dienstherrn maßgeblich.