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Besoldungsrechner 2026: Beamtengehalt A-Besoldung berechnen

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Kurzantwort

Besoldungsrechner 2026: Besoldungsgruppe (A 2–A 16) und Dienstaltersstufe (1–8) wählen – der Rechner schlägt das Grundgehalt nach Bundesbesoldungstabelle A West 2026 (ab 01.05.2026) nach. Beamte zahlen keine SV-Beiträge; das Netto ergibt sich aus Grundgehalt minus Lohnsteuer und Soli. Zulagen und Familienzuschlag nicht enthalten.

Bundesbeamtengehalt 2026 berechnen: alle 15 Besoldungsgruppen A 2–A 16 in den Stufen 1–8...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Besoldungsrechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Besoldungsrechner schlägt das monatliche Grundgehalt für Bundesbeamte nach der A-Besoldung (Bundesbesoldungsgesetz, BBesG) nach – für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 in den Dienstaltersstufen 1 bis 8. Grundlage ist die Bundesbesoldungstabelle West 2026 (gültig ab 1.

Mai 2026). Die A-Besoldung gilt für Beamte im einfachen Dienst (A 2–A 6), mittleren Dienst (A 6–A 9), gehobenen Dienst (A 9–A 13) und höheren Dienst (A 13–A 16). Zusätzlich schätzt der Rechner das Netto nach Steuerklasse – als grobe Orientierung.

Zulagen, Familienzuschlag und Sonderzahlungen sind nicht enthalten.

Die A-Besoldung ist das Grundgehaltssystem für Beamte und ordnet jeder Laufbahn eine Besoldungsgruppe zu – vom einfachen Dienst in A 2 bis A 6 über den mittleren Dienst in A 6 bis A 9 und den gehobenen Dienst in A 9 bis A 13 bis zum höheren Dienst in A 13 bis A 16.

Innerhalb jeder Gruppe steigt das Gehalt über die Dienstaltersstufen 1 bis 8. Der Rechner liest das monatliche Grundgehalt aus der Bundesbesoldungstabelle West 2026 (ab 1. Mai 2026) ab und schätzt daraus ein Netto.

Weil Familienzuschlag und Zulagen ausgeklammert bleiben, zeigt er das Grundgehalt klar; alle Werte sind ohne Gewähr.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Der Rechner benötigt sechs Angaben: Besoldungsgruppe (A 2 bis A 16), Dienstaltersstufe (Stufe 1 bis 8), Steuerklasse (I bis VI), Kirchensteuerpflichtig (ja oder nein), Bundesland für die Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent) und Anzahl Kinder für die Steuer (0 bis 6). Die Stufe richtet sich nach der Dienstzeit gemäß § 27 Abs.

3 BBesG; Stufe 7 und 8 sind reguläre Erfahrungsstufen, die nach vier Jahren in der jeweiligen Vorstufe erreicht werden. Für die Netto-Schätzung gibst du Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Bundesland und Kinderzahl ein.

Beachte: Beamte zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, haben aber eigene Versorgungsleistungen.

Deshalb rechnet der Rechner für Beamte ohne Sozialversicherungsbeiträge und zieht allein Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.

Das ausgewiesene Netto liegt bei gleichem Brutto entsprechend höher als bei Tarifbeschäftigten.

Die Besoldungsgruppe ergibt sich aus deinem Amt und deiner Laufbahn, die Dienstaltersstufe aus der Dienstzeit; welche Stufe dir zusteht, ergibt sich aus deiner Besoldungsmitteilung. Beide Werte findest du in deiner Besoldungsmitteilung.

Für die Netto-Schätzung ergänzt du Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland und Kinderzahl.

Behalte im Hinterkopf, dass Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen – die Schätzung nähert das Netto deshalb nur an und ersetzt keine Besoldungsabrechnung.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Besoldungsrechner: A-Besoldung Bundesbeamte West 2026 mit Brutto-Netto-Beispiel A 13 Stufe 4 Das Grundgehalt wird direkt aus der Bundesbesoldungstabelle A West 2026 (ab 01.05.2026) abgelesen: Reihe = Besoldungsgruppe, Spalte = Dienstaltersstufe. Beispiel: A 13 Stufe 4 ergibt 6.106,15 Euro brutto pro Monat.

Hinweis zur Netto-Schätzung für Beamte: Im Gegensatz zu Angestellten zahlen Beamte keine regulären SV-Beiträge. Stattdessen besteht Anspruch auf Beihilfe und Pensionsansprüche, die nicht als Abzug erscheinen.

Der Rechner zieht bei Beamten deshalb gar keine Sozialversicherungsbeiträge ab, sondern nur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – das ist eine Annäherung für Vergleichszwecke, nicht die tatsächliche Abrechnung.

Das Grundgehalt selbst ist ein reiner Tabellenwert: Zeile ist die Besoldungsgruppe, Spalte die Dienstaltersstufe – für A 13 Stufe 4 sind das 6.106,15 Euro brutto im Monat, woraus sich in Steuerklasse I ohne Kinder 1.592,25 Euro Lohnsteuer und ein geschätztes Netto von 4.513,90 Euro ergeben.

Der Solidaritätszuschlag bleibt hier bei null, weil die Jahreslohnsteuer unter der Freigrenze von 20.350 Euro liegt.

Für die Netto-Schätzung geht der Rechner davon aus, dass die Lohnsteuer nach dem Tarif des § 32a EStG anfällt, ergänzt um Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die für Angestellte üblichen Sozialversicherungsbeiträge entfallen bei Beamten; an ihrer Stelle stehen Beihilfe und die spätere Pension, die in der Rechnung nicht als Abzug erscheinen.

Deshalb ist das ausgewiesene Netto ausdrücklich eine Vergleichsgröße und weicht von der tatsächlichen Besoldungsabrechnung ab.

Nachschlagen

Besoldungstabelle A 2026: Grundgehalt Bundesbeamte nach Besoldungsgruppe und Stufe

Vollständige Bundesbesoldungstabelle A (gültig ab 1. Mai 2026), erzeugt aus der hinterlegten Rechenfunktion. Gezeigt werden alle 15 Besoldungsgruppen A 2–A 16 in den Dienstaltersstufen 1–8. Familienzuschlag, Stellenzulagen und Kirchensteuer sind nicht enthalten. Gilt nur für Bundesbeamte – Landesbeamte folgen eigenen Besoldungsgesetzen.

Bundesbesoldung A 2026 – Monatliches Grundgehalt in Euro (gültig ab 01.05.2026, alle 15 Besoldungsgruppen)
BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8
A 2 (einfacher D.) ¹2.787,39 €2.846,33 €2.905,30 €2.952,67 €3.000,12 €3.047,57 €3.095,04 €3.142,49 €
A 3 (einfacher D.)2.866,27 €2.925,90 €2.985,57 €3.033,59 €3.081,60 €3.129,63 €3.177,66 €3.225,67 €
A 4 (einfacher D.)2.921,59 €2.992,87 €3.064,16 €3.120,89 €3.177,66 €3.234,42 €3.291,15 €3.343,56 €
A 5 (einfacher D.)2.941,92 €3.030,68 €3.101,97 €3.171,84 €3.241,72 €3.313,02 €3.382,83 €3.451,24 €
A 6 (mittlerer D.)3.000,12 €3.103,46 €3.208,20 €3.288,24 €3.371,20 €3.451,24 €3.539,98 €3.617,11 €
A 7 (mittlerer D.)3.138,37 €3.230,07 €3.350,86 €3.474,50 €3.595,28 €3.717,53 €3.809,21 €3.900,87 €
A 8 (mittlerer D.)3.307,17 €3.417,78 €3.573,45 €3.730,64 €3.887,77 €3.996,91 €4.107,50 €4.216,64 €
A 9 (geh./mittl. D.)3.551,63 €3.660,77 €3.832,50 €4.007,09 €4.178,78 €4.295,50 €4.416,92 €4.535,33 €
A 10 (gehobener D.)3.785,90 €3.935,78 €4.152,63 €4.370,42 €4.592,27 €4.746,67 €4.901,02 €5.055,47 €
A 11 (gehobener D.)4.295,50 €4.524,81 €4.752,65 €4.981,98 €5.139,35 €5.296,74 €5.454,13 €5.611,55 €
A 12 (gehobener D.)4.589,29 €4.860,59 €5.133,38 €5.404,66 €5.593,53 €5.779,40 €5.966,76 €6.157,12 €
A 13 (höherer D.)5.343,23 €5.598,03 €5.851,33 €6.106,15 €6.281,51 €6.458,41 €6.633,75 €6.806,11 €
A 14 (höherer D.)5.488,61 €5.816,86 €6.146,62 €6.474,87 €6.701,18 €6.929,06 €7.155,35 €7.383,21 €
A 15 (höherer D.)6.659,23 €6.956,02 €7.182,35 €7.408,70 €7.635,02 €7.859,85 €8.084,70 €8.308,00 €
A 16 (höherer D.)7.323,25 €7.668,02 €7.928,80 €8.189,62 €8.448,92 €8.711,24 €8.972,03 €9.229,88 €

Bundesbesoldungstabelle A, gültig ab 01.05.2026, erzeugt aus BESOLDUNG_BUND_A_WEST_2025. Familienzuschlag (verheiratet Stufe 1: 181,36 €/Monat ab 01.05.2026; kinderbezogener Anteil: 154,99 € für 1./2. Kind, 482,89 € ab 3. Kind; §§ 39–41 BBesG, Anlage V), Stellenzulagen und etwaige Sonderzahlungen kommen hinzu. Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge. Für Landesbeamte gelten eigene Tabellen. ¹ A 2 ist in zwei unabhängig geprüften Primärquellen nicht ausgewiesen; der Rechner verwendet den im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Wert. Quelle: Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) i. V. m. §§ 27, 39–41 BBesG, BMI.

Familienzuschlag Bund 2026: Beträge nach Anlage V BBesG

Der Familienzuschlag ist im Grundgehalt der Besoldungstabelle (oben) nicht enthalten und wird gesondert gezahlt. Er besteht aus einem verheirateten-/lebenspartnerschaftsbezogenen Sockelbetrag (Stufe 1) und einem kinderbezogenen Anteil je Kind.

Familienzuschlag Bundesbeamte ab 01.05.2026 – feste Monatsbeträge nach § 40 BBesG i. V. m. Anlage V
FamilienzuschlagBetrag ab 01.05.2026Rechtsgrundlage
Stufe 1 (verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft)181,36 €/Monat§ 40 Abs. 1 BBesG, Anlage V
Kinderbezogener Anteil, 1. und 2. Kind (je Kind)154,99 €/Monat§ 40 Abs. 2 BBesG, Anlage V
Kinderbezogener Anteil, ab dem 3. Kind (je Kind)482,89 €/Monat§ 40 Abs. 2 BBesG, Anlage V

Werte gelten für die Bundesbesoldung, Stand 01.05.2026. Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt aus der Besoldungstabelle A gezahlt und ist in den Ergebnissen dieses Rechners nicht enthalten. Für Landesbeamte gelten teils abweichende Landestabellen. Quelle: § 40 BBesG i. V. m. Anlage V, Bundesministerium des Innern.

Ausblick

Was ändert sich bei der Bundesbesoldung nach 2027?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Bundesbesoldung folgt dem Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst des Bundes 2025 (Laufzeit 1. Januar 2025 bis 31. März 2027): Die letzte tabellenwirksame Erhöhung wurde zum 1. Mai 2026 mit 2,8 Prozent wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen.
  • Bis zum Laufzeitende am 31. März 2027 sind keine weiteren Erhöhungen der Bundesbesoldung vorgesehen – die im Rechner hinterlegte Tabelle West 2026 bleibt bis dahin gültig.
  • Verhandlungen für die nächste Tarif- und Besoldungsrunde ab April 2027 beginnen erfahrungsgemäß einige Monate vor Laufzeitende; zu Höhe oder Zeitpunkt einer neuen Anpassung liegt noch kein Ergebnis vor – Entwurf, kann sich ändern.
  • Für Landesbeamte verlaufen Tarif- und Besoldungsrunden unabhängig vom Bund – einzelne Länder passen ihre Tabellen zu anderen Terminen und in anderer Höhe an als der Bund.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: oeffentlicher-dienst.info – Besoldung Bund

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Besoldungsrechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Besoldungstabelle 2026 für Bundesbeamte?

Die Bundesbesoldungstabelle A West gilt in der im Rechner hinterlegten Fassung ab dem 1. Mai 2026 und deckt alle 15 Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 in je 8 Dienstaltersstufen ab.

Das monatliche Grundgehalt beginnt bei 2.787,39 Euro (A 2, Stufe 1) und reicht bis 9.229,88 Euro (A 16, Stufe 8, run-calc bestätigt).

Zur Einordnung: A 7 Stufe 2 liegt bei 3.230,07 Euro, A 9 Stufe 4 bei 4.007,09 Euro und A 13 Stufe 4 bei 6.106,15 Euro brutto im Monat.

Die Tabelle enthält bereits die Erhöhungen der laufenden Tarif- und Besoldungsrunde von 3,0 Prozent (2025) und 2,8 Prozent (zum 1. Mai 2026).

Familienzuschlag, Stellenzulagen und eine gesonderte Jahressonderzahlung sind in diesen Beträgen nicht enthalten – der Rechner gibt ausschließlich das tabellarische Grundgehalt aus.

Wähle im Rechner oben Besoldungsgruppe und Stufe, um den genauen Betrag für deine Einstufung abzulesen.

Was ist die A-Besoldung und für wen gilt sie?

Die A-Besoldung ist der größte Teil der Bundesbeamtenbesoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und deckt die allgemeine Verwaltungslaufbahn vom einfachen bis zum höheren Dienst ab: A 2–A 5 einfacher Dienst, A 6–A 9 mittlerer Dienst, A 9–A 13 gehobener Dienst, A 13–A 16 höherer Dienst.

Daneben gibt es die B-Besoldung für Spitzenpositionen (Ministerialräte, Staatssekretäre), die W-Besoldung für Professoren und die R-Besoldung für Richter – diese drei sind im Besoldungsrechner nicht enthalten, ebenso wenig wie die Landesbesoldung der 16 Bundesländer, die seit der Föderalismusreform 2006 eigene Tabellen führen.

Insgesamt umfasst die Bundesbesoldungsordnung A 15 Gruppen mit je bis zu 8 Erfahrungsstufen, deren Grundgehalt von 2.787,39 Euro bis 9.229,88 Euro monatlich reicht (run-calc, A 2 Stufe 1 bzw. A 16 Stufe 8).

Die Beträge werden regelmäßig durch Tarif- und Besoldungsrunden angepasst, zuletzt zum 1. Mai 2026.

Wie unterscheiden sich Beamtenbesoldung und Tarifgehalt (TVöD/TV-L)?

Beamte erhalten keine Vergütung nach TVöD oder TV-L, sondern Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsgesetz.

Der wichtigste Unterschied: Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – bei Tarifbeschäftigten sind das zusammen rund 21,75 Prozent des Bruttos (Rentenversicherung 9,3 %, Krankenversicherung rund 8,75 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Pflegeversicherung 2,4 % für Kinderlose).

Der Besoldungsrechner zieht bei Beamten deshalb ausschließlich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab: Bei A 13 Stufe 4 in Steuerklasse I ergibt das aus 6.106,15 Euro brutto ein geschätztes Netto von 4.513,90 Euro (run-calc).

Im Gegenzug haben Beamte Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten statt gesetzlicher Krankenversicherung und auf Pension statt gesetzlicher Rente.

Ein direkter Nettovergleich zwischen Beamten- und Tarifgehalt ohne diese Unterschiede ist deshalb irreführend.

Was enthält das Grundgehalt nicht – und wie hoch ist der Familienzuschlag?

Der Besoldungsrechner gibt ausschließlich das tabellarische Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Stufe aus, zum Beispiel 6.106,15 Euro für A 13 Stufe 4 (run-calc).

Nicht enthalten sind der Familienzuschlag, Stellenzulagen, Erschwerniszulagen und Auslandsdienstbezüge – diese Beträge musst du selbst addieren, um auf das tatsächliche Bruttoeinkommen zu kommen.

Der Familienzuschlag ist eine feste Zulage nach § 40 BBesG in Verbindung mit Anlage V: Stufe 1 für verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Beamte beträgt ab dem 1.

Mai 2026 monatlich 181,36 Euro, hinzu kommt ein kinderbezogener Anteil von 154,99 Euro für das erste und zweite Kind sowie 482,89 Euro je weiterem Kind ab dem dritten.

Für einen verheirateten A 13-Beamten in Stufe 4 mit zwei Kindern ergibt das zusätzlich zum Grundgehalt 181,36 Euro plus 2 × 154,99 Euro, also 491,34 Euro Familienzuschlag im Monat.

Stellenzulagen variieren stark je nach Behörde, etwa eine Polizeivollzugszulage oder eine Erschwerniszulage im Schichtdienst.

Der Rechner selbst zeigt diese Zusatzbeträge nicht an, weil Familienstand, Kinderzahl und Dienststelle keine Eingabefelder sind – sie sind hier zum Nachschlagen hinterlegt und müssen von Hand zum Grundgehalt addiert werden.

Wie steigt man in der Besoldung von Stufe zu Stufe auf?

Die Dienstaltersstufen steigen nach Erfahrungszeiten gemäß § 27 Abs. 3 BBesG: zwei Jahre in Stufe 1, jeweils drei Jahre in den Stufen 2 bis 4, jeweils vier Jahre in den Stufen 5 bis 7.

Von Stufe 1 bis zur Endstufe 8 summieren sich die Erfahrungszeiten damit auf 23 Dienstjahre – der Sprung von A 13 Stufe 1 (5.343,23 Euro) zu A 13 Stufe 8 (6.806,11 Euro, beide run-calc) macht in diesem Zeitraum ein Plus von 1.462,88 Euro monatlich aus.

Der Aufstieg läuft nicht automatisch: Nach § 27 Abs. 4 BBesG kann der Dienstherr den Aufstieg verzögern, wenn die Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen, und nach § 27 Abs. 6 BBesG bei dauerhaft herausragenden Leistungen eine Leistungsstufe vorziehen – begrenzt auf 15 Prozent der Beamten und Soldaten je Dienstherr, die die Endstufe noch nicht erreicht haben.

Welche Stufe konkret zusteht, ergibt sich aus der Besoldungsmitteilung, nicht aus einer allgemeinen Formel.

Welche Besoldungsgruppe gilt für welchen Dienstgrad?

Die Zuordnung von Dienstgraden zu Besoldungsgruppen ist im BBesG und in der Bundesbesoldungsordnung geregelt.

Typische Beispiele: Bundespolizeimeister A 7 (mittlerer Dienst, 3.138,37 bis 3.900,87 Euro laut Rechner), Polizeikommissar A 9 (gehobener Dienst, 3.551,63 bis 4.535,33 Euro), Regierungsrat als Einstieg in den höheren Dienst A 13 (5.343,23 bis 6.806,11 Euro), Oberregierungsrat A 14, Regierungsdirektor A 15 und Leitender Regierungsdirektor A 16 (7.323,25 bis 9.229,88 Euro, jeweils run-calc-Spannen über alle 8 Stufen).

Soldaten der Bundeswehr werden nach eigenen, im Wesentlichen parallelen Besoldungsgruppen eingestuft: Mannschaftsdienstgrade typischerweise A 3 bis A 7, Leutnante ab A 9, Stabsoffiziere A 13 bis A 15.

Wer die eigene Besoldungsgruppe kennt, gibt sie direkt im Rechner ein und erhält sofort das Grundgehalt für alle acht Erfahrungsstufen – nützlich für die langfristige Einkommensplanung über die gesamte Laufbahn.

Gilt der Besoldungsrechner auch für Landesbeamte (z. B. NRW, Bayern)?

Nein. Der Rechner bildet ausschließlich die Bundesbesoldungstabelle A West ab, gültig ab dem 1. Mai 2026.

Seit der Föderalismusreform I von 2006 haben alle 16 Bundesländer eigene Besoldungskompetenzen und eigene, jährlich in eigenen Tarif- und Besoldungsrunden angepasste Tabellen – etwa für Nordrhein-Westfalen oder Bayern.

Die Unterschiede sind erheblich: Einzelne Länder zahlen in bestimmten Gruppen über Bundesniveau, andere darunter, mit Abweichungen von teils mehreren Hundert Euro monatlich in derselben Besoldungsgruppe und Stufe.

Die Auswahl des Bundeslandes im Rechner steuert ausschließlich den Kirchensteuersatz von 8 oder 9 Prozent für die Netto-Schätzung – sie schaltet nicht auf eine Landesbesoldungstabelle um.

Für die genaue Landesbesoldung ist die Tabelle des jeweiligen Landesamts für Besoldung und Versorgung maßgeblich, nicht der Bundeswert dieses Rechners.

Was ist die Pension und wie unterscheidet sie sich von der Rente?

Beamte erhalten nach einer Mindestdienstzeit von in der Regel fünf Jahren bei Eintritt in den Ruhestand eine Pension (Ruhegehalt) statt gesetzlicher Rente.

Der Ruhegehaltssatz steigt pro Dienstjahr um 1,79375 Prozent, mindestens 35 Prozent, höchstens 71,75 Prozent des letzten ruhegehaltfähigen Grundgehalts nach 40 Dienstjahren.

Für einen A 13-Beamten in Stufe 8 (Grundgehalt 6.806,11 Euro, run-calc) ergibt der Höchstsatz von 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren rechnerisch rund 4.883 Euro Bruttopension monatlich.

Pensionen werden direkt vom Dienstherrn gezahlt, nicht aus einem kapitalgedeckten Fonds wie eine private Rentenversicherung; Pensionäre zahlen wie aktive Beamte keine gesetzliche Rentenversicherung, unterliegen aber der vollen Lohnsteuerpflicht.

Das Versorgungsrecht unterscheidet außerdem zwischen regulärem Ruhegehalt und erhöhter Unfallfürsorge nach Dienstunfall – Letzteres bildet der Besoldungsrechner nicht ab.

Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner für Beamte?

Der Besoldungsrechner schätzt das Netto für Beamte anders als ein gewöhnlicher Brutto-Netto-Rechner für Arbeitnehmer, weil Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Während bei Tarifbeschäftigten rund 21 Prozent des Bruttos als Sozialversicherungsbeiträge abgehen, zieht der Rechner bei Beamten ausschließlich Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.

Am Beispiel A 13 Stufe 4: Bei 6.106,15 Euro brutto in Steuerklasse I ergeben sich 1.592,25 Euro Lohnsteuer, 0 Euro Soli (Jahreslohnsteuer unter der Freigrenze von 20.350 Euro) und ein geschätztes Netto von 4.513,90 Euro (alle Werte run-calc).

Nicht enthalten ist der Eigenanteil zur privaten Krankenversicherung, den Beamte neben der Beihilfe selbst tragen und der je nach Tarif, Alter und Selbstbehalt typischerweise zwischen 250 und 450 Euro monatlich liegt – diesen Betrag musst du vom ausgewiesenen Netto separat abziehen, um das tatsächlich verfügbare Einkommen zu ermitteln.

Bekommen Beamte Weihnachtsgeld oder eine Jahressonderzahlung?

Bei der Bundesbesoldung gibt es seit 2009 keine gesonderte jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) mehr – der frühere Betrag wurde in mehreren Schritten in die laufenden Grundgehaltssätze der Besoldungstabelle eingearbeitet.

Die im Rechner ausgewiesenen Monatsbeträge, etwa 6.106,15 Euro für A 13 Stufe 4 (run-calc), enthalten diesen Anteil deshalb bereits und werden nicht durch eine zusätzliche Dezember-Zahlung ergänzt.

Das unterscheidet Bundesbeamte von tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen im TVöD, die weiterhin eine separate Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD erhalten.

Einzelne Bundesländer handhaben das unterschiedlich: Manche Landesbesoldungsgesetze sehen weiterhin eine eigene Sonderzahlung für Landesbeamte vor, andere haben sie wie der Bund vollständig in die Tabelle integriert.

Welche Regelung gilt, richtet sich nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz und ist beim zuständigen Landesamt für Besoldung und Versorgung zu erfragen – der Besoldungsrechner bildet nur die Bundesregelung ohne separate Sonderzahlung ab.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Der Familienzuschlag ist nicht im Grundgehalt enthalten. Er beträgt für verheiratete Beamte Stufe 1 (ab 01.05.2026: 181,36 Euro monatlich, §§ 39–41 BBesG, Anlage V) und erhöht sich pro Kind.

Für eine vollständige Einkommensbetrachtung muss dieser hinzugerechnet werden. Für Beamte der Länder und Kommunen gelten eigene Besoldungsgesetze und -tabellen, die teilweise deutlich vom Bund abweichen.

Dieser Rechner bildet nur die Bundesbesoldung A ab. Beamte in der Probezeit (Beamte auf Probe) erhalten dieselben Grundgehälter, aber noch keine Pensionsanwartschaften. Die Einstufung in die Dienstaltersstufe wird vom Dienstherren festgelegt.

Für eine vollständige Einkommensbetrachtung solltest du den Familienzuschlag hinzurechnen, der nicht im Grundgehalt steckt: Verheiratete Beamte erhalten in der Stufe 1 ab 01.05.2026 181,36 Euro monatlich; mit jedem Kind erhöht sich der Betrag um 154,99 Euro für das erste und zweite Kind (482,89 Euro ab dem dritten Kind).

Bedenke außerdem, dass dieser Rechner ausschließlich die Bundesbesoldung abbildet – Länder und Kommunen haben eigene Besoldungsgesetze und Tabellen, die teils über, teils unter dem Bund liegen.

Wer verbeamtet auf Probe ist, erhält dasselbe Grundgehalt, baut aber noch keine Pensionsanwartschaften auf. Alle Angaben dienen der Orientierung und sind ohne Gewähr.

Wie lange du auf die nächste Stufe wartest, regelt § 27 Absatz 3 BBesG: Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.

Vom Eintritt in Stufe 1 bis zum Erreichen der Stufe 8 summieren sich die Erfahrungszeiten damit auf 23 Jahre.

Automatisch läuft der Aufstieg aber nicht: Nach § 27 Absatz 4 BBesG verbleibt ein Beamter in seiner bisherigen Stufe, wenn festgestellt wird, dass seine Leistungen nicht den mit dem Amt verbundenen Anforderungen entsprechen.

Umgekehrt kann der Dienstherr nach § 27 Absatz 6 BBesG bei dauerhaft herausragenden Leistungen das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe vorziehen; die Zahl dieser Leistungsstufen ist pro Kalenderjahr auf 15 Prozent der Beamten und Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A bei einem Dienstherrn begrenzt, die das Endgrundgehalt noch nicht erreicht haben.

Genau deshalb bietet der Rechner die Stufe als freie Auswahl an: Welche Stufe dir zusteht, ergibt sich aus deiner Besoldungsmitteilung und nicht aus einer Berechnung.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein Polizeibeamter des Bundes (Bundespolizei) startet in A 7 Stufe 1 und möchte seine Einkommensentwicklung bis A 9 Stufe 5 planen. Schritt 1: A 7 Stufe 1 eingeben – Grundgehalt ablesen.

Schritt 2: A 7 Stufe 5 eingeben – Unterschied zur Ausgangseinstufung ermitteln. Schritt 3: A 9 Stufe 3 als nächste realistische Beförderungsstufe eingeben.

Schritt 4: Steuerklasse I (ledig) und Netto-Schätzung nutzen, um das verfügbare Einkommen bei jedem Karriereschritt zu vergleichen. Ergebnis: Ein klares Bild der Einkommensentwicklung über die Laufbahn.

So geht der Polizeibeamte konkret vor: Er beginnt mit A 7 Stufe 1 und liest ein Grundgehalt von 3.138,37 Euro aus der Bundesbesoldungstabelle West 2026 ab, was in Steuerklasse I rund 2.630,87 Euro netto ergibt.

Anschließend gibt er A 7 Stufe 5 ein und erkennt mit 3.595,28 Euro brutto und etwa 2.944,53 Euro netto, wie stark allein der Aufstieg in den Dienstaltersstufen seines aktuellen Amtes wirkt.

Als nächsten realistischen Karriereschritt prüft er A 9 Stufe 3 mit 3.832,50 Euro brutto und rund 3.103,92 Euro netto und sieht den Sprung, den eine Beförderung bringt.

Über Steuerklasse I schätzt er zu jedem Schritt das Netto und macht so die Einkommensentwicklung vom Berufseinstieg bis zum mittleren Dienst vergleichbar.

Für das reale Gesamteinkommen addiert er gedanklich den Familienzuschlag, sobald er heiratet oder Kinder hinzukommen.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler eins: Landesbesoldung und Bundesbesoldung verwechseln – die Tabellen weichen mittlerweile erheblich ab (manche Länder liegen über, manche unter dem Bund). Fehler zwei: die Dienstaltersstufe mit Jahren der Betriebszugehörigkeit gleichsetzen – sie steigt nach internen Regeln, Leistungsbeurteilungen und kann bei herausragenden Leistungen vorgezogen werden.

Fehler drei: das geschätzte Netto als tatsächliche Auszahlung ansehen – für Beamte fehlen SV-Abzüge, aber es gibt Lohnsteuerabzug, und das Netto hängt stark von persönlichen Freibeträgen ab.

Fehler vier: Zulagen und Familienzuschlag vergessen – das tatsächliche Gesamtgehalt liegt für Verheiratete mit Kindern spürbar über dem Grundgehalt.

Drei dieser Fehler wiegen besonders schwer: Erstens die Verwechslung von Bundes- und Landesbesoldung, weil die Tabellen inzwischen deutlich auseinanderlaufen.

Zweitens die Gleichsetzung der Dienstaltersstufe mit reiner Betriebszugehörigkeit, obwohl Leistungsbeurteilungen die Stufe vorziehen können.

Und drittens die Annahme, das geschätzte Netto sei die tatsächliche Auszahlung – bei Beamten fehlen zwar die Sozialversicherungsabzüge, es greift aber der Lohnsteuerabzug, und Beihilfe- sowie Versorgungsregelungen bleiben außen vor.

Wer Besoldungsgruppe und Stufe korrekt wählt und Familienzuschlag sowie Zulagen gedanklich ergänzt, kommt dem realen Gesamtgehalt am nächsten.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Besoldungsrechner liefert das monatliche Grundgehalt für Bundesbeamte nach A-Besoldung West 2026 (ab 01.05.2026) für A 2–A 16 in den Stufen 1–8 – plus vereinfachte Netto-Schätzung. Zulagen und Familienzuschlag sind nicht enthalten.

Zum Loslegen: Besoldungsgruppe und Stufe wählen, dann Steuerklasse eingeben. Angaben ohne Gewähr, gilt nur für Bundesbesoldung.

Für die Anwendung: Wähle Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe, stelle für die Netto-Schätzung Steuerklasse und die weiteren Angaben ein und lies das monatliche Grundgehalt sowie das geschätzte Netto ab.

Denk daran, dass Familienzuschlag und Zulagen zusätzlich hinzukommen und dass Landesbeamte eigenen Tabellen folgen. Alle Werte sind Näherungen ohne Gewähr.

Beim Vergleich mit Tarifbeschäftigten lauert eine Falle: Das hier geschätzte Netto liegt bei gleichem Brutto höher, weil für Beamte keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.

Dafür trägst du neben der Beihilfe den Eigenanteil deiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung selbst – dieser Beitrag taucht in der Schätzung an keiner Stelle als Abzug auf und mindert dein tatsächlich verfügbares Einkommen.

Ein Beamten-Netto und ein Angestellten-Netto sind deshalb keine unmittelbar vergleichbaren Größen.

Tarifbeschaeftigte der Bundesagentur fuer Arbeit, die kein Beamtenverhaeltnis haben, finden ihr Gehalt im TV-BA-Rechner. ## Beamte Brutto-Netto: Warum die Rechnung anders aussieht Wer als Beamter einen Brutto-Netto-Rechner nutzt, der auf Arbeitnehmer zugeschnitten ist, erhaelt ein zu niedriges Netto, weil dort Sozialversicherungsbeitraege von rund 21 Prozent abgezogen werden, die fuer Beamte gar nicht anfallen.

Der Besoldungsrechner beruecksichtigt diese Besonderheit: Er zieht ausschliesslich Lohnsteuer, Solidaritaetszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab, weil Beamte weder in die gesetzliche Kranken-, Renten- noch Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Stattdessen erhalten sie Beihilfe vom Dienstherrn und versichern den verbleibenden Anteil privat ueber eine PKV.

Der monatliche PKV-Beitrag haengt von Tarif, Alter und Selbstbehalt ab und liegt fuer Bundesbeamte mit Beihilfeanspruch von 50 Prozent typischerweise zwischen 250 und 450 Euro.

Diesen Betrag musst du vom geschaetzten Netto selbst abziehen, um dein tatsaechlich verfuegbares Einkommen zu ermitteln. Eine detaillierte Schaetzung der PKV-Kosten liefert der PKV-Rechner.

Der Vergleich mit Tarifbeschaeftigten erfordert daher drei Schritte: Beamten-Netto ablesen, PKV-Beitrag abziehen, Ergebnis dem Angestellten-Netto gegenueberstellen.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Grundgehalt 3.230,07 € (Bund 2026, ab 01.05.2026), geschätztes Netto 2.694,49 €

A 7 Stufe 2 – Bundespolizeibeamter mittlerer Dienst

Besoldungsgruppe
A 7 (mittlerer Dienst)
Dienstaltersstufe
Stufe 2
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Kirchensteuerpflichtig
Nein

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Grundgehalt 7.859,85 € (Bund 2026, ab 01.05.2026), geschätztes Netto 6.454,48 €

A 15 Stufe 6 – Leitender Verwaltungsbeamter

Besoldungsgruppe
A 15 (höherer Dienst)
Dienstaltersstufe
Stufe 6
Steuerklasse
Klasse III (verheiratet, höher)
Kirchensteuerpflichtig
Ja

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Grundgehalt 4.007,09 € (Bund 2026, ab 01.05.2026), geschätztes Netto 3.354,59 €

A 9 Stufe 4 – Beamter gehobener Dienst nach Aufstieg

Besoldungsgruppe
A 9 (gehobener/mittlerer Dienst)
Dienstaltersstufe
Stufe 4
Steuerklasse
Klasse IV (verheiratet, gleich)
Kirchensteuerpflichtig
Nein

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Grundgehalt 2.941,92 € (Bund 2026, ab 01.05.2026), geschätztes Netto 2.493,34 €

A 5 Stufe 1 – Berufseinstieg einfacher Dienst

Besoldungsgruppe
A 5 (einfacher Dienst)
Dienstaltersstufe
Stufe 1
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Kirchensteuerpflichtig
Nein

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Grundgehalt 9.229,88 € (Bund 2026, ab 01.05.2026), geschätztes Netto 6.982,93 €

A 16 Stufe 8 – Endstufe höherer Dienst, verheiratet mit Kirchensteuer

Besoldungsgruppe
A 16 (höherer Dienst)
Dienstaltersstufe
Stufe 8
Steuerklasse
Klasse III (verheiratet, höher)
Kirchensteuerpflichtig
Ja

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Kontogebühren-VergleichVergleicht die Jahresgesamtkosten von bis zu drei Girokonten – Grundgebühr, Buchungskosten, Fremdautomaten, Kreditkarte und Guthabenzinsen.Trinkgeld-RechnerTrinkgeld berechnen und fair aufteilen: gleichmäßig auf alle Personen oder proportional zu den geleisteten Stunden. Mit Gesamtbetrag und Detailaufteilung.BAT-KF-RechnerBAT-KF-Gehalt 2026 berechnen: Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe EG 1–15Ü und Stufe 1–6 nachschlagen – mit Teilzeit und Jahressonderzahlung fuer Kirche und Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.VBL-RechnerVBLklassik Betriebsrente berechnen: Versorgungspunkte nach Altersfaktor und Entgelt, monatliche Betriebsrente, AN- und AG-Beitraege fuer West und Ost.TV-BA-RechnerTV-BA-Gehalt 2026 berechnen: Bruttogehalt bei der Bundesagentur fuer Arbeit nach Taetigkeitsebene TE I–VIII und Entwicklungsstufe 1–6 – mit Funktionsstufen, Jahressonderzahlung und Stundenlohn.Pension-netto-RechnerBeamtenpension netto 2026 berechnen: Brutto-Pension oder Dienstjahre eingeben, Versorgungsfreibetrag, Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und PKV-Beitrag abziehen – Netto pro Monat und Jahr.Beamtenpension-RechnerBeamtenpension berechnen: Ruhegehaltssatz aus Dienstzeit, Teilzeit und Ausbildung, Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand, Mindestversorgung und Netto-Überschlag nach BeamtVG (Bund).TV-AVH-Entgelttabelle-RechnerTV-AVH-Gehalt 2026 berechnen: Tabellenentgelt der Entgeltgruppen E 1 bis E 15 und Stufen 1 bis 6 nach Anlage A (ab 1. Mai 2026) mit Teilzeit, Jahressonderzahlung, Stundenentgelt und geschätztem Netto für Hamburg.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.KGV-RechnerKGV einer Aktie aus Aktienkurs und Gewinn pro Aktie berechnen, im Branchenkontext einordnen und mit Index sowie weiteren Aktien vergleichen.Rebalancing-RechnerPortfolio-Rebalancing planen: Abweichungen von der Zielallokation erkennen, notwendige Käufe und Verkäufe mit minimalem Handelsaufwand berechnen oder das Portfolio allein über eine monatliche Sparrate schrittweise zurück zur Zielallokation führen.

Weiternutzung

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  • Infografik: A-Besoldung Bundesbeamte West 2026 (ab 01.05.2026), Grundgehalt = Tabellenwert[A-Gruppe][Stufe] · Netto = Brutto − LSt (§ 32a EStG) − Soli − KiSt (kein SV-Abzug für Beamte), Laufbahnzuordnung A-Besoldung, einfacher Dienst, A 2 – A 6, mittlerer Dienst

    Besoldungsrechner A Besoldung

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  • Infografik: Formel: Besoldungsrechner (BBesG), Besoldung = Grundgehalt + Familienzuschlag + Zulagen, Grundgehalt = Besoldungstabelle(Gruppe, Stufe), A 2–A 16 · STUFEN 1–8 · BEAMTE: KEINE SV, NUR LST + SOLZ + KIST, VARIABLEN, Besoldungsgruppe – A 2 bis A 16 (je D

    Besoldungsrechner Formel

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           alt="Infografik: Formel: Besoldungsrechner (BBesG), Besoldung = Grundgehalt + Familienzuschlag + Zulagen, Grundgehalt = Besoldungstabelle(Gruppe, Stufe), A 2–A 16 · STUFEN 1–8 · BEAMTE: KEINE SV, NUR LST + SOLZ + KIST, VARIABLEN, Besoldungsgruppe – A 2 bis A 16 (je D"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/besoldungsrechner">Besoldungsrechner Formel auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben ohne Gewähr. Beamte zahlen keine regulären Sozialversicherungsbeiträge; das Netto basiert daher nur auf dem Steuerabzug. Familienzuschlag, Zulagen und Sonderzahlungen sind nicht enthalten. Für Landesbeamte gelten eigene Besoldungsgesetze und -tabellen. Maßgeblich ist die Gehaltsabrechnung des Dienstherrn.

Quelle: Bundesbesoldungstabelle A Bund West 2026 (gültig ab 01.05.2026), Bundesministerium des Innern

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Öffentlicher Dienst & Tarif
Formeln basieren auf
Bundesbesoldungstabelle A Bund West 2026 (ab 01.05.2026); Netto = Grundgehalt − vereinfachte Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer (kein SV-Abzug für Beamte)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Besoldungsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/besoldungsrechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Besoldungsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/besoldungsrechner

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