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Renteneintritt 2026: Rente mit 63 und Regelaltersgrenze

FinanzenStand
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Kurzantwort

Renteneintrittsrechner: Geburtsjahr, optional Geburtsmonat und Versicherungsjahre eingeben und Regelaltersgrenze, Rentenbeginn, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren und Abschlag bei Rente mit 63 erhalten. Keine Rentenberatung, Stand 2026.

Renteneintrittsalter 2026 nach Geburtsjahr berechnen: Regelaltersgrenze, Rente mit 63

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Wann gehe ich in Rente? Renteneintritt nach Geburtsjahr

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wann du in die gesetzliche Rente gehen kannst, sagt dir der Renteneintrittsrechner auf den Monat genau. Die Kernfrage: Ab welchem Alter erhältst du die Regelaltersrente ohne Abschlag – und ab wann ist ein früherer Beginn möglich?

Maßgeblich ist dein Geburtsjahrgang: Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für ältere Jahrgänge steigt sie stufenweise von 65 auf 67 Jahre an (SGB VI § 235).

Der Rechner nennt dir die Regelaltersgrenze in Jahren und Monaten, das Kalenderjahr deines regulären Rentenbeginns, das Alter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und den Abschlag beim frühesten Beginn mit 63.

Er richtet sich an alle, die ihren Ruhestand planen, einen Renteneintritt vorziehen möchten oder wissen wollen, wie viele Versicherungsjahre sich lohnen.

Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Rentenberatung; maßgeblich bleibt dein Rentenbescheid. Wie hoch die Rente dann ausfällt, berechnet der Rentenschätzer.

Zu den reinen Altersgrenzen kommt eine Einschätzung deiner Wartezeit: Erreichst du 45 Versicherungsjahre, meldet der Rechner den Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI).

Bleibst du darunter, weist er stattdessen darauf hin, dass für dich die Regelaltersgrenze gilt und ein früherer Beginn nur mit Abschlag möglich ist. Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre nach Geburtsjahrgang

Eingaben

Geburtsjahr eingeben: Renteneintrittsalter und Rentenbeginn berechnen

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du brauchst nur drei Angaben. Das Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze – trage den vollen Jahrgang ein, zum Beispiel 1965.

Der Geburtsmonat ist optional und verfeinert nur das Kalenderjahr deines Rentenbeginns; ohne Angabe rechnet der Rechner mit Januar.

Bei den Versicherungsjahren gibst du deine anrechenbaren Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung an (die sogenannte Wartezeit).

Dazu zählen Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege sowie unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld.

Ab 45 anrechenbaren Jahren ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich.

Häufige Eingabefehler: das Alter statt des Geburtsjahres einzutragen, Versicherungsjahre mit dem tatsächlichen Alter zu verwechseln oder freiwillige und geringfügige Zeiten pauschal mitzuzählen, obwohl sie nicht immer voll angerechnet werden.

Je genauer die Wartezeit, desto belastbarer die Aussage zur abschlagsfreien Rente. Die genaue Anzahl deiner Versicherungsjahre steht in deiner jährlichen Renteninformation.

Praxisfälle

Wofür du den Renteneintrittsrechner brauchst: sieben typische Jahrgangsfälle

Jeder Fall nennt die Suchfrage, die passende Eingabe und das Ergebnis aus der Rechenfunktion – von Rente mit 63 über die 45-Jahre-Rente bis zum Jahrgangsvergleich.

  1. Rente mit 63 (Jahrgang 1965): Abschlag von 14,4 %

    „Wieviel Abschlag habe ich bei Rente mit 63?“

    Eingabe
    Geburtsjahr 1965, Versicherungsjahre 35 (langjährig Versicherte)
    Ergebnis
    Abschlag bei frühestem Beginn mit 63: 14,4 % – bei 1.800 € erwarteter Rente rund 259 € weniger im Monat, dauerhaft.
  2. 45 Versicherungsjahre: abschlagsfrei ab wann (Jahrgang 1962)

    „Wann kann ich nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Rente gehen?“

    Eingabe
    Geburtsjahr 1962, Versicherungsjahre 45
    Ergebnis
    Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ab 64 Jahren und 8 Monaten – zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 8 Monaten.
  3. Regelaltersgrenze Tabelle: Jahrgang 1963

    „Wann kann Jahrgang 1963 in Rente gehen?“

    Eingabe
    Geburtsjahr 1963, Versicherungsjahre 40
    Ergebnis
    Regelaltersgrenze 66 Jahre und 10 Monate, regulärer Rentenbeginn 1. November 2029.
  4. Warum Jahrgang 1964 bei der Rente ein Wendepunkt ist

    „Warum ist der Jahrgang 1964 bei der Rente so besonders?“

    Eingabe
    Geburtsjahr 1964, Versicherungsjahre 45
    Ergebnis
    Erster Jahrgang mit voller Regelaltersgrenze von 67 Jahren (Rentenbeginn 2031) und zugleich erster Jahrgang, für den die abschlagsfreie 45-Jahre-Rente erst mit 65 statt 63 beginnt.
  5. Renteneintrittsalter 2026: Wer geht dieses Jahr regulär in Rente?

    „Welcher Jahrgang erreicht 2026 die Regelaltersgrenze?“

    Eingabe
    Geburtsjahr 1960, Versicherungsjahre 40
    Ergebnis
    Regelaltersgrenze 66 Jahre und 4 Monate, regulärer Rentenbeginn 1. Mai 2026.
  6. Rente mit 63 trotz 45 Jahren: Jahrgang 1963 muss länger warten

    „Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?“

    Eingabe
    Geburtsjahr 1963, Versicherungsjahre 45
    Ergebnis
    Auch mit 45 Versicherungsjahren ist der frühestmögliche abschlagsfreie Beginn für Jahrgang 1963 erst mit 64 Jahren und 10 Monaten – nicht mit 63.
  7. Jahrgang 1966: Gilt schon die volle Regelaltersgrenze von 67?

    „Wann kann Jahrgang 1966 in Rente gehen?“

    Eingabe
    Geburtsjahr 1966, Versicherungsjahre 40
    Ergebnis
    Regelaltersgrenze 67 Jahre, regulärer Rentenbeginn 1. Januar 2033 – wie für alle Jahrgänge ab 1964.

    Rentenschätzer: Rentenhöhe berechnen

Berechnung

So berechnet sich die Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (§ 235 SGB VI)

Verstehe den Formelweg.

Die Regelaltersgrenze folgt einer festen Staffel: Bis Jahrgang 1946 gilt 65 Jahre. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt sie um je einen Monat pro Jahrgang, für 1959 bis 1963 um je zwei Monate – der Jahrgang 1958 erreicht 66 Jahre, 1963 sind es 66 Jahre und 10 Monate.

Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67 Jahre. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) beginnt für Jahrgänge bis 1952 mit 63 Jahren und steigt bis auf 65 Jahre ab 1964.

Wer schon mit 63 als langjährig Versicherter (35 Jahre) in Rente geht, zahlt einen Abschlag: 0,3 Prozent je Monat des vorgezogenen Beginns, gesetzlich begrenzt auf 48 Monate, also maximal 14,4 Prozent.

Beispiel Jahrgang 1965: Regelaltersgrenze 67 Jahre, abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren ab 65, früheste Rente mit 63 und 14,4 Prozent Abschlag. Wie sich die Rentenlücke schließen lässt, zeigt der Rentenlücken-Rechner.

An dieser Staffel wird das Prinzip der schrittweisen Anhebung deutlich: Der Gesetzgeber verschiebt die Altersgrenzen jahrgangsweise nach oben, sodass jüngere Jahrgänge länger arbeiten müssen als ältere.

Wichtig ist, die Regelaltersgrenze und die abschlagsfreie Rente nach langer Versicherungsdauer nicht zu vermengen – es sind verschiedene Rentenarten mit jeweils eigenen Altersgrenzen.

Für Sonderfälle wie eine Schwerbehinderung oder für Vertrauensschutzregelungen gelten abweichende Grenzen, die dieser Rechner nicht im Einzelnen abbildet. Auch die 45-Jahre-Rente ist monatsfein gestaffelt, nicht nur jahrgangsweise.

Für den Jahrgang 1963 nennt der Rechner 64 Jahre und 10 Monate – exakt den Wert, den § 236b SGB VI für diesen Jahrgang vorgibt.

Dieselbe Kohorte erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 10 Monaten, und ein Beginn mit 63 kostet sie 13,8 Prozent Abschlag statt der vollen 14,4 Prozent jüngerer Jahrgänge.

Konkret heißt das für ausgewählte Jahrgänge: Wer 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten – regulärer Rentenbeginn 2026/2027.

Der Jahrgang 1961 geht regulär mit 66 Jahren und 6 Monaten in Rente, der Jahrgang 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten. Wer 1963 geboren ist, hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 10 Monaten; Rentenbeginn ist Ende 2029 oder Anfang 2030.

Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67 Jahre.

Für jüngere Jahrgänge gilt dasselbe: Wer 1965 geboren ist, geht regulär 2032 in Rente, der Jahrgang 1968 im Jahr 2035, der Jahrgang 1970 im Jahr 2037, der Jahrgang 1972 im Jahr 2039, der Jahrgang 1975 im Jahr 2042, der Jahrgang 1977 im Jahr 2044 und der Jahrgang 1984 im Jahr 2051 – alle mit der einheitlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Für den Jahrgang 1962 mit 45 Versicherungsjahren beginnt die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und 8 Monaten – das fällt in das Jahr 2027.

Frauen und Männer haben seit 2012 dieselben Altersgrenzen; die frühere Altersrente für Frauen (§ 237a SGB VI) gilt nur noch für vor 1952 Geborene.

Eine derzeit diskutierte Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 hinaus (ab 2032, Jahrgänge ab 1965) ist nach geltendem Recht nicht beschlossen und hier nicht berücksichtigt. Drei Wege in die Rente mit Alter und Abschlag

Nachschlagen

Wann gehe ich in Rente? Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr

Die Tabelle zeigt für jeden Geburtsjahrgang die Regelaltersgrenze (Rente ohne Abschlag) und das Alter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Für Jahrgänge ab 1964 gilt einheitlich: Regelaltersgrenze 67 Jahre, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ab 65.

Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI und abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI, geordnet nach Geburtsjahrgang
GeburtsjahrRegelaltersgrenze (§ 235 SGB VI)Abschlagsfrei nach 45 Jahren (§ 236b SGB VI)
bis 194665 Jahre63 Jahre
194765 Jahre + 1 Monat63 Jahre
194865 Jahre + 2 Monate63 Jahre
194965 Jahre + 3 Monate63 Jahre
195065 Jahre + 4 Monate63 Jahre
195165 Jahre + 5 Monate63 Jahre
195265 Jahre + 6 Monate63 Jahre
195365 Jahre + 7 Monate63 Jahre + 2 Monate
195465 Jahre + 8 Monate63 Jahre + 4 Monate
195565 Jahre + 9 Monate63 Jahre + 6 Monate
195665 Jahre + 10 Monate63 Jahre + 8 Monate
195765 Jahre + 11 Monate63 Jahre + 10 Monate
195866 Jahre64 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate64 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate64 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate64 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate64 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate64 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre65 Jahre

Quelle: SGB VI § 235 (Regelaltersrente), § 236b (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Für die 45-Jahre-Rente zählen insbesondere Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten; Zeiten des Arbeitslosengeldes II zählen nicht. Ein früherer Beginn als langjährig Versicherter (35 Jahre) ist ab 63 möglich, allerdings mit dauerhaftem Abschlag von 0,3 % je vorgezogenem Monat (max. 14,4 %). Sonderfälle wie Schwerbehinderung, Vertrauensschutz oder Versorgungsausgleich können die Altersgrenzen verschieben. Verbindlich ist der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Ausblick

Steigt die Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus? Diskussionsstand 2026

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat in ihrem Abschlussbericht vom 23. Juni 2026 empfohlen, die Regelaltersgrenze ab 2031 in Zehn-Jahres-Schritten von rund einem halben Jahr an die steigende Lebenserwartung zu koppeln – von derzeit 67 Jahren auf voraussichtlich etwa 67,5 Jahre bis 2041.
  • Für die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre, mit Abschlag) empfiehlt die Kommission zusätzlich, den frühesten Rentenbeginn von 63 auf 64 Jahre anzuheben.
  • Beide Vorschläge sind Empfehlungen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und noch nicht Gesetz; eine gesetzliche Umsetzung war bis September 2026 nicht beschlossen.
  • Dieser Rechner rechnet weiterhin nach geltendem Recht mit einer Regelaltersgrenze von maximal 67 Jahren (§ 235 SGB VI, Stand 2026); eine mögliche Anhebung ab 2031 ist hier nicht berücksichtigt.

Stand: 23.09.2026 · Quelle: Alterssicherungskommission der Bundesregierung, Abschlussbericht vom 23.06.2026 (BMAS, Rentenkommission 2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen: Wann kann ich in Rente gehen?

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wann kann ich in Rente gehen?

Das hängt allein von deinem Geburtsjahrgang ab: Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für ältere Jahrgänge steigt sie stufenweise von 65 auf 67 Jahre (§ 235 SGB VI).

Der Jahrgang 1958 erreicht sie mit 66 Jahren, der Jahrgang 1960 mit 66 Jahren und 4 Monaten im Jahr 2026, der Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten im November 2029.

Ein früherer Beginn ist möglich: abschlagsfrei mit 45 Versicherungsjahren als besonders langjährig Versicherter, oder mit 35 Jahren bereits ab 63 – dann aber mit einem dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.

Trage dein Geburtsjahr oben ein, um deine persönliche Regelaltersgrenze und dein voraussichtliches Rentenjahr zu sehen.

Verbindlich für den tatsächlichen Rentenbeginn ist am Ende immer der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung, nicht dieser Orientierungswert.

Wie hoch ist der Abschlag bei Rente mit 63?

Für jeden Monat vor deiner Regelaltersgrenze mindert sich die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent, gesetzlich gedeckelt auf maximal 14,4 Prozent bei 48 Monaten.

Als langjährig Versicherter (35 Wartejahre) ist der früheste Beginn mit 63 Jahren möglich; für den Jahrgang 1965 mit einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren bedeutet das den vollen Abschlag von 14,4 Prozent, bei 1.800 Euro erwarteter Rente rund 259 Euro weniger im Monat – lebenslang, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Der Jahrgang 1958 zahlt bei Beginn mit 63 dagegen nur 10,8 Prozent, weil seine Regelaltersgrenze schon bei 66 Jahren liegt. Der Abschlag mindert später zusätzlich eine mögliche Hinterbliebenenrente.

Wer ihn verringern will, kann vor Rentenbeginn Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung leisten (§ 187a SGB VI) – lass dich dazu in einer kostenlosen Beratungsstelle der DRV informieren.

Was bedeutet die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren?

Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann als besonders langjährig Versicherter ohne Abschlag vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen (§ 236b SGB VI).

Das Alter dafür steigt gestaffelt: Bis Jahrgang 1952 lag es bei 63 Jahren, für den Jahrgang 1962 sind es bereits 64 Jahre und 8 Monate, ab Jahrgang 1964 einheitlich 65 Jahre.

Zu den 45 Jahren zählen Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten, begrenzt auch Arbeitslosengeldbezug – nicht jedoch Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Für den Jahrgang 1962 heißt das konkret: Statt regulär mit 66 Jahren und 8 Monaten kann er zwei Jahre früher, mit 64 Jahren und 8 Monaten, abschlagsfrei starten.

Ob deine 45 Jahre tatsächlich anerkannt werden, zeigt der Versicherungsverlauf; beantrage bei Unsicherheit eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung, denn nicht jede Lücke lässt sich nachträglich schließen.

Warum ist der Jahrgang 1964 bei der Rente so besonders?

Jahrgang 1964 ist der erste, für den beide zentralen Altersgrenzen gleichzeitig ihren Endwert erreichen: Die Regelaltersgrenze liegt mit ihm einheitlich bei 67 Jahren (Rentenbeginn 2031 bei Geburt im Januar), und die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte springt von zuvor gestaffelten Werten auf 65 Jahre.

Vorherige Jahrgänge wie 1963 profitieren noch von etwas niedrigeren Werten – 66 Jahre und 10 Monate Regelaltersgrenze, 64 Jahre und 10 Monate für die 45-Jahre-Rente –, während alle Jahrgänge ab 1964 exakt dieselben zwei Werte tragen wie 1964 selbst.

Nach geltendem Recht ändert sich daran auch für jüngere Jahrgänge bis auf Weiteres nichts, da seit 1964 keine weitere gesetzliche Stufe vorgesehen ist.

Wie sich das für deinen eigenen Jahrgang auswirkt, prüfst du am einfachsten direkt oben mit deinem Geburtsjahr und deinen Versicherungsjahren.

Wird die Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus angehoben?

Nein, nach geltendem Recht bleibt es bei maximal 67 Jahren für alle ab 1964 Geborenen – eine gesetzliche Anhebung über 67 Jahre hinaus ist Stand September 2026 nicht beschlossen.

Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat in ihrem Abschlussbericht vom 23.

Juni 2026 allerdings empfohlen, die Regelaltersgrenze ab 2031 in Zehn-Jahres-Schritten von rund einem halben Jahr an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, sodass sie bis 2041 auf etwa 67,5 Jahre steigen könnte; zusätzlich soll der früheste Beginn mit Abschlag von 63 auf 64 Jahre angehoben werden.

Beides sind bislang nur Vorschläge an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, keine Gesetzesänderung.

Dieser Rechner rechnet ausschließlich mit dem aktuell geltenden Recht; verfolge die Gesetzgebung über die Deutsche Rentenversicherung, falls du erst in den 2030er-Jahren in Rente gehst und die Entwicklung für deine Planung relevant ist.

Lohnt es sich, länger zu arbeiten als bis zur Regelaltersgrenze?

Ja, das kann sich lohnen: Für jeden Monat über die Regelaltersgrenze hinaus ohne Rentenbezug erhöht sich die spätere Rente um einen Zuschlag von 0,5 Prozent, also 6 Prozent pro Jahr (§ 77 Abs. 2 SGB VI), zusätzlich zu den weiter eingezahlten Beiträgen.

Wer die 45 Versicherungsjahre knapp verpasst, kann durch wenige Monate Weiterarbeit sogar die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen statt nur die reguläre Regelaltersgrenze abzuwarten.

Für einen Jahrgang 1957 mit einer Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 11 Monaten bedeutet ein Jahr Weiterarbeit zum Beispiel 6 Prozent Zuschlag plus zusätzliche Entgeltpunkte.

Ob sich das für dich finanziell lohnt, hängt von deiner statistischen Lebenserwartung und deiner gesundheitlichen Situation ab – das nimmt dir kein Rechner ab.

Die konkrete Rentenhöhe zeigt dir die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

Zählen Schul- und Studienzeiten als Versicherungsjahre?

Nur eingeschränkt: Schulausbildung nach dem 17.

Geburtstag und Studienzeiten zählen für die 45 Jahre der besonders langjährig Versicherten in der Regel nicht, auch wenn sie für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren teilweise als Anrechnungszeiten gelten.

Für die Rentenhöhe bringen sie zudem keine eigenen Entgeltpunkte mehr.

Das führt oft dazu, dass Menschen mit langer Ausbildung die 45 Jahre knapp verfehlen: Wer 1975 geboren ist, mit 19 Jahren Abitur machte, vier Jahre studierte und erst mit 23 zu arbeiten begann, kommt selbst bei lückenloser Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze nur auf 44 statt 45 Versicherungsjahre.

Prüfe deshalb deinen Versicherungsverlauf genau, denn fehlende Zeiten lassen sich manchmal durch Nachweise oder freiwillige Beiträge ergänzen.

Beantrage im Zweifel eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung – nur sie stellt verbindlich fest, wie viele Jahre tatsächlich anrechenbar sind.

Darf ich neben einer vorgezogenen Rente weiterarbeiten?

Ja: Seit Januar 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, weder für die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) noch für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre).

Du kannst also eine vorgezogene Rente beziehen und unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass sie gekürzt wird.

Beachte aber die steuerliche Seite: Rente und Arbeitslohn zusammen können deinen persönlichen Steuersatz erhöhen, und auf den Hinzuverdienst fallen weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

Wer als Jahrgang 1960 mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte beantragt und daneben 30 Stunden pro Woche weiterarbeitet, behält seit 2023 die volle Rente trotz des dauerhaften Abschlags von 12 Prozent, der für diesen um 40 Monate vorgezogenen Rentenbeginn gegenüber der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten anfällt.

Rechne einen frühen Beginn mit Abschlag plus Weiterarbeit vorher steuerlich durch, am besten mit der Rentenberatung der DRV.

Können Schwerbehinderte früher in Rente gehen?

Ja: Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen, mit Abschlag sogar bis zu fünf Jahre früher, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen.

Für den Jahrgang 1964 und jünger bedeutet das einen abschlagsfreien Beginn mit 65 statt 67 Jahren; der früheste Beginn mit Abschlag wäre dann mit 62 Jahren möglich, bei einem maximalen Abschlag von 10,8 Prozent (36 Monate mal 0,3 Prozent).

Wer 1966 geboren ist, einen GdB von 50 nachweisen kann und 35 Versicherungsjahre aufweist, kann die Schwerbehindertenrente bereits mit 62 Jahren beantragen, statt bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren zu warten.

Die Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns anerkannt sein, ein nachträglicher Antrag genügt nicht.

Dieser Rechner bildet nur die allgemeine Regelaltersgrenze und die 45-Jahre-Rente ab; für die Schwerbehindertenrente wende dich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV.

Ist der berechnete Rentenbeginn verbindlich?

Nein: Der Rechner leitet die Altersgrenzen ausschließlich aus deinem Geburtsjahrgang und deinen eingegebenen Versicherungsjahren nach §§ 235 und 236b SGB VI ab und liefert eine Orientierung, keine individuelle Rentenberatung.

Faktoren wie Vertrauensschutzregelungen, Schwerbehinderung, Auslandszeiten, Versorgungsausgleich nach Scheidung oder Lücken im Versicherungsverlauf können den tatsächlichen Rentenbeginn verschieben.

Wer beispielsweise 1968 geboren ist und Kindererziehungszeiten für zwei Kinder sowie mehrere Arbeitsjahre im EU-Ausland nachweisen kann, sollte zwingend eine Kontenklärung bei der DRV beantragen, weil diese Zeiten den tatsächlichen Rentenbeginn und die Rentenhöhe erheblich beeinflussen können.

Die genaue Höhe deiner Rente ermittelt dieser Rechner ebenfalls nicht – dafür gibt es den Rentenschätzer.

Verbindlich sind allein die jährliche Renteninformation und der spätere Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung; eine kostenlose persönliche Beratung bekommst du bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV.

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Hinweise

Rente mit 63 oder Regelaltersgrenze: Tipps für den optimalen Rentenbeginn

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Drei Hebel bestimmen deinen optimalen Rentenbeginn. Erstens die Versicherungsjahre: Fehlen dir nur wenige Monate an den 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente, kann es sich lohnen, kurz weiterzuarbeiten und so den Abschlag komplett zu vermeiden.

Zweitens der Abschlag: Jeder Monat früher kostet dauerhaft 0,3 Prozent – bei vier Jahren summiert sich das auf 14,4 Prozent lebenslang, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Drittens der Hinzuverdienst: Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, du kannst also Rente und Job frei kombinieren.

Prüfe außerdem, ob sich der spätere Beginn lohnt: Für jeden Monat, den du über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitest, gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent.

Wer schwerbehindert ist, kann früher abschlagsfrei oder mit geringerem Abschlag in Rente gehen. Lass dich vor der Entscheidung kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und plane die Finanzierung mit dem Rentenlücken-Rechner gegen.

Denke außerdem daran, dass die Entscheidung für einen Rentenbeginn nur einmal getroffen wird und danach dauerhaft wirkt.

Ein vorgezogener Beginn senkt die Rente lebenslang, ein späterer erhöht sie – welcher Weg sich rechnet, hängt von deiner voraussichtlichen Bezugsdauer, deinem Gesundheitszustand und dem übrigen Vorsorgevermögen ab.

Diese Abwägung nimmt dir kein Rechner ab; er schafft nur die Zahlenbasis für ein fundiertes Gespräch mit der Rentenversicherung.

Anwendung

Renteneintritt berechnen: Praxisfall Jahrgang 1965

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Ein 1965 geborener Arbeitnehmer möchte wissen, wann er in Rente gehen kann. Schritt 1 – Regelaltersgrenze: Der Rechner zeigt 67 Jahre, der reguläre Rentenbeginn liegt also im Jahr 2032.

Schritt 2 – Frühere Optionen: Mit 45 Versicherungsjahren könnte er bereits mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen; als langjährig Versicherter mit 35 Jahren wäre der Beginn mit 63 möglich, aber mit dem vollen Abschlag von 14,4 Prozent.

Schritt 3 – Rechnung: Bei 1.800 Euro erwarteter Rente bedeuten 14,4 Prozent Abschlag rund 259 Euro weniger pro Monat – dauerhaft.

Schritt 4 – Entscheidung: Er prüft, ob er die fehlenden Versicherungsjahre bis 65 erreicht, um den Abschlag zu vermeiden, und rechnet die Finanzierungslücke bis dahin mit dem Entnahmeplan-Rechner. So trifft er die Entscheidung mit Zahlen statt Bauchgefühl.

Verallgemeinert zeigt der Fall die Grundentscheidung jeder Ruhestandsplanung: früher gehen und dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen, regulär zur Regelaltersgrenze starten oder – bei genügend Versicherungsjahren – die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte anpeilen.

Weil jeder vorgezogene Monat den Zugangsfaktor mindert und dieser Abzug lebenslang bestehen bleibt, wirkt sich die Wahl über die gesamte Rentenbezugsdauer aus und beeinflusst später sogar eine mögliche Hinterbliebenenrente.

Ob sich das Weiterarbeiten für wenige fehlende Monate lohnt, ist eine individuelle Abwägung aus Gesundheit, Finanzbedarf und Lebensplanung.

Der Rechner liefert dafür die Altersgrenzen und den maximalen Abschlag als Orientierung, ersetzt aber nicht die verbindliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, die deinen konkreten Versicherungsverlauf zugrunde legt. Rentenabschlag 0,3 Prozent je Monat bis maximal 14,4 Prozent

Fallstricke

Rente mit 63 und 45 Jahre verwechselt: typische Irrtümer beim Renteneintrittsalter

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Irrtum: zu glauben, man könne mit 63 immer abschlagsfrei in Rente gehen. Nur wer 45 Versicherungsjahre erreicht, bekommt die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – und selbst dann liegt das Alter für die Jahrgänge ab 1964 bei 65, nicht bei 63.

Zweiter Fehler: Regelaltersgrenze und abschlagsfreie 45-Jahre-Rente zu verwechseln; das sind zwei verschiedene Rentenarten mit unterschiedlichen Altersgrenzen. Dritter Fehler: den Abschlag als vorübergehend anzusehen.

Er bleibt lebenslang bestehen und mindert später auch die Hinterbliebenenrente.

Vierter Fehler: die Versicherungsjahre zu überschätzen – Schul- und Studienzeiten zählen nur begrenzt, und lückenhafte Erwerbsbiografien erreichen die 45 Jahre oft knapp nicht.

Fünfter Fehler: den Rentenbeginn mit dem Monatsersten zu verwechseln; die Rente beginnt in der Regel am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze.

Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung auf Basis deines Versicherungsverlaufs. Sechster Fehler: die eigenen Versicherungsjahre nur grob zu schätzen.

Ob die geforderte lange Versicherungsdauer für die abschlagsfreie Rente erreicht wird, entscheidet sich oft an einzelnen Monaten, und nicht jede Zeit zählt gleich – deshalb lohnt der Blick in den geklärten Versicherungsverlauf.

Siebter Fehler: Zu- und Abschläge zu verwechseln; wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhöht seine Rente, wer früher geht, mindert sie dauerhaft.

Nächster Schritt

Renteneintrittsalter-Rechner in Kürze: Regelaltersgrenze nach Jahrgang

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Renteneintrittsalter-Rechner beantwortet die zentrale Frage der Ruhestandsplanung — den persönlichen Zeitpunkt für den Renteneintritt.

Wer das Renteneintrittsalter berechnen und den Rentenbeginn berechnen möchte, gibt nur Geburtsjahr und Versicherungsjahre ein.

Er liefert die Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (für alle ab 1964 sind es 67 Jahre), das Jahr des regulären Rentenbeginns, das Alter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren und den Abschlag beim frühesten Beginn mit 63.

Im Beispiel des Jahrgangs 1965 ergibt sich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren im Jahr 2032, eine abschlagsfreie Rente ab 65 bei 45 Versicherungsjahren und ein maximaler Abschlag von 14,4 Prozent bei Beginn mit 63.

Dein direkter Einstieg: Trage dein Geburtsjahr und deine Versicherungsjahre ein und prüfe, welcher Weg für dich infrage kommt.

Denk daran, dass Abschläge dauerhaft wirken und individuelle Faktoren wie Schwerbehinderung oder Vertrauensschutz das Ergebnis verschieben können. Für die finanzielle Planung des Ruhestands hilft der Rentenlücken-Rechner.

Wer in der Übergangsphase in Altersteilzeit geht, berechnet Netto, Aufstockung und RV-Beitrag des Arbeitgebers im Altersteilzeit-Rechner. Wie viel Steuer auf die Rente anfällt, sobald das Eintrittsjahr feststeht, zeigt der Renten-Steuer-Rechner. Keine Rentenberatung, Stand 2026.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Renteneintrittsalter für verschiedene Jahrgänge

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Regelaltersgrenze 66 Jahre 0 Monate, Rentenbeginn 2024, abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ab 64, Abschlag bei 63: 10,8 %

Älterer Jahrgang 1958 (Übergang)

Geburtsjahr
1958
Geburtsmonat
Januar
Versicherungsjahre
40

Beispiel 2 · Mittel · Regelaltersgrenze 66 Jahre 4 Monate, regulärer Rentenbeginn 1. Mai 2026, abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ab 64 Jahre 4 Monate, Abschlag bei 63: 12,0 %

Jahrgang 1960: Regelaltersgrenze im Jahr 2026

Geburtsjahr
1960
Geburtsmonat
Januar
Versicherungsjahre
40

Beispiel 3 · Komplex · Regelaltersgrenze 66 Jahre 10 Monate, Rentenbeginn 2029, abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ab 64 Jahre 10 Monate, Abschlag bei 63: 13,8 %

Jahrgang 1963 (66 Jahre 10 Monate)

Geburtsjahr
1963
Geburtsmonat
Januar
Versicherungsjahre
40

Beispiel 4 · Komplex · Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ab 65 Jahren statt regulär mit 67

45 Versicherungsjahre erreicht (Jahrgang 1965)

Geburtsjahr
1965
Geburtsmonat
Januar
Versicherungsjahre
45

Beispiel 5 · Komplex · Regelaltersgrenze 66 Jahre 8 Monate (regulärer Rentenbeginn 2028), mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfreie Rente bereits ab 64 Jahre 8 Monate möglich

Jahrgang 1962 mit 45 Versicherungsjahren

Geburtsjahr
1962
Geburtsmonat
Januar
Versicherungsjahre
45

Beispiel 6 · Komplex · Laut Rechner: Regelaltersgrenze 67 Jahre 0 Monate (regulärer Rentenbeginn 2031), mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfreie Rente bereits ab 65 Jahren möglich

Jahrgang 1964 mit 45 Versicherungsjahren

Geburtsjahr
1964
Geburtsmonat
Januar
Versicherungsjahre
45

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Grundrentenzuschlag-RechnerGrundrentenzuschlag und monatliche Zusatzrente aus Grundrentenzeiten schätzen.AltersteilzeitrechnerAltersteilzeit-Gehalt berechnen: Bruttogehalt (50 %), Aufstockungsbetrag auf 83 % Netto nach TV-FlexAZ und RV-Aufstockung ermitteln.EntnahmeplanEntnahmeplan-Rechner: Wie lange reicht das Kapital bei regelmäßiger Entnahme und Verzinsung? Nachhaltige Entnahmerate (4-Prozent-Regel), Laufzeit und Kapitalverlauf.Erwerbsminderungsrente-RechnerVolle und halbe Erwerbsminderungsrente aus Renteninformation und Abzügen berechnen.bAV-Auszahlung SteuerbAV-Auszahlung berechnen: Kapitalleistung oder monatliche Betriebsrente eingeben – Einkommensteuer, KV- und PV-Beitrag und Netto sofort ermitteln.Mütterrente-RechnerRentenzuschlag für Kindererziehungszeiten berechnen — Entgeltpunkte und monatliche Rente.Versorgungsausgleich RechnerVersorgungsausgleich berechnen: Ehezeit, Rentenpunkte beider Ehegatten und Übertrag in Entgeltpunkten und Euro Monatsrente 2026 – kostenlos, sofort.Halbwaisenrente RechnerHalbwaisenrente berechnen: Entgeltpunkte oder Rente des Verstorbenen eingeben, Monatsrente mit Waisenzuschlag, Zugangsfaktor, Zurechnungszeit und Dauer bis 18 oder 27 Jahre 2026 sehen.Beamtenpension-RechnerBeamtenpension berechnen: Ruhegehaltssatz aus Dienstzeit, Teilzeit und Ausbildung, Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand, Mindestversorgung und Netto-Überschlag nach BeamtVG (Bund).PKV-im-Alter-RechnerPKV im Alter berechnen: Beitrag mit 60, 67 und 75 Jahren, Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags, Zuschuss der Rentenversicherung, Nettobelastung und Anteil an der Rente mit Vergleich zur KVdR.Teilrente-RechnerTeilrente berechnen: Anteil von 10 bis 99,99 Prozent, Abschlag auf den bezogenen Teil, Beiträge, Steuer, Gehalt netto und Vergleich mit der Vollrente samt Rentenplus aus der Weiterarbeit.Rentensplitting RechnerRentensplitting berechnen: Übertrag der Entgeltpunkte beider Ehegatten, Rentenänderung je Monat und Vergleich mit der Witwenrente nach Einkommensanrechnung 2026 (§§ 120a ff. SGB VI).KVdR RechnerKVdR-Vorversicherungszeit berechnen: zweite Hälfte der Rahmenfrist, erforderliche 9/10-Zeit, Kinderpauschale, fehlende Monate und frühestes Antragsdatum nach § 5 SGB V.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.Brutto-NettoBruttogehalt in Nettogehalt umrechnen: Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung 2026

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  • Je Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Nach 12 Monaten sind es 3,6 Prozent, nach 24 Monaten 7,2 Prozent, nach 36 Monaten 10,8 Prozent und nach 48 Monaten der gesetzliche Höchstwert von 14,4 Prozent.

    Abschlag bei vorgezogenem Rentenbeginn: 0,3 % je Monat

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           alt="Je Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Nach 12 Monaten sind es 3,6 Prozent, nach 24 Monaten 7,2 Prozent, nach 36 Monaten 10,8 Prozent und nach 48 Monaten der gesetzliche Höchstwert von 14,4 Prozent."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">Abschlag bei vorgezogenem Rentenbeginn: 0,3 % je Monat auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt
  • Bis Jahrgang 1946 gilt 65 Jahre, 1958 sind es 66 Jahre, 1963 sind es 66 Jahre und 10 Monate, ab Jahrgang 1964 gilt die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

    Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (SGB VI § 235)

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           alt="Bis Jahrgang 1946 gilt 65 Jahre, 1958 sind es 66 Jahre, 1963 sind es 66 Jahre und 10 Monate, ab Jahrgang 1964 gilt die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (SGB VI § 235) auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt
  • Für Jahrgang 1964 und jünger: Die Regelaltersrente beginnt mit 67 Jahren ohne Abschlag, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren beginnt mit 65 Jahren, der früheste Beginn für langjährig Versicherte mit 35 Jahren startet mit 63 Jahren und 14,4 Prozent Abschlag.

    Wege in die Rente: Regelrente, 45 Jahre und 63 mit Abschlag

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           alt="Für Jahrgang 1964 und jünger: Die Regelaltersrente beginnt mit 67 Jahren ohne Abschlag, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren beginnt mit 65 Jahren, der früheste Beginn für langjährig Versicherte mit 35 Jahren startet mit 63 Jahren und 14,4 Prozent Abschlag."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">Wege in die Rente: Regelrente, 45 Jahre und 63 mit Abschlag auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Renten- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der individuelle Versicherungsverlauf und der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.

Quelle: SGB VI § 235 (Regelaltersgrenze), § 236b (besonders langjährig Versicherte), Deutsche Rentenversicherung

Stand: 2026-09-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gesetzliche Rente
Formeln basieren auf
Regelaltersgrenze nach SGB VI § 235, abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b, Abschlag 0,3 % je Monat (max. 14,4 %), Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 SGB VI
Änderungsprotokoll
  • 2026-04-19 – v4.0.0 – Feature

    Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitaetsstandards integriert.

    Impact: minor

Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Renteneintrittsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Renteneintrittsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt

Werbestatus

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