Überblick
Was ist der Witwenrenten-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wie hoch die Hinterbliebenenrente nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners ausfällt, beziffert dir der Witwenrenten-Rechner. Die Kernfrage: Wie viel Witwenrente bleibt nach Abzug des eigenen Einkommens?
Es gibt zwei Formen: Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen und wird unter anderem ab einem bestimmten Lebensalter, bei Erwerbsminderung oder bei der Erziehung eines Kindes gezahlt.
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und ist auf 24 Monate befristet. Wichtig: Nach altem Recht (Sterbefall vor 2002 bzw. wenn mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist und die Ehe vor dem 1.
Januar 2002 geschlossen wurde) beträgt die große Witwenrente sogar 60 Prozent statt 55 Prozent. Wie hoch ist die Witwenrente bei 2.000 Euro Rente?
Bei 2.000 Euro Rente des Verstorbenen beträgt die große Witwenrente 1.100 Euro brutto (55 Prozent) und die kleine 500 Euro brutto (25 Prozent) — jeweils vor Einkommensanrechnung.
In den ersten drei Monaten nach dem Tod – dem Sterbevierteljahr – wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung gezahlt.
Der Rechner ermittelt Brutto-Witwenrente, Freibetrag, angerechnetes Einkommen, Netto-Witwenrente und den Betrag im Sterbevierteljahr (§ 46 SGB VI). Er richtet sich an Hinterbliebene, die ihre finanzielle Lage einschätzen wollen.
Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Rentenberatung. Jenes Lebensalter liegt niedriger, als viele vermuten, und wird schrittweise angehoben: § 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI nennt das vollendete 47.
Lebensjahr, doch nach der Übergangsstaffel des § 242a SGB VI gilt bei einem Tod des Versicherten im Jahr 2026 zunächst eine Grenze von 46 Jahren und 6 Monaten – die vollen 47 Jahre greifen erst ab dem Todesjahr 2029.
Eine zweite Hürde steht in § 46 Abs. 2a SGB VI: Hat die Ehe kein volles Jahr gedauert, unterstellt das Gesetz eine Versorgungsehe und der Anspruch entfällt, sofern nicht die besonderen Umstände des Falles dagegen sprechen.
Beides prüft der Rechner nicht – er unterstellt, dass die Rentenart, die du wählst, dir auch zusteht.