|Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Quelle: SGB VI § 235 (Regelaltersgrenze), § 236b (besonders langjährig Versicherte), Deutsche RentenversicherungStand:
Kurzantwort: Renteneintrittsrechner: Geburtsjahr, optional Geburtsmonat und Versicherungsjahre eingeben und Regelaltersgrenze, Jahr des Rentenbeginns, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren und Abschlag bei frühem Beginn erhalten. Keine Rentenberatung, Stand 2026.
Eingabe
Hier Werte eingeben und Optionen anpassen.
Ergebnis
Hier siehst du die berechneten Resultate und Folgeoptionen.
Regelaltersgrenze (Jahre)
67
Jahre
davon zusätzliche Monate
0
Monate
Jahr des regulären Rentenbeginns
2032
Rentenbeginn (voraussichtlich)
1. Januar 2032
Eingabe
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Ergebnis
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<a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">
<img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/renteneintritt-abschlag.svg"
alt="Je Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Nach 12 Monaten sind es 3,6 Prozent, nach 24 Monaten 7,2 Prozent, nach 36 Monaten 10,8 Prozent und nach 48 Monaten der gesetzliche Höchstwert von 14,4 Prozent."
width="760" height="320">
</a>
<p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">Abschlag bei vorgezogenem Rentenbeginn: 0,3 % je Monat auf Rechner-Portal</a></p>
<a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">
<img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/renteneintritt-regelaltersgrenze.svg"
alt="Bis Jahrgang 1946 gilt 65 Jahre, 1958 sind es 66 Jahre, 1963 sind es 66 Jahre und 10 Monate, ab Jahrgang 1964 gilt die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren."
width="760" height="360">
</a>
<p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (SGB VI § 235) auf Rechner-Portal</a></p>
<a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">
<img src="https://rechner-portal.de/images/finanzen/renteneintritt-rentenwege.svg"
alt="Für Jahrgang 1964 und jünger: Die Regelaltersrente beginnt mit 67 Jahren ohne Abschlag, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren beginnt mit 65 Jahren, der früheste Beginn für langjährig Versicherte mit 35 Jahren startet mit 63 Jahren und 14,4 Prozent Abschlag."
width="760" height="360">
</a>
<p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt">Wege in die Rente: Regelrente, 45 Jahre und 63 mit Abschlag auf Rechner-Portal</a></p>
Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.
Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Renten- oder Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der individuelle Versicherungsverlauf und der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an die Deutsche Rentenversicherung oder einen Rentenberater.
Quelle: SGB VI § 235 (Regelaltersgrenze), § 236b (besonders langjährig Versicherte), Deutsche Rentenversicherung
Regelaltersgrenze nach SGB VI § 235, abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b, Abschlag 0,3 % je Monat (max. 14,4 %), Rentenbeginn nach § 99 Abs. 1 SGB VI
+📋Änderungsprotokoll
2026-04-19 – v4.0.0 – Feature
Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitaetsstandards integriert.
Impact: minor
+📝Zitation & Richtlinien
APA-Format
Rechner-Portal (2026). Renteneintrittsrechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt
Harvard-Format
Rechner-Portal, 2026. Renteneintrittsrechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/rente/renteneintritt
Werbestatus
Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.
Wann gehe ich in Rente? Renteneintritt nach Geburtsjahr
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wann du in die gesetzliche Rente gehen kannst, sagt dir der Renteneintrittsrechner auf den Monat genau. Die Kernfrage: Ab welchem Alter erhältst du die Regelaltersrente ohne Abschlag – und ab wann ist ein früherer Beginn möglich?
Maßgeblich ist dein Geburtsjahrgang: Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für ältere Jahrgänge steigt sie stufenweise von 65 auf 67 Jahre an (SGB VI § 235).
Der Rechner nennt dir die Regelaltersgrenze in Jahren und Monaten, das Kalenderjahr deines regulären Rentenbeginns, das Alter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und den Abschlag beim frühesten Beginn mit 63.
Er richtet sich an alle, die ihren Ruhestand planen, einen Renteneintritt vorziehen möchten oder wissen wollen, wie viele Versicherungsjahre sich lohnen.
Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine Rentenberatung; maßgeblich bleibt dein Rentenbescheid. Wie hoch die Rente dann ausfällt, berechnet der Rentenschätzer.
Zu den reinen Altersgrenzen kommt eine Einschätzung deiner Wartezeit: Erreichst du 45 Versicherungsjahre, meldet der Rechner den Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI).
Bleibst du darunter, weist er stattdessen darauf hin, dass für dich die Regelaltersgrenze gilt und ein früherer Beginn nur mit Abschlag möglich ist.
Eingaben
So nutzt du den Rechner
Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.
Du brauchst nur drei Angaben. Das Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze – trage den vollen Jahrgang ein, zum Beispiel 1965.
Der Geburtsmonat ist optional und verfeinert nur das Kalenderjahr deines Rentenbeginns; ohne Angabe rechnet der Rechner mit Januar.
Bei den Versicherungsjahren gibst du deine anrechenbaren Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung an (die sogenannte Wartezeit).
Dazu zählen Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege sowie unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld.
Ab 45 anrechenbaren Jahren ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich.
Häufige Eingabefehler: das Alter statt des Geburtsjahres einzutragen, Versicherungsjahre mit dem tatsächlichen Alter zu verwechseln oder freiwillige und geringfügige Zeiten pauschal mitzuzählen, obwohl sie nicht immer voll angerechnet werden.
Je genauer die Wartezeit, desto belastbarer die Aussage zur abschlagsfreien Rente. Die genaue Anzahl deiner Versicherungsjahre steht in deiner jährlichen Renteninformation.
Berechnung
So funktioniert die Berechnung
Verstehe den Formelweg.
Die Regelaltersgrenze folgt einer festen Staffel: Bis Jahrgang 1946 gilt 65 Jahre. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt sie um je einen Monat pro Jahrgang, für 1959 bis 1963 um je zwei Monate – der Jahrgang 1958 erreicht 66 Jahre, 1963 sind es 66 Jahre und 10 Monate.
Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67 Jahre. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) beginnt für Jahrgänge bis 1952 mit 63 Jahren und steigt bis auf 65 Jahre ab 1964.
Wer schon mit 63 als langjährig Versicherter (35 Jahre) in Rente geht, zahlt einen Abschlag: 0,3 Prozent je Monat des vorgezogenen Beginns, gesetzlich begrenzt auf 48 Monate, also maximal 14,4 Prozent.
Beispiel Jahrgang 1965: Regelaltersgrenze 67 Jahre, abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren ab 65, früheste Rente mit 63 und 14,4 Prozent Abschlag. Wie sich die Rentenlücke schließen lässt, zeigt der Rentenlücken-Rechner.
An dieser Staffel wird das Prinzip der schrittweisen Anhebung deutlich: Der Gesetzgeber verschiebt die Altersgrenzen jahrgangsweise nach oben, sodass jüngere Jahrgänge länger arbeiten müssen als ältere.
Wichtig ist, die Regelaltersgrenze und die abschlagsfreie Rente nach langer Versicherungsdauer nicht zu vermengen – es sind verschiedene Rentenarten mit jeweils eigenen Altersgrenzen.
Für Sonderfälle wie eine Schwerbehinderung oder für Vertrauensschutzregelungen gelten abweichende Grenzen, die dieser Rechner nicht im Einzelnen abbildet. Auch die 45-Jahre-Rente ist monatsfein gestaffelt, nicht nur jahrgangsweise.
Für den Jahrgang 1963 nennt der Rechner 64 Jahre und 10 Monate – exakt den Wert, den § 236b SGB VI für diesen Jahrgang vorgibt.
Dieselbe Kohorte erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 10 Monaten, und ein Beginn mit 63 kostet sie 13,8 Prozent Abschlag statt der vollen 14,4 Prozent jüngerer Jahrgänge.
Konkret heißt das für ausgewählte Jahrgänge: Wer 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten – regulärer Rentenbeginn 2026/2027.
Der Jahrgang 1961 geht regulär mit 66 Jahren und 6 Monaten in Rente, der Jahrgang 1962 mit 66 Jahren und 8 Monaten. Wer 1963 geboren ist, hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 10 Monaten; Rentenbeginn ist Ende 2029 oder Anfang 2030.
Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67 Jahre.
Für jüngere Jahrgänge gilt dasselbe: Wer 1965 geboren ist, geht regulär 2032 in Rente, der Jahrgang 1968 im Jahr 2035, der Jahrgang 1970 im Jahr 2037, der Jahrgang 1972 im Jahr 2039, der Jahrgang 1975 im Jahr 2042, der Jahrgang 1977 im Jahr 2044 und der Jahrgang 1984 im Jahr 2051 – alle mit der einheitlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Für den Jahrgang 1962 mit 45 Versicherungsjahren beginnt die abschlagsfreie Rente mit 64 Jahren und 8 Monaten – das fällt in das Jahr 2027.
Frauen und Männer haben seit 2012 dieselben Altersgrenzen; die frühere Altersrente für Frauen (§ 237a SGB VI) gilt nur noch für vor 1952 Geborene.
Eine derzeit diskutierte Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 hinaus (ab 2032, Jahrgänge ab 1965) ist nach geltendem Recht nicht beschlossen und hier nicht berücksichtigt.
Nachschlagen
Wann gehe ich in Rente? Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr
Die Tabelle zeigt für jeden Geburtsjahrgang die Regelaltersgrenze (Rente ohne Abschlag) und das Alter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren. Für Jahrgänge ab 1964 gilt einheitlich: Regelaltersgrenze 67 Jahre, abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren ab 65.
Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI und abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b SGB VI, geordnet nach Geburtsjahrgang
Geburtsjahr
Regelaltersgrenze (§ 235 SGB VI)
Abschlagsfrei nach 45 Jahren (§ 236b SGB VI)
bis 1946
65 Jahre
63 Jahre
1947
65 Jahre + 1 Monat
63 Jahre
1948
65 Jahre + 2 Monate
63 Jahre
1949
65 Jahre + 3 Monate
63 Jahre
1950
65 Jahre + 4 Monate
63 Jahre
1951
65 Jahre + 5 Monate
63 Jahre
1952
65 Jahre + 6 Monate
63 Jahre
1953
65 Jahre + 7 Monate
63 Jahre + 2 Monate
1954
65 Jahre + 8 Monate
63 Jahre + 4 Monate
1955
65 Jahre + 9 Monate
63 Jahre + 6 Monate
1956
65 Jahre + 10 Monate
63 Jahre + 8 Monate
1957
65 Jahre + 11 Monate
63 Jahre + 10 Monate
1958
66 Jahre
64 Jahre
1959
66 Jahre + 2 Monate
64 Jahre + 2 Monate
1960
66 Jahre + 4 Monate
64 Jahre + 4 Monate
1961
66 Jahre + 6 Monate
64 Jahre + 6 Monate
1962
66 Jahre + 8 Monate
64 Jahre + 8 Monate
1963
66 Jahre + 10 Monate
64 Jahre + 10 Monate
ab 1964
67 Jahre
65 Jahre
Quelle: SGB VI § 235 (Regelaltersrente), § 236b (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Für die 45-Jahre-Rente zählen insbesondere Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten; Zeiten des Arbeitslosengeldes II zählen nicht. Ein früherer Beginn als langjährig Versicherter (35 Jahre) ist ab 63 möglich, allerdings mit dauerhaftem Abschlag von 0,3 % je vorgezogenem Monat (max. 14,4 %). Sonderfälle wie Schwerbehinderung, Vertrauensschutz oder Versorgungsausgleich können die Altersgrenzen verschieben. Verbindlich ist der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Expertenmodus
Häufige Fragen zu Renteneintrittsrechner
Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.
+
Wann kann ich in Rente gehen?
Das hängt von deinem Geburtsjahrgang ab. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für die Jahrgänge davor steigt sie stufenweise von 65 auf 67 Jahre an (SGB VI § 235).
Wer 1958 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren, der Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten.
Konkrete Beispiele für jüngere Jahrgänge: Wer 1970 geboren ist, geht regulär 2037 in Rente, der Jahrgang 1975 im Jahr 2042, der Jahrgang 1977 im Jahr 2044 und der Jahrgang 1984 im Jahr 2051 – alle mit der einheitlichen Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Ein früherer Beginn ist möglich: als besonders langjährig Versicherter mit 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei ab 65 (für Jahrgänge ab 1964) oder als langjährig Versicherter mit 35 Jahren ab 63, dann aber mit einem dauerhaften Abschlag von bis zu 14,4 Prozent.
So liegt die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und 2 Monaten – der Renteneintritt wäre in diesem Fall Anfang 2025, nicht erst Ende 2026.
+
Was bedeutet die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren?
Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre (Wartezeit) erreicht, kann als besonders langjährig Versicherter vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ohne einen Abschlag hinzunehmen (§ 236b SGB VI).
Das Alter dafür steigt gestaffelt: Für Jahrgänge bis 1952 lag es bei 63 Jahren, ab Jahrgang 1964 liegt es bei 65 Jahren.
Zu den 45 Jahren zählen Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und begrenzt auch Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs – nicht jedoch Zeiten des Arbeitslosengeldes II oder der Sozialhilfe.
Für den Jahrgang 1965 bedeutet das: mit 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei ab 65 statt regulär mit 67.
Wer beispielsweise 1967 geboren ist und mit 18 Jahren eine Ausbildung begann, erreicht 45 Versicherungsjahre bereits mit 63 Jahren und erfüllt damit die Wartezeit für den abschlagsfreien Rentenbeginn mit 65.
Zwei volle Jahre früher ohne dauerhafte Kürzung sind ein spürbarer finanzieller Vorteil. Ob du die 45 Jahre erreichst, zeigt der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung.
+
Wie hoch ist der Abschlag bei vorgezogener Rente?
Für jeden Monat, den du die Rente vor deiner Regelaltersgrenze beginnst, mindert sich die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent.
Als langjährig Versicherter (35 Wartejahre) ist der früheste Beginn mit 63 Jahren möglich – das ergibt bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren maximal 48 Monate und damit einen Abschlag von 14,4 Prozent.
Ein Beispiel: Der Jahrgang 1965 hat eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren; wer bereits mit 63 startet, trägt den vollen Abschlag von 14,4 Prozent.
Bei 1.800 Euro erwarteter Rente sind das rund 259 Euro weniger pro Monat – und zwar lebenslang, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wer als Jahrgang 1958 mit 63 Jahren in Rente geht, trägt bei einer Regelaltersgrenze von 66 Jahren einen Abschlag von 10,8 Prozent – bei 2.000 Euro monatlicher Rente sind das dauerhaft 216 Euro weniger.
Der Abschlag mindert später zudem eine mögliche Hinterbliebenenrente. Wer den Abschlag verringern möchte, kann vor Rentenbeginn Ausgleichszahlungen an die DRV leisten (§ 187a SGB VI).
+
Lohnt es sich, länger zu arbeiten als bis zur Regelaltersgrenze?
Ja, das kann sich lohnen. Für jeden Monat, den du über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitest und keine Rente beziehst, erhöht sich deine spätere Rente um einen Zuschlag von 0,5 Prozent, also 6 Prozent pro Jahr (§ 77 Abs. 2 SGB VI).
Zusätzlich sammelst du weitere Entgeltpunkte durch die eingezahlten Beiträge, was die Rente noch einmal erhöht. Beide Effekte zusammen können die monatliche Rente spürbar steigern.
Wer die 45 Versicherungsjahre knapp verpasst, kann durch wenige Monate Weiterarbeit die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erreichen.
So erhöht sich für einen Jahrgang 1957, der ein Jahr über seine Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 11 Monaten hinaus arbeitet, die Rente um 6 Prozent Zuschlag plus weitere Entgeltpunkte – eine lohnende Ruhestandsplanung.
Ob sich das finanziell lohnt, hängt von deiner statistischen Lebenserwartung und deiner individuellen finanziellen Situation ab. Der Rechner zeigt dir die Altersgrenzen; die konkrete Rentenhöhe steht in deiner jährlichen Renteninformation der DRV.
+
Zählen Schul- und Studienzeiten als Versicherungsjahre?
Nur eingeschränkt. Schulausbildung nach dem 17.
Geburtstag und Studienzeiten werden für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren teils als sogenannte Anrechnungszeiten berücksichtigt, zählen aber in der Regel nicht für die 45 Jahre der besonders langjährig Versicherten.
Auch für die Rentenhöhe bringen sie seit der Rentenreform keine Entgeltpunkte mehr.
Das führt oft dazu, dass Menschen mit langer Ausbildung – etwa Studium bis 25 oder 27 – die 45 Versicherungsjahre knapp verfehlen und die abschlagsfreie Rente verpassen.
Wer zum Beispiel 1975 geboren ist, mit 19 Jahren Abitur machte, anschließend vier Jahre studierte und erst mit 23 Jahren zu arbeiten begann, kommt selbst bei lückenloser Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze nur auf 44 statt 45 Versicherungsjahre.
Prüfe deshalb deinen Versicherungsverlauf genau: Fehlende Zeiten lassen sich manchmal durch Nachweise oder freiwillige Beiträge ergänzen. Eine Kontenklärung bei der DRV deckt Lücken im Versicherungsverlauf auf.
Verbindlich ist allein diese Kontenklärung der Deutschen Rentenversicherung; der Rechner arbeitet mit den von dir eingegebenen Versicherungsjahren.
+
Darf ich neben einer vorgezogenen Rente weiterarbeiten?
Ja. Seit Januar 2023 gibt es bei den vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst also eine vorgezogene Altersrente beziehen und gleichzeitig unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Das gilt für die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) ebenso wie für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre).
Beachten solltest du aber die steuerliche Seite: Rente und Arbeitslohn zusammen können deinen persönlichen Steuersatz erhöhen und dazu führen, dass auf die Rente mehr Einkommensteuer anfällt.
Außerdem fallen auf den Hinzuverdienst Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.
Wer als Jahrgang 1958 mit 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte beantragt und daneben 30 Stunden pro Woche weiterarbeitet, behält seit 2023 die volle Rente – trotz des dauerhaften Rentenabschlags von 10,8 Prozent, der für diese vorgezogene Ruhestandsplanung anfällt.
Ein früher Rentenbeginn mit Abschlag plus Weiterarbeit kann sinnvoll sein, sollte aber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich durchgerechnet werden. Die Rentenberatung der DRV hilft bei der Einschätzung.
+
Können Schwerbehinderte früher in Rente gehen?
Ja. Für Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Sie kann abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnen und mit Abschlag sogar bis zu fünf Jahre früher, sofern mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen.
Für den Jahrgang 1964 und jünger bedeutet das einen abschlagsfreien Beginn mit 65 statt 67 Jahren. Der früheste Beginn mit Abschlag wäre dann mit 62 Jahren möglich; der maximale Abschlag beträgt 10,8 Prozent (36 Monate × 0,3 Prozent).
Wer 1966 geboren ist, einen GdB von 50 nachweisen kann und 35 Versicherungsjahre aufweist, kann die Schwerbehindertenrente bereits mit 62 Jahren und einem Abschlag von 10,8 Prozent beantragen – statt bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren zu warten.
Die Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns anerkannt sein – ein nachträglicher Antrag genügt nicht.
Dieser Rechner bildet die allgemeine Regelaltersgrenze und die 45-Jahre-Rente ab; für die Schwerbehindertenrente wende dich an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
+
Ist der berechnete Rentenbeginn verbindlich?
Nein. Der Rechner leitet die Altersgrenzen allein aus deinem Geburtsjahrgang und deinen eingegebenen Versicherungsjahren nach SGB VI §§ 235 und 236b ab. Er liefert eine gute Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Rentenberatung.
Faktoren wie Vertrauensschutzregelungen, Schwerbehinderung, Zeiten im Ausland, Versorgungsausgleich nach Scheidung, Kindererziehungszeiten oder Lücken im Versicherungsverlauf können den tatsächlichen Rentenbeginn verschieben.
Wer beispielsweise 1968 geboren ist und Kindererziehungszeiten für zwei Kinder sowie mehrere Arbeitsjahre im EU-Ausland nachweisen kann, sollte zwingend eine Kontenklärung bei der DRV beantragen, da diese Zeiten den tatsächlichen Rentenbeginn und die Rentenhöhe erheblich beeinflussen.
Auch die genaue Höhe deiner Rente ermittelt dieser Rechner nicht – dafür nutze unseren Rentenschätzer. Verbindlich sind allein die jährliche Renteninformation und der spätere Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Eine kostenlose persönliche Beratung bekommst du bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV oder bei einem zugelassenen Rentenberater. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Hinweise
Was muss ich bei der Nutzung beachten?
Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.
Drei Hebel bestimmen deinen optimalen Rentenbeginn. Erstens die Versicherungsjahre: Fehlen dir nur wenige Monate an den 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente, kann es sich lohnen, kurz weiterzuarbeiten und so den Abschlag komplett zu vermeiden.
Zweitens der Abschlag: Jeder Monat früher kostet dauerhaft 0,3 Prozent – bei vier Jahren summiert sich das auf 14,4 Prozent lebenslang, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Drittens der Hinzuverdienst: Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, du kannst also Rente und Job frei kombinieren.
Prüfe außerdem, ob sich der spätere Beginn lohnt: Für jeden Monat, den du über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitest, gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent.
Wer schwerbehindert ist, kann früher abschlagsfrei oder mit geringerem Abschlag in Rente gehen. Lass dich vor der Entscheidung kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten und plane die Finanzierung mit dem Rentenlücken-Rechner gegen.
Denke außerdem daran, dass die Entscheidung für einen Rentenbeginn nur einmal getroffen wird und danach dauerhaft wirkt.
Ein vorgezogener Beginn senkt die Rente lebenslang, ein späterer erhöht sie – welcher Weg sich rechnet, hängt von deiner voraussichtlichen Bezugsdauer, deinem Gesundheitszustand und dem übrigen Vorsorgevermögen ab.
Diese Abwägung nimmt dir kein Rechner ab; er schafft nur die Zahlenbasis für ein fundiertes Gespräch mit der Rentenversicherung.
Anwendung
Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?
So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.
Praxisfall: Ein 1965 geborener Arbeitnehmer möchte wissen, wann er in Rente gehen kann. Schritt 1 – Regelaltersgrenze: Der Rechner zeigt 67 Jahre, der reguläre Rentenbeginn liegt also im Jahr 2032.
Schritt 2 – Frühere Optionen: Mit 45 Versicherungsjahren könnte er bereits mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen; als langjährig Versicherter mit 35 Jahren wäre der Beginn mit 63 möglich, aber mit dem vollen Abschlag von 14,4 Prozent.
Schritt 3 – Rechnung: Bei 1.800 Euro erwarteter Rente bedeuten 14,4 Prozent Abschlag rund 259 Euro weniger pro Monat – dauerhaft.
Schritt 4 – Entscheidung: Er prüft, ob er die fehlenden Versicherungsjahre bis 65 erreicht, um den Abschlag zu vermeiden, und rechnet die Finanzierungslücke bis dahin mit dem Entnahmeplan-Rechner. So trifft er die Entscheidung mit Zahlen statt Bauchgefühl.
Verallgemeinert zeigt der Fall die Grundentscheidung jeder Ruhestandsplanung: früher gehen und dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen, regulär zur Regelaltersgrenze starten oder – bei genügend Versicherungsjahren – die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte anpeilen.
Weil jeder vorgezogene Monat den Zugangsfaktor mindert und dieser Abzug lebenslang bestehen bleibt, wirkt sich die Wahl über die gesamte Rentenbezugsdauer aus und beeinflusst später sogar eine mögliche Hinterbliebenenrente.
Ob sich das Weiterarbeiten für wenige fehlende Monate lohnt, ist eine individuelle Abwägung aus Gesundheit, Finanzbedarf und Lebensplanung.
Der Rechner liefert dafür die Altersgrenzen und den maximalen Abschlag als Orientierung, ersetzt aber nicht die verbindliche Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, die deinen konkreten Versicherungsverlauf zugrunde legt.
Fallstricke
Welche Fehler sollte ich vermeiden?
Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.
Der häufigste Irrtum: zu glauben, man könne mit 63 immer abschlagsfrei in Rente gehen. Nur wer 45 Versicherungsjahre erreicht, bekommt die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – und selbst dann liegt das Alter für die Jahrgänge ab 1964 bei 65, nicht bei 63.
Zweiter Fehler: Regelaltersgrenze und abschlagsfreie 45-Jahre-Rente zu verwechseln; das sind zwei verschiedene Rentenarten mit unterschiedlichen Altersgrenzen. Dritter Fehler: den Abschlag als vorübergehend anzusehen.
Er bleibt lebenslang bestehen und mindert später auch die Hinterbliebenenrente.
Vierter Fehler: die Versicherungsjahre zu überschätzen – Schul- und Studienzeiten zählen nur begrenzt, und lückenhafte Erwerbsbiografien erreichen die 45 Jahre oft knapp nicht.
Fünfter Fehler: den Rentenbeginn mit dem Monatsersten zu verwechseln; die Rente beginnt in der Regel am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze.
Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung auf Basis deines Versicherungsverlaufs. Sechster Fehler: die eigenen Versicherungsjahre nur grob zu schätzen.
Ob die geforderte lange Versicherungsdauer für die abschlagsfreie Rente erreicht wird, entscheidet sich oft an einzelnen Monaten, und nicht jede Zeit zählt gleich – deshalb lohnt der Blick in den geklärten Versicherungsverlauf.
Siebter Fehler: Zu- und Abschläge zu verwechseln; wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhöht seine Rente, wer früher geht, mindert sie dauerhaft.
Nächster Schritt
Was ist das Fazit und wie geht es weiter?
Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.
Der Renteneintrittsalter-Rechner beantwortet die zentrale Frage der Ruhestandsplanung — den persönlichen Zeitpunkt für den Renteneintritt.
Wer das Renteneintrittsalter berechnen und den Rentenbeginn berechnen möchte, gibt nur Geburtsjahr und Versicherungsjahre ein.
Er liefert die Regelaltersgrenze nach Geburtsjahrgang (für alle ab 1964 sind es 67 Jahre), das Jahr des regulären Rentenbeginns, das Alter für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren und den Abschlag beim frühesten Beginn mit 63.
Im Beispiel des Jahrgangs 1965 ergibt sich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren im Jahr 2032, eine abschlagsfreie Rente ab 65 bei 45 Versicherungsjahren und ein maximaler Abschlag von 14,4 Prozent bei Beginn mit 63.
Dein direkter Einstieg: Trage dein Geburtsjahr und deine Versicherungsjahre ein und prüfe, welcher Weg für dich infrage kommt.
Denk daran, dass Abschläge dauerhaft wirken und individuelle Faktoren wie Schwerbehinderung oder Vertrauensschutz das Ergebnis verschieben können. Für die finanzielle Planung des Ruhestands hilft der Rentenlücken-Rechner.
Wer in der Übergangsphase in Altersteilzeit geht, berechnet Netto, Aufstockung und RV-Beitrag des Arbeitgebers im Altersteilzeit-Rechner. Wie viel Steuer auf die Rente anfällt, sobald das Eintrittsjahr feststeht, zeigt der Renten-Steuer-Rechner. Keine Rentenberatung, Stand 2026.
Beispiel 1 · Einfach · Regelaltersgrenze 66 Jahre 0 Monate, Rentenbeginn 2024, abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ab 64, Abschlag bei 63: 10,8 %
Älterer Jahrgang 1958 (Übergang)
Geburtsjahr
1958
Geburtsmonat
Januar
Versicherungsjahre
40
+
Beispiel 2 · Mittel · Regelaltersgrenze 66 Jahre 10 Monate, Rentenbeginn 2029, abschlagsfreie 45-Jahre-Rente ab 64 Jahre 10 Monate, Abschlag bei 63: 13,8 %
Jahrgang 1963 (66 Jahre 10 Monate)
Geburtsjahr
1963
Geburtsmonat
Januar
Versicherungsjahre
40
+
Beispiel 3 · Komplex · Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte ab 65 Jahren statt regulär mit 67