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Witwenrente 2026 berechnen: Freibetrag und Anrechnung

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Kurzantwort

Witwenrenten-Rechner: Rente des Verstorbenen, Rentenart, eigenes Nettöinkommen und Kinder eingeben und Brutto-Witwenrente, Freibetrag, angerechnetes Einkommen, Netto-Witwenrente und den Betrag im Sterbevierteljahr erhalten. Keine Rentenberatung, Stand 2026.

Witwenrente 2026 berechnen: große (55 %) oder kleine (25 %) Witwenrente

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Witwenrente 2026: Wie hoch, wie lange und ab wann?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie hoch die Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners ausfällt, beziffert dir der Witwenrenten-Rechner. Die Kernfrage: Wie viel Witwenrente bleibt nach Abzug des eigenen Einkommens?

Es gibt zwei Formen: Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird unter anderem ab einem bestimmten Lebensalter, bei Erwerbsminderung oder bei der Erziehung eines Kindes gezahlt.

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und ist auf 24 Monate befristet. Wichtig: Nach altem Recht (Sterbefall vor 2002 bzw. wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1.

Januar 2002 geschlossen wurde) beträgt die große Witwenrente sogar 60 Prozent statt 55 Prozent. Wie hoch ist die Witwenrente bei 2.000 Euro Rente?

Bei 2.000 Euro Rente des Verstorbenen beträgt die große Witwenrente 1.100 Euro brutto (55 Prozent) und die kleine 500 Euro brutto (25 Prozent) — jeweils vor Einkommensanrechnung.

In den ersten drei Monaten nach dem Tod – dem Sterbevierteljahr – wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung gezahlt.

Der Rechner ermittelt Brutto-Witwenrente, Freibetrag, angerechnetes Einkommen, Netto-Witwenrente und den Betrag im Sterbevierteljahr (§ 46 SGB VI). Er richtet sich an Hinterbliebene, die ihre finanzielle Lage einschätzen wollen.

Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Rentenberatung. Jenes Lebensalter liegt niedriger, als viele vermuten, und wird schrittweise angehoben: § 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI nennt das vollendete 47.

Lebensjahr, doch nach der Übergangsstaffel des § 242a SGB VI gilt bei einem Tod des Versicherten im Jahr 2026 zunächst eine Grenze von 46 Jahren und 6 Monaten – die vollen 47 Jahre greifen erst ab dem Todesjahr 2029.

Eine zweite Hürde steht in § 46 Abs. 2a SGB VI: Hat die Ehe kein volles Jahr gedauert, unterstellt das Gesetz eine Versorgungsehe und der Anspruch entfällt, sofern nicht die besonderen Umstände des Falles dagegen sprechen.

Beides prüft der Rechner nicht – er unterstellt, dass die Rentenart, die du wählst, dir auch zusteht. Große Witwenrente 55 Prozent, kleine 25 Prozent, Sterbevierteljahr 100 Prozent

Eingaben

Witwenrente berechnen: Rente, Rentenart, Einkommen und Kinder eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst vier Werte ein. Die monatliche Rente des Verstorbenen ist die gesetzliche Rente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte – bei noch nicht verrenteten Personen rechnet die Rentenversicherung diesen Betrag aus dem Versicherungsverlauf hoch.

Bei der Rentenart wählst du zwischen großer Witwenrente (55 Prozent) und kleiner Witwenrente (25 Prozent).

Beim eigenen Nettoeinkommen trägst du dein anrechenbares monatliches Einkommen ein, etwa aus eigener Rente oder Erwerbstätigkeit; die Rentenversicherung ermittelt daraus ein pauschaliertes Nettoeinkommen.

Die Zahl der waisenrentenberechtigten Kinder erhöht den anrechnungsfreien Freibetrag.

Häufige Eingabefehler: die eigene tatsächliche Witwenrente statt der Rente des Verstorbenen einzutragen, brutto und netto beim eigenen Einkommen zu verwechseln oder volljährige Kinder mitzuzählen, die keinen Anspruch auf Waisenrente mehr haben.

Je genauer diese Angaben, desto belastbarer das Ergebnis. Die exakte Rentenhöhe steht erst im Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Praxisfälle

Anwendungsfälle: Witwenrente in typischen Situationen berechnen

Sieben typische Suchanfragen rund um die Witwenrente – jede mit der passenden Eingabe und dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Witwenrente wie hoch bei 2.000 Euro Rente

    „Wie hoch ist die Witwenrente bei 2000 € Rente?“

    Eingabe
    Rente des Verstorbenen 2.000 €, große Witwenrente, kein eigenes Einkommen, 0 Kinder
    Ergebnis
    Brutto- und Netto-Witwenrente 1.100 € monatlich (55 % von 2.000 €), da kein Einkommen angerechnet wird.
  2. Ab welchem Einkommen entfällt die Witwenrente

    „Ab welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt oder gestrichen?“

    Eingabe
    Rente des Verstorbenen 1.500 €, große Witwenrente, eigenes Nettoeinkommen 3.185,03 €
    Ergebnis
    Netto-Witwenrente 0 € – die Anrechnung (40 % über dem Freibetrag) zehrt die Brutto-Witwenrente von 825 € vollständig auf.
  3. Witwenrente bei eigener Rente berechnen

    „Wie hoch ist die Witwenrente, wenn ich selbst Rente beziehe?“

    Eingabe
    Rente des Verstorbenen 1.500 €, große Witwenrente, eigenes Nettoeinkommen 1.800 €, 0 Kinder
    Ergebnis
    Netto-Witwenrente 554,01 € nach Anrechnung von 270,99 € oberhalb des Freibetrags von 1.122,53 €.
  4. Kleine Witwenrente berechnen

    „Wie hoch ist die kleine Witwenrente?“

    Eingabe
    Rente des Verstorbenen 2.000 €, kleine Witwenrente (25 %), kein eigenes Einkommen
    Ergebnis
    Brutto- und Netto-Witwenrente 500 € monatlich – befristet auf 24 Monate.
  5. Große Witwenrente altes Recht (60 %)

    „Wer bekommt 60 % der Witwenrente?“

    Eingabe
    Rente des Verstorbenen 1.500 €, große Witwenrente altes Recht, kein eigenes Einkommen
    Ergebnis
    900 € Witwenrente nach § 255 Abs. 1 SGB VI – 75 € mehr als die 825 € nach neuem Recht (55 %).
  6. Witwenrente unterhalb des Freibetrags

    „Wie hoch darf mein Einkommen sein, damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?“

    Eingabe
    Rente des Verstorbenen 1.500 €, große Witwenrente, eigenes Nettoeinkommen 1.000 €
    Ergebnis
    Volle 825 € Witwenrente, weil 1.000 € unter dem Freibetrag von 1.122,53 € liegen – keine Anrechnung.
  7. Witwenrente mit einem Kind

    „Wie viel Witwenrente bekomme ich mit Kind?“

    Eingabe
    Rente des Verstorbenen 1.500 €, große Witwenrente, eigenes Nettoeinkommen 2.000 €, 1 Kind
    Ergebnis
    Netto-Witwenrente 569,26 € – der um 238,11 € höhere Freibetrag (1.360,64 €) senkt die Anrechnung auf 255,74 €.

    Rentenlücke nach dem Todesfall prüfen

Berechnung

Wie wird die Witwenrente berechnet? Freibetrag und Anrechnung Schritt für Schritt

Verstehe den Formelweg.

Die Witwenrente entsteht in drei Schritten. Schritt 1: Brutto-Witwenrente = Rente des Verstorbenen mal Rentenartfaktor (55 Prozent bei der großen, 25 Prozent bei der kleinen Witwenrente).

Schritt 2: Freibetrag = 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind (Stand ab 1. Juli 2026, bundesweit). Schritt 3: Vom eigenen Nettoeinkommen über dem Freibetrag werden 40 Prozent auf die Brutto-Witwenrente angerechnet.

Beispiel: Der Verstorbene hätte 1.500 Euro Rente erhalten, die große Witwenrente beträgt also 825 Euro. Bei 1.800 Euro eigenem Nettoeinkommen liegen 677,47 Euro über dem Freibetrag; davon 40 Prozent sind 270,99 Euro.

Die Netto-Witwenrente beträgt somit rund 554 Euro. Im Sterbevierteljahr würden dagegen die vollen 1.500 Euro gezahlt. Wie du eine mögliche Versorgungslücke schließt, zeigt der Rentenlücken-Rechner.

An diesen Schritten wird das Grundprinzip der Hinterbliebenenrente sichtbar: Sie ersetzt nur einen Anteil der Rente des Verstorbenen und wird durch die Anrechnung eigenen Einkommens zusätzlich gemindert.

Anrechnungsfrei bleibt das Einkommen bis zum Freibetrag; erst der darüber liegende Teil wirkt sich mindernd aus, weshalb höheres eigenes Einkommen die Netto-Witwenrente stufenweise schmälert.

Der Rechner arbeitet dabei mit einem pauschalierten Nettoeinkommen und bildet den gesetzlichen Regelfall ab.

Sonderfälle wie ein Abschlag bei frühem Tod des Partners, die Befristung der kleinen Witwenrente oder das alternative Rentensplitting verändern das Ergebnis und lassen sich nur individuell klären.

Verbindlich bleibt allein der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Einkommensanrechnung: 40 Prozent über dem Freibetrag

Nachschlagen

Witwenrente 2026: Freibetrag nach Kinderzahl und Brutto-Witwenrente nach Rente des Verstorbenen

Tabelle A zeigt den anrechnungsfreien Freibetrag je nach Zahl der waisenrentenberechtigten Kinder (Stand ab 01.07.2026, bundesweit). Tabelle B zeigt die Brutto-Witwenrente bei verschiedenen Renten des Verstorbenen — neues Recht (55 %), altes Recht (60 %, § 255 Abs. 1 SGB VI) und kleine Witwenrente (25 %) — vor Einkommensanrechnung.

Freibetrag nach Kinderzahl und Brutto-Witwenrente nach Rente des Verstorbenen (Stand ab 01.07.2026)
Kinder / Rente VerstorbenerFreibetrag / Große (55 %)Große altes Recht (60 %)– / Kleine (25 %)
0 Kinder1.122,53 €––
1 Kind1.360,64 €––
2 Kinder1.598,75 €––
3 Kinder1.836,86 €––
Rente 1.000 €550,00 €600,00 €250,00 €
Rente 1.500 €825,00 €900,00 €375,00 €
Rente 2.000 €1.100,00 €1.200,00 €500,00 €
Rente 2.500 €1.375,00 €1.500,00 €625,00 €

Freibetrag = 26,4 × aktueller Rentenwert (42,52 €) + 5,6 × Rentenwert je Kind (§ 97 Abs. 2 SGB VI). Brutto-Witwenrente vor Einkommensanrechnung. Altes Recht (60 %) gilt bei Sterbefall vor 2002 oder Ehe vor 2002 mit mindestens einem vor dem 2. Januar 1962 geborenen Ehegatten (§ 255 Abs. 1 SGB VI). Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet. Stand ab 01.07.2026.

Witwenrente Hinzuverdienst-Tabelle 2026: Netto-Witwenrente nach eigenem Einkommen

Beispielrechnung für eine große Witwenrente von 825 € brutto (55 % von 1.500 € Rente des Verstorbenen, 0 Kinder). Erst oberhalb des Freibetrags von 1.122,53 € sinkt die Netto-Witwenrente, weil 40 % des übersteigenden Einkommens angerechnet werden.

Netto-Witwenrente nach eigenem Nettoeinkommen bei 825 € Brutto-Witwenrente (Stand ab 01.07.2026)
Eigenes NettoeinkommenAngerechnet (40 % über Freibetrag)Netto-Witwenrente
0 €0 €825,00 €
1.000 €0 €825,00 €
1.122,53 € (Freibetrag)0 €825,00 €
1.500 €150,99 €674,01 €
2.000 €350,99 €474,01 €
2.500 €550,99 €274,01 €
3.000 €750,99 €74,01 €
ab 3.185,03 €825,00 €0,00 € (voll angerechnet)

Werte gelten nur für dieses Beispiel (1.500 € Rente des Verstorbenen, große Witwenrente, 0 Kinder) — bei anderer Rentenhöhe, Rentenart oder Kinderzahl ändern sich Brutto-Witwenrente und Freibetrag. Freibetrag und Cutoff-Einkommen mit dem Witwenrenten-Rechner oben für die eigenen Werte neu berechnen. Anrechnung nach § 97 SGB VI, Stand ab 01.07.2026.

Ausblick

Wird die Witwenrente 2026 abgeschafft? Aktueller Stand

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat in ihrem Abschlussbericht vom Juni 2026 ausdrücklich keine Abschaffung der Witwenrente empfohlen, sondern nur vorgeschlagen, Reformoptionen zu prüfen, die die Hinterbliebenenversorgung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen anpassen – unter anderem wird ein verpflichtendes Rentensplitting als mögliche Alternative diskutiert.
  • Ein konkreter Gesetzentwurf zur Abschaffung oder zum Ersatz der Witwenrente lag bis September 2026 nicht vor; die Empfehlung ist ein Prüfauftrag an die Bundesregierung, kein geltendes oder beschlossenes Recht.
  • Zum 1. Juli 2026 ist bereits eine konkrete, geltende Verbesserung in Kraft getreten: Der anrechnungsfreie Freibetrag stieg mit dem höheren Rentenwert (42,52 Euro) auf bundesweit 1.122,53 Euro – unabhängig von der Reformdiskussion.
  • Dieser Rechner rechnet weiterhin nach geltendem Recht (§ 46, § 97 SGB VI, Stand 2026); eine mögliche künftige Reform der Hinterbliebenenversorgung ist hier nicht berücksichtigt, weil sie noch nicht Gesetz ist.

Stand: 27.09.2026 · Quelle: Alterssicherungskommission der Bundesregierung, Abschlussbericht Juni 2026 (zitiert nach rentenbescheid24.de / Bild)

Expertenmodus

Witwenrente wie hoch, wie lange, ab wann: Häufige Fragen

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Witwenrente bekomme ich?

Die Höhe richtet sich nach der Rente des Verstorbenen und der Rentenart: Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent, die kleine 25 Prozent der Rente, auf die der oder die Verstorbene Anspruch gehabt hätte.

Von diesem Bruttobetrag wird dein eigenes Einkommen teilweise abgezogen, sobald es den Freibetrag von 1.122,53 Euro (ab 01.07.2026) übersteigt. Beispiel: Hätte der Verstorbene 1.500 Euro Rente erhalten, beträgt die große Witwenrente 825 Euro brutto.

Bei 1.800 Euro eigenem Nettoeinkommen werden davon rund 271 Euro angerechnet, es bleiben etwa 554 Euro monatlich. Bei einer Rente von 2.000 Euro ohne eigenes Einkommen bleiben dagegen die vollen 1.100 Euro brutto wie netto.

Gibst du zusätzlich die Kinderzahl ein, erhöht sich der Freibetrag automatisch um je 238,11 Euro pro waisenrentenberechtigtem Kind. Trage deine eigenen Werte in den Rechner ein, um den exakten Betrag zu sehen.

Verbindlich ist stets der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Wird die Witwenrente 2026 abgeschafft?

Nein, eine Abschaffung ist nicht beschlossen.

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat in ihrem Abschlussbericht vom Juni 2026 ausdrücklich keine Abschaffung der Witwenrente empfohlen, sondern nur vorgeschlagen, Reformoptionen zu prüfen, die die Hinterbliebenenversorgung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen anpassen – etwa ein verpflichtendes Rentensplitting als mögliche Alternative.

Ein konkreter Gesetzentwurf lag bis September 2026 nicht vor. Tatsächlich ist zum 1. Juli 2026 sogar eine Verbesserung in Kraft getreten: Der anrechnungsfreie Freibetrag stieg mit dem höheren Rentenwert (42,52 Euro) auf bundesweit 1.122,53 Euro.

Für die Berechnung nach geltendem Recht ändert sich dadurch aktuell nichts – die große Witwenrente bleibt bei 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht), die kleine bei 25 Prozent.

Verfolge Gesetzesänderungen über die Deutsche Rentenversicherung, falls sich der Prüfauftrag der Kommission später in einen Gesetzentwurf wandelt.

Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Das hängt von der Rentenart ab. Die große Witwenrente wird unbefristet gezahlt, solange keine der Voraussetzungen entfällt.

Die kleine Witwenrente dagegen ist auf 24 Kalendermonate befristet und endet danach automatisch, außer die Voraussetzungen für die große Witwenrente entstehen zwischenzeitlich.

In beiden Fällen endet die Zahlung sofort mit einer Wiederheirat oder neuen eingetragenen Lebenspartnerschaft (§ 46 Abs. 1 SGB VI); als Ausgleich zahlt die Rentenversicherung dann eine einmalige Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen Durchschnittsbetrags der letzten 12 Monate (§ 107 SGB VI; bei kleiner Witwenrente gekürzt um die bereits bezogenen Monate) – bei durchschnittlich 600 Euro Witwenrente also 14.400 Euro.

Die ersten drei Monate nach dem Tod, das Sterbevierteljahr, zahlt die Rentenversicherung ohnehin die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung.

Prüfe bei einer möglichen Wiederheirat vorab die Abfindungshöhe und lass dich von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Wie lange muss man verheiratet gewesen sein, um Witwenrente zu bekommen?

Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss grundsätzlich mindestens ein Jahr bestanden haben, bevor der Ehepartner verstirbt (§ 46 Abs. 2a SGB VI).

Hat die Ehe kürzer gedauert, unterstellt das Gesetz eine sogenannte Versorgungsehe – der Anspruch auf Witwenrente entfällt dann, außer besondere Umstände widerlegen diese Vermutung, etwa ein plötzlicher Unfalltod, der bei Eheschließung nicht vorhersehbar war.

Diese Mindestdauer gilt unabhängig davon, ob später die große oder die kleine Witwenrente beansprucht wird, und unabhängig vom Alter der Partner.

Beispiel: Heiraten zwei Partner im März und verstirbt einer im Dezember desselben Jahres, ist die Jahresfrist nicht erfüllt und die Witwenrente wird in der Regel abgelehnt.

Der Rechner selbst prüft diese Voraussetzung nicht, sondern setzt einen bestehenden Anspruch voraus. Wer die besonderen Umstände nachweisen will, sollte das bei der Antragstellung explizit gegenüber der Deutschen Rentenversicherung darlegen.

Ab welchem Alter bekomme ich die große Witwenrente?

Ohne Kindererziehung oder Erwerbsminderung erhältst du die große Witwenrente erst ab einem bestimmten Mindestalter (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI). Die reguläre Altersgrenze liegt beim vollendeten 47.

Lebensjahr, wird aber über eine Übergangsstaffel (§ 242a Abs. 5 SGB VI) schrittweise angehoben: Verstirbt der Versicherte im Jahr 2026, genügen bereits 46 Jahre und 6 Monate; die vollen 47 Jahre gelten erst ab dem Todesjahr 2029.

Unabhängig vom Alter besteht der Anspruch sofort, wenn die hinterbliebene Person erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind beziehungsweise ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erzieht.

Ohne eine dieser drei Voraussetzungen – Alter, Erwerbsminderung oder Kindererziehung – bekommst du stattdessen die auf 24 Monate befristete kleine Witwenrente mit 25 Prozent.

Prüfe dein genaues Alter zum Todeszeitpunkt gegen die Übergangstabelle der Deutschen Rentenversicherung, wenn du nahe an der Grenze liegst.

Wie wird mein eigenes Einkommen (Hinzuverdienst) auf die Witwenrente angerechnet?

Nur der Teil deines Einkommens oberhalb eines Freibetrags wird angerechnet, und auch das nur zu 40 Prozent. Ab dem 1.

Juli 2026 liegt der Freibetrag bundesweit bei 1.122,53 Euro netto im Monat, je waisenrentenberechtigtem Kind kommen 238,11 Euro hinzu (§ 97 SGB VI).

Beispiel: Bei 1.800 Euro pauschaliertem Nettoeinkommen liegen 677,47 Euro über dem Freibetrag; davon werden 40 Prozent, also 270,99 Euro, von der Brutto-Witwenrente abgezogen.

Ist dein Einkommen so hoch, dass der Abzug die gesamte Brutto-Witwenrente aufzehrt, entfällt die Zahlung vollständig – bei 825 Euro großer Witwenrente etwa ab 3.185,03 Euro eigenem Nettoeinkommen.

Als Einkommen zählen unter anderem Arbeitsentgelt, eigene Rente und bestimmte Kapitalerträge, jeweils pauschaliert nach § 18b SGB IV. Gib dein pauschaliertes Nettoeinkommen in den Rechner ein, um den genauen Abzug für deine Situation zu sehen.

Wie hoch ist die Witwenrente-Abfindung bei Wiederheirat?

Bei der ersten Wiederheirat zahlt die Rentenversicherung einmalig das 24fache des Monatsbetrags (§ 107 Abs. 1 SGB VI).

Monatsbetrag ist der Durchschnitt der Witwenrente, die in den letzten zwölf Kalendermonaten tatsächlich geleistet wurde (§ 107 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Beispiel: Bei durchschnittlich 900 Euro Witwenrente beträgt die Abfindung 24 × 900 = 21.600 Euro.

Bei einer kleinen Witwenrente vermindert sich das 24fache um die Zahl der Kalendermonate, für die sie schon gezahlt wurde; bei 500 Euro und zehn bezogenen Monaten sind es 14 × 500 = 7.000 Euro, und nach den höchstens 24 Monaten der kleinen Witwenrente bleibt keine Abfindung.

Trage den Durchschnitt deiner Witwenrente im Rechner in das Feld für die Abfindung ein; bleibt es auf 0, nimmt er die Netto-Witwenrente deiner Berechnung.

Sonderregeln für eine Wiederheirat in den ersten 15 Kalendermonaten nach dem Tod (§ 107 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB VI) bildet der Rechner nicht ab – den genauen Betrag nennt dein Rentenbescheid.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der anrechnungsfreie Freibetrag bundesweit einheitlich 1.122,53 Euro netto pro Monat. Er berechnet sich als das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts von 42,52 Euro (§ 97 Abs. 2 SGB VI).

Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Betrag um 238,11 Euro, also das 5,6-Fache des Rentenwerts. Bei einem Kind liegt der Freibetrag damit bei 1.360,64 Euro, bei zwei Kindern bei 1.598,75 Euro, bei drei Kindern bei 1.836,86 Euro.

Weil der Freibetrag an den Rentenwert gekoppelt ist, steigt er jährlich zum 1. Juli mit der Rentenanpassung mit – seit Juli 2023 gilt bundesweit derselbe Wert für Ost und West.

Nur Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 Prozent angerechnet; wer darunter bleibt, erhält die volle Witwenrente. Der Rechner berücksichtigt die Kinderzahl automatisch und weist den individuellen Freibetrag gesondert aus.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Als Sterbevierteljahr bezeichnet man die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners.

In dieser Zeit wird die Witwenrente in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen gezahlt – also zu 100 statt zu 55 oder 25 Prozent – und dein eigenes Einkommen mindert die Zahlung nicht.

Beispiel: Hätte der Verstorbene 2.000 Euro Rente erhalten, fließen im Sterbevierteljahr monatlich 2.000 Euro, unabhängig vom eigenen Einkommen.

Der Sinn ist, die finanzielle Umstellung nach dem Todesfall abzufedern; danach wechselt die Zahlung automatisch auf die reguläre Witwenrente mit Einkommensanrechnung.

Damit der Betrag rasch fließt, solltest du die Rente zügig beantragen – formlos bei der Deutschen Rentenversicherung, Sterbeurkunde und Rentenausweis genügen zunächst als Unterlagen; auf Wunsch zahlt sie einen Vorschuss.

Der Rechner weist den vollen Monatsbetrag im Sterbevierteljahr separat aus.

Ist die Abfindung der Witwenrente steuerfrei?

Ja, die Rentenabfindung nach § 107 SGB VI ist nach § 3 Nr. 3 Buchst. a EStG steuerfrei. Bei einer Abfindung von 21.600 Euro musst du also keine Einkommensteuer auf diesen Betrag zahlen.

Die Witwenrente, die du bis zur Wiederheirat erhalten hast, bleibt dagegen steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 mit einem Besteuerungsanteil von 84 Prozent (§ 22 Nr. 1 EStG).

Wichtig für die Planung: Wird die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt, kann nach § 46 Abs. 3 SGB VI wieder eine Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten bestehen.

Dann behält die Rentenversicherung nach § 90 Abs. 2 SGB VI für jeden Monat nach der Auflösung bis zum Ablauf des 24. Kalendermonats nach der Wiederheirat ein Vierundzwanzigstel der Abfindung ein, die Abfindung wird also anteilig verrechnet.

Der Rechner zeigt die Abfindung als eigenes Ergebnis, ersetzt aber keine Steuerberatung; für den Einzelfall hilft die Deutsche Rentenversicherung oder ein Steuerberater.

Bekomme ich Witwenrente und eigene Rente gleichzeitig?

Ja, beide Renten werden nebeneinander gezahlt.

Deine eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, gilt aber als anrechenbares Einkommen für die Witwenrente: Übersteigt dein pauschaliertes Nettoeinkommen aus eigener Rente und weiteren Einkünften den Freibetrag von 1.122,53 Euro (ab 01.07.2026), werden 40 Prozent des übersteigenden Teils von der Brutto-Witwenrente abgezogen.

Beispiel: Bei 900 Euro eigener Rente als pauschaliertem Einkommen liegst du unter dem Freibetrag und erhältst die volle Witwenrente zusätzlich. Steigt dein Einkommen auf 1.500 Euro, werden 40 Prozent von 377,47 Euro, also rund 151 Euro, abgezogen.

In den meisten Fällen sinkt die Witwenrente durch die Anrechnung, sie entfällt aber nur bei entsprechend hohem Einkommen vollständig.

Gib dein eigenes pauschaliertes Nettoeinkommen im entsprechenden Feld ein, damit der Rechner die Anrechnung für deinen Fall korrekt berücksichtigt.

Muss ich die Witwenrente versteuern?

Ja, die Witwenrente ist wie die eigene Altersrente steuerlich eine Leibrente und unterliegt mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer (§ 22 Nr. 1 EStG).

Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Hinterbliebenenrente erstmals gezahlt wird; für einen Beginn 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent.

Beispiel: Bei einer Brutto-Witwenrente von 600 Euro sind bei Beginn 2026 rund 504 Euro (84 Prozent) der steuerlichen Bemessungsgrundlage; die restlichen 96 Euro werden als fester Rentenfreibetrag dauerhaft steuerfrei festgeschrieben.

Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab – liegt es unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), bleibt es steuerfrei.

Häufig führt aber die Kombination aus eigener Rente und Witwenrente zur Steuerpflicht und Erklärungspflicht. Wie viel Steuer insgesamt anfällt, schätzt der Renten-Steuer-Rechner; dieser Rechner ermittelt nur die Rentenhöhe, keine Steuer.

Kontext

Witwenrente-Abfindung bei Wiederheirat berechnen

Was die Rentenversicherung bei der ersten Wiederheirat zahlt, wie sie sich berechnet und was daran steuerfrei ist (Stand 09.10.2026).

Heiratest du erneut, endet die Witwenrente, und die Rentenversicherung zahlt dir einmalig eine Abfindung. Rechtsgrundlage ist § 107 SGB VI: Bei der ersten Wiederheirat wird die Witwenrente mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden.

Monatsbetrag ist der Durchschnitt der Witwenrente, die in den letzten zwölf Kalendermonaten geleistet wurde.

Im Rechner trägst du diesen Durchschnitt im Feld „Abfindung bei Wiederheirat“ ein; bleibt es auf 0, rechnet er mit der Netto-Witwenrente aus deiner Berechnung. Beispiel: Bei durchschnittlich 900 Euro Witwenrente ergeben sich 24 × 900 = 21.600 Euro.

Bei einer kleinen Witwenrente vermindert sich das 24fache um die Zahl der Kalendermonate, für die sie schon gezahlt wurde (§ 107 Abs. 1 Satz 3 SGB VI).

Bei 500 Euro und zehn bereits bezogenen Monaten sind es 14 × 500 = 7.000 Euro; nach den höchstens 24 Monaten der kleinen Witwenrente bleibt keine Abfindung. Die Abfindung ist nach § 3 Nr. 3 Buchst. a EStG steuerfrei.

Wird die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt, kann nach § 46 Abs. 3 SGB VI wieder Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten bestehen; dann behält die Rentenversicherung nach § 90 Abs. 2 SGB VI für jeden Monat nach der Auflösung bis zum Ablauf des 24.

Kalendermonats nach der Wiederheirat ein Vierundzwanzigstel der Abfindung ein.

Nicht berechnet sind Sonderfälle bei einer Wiederheirat in den ersten 15 Kalendermonaten nach dem Tod (§ 107 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB VI); den genauen Betrag nennt der Rentenbescheid.

Die gleichen Regeln gelten für die erste Begründung einer Lebenspartnerschaft (§ 107 Abs. 3 SGB VI).

Hinweise

Witwenrente: Tipps zu Antrag, Sterbevierteljahr und Freibetrag

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Einige Punkte solltest du kennen. Erstens der Rentenabschlag: Stirbt der Partner vor Vollendung des 65.

Lebensjahres (§ 77 Abs. 2 SGB VI), wird die Witwenrente um bis zu 10,8 Prozent gekürzt – ähnlich einem vorgezogenen Rentenbeginn.

Zweitens das Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung gezahlt; beantrage die Rente rasch, damit dieser Vorschuss zügig fließt.

Drittens die Einkommensanrechnung: Nur Einkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro wird zu 40 Prozent angerechnet – und jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht den Freibetrag um 238,11 Euro.

Viertens die Wiederheirat: Mit einer erneuten Heirat entfällt die Witwenrente, es gibt aber eine Rentenabfindung in Höhe des 24-fachen des Durchschnittsbetrags der letzten 12 Monate (§ 107 Abs. 1 SGB VI).

Fünftens das Rentensplitting: Als Alternative zur Hinterbliebenenrente kann sich das Rentensplitting lohnen. Lass dich vor der Entscheidung bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und plane deine Finanzen mit dem Entnahmeplan-Rechner.

Sechstens der Antrag: Die Witwenrente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – je früher, desto eher fließt der volle Betrag des Sterbevierteljahres.

Siebtens die Unterlagen: Halte Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und die Versicherungsnummern beider Partner bereit, das beschleunigt die Bearbeitung.

Prüfe den späteren Bescheid in Ruhe und lege bei Zweifeln innerhalb der genannten Frist Widerspruch ein.

Achtens der Freibetrag selbst: Er ist keine feste Zahl, sondern an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. § 97 Abs. 2 SGB VI bemisst ihn mit dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts und erhöht ihn je waisenrentenberechtigtem Kind um das 5,6-fache.

Steigt der Rentenwert bei einer Rentenanpassung, wächst also auch dein anrechnungsfreier Betrag automatisch mit – und mit ihm die Netto-Witwenrente.

Anwendung

Beispiel: Witwenrente bei 1.500 Euro Rente und 1.800 Euro eigenem Einkommen berechnen

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Nach dem Tod ihres Mannes möchte eine Frau wissen, wie viel Witwenrente ihr bleibt. Der Verstorbene hätte 1.500 Euro Rente erhalten, sie selbst hat 1.800 Euro Nettoeinkommen und keine minderjährigen Kinder.

Schritt 1 – Brutto-Witwenrente: Als große Witwenrente ergeben sich 55 Prozent von 1.500 Euro, also 825 Euro. Schritt 2 – Anrechnung: Ihr Einkommen liegt 677,47 Euro über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro; davon 40 Prozent sind 270,99 Euro.

Schritt 3 – Netto: Es bleiben rund 554 Euro Witwenrente pro Monat. Schritt 4 – Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten erhält sie dagegen die vollen 1.500 Euro monatlich.

Mit einem waisenrentenberechtigten Kind stiege ihr Freibetrag auf 1.360,64 Euro und die Netto-Witwenrente auf rund 649 Euro. So kann sie ihre Versorgung realistisch planen.

Verallgemeinert zeigt der Fall die drei Stellschrauben der Witwenrente: die Rentenart, also große oder kleine Witwenrente, das anzurechnende eigene Nettoeinkommen und die Zahl der waisenrentenberechtigten Kinder, die den Freibetrag erhöhen.

Je höher das eigene Einkommen über dem Freibetrag liegt, desto stärker sinkt die Netto-Witwenrente – gerade in den ersten Monaten nach dem Todesfall verschafft das anrechnungsfreie Sterbevierteljahr aber Luft.

Weil die Rentenversicherung das Nettoeinkommen pauschaliert und Sonderfälle wie ein Rentenabschlag bei frühem Tod hinzukommen können, ist das Ergebnis eine Orientierung und kein zugesagter Zahlbetrag.

Für die verbindliche Höhe zählt der Rentenbescheid; vor Entscheidungen wie einer Wiederheirat oder dem Rentensplitting lohnt die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung. Anrechnungsfreier Freibetrag ab Juli 2026 mit Erhöhung je Kind

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Witwenrente

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: die Rente des Verstorbenen mit der Witwenrente gleichzusetzen. Die Witwenrente beträgt nur 55 oder 25 Prozent dieser Rente, nicht 100 Prozent.

Zweiter Fehler: zu glauben, das eigene Einkommen werde voll angerechnet. Tatsächlich bleibt ein Freibetrag von 1.122,53 Euro anrechnungsfrei, und nur 40 Prozent des darüber liegenden Nettoeinkommens werden abgezogen.

Dritter Fehler: brutto und netto zu verwechseln – für die Anrechnung zählt ein pauschaliertes Nettoeinkommen, nicht der Bruttolohn.

Vierter Fehler: das Sterbevierteljahr zu übersehen; in den ersten drei Monaten wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung gezahlt. Fünfter Fehler: die Befristung der kleinen Witwenrente auf 24 Monate zu ignorieren.

Sechster Fehler: anzunehmen, die Freibeträge seien in Ost und West unterschiedlich – seit Juli 2023 sind die Freibeträge identisch (der Rentenwert Ost und West waren bereits ab 01.07.2023 gleich hoch).

Verbindlich ist allein der Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. Siebter Fehler: den Antrag hinauszuzögern. Weil das anrechnungsfreie Sterbevierteljahr zeitlich begrenzt ist, kann ein später gestellter Antrag bares Geld kosten.

Achter Fehler: anzunehmen, ein einmal ermittelter Betrag bleibe unverändert – ändert sich dein eigenes anrechenbares Einkommen, wird die Witwenrente neu berechnet und die Anrechnung entsprechend angepasst.

Neunter Fehler: das Rentensplitting als Alternative gar nicht erst zu prüfen, obwohl es je nach Konstellation günstiger sein kann.

Zehnter Fehler: aus Presseberichten über die Rentenkommission zu schließen, die Witwenrente werde bald abgeschafft – tatsächlich empfiehlt die Alterssicherungskommission der Bundesregierung (Abschlussbericht Juni 2026) ausdrücklich keine Abschaffung, sondern nur die Prüfung von Reformoptionen; ein Gesetzentwurf lag bis September 2026 nicht vor.

Nächster Schritt

Witwenrenten-Rechner im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Witwenrenten-Rechner macht die Hinterbliebenenrente nachvollziehbar: Er zeigt Brutto-Witwenrente, Freibetrag, angerechnetes Einkommen, Netto-Witwenrente und den Betrag im Sterbevierteljahr.

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent, die kleine 25 Prozent der Rente des Verstorbenen; vom eigenen Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro werden 40 Prozent angerechnet.

Im Beispiel mit 1.500 Euro Verstorbenen-Rente und 1.800 Euro eigenem Einkommen bleiben rund 554 Euro Witwenrente, im Sterbevierteljahr dagegen die vollen 1.500 Euro.

Am besten so: Trage die Rente des Verstorbenen, die Rentenart, dein Nettoeinkommen und die Zahl der Kinder ein und vergleiche große und kleine Witwenrente.

Denk daran, dass ein Rentenabschlag bei frühem Tod, das Rentensplitting und die genaue Netto-Ermittlung das Ergebnis verschieben können. Für die weitere Vorsorgeplanung hilft der Rentenlücken-Rechner.

Wie viel von der eigenen oder der Rente des Verstorbenen nach KV und PV übrig bleibt, zeigt der Rente-Brutto-Netto-Rechner. Keine Rentenberatung, Stand 2026.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Witwenrente nach Rentenart und Einkommen

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Freibetrag 1.360,64 €, angerechnet 255,74 €, Netto-Witwenrente 569,26 €, steuerpflichtiger Anteil 478,18 €

Mit einem waisenrentenberechtigten Kind

Monatliche Rente des Verstorbenen
1.500 €
Art der Witwenrente
Große Witwenrente (55 %)
Eigenes Nettoeinkommen pro Monat
2.000 €
Waisenrentenberechtigte Kinder
1

Beispiel 2 · Mittel · Brutto-Witwenrente 375 €, angerechnet 0 €, Netto-Witwenrente 375 €, steuerpflichtiger Anteil 315 €

Kleine Witwenrente (25 %)

Monatliche Rente des Verstorbenen
1.500 €
Art der Witwenrente
Kleine Witwenrente (25 %)
Eigenes Nettoeinkommen pro Monat
1.000 €
Waisenrentenberechtigte Kinder
0

Beispiel 3 · Komplex · Brutto-Witwenrente 900 €, angerechnet 0 €, Netto-Witwenrente 900 €, steuerpflichtiger Anteil 756 €

Altes Recht (60 %), kein eigenes Einkommen

Monatliche Rente des Verstorbenen
1.500 €
Art der Witwenrente
Große Witwenrente altes Recht (60 %)
Eigenes Nettoeinkommen pro Monat
0 €
Waisenrentenberechtigte Kinder
0

Beispiel 4 · Komplex · Brutto-Witwenrente 1.100 €, Freibetrag 1.598,75 €, angerechnet 760,50 €, Netto-Witwenrente 339,50 €, steuerpflichtiger Anteil 285,18 €

Höheres Einkommen, zwei Kinder

Monatliche Rente des Verstorbenen
2.000 €
Art der Witwenrente
Große Witwenrente (55 %)
Eigenes Nettoeinkommen pro Monat
3.500 €
Waisenrentenberechtigte Kinder
2

Beispiel 5 · Komplex · Brutto-Witwenrente 1.100 €, angerechnet 0 €, Netto-Witwenrente 1.100 €, steuerpflichtiger Anteil 924 €

Große Witwenrente bei 2.000 € Rente ohne eigenes Einkommen

Monatliche Rente des Verstorbenen
2.000 €
Art der Witwenrente
Große Witwenrente (55 %)
Eigenes Nettoeinkommen pro Monat
0 €
Waisenrentenberechtigte Kinder
0

Beispiel 6 · Komplex · Brutto-Witwenrente 825 €, angerechnet 825 €, Netto-Witwenrente 0 €, steuerpflichtiger Anteil 0 €

Vollständige Anrechnung (Witwenrente entfällt)

Monatliche Rente des Verstorbenen
1.500 €
Art der Witwenrente
Große Witwenrente (55 %)
Eigenes Nettoeinkommen pro Monat
3.185,03 €
Waisenrentenberechtigte Kinder
0

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Grundrentenzuschlag-RechnerGrundrentenzuschlag und monatliche Zusatzrente aus Grundrentenzeiten schätzen.EntnahmeplanEntnahmeplan-Rechner: Wie lange reicht das Kapital bei regelmäßiger Entnahme und Verzinsung? Nachhaltige Entnahmerate (4-Prozent-Regel), Laufzeit und Kapitalverlauf.Mütterrente-RechnerRentenzuschlag für Kindererziehungszeiten berechnen — Entgeltpunkte und monatliche Rente.Erbschein-KostenErbschein-Kosten berechnen: Gerichtsgebühren nach GNotKG Tabelle B aus dem Nachlasswert – Nachlassgericht oder Notar-Alternative im Vergleich.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.Halbwaisenrente RechnerHalbwaisenrente berechnen: Entgeltpunkte oder Rente des Verstorbenen eingeben, Monatsrente mit Waisenzuschlag, Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und Dauer bis 18 oder 27 Jahre 2026 sehen.Zugewinnausgleich-RechnerZugewinnausgleich berechnen: Anfangs- und Endvermögen mit Indexierung, Zugewinn je Ehegatte und Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB – kostenlos, sofort.Notarkosten-Testament-RechnerNotarkosten fürs Testament berechnen: Einzeltestament, Ehegattentestament oder Erbvertrag aus Vermögen und Schulden, mit Register und Verwahrung – kostenlos, sofort.PflichtteilsrechnerPflichtteil berechnen: gesetzliche Erbquote nach Familienlage und Güterstand, Pflichtteilsquote, Pflichtteil aus dem Nachlass, Ergänzung für Schenkungen der letzten zehn Jahre und Restanspruch nach einer Zuwendung im Testament.Rentensplitting RechnerRentensplitting berechnen: Übertrag der Entgeltpunkte beider Ehegatten, Rentenänderung je Monat und Vergleich mit der Witwenrente nach Einkommensanrechnung 2026 (§§ 120a ff. SGB VI).Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.Brutto-NettoBruttogehalt in Nettogehalt umrechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.

Weiternutzung

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  • Beispiel: 1.800 Euro Nettoeinkommen minus 1.122,53 Euro Freibetrag ergeben 677,47 Euro. Davon werden 40 Prozent, also 270,99 Euro, auf die Brutto-Witwenrente von 825 Euro angerechnet. Es verbleiben rund 554 Euro Witwenrente.

    Einkommensanrechnung auf die Witwenrente im Beispiel

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           alt="Beispiel: 1.800 Euro Nettoeinkommen minus 1.122,53 Euro Freibetrag ergeben 677,47 Euro. Davon werden 40 Prozent, also 270,99 Euro, auf die Brutto-Witwenrente von 825 Euro angerechnet. Es verbleiben rund 554 Euro Witwenrente."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/witwenrente">Einkommensanrechnung auf die Witwenrente im Beispiel auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/witwenrente
  • Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 Prozent. In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) werden 100 Prozent der Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung gezahlt.

    Große und kleine Witwenrente sowie Sterbevierteljahr

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           alt="Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 Prozent. In den ersten drei Monaten nach dem Tod (Sterbevierteljahr) werden 100 Prozent der Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung gezahlt."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/witwenrente">Große und kleine Witwenrente sowie Sterbevierteljahr auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/witwenrente
  • Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 1. Juli 2026 bundesweit 1.122,53 Euro pro Monat. Je waisenrentenberechtigtem Kind erhöht er sich um 238,11 Euro, also auf 1.360,64 Euro bei einem Kind und 1.598,75 Euro bei zwei Kindern.

    Anrechnungsfreier Freibetrag der Witwenrente ab 1.7.2026

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           alt="Der Grundfreibetrag beträgt ab dem 1. Juli 2026 bundesweit 1.122,53 Euro pro Monat. Je waisenrentenberechtigtem Kind erhöht er sich um 238,11 Euro, also auf 1.360,64 Euro bei einem Kind und 1.598,75 Euro bei zwei Kindern."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/witwenrente">Anrechnungsfreier Freibetrag der Witwenrente ab 1.7.2026 auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/witwenrente

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Renten- oder Rechtsberatung dar. Die tatsächliche Höhe hängt vom individuellen Versicherungsverlauf, dem Sterbedatum, dem Rentenartfaktor und der genauen Einkommensermittlung der Deutschen Rentenversicherung ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich an die Deutsche Rentenversicherung.

Quelle: § 46 SGB VI (Witwenrente), § 97 SGB VI (Einkommensanrechnung), Deutsche Rentenversicherung (Freibeträge ab 1.7.2026)

Stand: 2026-10-09

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
09. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Gesetzliche Rente
Formeln basieren auf
Große Witwenrente 55 % bzw. kleine Witwenrente 25 % nach § 46 SGB VI, Einkommensanrechnung 40 % über dem Freibetrag nach § 97 SGB VI (Stand ab 1.7.2026)
Änderungsprotokoll
  • 2026-04-19 – v4.0.0 – Feature

    Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitaetsstandards integriert.

    Impact: minor

Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Witwenrenten-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/rente/witwenrente

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Witwenrenten-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/rente/witwenrente

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