Zum Hauptinhalt springen

TV-L-Rechner 2026: Gehalt und Entgelttabelle (EG 1–15)

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Erfahrungsstufe
Kinder
Anzeige

Kurzantwort

TV-L-Rechner 2026: Entgeltgruppe (EG 1–15) und Erfahrungsstufe (1–6) wählen – der Rechner schlägt das Tabellenentgelt aus der TV-L West-Tabelle (ab 01.04.2026) nach. EG 1 hat keine Stufe 1 – bitte ab Stufe 2 wählen. Netto-Schätzung nach Steuerklasse. Gilt für den allgemeinen TV-L (nicht für TV-H Hessen).

TV-L-Gehalt 2026 berechnen: Bruttogehalt für Länderbeschäftigte nach Entgeltgruppe und...

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der TV-L-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der TV-L-Rechner schlägt das monatliche Bruttogehalt für Beschäftigte der Bundesländer nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) nach. Grundlage ist die Entgelttabelle West 2026, gültig ab 1.

April 2026, mit den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15 in bis zu sechs Erfahrungsstufen.

TV-L gilt für Beschäftigte in Landesbehörden, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen Landeseinrichtungen – nicht für Bundesbeschäftigte (TVöD-Bund) und nicht für Hessen, das seit dem Austritt aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder 2004 mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag hat; alle übrigen Länder, auch Bayern, wenden den TV-L an.

Zusätzlich zum Tabellenentgelt schätzt der Rechner das Netto nach Steuerklasse als Orientierungsgröße.

Wer für ein Bundesland arbeitet – in einer Landesbehörde, an einer Hochschule oder in einer Forschungseinrichtung –, wird in aller Regel nach TV-L bezahlt.

Der Rechner liest das monatliche Tabellenentgelt aus der Entgelttabelle West 2026 ab, die ab dem 1. April 2026 gilt, und ordnet es der gewählten Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe zu.

Aus dem Bruttoentgelt schätzt er ein Netto, das als Orientierung für die Haushaltsplanung dient. Zulagen und die Jahressonderzahlung bleiben außen vor, damit das Grundgehalt vergleichbar bleibt.

Alle Werte sind Näherungen ohne Gewähr und ersetzen keine Gehaltsabrechnung.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Der Rechner benötigt sechs Angaben: Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15, mit EG 9a und EG 9b), Erfahrungsstufe (Stufe 1 bis 6), Steuerklasse (I bis VI), Kirchensteuerpflichtig (ja oder nein), Bundesland für die Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent) und Anzahl Kinder für die Pflegeversicherung (0 bis 6). Die Entgeltgruppe 9 ist im TV-L in EG 9a und EG 9b aufgeteilt – eine einheitliche „EG 9“ steht deshalb nicht zur Auswahl, wohl aber beide Teilgruppen.

Bitte beachte außerdem: Nur EG 1 hat keine Stufe 1 und beginnt erst bei Stufe 2 – alle übrigen Gruppen von EG 2 bis EG 15 kennen alle sechs Stufen. Für die Netto-Schätzung gibst du Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Bundesland und Kinderzahl ein.

Wie beim TVöD gilt: Das Netto ist eine vereinfachte Schätzung, keine verbindliche Abrechnung.

Deine Entgeltgruppe und Stufe stehen im Arbeitsvertrag oder auf der Gehaltsabrechnung; die Gruppe folgt aus der Tätigkeit, die Stufe aus der anrechenbaren Berufserfahrung.

Beachte die Besonderheit der untersten Gruppe: EG 1 endet nicht bei Stufe 5, sondern beginnt erst bei Stufe 2 und reicht bis Stufe 6 – eine Stufe 1 gibt es dort schlicht nicht.

Für die Netto-Schätzung ergänzt du Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland und Kinderzahl.

Je genauer diese Angaben zu deiner Situation passen, desto aussagekräftiger ist der geschätzte Nettobetrag – exakt bleibt allein die Abrechnung des Arbeitgebers.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

TV-L West 2026: EG 9a Stufe 3 = 3.925,58 € und EG 9b Stufe 3 = 4.035,07 € brutto – SV-Abzüge RV 9,3 %, KV 7,7 %, PV 1,55–1,75 %, AV 1,3 % – nur EG 1 ohne Stufe 1, TV-L gilt nicht für Hessen Das Tabellenentgelt wird direkt aus der TV-L-Entgelttabelle West 2026 (gültig ab 01.04.2026) abgelesen. Beispiel: EG 9a Stufe 3 TV-L ergibt 3.925,58 Euro brutto pro Monat, EG 9b Stufe 3 kommt auf 4.035,07 Euro.

Eine Entgeltgruppe „EG 9“ ohne Zusatz gibt es im TV-L nicht: Die Tabelle kennt nur EG 9a und EG 9b, und genau diese beiden bietet auch der Rechner zur Auswahl an.

Nur EG 1 hat keine Stufe 1 und beginnt bei Stufe 2; alle anderen Gruppen EG 2 bis EG 15 haben alle sechs Stufen. Der Rechner gibt ausschließlich für EG 1 mit Stufe 1 keinen Betrag aus.

Die Netto-Schätzung verwendet dieselbe vereinfachte Formel wie der TVöD-Rechner: SV-Beiträge 2026, die Formel des § 32a EStG 2026, ggf. Soli und Kirchensteuer.

Am Beispiel EG 9a Stufe 3 liest der Rechner ein Bruttoentgelt von 3.925,58 Euro pro Monat aus der TV-L-Tabelle West 2026 ab. In Steuerklasse I ohne Kinder bleiben davon 2.563,77 Euro netto, bei 508,00 Euro Lohnsteuer und 853,81 Euro Sozialabgaben.

Für das Netto rechnet er das Jahresbrutto hoch, zieht die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie den Werbungskosten-Pauschbetrag und einen Vorsorgeanteil ab und wendet auf das Ergebnis den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG an.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kommen hinzu, sofern sie anfallen.

Nur bei EG 1 mit gewählter Stufe 1 gibt der Rechner bewusst keinen Betrag aus, weil diese Kombination im Tarifvertrag nicht existiert – EG 2 Stufe 6 (3.385,81 Euro) und EG 3 Stufe 6 (3.463,27 Euro) liefert er dagegen wie jede andere Kombination ein reguläres Ergebnis.

Das geschätzte Netto ist eine Näherung, keine centgenaue Abrechnung.

Nachschlagen

TV-L-Entgelttabelle 2026: Bruttogehalt nach Entgeltgruppe und Stufe (West)

Vollständige TV-L-Entgelttabelle West 2026 (gültig ab 1. April 2026). Alle 16 Entgeltgruppen (EG 1–15, inkl. EG 9a und EG 9b) mit sechs Erfahrungsstufen. EG 1 hat keine Stufe 1 (–). Gilt für 15 von 16 Bundesländern – Hessen wendet den eigenen TV-H an. Bayern ist TdL-Mitglied und wendet den allgemeinen TV-L an.

TV-L West 2026 – Monatliches Tabellenentgelt in Euro (gültig ab 01.04.2026)
EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
EG 1–2.534,49 €2.565,06 €2.601,78 €2.638,51 €2.730,30 €
EG 22.742,84 €2.953,24 €3.017,80 €3.082,36 €3.230,84 €3.385,81 €
EG 32.915,57 €3.140,47 €3.205,03 €3.308,32 €3.392,25 €3.463,27 €
EG 42.949,24 €3.179,22 €3.340,61 €3.430,99 €3.521,39 €3.579,47 €
EG 53.073,97 €3.301,87 €3.430,99 €3.553,66 €3.652,34 €3.720,25 €
EG 63.186,57 €3.418,08 €3.547,20 €3.679,20 €3.768,15 €3.863,96 €
EG 73.235,83 €3.469,72 €3.645,69 €3.781,85 €3.891,36 €3.987,16 €
EG 83.419,52 €3.659,02 €3.795,52 €3.925,58 €4.069,31 €4.158,27 €
EG 9a3.620,10 €3.870,81 €3.925,58 €4.035,07 €4.488,99 €4.615,76 €
EG 9b3.620,10 €3.870,81 €4.035,07 €4.488,99 €4.875,10 €5.014,87 €
EG 104.038,42 €4.299,95 €4.599,41 €4.904,89 €5.486,13 €5.644,20 €
EG 114.178,35 €4.444,86 €4.748,43 €5.210,41 €5.881,02 €6.050,95 €
EG 124.310,90 €4.599,41 €5.210,41 €5.746,90 €6.439,85 €6.626,54 €
EG 134.759,37 €5.106,09 €5.366,89 €5.873,56 €6.573,97 €6.764,69 €
EG 145.143,59 €5.515,90 €5.821,41 €6.283,38 €6.991,23 €7.194,48 €
EG 155.658,38 €6.067,30 €6.283,38 €7.050,89 €7.632,07 €7.854,52 €

TV-L West-Tabelle, gültig ab 01.04.2026 (+2,8 %). EG 1 hat keine Stufe 1. Im TV-L gibt es EG 9a und EG 9b, aber keine EG 9c. Hessen vergütet nach dem eigenen TV-H; Bayern wendet den allgemeinen TV-L an. Quelle: oeffentlicher-dienst.info / TdL.

TV-L-Jahressonderzahlung nach Entgeltgruppe (§ 20 TV-L)

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L – im Alltag oft ungenau „Weihnachtsgeld” genannt – ist keine feste Zahl, sondern ein nach Entgeltgruppe gestaffelter Prozentsatz des durchschnittlichen Monatsentgelts der Monate Juli bis September. Sie ist nicht im monatlichen Tabellenentgelt enthalten und wird separat im November ausgezahlt.

Jahressonderzahlung 2026 als Prozentsatz eines Monatsentgelts, ausgezahlt mit den Novemberbezügen
EntgeltgruppeAnteil eines MonatsentgeltsBeispiel EG 9a Stufe 3 (74,35 %)
EG 1–487,43 %–
EG 5–888,14 %–
EG 9a–1174,35 %2.919,08 € (von 3.925,58 €)
EG 12–1346,47 %–
EG 14–1532,53 %–

Werte für das Tarifgebiet West, Stand der Festschreibung durch die Tarifrunde 2019 (seit 2019 unverändert). Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt Juli–September; Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht (anteilig bei unterjährigem Eintritt/Austritt). Quelle: oeffentlicher-dienst.info / TdL, § 20 TV-L.

Ausblick

TV-L 2027 und 2028: Was sich bei der nächsten Erhöhung ändert

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Tarifrunde TV-L 2025–2028 hat die kommenden Erhöhungen bereits verbindlich festgelegt – anders als bei vielen anderen Tarifverträgen handelt es sich hier nicht um eine Prognose. Zum 1. März 2027 steigt das Tabellenentgelt um weitere 2,0 Prozent, mindestens jedoch 75 Euro; bei EG 9a Stufe 3 wächst der Betrag damit von 3.925,58 auf 4.004,09 Euro brutto im Monat.
  • Zusätzlich wird die Stufe 2 in EG 1 bereits zum 1. Januar 2027 vorgezogen angehoben – vor dem regulären Stichtag 1. März 2027, der für alle anderen Gruppen gilt. Zum 1. Januar 2028 folgt eine weitere Erhöhung um rund 1,0 Prozent, mit der die aktuelle Tarifrunde ausläuft.
  • Dieser Rechner rechnet weiterhin mit der Tabelle 2026, solange sie gültig ist (bis 28. Februar 2027). Sobald die Tabelle 2027 in Kraft tritt, wird sie hier hinterlegt; bis dahin dient dieser Ausblick nur der Vorausplanung, nicht der aktuellen Gehaltsabrechnung.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: oeffentlicher-dienst.info – TV-L Entgelttabellen 2026–2028 (Tarifrunde TV-L 2025–2028), Stand 27.09.2026

Expertenmodus

Häufige Fragen zu TV-L-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist der TV-L und für wen gilt er?

Der Tarifvertrag der Länder (TV-L) regelt die Arbeitsbedingungen und Gehälter für Beschäftigte der Bundesländer – zum Beispiel in Landesbehörden, Ministerien, Schulen und staatlichen Hochschulen.

Er wird zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften ver.di und dbb geschlossen.

Weit verbreitete Fehlannahme: „In Bayern gilt der TV-L nicht.” Das ist falsch – Bayern ist TdL-Mitglied und wendet den normalen TV-L samt der hier hinterlegten Tabelle an.

Nur Hessen ist 2004 aus der TdL ausgetreten und vergütet seither nach dem eigenen TV-H; 15 der 16 Länder sind TdL-Mitglied. Für Beschäftigte des Bundes gilt stattdessen TVöD-Bund, für Kommunalangestellte TVöD-VKA.

Beamte der Länder erhalten Besoldung nach den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen und fallen nicht unter den TV-L.

Praktisch relevant ist diese Abgrenzung besonders beim Sektorwechsel: Wer von einem kommunalen Krankenhaus (TVöD-VKA) in ein Landesministerium (TV-L) wechselt, muss die zutreffende Tabellenversion nutzen – die Entgeltbeträge weichen zwischen beiden Tarifwerken teils deutlich voneinander ab.

Wie unterscheidet sich der TV-L vom TVöD?

TV-L und TVöD haben eine sehr ähnliche Struktur – Entgeltgruppen EG 1–15, Erfahrungsstufen, gleiches Grundprinzip der Eingruppierung.

Die konkreten Tabellenbeträge weichen jedoch ab: TV-L liegt in vielen Gruppen etwas unterhalb des TVöD-VKA, weil die Länder weniger finanzkräftig sind als der Bund oder viele Kommunen.

Ein weiterer Unterschied: Der TV-L kennt zwar die Gruppen EG 9a und EG 9b, aber – anders als der TVöD-VKA – keine EG 9c. Eine einheitliche „EG 9” ohne Zusatz gibt es im TV-L nicht.

Außerdem hat EG 1 im TV-L keine Stufe 1 – diese Gruppe beginnt erst bei Stufe 2.

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L ist nach Entgeltgruppe gestaffelt und reicht von 32,53 Prozent (EG 14–15) bis 88,14 Prozent (EG 5–8) eines Monatsentgelts – in den oberen Gruppen also deutlich weniger als im TVöD.

Bei Stellenwechsel zwischen Bund und Land empfiehlt es sich daher, beide Tarifwerke im TVöD-Rechner und TV-L-Rechner zu vergleichen, bevor man zusagt.

Wie hoch ist das Gehalt nach TV-L 2026?

Die TV-L-Entgelttabelle West gilt vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027.

Als Orientierungspunkte aus der im Rechner hinterlegten Tabelle: EG 5 Stufe 3 liegt bei 3.430,99 Euro brutto, EG 9a Stufe 3 bei 3.925,58 Euro, EG 11 Stufe 3 bei 4.748,43 Euro, EG 13 Stufe 3 bei 5.366,89 Euro und EG 15 Stufe 5 bei 7.632,07 Euro.

Die genauen Werte liefert der Rechner nach Auswahl von Entgeltgruppe und Stufe. Für Hessen gilt der eigene TV-H, dessen Beträge abweichen – diese Tabelle ist im Rechner nicht hinterlegt.

Bayern dagegen wendet den allgemeinen TV-L an, die genannten Beträge gelten dort unverändert. Das Feld „Bundesland” steuert im Rechner ausschließlich den Kirchensteuersatz, nicht die Entgelttabelle. Zum 1.

März 2027 steigt die Tabelle bereits tariflich vereinbart um weitere 2,0 Prozent – Details dazu unter „Wann steigt das TV-L-Gehalt in den Jahren 2027 und 2028?” weiter unten.

Wer seinen Eingruppierungsanspruch prüfen möchte, findet die Tätigkeitsmerkmale in der Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A).

Was ist bei der Erfahrungsstufe in EG 1 zu beachten?

Im TV-L hat EG 1 keine Stufe 1 – die Gruppe beginnt bei Stufe 2 und umfasst die Stufen 2 bis 6. Das ist eine tarifvertragliche Besonderheit, die in der TdL-Tabelle ausdrücklich ausgewiesen wird.

Wenn du im Rechner EG 1 mit Stufe 1 wählst, gibt der Rechner keinen Betrag aus und zeigt einen entsprechenden Hinweis an: Alle Ergebnisfelder stehen dann auf 0,00 Euro.

Das ist kein Rechenfehler, sondern die Markierung für „Stufe im Tarifvertrag nicht vorgesehen”. Wähle in diesem Fall Stufe 2, die in EG 1 der Einstieg ist: Sie liegt bei 2.534,49 Euro brutto, die Höchststufe 6 bei 2.730,30 Euro.

EG 2 und EG 3 dagegen umfassen alle sechs Stufen (EG 2 Stufe 6: 3.385,81 Euro, EG 3 Stufe 6: 3.463,27 Euro). Ab EG 4 gibt es wie in EG 2–3 alle sechs Erfahrungsstufen. Zwischen Stufe 2 und Stufe 6 wächst das Entgelt in EG 1 um rund 7,7 Prozent.

Was ist der Unterschied zwischen EG 9a und EG 9b im TV-L?

EG 9a und EG 9b sind im TV-L zwei getrennte Entgeltgruppen mit unterschiedlichen Tabellenbeträgen – anders als beim TVöD-VKA gibt es aber keine zusätzliche EG 9c.

In Stufe 1 und 2 sind beide Gruppen noch identisch (3.620,10 Euro bzw. 3.870,81 Euro), ab Stufe 3 trennen sie sich: EG 9a Stufe 3 liegt bei 3.925,58 Euro, EG 9b Stufe 3 bereits bei 4.035,07 Euro – ein Unterschied von 109,49 Euro brutto im Monat.

In der Endstufe wächst der Abstand weiter, auf 4.615,76 Euro (EG 9a) gegenüber 5.014,87 Euro (EG 9b).

Welche der beiden Gruppen für eine Tätigkeit zutrifft, regelt nicht der Rechner, sondern die Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A) anhand der konkreten Tätigkeitsmerkmale – typischerweise verlangt EG 9b eine höherwertige Qualifikation oder größere Verantwortung als EG 9a.

Bei Unsicherheit über die eigene Eingruppierung hilft nur ein Blick in die Entgeltordnung oder eine Nachfrage bei der Personalstelle, nicht das Ausprobieren im Rechner.

Ändert sich das TV-L-Gehalt je nach Bundesland (Bayern, NRW, Berlin)?

Nein, die TV-L-Entgelttabelle selbst ist bundesweit identisch – sie gilt in 15 der 16 Länder unverändert, ob in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Sachsen. Nur Hessen zahlt nach dem eigenen TV-H mit abweichenden Beträgen.

Das Feld „Bundesland” im Rechner beeinflusst deshalb nicht das Bruttogehalt, sondern ausschließlich den Kirchensteuersatz: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen übrigen Ländern.

Konkret macht das bei EG 9a Stufe 3 mit aktivierter Kirchensteuerpflicht einen Unterschied von gut 5 Euro netto im Monat – 2.523,13 Euro in Bayern gegenüber 2.518,05 Euro in Nordrhein-Westfalen.

Viele Suchanfragen wie „TV-L Bayern” oder „TV-L NRW 2026” gehen von einer falschen Prämisse aus: Es gibt keine landesspezifische TV-L-Tabelle.

Wer regional unterschiedliche Werte findet, sollte prüfen, ob die Quelle versehentlich Landesbesoldung für Beamte statt Tarifentgelt für Angestellte zeigt – diese unterscheidet sich tatsächlich je Bundesland.

Gilt TV-L auch für Lehrer und Hochschulangestellte?

Ja, an staatlichen Schulen und Hochschulen gilt in der Regel TV-L – allerdings mit einem wichtigen Unterschied: Verbeamtete Lehrer und Professoren erhalten keine TV-L-Vergütung, sondern Beamtenbesoldung nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz.

Angestellte Lehrer, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeiter an staatlichen Hochschulen fallen dagegen unter TV-L. Für Professuren gilt das W-Besoldungssystem (W 1–W 3), das nicht im TV-L abgebildet ist.

Der TV-L-Rechner ist für tarifliche Beschäftigte konzipiert – nicht für Beamte.

Der Unterschied ist rechnerisch erheblich: Der Rechner zieht vom Brutto den vollen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ab (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, bei EG 9a Stufe 3 zusammen 853,81 Euro im Monat).

Beamte zahlen diese Beiträge nicht, weshalb eine Besoldung mit dem TV-L-Rechner deutlich zu niedrig herauskäme. Nutze für Besoldung daher den Besoldungsrechner, nicht dieses Werkzeug.

Wissenschaftliche Mitarbeiter, die zwischen Tarifvertrag und Beamtenstatus wechseln, finden ihren korrekten Tarifstatus im jeweiligen Arbeitsvertrag.

Was ist die Jahressonderzahlung (oft „Weihnachtsgeld” genannt) im TV-L?

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird mit den Novemberbezügen ausgezahlt – eine gesetzliche oder tarifliche Bezeichnung „Weihnachtsgeld” gibt es im TV-L nicht, auch wenn viele danach suchen.

Sie ist nach Entgeltgruppe gestaffelt und beträgt aktuell: 87,43 Prozent in EG 1–4, 88,14 Prozent in EG 5–8, 74,35 Prozent in EG 9a–11, 46,47 Prozent in EG 12–13 und nur noch 32,53 Prozent in EG 14–15.

Je höher die Entgeltgruppe, desto kleiner also der Prozentsatz. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August und September; Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht.

Beispiel: In EG 9a Stufe 3 ergibt das 74,35 Prozent von 3.925,58 Euro, also rund 2.919 Euro brutto. Die Jahressonderzahlung ist im Monatsrechner bewusst nicht enthalten, da sie separat im November ausgezahlt wird.

Um das tatsächliche Jahresgehalt zu ermitteln, addiere zum Zwölfmonatsbetrag den gerundeten Sonderzahlungsbetrag – bei EG 9a Stufe 3 ergibt das rund 50.027 Euro brutto im Jahr.

Wann steigt das TV-L-Gehalt in den Jahren 2027 und 2028?

Die TV-L-Tarifrunde 2025–2028 legt die Erhöhungen bereits verbindlich fest, nicht nur als Prognose. Nach der aktuellen Tabelle (gültig bis 28. Februar 2027 mit 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro) steigt das Entgelt zum 1.

März 2027 um weitere 2,0 Prozent, mindestens 75 Euro – bei EG 9a Stufe 3 von 3.925,58 auf 4.004,09 Euro brutto. Zusätzlich wird die Stufe 2 in EG 1 bereits zum 1. Januar 2027 vorgezogen angehoben. Zum 1.

Januar 2028 folgt eine weitere Erhöhung um rund 1,0 Prozent.

Diese Werte stammen aus dem abgeschlossenen Tarifvertrag, nicht aus einer Schätzung – Quelle: oeffentlicher-dienst.info unter Berufung auf die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Stand 27.09.2026.

Sobald die jeweilige Tabelle in Kraft tritt, aktualisiert der Rechner die hinterlegten Beträge entsprechend.

Bis dahin bleibt die Tabelle 2026 maßgeblich für die tatsächliche Abrechnung; wer schon jetzt vorausplanen will, findet die künftigen Eckwerte im Ausblick-Abschnitt dieser Seite.

Wie viel bleibt vom TV-L-Gehalt netto übrig?

Das Netto hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderzahl und individuellen Faktoren ab.

Als grobe Faustregel: Bei EG 9a Stufe 3 (3.925,58 Euro brutto) und Steuerklasse I verbleiben etwa 2.563,77 Euro netto ohne Kirchensteuer – mit Kirchensteuerpflicht je nach Bundesland zwischen 2.518,05 Euro (9 Prozent, z. B. NRW) und 2.523,13 Euro (8 Prozent, z. B. Bayern).

In Steuerklasse III (Alleinverdiener in der Ehe) liegt das Netto deutlich höher, im selben Beispiel bei rund 2.883,10 Euro ohne Kirchensteuer.

Beachte eine Eigenheit der Schätzung: Die Steuerklassen I, II und IV führen hier zum selben Ergebnis, weil die vereinfachte Berechnung deren Unterschiede nicht abbildet.

Der Rechner gibt eine vereinfachte Schätzung; die genaue Abrechnung erstellt der Arbeitgeber. Zulagen, Schichtzulagen und die Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L) erhöhen das effektive Jahresgehalt zusätzlich.

Um verschiedene Szenarien zu vergleichen – zum Beispiel den Effekt eines Steuerklassenwechsels nach Heirat –, kannst du die Parameter im Rechner einfach durchschalten und die Nettobeträge direkt ablesen.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

TV-L gilt nicht für Hessen: Das Land ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten und hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag, dessen Entgelte leicht abweichen können. Alle übrigen Bundesländer – ausdrücklich auch Bayern – wenden den allgemeinen TV-L an, den dieser Rechner abbildet; Berlin war von 2003 bis 2013 ausgetreten und nutzt den TV-L seither wieder.

Achtung Hochschulen: An wissenschaftlichen Einrichtungen wird oft TV-L angewendet, allerdings für wissenschaftliche Mitarbeiter häufig befristete Stellen. Das Gehalt ist dasselbe, aber die Beschäftigungssituation unterscheidet sich.

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L beträgt im Tarifgebiet West je nach Entgeltgruppe zwischen 32,53 und 87,43 Prozent eines Monatsentgelts (EG 1–8: 87,43 %, EG 9–11: 74,35 %, EG 12–13: 46,47 %, EG 14–15: 32,53 %; Stand der Tarifrunde 2019) – in den mittleren und oberen Entgeltgruppen deutlich weniger als im TVöD.

Sie ist nicht im Monatsbetrag des Rechners enthalten.

Für die Einordnung deines Gehalts sind drei Punkte hilfreich: Erstens gilt der allgemeine TV-L nicht in Hessen, das mit dem TV-H eine eigene, leicht abweichende Regelung hat – Bayern dagegen wendet als TdL-Mitglied den normalen TV-L an.

Zweitens ist gerade an Hochschulen das Entgelt zwar tariflich, viele Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter sind aber befristet – die Vergütung sagt also nichts über die Vertragslaufzeit.

Drittens fällt die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L mit 32,53 bis 87,43 Prozent eines Monatsentgelts in den mittleren und oberen Gruppen geringer aus als im TVöD und ist im Monatswert nicht enthalten; für ein realistisches Jahresbrutto rechnest du sie anteilig hinzu.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität wird als Doktorandin in TV-L EG 13 Stufe 1 eingestellt (halbe Stelle, 50 Prozent). Schritt 1: TV-L, EG 13, Stufe 1.

Schritt 2: Das Vollzeitgehalt ergibt sich aus der Tabelle; die Hälfte ist ihr Teilzeitentgelt. Schritt 3: Sie vergleicht mit dem TVöD-Bund-Wert für eine mögliche Beschäftigung am Bundesforschungsinstitut.

Schritt 4: Für die Steuerlast setzt sie Steuerklasse I und kein Kind ein und berechnet das monatliche Netto als Basis für ihre Haushaltsplanung.

Der Fall im Detail: Die Doktorandin wählt EG 13 und Stufe 1 und liest zunächst das Vollzeitentgelt aus der TV-L-Tabelle West 2026 ab.

Weil sie eine halbe Stelle mit 50 Prozent hat, entspricht ihr Bruttoentgelt der Hälfte dieses Werts – ein wichtiger Zwischenschritt, den der Blick auf die reine Tabelle leicht übersieht.

Über Steuerklasse I und kein Kind schätzt sie ihr Monatsnetto; weil die Netto-Schätzung des TV-L-Rechners immer vom vollen Tabellenentgelt ausgeht, rechnet sie das Netto für ihr halbiertes Brutto ergänzend mit einem Brutto-Netto-Rechner nach.

Zum Vergleich gibt sie denselben EG-Wert im TVöD-Rechner für eine mögliche Stelle beim Bund ein, um TV-L und TVöD-Bund gegenüberzustellen.

So erkennt sie, wie sich Teilzeitgrad, Entgeltgruppe und Tarifbereich auf ihr verfügbares Einkommen auswirken, und plant ihren Haushalt auf einer realistischen Grundlage.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler eins: TV-L mit TVöD verwechseln – TV-L gilt für Länderbeschäftigte, TVöD für Kommunal- und Bundesbeschäftigte; die Entgeltbeträge sind verschieden. Fehler zwei: für Hessen TV-L-Werte erwarten – das Land hat mit dem TV-H einen eigenen Tarifvertrag; das Bundesland-Feld des Rechners steuert außerdem nur den Kirchensteuersatz (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Ländern), nicht die Entgelttabelle.

Fehler drei: Stufe 1 in EG 1 wählen und ein Ergebnis erwarten – diese Stufe existiert dort nicht, EG 1 beginnt erst bei Stufe 2.

Fehler vier: das berechnete Netto als verbindlich behandeln – Zulagen, Sonderzahlungen und individuelle Steuerfaktoren weichen davon ab.

Fehler fünf: nach einer einheitlichen EG 9 suchen – im TV-L ist diese Entgeltgruppe in EG 9a und EG 9b geteilt, und nur diese beiden Varianten stehen im Rechner zur Wahl.

Zugespitzt heißt das: Wer TV-L und TVöD gleichsetzt, rechnet mit falschen Beträgen, denn Länder-, Kommunal- und Bundesbeschäftigte folgen unterschiedlichen Tabellen.

Wer in Hessen die allgemeinen TV-L-Werte erwartet, übersieht den dortigen Sondertarif TV-H.

Wer in EG 1 die Stufe 1 wählt, erhält bewusst kein Ergebnis, weil es diese Stufe dort nicht gibt – ab Stufe 2 liefert der Rechner in EG 1 dagegen normal ein Ergebnis.

Und wer das geschätzte Netto für verbindlich hält, blendet Zulagen, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag und persönliche Freibeträge aus.

Mit der korrekten Gruppe, Stufe und einem passenden Steuerprofil erhältst du dagegen einen belastbaren Ausgangswert.

Ein zusätzlicher Hinweis: Auch der Wechsel zwischen zwei Ländern kann das Entgelt beeinflussen, weil Hessen mit dem TV-H eine eigene Tabelle führt, während die übrigen Länder – einschließlich Bayern und seit 2013 wieder Berlin – dem allgemeinen TV-L folgen.

Prüfe daher vor einem Umzug, welches Tarifwerk am neuen Dienstort gilt und ob sich dadurch dein Tabellenentgelt verschiebt.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der TV-L-Rechner liefert das monatliche Tabellenentgelt nach TV-L West (gültig ab 01.04.2026) für EG 1–15 in bis zu sechs Stufen – plus Netto-Schätzung. Nur EG 1 hat keine Stufe 1.

Zum Loslegen: Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe wählen, dann Steuerklasse für das Netto eingeben. Angaben ohne Gewähr, keine Lohnberatung.

Für die Anwendung: Wähle Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe, beachte die fehlende Stufe 1 in EG 1 und stelle für die Netto-Schätzung Steuerklasse und die weiteren Angaben ein.

Denk daran, dass der allgemeine TV-L nicht für Hessen gilt (dort TV-H; Bayern wendet den TV-L an) und dass die Jahressonderzahlung zusätzlich anfällt. Alle Werte sind Näherungen ohne Gewähr.

Wer einen TVL-Rechner oder TVLs-Rechner sucht, findet hier die aktuellen Werte; die TV-L Tabelle 2025 galt bis März 2026 und wurde durch die aktuelle West-2026-Tabelle abgelöst.

Ein Punkt fällt bei der Übertragung auf die eigene Situation leicht unter den Tisch: Der Rechner kennt keinen Beschäftigungsumfang und rechnet stets mit dem vollen Tabellenentgelt einer Vollzeitstelle.

Wer eine halbe oder eine Dreiviertelstelle hat, muss das Brutto anteilig selbst kürzen – und weil die Lohnsteuer nicht linear verläuft, lässt sich das geschätzte Netto nicht einfach im selben Verhältnis herunterrechnen.

Beschaeftigte der Bundesagentur fuer Arbeit unterliegen dem TV-BA, nicht dem TV-L – die Entgelttabellen und Eingruppierungssysteme unterscheiden sich grundlegend.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Bruttogehalt 5.873,56 € (TV-L West 2026, gültig ab 01.04.2026), geschätztes Netto rund 3.568 €

TV-L EG 13 Stufe 4 – Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in

Entgeltgruppe
EG 13
Erfahrungsstufe
Stufe 4
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Kirchensteuerpflichtig
Nein

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Bruttogehalt 3.230,84 € (TV-L West 2026, gültig ab 01.04.2026), geschätztes Netto rund 2.543 €

TV-L EG 2 Stufe 5 – langjährig Beschäftigte/r im Einfachdienst

Entgeltgruppe
EG 2
Erfahrungsstufe
Stufe 5
Steuerklasse
Klasse III (verheiratet, höher)
Kirchensteuerpflichtig
Nein

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Bruttogehalt 4.444,86 € (TV-L West 2026, gültig ab 01.04.2026), geschätztes Netto rund 2.789 €

TV-L EG 11 Stufe 2 – Berufseinsteiger/in mit FH-Abschluss, kirchensteuerpflichtig

Entgeltgruppe
EG 11
Erfahrungsstufe
Stufe 2
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Kirchensteuerpflichtig
Ja

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Bruttogehalt 4.035,07 € (TV-L West 2026, gültig ab 01.04.2026), geschätztes Netto rund 2.623 €

TV-L EG 9b Stufe 3 – höherwertige Tätigkeit gegenüber EG 9a

Entgeltgruppe
EG 9b
Erfahrungsstufe
Stufe 3
Steuerklasse
Klasse I (ledig)
Kirchensteuerpflichtig
Nein

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

13. Gehalt NettoWeihnachtsgeld, 13. Gehalt und Einmalzahlungen netto berechnen und den realen Auszahlungsbetrag nach Steuer- und Sozialabzügen einordnen.BAT-KF-RechnerBAT-KF-Gehalt 2026 berechnen: Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe EG 1–15Ü und Stufe 1–6 nachschlagen – mit Teilzeit und Jahressonderzahlung fuer Kirche und Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.VBL-RechnerVBLklassik Betriebsrente berechnen: Versorgungspunkte nach Altersfaktor und Entgelt, monatliche Betriebsrente, AN- und AG-Beitraege fuer West und Ost.TV-BA-RechnerTV-BA-Gehalt 2026 berechnen: Bruttogehalt bei der Bundesagentur fuer Arbeit nach Taetigkeitsebene TE I–VIII und Entwicklungsstufe 1–6 – mit Funktionsstufen, Jahressonderzahlung und Stundenlohn.TVöD-Krankengeldzuschuss-RechnerTVöD-Krankengeldzuschuss berechnen: nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung den Zuschuss aus Nettoentgelt und Bruttokrankengeld ermitteln, mit Dauer bis zur 13. oder 39. Woche und Zeitleiste der Phasen.Metall-Elektro-Tarif-RechnerMetall-Elektro-Tarif berechnen: ERA-Entgelttabelle für Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen mit Monatsbrutto, T-ZUG A und B, Transformationsgeld, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Jahresnetto.TV-AVH-Entgelttabelle-RechnerTV-AVH-Gehalt 2026 berechnen: Tabellenentgelt der Entgeltgruppen E 1 bis E 15 und Stufen 1 bis 6 nach Anlage A (ab 1. Mai 2026) mit Teilzeit, Jahressonderzahlung, Stundenentgelt und geschätztem Netto für Hamburg.Jeansgröße-UmrechnerJeansgröße umrechnen: W/L in Zoll in Bundweite und Schrittlänge in cm und zurück – mit Umrechnungstabelle und Hinweis zum richtigen Messen.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.KGV-RechnerKGV einer Aktie aus Aktienkurs und Gewinn pro Aktie berechnen, im Branchenkontext einordnen und mit Index sowie weiteren Aktien vergleichen.Rebalancing-RechnerPortfolio-Rebalancing planen: Abweichungen von der Zielallokation erkennen, notwendige Käufe und Verkäufe mit minimalem Handelsaufwand berechnen oder das Portfolio allein über eine monatliche Sparrate schrittweise zurück zur Zielallokation führen.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Alle 3 Grafiken dieser Seite darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Sägezahnkurve zeigt den Bestandsverlauf im Bestellpunktverfahren: Lagerbestand fällt vom Höchstbestand auf den Meldebestand (Bestellauslösung), sinkt weiter auf den Sicherheitsbestand und springt nach Wareneingang wieder auf den Höchstbestand.

    Lagerbestandskurve: Bestellpunktverfahren

    760 × 390 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/lagerbestandskurve-meldebestand.svg"
           alt="Sägezahnkurve zeigt den Bestandsverlauf im Bestellpunktverfahren: Lagerbestand fällt vom Höchstbestand auf den Meldebestand (Bestellauslösung), sinkt weiter auf den Sicherheitsbestand und springt nach Wareneingang wieder auf den Höchstbestand."
           width="760" height="390">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner">Lagerbestandskurve: Bestellpunktverfahren auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner
  • Infografik: TV-L West 2026: Entgeltgruppen und Netto-Schätzung (ab 01.04.2026), Brutto = Tabellenwert TV-L [EG][Stufe] · Netto = Brutto − SV-Beiträge − LSt (§ 32a EStG) − Soli − ggf. KiSt, Beispiel EG 9 Stufe 3 – TV-L trennt hier in 9a und 9b, EG 9a · Stufe 3, 3

    Tv L-Rechner Entgeltgruppen

    760 × 350 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/tv-l-rechner-entgeltgruppen.svg"
           alt="Infografik: TV-L West 2026: Entgeltgruppen und Netto-Schätzung (ab 01.04.2026), Brutto = Tabellenwert TV-L [EG][Stufe] · Netto = Brutto − SV-Beiträge − LSt (§ 32a EStG) − Soli − ggf. KiSt, Beispiel EG 9 Stufe 3 – TV-L trennt hier in 9a und 9b, EG 9a · Stufe 3, 3"
           width="760" height="350">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner">Tv L-Rechner Entgeltgruppen auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner
  • Infografik: Formel: TV-L-Rechner (Entgelttabelle der Länder), Brutto = TV-L-Tabelle(Entgeltgruppe, Stufe), EG 1–15 · STUFEN 1–6 · JAHRESSONDERZAHLUNG JE BUNDESLAND, VARIABLEN, Entgeltgruppe (1–15) – Eingruppierung nach Tätigkeit/Qualifikation., Erfahrungsstufe (

    Tv L-Rechner Formel

    760 × 392 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/tv-l-rechner-formel.svg"
           alt="Infografik: Formel: TV-L-Rechner (Entgelttabelle der Länder), Brutto = TV-L-Tabelle(Entgeltgruppe, Stufe), EG 1–15 · STUFEN 1–6 · JAHRESSONDERZAHLUNG JE BUNDESLAND, VARIABLEN, Entgeltgruppe (1–15) – Eingruppierung nach Tätigkeit/Qualifikation., Erfahrungsstufe ("
           width="760" height="392">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner">Tv L-Rechner Formel auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben ohne Gewähr. Das Netto ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine individuelle Lohn- und Gehaltsabrechnung. Maßgeblich ist die Entgeltabrechnung des Arbeitgebers. Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen sind nicht enthalten. Hessen wendet den eigenen TV-H an und ist nicht enthalten. Bayern ist TdL-Mitglied und wendet den allgemeinen TV-L an.

Quelle: TV-L Entgelttabelle West 2026 (gültig ab 01.04.2026), Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Öffentlicher Dienst & Tarif
Formeln basieren auf
TV-L Entgelttabelle West 2026 (ab 01.04.2026); Netto-Schätzung nach vereinfachtem § 32a EStG 2026 und SV-Sätzen 2026
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). TV-L-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. TV-L-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/oeffentlicher-dienst-tarif/tv-l-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.