Rechenbasis
Annahmen und Grenzen
Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.
3 Annahmen und 4 Grenzen
Annahmen
- Teilfreistellung 30 % für Aktienfonds nach § 20 InvStG (gilt für Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienquote).
- Kapitalertragsteuer 25 % + Solidaritätszuschlag 5,5 % der KapESt, zusammen 26,375 %; ohne Kirchensteuer.
- Sparer-Pauschbetrag (1.000 € Ledige, 2.000 € Verheiratete) ist nicht im Rechner berücksichtigt.
Grenzen
- Die Teilfreistellung variiert je nach Fondsart: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60–80 %. Der Rechner rechnet fest mit 30 % (Aktienfonds); ein Auswahlfeld gibt es nicht.
- Der Sparer-Pauschbetrag kann die tatsächliche Steuerlast deutlich reduzieren und ist in der Kalkulation nicht enthalten.
- Unterjährig erworbene Anteile lösen ebenfalls eine Vorabpauschale aus, allerdings zeitanteilig gekürzt um ein Zwölftel je Monat vor dem Erwerbsmonat (§ 18 Abs. 2 InvStG). Dieser Rechner bildet die Kürzung nicht ab.
- Die Deckelung auf den Mehrbetrag aus Jahreswertentwicklung und Ausschüttungen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 InvStG) ist nicht abgebildet; in Verlustjahren weist der Rechner zu hohe Werte aus.
Stand der Prüfung: Basiszins 2026: 3,20 % (BMF-Bekanntmachung vom 13.01.2026, GZ IV C 1 - S 1980/00230/012/001); § 18 InvStG geprüft, Stand 12.08.2026.