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Kfz-Steuer-Rechner 2026: Benzin, Diesel, E-Auto und Motorrad

AutoStand Noch keine Bewertung
Antriebsart
cm³
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Erstzulassung
Fahrzeugtyp
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Kurzantwort

Kfz-Steuer: Gib Antriebsart und Hubraum ein und erhalte die Kfz-Steuer jährlich (€) als Ergebnis. Individuelle Fahrzeugwerte können abweichen.

Jährliche Kfz-Steuer 2026 aus Hubraum, CO₂-Wert, Antrieb und Erstzulassung abschätzen

Kilian AchatzFachredaktion Auto & Mobilität
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Apr. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist die Kfz-Steuer?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Ein Benziner mit 1.600 cm³ und 145 g/km CO₂ (Erstzulassung ab 2021) zahlt 2026 rund 141 Euro Jahressteuer — ein vergleichbarer Motor mit 108 g/km nur 58 Euro. Die Differenz von 83 Euro jährlich summiert sich über fünf Haltejahre auf über 400 Euro und wird bei der Fahrzeugwahl von vielen nicht einkalkuliert.

Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), erhoben wird die Steuer vom Hauptzollamt. Der Rechner deckt den klassischen Pkw als Benziner oder Diesel mit ihren unterschiedlichen Sätzen ab und kennt daneben die Fahrzeugtypen Wohnmobil und Motorrad.

Bei Pkw setzt sich die Steuer aus einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil oberhalb des Freibetrags zusammen; Wohnmobile werden gesetzlich nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert – dafür verweist der Rechner auf die amtliche Berechnung des Zolls, statt einen Betrag zu schätzen – und Motorräder folgen gesetzlich einem eigenen Hubraumtarif.

Reine Elektroautos sind je nach Erstzulassung befristet steuerbefreit. Gerade über mehrere Haltejahre wird aus einem scheinbar kleinen Monatsbetrag schnell ein relevanter Kostenblock, der in der Gesamtrechnung nicht fehlen darf.

Motorräder werden gesetzlich mit 1,84 € je angefangene 25 cm³ besteuert – eine 650er kostet damit 47,84 € im Jahr. Reine Elektroautos sind nach § 3d KraftStG bis zu zehn Jahre steuerbefreit, wenn die Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 erfolgt.

Kurzantworten für häufige Anfragen: Ein Motorrad mit 600 cm³ Hubraum zahlt 2026 genau 44,16 € Kfz-Steuer pro Jahr (24 angefangene 25-cm³-Einheiten × 1,84 €). Ein reines Elektroauto mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31.

Dezember 2030 ist gemäß § 3d KraftStG bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung vollständig steuerbefreit.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Entscheidend sind die amtlichen Daten aus der Zulassungsbescheinigung: Kraftstoffart, Hubraum in Kubikzentimetern, CO₂-Wert und Erstzulassung. Wer stattdessen gerundete Prospektangaben oder einen geschätzten CO₂-Wert übernimmt, produziert leicht scheinbar unplausible Ergebnisse.

Zwei Felder tragen dabei mehr Gewicht, als ihre Namen verraten.

Die Antriebsart ist keine bloße Beschreibung, sondern ein Schalter mit fünf Stellungen – Benzin, Diesel, Elektro, Plug-in-Hybrid und LPG/Erdgas – und sie bestimmt den Hubraumsatz: Benzin und LPG/Erdgas kosten 2,00 € je angefangene 100 cm³, Diesel 9,50 €.

Derselbe 1.600er trägt deshalb als Benziner 32 € und als Diesel 152 € Hubraumanteil, bevor überhaupt ein Gramm CO₂ gezählt wird.

Der CO₂-Ausstoß wiederum gehört als amtlicher Wert in Gramm je Kilometer aus der Zulassungsbescheinigung ins Feld, nicht als Konfigurator- oder Prospektangabe.

Bei der Stellung Elektro ignoriert der Rechner beide Felder vollständig und weist 0 € aus – Hubraum und CO₂-Wert kannst du dort stehen lassen, sie ändern nichts.

Für Elektrofahrzeuge, Hybride und besondere Übergangsregeln lohnt sich zusätzlich ein prüfender Blick auf Befreiungen oder zeitlich begrenzte Vorteile.

Die Eingabe ist nur dann belastbar, wenn Fahrzeugart und Zulassungszeitpunkt wirklich zum konkreten Pkw, Diesel oder Motorrad passen. Halte deshalb am besten den Fahrzeugschein bereit, damit Antrieb und Hubraum exakt übernommen werden.

Bei Wohnmobilen zählen gesetzlich das zulässige Gesamtgewicht und die Schadstoffklasse – diese Gewichtsberechnung bildet der Rechner bewusst nicht ab, sondern verweist dafür auf die offizielle Berechnung des Zolls.

Beim Motorrad gilt gesetzlich allein der Hubraum mit einem eigenen Satz: 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 KraftStG, ohne jeden CO₂-Anteil.

Genau so rechnet der Rechner diesen Fahrzeugtyp auch – eine 650er ergibt damit 26 × 1,84 Euro = 47,84 Euro im Jahr. Gib die Fahrzeugart genau nach Fahrzeugschein an, damit die richtige Steuersystematik greift.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Steuer setzt sich bei Pkw vereinfacht aus einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil oberhalb des Freibetrags von 95 g/km zusammen. Je angefangene 100 cm³ zahlen Benziner rund 2 € und Diesel rund 9,50 €; der CO₂-Aufschlag steigt 2026 in Stufen von 2 € (über 95 g/km) bis 4 € je g/km in den oberen Emissionsklassen.

Wohnmobile werden gesetzlich nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse besteuert, Motorräder nur nach Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³ (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG).

Die Kraftrad-Formel rechnet der Rechner selbst – 650 cm³ ergeben 26 × 1,84 € = 47,84 € im Jahr, weil angefangene 25 cm³ voll zählen.

Nur den Wohnmobil-Sonderweg über das Gewicht bildet er bewusst nicht ab und verweist dafür auf die offizielle Zoll-Berechnung.

Der CO₂-Aufschlag wirkt gestaffelt und nicht als ein einziger Satz: Für Erstzulassungen ab 2021 kostet jedes Gramm über 95 g/km 2,00 €, über 115 g/km 2,20 €, über 135 g/km 2,50 €, über 155 g/km 2,90 €, über 175 g/km 3,40 € und über 195 g/km 4,00 €.

Jede Stufe gilt dabei nur für die Gramm in ihrem eigenen Band. Ein 1.400er-Benziner mit 200 g/km zahlt deshalb 28 € Hubraumanteil plus 280 € CO₂-Anteil, zusammen 308 € im Jahr – und eben nicht 200 × 4,00 €.

Reine Elektroautos sind nach § 3d KraftStG befreit, wenn die Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 liegt, und zwar für zehn Jahre ab dem Tag der Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035.

Der 31.12.2030 ist damit die Frist für die Zulassung und nicht das Ende der Befreiung – der Rechner verkürzt das in seiner Aufschlüsselung und weist für Elektro schlicht 0 € aus.

Der Rechner übersetzt diese Logik in einen Jahres- und Monatswert und macht sichtbar, ob der Unterschied eher vom Motor, von den Emissionen oder vom Fahrzeugtyp getrieben wird. Kfz-Steuer Zusammensetzung: Hubraumanteil plus CO2-Aufschlag ab 95 g/km Bei einem 1.600er-Benziner mit 145 g/km entfallen rund 32 € auf den Hubraum und der übrige Betrag auf den CO₂-Anteil oberhalb von 95 g/km; beim Diesel verschiebt sich dieses Verhältnis wegen des deutlich höheren Hubraumsatzes von etwa 9,50 € je 100 cm³ klar in Richtung des Hubraumanteils.

Nachschlagen

KFZ-Steuer nach Hubraum 2026: Otto und Diesel im Vergleich

Die KFZ-Steuer richtet sich bei Pkw nach dem Hubraum und der Antriebsart. Ottomotoren zahlen 2,00 € je angefangene 100 ccm, Dieselmotoren 9,50 € je angefangene 100 ccm.

KFZ-Steuer je Hubraum für Ottomotor und Dieselmotor (§ 8 KraftStG 2026)
Hubraum (ccm)Ottomotor (€/Jahr)Dieselmotor (€/Jahr)Diesel-Aufschlag (€/Jahr)
1002,009,507,50
2004,0019,0015,00
3006,0028,5022,50
4008,0038,0030,00
60012,0057,0045,00
80016,0076,0060,00
1.00020,0095,0075,00
1.20024,00114,0090,00
1.40028,00133,00105,00
1.60032,00152,00120,00
1.80036,00171,00135,00
2.00040,00190,00150,00

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz), gesetze-im-internet.de. Gilt für Pkw mit Erstzulassung ab 01.07.2009 (Hubraumanteil unverändert seit 2009; der CO₂-Anteil kommt separat hinzu, siehe Rechner). Prüfdatum 26.09.2026.

KFZ-Steuer nach Schadstoffklasse für ältere Pkw (Erstzulassung bis 30.06.2009)

Für Pkw mit Erstzulassung bis zum 30. Juni 2009 gilt kein CO₂-Anteil, sondern ein fester Satz je 100 cm³ Hubraum nach Schadstoffklasse. Diese Klassen stammen aus EU-Richtlinien der 1990er-Jahre und dem früheren Ozon-Verkehrsverbot – sie sind NICHT identisch mit den späteren Bezeichnungen Euro 4, Euro 5 oder Euro 6.

KFZ-Steuer je 100 cm³ Hubraum nach Schadstoffklasse, Erstzulassung bis 30.06.2009 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG)
Schadstoffklasse (Kurzbezeichnung im Gesetz)Ottomotor (€/100 ccm)Dieselmotor (€/100 ccm)
Grenzwerte Zeile A / CO₂ ≤ 90 g/km (Buchst. aa)6,7515,44
Schadstoffarm nach RL 94/12/EG (Buchst. bb)7,3616,05
Schadstoffarm/bedingt schadstoffarm Stufe C, kein Ozon-Fahrverbot (Buchst. cc)15,1327,35
Nicht schadstoffarm, aber kein Ozon-Fahrverbot (Buchst. dd)21,0733,29
Keine der Voraussetzungen erfüllt (Buchst. ee)25,3637,58

Quelle: § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KraftStG, gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html (abgerufen 26.09.2026). Dieser Rechner bildet diese ältere Tarifstufe nicht ab (Eingabe „Vor 2012“ nutzt eine Näherung ohne CO₂-Anteil) – für ein Fahrzeug mit Erstzulassung bis 30.06.2009 gilt ausschließlich diese Tabelle, nicht der Rechner-Wert.

Ausblick

Kfz-Steuer 2027: Was sich ändert – und was nicht

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Nach aktueller Rechtslage bleiben die Steuersätze der Kfz-Steuer 2027 unverändert: 2,00 € beziehungsweise 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum und die CO₂-Stufen von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm über dem Freibetrag von 95 g/km gelten unverändert weiter.
  • Grundlage ist das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, dem der Bundestag am 4. Dezember 2025 zugestimmt hat (in Kraft seit 1. Januar 2026, BGBl. 2025 I Nr. 342). Es bestätigt die Steuerbefreiung für reine Elektroautos bei Erstzulassung bis 31.12.2030, längstens bis 31.12.2035 – ohne die übrige Tarifstruktur zu ändern.
  • Ein eigenständiges Reformpaket zur CO₂-Komponente der Kfz-Steuer ist für 2027 nach aktuellem Kenntnisstand nicht angekündigt. Sollte sich das ändern, wird dieser Block aktualisiert; verlassen Sie sich bei einer Neuzulassung im Jahr 2027 zusätzlich auf den tagesaktuellen Bescheid des Hauptzollamts.

Stand: 26.09.2026 · Quelle: steuertipps.de zum 8. KraftStG-Änderungsgesetz; gesetze-im-internet.de/kraftstg (Prüfdatum 26.09.2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Kfz-Steuer

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechne ich meine Kfz-Steuer 2026 für mein Auto?

Die Kfz-Steuer setzt sich 2026 für einen Pkw aus einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil oberhalb des Freibetrags von 95 g/km zusammen: Je angefangene 100 cm³ Hubraum zahlen Benziner 2,00 € und Diesel 9,50 €, dazu kommt der CO₂-Aufschlag in Stufen von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm über 95 g/km.

Ein Benziner mit 1.400 cm³ und 130 g/km CO₂ zahlt so rund 101 € im Jahr – 28 € Hubraumanteil plus 73 € CO₂-Anteil –, also 8,42 € im Monat.

Für die Rechnung reichen die amtlichen Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil I: Kraftstoffart, Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassung.

Tragen Sie diese vier Angaben in den Kfz-Steuer-Rechner ein, um Jahres- und Monatsbetrag sofort zu sehen – der Abgleich lohnt sich besonders vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, wenn zwei Modelle preislich nah beieinanderliegen.

Beachten Sie dabei, dass Wohnmobil und Motorrad einer eigenen Berechnungslogik folgen und nicht über Hubraum plus CO₂-Ausstoß ermittelt werden.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für einen 2,0-Liter-Diesel?

Für einen 2,0-Liter-Diesel mit 1.968 cm³ Hubraum und Erstzulassung ab 2021 ergibt der Rechner bei 130 g/km CO₂ eine Kfz-Steuer von 263 € im Jahr: 190 € Hubraumanteil (20 angefangene 100-cm³-Einheiten × 9,50 €) plus 73 € CO₂-Anteil oberhalb des Freibetrags von 95 g/km.

Damit liegt der Diesel deutlich über einem vergleichbaren Benziner, weil Dieselmotoren mit 9,50 € statt 2,00 € je angefangene 100 cm³ besteuert werden – allein dieser Unterschied macht bei 1.968 cm³ rund 152 € im Jahr aus, bevor überhaupt ein Gramm CO₂ gezählt wird.

Steigt der CO₂-Wert auf 150 g/km, wächst der CO₂-Anteil bereits auf 122 € und die Jahressteuer auf rund 312 €. Der genaue Betrag hängt von Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassung des konkreten Fahrzeugs ab.

Tragen Sie deshalb die amtlichen Werte aus der Zulassungsbescheinigung ein, statt mit gerundeten Prospektangaben zu rechnen – schon 50 cm³ oder 10 g/km Abweichung verschieben den Jahresbetrag um mehrere Euro.

Ist eine „Euro 4“- oder „Euro 6“-Angabe dasselbe wie die Schadstoffklasse bei der Kfz-Steuer?

Nein: Für Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 – also praktisch alle Euro-5- und Euro-6-Fahrzeuge – richtet sich die Kfz-Steuer nach Hubraum und CO₂-Ausstoß, nicht nach der EU-Abgasnorm; genau diese Fahrzeuge rechnet dieser Rechner.

Nur für Pkw mit Erstzulassung bis zum 30.

Juni 2009 gilt noch der ältere Schadstoffklassen-Tarif nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a KraftStG mit fünf Stufen zwischen 6,75 € und 25,36 € je 100 cm³ bei Benzinern und 15,44 € bis 37,58 € bei Dieselmotoren – siehe die zweite Tabelle weiter oben auf dieser Seite.

Diese Stufen stammen aus EU-Richtlinien der 1990er-Jahre und dem früheren Ozon-Verkehrsverbot; sie entsprechen nicht eins zu eins den späteren Bezeichnungen Euro 4, Euro 5 oder Euro 6.

Wer beim Gebrauchtwagenkauf auf Angaben wie „Euro 4 Diesel“ stößt, sollte deshalb im Fahrzeugschein das genaue Erstzulassungsdatum prüfen, statt Schadstoffklasse und Euro-Norm gleichzusetzen.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Auto mit 149 g CO₂ pro km?

Bei einem Benziner mit 1.600 cm³ Hubraum, 149 g/km CO₂ und Erstzulassung ab 2021 berechnet der Rechner eine Kfz-Steuer von 151 € im Jahr: 32 € Hubraumanteil plus 119 € CO₂-Anteil, weil die 54 Gramm über dem Freibetrag von 95 g/km gestaffelt mit 2,00 € bis 2,50 € je Gramm besteuert werden.

Zum Vergleich: Mit nur 108 g/km – davon lediglich 13 Gramm über dem Freibetrag statt 54 Gramm – läge dasselbe Fahrzeug bei nur 58 € Jahressteuer, also rund 93 € weniger; die 41 Gramm Unterschied im CO₂-Wert wirken sich damit deutlich auf die Steuerlast aus.

Diese Sprünge entstehen, weil jede der sechs CO₂-Stufen im KraftStG einen eigenen Preis je Gramm ansetzt und nicht linear verläuft.

Der genaue Betrag hängt von der exakten Grammzahl und dem Hubraum ab – geben Sie beide Werte aus der Zulassungsbescheinigung ein, um zu sehen, wie stark allein die Emissionsangabe die jährliche Steuerlast verschiebt, bevor Sie zwei Fahrzeuge vergleichen.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil?

Die Kfz-Steuer für ein Wohnmobil richtet sich nicht nach CO₂, sondern nach zulässigem Gesamtgewicht und Schadstoffklasse (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG): Für die beste Klasse S4 fallen je 200 kg bis 2.000 kg 16 € an, je 200 kg darüber 10 €.

Ein Wohnmobil der Klasse S4 mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht zahlt damit rund 240 € im Jahr – 160 € für die ersten 2.000 kg plus 80 € für die restlichen, angefangenen 1.500 kg.

Fahrzeuge der schlechteren Klassen S1 bis S3 zahlen mit 24 € beziehungsweise 10 € je 200 kg spürbar mehr, oft 300 € und darüber, gedeckelt auf höchstens 1.000 € im Jahr.

Für eine exakte Berechnung ist die im Fahrzeugschein eingetragene Schadstoffklasse entscheidend – ein Unterschied von nur einer Klasse kann mehrere Hundert Euro im Jahr ausmachen.

Diese Gewichts-Berechnung bildet der Rechner bewusst nicht ab; für die exakte Wohnmobil-Steuer nutzen Sie den offiziellen Kfz-Steuer-Rechner des Zolls.

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja: Reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind zehn Jahre ab Zulassung von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG).

Diese Frist wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bestätigt, das der Bundestag am 4. Dezember 2025 beschlossen hat und das seit dem 1. Januar 2026 gilt – für 2027 sind daran keine weiteren Änderungen vorgesehen.

Ein heute zugelassenes E-Auto ist damit bis spätestens 2035 befreit; bei einem vergleichbaren Benziner mit 1.400 cm³ und 130 g/km wären das rund 101 € Ersparnis pro Jahr.

Die Befreiung gilt jedoch nur für vollelektrische Fahrzeuge und wird bei einem Halterwechsel auf den neuen Halter übertragen.

Für Plug-in-Hybride gilt sie nicht: Diese werden weiterhin nach Hubraum besteuert, nur ohne CO₂-Anteil – ein Plug-in-Hybrid mit 1.395 cm³ zahlt deshalb rund 28 € im Jahr statt 0 €.

Wählen Sie im Rechner die passende Antriebsart, um den Unterschied direkt zu sehen.

Wann und wie wird die Kfz-Steuer bezahlt – was passiert bei verspäteter Zahlung?

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus für das gesamte Jahr fällig und in aller Regel per SEPA-Lastschrift vom zuständigen Hauptzollamt eingezogen, das sich automatisch aus der Postleitzahl bei der Zulassung ergibt.

Solange das Lastschriftmandat aktiv ist und die Abbuchung gelingt, entfallen Mahnungen und Säumniszuschläge vollständig, weil die Zahlung am Fälligkeitstag automatisch erfolgt.

Wird die Steuer stattdessen manuell überwiesen und die Frist versäumt, fällt laut Zoll ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen, auf volle 50 € abgerundeten Steuerbetrags je angefangenem Monat an – bei 101 € Jahressteuer wären das rund 1 € pro Monat Verzug.

Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, folgen Mahnungen und im äußersten Fall die Stilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde.

Richten Sie deshalb möglichst ein SEPA-Mandat ein und prüfen Sie nach einem Halterwechsel oder einer Bankänderung, ob die Bankverbindung beim Hauptzollamt noch aktuell ist.

Woher weiß ich, wie hoch meine Kfz-Steuer ist (HSN/TSN)?

Die für die Kfz-Steuer entscheidenden Werte – Hubraum, CO₂-Ausstoß, Kraftstoffart und Erstzulassung – stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Die Schlüsselnummern HSN (Herstellerschlüssel) und TSN (Typschlüssel) finden Sie in den Feldern 2.1 und 2.2 und identifizieren das genaue Fahrzeugmodell, falls einzelne Angaben unklar sind.

Für eine belastbare Rechnung sollten Sie ausschließlich die amtlichen Werte aus den Papieren verwenden und nicht gerundete Prospekt- oder Konfiguratorwerte, denn schon 50 cm³ mehr Hubraum oder 10 g/km mehr CO₂ können den Jahresbetrag um 5 bis 20 € verschieben.

Beim Gebrauchtwagenkauf lohnt es sich, den Fahrzeugschein vor Vertragsschluss zu prüfen und die Steuer für das konkrete Fahrzeug zu berechnen – nicht für die Modellvariante aus dem Katalog.

Tragen Sie diese exakten Daten in den Kfz-Steuer-Rechner ein, um eine Abschätzung zu erhalten, die nah am späteren amtlichen Steuerbescheid des Hauptzollamts liegt.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Motorrad?

Die Kfz-Steuer für ein Motorrad richtet sich allein nach dem Hubraum und nicht nach dem CO₂-Ausstoß: Je angefangene 25 cm³ wird ein fester Satz von 1,84 € fällig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG).

Eine 600er kostet damit rechnerisch genau 44,16 € pro Jahr (24 Einheiten × 1,84 €), eine 1.200er bereits 88,32 € und ein großes Motorrad mit 1.868 cm³ rund 138 € jährlich.

Kleinkrafträder bis 125 cm³ liegen wegen der wenigen angefangenen 25-cm³-Einheiten entsprechend deutlich niedriger.

Diese hubraumbasierte Logik macht die Motorrad-Steuer einfacher und planbarer als bei Pkw, weshalb der Rechner diesen Fahrzeugtyp mit eigener Formel abbildet statt ihn über die Pkw-Systematik laufen zu lassen.

Wählen Sie den Fahrzeugtyp Motorrad und geben Sie nur den Hubraum ein, um Jahresbetrag und anteiligen Monatswert zu erhalten und die Steuer in die laufenden Kosten Ihres Zweirads einzuordnen.

Ändert sich die Kfz-Steuer 2027?

Nach aktuellem Stand (26.09.2026) ändern sich die Steuersätze und die CO₂-Systematik der Kfz-Steuer 2027 nicht: Die Sätze von 2,00 € beziehungsweise 9,50 € je angefangene 100 cm³ sowie die CO₂-Stufen von 2,00 € bis 4,00 € je Gramm über 95 g/km bleiben unverändert.

Grundlage dafür ist das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, dem der Bundestag am 4. Dezember 2025 zugestimmt hat und das seit dem 1.

Januar 2026 gilt; es legt lediglich die Steuerbefreiung für Elektroautos bis Ende 2035 fest, ohne die übrige Tarifstruktur zu berühren.

Ein eigenständiges Reformpaket zur CO₂-Komponente der Kfz-Steuer ist für 2027 nicht Teil der bekannten Gesetzesvorhaben.

Verlassen Sie sich für Ihre konkrete Fahrzeugsteuer trotzdem nicht allein auf diese Einordnung, sondern prüfen Sie bei einer Neuzulassung im Jahr 2027 den tagesaktuellen Bescheid des Hauptzollamts, falls bis dahin doch noch kurzfristige Gesetzesänderungen beschlossen werden.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Wenn du Benzin, 1.400 cm³ Hubraum, 130 g/km CO₂ und Erstzulassung 2022 eingibst, zeigt das Ergebnis: rund 101 € Jahressteuer. Vergleichst du das mit einem Modell mit 1.200 cm³ und 115 g/km CO₂, fallen nur noch rund 64 € an – eine Ersparnis von 37 € jährlich, rund 185 € über 5 Jahre.

Das bedeutet fachlich: Schon ein kleinerer Motor oder bessere CO₂-Werte machen sich über mehrere Haltejahre spürbar bemerkbar.

Rechne ein zweites Vergleichsfahrzeug durch und sieh, welche Steuerersparnis sich über die geplante Haltedauer tatsächlich ergibt. Einen Überblick über alle Autokosten inklusive Steuer gibt der ADAC.

Als Praxisbeispiel: Ein Diesel mit 1.600 ccm, 120 g CO₂/km und Euro-6-Norm hat eine KFZ-Steuer jährlich von rund 203 € – gegenüber einem vergleichbaren Benziner mit 83 €.

Beide teilen dabei denselben CO₂-Anteil von 51 €; der gesamte Unterschied entsteht im Hubraumanteil, der beim Diesel 152 € statt 32 € beträgt.

Beim Diesel entscheidet also der Motor, beim Benziner die Emission. Kfz-Steuer-Vergleich: Benziner, Diesel und E-Auto bei vergleichbaren Fahrzeugen Prüfe außerdem die Erstzulassung: Fahrzeuge, die vor der aktuellen CO₂-Systematik zugelassen wurden, folgen teils noch älteren Berechnungssätzen, sodass zwei technisch fast identische Autos je nach Zulassungsjahr durchaus unterschiedlich besteuert werden können.

Auch Felgenumbauten, die eine Änderungsabnahme nach § 19 StVZO erfordern, gehören vor dem Kauf geprüft – ob eine neue Einpresstiefe die Betriebserlaubnis berührt, zeigt der ET-Rechner für Felgen.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Thomas will zwischen zwei Gebrauchtwagen wählen: einem Benziner mit 1.598 cm³ und 145 g/km CO₂ (Erstzulassung 2020) und einem mit 999 cm³ und 108 g/km CO₂ (Erstzulassung 2021). Er gibt beide Varianten nacheinander ein.

Ergebnis: Fahrzeug A kostet etwa 132 € Jahressteuer, Fahrzeug B rund 46 € – eine Differenz von 86 € pro Jahr. Über eine geplante Haltedauer von 4 Jahren sind das rund 344 € Unterschied.

Die Entscheidung: Thomas berücksichtigt die Steuer als belastbaren Zusatzposten im Preisvergleich und entscheidet sich nach Gesamtkosten – nicht nur nach Kaufpreis.

Um die Zahlen einzuordnen, rechnet Thomas die Steuerdifferenz auf die geplante Haltedauer hoch: Die 86 € pro Jahr summieren sich über vier Jahre auf rund 344 €, die er direkt vom anfänglichen Preisvorteil des steuerlich teureren Fahrzeugs A abzieht.

Zusätzlich notiert er, dass Fahrzeug B mit dem niedrigeren CO₂-Wert tendenziell auch beim Verbrauch günstiger liegt, sodass sich der Steuervorteil und die laufenden Kosten in dieselbe Richtung addieren.

So wird aus einem zunächst nebensächlichen Jahresbetrag ein nachvollziehbares Argument, das er neben Kaufpreis, Verbrauch und Versicherung in seine Gesamtbewertung aufnimmt.

Weil der CO₂-Aufschlag gestaffelt wirkt, wächst die Spanne zwischen zwei Fahrzeugen überproportional, je höher beide im Emissionsband liegen – Thomas' 86 € Differenz speisen sich dagegen aus Hubraum, Emission und Zulassungszeitraum zugleich.

Isoliert betrachtet zeigt sich der Effekt so: Bei identischem 1.600er-Hubraum und Zulassung ab 2021 kostet ein Wagen mit 108 g/km 58 € im Jahr, einer mit 145 g/km dagegen 141 € – 83 € Unterschied für 37 Gramm. Thomas' Kfz-Steuer-Vergleich: Fahrzeug A 132 €/Jahr vs. Fahrzeug B 46 €/Jahr – 344 € Differenz über 4 Jahre

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Ein häufiger Fehler bei der Kfz-Steuer ist, den CO₂-Wert aus der Werbung statt aus den Fahrzeugpapieren zu übernehmen, denn nur der amtliche CO₂-Wert oberhalb des Freibetrags fließt korrekt in die Steuerlast ein. Ebenso falsch ist es, den Hubraum grob zu runden, obwohl er bei Benziner und Diesel den Steuersatz je 100 cm³ bestimmt, und die Erstzulassung als nebensächlich zu behandeln, obwohl Antrieb und Zulassungsjahr über Übergangsregeln und Steuerbefreiungen entscheiden.

Eine dritte Fehlannahme ist, dass Pkw, Wohnmobil und Motorrad nach derselben Logik besteuert würden oder dass elektrifizierte Fahrzeuge automatisch gleich behandelt werden.

Maßgeblich sind immer die konkrete Fahrzeugart und die amtlichen Daten aus der Zulassungsbescheinigung, nicht eine Prospektbeschreibung oder ein Konfiguratorwert.

Ebenfalls unterschätzt wird, dass die zeitlich befristete Steuerbefreiung für reine Elektroautos an die Erstzulassung gekoppelt ist und nicht dauerhaft gilt; wer ein gebrauchtes E-Auto kauft, sollte daher prüfen, wie viele steuerfreie Jahre bis zum Ende der Befreiung real noch verbleiben.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kfz-Steuer-Rechner berechnet die jährliche Steuerlast 2026 aus Kraftstoffart, Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassung – für Pkw, Diesel, Wohnmobil und Motorrad – und macht damit den Steuerunterschied zwischen zwei Fahrzeugen zu einem messbaren Posten in der Kaufentscheidung.

Gib die amtlichen Daten aus dem Fahrzeugschein ein und vergleiche die Steuerbelastung über die geplante Haltedauer, um neben Kaufpreis und Verbrauch auch diesen Fixkostenblock in die Entscheidung einzubeziehen.

So wird die Kfz-Steuer von einem abstrakten Jahresbescheid zu einer planbaren Größe, die du schon vor dem Kauf zwischen zwei Fahrzeugen vergleichen kannst – ohne dass diese Einordnung eine steuerliche Beratung im Einzelfall ersetzt.

Achte dabei besonders auf das Feld Erstzulassung, denn es wechselt die Systematik und nicht nur einen Satz: Derselbe 1.598er-Benziner mit 145 g/km kostet mit Erstzulassung ab 2021 rund 141 €, im Zeitraum 2012 bis 2020 dagegen 132 € – und für Fahrzeuge vor 2012 lässt der Rechner den CO₂-Anteil ganz weg und weist nur die 32 € Hubraumanteil aus.

Prüfe deshalb im Fahrzeugschein nach, in welchen Zeitraum dein Fahrzeug fällt, bevor du zwei Angebote gegeneinander stellst.

Genau an dieser dritten Stufe liegt allerdings eine Modellgrenze, die du kennen solltest: Die Auswahl „Vor 2012" fasst zwei rechtlich verschiedene Welten zusammen. Für Erstzulassungen bis zum 30.

Juni 2009 gilt tatsächlich kein CO₂-Anteil, sondern ein Tarif nach Schadstoffklassen (siehe die zweite Referenztabelle weiter oben); für Zulassungen ab dem 1.

Juli 2009 sieht das Gesetz dagegen sehr wohl einen CO₂-Anteil vor, nur mit einem höheren, gestaffelten Freibetrag: 120 g/km bis Ende 2011, 110 g/km ab 2012, erst ab 2014 die heute für die Zeit ab 2021 bekannten 95 g/km.

Der Rechner setzt für die gesamte Eingabe-Option „2012-2020" pauschal den späteren Freibetrag von 95 g/km an und liegt damit bei einem Fahrzeug aus den Jahren 2012 oder 2013 tendenziell etwas zu hoch, weil der amtlich damals geltende Freibetrag von 110 g/km noch nicht erreicht wurde.

Für Fahrzeuge mit Erstzulassung 2009 bis 2011 fehlt der CO₂-Anteil dagegen ganz, sodass der ausgewiesene Betrag dort eher eine Untergrenze ist.

Für ältere Gebrauchte lohnt deshalb immer der Blick in den letzten Steuerbescheid des Hauptzollamts zusätzlich zur Schätzung des Rechners.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Jährliche Kfz-Steuer rund 99 EUR, monatlich rund 8,22 EUR

Kompakter Benziner aus aktueller Zulassung

Antrieb
Benzin
Hubraum
1.498 cm³
CO₂
128 g/km
Erstzulassung
ab 2021

Beispiel 2 · Mittel · Jährliche Kfz-Steuer rund 322 EUR, monatlich rund 26,79 EUR

Mittelklasse-Diesel mit höherem Hubraumanteil

Antrieb
Diesel
Hubraum
1.968 cm³
CO₂
154 g/km
Erstzulassung
ab 2021

Beispiel 3 · Komplex · Jährliche Kfz-Steuer rund 28 EUR, monatlich rund 2,33 EUR

Plug-in-Hybrid mit kleinem Hubraumanteil

Antrieb
Plug-in-Hybrid
Hubraum
1.395 cm³
CO₂
39 g/km
Erstzulassung
ab 2021

Beispiel 4 · Komplex · Jährliche Kfz-Steuer 0 EUR – zehn Jahre steuerfrei ab Erstzulassung, längstens bis 31.12.2035

Reines Elektroauto in der Steuerbefreiung

Antrieb
Elektro
Hubraum
0 cm³ (ohne Bedeutung bei Elektro)
CO₂
0 g/km (ohne Bedeutung bei Elektro)
Erstzulassung
ab 2021

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Jährliche Kfz-Steuer 44,16 EUR, monatlich 3,68 EUR

Motorrad mit 600 cm³ Hubraum

Antrieb
Benzin
Hubraum
600 cm³
CO₂
ohne Bedeutung bei Motorrad
Erstzulassung
ab 2021

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Leasing vs. KaufLeasing vs. Kauf: Gesamtkosten, monatliche Belastung, Restwert und Empfehlung für Ihre Fahrzeugfinanzierung vergleichen.Standheizung-KostenStandheizung nachrüsten: Kosten für Wasser-, Luft- oder Elektroheizung inkl. Gerät, Einbau und Betrieb je Winter berechnen, mit Angebots-Override.Motorrad-VersicherungMotorrad-Versicherung schätzen: Modellrechner für Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko aus Hubraum, Leistung, SF-Klasse, Regionalklasse, Deckung und Saisonkennzeichen.Kilometerleasing-AbrechnungMehr- oder Minderkilometer im Leasing berechnen, Schlussabrechnung schätzen und Vertragskilometer mit Prognose frühzeitig abgleichen.Wertverlust AutoRestwert und jährliche Abschreibung eines Autos aus Kaufpreis, Haltedauer und Wertverlustrate degressiv berechnen.Kfz-Versicherungs-RechnerKfz-Versicherungsprämie aus Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse schätzen.Blitzer-RechnerGemessene Geschwindigkeit und Tempolimit eingeben – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot nach aktuellem Bußgeldkatalog berechnen. Mit Toleranzabzug und Probezeit-Hinweis.Autokredit-RechnerMonatliche Autokredit-Rate berechnen: Annuität aus Fahrzeugpreis, Anzahlung, Laufzeit und Zinssatz – auch für 3-Wege-Finanzierung mit Schlussrate.Leasingfaktor-RechnerLeasingfaktor berechnen: Monatliche Rate ins Verhältnis zum Fahrzeuglistenpreis setzen und Leasingangebote objektiv vergleichen – mit Anzahlung.Auto-Folierungs-RechnerAuto folieren Kosten berechnen: Vollfolierung und Teilfolierung nach Fahrzeugklasse, Folienqualität und Ausführung – mit Materialkosten und Haltbarkeit.Leistungsgewicht-RechnerLeistungsgewicht in kg/PS, PS/t und kW/t berechnen. Vergleichstabelle ordnet Pkw, Motorrad und Lkw von Supersportwagen bis Kleinwagen ein.MautrechnerLkw-Maut nach BFStrMG (Infrastruktur, Luft, Lärm, CO₂) und Pkw-Vignetten für Österreich, Schweiz und Slowenien berechnen.Hubraum-RechnerHubraum berechnen aus Bohrung, Hub und Zylinderzahl nach DIN 70020-1. Mit Steuer-Einheiten, Hub/Bohrung-Verhaeltnis und Verdichtung.ZugwagenrechnerPrüfen Sie, ob Ihr Zugfahrzeug den Anhänger ziehen darf: zul. Anhängelast gebremst und ungebremst, Stützlast-Anteil und Tempo-100-Regel nach 9. AusnahmeVO StVO.Jährliche FahrleistungJährliche Fahrleistung in km berechnen – aus Pendelstrecke und Freizeit-km oder aus zwei Tachoständen. Mit Einordnung in die Versicherungs-Staffeln für die Kfz-Versicherung.

Weiternutzung

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  • Benziner A: 1.598 cm³, 145 g CO₂, Erstzulassung 2020 = 132 €/Jahr; Benziner B: 999 cm³, 108 g CO₂, Erstzulassung 2021 = 46 €/Jahr; Differenz 344 € über 4 Jahre

    Kfz-Steuer-Praxis – 1.598 cm³/145 g vs. 999 cm³/108 g über 4 Jahre

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           alt="Benziner A: 1.598 cm³, 145 g CO₂, Erstzulassung 2020 = 132 €/Jahr; Benziner B: 999 cm³, 108 g CO₂, Erstzulassung 2021 = 46 €/Jahr; Differenz 344 € über 4 Jahre"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/kfz-steuer">Kfz-Steuer-Praxis – 1.598 cm³/145 g vs. 999 cm³/108 g über 4 Jahre auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/kfz-steuer
  • Jährliche Kfz-Steuer im Vergleich: Benziner 101 Euro, Diesel 203 Euro, E-Auto 0 Euro bis 2030

    Kfz-Steuer: Vergleich Benziner, Diesel, E-Auto

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           alt="Jährliche Kfz-Steuer im Vergleich: Benziner 101 Euro, Diesel 203 Euro, E-Auto 0 Euro bis 2030"
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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/kfz-steuer
  • Die Kfz-Steuer setzt sich aus Hubraum-Anteil und CO2-Anteil zusammen. Beispiel: 1.600 Kubikzentimeter Benziner mit 145g CO2 ergibt 141 Euro pro Jahr

    Kfz-Steuer Zusammensetzung

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Ergebnisse sind Anhaltspunkte und ersetzen keine professionelle Beratung.

Quelle: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG); Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Stand: 2026-09-26

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
26. September 2026
Fachbereich
Auto / Fahrzeugkosten
Formeln basieren auf
Dokumentierte Rechenlogik mit Plausibilitäts- und Vergleichscheck
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kfz-Steuer. Abgerufen von https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/kfz-steuer

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kfz-Steuer. Available at: https://rechner-portal.de/auto/fahrzeugkosten/kfz-steuer

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