Zum Hauptinhalt springen

Vorabpauschale berechnen 2026: ETF-Steuer ermitteln

FinanzenStand
Anzeige

Vorabpauschale für ETFs berechnen: Basisertrag

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Vorabpauschale-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Für thesaurierende ETFs und Investmentfonds berechnet das Finanzamt jährlich eine Mindestbesteuerung nach § 18 InvStG – die Vorabpauschale. Der Vorabpauschale-Rechner ermittelt aus Kurs zum Jahresanfang, Anzahl der Anteile, erhaltenen Ausschüttungen und dem offiziellen Basiszins den Basisertrag, die tatsächlich anfallende Vorabpauschale sowie die Steuerlast nach Teilfreistellung für Aktienfonds.

Er richtet sich an ETF-Anleger, die verstehen wollen, welche Steuerbelastung ihr Depot jährlich auslöst, auch ohne Verkauf oder Ausschüttung.

Kurze Antwort für 2026: Bei 100 Anteilen eines thesaurierenden Aktienfonds mit einem Kurs von 100 Euro zum 1. Januar ergibt sich ein Basisertrag von 224 Euro (100 × 100 × 3,2 % × 0,7). Bei null Ausschüttungen ist die Vorabpauschale 224 Euro.

Nach 30 Prozent Teilfreistellung und 26,375 Prozent KapESt-Satz beträgt die Steuerlast 41,36 Euro. Dieser Betrag wird automatisch vom Verrechnungskonto der Depotbank abgezogen.

Der Basiszins für 2026 beträgt 3,2 Prozent und wurde vom Bundesfinanzministerium festgesetzt. Er basiert auf dem Zinssatz für Bundeswertpapiere und war in Niedrigzinsphasen (2021, 2022) negativ, sodass keine Vorabpauschale anfiel.

Gesetzliche Grundlage: § 18 InvStG sowie § 20 InvStG (Teilfreistellung). Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine steuerliche Beratung.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst vier Werte ein: den Kurs des ETF-Anteils zum Jahresanfang (1. Januar des Steuerjahres), die Anzahl der zum Jahresanfang gehaltenen Anteile, die im Steuerjahr erhaltenen Ausschüttungen in Euro sowie den aktuellen Basiszins.

Der Basiszins für 2026 ist mit 3,2 Prozent vorausgefüllt.

Typische Fehler: Jahresendkurs statt Jahresanfangskurs verwenden; Anteilszahl zum Jahresende statt zum Jahresanfang eingeben (Sparplanausführungen im Laufe des Jahres gelten für die Vorabpauschale nicht rückwirkend zum Jahresanfang); Ausschüttungen vergessen oder doppelt zählen.

Für eine präzise Berechnung solltest du die Depotsteuerbescheinigung oder die jährliche Fondsbekanntmachung des Anbieters verwenden.

Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Ledige) ist im Rechner nicht berücksichtigt – er kann die tatsächliche Steuerlast auf null reduzieren, wenn noch kein Freibetrag ausgeschöpft wurde.

Die verlässlichste Datenquelle ist die Jahressteuerbescheinigung deiner Depotbank oder die offizielle Bekanntmachung des Fondsanbieters, denn dort stehen sowohl der maßgebliche Jahresanfangskurs als auch die tatsächlich zugeflossenen Ausschüttungen.

Rechne nicht mit dem aktuellen Tageskurs, sondern konsequent mit dem Kurs zum ersten Handelstag des Steuerjahres.

Bei einem Sparplan zählt für die Vorabpauschale der Bestand zu Jahresbeginn; unterjährig gekaufte Anteile lösen ebenfalls eine Vorabpauschale aus, jedoch zeitanteilig gekürzt um ein Zwölftel je Monat vor dem Erwerbsmonat (§ 18 Abs. 2 InvStG).

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Vorabpauschale-Rechner 2026: drei Schritte – Basisertrag, Vorabpauschale und Steuer nach § 18 InvStG mit Teilfreistellung 0,70 und Abgeltungsteuer 0,26375 Die Berechnung folgt § 18 InvStG in drei Schritten. Schritt 1: Basisertrag = Fondswert zum Jahresanfang × Basiszins × 0,70.

Der Faktor 0,70 ist der gesetzliche Basisbetrag-Faktor. Beispiel: 10.000 Euro Fondswert × 0,032 × 0,70 = 224 Euro Basisertrag. Schritt 2: Vorabpauschale = max(0; Basisertrag − erhaltene Ausschüttungen).

Ausschüttungen werden angerechnet, weil sie bereits der Abgeltungsteuer unterliegen. Schritt 3: Steuer = Vorabpauschale × 0,70 (Teilfreistellung Aktienfonds) × 0,26375 (KapESt 25 % + Soli 5,5 % der KapESt).

Beispiel thesaurierend: Fondswert 10.000 €, Ausschüttung 0 €. Vorabpauschale = 224 €. Steuer = 224 × 0,70 × 0,26375 = 41,36 €. Beispiel ausschüttend: Fondswert 10.000 €, Ausschüttung 250 €.

Da 250 > 224 entsteht keine Vorabpauschale (Vorabpauschale = 0). Beachte: Auf die Ausschüttung selbst fällt separat Abgeltungsteuer an. Hinter den drei Schritten steckt eine einfache Logik.

Der Basisertrag unterstellt eine risikolose Mindestverzinsung deines Fondsvermögens – deshalb wird der Wert zum Jahresanfang mit dem staatlich festgelegten Basiszins und dem gesetzlichen Faktor multipliziert.

Von diesem fiktiven Ertrag werden die tatsächlichen Ausschüttungen abgezogen, weil sie im selben Jahr bereits der Abgeltungsteuer unterliegen; nur der darüber hinausgehende Teil wird als Vorabpauschale nachträglich erfasst.

Die Teilfreistellung mindert anschließend die Bemessungsgrundlage, weil Aktienfonds auf Fondsebene bereits vorbelastet sind.

Fällt der Basiszins negativ aus, wie in einzelnen Niedrigzinsjahren geschehen, ist der Basisertrag null und es entsteht gar keine Vorabpauschale.

Und weil die gezahlte Vorabpauschale beim späteren Verkauf gegengerechnet wird, handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die spätere Steuer, nicht um eine zusätzliche Belastung.

Nachschlagen

Basiszins-Jahresreihe 2018–2026 und Vorabpauschale je 10.000 € Aktien-ETF

Wie hat sich der Basiszins für die Vorabpauschale seit Einführung 2018 entwickelt? Die Tabelle zeigt den amtlichen Basiszins je Jahr und die daraus resultierende Vorabpauschale sowie die fällige Steuer für einen thesaurierenden Aktien-ETF mit 10.000 € Fondswert (Teilfreistellung 30 %).

Basiszins, Basisertrag und Steuer auf Vorabpauschale je 10.000 € thesaurierenden Aktien-ETF (2018–2026)
JahrBasiszins (BMF)Basisertrag (×0,7)Steuerpflichtiger Anteil (nach TFS 30 %)Steuer (26,375 %)
20180,87 %60,90 €42,63 €11,24 €
20190,52 %36,40 €25,48 €6,72 €
20200,07 %4,90 €3,43 €0,90 €
2021−0,45 %0 € (negativ)0 €0 €
2022−0,05 %0 € (negativ)0 €0 €
20232,55 %178,50 €124,95 €32,96 €
20242,29 %160,30 €112,21 €29,60 €
20252,53 %177,10 €123,97 €32,70 €
20263,20 %224,00 €156,80 €41,36 €

Basisertrag = Fondswert × Basiszins × 0,7 (§ 18 InvStG). Steuerpflichtiger Anteil = Basisertrag × 0,7 (Teilfreistellung 30 % für Aktienfonds nach § 20 InvStG). Steuer = Steuerpflichtiger Anteil × 26,375 % (Abgeltungsteuer + Soli). Die Vorabpauschale entspricht dem Basisertrag (abzüglich etwaiger Ausschüttungen), nicht dem steuerpflichtigen Anteil. Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/2.000 €) ist nicht berücksichtigt und reduziert die Steuerlast. Basiszins-Quellen: BMF-Bekanntmachungen im Bundessteuerblatt; 2020: BMF 29.01.2020 (0,07 %), 2021–2022: negativ. Stand August 2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Vorabpauschale-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist die Vorabpauschale und warum wurde sie eingeführt?

Die Vorabpauschale ist eine Mindestbesteuerung für Investmentfonds nach § 18 InvStG (Investmentsteuergesetz 2018). Sie wurde eingeführt, weil thesaurierende ETFs und Fonds ihre Gewinne nicht ausschütten, sondern automatisch reinvestieren.

Ohne die Vorabpauschale könnten Anleger theoretisch über Jahrzehnte Kursgewinne anhäufen, ohne Steuern zu zahlen – und erst beim Verkauf die gesamte Steuerlast realisieren.

Die Vorabpauschale löst dieses Problem, indem sie jährlich eine fiktive Mindestrendite berechnet und diese pauschal besteuert.

Die tatsächlich beim späteren Verkauf fälligen Steuern werden um die bereits bezahlte Vorabpauschale reduziert, sodass keine echte Doppelbesteuerung entsteht. Seit 2018 gilt dieses System für alle in Deutschland steuerpflichtigen Fondsinvestments.

Die Depotbank führt die Steuer automatisch ab, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Bei einem typischen MSCI-World-ETF mit 10.000 Euro Depotwert beträgt der Basisertrag 2026 rund 224 Euro; nach 30-prozentiger Teilfreistellung und Abgeltungsteuer fallen darauf etwa 41 Euro Steuer an.

Der Vorabpauschale-Rechner ermittelt diesen Betrag automatisch auf Basis von Fondswert, Anzahl der Anteile, Ausschüttungen und Basiszins – mit fest hinterlegter Teilfreistellung von 30 % für Aktienfonds.

Wie wird die Vorabpauschale 2026 berechnet?

Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt in drei Schritten. Erster Schritt: Basisertrag gleich Fondswert zum 1. Januar mal Basiszins (3,2 Prozent für 2026) mal 0,7 (Basisbetrag-Faktor nach § 18 InvStG).

Zweiter Schritt: Vorabpauschale gleich Maximum aus null und Basisertrag minus tatsächliche Ausschüttungen des Fonds im Jahr. Erhaltene Ausschüttungen werden angerechnet, weil sie bereits versteuert wurden.

Dritter Schritt: Steuer auf die Vorabpauschale gleich Vorabpauschale mal Steuersatz nach Teilfreistellung. Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent nach § 20 InvStG, sodass nur 70 Prozent der Vorabpauschale steuerpflichtig sind.

Darauf fällt Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer, zusammen also 26,375 Prozent. Der Vorabpauschale-Rechner führt diese drei Schritte automatisch durch.

Beispiel: Ein thesaurierender Aktien-ETF mit 50.000 Euro Depotwert erzielt bei 3,2 Prozent Basiszins einen Basisertrag von 1.120 Euro.

Nach 30 Prozent Teilfreistellung sind 784 Euro steuerpflichtig; die Abgeltungsteuer beträgt dann rund 207 Euro – ein Betrag, den der Rechner in Sekunden ermittelt.

Was ist der Basiszins und wie hoch ist er 2026?

Der Basiszins ist ein jährlich vom Bundesfinanzministerium festgesetzter Referenzzinssatz, der die Grundlage für die Berechnung des Basisertrags bei der Vorabpauschale bildet.

Er wird auf Basis des Zinssatzes für Bundeswertpapiere berechnet und spiegelt das allgemeine Zinsniveau wider. Für das Jahr 2026 beträgt der Basiszins 3,2 Prozent.

In Niedrigzinsphasen – etwa 2021 und 2022 – war der Basiszins negativ, sodass keine Vorabpauschale angefallen ist.

Mit dem Anstieg des Zinsniveaus ab 2022 stieg auch der Basiszins deutlich an: 2023 lag er bei 2,55 Prozent, 2024 bei 2,29 Prozent, 2025 bei 2,53 Prozent.

Für ETF-Anleger bedeutet ein höherer Basiszins eine größere Vorabpauschale und damit eine höhere jährliche Steuerlast. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Basiszins jeweils zu Jahresbeginn im Bundessteuerblatt.

Konkret bedeutet das für 2026: Ein Depotwert von 20.000 Euro erzeugt einen Basisertrag von 448 Euro, während in den Nullzinsjahren 2021 und 2022 derselbe Depotwert null Euro Basisertrag erzeugte und damit keine Vorabpauschale auslöste.

Was ist die Teilfreistellung und für welche Fonds gilt sie?

Die Teilfreistellung nach § 20 InvStG bestimmt, welcher Anteil von Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinnen steuerfrei bleibt, um die wirtschaftliche Doppelbesteuerung auf Unternehmens- und Anlegerebene abzumildern.

Die Höhe hängt von der Fondsart ab: Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, was bedeutet, dass 30 Prozent der Kapitalerträge steuerfrei sind und nur 70 Prozent besteuert werden.

Für Mischfonds gilt eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Immobilienfonds erhalten 60 Prozent, bei inländischen Immobilienfonds sogar 80 Prozent. Als Aktienfonds gilt ein Fonds, der dauerhaft mindestens 51 Prozent in Aktien investiert.

Der Vorabpauschale-Rechner rechnet mit der Teilfreistellung für Aktienfonds (30 %) fest hinterlegt; ein Fondsart-Auswahlfeld gibt es nicht.

Der Unterschied macht sich in Euro bemerkbar: Bei einer Vorabpauschale von 500 Euro zahlt ein Aktienfondsanleger auf 350 Euro (70 Prozent) Abgeltungsteuer – rund 92 Euro –, ein Mischfondsanleger hingegen auf 425 Euro (85 Prozent) – rund 112 Euro.

Muss ich die Vorabpauschale aktiv zahlen oder wird sie automatisch abgeführt?

Die Vorabpauschale wird bei deutschen Depotbanken automatisch abgeführt, ohne dass Anleger selbst aktiv werden müssen.

Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale und entnimmt den Steuerbetrag automatisch aus dem Verrechnungskonto des Depots am Anfang des Folgejahres (also Anfang 2027 für das Steuerjahr 2026).

Ist das Verrechnungskonto nicht ausreichend gedeckt, kann es zu einem Liquiditätsproblem kommen: Einige Broker verkaufen in diesem Fall automatisch Fondsanteile, andere belasten ein Girokonto.

Anleger mit einem Freistellungsauftrag zahlen so lange keine Vorabpauschale, bis der Freibetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Ehepaare) ausgeschöpft ist.

Wer keine deutsche Depotbank nutzt, sondern ein ausländisches Depot, muss die Vorabpauschale selbst in der Steuererklärung angeben und zahlen.

Die Depotbank erstellt eine Jahressteuerbescheinigung, in der die abgeführte Vorabpauschale ausgewiesen wird.

Bei einem Aktien-ETF mit 30.000 Euro Depotwert und Basiszins 3,2 Prozent beträgt die automatisch abgebuchte Steuer rund 124 Euro; wer diesen Betrag vorab kennen möchte, gibt Depotwert, Anzahl Anteile und Ausschüttung in den Vorabpauschale-Rechner ein.

Wie reduziert der Sparer-Pauschbetrag die Vorabpauschale?

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Verheiratete) wird auf alle Kapitalerträge im Jahr angerechnet, einschließlich Zinsen, Dividenden und der Vorabpauschale.

Wer den Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, zahlt auf die Vorabpauschale keine Steuern, bis der Freibetrag vollständig genutzt ist. Dazu muss bei der Depotbank ein Freistellungsauftrag eingerichtet sein.

Beispiel: Ein Anleger hat 800 Euro Zinserträge im Jahr und eine Vorabpauschale von 300 Euro. Von der Vorabpauschale sind nach Teilfreistellung (30 Prozent für Aktienfonds) 210 Euro steuerpflichtig.

Zusammen mit den Zinserträgen ergeben sich 1.010 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge; der Sparer-Pauschbetrag deckt 1.000 Euro davon ab, auf die verbleibenden 10 Euro fällt Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent – rund 2,64 Euro.

Der Vorabpauschale-Rechner berechnet die Steuerlast ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags; diesen Effekt muss jede Anlegerin und jeder Anleger individuell einplanen, indem der verbleibende Freibetrag vom steuerpflichtigen Betrag abgezogen wird.

Wer seinen Sparer-Pauschbetrag bereits durch andere Kapitalerträge aufgebraucht hat, zahlt auf die gesamte Vorabpauschale Abgeltungsteuer: Bei 400 Euro Vorabpauschale eines Aktienfonds fallen rund 74 Euro Steuer an.

Was ist der Unterschied zwischen Vorabpauschale und Abgeltungsteuer beim Verkauf?

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung während der Haltedauer des Fonds, die unabhängig von einem Verkauf anfällt.

Die Abgeltungsteuer beim Verkauf ist die Steuer auf realisierte Kursgewinne, die erst beim tatsächlichen Verkauf der Fondsanteile berechnet und abgeführt wird. Wichtig: Die jährlich gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf angerechnet.

Das bedeutet, die im Laufe der Haltedauer gezahlten Steuern auf Vorabpauschalen reduzieren die beim Verkauf fällige Abgeltungsteuer, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Ein Beispiel: Hat ein Anleger über 10 Jahre insgesamt 500 Euro Vorabpauschale-Steuer gezahlt, werden diese 500 Euro bei der Verkaufssteuer gutgeschrieben.

In der Praxis ergibt sich dadurch ein Stundungseffekt für thesaurierende ETFs: Ohne Vorabpauschale könnte man die gesamte Steuerlast auf den Verkaufszeitpunkt verschieben; mit Vorabpauschale wird ein Mindestbetrag jährlich vorab besteuert.

Wer einen MSCI-World-ETF über 20 Jahre hält und dabei insgesamt 3.000 Euro Vorabpauschale-Steuer gezahlt hat, kann diesen Betrag beim Verkauf direkt von der Abgeltungsteuer abziehen.

Der Vorabpauschale-Rechner gibt die jährliche Vorauszahlungslast aus, die als Planungsgrundlage für eine mehrjährige ETF-Strategie dient.

Für welche ETFs fällt keine Vorabpauschale an?

Eine Vorabpauschale fällt nicht an, wenn der Basisertrag kleiner oder gleich der tatsächlichen Ausschüttung des Fonds ist.

Das ist typischerweise bei ausschüttenden ETFs der Fall, die ihre jährlichen Erträge vollständig oder nahezu vollständig an die Anleger auszahlen.

Auch in Jahren mit einem sehr niedrigen oder negativen Basiszins – wie in den Nullzinsjahren 2021 und 2022 – fällt keine Vorabpauschale an, da der Basisertrag dann null oder negativ ist.

Ferner gilt nach § 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG: Hat ein Fonds im Jahr eine negative Wertentwicklung erzielt (Kurs am Jahresende niedriger als am Jahresanfang), wird die Vorabpauschale auf den tatsächlichen Mehrbetrag aus Kursentwicklung und Ausschüttungen gedeckelt – in einem reinen Verlustjahr fällt keine an.

Achtung: Der Rechner bildet diese Deckelung nicht ab, da er keinen Jahresendkurs kennt. In Verlustjahren weist er daher zu hohe Werte aus; das Ergebnis ist dann nicht zu verwenden – die Depotbank rechnet automatisch mit dem Jahresendkurs.

Im Vorabpauschale-Rechner lässt sich die tatsächliche Ausschüttung gezielt eingeben: Liegt sie über dem Basisertrag von 2,24 Prozent (3,2 Prozent mal 0,7) des Fondswerts, zeigt der Rechner null Euro Vorabpauschale an.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Wann muss ich die Vorabpauschale zahlen? Die Depotbank bucht den Steuerbetrag automatisch Anfang Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab.

Stelle sicher, dass ausreichend Guthaben vorhanden ist – andernfalls kann es zu Buchungsproblemen kommen. Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?

Wer eine inländische Depotbank nutzt, muss in der Regel nichts weiter tun; die Steuer wird automatisch abgeführt.

Bei ausländischen Depots (z. B. Interactive Brokers oder ausländische Neobroker) muss die Vorabpauschale selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben werden. Wie reduziert der Freistellungsauftrag die Vorabpauschale?

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (für Ledige) bzw. 2.000 Euro (für Verheiratete) wird auf alle Kapitalerträge angerechnet. Wer ihn noch nicht ausgeschöpft hat, zahlt keine Steuer auf die Vorabpauschale bis zur Freibetragsgrenze.

Freistellungsauftrag unbedingt bei der Depotbank einrichten! Welche Teilfreistellungen gibt es? Aktienfonds: 30 %; Mischfonds: 15 %; Immobilienfonds: 60 % (inländisch 80 %).

Der Rechner rechnet fest mit 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds (§ 20 InvStG); ein Auswahlfeld gibt es nicht.

Für Misch- (15 %) oder Immobilienfonds (60 %/80 %) ist das Ergebnis manuell zu skalieren: Bemessungsgrundlage 85 % statt 70 % (Mischfonds) bzw. 40 %/20 % (Immobilienfonds). Wie wirkt die Vorabpauschale langfristig?

Über mehrere Jahrzehnte reduziert die Vorabpauschale den Steuerstundungseffekt thesaurierender ETFs. Beim späteren Verkauf werden die bereits gezahlten Vorabpauschale-Steuern angerechnet, sodass keine echte Doppelbesteuerung entsteht.

Unabhängige Informationen zu Investmentsteuern bietet die Verbraucherzentrale. Die Rechnerergebnisse ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ausgangslage: Ein Anleger hält zum 1. Januar 2026 einen thesaurierenden Aktienfonds mit 500 Anteilen à 80 Euro Kurs = 40.000 Euro Fondswert. Der ETF schüttet im Jahr 2026 nichts aus (thesaurierend). Basiszins 2026: 3,2 %.

Eingaben im Rechner: Kurs 80 €, Anteile 500, Ausschüttung 0 €, Basiszins 3,20 %. Schritt 1: Basisertrag = 40.000 × 0,032 × 0,70 = 896 €. Schritt 2: Vorabpauschale = max(0; 896 − 0) = 896 €. Schritt 3: Steuer = 896 × 0,70 × 0,26375 = 165,42 €.

Der Betrag von 165,42 Euro wird Anfang 2027 automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht. Prüfung: Steht der Sparer-Pauschbetrag noch zur Verfügung? Falls ja, reduziert der Freibetrag die Steuerlast auf null oder einen Teil davon.

Vergleich ausschüttender ETF: Schüttet derselbe ETF 500 Euro im Jahr aus (500 Anteile × 1 Euro Ausschüttung), sinkt die Vorabpauschale auf 396 Euro (896 − 500), und auf die Ausschüttung selbst fällt ebenfalls Abgeltungsteuer an.

Nächster Schritt: Freistellungsauftrag bei der Depotbank auf 1.000 Euro einrichten und jährlich prüfen, ob und in welcher Höhe Vorabpauschale anfällt.

Was der Anleger aus dem Beispiel mitnimmt: Ob am Ende überhaupt Steuer anfällt, entscheidet sich weniger am reinen Fondswert als am Verhältnis von Basisertrag zu Ausschüttungen und am noch freien Sparer-Pauschbetrag.

Schüttet der Fonds mehr aus, als der Basisertrag beträgt, entfällt die Vorabpauschale ganz – dafür ist die Ausschüttung selbst abgeltungsteuerpflichtig.

Und selbst wenn eine Vorabpauschale entsteht, kann sie durch einen noch nicht ausgeschöpften Freibetrag vollständig aufgezehrt werden. Die gezahlte Steuer ist zudem kein endgültiger Abzug, weil sie beim späteren Verkauf gegengerechnet wird.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Beim Vorabpauschale-Rechner entstehen die meisten Fehler durch falsche Eingabedaten. Erster Fehler: Jahresendkurs statt Jahresanfangskurs eingeben.

Die Vorabpauschale basiert gesetzlich auf dem Fondskurs zum 1. Januar, nicht zum 31. Dezember. Dieser Unterschied kann bei volatilen Märkten erheblich sein. Zweiter Fehler: Ausschüttungen vergessen oder zu hoch ansetzen.

Nur tatsächlich zugeflossene Ausschüttungen dürfen vom Basisertrag abgezogen werden. Dritter Fehler: Falsche Teilfreistellung anwenden. Wer einen Mischfonds (15 %) wie einen Aktienfonds (30 %) behandelt, berechnet eine zu niedrige Steuerlast.

Vierter Fehler: Den Sparer-Pauschbetrag ignorieren. Wer den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, zahlt womöglich unnötig Vorabpauschale-Steuer, weil kein Freistellungsauftrag eingerichtet ist.

Fünfter Fehler: Annahme, dass thesaurierende ETFs komplett steuerfrei sind. Seit 2018 gilt die Vorabpauschale auch für Thesaurierer – ein weit verbreiteter Irrtum, der bei Steuererklärungen zu Fehlern führt.

Sechster Fehler: die Vorabpauschale für eine zusätzliche, endgültige Steuer zu halten.

Tatsächlich wird der bereits gezahlte Betrag beim späteren Verkauf auf den steuerpflichtigen Gewinn angerechnet, sodass unterm Strich keine doppelte Belastung entsteht.

Siebter Fehler: den Freistellungsauftrag zu vergessen und dadurch Steuer zu zahlen, obwohl der Sparer-Pauschbetrag noch frei ist.

Achter Fehler: bei einem ausländischen Depot anzunehmen, die Bank führe die Steuer automatisch ab – dort musst du die Vorabpauschale selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Basisertrag, Vorabpauschale und Steuerlast nach § 18 InvStG für thesaurierende und ausschüttende ETFs liefert der Vorabpauschale-Rechner für das Steuerjahr 2026 mit dem Basiszins von 3,2 Prozent.

Stelle sicher, dass dein Freistellungsauftrag (1.000 Euro für Ledige) bei der Depotbank eingerichtet ist, um den Sparer-Pauschbetrag optimal zu nutzen.

Bei ausländischen Depots muss die Vorabpauschale selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) erfasst werden. Für die Gesamtplanung des ETF-Sparplans mit Endkapital und Eigenanteil nutze den ETF-Sparplan-Rechner.

Die genaue Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und realisierte Gewinne ermittelt der Kapitalertragsteuer-Rechner. Die Ergebnisse ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Merke dir für die Praxis vor allem zweierlei: Erstens ist die Vorabpauschale keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung, die beim Verkauf auf den Gewinn angerechnet wird – eine echte Doppelbesteuerung entsteht dadurch nicht.

Zweitens lohnt sich der Freistellungsauftrag: Solange dein Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, bleibt die Vorabpauschale bis zu dieser Grenze steuerfrei.

Bei einer inländischen Depotbank läuft die Abbuchung automatisch, bei einem ausländischen Depot musst du selbst tätig werden und den Betrag in der Anlage KAP angeben.

Behandle die ausgewiesenen Beträge als Orientierung für das Steuerjahr 2026 und nicht als verbindliche Berechnung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Basisertrag: 224,00 €; Vorabpauschale: 224,00 €; Steuerlast: 41,36 €

100 Anteile à 100 € – thesaurierend, keine Ausschüttung

Kurs zum Jahresanfang (€ je Anteil)
100 €
Anzahl Anteile
100
Erhaltene Ausschüttung p.a.
0 €
Basiszins
3,20 %

Beispiel 2 · Mittel · Basisertrag: 896,00 €; Vorabpauschale: 696,00 €; Steuerlast: 128,50 €

500 Anteile à 80 € – ausschüttend, 200 € Jahresausschüttung

Kurs zum Jahresanfang (€ je Anteil)
80 €
Anzahl Anteile
500
Erhaltene Ausschüttung p.a.
200 €
Basiszins
3,20 %

Beispiel 3 · Komplex · Basisertrag: 3.360,00 €; Vorabpauschale: 3.360,00 €; Steuerlast: 620,34 €; Steuer je Anteil: 0,6203 €

Großes Depot – 1.000 Anteile à 150 €, thesaurierend

Kurs zum Jahresanfang (€ je Anteil)
150 €
Anzahl Anteile
1000
Erhaltene Ausschüttung p.a.
0 €
Basiszins
3,20 %

Beispiel 4 · Komplex · Basisertrag: 537,60 €; Vorabpauschale: 417,60 €; Steuerlast: 77,10 €

Teilweise Ausschüttung reduziert die Vorabpauschale

Kurs zum Jahresanfang (€ je Anteil)
120 €
Anzahl Anteile
200
Erhaltene Ausschüttung p.a.
120 €
Basiszins
3,20 %

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

CAGR-RechnerCAGR berechnen: Jährliche Wachstumsrate aus Anfangswert, Endwert und Anlagezeitraum ermitteln – Gesamtrendite und Wachstumsfaktor inklusive.Depot-Gebühren-VergleichDepot-Gebühren-Vergleich: jährliche Gesamtkosten verschiedener Depotmodelle aus Depotgebühr, Ordergebühren, Sparplangebühren und ETF-TER berechnen, Gebührenquote bestimmen und Langzeiteffekt auf das Endvermögen vergleichen.Optionsschein-RechnerOptionsschein 2026 bewerten: Inneren Wert, Zeitwert, Hebel und Break-Even-Kurs für Call und Put aus Aktienkurs, Basispreis, OS-Preis und Bezugsverhältnis berechnen.Knock-out-RechnerKnock-out-Zertifikate 2026 berechnen: Inneren Wert, Hebel, KO-Abstand und Szenario-Rendite fuer Long- und Short-KOs ermitteln.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.Brutto-NettoBruttogehalt in Nettogehalt umrechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltSteuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.RentenlückeRentenlücken-Rechner: Monatliche Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Wunschstandard, benötigtes Kapital und nötige Sparrate berechnen.Tagesgeld- und Festgeld-RechnerTagesgeld und Festgeld nach Zinssatz, Laufzeit, Zinsgutschrift und Steuern vergleichen und den echten Nettoertrag sauber berechnen.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Alle 2 Grafiken dieser Seite darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Infografik: Vorabpauschale: Berechnungsschritte, § 18 InvStG · Jährliche Fondsbesteuerung seit 2018, ① BASISERTRAG, Fondswert 1.1., × Basiszins × 70 %, 2,53 %, (Basiszins 2026), ② VORABPAUSCHALE

    Vorabpauschale-Rechner Berechnung

    760 × 389 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/investieren/vorabpauschale-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/vorabpauschale-rechner-berechnung.svg"
           alt="Infografik: Vorabpauschale: Berechnungsschritte, § 18 InvStG · Jährliche Fondsbesteuerung seit 2018, ① BASISERTRAG, Fondswert 1.1., × Basiszins × 70 %, 2,53 %, (Basiszins 2026), ② VORABPAUSCHALE"
           width="760" height="389">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/investieren/vorabpauschale-rechner">Vorabpauschale-Rechner Berechnung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/investieren/vorabpauschale-rechner
  • Infografik: Vorabpauschale – Berechnung (§ 18 InvStG), VP = max(0; Fondswert × Basiszins × 0,70 − Ausschüttungen), Steuer = VP × Teilfreistellung (0,70 Aktienfonds) × 0,26375 (KapESt + SolZ), VARIABLEN, Fondswert – Kurs×Ant., Basiszins – 2026: 3,2 %, Ausschütt.

    Vorabpauschale-Rechner Formel

    760 × 334 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/investieren/vorabpauschale-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/vorabpauschale-rechner-formel.svg"
           alt="Infografik: Vorabpauschale – Berechnung (§ 18 InvStG), VP = max(0; Fondswert × Basiszins × 0,70 − Ausschüttungen), Steuer = VP × Teilfreistellung (0,70 Aktienfonds) × 0,26375 (KapESt + SolZ), VARIABLEN, Fondswert – Kurs×Ant., Basiszins – 2026: 3,2 %, Ausschütt. "
           width="760" height="334">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/investieren/vorabpauschale-rechner">Vorabpauschale-Rechner Formel auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/investieren/vorabpauschale-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Berechnung verwendet vereinfachte Annahmen (Aktienfonds-Teilfreistellung 30 %, kein Sparer-Pauschbetrag). Die tatsächliche Vorabpauschale kann je nach Fondsart, Depot und steuerlicher Situation abweichen. Keine Steuerberatung.

Quelle: Eigenberechnung; § 18 InvStG; BMF-Bekanntmachung Basiszins 2026 (3,20 %) vom 13.01.2026

Stand: 2026-08-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. August 2026
Fachbereich
Finanzen / Investieren
Formeln basieren auf
Basisertrag = Gesamtwert × Basiszins × 0,7 (Basisbetrag-Faktor nach § 18 InvStG); Vorabpauschale = max(0, Basisertrag − Ausschüttung); Steuer = Vorabpauschale × 0,7 (Teilfreistellung Aktienfonds) × 26,375 % (KapESt + Soli)
Änderungsprotokoll
  • 2026-04-19 – v4.0.0Feature

    Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitaetsstandards integriert.

    Impact: minor

Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Vorabpauschale-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/investieren/vorabpauschale-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Vorabpauschale-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/investieren/vorabpauschale-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.