Überblick
Was ist der Pausenrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
6 Stunden Arbeit bedeuten nach ArbZG gar keine Pflichtpause — erst über 6 bis 9 Stunden werden 30 Minuten fällig, über 9 Stunden sind es 45 Minuten. Dieser Rechner gibt für jede eingegebene Arbeitsdauer die gesetzliche Mindestpause nach § 4 ArbZG, den spätesten Pausenzeitpunkt und die erlaubte Aufteilung in Blöcke von mindestens 15 Minuten direkt aus.
Er klärt schnell, ob für einen Arbeitstag keine, 30 oder 45 Minuten Ruhepause vorgeschrieben sind und ab wann die erste Pause spätestens eingeplant werden muss.
Maßgeblich ist dabei die gesamte tägliche Arbeitsdauer und nicht die bereits um Pausen gekürzte Nettoarbeitszeit. Das Gesetz kennt zwei Schwellen: Über sechs Stunden wird eine Pause fällig, über neun Stunden steigt sie auf 45 Minuten.
Zusätzlich gibt der Rechner aus, dass Ruhepausen im Arbeitstag liegen müssen und in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden dürfen.
Damit eignet er sich für die Schichtplanung in Pflege, Produktion, Gastronomie oder Einzelhandel, wo die Mindestpause direkt in die Dienstplangestaltung einfließt und die Nettoarbeitszeit am Ende mitbestimmt.