Überblick
Was ist der TV-L-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der TV-L-Rechner schlägt das monatliche Bruttogehalt für Beschäftigte der Bundesländer nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) nach. Grundlage ist die Entgelttabelle West 2026, gültig ab 1.
April 2026, mit den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15 in bis zu sechs Erfahrungsstufen.
TV-L gilt für Beschäftigte in Landesbehörden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Landeseinrichtungen – nicht für Bundesbeschäftigte (TVöD-Bund) und nicht für Hessen, das seit dem Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder 2004 mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag hat; alle übrigen Länder, auch Bayern, wenden den TV-L an.
Zusätzlich zum Tabellenentgelt schätzt der Rechner das Netto nach Steuerklasse als Orientierungsgröße.
Wer für ein Bundesland arbeitet – in einer Landesbehörde, an einer Hochschule oder in einer Forschungseinrichtung –, wird in aller Regel nach TV-L bezahlt.
Der Rechner liest das monatliche Tabellenentgelt aus der Entgelttabelle West 2026 ab, die ab dem 1. April 2026 gilt, und ordnet es der gewählten Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe zu.
Aus dem Bruttoentgelt schätzt er ein Netto, das als Orientierung für die Haushaltsplanung dient. Zulagen und die Jahressonderzahlung bleiben außen vor, damit das Grundgehalt vergleichbar bleibt.
Alle Werte sind Näherungen ohne Gewähr und ersetzen keine Gehaltsabrechnung.