Arbeitszeit aus Uhrzeiten: Anwesenheit = Ende − Beginn (liegt das Ende vor dem Beginn, kommen 24 Stunden dazu), Arbeitszeit = Anwesenheit − Pause. Beispiel: 08:00 bis 16:30 Uhr sind 8:30 Stunden Anwesenheit, minus 30 Minuten Pause ergeben 8:00 Stunden.
Die Dezimalzahl folgt aus Minuten ÷ 60: 7:45 Stunden sind 7 + 45 ÷ 60 = 7,75. Bei einer Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 Uhr rechnet der Rechner (06:00 + 24 h) − 22:00 = 8:00 Anwesenheit.
Mindestpause nach § 4 ArbZG: Bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten vorgeschrieben.
Weil die Pause selbst die Arbeitszeit verkürzt, kann sie die Schwelle unterschreiten: 07:30 bis 17:15 Uhr sind 9:45 Stunden Anwesenheit; mit 30 Minuten Pause bleiben 9:15 Stunden Arbeitszeit, und dann sind 45 Minuten vorgeschrieben – erst mit 45 Minuten Pause sind es genau 9:00 Stunden und 30 Minuten genügen.
Der Rechner setzt dabei nur die gesetzlichen Stufen 0, 30 oder 45 Minuten an. Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden; kürzere Unterbrechungen zählen nicht als Ruhepause.
Liegt die Arbeitszeit knapp über 6 oder 9 Stunden, nennt der Hinweis beide Wege: die volle Pause nehmen oder die Arbeitszeit auf 6:00 bzw. 9:00 Stunden begrenzen.
Die Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG beträgt 8 Stunden werktäglich, bis 10 Stunden nur mit Ausgleich innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen.
Hochrechnung: Wochenstunden = Stunden pro Tag × Arbeitstage pro Woche, Jahresstunden = Wochenstunden × Wochen pro Jahr und Monatsstunden = Jahresstunden ÷ 12.
Beispiel: 7 Stunden pro Tag, 5 Tage → 35 Wochenstunden, 35 × 52 ÷ 12 = 151,67 Monatsstunden, 1.820 Jahresstunden.
Der Monatswert ist bewusst ein Durchschnitt und kein Kalendermonat, folgt aber dem Feld Wochen pro Jahr: Bei 46 Wochen ergeben 40 Wochenstunden 1.840 Jahresstunden und 153,33 Monatsstunden.
Die Fünftagewoche mit 8 Stunden und die Viertagewoche mit 10 Stunden führen beide auf 40 Wochenstunden, weil das Produkt gleich bleibt.
Zum Quervergleich: Der Arbeitsstunden-Rechner nutzt für Monatswerte den Faktor 4,35 und kommt bei 40 Wochenstunden auf 174 statt 173,33 Stunden.