Zum Hauptinhalt springen

Überstunden-Rechner: Mehrarbeit und Vergütung ermitteln

Datum und ZeitStand Noch keine Bewertung
Anzeige

Kurzantwort

Überstunden: Gib soll-stunden pro tag und arbeitsbeginn ein und erhalte Überstunden als Ergebnis. Sommer-/Winterzeit und regionale Besonderheiten beachten.

Überstunden aus Beginn, Ende, Pause und Soll-Stunden berechnen.

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Apr. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Überstunden?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Eine aus Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pause berechnete Ist-Zeit stellt der Überstunden-Rechner einer eingetragenen Soll-Zeit gegenüber und weist die Differenz als Überstunden aus. Optional hinterlegt er diese Mehrarbeit mit einer groben Entgeltwirkung, indem er aus Stundenlohn und einem Zuschlag in Prozent eine Überstundenvergütung schätzt.

Er ist sinnvoll, wenn geleistete Mehrarbeit schnell beziffert und mit einem ungefähren Geldwert eingeordnet werden soll.

Wichtig ist, dass Soll-Zeit und Ist-Zeit sich auf dieselbe Betrachtungseinheit beziehen, also Tageswert gegen Tagessoll oder Wochenwert gegen Wochensoll.

Die Ist-Zeit meint dabei die reine Nettoarbeitszeit nach Abzug der Pause und nicht die bloße Anwesenheit. Die Vergütungspflicht für Überstunden regelt § 612 BGB, die Höchstarbeitszeit das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Das berechnete Ergebnis ist eine Orientierungsgröße für Zeitkonto und Gespräch, ersetzt aber keine verbindliche Abrechnung, weil Freizeitausgleich, Zeitkonten oder Kappungsregeln aus der Betriebsvereinbarung den auszahlbaren Anteil verändern können.

Der Geldteil ist dabei streng optional und schaltet sich selbst ab: Bleibt das Lohnfeld auf null, weist der Rechner gar keinen Betrag aus und zeigt ausschließlich die Stundendifferenz — genau passend für Betriebe, in denen Mehrarbeit ohnehin auf ein Gleitzeitkonto läuft.

Dasselbe gilt bei Minusstunden: Wer die Sollzeit unterschreitet, bekommt die negative Differenz zu sehen, aber kein Vergütungsfeld, weil es dann schlicht nichts zu vergüten gibt.

Eingaben

Überstunden berechnen: Soll-Zeit, Ist-Zeit und Lohn eintragen

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die Soll-Stunden, den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende, die Pause sowie optional den Stundenlohn und den Zuschlag in Prozent ein. Geeignete Datenquellen sind der Arbeitsvertrag für die Soll-Stunden, die Zeiterfassung für Beginn, Ende und Pause sowie die Lohnvereinbarung für Stundenlohn und Zuschlag.

Trage die Pause vollständig ein, weil ein vergessener oder doppelter Pausenabzug das Ergebnis verzerrt. Bedenke zudem, dass nicht jeder positive Überstundenwert automatisch zur Auszahlung führt.

Wichtig für das Verständnis: Dieser Rechner bewertet immer genau einen Arbeitstag. Das Soll-Feld heißt ausdrücklich »Soll-Stunden pro Tag«, und die Ist-Zeit entsteht aus zwei Uhrzeiten — ein Wochenwert lässt sich hier gar nicht eintragen.

Wer versuchsweise 40 als Tagessoll einträgt, erhält gegen einen Neun-Stunden-Tag folgerichtig minus 31 Stunden. Für eine Wochenbilanz rechnest du deshalb jeden Tag einzeln und addierst die Ergebnisse selbst.

Das Soll stammt aus dem Arbeitsvertrag; üblich sind 8 Stunden bei Vollzeit in der Fünf-Tage-Woche oder 6 Stunden bei einer 30-Stunden-Woche.

Arbeitsbeginn und Arbeitsende trägst du im Format HH:MM aus der Zeiterfassung ein, und zwar als Anwesenheit von der ersten bis zur letzten Minute.

Schichten über Mitternacht beherrscht der Rechner: 22:00 bis 06:00 Uhr mit 30 Minuten Pause ergibt korrekt 7,5 Ist-Stunden statt eines negativen Werts. Die Pause gehört als Minutenzahl hinein, etwa 30 oder 45.

Stundenlohn und Zuschlag sind der optionale Teil. Bleibt der Stundenlohn auf null, weist der Rechner schlicht keine Vergütung aus und zeigt nur die Stundendifferenz — genau richtig, wenn deine Mehrarbeit ohnehin auf ein Gleitzeitkonto läuft.

Trägst du einen Lohn ein, gilt der Bruttowert ohne Zuschläge. Der Zuschlagssatz stammt aus Tarif- oder Arbeitsvertrag und ist kein gesetzlicher Automatismus; ohne entsprechende Vereinbarung fällt er gar nicht an.

Wird die Soll-Zeit unterschritten, weist der Rechner die Minusstunden aus und lässt das Vergütungsfeld leer, weil es dann nichts zu vergüten gibt.

Praxisfälle

Überstunden-Beispiele: Auszahlung, Minijob und Zuschlag im Vergleich

Sieben typische Suchfragen und ihre Antwort direkt aus dem Rechner – jede Zahl lässt sich mit den Feldern oben nachvollziehen.

  1. Überstunden auszahlen: 20 Stunden bei 18 Euro Grundlohn

    „wie viel geld sind 20 überstunden“

    Eingabe
    20 Überstunden bei 18 €/h Grundlohn und 25 % Zuschlag (sollStunden 0, 00:00–20:00 Uhr, 0 Min. Pause)
    Ergebnis
    450 € brutto Vergütung (20 × 18 € × 1,25)
  2. Überstundenzuschlag TVöD: 30 statt 25 Prozent

    „überstundenzuschlag tvöd berechnen“

    Eingabe
    8 h Soll, 07:00–17:30 Uhr, 30 Min. Pause, 22 €/h, 30 % Zuschlag
    Ergebnis
    10 Ist-Stunden, 2 Überstunden, 57,20 € Vergütung
  3. Überstunden im Minijob zum Mindestlohn

    „überstunden minijob berechnen“

    Eingabe
    4 h Soll, 09:00–14:30 Uhr, 0 Min. Pause, 13,90 €/h, 0 % Zuschlag
    Ergebnis
    5,5 Ist-Stunden, 1,5 Überstunden, 20,85 € Vergütung
  4. Überstunden ohne Zuschlag: reiner Grundlohn

    „überstunden berechnen ohne zuschlag“

    Eingabe
    sollStunden 0, 00:00–20:00 Uhr, 0 Min. Pause, 20 €/h, 0 % Zuschlag
    Ergebnis
    20 Ist-Stunden, 20 Überstunden, 400 € Vergütung
  5. Feiertagszuschlag mit 100 Prozent

    „überstunden feiertag zuschlag berechnen“

    Eingabe
    8 h Soll, 08:00–18:00 Uhr, 0 Min. Pause, 20 €/h, 100 % Zuschlag
    Ergebnis
    10 Ist-Stunden, 2 Überstunden, 80 € Vergütung
  6. Teilzeit-Überstunden gegen das persönliche Soll

    „überstunden teilzeit berechnen“

    Eingabe
    5 h Soll, 08:00–14:45 Uhr, 15 Min. Pause, ohne Stundenlohn
    Ergebnis
    6,5 Ist-Stunden, 1,5 Überstunden gegenüber dem Teilzeit-Soll
  7. Überstunden bei Nachtschicht über Mitternacht

    „überstunden nachtschicht berechnen“

    Eingabe
    8 h Soll, 21:45–06:30 Uhr, 45 Min. Pause, 20 €/h, 25 % Zuschlag
    Ergebnis
    8,75 Ist-Stunden, 0,75 Überstunden, 18,75 € Vergütung

Berechnung

Überstundenzuschlag berechnen: Formel und Rechenweg

Verstehe den Formelweg.

Soll-Ist-Differenz und Zuschlagsrechnung (Stundenlohn × Faktor): Die Ist-Stunden ergeben sich aus Arbeitsende minus Arbeitsbeginn minus Pause; liegt das Ende vor dem Beginn, wertet der Rechner die Schicht als Lauf über Mitternacht. Die Überstunden sind die Ist-Stunden dieses einen Tages minus die eingetragenen Soll-Stunden pro Tag.

Ist dieser Überstundenwert positiv und liegt ein Stundenlohn vor, berechnet der Rechner zusätzlich die Vergütung als Überstunden mal Stundenlohn mal (1 plus Zuschlag in Prozent geteilt durch 100).

Ein Zuschlag von 25 Prozent entspricht damit dem Faktor 1,25 auf den Grundlohn.

Ein negativer oder gleich null ausfallender Wert bedeutet, dass die Soll-Zeit erreicht oder unterschritten wurde; in diesem Fall weist der Rechner keine Überstundenvergütung aus, weil keine vergütungsfähige Mehrarbeit vorliegt.

Der prozentuale Zuschlag wirkt dabei ausschließlich auf den Grundlohn der Mehrstunden und nicht auf das gesamte Monatsgehalt; er ist eine freiwillige oder tariflich vereinbarte Größe und kein gesetzlich fester Satz.

Ein Zuschlag von 0 Prozent ist deshalb ausdrücklich zulässig und ergibt den Faktor 1,0: Eine Überstunde bei 20 Euro Stundenlohn wird dann mit glatten 20 Euro bewertet, bei 25 Prozent dagegen mit 25 Euro.

Den Geldwert rundet der Rechner auf zwei Nachkommastellen, weshalb 1,75 Überstunden bei 22 Euro Grundlohn und 25 Prozent Zuschlag als 48,13 Euro erscheinen.

Die Stundenwerte selbst bleiben ungerundet in Viertelstunden-Schritten, sodass sich mehrere Tage ohne Rundungsdrift addieren lassen.

Formel zur Berechnung von Überstunden und deren Vergütung mit Zuschlag.

Nachschlagen

Ueberstundenzuschlaege nach Tarifrecht und Arbeitsgesetz

Ueberstundenzuschlaege sind gesetzlich nicht vorgeschrieben - sie entstehen durch Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag. Die folgenden Werte sind tarifliche Richtwerte.

Ueberstunden-Zuschlaege nach Art der Mehrarbeit - Tarifvertrag und ArbZG
Ueberstunden-ArtZuschlag % (tariflicher Richtwert)RechtsgrundlageHinweis
Normale Ueberstunden (Wochentag)25 - 30 %Tarifvertrag (z. B. TV-L, TVoeD)Nur bei tarif-/vertraglich vereinbarten Zuschlaegen; ohne TV kein Anspruch
Nacht-Ueberstunden (22:00 - 06:00 Uhr)25 - 50 %Tarifvertrag + Nachtzuschlag kombiniertHaeufig Kombination aus Ueberstunden- und Nachtzuschlag
Sonntagsarbeit50 - 75 %sec 6 ArbZG Ausgleichspflicht; Zuschlag per TVGesetzlich: Freizeitausgleich innerhalb 2 Wochen; Hoehe per TV
Feiertagsarbeit100 - 125 %sec 11 ArbZG; TarifvertragGesetzlicher Freizeitausgleich + tariflicher Zuschlag; oft lohnsteuerfreier Anteil
Ueberstunden ueber 10h/Tag50 %sec 3 ArbZG (max. 10h/Tag), TVArbZG verbietet regelmaessig >10h; nur mit TV-Regelung moeglich
Kurzarbeit-Ueberstunden0 % (kein Anspruch)sec 87 SGB IIIWaehrend Kurzarbeit keine Ueberstundenzuschlaege; erst nach Auffuellung

Quelle: sec 3, 6, 9-11 ArbZG; TVoeD 2024; TV-L 2024; IG-Metall-Tarifvertrag. WICHTIG: Ohne Tarifvertrag oder individuelle Vereinbarung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Ueberstundenzuschlag.

Gesetzliche Hoechstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt nicht die Ueberstunden selbst, sondern die gesamte Tagesarbeitszeit. Die folgenden Werte gelten fuer die meisten Arbeitnehmer in Deutschland, unabhaengig von einer tariflichen Ueberstundenregelung.

Hoechstgrenzen der taeglichen und woechentlichen Arbeitszeit - Stand 2026
ZeitraumHoechstgrenzeRechtsgrundlageHinweis
Werktaegliche Regelarbeitszeit8 Stundensec 3 Satz 1 ArbZGGrenzwert ohne Ausgleich; gilt an jedem Werktag Montag bis Samstag
Werktaegliche Arbeitszeit mit Ausgleichbis 10 Stundensec 3 Satz 2 ArbZGNur zulaessig, wenn im Schnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Std./Werktag nicht ueberschritten werden
Woechentliche Arbeitszeit (6-Tage-Woche)im Schnitt 48 Stunden, Spitze 60 Stundensec 3 ArbZG (rechnerische Folge aus Tages- und Ausgleichsregel)Kein eigener Wochenwert im Gesetz; ergibt sich aus 6 x 8 bzw. 6 x 10 Stunden
Ruhezeit zwischen zwei Schichtenmind. 11 Stunden ununterbrochensec 5 Abs. 1 ArbZGVerkuerzung auf 10 Stunden nur in bestimmten Branchen mit Ausgleich innerhalb 4 Wochen (sec 5 Abs. 2 ArbZG)
Ruhepause bei 6-9 Std. taeglichmind. 30 Minutensec 4 ArbZGAufteilbar in Kurzpausen von je mind. 15 Minuten
Ruhepause bei mehr als 9 Std. taeglichmind. 45 Minutensec 4 ArbZGGilt zusaetzlich zur 30-Minuten-Pause, nicht kumulativ on top
Notfaelle und aussergewoehnliche Faellekeine feste Obergrenzesec 14 ArbZGNur fuer voruebergehende Ausnahmesituationen, keine Dauerloesung

Quelle: sec 3, 4, 5, 14 ArbZG (gesetze-im-internet.de/arbzg), Stand geprueft 23.09.2026. Ein Referentenentwurf zur Aenderung des ArbZG (Bundesarbeitsministerium, 18.06.2026) sieht ab 1.1.2027 eine woechentliche statt taegliche Hoechstarbeitszeit von 48 Stunden vor; Stand September 2026 noch nicht beschlossen, siehe Ausblick-Abschnitt auf dieser Seite.

Ausblick

Überstunden 2027: Was ändert sich?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Bundesregierung hat am 12. September 2025 den Entwurf eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vorgelegt, nach dem Überstundenzuschläge bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei bleiben sollen; das Gesetz war bis September 2026 nicht verabschiedet und gilt weiterhin als Entwurf, nicht als geltendes Recht.
  • Ursprünglich war die Steuerfreiheit ab dem 1. Januar 2026 geplant, das parlamentarische Verfahren zog sich jedoch bis mindestens Sommer 2026 hin, ein neues Inkrafttretensdatum stand zum Stand dieser Seite nicht fest.
  • Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 18. Juni 2026 sieht ab dem 1. Januar 2027 eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor, mit bis zu 12 Stunden täglicher Arbeitszeit bei mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten.
  • Laut Berichterstattung von September 2026 ist eine zeitnahe Umsetzung dieser ArbZG-Reform weiterhin nicht absehbar; die geltenden Grenzen aus § 3 ArbZG (8 Stunden werktäglich, mit Ausgleich bis 10 Stunden) bleiben bis zu einer Gesetzesänderung unverändert in Kraft.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde, was auch den unverzuschlagten Grundlohn von Überstunden im Minijob und in Einstiegspositionen anhebt.

Stand: 23.09.2026 · Quelle: Deutscher Bundestag, Kurzmeldung „Steuerfreistellung von Zuschlägen für Überstunden“; Referentenentwurf zur ArbZG-Novelle (BMAS, 18.06.2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Überstunden, Zuschlag und Auszahlung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Geld sind 20 Überstunden?

20 Überstunden ergeben bei 18 Euro Stundenlohn und einem Zuschlag von 25 Prozent eine Bruttovergütung von 450 Euro – der Rechner ermittelt das aus 20 Überstunden mal 18 Euro mal dem Faktor 1,25.

Ohne Zuschlag, also bei reinem Grundlohn, wären es beim selben Stundenlohn 360 Euro.

Wie viel bei Ihnen tatsächlich herauskommt, hängt von zwei Werten ab, die Sie selbst eintragen: dem individuellen Stundenlohn und dem Zuschlagssatz aus Arbeits- oder Tarifvertrag – ohne diese beiden Angaben zeigt der Rechner nur die reine Stundenzahl.

Tragen Sie deshalb Ihren tatsächlichen Bruttostundenlohn und den für Sie geltenden Zuschlag ein, um eine realistische Zahl zu erhalten.

Beachten Sie außerdem, dass es sich stets um einen Bruttobetrag vor Steuern und Sozialabgaben handelt; nur bestimmte Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sind nach § 3b EStG steuerfrei, der reguläre Überstundenlohn dagegen nicht.

Werden Überstunden immer mit 25 Prozent Zuschlag vergütet?

Nein, 25 Prozent sind nur ein verbreiteter Richtwert und kein gesetzlich fixer Satz: Ob und in welcher Höhe ein Überstundenzuschlag anfällt, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag, nicht das Arbeitszeitgesetz.

Im öffentlichen Dienst sieht der TVöD in § 8 Abs. 1 einen Zuschlag von 30 Prozent vor, der IG-Metall-Flächentarif in der Metall- und Elektroindustrie dagegen 25 Prozent – zwei Beispiele, die zeigen, wie unterschiedlich die Praxis ausfällt.

Ohne Tarifvertrag und ohne ausdrückliche vertragliche Regelung besteht rechtlich kein automatischer Anspruch auf einen Zuschlag, solange der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde (Stand 2026) für die geleisteten Stunden gewahrt bleibt.

Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Tarif- oder Arbeitsvertrag, bevor Sie einen Prozentsatz in den Rechner eintragen.

Setzen Sie testweise 0 Prozent ein, um zu sehen, wie viel allein der Grundlohn ausmacht – bei 18 Euro Stundenlohn und einer Überstunde wären das 18 statt 22,50 Euro mit 25 Prozent Aufschlag.

Lohnt es sich, Überstunden auszahlen zu lassen oder abzufeiern?

Pauschal lohnt sich weder Auszahlung noch Freizeitausgleich immer gleich, das hängt von Steuerprogression, Zeitbedarf und betrieblicher Regelung ab: Eine Auszahlung bringt sofort Geld, wird aber wie regulärer Arbeitslohn voll versteuert und kann Sie bei größeren Summen in eine höhere Progressionsstufe schieben.

Freizeitausgleich kostet dagegen keinen zusätzlichen Cent Steuer, weil kein zusätzliches Einkommen entsteht, dafür fehlt Ihnen die Zeit anderswo.

Ein Nachteil der Auszahlung: Anders als bei Freizeitausgleich fallen auf die Überstundenvergütung die vollen Sozialversicherungsbeiträge und die reguläre Lohnsteuer an, eine Ausnahme gilt nur für bestimmte Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG.

Rechnen Sie deshalb zunächst mit diesem Rechner Ihre Bruttovergütung aus – bei 1,5 Überstunden und 18,50 Euro Stundenlohn mit 25 Prozent Zuschlag etwa 34,69 Euro – und vergleichen Sie den Betrag mit dem Wert der entsprechenden Freizeit für Sie persönlich.

Ob überhaupt eine Wahlmöglichkeit besteht, regelt zudem Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag.

Wie werden Überstunden versteuert – und werden sie bald steuerfrei?

Überstundenvergütung wird steuerlich wie regulärer Arbeitslohn behandelt und unterliegt Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz sowie den vollen Sozialversicherungsbeiträgen; eine generelle Steuerfreiheit gibt es Stand September 2026 nicht.

Lediglich Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen nach § 3b EStG steuerfrei, der Überstunden-Grundlohn selbst nie. Die Bundesregierung hat am 12.

September 2025 einen Entwurf für ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz vorgelegt, nach dem Überstundenzuschläge künftig bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei bleiben sollen – ursprünglich ab dem 1.

Januar 2026 geplant, aber das parlamentarische Verfahren war bis September 2026 nicht abgeschlossen.

Verlassen Sie sich deshalb bei Ihrer aktuellen Abrechnung weiterhin auf die volle Besteuerung und behalten Sie den Gesetzgebungsstand im Ausblick-Abschnitt dieser Seite im Blick.

Ausnahmen bestehen bislang nur für die genannten Zuschlagsarten, nicht für den regulären Stundenlohn Ihrer Mehrarbeit.

Wie viele Überstunden sind gesetzlich erlaubt?

Das Arbeitszeitgesetz begrenzt nicht die Überstunden selbst, sondern die gesamte Tagesarbeitszeit: Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten, lässt sich aber auf bis zu zehn Stunden verlängern, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Bei einer Sechs-Tage-Woche ergibt das rechnerisch eine Obergrenze von 60 Wochenstunden in Spitzenwochen, im Schnitt aber maximal 48 Stunden.

Wie viele der über die vertragliche Sollzeit hinausgehenden Stunden als Überstunden gelten und vergütet werden, regeln zusätzlich Arbeits- oder Tarifvertrag – das Gesetz macht dazu keine eigene Aussage.

Tragen Sie deshalb Ihre reale Sollzeit in den Rechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit der gesetzlichen Höchstgrenze aus der Tabelle weiter unten auf dieser Seite.

Eine Ausnahme gilt für Not- und Ausnahmefälle nach § 14 ArbZG, in denen die Höchstgrenzen vorübergehend überschritten werden dürfen.

Wann verfallen Überstunden?

Überstunden verfallen nicht nach einer einheitlichen gesetzlichen Frist, sondern nach der für Sie geltenden Ausschlussfrist aus Tarif- oder Arbeitsvertrag – üblich sind dort drei bis sechs Monate ab Fälligkeit, nach deren Ablauf der Anspruch erlischt, wenn er nicht rechtzeitig schriftlich geltend gemacht wurde.

Fehlt eine solche vertragliche Regelung, greift die gesetzliche Regelverjährung nach § 195 BGB von drei Jahren, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wichtig: Der Anspruch kann zudem verwirken, wenn er über sehr lange Zeit nicht geltend gemacht wird, obwohl der Arbeitgeber redlicherweise nicht mehr mit einer Forderung rechnen musste.

Prüfen Sie deshalb regelmäßig Ihr Arbeitszeitkonto und rechnen Sie offene Stunden zeitnah mit diesem Rechner nach, statt sie über Jahre anzusammeln.

Eine Ausnahme bilden tarifvertraglich abgesicherte Arbeitszeitkonten, bei denen längere Ausgleichszeiträume ausdrücklich vereinbart sein können.

Zählen Überstunden auch im Minijob?

Ja, auch im Minijob zählen Überstunden und müssen wie im regulären Arbeitsverhältnis erfasst und vergütet werden, der Minijob-Status ändert daran nichts.

Bei 4 Stunden Sollzeit und einer tatsächlichen Arbeitszeit von 5,5 Stunden ermittelt der Rechner beispielsweise 1,5 Überstunden, die beim Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde ohne Zuschlag eine Vergütung von 20,85 Euro ergeben.

Besonders wichtig im Minijob: Regelmäßige Überstunden können dazu führen, dass die monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro (2026) im Jahresdurchschnitt überschritten wird, wodurch die Beschäftigung ihren Minijob-Status verliert und sozialversicherungspflichtig wird.

Tragen Sie deshalb Ihre tatsächlichen Minijob-Stunden regelmäßig in den Rechner ein und behalten Sie die Jahresgrenze von 7.236 Euro im Blick.

Eine Ausnahme sind gelegentliche, im Arbeitsvertrag vorhersehbare Mehrstunden bis zu einer bestimmten Zahl pro Jahr – hier lässt die Minijob-Zentrale unter bestimmten Voraussetzungen ein kurzfristiges Überschreiten zu.

Was passiert mit Überstunden nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung müssen noch bestehende Überstunden grundsätzlich ausgeglichen werden, entweder durch Freizeitausgleich während der Kündigungsfrist oder durch Auszahlung zum Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn kein Ausgleich mehr möglich ist.

Der Arbeitgeber kann Sie zwar unter Anrechnung von Überstunden freistellen, muss dies aber ausdrücklich erklären; ohne eine solche Freistellungserklärung bleiben die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto bestehen und sind bei Beendigung auszuzahlen.

Rechnen Sie deshalb rechtzeitig vor dem letzten Arbeitstag mit diesem Rechner nach, wie viele Stunden sich über den gesamten Beschäftigungszeitraum angesammelt haben, und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrem Arbeitszeitkonto oder Ihrer letzten Lohnabrechnung.

Der Auszahlungsbetrag berechnet sich wie im laufenden Arbeitsverhältnis aus Stundenlohn und vereinbartem Zuschlag, ohne Zuschlagsvereinbarung nur aus dem Grundlohn.

Eine Ausnahme gilt, wenn der Tarif- oder Arbeitsvertrag ausdrücklich ausschließlich Freizeitausgleich vorsieht und eine Auszahlung nur bei nachweislicher Unmöglichkeit des Ausgleichs erlaubt.

Wie hoch ist der Überstundenzuschlag nach TVöD?

Der TVöD sieht in § 8 Abs. 1 Buchstabe a einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent auf den Stundenlohn vor, unabhängig vom Wochentag der Mehrarbeit.

Bei 13,90 Euro Stundenlohn und einer einzelnen Überstunde ergibt das nach diesem Rechner 18,07 Euro Vergütung statt 13,90 Euro Grundlohn ohne Zuschlag.

Der TVöD-Zuschlag gilt allerdings nur für echte Überstunden, also Mehrarbeit über die individuelle regelmäßige Arbeitszeit hinaus, die nicht innerhalb der tariflichen Ausgleichszeiträume durch Freizeit ausgeglichen wurde; reine Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten bis zur Vollzeitgrenze wird dagegen ohne Zuschlag nur im Verhältnis eins zu eins vergütet.

Tragen Sie den Satz von 30 Prozent in das Zuschlagsfeld ein, um Ihre TVöD-Vergütung realistisch abzubilden, und prüfen Sie zusätzlich, ob für Ihre Entgeltgruppe abweichende tarifliche Sonderregelungen gelten.

Für Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes gilt dieser Satz nicht automatisch, dort entscheidet der jeweils anwendbare Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Wie trage ich Soll-Stunden bei Teilzeit richtig ein?

Bei Teilzeit tragen Sie als Soll-Stunden genau die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ein, zum Beispiel 5 Stunden täglich bei einer 25-Stunden-Woche in der Fünf-Tage-Woche, nicht die Acht-Stunden-Regel einer Vollzeitstelle.

Entscheidend ist, dass Ist- und Sollzeit auf derselben Bezugsebene liegen: Vergleichen Sie einen einzelnen Tag mit dem Tagessoll und eine Woche mit dem Wochensoll, sonst entstehen rechnerisch falsche Über- oder Minusstunden.

Arbeiten Sie beispielsweise vertraglich 5 Stunden täglich und tatsächlich 6,5 Stunden, weist der Rechner bei entsprechender Eingabe von Beginn, Ende und Pause 1,5 Überstunden gegenüber Ihrem persönlichen Teilzeit-Soll aus, unabhängig davon, dass eine Vollzeitkraft dieselbe Stundenzahl noch nicht als Mehrarbeit sehen würde.

Prüfen Sie zusätzlich Ihren Tarifvertrag: Manche Regelungen, etwa im Einzelhandel, zahlen Teilzeitkräften erst dann einen Zuschlag, wenn die tarifliche Vollzeitgrenze überschritten wird, bis dahin nur den Grundlohn im Verhältnis eins zu eins.

Eine falsch eingetragene Sollzeit ist die häufigste Fehlerquelle bei Teilzeit-Berechnungen.

Hinweise

Überstunden richtig eintragen: Praxistipps für die Woche

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Weil der Rechner immer nur einen Tag bewertet, entsteht eine Wochenbilanz durch mehrere Läufe. Rechne jeden Arbeitstag einzeln und addiere die ausgewiesenen Überstunden anschließend selbst — nur so bleibt nachvollziehbar, welcher Tag die Mehrarbeit verursacht hat.

Informationen zu Arbeitnehmerrechten bei Mehrarbeit bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Praxisbeispiel für einen einzelnen Tag: Soll 8 Stunden, Arbeitsbeginn 08:00 Uhr, Arbeitsende 18:00 Uhr, Pause 30 Minuten, Stundenlohn 18 Euro, Zuschlag 25 Prozent — der Rechner meldet 9,5 Ist-Stunden, 1,5 Überstunden und 33,75 Euro Vergütung.

Wiederholst du das für vier gleiche Tage und ergänzt einen kürzeren Freitag mit 6,5 Ist-Stunden, der mit minus 1,5 Stunden zu Buche schlägt, bleiben über die Woche 4,5 Überstunden übrig.

Genau diese Gegenrechnung zeigt, warum ein einzelner langer Tag noch keine Mehrarbeit über die Woche bedeutet.

Kläre vor jeder Auswertung, ob Mehrarbeit in deinem Betrieb vorrangig durch Freizeit ausgeglichen oder ausgezahlt wird, denn beide Wege führen zu völlig unterschiedlichen Konsequenzen für das Zeitkonto und die monatliche Abrechnung.

Wenn dich zunächst nur die Stunden interessieren, lass den Stundenlohn bewusst auf null: Der Rechner blendet den Geldwert dann komplett aus, und du diskutierst im Teamgespräch über die Zeit statt über einen Betrag, der ohne Betriebsvereinbarung ohnehin nur eine Schätzung wäre.

Anwendung

Überstunden im Alltag: Rechenbeispiel für einen Arbeitstag

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Paul arbeitet mit einer Sollzeit von 8 Stunden täglich und hatte gestern einen langen Arbeitstag. Ausgangslage: Er will wissen, wie viele Überstunden er geleistet hat und was das bei 22 Euro Stundenlohn mit 25 Prozent Zuschlag bedeutet.

Eingaben: Sollzeit 8,0 Stunden, Arbeitsbeginn 07:30 Uhr, Arbeitsende 18:00 Uhr, Pause 45 Minuten, Stundenlohn 22 Euro, Zuschlag 25 Prozent.

Der Rechner ergibt: Ist-Stunden 9,75 Stunden, Überstunden 1,75 Stunden, Überstundenvergütung rund 48,13 Euro (1,75 × 22 × 1,25).

Paul entscheidet: Er trägt die 1,75 Stunden in sein Zeitkonto ein und merkt sich, dass die tatsächliche Auszahlung von der Betriebsvereinbarung und der Zeitkontenregelung abhängt.

Hätte Paul dieselben 1,75 Stunden nicht ausgezahlt, sondern als Freizeit gutgeschrieben bekommen, wäre der Geldwert nur eine gedankliche Vergleichsgröße geblieben und sein Zeitkonto entsprechend angewachsen.

Genau deshalb trennt er im Kopf sauber zwischen der reinen Stundenzahl, die feststeht, und der Frage nach Auszahlung oder Ausgleich, die von den betrieblichen Regeln abhängt und den tatsächlichen Nutzen der Mehrarbeit bestimmt.

Um den Effekt des Zuschlags zu prüfen, setzt Paul den Satz testweise auf 0 Prozent: Die 1,75 Überstunden bleiben unverändert, der Geldwert sinkt aber auf den reinen Grundlohn.

So sieht er schwarz auf weiß, welcher Teil der 48,13 Euro aus seiner Arbeitszeit stammt und welcher allein aus der Zuschlagsvereinbarung — ein Unterschied, der in der Diskussion mit der Personalabteilung zählt, weil der Zuschlag ohne tarifliche oder vertragliche Grundlage gar nicht anfällt. Soll-Ist-Vergleich: 8 h Soll vs. 9,75 h Ist mit 48,13 Euro Überstundenvergütung

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Überstundenberechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Am allerhäufigsten brechen Soll- und Ist-Basis auseinander: Eine Tages-Ist-Zeit wird gegen eine Wochen-Sollzeit gelesen, ohne vorher auf dieselbe Einheit umzurechnen. Häufig wird außerdem die Pause nicht oder doppelt abgezogen, wodurch aus normalen Schichten scheinbare Überstunden werden.

Ein weiterer Irrtum ist, jeden positiven Wert automatisch als auszahlungsfähig zu interpretieren, obwohl Zeitkonto, Freizeitausgleich oder Kappungsregeln fehlen können.

Zusätzlich werden Dezimalstunden oft falsch gelesen, etwa 2,25 als 2 Stunden 25 Minuten statt 2 Stunden 15 Minuten.

Ein zusätzlicher Fehler besteht darin, den optionalen Zuschlag als gesetzlich garantiert zu betrachten, obwohl er sich erst aus Tarif- oder Arbeitsvertrag ergibt und ohne solche Regelung gar nicht anfällt.

Ebenso wird häufig übersehen, dass angeordnete und geduldete Mehrarbeit unterschiedlich behandelt werden können und nicht jede freiwillig geleistete Zusatzstunde automatisch als vergütungspflichtige Überstunde gilt.

Wer diese Unterscheidung ignoriert, überschätzt den auszahlbaren Betrag. Besonders tückisch ist der Versuch, ein Wochensoll in das Tagesfeld zu zwingen.

Das Feld heißt »Soll-Stunden pro Tag«, und der Rechner nimmt jede Zahl kommentarlos an: Trägst du 40 ein und stellst einen Neun-Stunden-Tag dagegen, meldet er minus 31 Stunden — eine formal korrekte, inhaltlich sinnlose Zahl, weil hier ein Tag gegen eine Woche gerechnet wurde.

Der Rechner kann diesen Denkfehler nicht erkennen, denn beide Werte sind für sich genommen plausibel. Nur du weißt, welche Betrachtungseinheit gemeint war.

Nächster Schritt

Überstunden berechnen: kurz zusammengefasst

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Aus Sollzeit, Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pause berechnet der Überstunden-Rechner die Ist-Stunden und die Differenz als Überstunden sowie optional eine grobe Vergütung mit Zuschlag.

Das Ergebnis gibt eine schnelle Soll-Ist-Einordnung für Zeitkonto, Abrechnung oder Teamgespräch. Beachte dabei die Betrachtungsebene: Der Rechner vergleicht immer einen einzelnen Arbeitstag gegen die Soll-Stunden pro Tag.

Ein Wochensoll gehört nicht in das Feld — für eine Wochenbilanz rechnest du jeden Tag einzeln und addierst die Überstunden selbst.

Ob aus diesen Überstunden am Ende eine Auszahlung, ein Freizeitausgleich oder eine Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto wird, hängt von Arbeits- und Tarifvertrag ab; der Rechner liefert dafür die verlässliche Ausgangszahl.

Den Geldteil kannst du dabei ganz weglassen: Ohne Stundenlohn zeigt der Rechner nur die Stundendifferenz, und auch bei Minusstunden bleibt das Vergütungsfeld leer.

Vertiefung

Überstunden auszahlen: Rechenbeispiele mit Zuschlag

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 8,0 Ist-Stunden, 0,5 Überstunden und 12,65 € Vergütung

Teilzeit-Tag mit kleinem Plus

Soll-Stunden pro Tag
7,5
Arbeitsbeginn
07:30
Arbeitsende
16:15
Pause (Minuten)
45

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · 7,5 Ist-Stunden, -0,5 Überstunden und keine Vergütung

Schicht unter Soll ohne Auszahlungswert

Soll-Stunden pro Tag
8
Arbeitsbeginn
06:00
Arbeitsende
14:00
Pause (Minuten)
30

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · 8,75 Ist-Stunden, 0,75 Überstunden und 18,75 € Vergütung

Nachtschicht mit Zuschlag

Soll-Stunden pro Tag
8
Arbeitsbeginn
21:45
Arbeitsende
06:30
Pause (Minuten)
45

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · 5,5 Ist-Stunden, 1,5 Überstunden und 20,85 € Vergütung

Minijob mit Mehrstunden zum Mindestlohn

Soll-Stunden pro Tag
4
Arbeitsbeginn
09:00
Arbeitsende
14:30
Pause (Minuten)
0

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · 10,0 Ist-Stunden, 2,0 Überstunden und 57,20 € Vergütung

TVöD-Zuschlag von 30 Prozent

Soll-Stunden pro Tag
8
Arbeitsbeginn
07:00
Arbeitsende
17:30
Pause (Minuten)
30

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

PausenrechnerGesetzliche Mindestpause nach Arbeitszeitgesetz und empfohlener Pausenzeitpunkt berechnen.Dezimalzeit umrechnenNormalzeit (Stunden:Minuten:Sekunden) in Dezimalstunden und umgekehrt – für Lohnabrechnung.Nachtschicht-RechnerNachtschichtzuschlag berechnen und Bruttogehalt mit Zuschlägen ermitteln – steuerfreie Zuschlagsgrenzen nach deutschem RechtBetriebszugehörigkeit-RechnerBetriebszugehörigkeit in Jahren, Monaten und Tagen sowie Jubiläumsdaten berechnen.StundenrechnerWochenstunden, Monatsstunden und Jahresstunden aus Stunden pro Tag und Arbeitstagen pro Woche berechnen.Industrieminuten-RechnerDezimalstunden in HH:MM umrechnen und umgekehrt – für Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Dienstplanung.Zeiten addierenMehrere Dauern aus Stunden, Minuten und Sekunden zu einer Gesamtdauer summieren, einzelne Zeilen abziehen, Ergebnis auch in Dezimalstunden.Arbeitstage-RechnerArbeitstage zwischen zwei Daten berechnen: Wochenenden und gesetzliche Feiertage je Bundesland werden automatisch abgezogen.Brückentage-RechnerBrückentage 2026/2027 je Bundesland als Liste, plus Urlaubsplaner für die längsten freien Zeiträume je Urlaubstag.Homeoffice-Pauschale-RechnerSteuerliche Homeoffice-Pauschale berechnen – verbleibende Homeoffice-Tage im Jahr und maximaler AbzugsbetragZeitspanne berechnenZeitraum zwischen zwei Daten kalendergenau in Jahre, Monate und Resttage zerlegen – dazu Gesamttage und volle Wochen.Dauer bis Ereignis / CountdownCountdown bis zu einem Ereignis in Tagen, Stunden, Minuten und Sekunden – aktualisiert sich jede Sekunde.Datum addieren / subtrahierenZieldatum aus Ausgangsdatum plus/minus Tage, Wochen, Monate und Jahre kalendergenau berechnen.WochenrechnerWochen zwischen zwei Daten berechnen: ganze Wochen, Resttage und Gesamttage aus Start- und Enddatum ermitteln.MonatsrechnerMonate zwischen zwei Daten berechnen: volle Monate, Resttage und Gesamttage sofort ablesen.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Diese Grafik darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Zwei vertikale Balken vergleichen 8 Stunden Soll mit 9,75 Stunden Ist-Arbeitszeit. Die Differenz von 1,75 Stunden ergibt bei 22 Euro und 25 Prozent Zuschlag eine Vergütung von 48,13 Euro.

    Tagesvergleich: Soll- vs. Ist-Stunden mit Überstundenvergütung

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/ueberstunden">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/datum-zeit/ueberstunden-praxis-tagesvergleich.svg"
           alt="Zwei vertikale Balken vergleichen 8 Stunden Soll mit 9,75 Stunden Ist-Arbeitszeit. Die Differenz von 1,75 Stunden ergibt bei 22 Euro und 25 Prozent Zuschlag eine Vergütung von 48,13 Euro."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/ueberstunden">Tagesvergleich: Soll- vs. Ist-Stunden mit Überstundenvergütung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/ueberstunden

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Zeit- und Datumsrechner liefern Orientierungswerte auf Basis der eingegebenen Kalender- und Uhrzeitdaten. Regionale Feiertage, Zeitzonen-Sonderfälle, Vertragsregeln oder betriebliche Vorgaben können zu abweichenden Ergebnissen führen.

Quelle: ISO 8601 (Datum und Zeitdarstellung); Arbeitszeitgesetz (ArbZG); IANA Time Zone Database

Stand: 2026-09-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. September 2026
Fachbereich
Datum und Zeit / Arbeitszeit
Formeln basieren auf
Dokumentierte Rechenlogik mit Plausibilitäts- und Vergleichscheck
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Überstunden. Abgerufen von https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/ueberstunden

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Überstunden. Available at: https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/ueberstunden

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.