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Hundesteuer-Rechner 2026: Jahressteuer für mehrere Hunde

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Hunde
Handelt es sich um Listenhunde?
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Kurzantwort

Berechnet die jährliche Hundesteuer aus frei einstellbaren Sätzen für ersten, weiteren und Listenhund – Beispielwerte vorbelegt, maßgeblich ist die Satzung der Gemeinde.

Hundesteuer pro Jahr berechnen: Sätze für ersten und weiteren Hund sowie Listenhunde...

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juni 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Hundesteuer-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viel Hundesteuer du pro Jahr zahlen musst, hängt allein von deiner Gemeinde ab – der Hundesteuer-Rechner beziffert diesen Jahresbetrag und zeigt dir zusätzlich den rechnerischen Monatsbetrag sowie den Durchschnitt je Hund. Die Hundesteuer ist laut Bundesfinanzministerium eine kommunale Aufwandsteuer, die jede Gemeinde in Deutschland eigenständig festlegt.

Es gibt daher keine bundesweit einheitliche Höhe: Für den ersten Hund schwanken die Jahresbeiträge von rund 50 Euro in kleinen Landgemeinden bis über 180 Euro in bestimmten Großstädten, und für Listenhunde werden teils mehr als 600 Euro fällig.

Der Rechner ist besonders nützlich beim Vergleich verschiedener Gemeinden vor einem Umzug, bei Mehrfachhundehaltung, wenn du die Gesamtbelastung auf einen Blick haben möchtest, und beim Eintragen des tatsächlichen Satzes deiner Wohngemeinde statt vager Schätzwerte.

Die voreingestellten Werte basieren auf recherchierten Richtwerten gängiger Städte und dienen nur zur Orientierung. Verbindlich ist immer die aktuelle Steuersatzung deiner Gemeinde, nicht dieser Rechner.

Wichtig für die Erwartung an dieses Werkzeug: Es enthält keine Datenbank mit Gemeindesätzen und kann deinen Wohnort nicht nachschlagen.

Es ist ein Umrechner, der Staffelung und Monatsverteilung sauber ausrechnet, sobald du die Beträge deiner Satzung selbst einträgst – die Recherche der Sätze bleibt bei dir.

Eingaben

Hundesteuer anmelden: welche Sätze du eintragen musst

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Dieser Rechner kennt keine einzige Steuersatz-Tabelle — er rechnet ausschließlich mit den Sätzen, die du ihm gibst. Das ist kein Mangel, sondern die einzig ehrliche Bauweise: Die Hundesteuer ist eine reine Gemeindesteuer, jede Kommune legt ihre Sätze selbst fest, und sie liegen bundesweit zwischen wenigen Euro und mehreren hundert Euro im Jahr.

Die voreingestellten 120, 180 und 600 Euro sind Platzhalter in plausibler Größenordnung, kein Richtwert für deinen Ort.

Die verbindlichen Zahlen stehen in der Hundesteuersatzung deiner Stadt oder Gemeinde, meist online abrufbar oder auf Nachfrage beim Steueramt.

Drei Beträge trägst du ein, jeweils als Jahressteuer und begrenzt auf 0 bis 5.000 Euro: den Satz für den ersten Hund, den für jeden weiteren und den für Listenhunde.

Fast alle Satzungen staffeln nach Anzahl, weil der zweite Hund höher besteuert wird als der erste — genau diese Staffelung bildet das Feld ab.

Die Anzahl der Hunde im Haushalt (1 bis 20) meint alle steuerpflichtig gehaltenen Tiere, nicht nur deine eigenen.

Ohne Listenhund rechnet der Rechner den ersten Satz einmal und den Zweitsatz für jeden weiteren Hund: Drei Hunde zu 120 und 180 Euro ergeben 480 Euro im Jahr, also 40 Euro monatlich und im Schnitt 160 Euro je Hund — der Durchschnitt liegt damit über dem Erstsatz, was die Staffelung sichtbar macht.

Der Listenhund-Schalter greift bewusst grob: Steht er auf \"ja\", setzt der Rechner alle gehaltenen Hunde mit dem Listenhund-Satz an, nicht nur einen. Zwei Hunde zu 600 Euro ergeben so 1.200 Euro im Jahr.

Wer einen Listenhund und einen normal besteuerten Hund hält, kann diesen Mischfall hier nicht abbilden und rechnet beide Tiere besser einzeln durch.

Ob eine Rasse überhaupt als Listenhund gilt, richtet sich zudem nach Landesrecht und der kommunalen Satzung — die Einstufung nimmt dir der Rechner nicht ab.

Praxisfälle

Typische Anwendungsfälle für den Hundesteuer-Rechner

Sieben Situationen, für die Halter die Hundesteuer konkret durchrechnen – jede Zahl mit dem Rechner nachvollziehbar.

  1. Hundesteuer anmelden: erster Hund in Berlin

    „„Wie viel Hundesteuer zahle ich für meinen ersten Hund in Berlin?““

    Eingabe
    Steuersatz erster Hund 120 €, Anzahl 1, kein Listenhund
    Ergebnis
    120 € pro Jahr, 10 € pro Monat
  2. Hundesteuer für 2 Hunde im selben Haushalt

    „„Wie viel Hundesteuer für 2 Hunde?““

    Eingabe
    Steuersatz erster Hund 120 €, weiterer Hund 180 €, Anzahl 2
    Ergebnis
    300 € pro Jahr, 25 € pro Monat, 150 € je Hund im Schnitt
  3. Hundesteuer Stuttgart: Zweithund-Staffelung

    „„Warum kostet der zweite Hund in Stuttgart mehr Hundesteuer?““

    Eingabe
    Steuersatz erster Hund 144 €, weiterer Hund 288 €, Anzahl 2
    Ergebnis
    432 € pro Jahr – der Zweithund allein kostet doppelt so viel wie der erste
  4. Hundesteuer Listenhund München

    „„Wie hoch ist die Hundesteuer für einen Listenhund in München?““

    Eingabe
    Listenhund: ja, Steuersatz Listenhund 800 €, Anzahl 1
    Ergebnis
    800 € pro Jahr, 66,67 € pro Monat
  5. Drei Hunde im Haushalt

    „„Wie viel Hundesteuer bei drei Hunden?““

    Eingabe
    Steuersatz erster Hund 120 €, weiterer Hund 180 €, Anzahl 3
    Ergebnis
    480 € pro Jahr, 160 € je Hund im Schnitt
  6. Hundesteuer nach Umzug neu berechnen

    „„Wie viel Hundesteuer zahle ich nach dem Umzug von Hamburg nach Köln?““

    Eingabe
    Vorher: Satz 90 €, nachher: Satz 174 €, Anzahl 1
    Ergebnis
    vorher 90 €, nachher 174 € pro Jahr – 84 € mehr allein durch den Umzug
  7. Hundesteuer mit Ermäßigung abbilden

    „„Wie rechne ich eine bewilligte Hundesteuer-Befreiung durch?““

    Eingabe
    Steuersatz erster Hund auf 0 € gesetzt, Anzahl 1
    Ergebnis
    0 € pro Jahr, 0 € pro Monat

Berechnung

Hundesteuer berechnen: die Formel für 1, 2 oder mehr Hunde

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung läuft in zwei Varianten. Ohne Listenhund gilt: Jahressteuer = Satz erster Hund + (Anzahl Hunde minus 1) × Satz je weiterer Hund.

Beispiel Berlin mit zwei Hunden: 120 Euro (erster Hund) + 1 × 180 Euro (zweiter Hund) = 300 Euro pro Jahr, also 25 Euro pro Monat und 150 Euro je Hund im Durchschnitt. Mit Listenhund gilt: Jahressteuer = Anzahl Hunde × Listenhund-Satz.

Beispiel Hamburg mit einem Listenhund: 1 × 600 Euro = 600 Euro pro Jahr, also 50 Euro pro Monat.

Aus der Jahressteuer leitet der Rechner automatisch den rechnerischen Monatsdurchschnitt ab (Jahressumme geteilt durch 12) und den Durchschnitt je Hund (Jahressumme geteilt durch Anzahl).

Die Formel für nicht gelistete Hunde berücksichtigt, dass Gemeinden den Zweithund- und Dritthund-Tarif stärker belasten als den Ersthund-Tarif, um Mehrhundehaltung zu verteuern.

Der Listenhund-Pfad vereinfacht, indem er alle gehaltenen Hunde zum erhöhten Satz ansetzt.

Wie strikt diese Vereinfachung greift, lässt sich nachprüfen: Steht der Schalter auf „ja“, spielen die Felder für den ersten und jeden weiteren Hund keine Rolle mehr.

Trägst du dort 999 Euro ein und hältst einen Listenhund zu 600 Euro, bleibt das Ergebnis bei 600 Euro im Jahr.

Für einen gemischten Haushalt rechnest du deshalb zweimal mit je einem Hund und addierst – ob dabei der Listenhund oder der andere Hund als „erster Hund“ zählt, entscheidet allerdings die Satzung und nicht der Rechner.

Formel für die Hundesteuer: Steuer erster Hund plus Anzahl weitere mal Steuersatz.
Gilt für reguläre Hunde (nicht Listenhunde). Bei Listenhunden gilt ein erhöhter Steuersatz für alle Hunde. Die Steuersätze legt jede Gemeinde individuell fest.

Nachschlagen

Hundesteuer-Tabelle nach Stadt und Bundesland: Vergleich der Jahressätze 2026

Die Hundesteuer wird von jeder Gemeinde individuell festgesetzt. Die folgenden Werte stammen aus den jeweiligen kommunalen Satzungen (Prüfdatum August 2026). Die Bundesland-Spalte hilft beim gezielten Vergleich innerhalb einer Region, etwa NRW oder Bayern. Da viele Gemeinden ihre Sätze jährlich anpassen, solltest du die aktuelle Satzung deiner Gemeinde immer direkt abfragen.

Hundesteuer in Euro pro Jahr für 1. Hund, weiteren Hund und gefährlichen Hund nach Stadt und Bundesland – Stand August 2026
StadtBundesland1. Hund (€/Jahr)Weiterer Hund (€/Jahr)Gefährlicher Hund (€/Jahr)
BerlinBerlin120180kein Aufschlag
BochumNordrhein-Westfalen168192 *kein Aufschlag
BremenBremen150150kein Aufschlag
DortmundNordrhein-Westfalen156204468
DresdenSachsen108144kein Aufschlag
DüsseldorfNordrhein-Westfalen96150 *600
EssenNordrhein-Westfalen156216852
Frankfurt am MainHessen102102900
HamburgHamburg9090600
HannoverNiedersachsen150276720
KölnNordrhein-Westfalen174174kein Aufschlag
LeipzigSachsen150150kein Aufschlag
MünchenBayern100100800
NürnbergBayern132 → 144 ab 2027132 → 168 ab 20271.056
StuttgartBaden-Württemberg144288816

Alle Werte aus den jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte, geprüft im August 2026. „Kein Aufschlag“ bedeutet: Die Satzung sieht keinen gesonderten Satz für gefährliche Hunde vor; es gilt der Regelsatz. Wo in der Spalte „Weiterer Hund“ derselbe Betrag wie beim ersten Hund steht, erhebt die Stadt keine Zweithundstaffelung. * Bochum und Düsseldorf staffeln progressiv nach Gesamtzahl der Hunde im Haushalt; angegeben ist der Satz bei zwei Hunden. Nürnberg hat am 17.06.2026 eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 beschlossen (Quelle: Stadt Nürnberg, Pressemitteilung); die übrigen Werte gelten Stand 2026. Ob eine Rasse als „gefährlicher Hund“ (Listenhund) gilt, regelt zusätzlich das Landeshundegesetz des jeweiligen Bundeslands, nicht die Gemeinde. Verbindlich ist immer die aktuelle Satzung deiner Wohngemeinde.

Ausblick

Was ändert sich bei der Hundesteuer 2027?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Nürnberg hat am 17.06.2026 beschlossen, die Hundesteuer zum 1. Januar 2027 für den ersten Hund von 132 auf 144 Euro und für jeden weiteren Hund auf 168 Euro anzuheben – die erste Anpassung seit 2005.
  • Hamburg plant laut Senatsbeschluss vom Januar 2026 ebenfalls eine Erhöhung ab 2027 von bisher 90 auf 120 Euro pro Hund; der Entwurf muss noch die Hamburgische Bürgerschaft passieren und ist damit noch nicht endgültig beschlossen.
  • Auch kleinere Gemeinden wie Füssen (Bayern) und Schlat (Baden-Württemberg) haben für 2027 höhere Sätze beschlossen, häufig begründet mit steigenden Kosten für Hundetoiletten und Kotbeutel-Entsorgung.
  • Nürnberg erkennt ab 2027 zusätzliche Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis für Befreiungen an – ein Hinweis darauf, dass Kommunen bei Satzungsänderungen auch Ermäßigungstatbestände anpassen.
  • Wer seine Jahressteuer für 2027 abschätzen will, sollte vor der Neuberechnung die aktuelle Satzung der eigenen Gemeinde prüfen, statt die Sätze aus 2026 fortzuschreiben – die Werte in diesem Rechner sind Beispielwerte, keine Prognose für deinen Wohnort.

Stand: 24.09.2026 · Quelle: Stadt Nürnberg – Pressemitteilung vom 17.06.2026 zur Hundesteuer-Anpassung 2027

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Hundesteuer

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Hundesteuer in Deutschland?

Eine bundesweit einheitliche Hundesteuer gibt es nicht: Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer nach Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz, die jede Gemeinde in eigener Satzung festlegt.

Für den ersten Hund reicht die Spanne unter Großstädten aktuell von 90 Euro in Hamburg über 120 Euro in Berlin und 144 Euro in Stuttgart bis 174 Euro in Köln pro Jahr, Stand der jeweiligen Satzungen August 2026.

Kleinere Gemeinden liegen teils deutlich darunter, andere über 200 Euro.

Diese Unterschiede entstehen, weil jede Kommune Höhe, Zweithund-Staffelung und Listenhund-Zuschlag selbst bestimmt und die Steuer teils als Lenkungsinstrument gegen Mehrfachhaltung, teils als reine Einnahmequelle nutzt.

Verbindlich ist ausschließlich die aktuelle Satzung deiner Wohngemeinde, die du beim Ordnungsamt oder auf der städtischen Website findest – trage den echten Satz in den Rechner ein, statt mit den voreingestellten Beispielwerten zu rechnen, denn Gemeinden passen ihre Sätze regelmäßig an, wie die für 2027 bereits beschlossenen Erhöhungen mehrerer Städte zeigen.

Wie melde ich meinen Hund zur Hundesteuer an, und bis wann muss das passieren?

Angemeldet werden muss jeder Hund, sobald er drei Monate alt ist oder in diesem Alter in den Haushalt einzieht; die meisten Satzungen setzen dafür eine Frist von zwei bis vier Wochen.

Die Anmeldung erfolgt beim Ordnungsamt, Steueramt oder zunehmend online über das Bürgerportal der Gemeinde und verlangt Angaben zu Halter, Rasse und Geburtsdatum des Hundes.

Nach der Anmeldung stellt die Gemeinde eine Hundemarke aus, die der Hund im öffentlichen Raum sichtbar tragen muss, sowie einen jährlichen Steuerbescheid über den festgesetzten Betrag – bei zwei Hunden zum Berliner Satz etwa 300 Euro im Jahr, wie sich mit dem Rechner nachvollziehen lässt.

Wer die Anmeldung verpasst oder verzögert, riskiert eine rückwirkende Nachforderung zuzüglich Bußgeld, sobald eine Kontrolle die fehlende Meldung aufdeckt.

Melde deinen Hund deshalb direkt nach dem Einzug an und frage gleichzeitig aktiv nach möglichen Ermäßigungen, denn diese werden nicht automatisch gewährt.

Wie melde ich meinen Hund von der Hundesteuer ab, zum Beispiel nach einem Umzug?

Die Abmeldung ist ebenso Pflicht wie die Anmeldung: Stirbt der Hund, wird er abgegeben oder ziehst du in eine andere Gemeinde, musst du das beim bisherigen Ordnungsamt melden, sonst läuft die Steuerpflicht formal weiter und wird weiter in Rechnung gestellt.

Beim Umzug reicht die Abmeldung allein nicht aus – du musst deinen Hund zusätzlich in der neuen Gemeinde anmelden, da die Steuerpflicht dort mit dem Wohnsitzwechsel neu entsteht und sich der Satz erheblich unterscheiden kann, etwa von 90 Euro in Hamburg auf 174 Euro in Köln.

Die meisten Gemeinden verlangen für die Abmeldung ein kurzes Formular oder eine formlose Mitteilung mit Datum des Ereignisses; die Hundemarke wird dabei in der Regel zurückgegeben oder entwertet.

Wird die Abmeldung versäumt, zieht die Gemeinde die Steuer unter Umständen weiter ein, selbst wenn kein Hund mehr gehalten wird. Melde deshalb jede Statusänderung zeitnah und schriftlich, damit die Bescheide korrekt eingestellt werden.

Sind kleine Hunde unter 5 kg von der Hundesteuer befreit?

Nein, Gewicht oder Größe spielen bei der Hundesteuer grundsätzlich keine Rolle: Ein 2 Kilogramm leichter Chihuahua wird steuerlich genauso behandelt wie ein 80 Kilogramm schwerer Bernhardiner, sobald der Hund älter als drei Monate ist.

Es gibt keine bundesweite Bagatellgrenze nach Gewicht.

Manche Gemeinden kennen zwar Sonderregelungen für bestimmte kleine Rassen oder Welpen, diese sind aber Ausnahmen einzelner Satzungen und kein flächendeckender Standard – wer einen kleinen Hund hält, sollte trotzdem gezielt beim Ordnungsamt nachfragen, ob es eine solche Regel gibt.

Entscheidend bleibt stattdessen fast überall die Anzahl der gehaltenen Hunde und, ob es sich um einen als gefährlich eingestuften Listenhund handelt: Dafür verlangen viele Städte ein Vielfaches des Normalsatzes, unabhängig von der Größe des Tieres.

Verlass dich deshalb nicht auf das Gewicht als Freibetrag, sondern prüfe die tatsächliche Satzung deiner Gemeinde.

Gibt es eine Hundesteuer-Befreiung für Rentner, Bürgergeld-Empfänger oder Tierheimhunde?

Einen bundesweiten Automatismus gibt es nicht, aber viele Gemeinden räumen in ihrer Satzung gezielte Ermäßigungen oder vollständige Befreiungen ein.

Am häufigsten betrifft das anerkannte Assistenz-, Blindenführ- und Diensthunde, außerdem Hunde aus Tierheimen oder Tierschutzvereinen, die oft ein bis zwei Jahre lang ermäßigt oder befreit werden, um Adoptionen zu fördern.

Für Menschen mit geringem Einkommen, etwa Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsbezieher im Alter oder Personen mit Schwerbehindertenausweis, bieten einzelne – nicht alle – Gemeinden ebenfalls Nachlässe an; einen allgemeinen Rentnerrabatt kennen dagegen die wenigsten Satzungen.

Entscheidend ist, dass keine dieser Vergünstigungen automatisch gewährt wird: Du musst sie aktiv beim Ordnungsamt beantragen und mit Nachweisen wie Leistungsbescheid, Schwerbehindertenausweis oder Tierheimbescheinigung belegen.

Ohne Antrag zahlst du den vollen Satz, selbst wenn du die Voraussetzungen eigentlich erfüllst. Kläre deshalb vor der ersten Zahlung direkt bei deiner Gemeinde, welche Ermäßigungen dort tatsächlich greifen.

Wie hoch ist die Hundesteuer für Listenhunde oder Kampfhunde?

Für Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft sind – oft als Listen- oder umgangssprachlich Kampfhunde bezeichnet –, erheben viele Gemeinden ein Vielfaches des Normalsatzes.

München setzt für einen Listenhund 800 Euro pro Jahr an, wie sich mit dem Rechner nachrechnen lässt, Nürnberg verlangt 1.056 Euro und Hamburg 600 Euro – gegenüber 100, 132 beziehungsweise 90 Euro für einen gewöhnlichen Hund in derselben Stadt.

Andere Großstädte wie Berlin, Köln und Leipzig erheben dagegen keinen gesonderten Satz für bestimmte Rassen.

Ob ein Hund überhaupt als Listenhund gilt, entscheidet nicht die Gemeinde, sondern das Landeshundegesetz des jeweiligen Bundeslands, das die betroffenen Rassen und Kriterien festlegt – die Regelungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern zum Teil erheblich.

Informiere dich deshalb vor der Anmeldung sowohl über die Rasseliste deines Bundeslands als auch über den kommunalen Steuersatz, denn beides zusammen bestimmt die tatsächliche Belastung.

Wie berechnet sich die Hundesteuer für mehrere Hunde im Haushalt?

Die Jahressteuer ergibt sich aus dem Satz für den ersten Hund plus dem – meist höheren – Satz für jeden weiteren Hund, multipliziert mit der Anzahl der zusätzlichen Tiere.

Mit den Berliner Beispielsätzen von 120 Euro für den ersten und 180 Euro für jeden weiteren Hund ergeben zwei Hunde 300 Euro im Jahr, drei Hunde 480 Euro – beides mit dem Rechner nachvollziehbar.

Der Durchschnitt je Hund steigt dabei mit jedem weiteren Tier, weil der Zweit- und Dritthund-Satz höher angesetzt ist: Bei drei Hunden liegt er bei 160 Euro, obwohl kein einzelner Hund diesen Betrag tatsächlich kostet.

Manche Gemeinden staffeln nur zwischen erstem und jedem weiteren Hund, andere erhöhen den Satz ab dem dritten Tier nochmals.

Trägst du die tatsächlichen Sätze deiner Satzung ein, zeigt dir der Rechner sofort Jahres-, Monats- und Pro-Hund-Betrag – verlass dich dabei nicht auf die voreingestellten Beispielwerte.

Warum kostet der zweite Hund mehr Hundesteuer als der erste?

Viele Gemeinden setzen den Satz für den zweiten und jeden weiteren Hund bewusst höher an, um Mehrfachhaltung finanziell unattraktiver zu machen – ein Lenkungsziel, das in etlichen Satzungsbegründungen ausdrücklich genannt wird.

Die Unterschiede sind teils drastisch: In Stuttgart verdoppelt sich der Satz von 144 auf 288 Euro, in Hannover steigt er von 150 auf 276 Euro.

Andere Großstädte wie München, Köln, Hamburg, Leipzig und Bremen verzichten dagegen komplett auf eine Zweithund-Staffelung und verlangen für jeden Hund denselben Betrag.

Ob und wie stark gestaffelt wird, legt jede Gemeinde eigenständig in ihrer Satzung fest, eine bundesweite Regel gibt es nicht.

Für einen dritten Hund gilt in der Regel derselbe erhöhte Satz wie für den zweiten, manche Städte erhöhen ihn sogar nochmals progressiv.

Prüfe deshalb vor der Anschaffung eines weiteren Hundes gezielt, ob und wie stark deine Gemeinde staffelt, denn die Mehrbelastung kann mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen.

Wird die Hundesteuer 2027 teurer?

In mehreren Städten ja: Nürnberg hat am 17. Juni 2026 beschlossen, den Satz für den ersten Hund zum 1. Januar 2027 von 132 auf 144 Euro und für jeden weiteren Hund auf 168 Euro anzuheben – die erste Anpassung seit 2005.

Hamburg plant laut einem Senatsbeschluss vom Januar 2026 ebenfalls eine Erhöhung ab 2027 von bisher 90 auf 120 Euro pro Hund; der Entwurf muss aber noch die Hamburgische Bürgerschaft passieren und ist damit noch nicht endgültig in Kraft.

Auch kleinere Gemeinden wie Füssen in Bayern haben für 2027 höhere Sätze beschlossen, häufig mit steigenden Kosten für Hundetoiletten und Kotbeutel begründet.

Ob auch deine Gemeinde die Sätze anpasst, verrät nur die eigene Satzung – prüfe sie zum Jahreswechsel erneut, statt mit dem Betrag aus dem Vorjahr zu rechnen, denn Erhöhungen werden oft erst im Spätherbst mit dem Haushaltsbeschluss endgültig.

Ist es strafbar, keine Hundesteuer zu zahlen?

Eine nicht gezahlte oder verschwiegene Hundesteuer ist keine Steuerhinterziehung im strafrechtlichen Sinn, wie sie etwa bei der Einkommensteuer vorliegen kann, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslands.

Wer seinen Hund nicht oder verspätet anmeldet, riskiert trotzdem ein Bußgeld, das je nach Gemeinde und Schwere des Falls von wenigen Euro bis zu mehreren hundert Euro reichen kann, zusätzlich zur rückwirkenden Steuerforderung für die gesamte Zeit der sogenannten Schwarzhaltung.

Gemeinden kontrollieren regelmäßig im öffentlichen Raum und werten zudem Hinweise von Nachbarn oder Tierärzten aus.

Eine Nachmeldung aus eigener Initiative wird in der Praxis meist milder behandelt als eine durch Kontrolle aufgedeckte Nichtanmeldung, teilweise verzichten Gemeinden dann sogar auf das Bußgeld.

Melde deinen Hund deshalb so früh wie möglich selbst an, statt auf eine Kontrolle zu warten – die rückwirkende Steuer musst du in jedem Fall zahlen, das Bußgeld ist vermeidbar.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Ruf vor dem Umzug in eine neue Gemeinde die aktuelle Steuersatzung ab, da die Belastung je nach Zielort erheblich schwanken kann. Wer bereits mehrere Hunde hält, profitiert manchmal von einem Ortswechsel in eine günstigere Gemeinde, sollte aber auch alle anderen Lebensumstände einbeziehen.

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Daten zur kommunalen Steuerbelastung.

Frage dein Ordnungsamt ausdrücklich nach möglichen Befreiungen oder Ermäßigungen, zum Beispiel für Tierheimhunde, Assistenzhunde oder Menschen mit Schwerbehinderung, da diese Vergünstigungen aktiv beantragt werden müssen und nicht automatisch greifen.

Melde deinen Hund innerhalb der in der Satzung genannten Frist an, üblicherweise zwei bis vier Wochen nach Einzug, um Bußgelder zu vermeiden.

Ändert sich die Satzung, erhältst du in der Regel automatisch einen neuen Steuerbescheid; prüfe ihn auf Richtigkeit und wende dich bei Zweifeln an das Ordnungsamt.

Für eine bewilligte Befreiung gibt es im Rechner kein eigenes Feld – du bildest sie ab, indem du den betreffenden Satz auf 0 Euro setzt; das Ergebnis geht dann sauber auf 0 Euro im Jahr und 0 Euro im Monat zurück.

Bei einer Teilermäßigung trägst du entsprechend den ermäßigten Jahresbetrag statt des vollen ein.

Und wenn du zwei Gemeinden vergleichen willst, lohnt es sich, den Rechner mit beiden Satzungen nacheinander zu füttern und die Jahresbeträge nebeneinanderzulegen, statt im Kopf zu überschlagen.

Anwendung

Hundesteuer für 2 Hunde und Listenhunde: Rechenbeispiele

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Rechenbeispiel aus Berlin: Hundehalter mit zwei Hunden, kein Listenhund. Eingaben: Steuersatz erster Hund 120 Euro, Satz je weiterer Hund 180 Euro (Berliner Satzung), Anzahl 2, kein Listenhund.

Berechnung: 120 Euro + 1 × 180 Euro = 300 Euro pro Jahr. Geteilt durch 12 ergibt das 25 Euro pro Monat, im Durchschnitt 150 Euro je Hund.

Vergleichsszenario München mit einem Listenhund: Listenhund-Satz 800 Euro × 1 Hund = 800 Euro pro Jahr, also rund 66,67 Euro pro Monat.

Nächster Schritt: Der Halter ruft die aktuelle Satzung der Gemeinde ab, trägt die genauen Jahresbeträge ein und prüft, ob eine Ermäßigung für Tierheimhunde oder eine Behinderung beantragt werden kann.

Mit dem Ergebnis aus dem Rechner kann er außerdem abschätzen, ob ein Umzug in eine benachbarte Gemeinde mit niedrigerem Satz finanziell sinnvoll wäre.

Die beiden Szenarien zeigen die enorme Spannweite der kommunalen Sätze: Zwischen einem gewöhnlichen Zweithund und einem Listenhund in einer teuren Großstadt liegen mehrere hundert Euro pro Jahr.

Genau deshalb lohnt es sich, vor Anschaffung oder Umzug den tatsächlichen Satz der Wohngemeinde einzutragen statt mit den Voreinstellungen zu rechnen, denn nur die aktuelle Satzung liefert einen verbindlichen Betrag. Hundesteuer Praxis: Berlin 2 Hunde 300 Euro vs. Muenchen 1 Listenhund 800 Euro

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Bei der Hundesteuer sind es vor allem drei Stolperfallen. Erstens, mit veralteten Werten zu rechnen: Gemeinden passen ihre Sätze teils jährlich an, weshalb ein vor zwei Jahren recherchierter Betrag heute nicht mehr stimmt.

Überprüfe deshalb den aktuellen Satz jedes Jahr erneut. Zweitens, die Anmeldepflicht zu vergessen oder zu verschleppen: Wer seinen Hund nicht fristgerecht anmeldet, riskiert rückwirkende Nachzahlungen und ein Bußgeld.

Eine nachträgliche Anmeldung aus eigener Initiative wird meist milder behandelt als eine Kontrolle.

Drittens, mögliche Ermäßigungen nicht zu beantragen: Tierheimhunde, Assistenzhunde oder anerkannte Blindenführhunde sind in vielen Gemeinden ganz oder teilweise befreit, aber nur dann, wenn der Halter einen entsprechenden Antrag mit Nachweisen stellt.

Wer auf diese Recherche verzichtet, zahlt möglicherweise jahrelang mehr als nötig.

Außerdem vergessen Halter von Listenhunden mitunter, dass die Einstufung als gefährliche Rasse nach Landesrecht je Bundesland unterschiedlich ist und sich beim Umzug ändern kann.

Ein Lesefehler betrifft schließlich den ausgewiesenen Durchschnitt je Hund: Er ist ein reiner Rechenwert, kein Satz, den irgendeine Gemeinde erhebt.

Drei Hunde zu 120 und 180 Euro ergeben 480 Euro im Jahr und damit 160 Euro je Hund im Schnitt – ein Betrag, den in dieser Rechnung kein einziger Hund tatsächlich kostet. Wer damit gegenüber dem Steueramt argumentiert, redet an der Satzung vorbei.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Auf Basis der Steuersätze deiner Gemeinde gibt dir der Hundesteuer-Rechner eine präzise Jahres- und Monatsbelastung aus, aufgeschlüsselt nach Ersthund, weiteren Hunden und dem erhöhten Listenhund-Tarif.

Da die Hundesteuer eine kommunale Abgabe ist, müssen die Sätze immer aus der aktuellen Satzung deiner Wohngemeinde stammen; die voreingestellten Werte sind nur Richtwerte zur Orientierung.

Vergiss nicht, deinen Hund fristgerecht anzumelden, mögliche Befreiungen aktiv zu beantragen und die Satzung nach jedem Jahreswechsel auf Anpassungen zu prüfen.

Wenn du deinen Hund frisch angeschafft hast und noch Fragen zur täglichen Versorgung hast, hilft dir der BARF-Rechner Hund bei der Berechnung der Rohfuttermenge, und mit dem Futtermenge-Hund-Rechner findest du schnell die passende Tagesration für handelsübliches Fertigfutter.

Und trage die Sätze wirklich ein, statt die Voreinstellung stehen zu lassen: Sie ist eine Platzhalter-Größenordnung, kein Wert für deinen Ort.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Hundesteuer pro Jahr: 120 € | Rechnerisch pro Monat: 10,00 € | Durchschnitt je Hund: 120,00 €

Hundesteuer für einen Hund (Beispielsatz)

Steuersatz erster Hund (pro Jahr)
120 €
Anzahl Hunde im Haushalt
1 Hund
Handelt es sich um Listenhunde?
Nein – normaler Steuersatz

Beispiel 2 · Mittel · Hundesteuer pro Jahr: 300 € | Rechnerisch pro Monat: 25,00 € | Durchschnitt je Hund: 150,00 €

Hundesteuer für zwei Hunde im selben Haushalt

Steuersatz erster Hund (pro Jahr)
120 €
Steuersatz je weiterer Hund (pro Jahr)
180 €
Anzahl Hunde im Haushalt
2 Hunde
Handelt es sich um Listenhunde?
Nein – normaler Steuersatz

Beispiel 3 · Komplex · Hundesteuer pro Jahr: 600 € | Rechnerisch pro Monat: 50,00 € | Durchschnitt je Hund: 600,00 €

Hundesteuer für einen Listenhund

Steuersatz erster Hund (pro Jahr)
120 €
Anzahl Hunde im Haushalt
1 Hund
Handelt es sich um Listenhunde?
Ja – erhöhter Listenhund-Satz
Steuersatz je Listenhund (pro Jahr)
600 €

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Weiternutzung

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  • Köln: 2 normale Hunde, 156 plus 204 Euro = 360 Euro pro Jahr, 30 Euro pro Monat. München: 1 Listenhund, 800 Euro pro Jahr, 67 Euro pro Monat.

    Hundesteuer Praxis: Köln vs. München Vergleich

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           alt="Köln: 2 normale Hunde, 156 plus 204 Euro = 360 Euro pro Jahr, 30 Euro pro Monat. München: 1 Listenhund, 800 Euro pro Jahr, 67 Euro pro Monat."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/tiere-haustiere/hund/hundesteuer-rechner">Hundesteuer Praxis: Köln vs. München Vergleich auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/tiere-haustiere/hund/hundesteuer-rechner
  • Infografik: Hundesteuer: Steuersätze deutscher Großstädte, STADT — 1. HUND — 2. HUND — LISTENHUND — BALKEN, Hamburg, 90 €, 90 €, 600 €, München, 100 €

    Hundesteuer-Rechner Staedte

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           alt="Infografik: Hundesteuer: Steuersätze deutscher Großstädte, STADT — 1. HUND — 2. HUND — LISTENHUND — BALKEN, Hamburg, 90 €, 90 €, 600 €, München, 100 €"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/tiere-haustiere/hund/hundesteuer-rechner">Hundesteuer-Rechner Staedte auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/tiere-haustiere/hund/hundesteuer-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die voreingestellten Steuersätze sind Beispiel- und Richtwerte. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt; die tatsächlichen Sätze, die Definition von Listenhunden sowie mögliche Ermäßigungen oder Befreiungen unterscheiden sich teils erheblich. Maßgeblich ist immer die Satzung deiner Gemeinde.

Quelle: Berechnung aus nutzerseitig eingegebenen, mit Beispielwerten vorbelegten kommunalen Steuersätzen.

Stand: 2026-09-24

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
24. September 2026
Fachbereich
Tiere & Haustiere / Hund
Formeln basieren auf
Jahressteuer = Satz erster Hund + (Anzahl − 1) × Satz weiterer Hund; bei Listenhunden Anzahl × Listenhund-Satz.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Hundesteuer-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/tiere-haustiere/hund/hundesteuer-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Hundesteuer-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/tiere-haustiere/hund/hundesteuer-rechner

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