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Wohnfläche berechnen nach WoFlV online berechnen und vergleichen

Haushalt & WohnenStand Noch keine Bewertung
Balkon-Anrechnungsfaktor
Wintergarten beheizt?
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Kurzantwort

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004, wie die Wohnfläche im sozialen Wohnungsbau berechnet wird, und ist auch für den freien Wohnungsmarkt der gebräuchliche Standard. Entscheidend sind die Anrechnungsfaktoren: Räume mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m zählen zu 100 %, Dachschrägen zwischen 1 und 2 m zu 50 %, unter 1 m zu 0 %. Balkone und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet, bei gehobener Qualität bis 50 %. Nicht zur Wohnfläche zählen: Keller, Waschküche, Heizungsräume, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen: Dachschrägen (§ 4 Nr. 2)

Kilian AchatzFachredaktion Haushalt & Wohnen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Wohnfläche (WoFlV)?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

75 m² Grundfläche, 12 m² Dachschräge zwischen 1 und 2 Metern, 4 m² unter 1 Meter, ein 8-m²-Balkon mit 25 % Anrechnung und kein Wintergarten ergeben nach WoFlV 83 m² Wohnfläche statt 99 m² Grundfläche — die Differenz von 16 m² entsteht allein durch die Anrechnungsregeln für Schrägen und Außenflächen. Der Wohnfläche-Rechner setzt genau diese Regeln der Wohnflächenverordnung um und zeigt, wie viel von der Grundfläche tatsächlich als Wohnfläche zählt.

Er richtet sich an Mieter, die die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche nachrechnen wollen, an Vermieter, die eine korrekte Flächenangabe für Inserate und Abrechnungen benötigen, und an Käufer, die vor dem Erwerb wissen möchten, ob die beworbene Wohnfläche plausibel ist.

Besonders bei Dachgeschosswohnungen, Wohnungen mit Wintergarten oder großzügigen Balkonen weicht die Wohnfläche erheblich von der reinen Grundfläche ab.

Der Rechner macht diese Differenz auf einen Blick sichtbar und schlüsselt auf, welcher Flächenanteil voll, halb oder gar nicht angerechnet wird.

Die Ergebniszeile Differenz zur Grundfläche ist dabei oft die aufschlussreichste Zahl: Sie zeigt in Quadratmetern, wie viel Fläche durch die Anrechnungsregeln der WoFlV verloren geht — bei einer typischen Dachgeschosswohnung leicht 15 bis 25 m².

Eingaben

Wohnfläche berechnen: die acht Eingabefelder

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Der Rechner arbeitet mit acht Eingabefeldern. Im Feld Grundfläche Wohnräume tragen Sie die Fläche aller Räume mit einer lichten Höhe über 2 Metern ein — das sind die voll angerechneten Bereiche.

Die beiden Felder Dachschräge 1–2 m Höhe und Dachschräge unter 1 m Höhe erfassen die Flächenanteile unter Schrägen getrennt nach ihrer lichten Höhe, weil die WoFlV sie unterschiedlich bewertet.

Im Feld Balkon / Terrasse / Loggia geben Sie die gesamte Außenfläche ein, das Feld Balkon-Anrechnungsfaktor bestimmt, ob sie zu 25 oder 50 Prozent zur Wohnfläche zählt.

Die letzten beiden Felder betreffen den Wintergarten: Die Fläche in Quadratmetern und die Angabe, ob er beheizt ist. Ein beheizter Wintergarten zählt zu 100 Prozent, ein unbeheizter nur zur Hälfte.

Alle Flächenangaben sind Nettoflächen in Quadratmetern, gemessen am Boden.

Häufige Eingabefehler sind das Vermischen von Grund- und Wohnfläche im ersten Feld, das Vergessen der Schrägenaufteilung bei Dachwohnungen und die falsche Zuordnung der lichten Höhe, weil sie an der Wand und nicht an der niedrigsten Stelle der Schräge gemessen wurde.

Das achte Feld Personen im Haushalt (optional, Vorbelegung 1) speist nur die Ergebnisse zur Wohnfläche pro Person; die Berechnung nach WoFlV bleibt davon unberührt. Tragen Sie dort die Personen ein, die in der Wohnung leben, als ganze Zahl ab 1.

Praxisfälle

Typische Fälle bei der Wohnflächenberechnung

Acht Fälle aus Mietvertrags-Prüfung, Dachgeschoss, Balkon und Wintergarten – jeweils mit Eingabe und dem nachgerechneten Ergebnis aus dem Wohnfläche-Rechner.

  1. Dachgeschosswohnung mit großer Schräge: 71,25 m² statt 93 m²

    „Wie viel Wohnfläche hat eine Dachgeschosswohnung mit Dachschräge?“

    Eingabe
    60 m² Grundfläche, 20 m² Dachschräge 1–2 m Höhe, 8 m² Dachschräge unter 1 m, 5 m² Balkon mit 25 % Anrechnung, kein Wintergarten
    Ergebnis
    71,25 m² Wohnfläche bei 93 m² Grundfläche gesamt, Differenz 21,75 m²
  2. Großer Balkon mit gehobener Qualität: 50 % statt 25 % Anrechnung

    „Zählt ein großer Balkon zu 50 Prozent zur Wohnfläche?“

    Eingabe
    90 m² Grundfläche, keine Dachschräge, 15 m² Balkon mit 50 % Anrechnung, kein Wintergarten
    Ergebnis
    97,5 m² Wohnfläche, davon 7,5 m² aus dem Balkon (3,75 m² mehr als bei 25 %)
  3. Beheizter Wintergarten zählt voll: 99,5 m² Wohnfläche

    „Wie viel Wohnfläche bringt ein beheizter Wintergarten?“

    Eingabe
    80 m² Grundfläche, 6 m² Balkon mit 25 % Anrechnung, 18 m² Wintergarten, beheizt = Ja
    Ergebnis
    99,5 m² Wohnfläche, der Wintergarten trägt die vollen 18 m² bei
  4. Unbeheizter Wintergarten: nur die Hälfte zählt

    „Wie viel weniger Wohnfläche bringt ein unbeheizter Wintergarten?“

    Eingabe
    80 m² Grundfläche, 6 m² Balkon mit 25 % Anrechnung, 18 m² Wintergarten, beheizt = Nein
    Ergebnis
    90,5 m² Wohnfläche statt 99,5 m² – 9 m² weniger allein durch die fehlende Heizung
  5. Reine Wohnung ohne Abzüge: Grundfläche gleich Wohnfläche

    „Was zählt zur Wohnfläche, wenn keine Dachschräge oder kein Balkon vorhanden ist?“

    Eingabe
    60 m² Grundfläche, keine Dachschräge, kein Balkon, kein Wintergarten
    Ergebnis
    60 m² Wohnfläche, Differenz 0 m² – keine der WoFlV-Anrechnungsregeln greift
  6. Wohnfläche im Mietvertrag prüfen: 9 % Abweichung

    „Wie prüfe ich, ob die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche stimmt?“

    Eingabe
    60 m² Grundfläche, 20 m² Dachschräge 1–2 m, 8 m² Dachschräge unter 1 m, 5 m² Balkon mit 25 % Anrechnung – Mietvertrag nennt 78 m²
    Ergebnis
    71,25 m² errechnete Wohnfläche gegen 78 m² im Vertrag, rund 9 % Abweichung (knapp unter der 10-%-Schwelle für eine Mietminderung)
  7. Wohnfläche und Nutzfläche unterscheiden: 14,5 m² Unterschied

    „Wie groß ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?“

    Eingabe
    80 m² Grundfläche, 10 m² Dachschräge 1–2 m, 5 m² Dachschräge unter 1 m, 6 m² Balkon mit 25 % Anrechnung
    Ergebnis
    86,5 m² Wohnfläche nach WoFlV gegen 101 m² Grundfläche gesamt – Differenz 14,5 m²

    Grundfläche eines Raums nachrechnen: Quadratmeter-Rechner

  8. Wohnfläche pro Person: 85 m² und 3 Personen = 28,3 m²

    „Wie berechne ich die Wohnfläche pro Person?“

    Eingabe
    85 m² Grundfläche, keine Dachschräge, kein Balkon, kein Wintergarten, 3 Personen im Haushalt
    Ergebnis
    85 m² Wohnfläche, 28,33 m² je Person, 49,1 % unter dem Bundesdurchschnitt von 55,7 m²; Haushalte mit 3 Personen kommen im Schnitt auf 38,1 m² je Person

Berechnung

Wohnflächenberechnung nach WoFlV: Formel und Rechenweg

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt direkt den Anrechnungsregeln der WoFlV: Wohnfläche = Grundfläche (100 %) + Dachschräge 1–2 m (50 %) + Dachschräge unter 1 m (0 %) + Balkon × Anrechnungsfaktor + Wintergarten (beheizt 100 %, unbeheizt 50 %). Praxisbeispiel: 75 m² Grundfläche + 12 m² Dachschräge × 0,5 + 4 m² Dachschräge × 0 + 8 m² Balkon × 0,25 + 0 m² Wintergarten = 75 + 6 + 0 + 2 + 0 = 83 m² Wohnfläche.

Die Grundfläche gesamt beträgt 75 + 12 + 4 + 8 + 0 = 99 m², die Differenz somit 16 m².

Ein zweites Beispiel zeigt den Wintergarten-Effekt: 80 m² Grundfläche, kein Dachschrägenbereich, 6 m² Balkon mit 25 % und 18 m² beheizter Wintergarten ergeben 80 + 1,5 + 18 = 99,5 m² Wohnfläche.

Wäre derselbe Wintergarten unbeheizt, fielen statt 18 nur 9 m² an und die Wohnfläche läge bei 90,5 m². Wohnfläche nach WoFlV – Anrechnungsfaktoren

Nachschlagen

Anrechnungsfaktoren nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die Tabelle zeigt, mit welchem Prozentsatz verschiedene Flächen und Bereiche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) auf die Wohnfläche angerechnet werden. Maßgeblich ist § 4 der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), in Kraft seit dem 1. Januar 2004.

Übersicht der Anrechnungsfaktoren für verschiedene Flächen und Bereiche nach § 4 WoFlV
BereichAnrechnungRechtsgrundlage
Räume mit voller Raumhöhe (mindestens 2 m)100 %§ 4 Nr. 1 WoFlV
Dachschräge 1 m bis unter 2 m lichte Höhe50 %§ 4 Nr. 2 WoFlV
Dachschräge unter 1 m lichte Höhe0 %§ 4 Nr. 2 WoFlV (keine Anrechnung unter 1 m)
Balkon / Terrasse (Standard)25 %§ 4 Nr. 4 WoFlV
Balkon / Terrasse (gehobene Qualität)bis 50 %§ 4 Nr. 4 WoFlV
Wintergarten beheizt (lichte Höhe mindestens 2 m)100 %§ 4 Nr. 1 WoFlV
Wintergarten unbeheizbar50 %§ 4 Nr. 3 WoFlV
Loggia25–50 %§ 4 Nr. 4 WoFlV
Kellerraum (Zubehörraum)0 %§ 2 Abs. 3 Nr. 1 WoFlV

Bei Balkonen, Loggien und Terrassen bestimmen Lage, Ausrichtung und Ausstattung den konkreten Anrechnungsfaktor zwischen 25 und 50 Prozent. Keller, Garagen, Heizungsräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen als Zubehörräume grundsätzlich nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 WoFlV). Der Rechner setzt genau diese Faktoren an: Grundfläche 100 %, Dachschräge 1 bis unter 2 m 50 %, unter 1 m 0 %, Balkon wahlweise 25 oder 50 %, Wintergarten beheizt 100 % und unbeheizt 50 %. Ausnahme: Ein Kellerraum, der baurechtlich als Aufenthaltsraum genehmigt wurde (ausreichende Deckenhöhe, Fenster, Heizung), kann im Einzelfall doch zur Wohnfläche zählen.

Wohnfläche pro Person: Wie viel ist durchschnittlich?

Durchschnittliche Wohnfläche privater Haushalte in Deutschland nach Haushaltsgröße (Destatis, Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen 2022). Tragen Sie im Rechner die Personenzahl ein, um Ihre Wohnfläche pro Person mit diesen Mittelwerten zu vergleichen.

Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung und je Person nach Haushaltsgröße, 2022
HaushaltsgrößeØ Wohnfläche je WohnungØ Wohnfläche je Person
1 Person73,3 m²73,3 m²
2 Personen103 m²51,5 m²
3 Personen114,3 m²38,1 m²
4 und mehr Personen129,3 m²30 m²
Alle Haushalte96 m²55,7 m²

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Haushalte in Gebäuden mit Wohnraum (ohne Wohnheime), Hauptwohnsitzhaushalte, Endergebnisse 2022, abgerufen am 11.10.2026. Je Person wird zuerst je Haushalt gerechnet und dann gewichtet gemittelt. Wegen eines Zeitreihenbruchs ist ein Vergleich mit Vorjahren nicht möglich. Statistische Mittelwerte, keine Vorgaben und keine Angemessenheitsgrenzen.

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie wird die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet?

Die Wohnfläche ergibt sich aus der Grundfläche aller Wohnräume mit voller Raumhöhe über 2 Metern zuzüglich anteilig angerechneter Nebenflächen wie Dachschrägen, Balkone, Terrassen und Wintergärten.

Bei 75 m² Grundfläche, 12 m² Dachschräge zwischen 1 und 2 Metern Höhe, 4 m² Dachschräge unter 1 Meter und einem 8 m² großen Balkon mit 25 Prozent Anrechnung ergibt der Rechner 83 m² Wohnfläche: Die vollen 75 m² zählen zu 100 Prozent, die Dachschräge trägt nur 6 m² bei, der Balkon 2 m².

Die Grundfläche gesamt liegt bei 99 m², die Differenz von 16 m² entsteht ausschließlich durch die Anrechnungsregeln in § 4 WoFlV.

Tragen Sie deshalb jede Fläche einzeln in das passende Eingabefeld ein, statt die Gesamtgrundfläche pauschal zu schätzen.

Ab einer lichten Höhe von 2 Metern zählt eine Fläche voll, darunter nur anteilig oder gar nicht – diese Grenze ist der wichtigste Stellhebel bei Dachgeschosswohnungen.

Wie werden Dachschrägen bei der Wohnflächenberechnung angerechnet?

Nach § 4 Nr. 2 WoFlV hängt die Anrechnung von Dachschrägen von der lichten Höhe ab, gemessen senkrecht vom Fußboden bis zur Unterkante der Schräge.

Flächen mit mindestens 2 Metern Höhe zählen zu 100 Prozent, Flächen zwischen 1 und 2 Metern nur zur Hälfte, Flächen unter 1 Meter zu 0 Prozent.

Im Rechner tragen Sie beide Schrägenbereiche getrennt ein: Bei 60 m² Grundfläche, 20 m² Fläche zwischen 1 und 2 Metern und 8 m² unter 1 Meter ergeben sich 71,25 m² Wohnfläche statt 93 m² Grundfläche – die Differenz von 21,75 m² entsteht allein durch diese beiden Felder.

Messen Sie die Höhe konsequent an der niedrigsten Stelle der Schräge, nicht an der Wand, sonst wird zu viel Fläche der vollen Anrechnung zugeordnet.

Bei einer Dachgeschosswohnung mit ausgedehnter Schrägenfläche kann diese Regel allein 20 bis 30 Prozent der Grundfläche kosten.

Was ist der Unterschied zwischen der Wohnfläche nach WoFlV und der Fläche nach DIN 277?

Die WoFlV berechnet die Wohnfläche mit Abzügen für Dachschrägen, Balkone und Wintergärten, während die DIN 277 die Grundfläche aller Räume ohne solche Anrechnungsfaktoren erfasst und stattdessen in Nutzfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche unterteilt.

Deshalb liefert die DIN 277 fast immer eine größere Zahl: Bei unserem Beispiel mit 99 m² Grundfläche gesamt läge die DIN-277-Fläche nahe an diesem Wert, während die WoFlV nur 83 m² Wohnfläche ausweist – ein Unterschied von 16 m² allein durch Dachschrägen und Balkon.

In Mietverträgen ist die WoFlV die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bevorzugte Berechnungsgrundlage, die DIN 277 kommt vor allem im gewerblichen Bereich und in der Bauplanung zum Einsatz.

Prüfen Sie deshalb im Mietvertrag, welche Methode vereinbart wurde, denn bei einer Dachgeschosswohnung kann die Differenz zwischen beiden Methoden 10 bis 20 Prozent betragen. Dieser Rechner arbeitet ausschließlich nach der WoFlV.

Zählen Balkon und Terrasse zur Wohnfläche, und zu wie viel Prozent?

Ja, Balkone, Loggien und Terrassen zählen nach § 4 Nr. 4 WoFlV zur Wohnfläche, allerdings nur anteilig: in der Regel zu 25 Prozent, bei besonderer Qualität oder Lage bis zu 50 Prozent.

Besondere Qualität bedeutet etwa eine überdachte Südterrasse in ruhiger Lage oder einen ungewöhnlich großen Balkon mit freiem Blick.

Im Rechner wählen Sie den passenden Anrechnungsfaktor direkt aus: Ein 8 m² großer Balkon trägt bei 25 Prozent nur 2 m² zur Wohnfläche bei, bei 50 Prozent wären es 4 m².

Der Unterschied von 2 m² wirkt sich unmittelbar auf die Wohnfläche und damit auf die Quadratmetermiete aus.

Wählen Sie 50 Prozent nur, wenn objektive Kriterien wie Überdachung, Ausrichtung oder Größe dafür sprechen – im Zweifel gilt 25 Prozent als Regelfall.

Terrassen und Loggien werden nach denselben Prozentsätzen bewertet wie Balkone, unabhängig von der genauen Bauform.

Was zählt zur Wohnfläche, und welche Räume bleiben unberücksichtigt?

Zur Wohnfläche zählen alle Wohnräume mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern zu 100 Prozent, während Dachschrägen, Balkone und Wintergärten nur anteilig oder gar nicht eingerechnet werden.

Unberücksichtigt bleiben nach § 2 Abs. 3 WoFlV insbesondere Kellerräume, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung sowie Treppen mit mehr als drei Steigungen.

Bei einer reinen Wohnung ohne Schrägen, Balkon oder Wintergarten – etwa 60 m² Grundfläche ohne jede Nebenfläche – ergibt der Rechner exakt 60 m² Wohnfläche, weil hier keinerlei Abzüge greifen.

Tragen Sie deshalb nur Flächen ein, die tatsächlich als Wohnraum genutzt werden; Keller- oder Garagenflächen gehören nicht in die Eingabefelder.

Eine Ausnahme gilt, wenn ein Kellerraum baurechtlich als Aufenthaltsraum genehmigt wurde – dann kann er unter Umständen doch zur Wohnfläche zählen, was im Einzelfall zu prüfen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?

Wohnfläche ist der nach WoFlV streng definierte Begriff für zu Wohnzwecken genutzte Räume mit den bekannten Anrechnungsfaktoren für Dachschrägen und Außenflächen, während Nutzfläche ein weiter gefasster Begriff ist, der je nach Kontext auch gewerblich genutzte oder technische Flächen ohne diese Abzüge einschließen kann.

In unserem Beispiel mit 80 m² Grundfläche, 10 m² Dachschräge zwischen 1 und 2 Metern, 5 m² unter 1 Meter und 6 m² Balkon ergibt die WoFlV-Berechnung 86,5 m² Wohnfläche, während die reine Grundfläche gesamt bei 101 m² liegt – eine Differenz von 14,5 m², die bei einer undifferenzierten Nutzflächenangabe verloren ginge.

Prüfen Sie deshalb bei Immobilienanzeigen und Verträgen immer, welcher Begriff verwendet wird, denn Nutzflächenangaben ohne WoFlV-Abzüge wirken größer, als die tatsächliche Wohnfläche ausfällt.

Ab einer Nutzung außerhalb des reinen Wohnzwecks, etwa bei Gewerbeflächen, ist ohnehin nicht mehr die WoFlV, sondern die DIN 277 maßgeblich.

Zählt ein Kellerraum zur Wohnfläche?

Nein, Kellerräume zählen nach § 2 Abs. 3 WoFlV grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, ebenso wenig wie Waschküchen, Heizungsräume, Garagen und Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Der Rechner bildet das ab, indem für solche Flächen gar kein Eingabefeld vorgesehen ist: Bei einer Beispielrechnung mit 60 m² reiner Wohnfläche ohne Nebenflächen bleibt das Ergebnis exakt bei 60 m², unabhängig davon, wie groß ein zusätzlicher Keller ist.

Eine wichtige Ausnahme gilt für ausgebaute Kellerräume, die baurechtlich als Aufenthaltsraum genehmigt wurden, etwa mit ausreichender Deckenhöhe, Fenstern und Heizung – dann können sie unter Umständen doch zur Wohnfläche zählen.

Prüfen Sie deshalb bei einem ausgebauten Keller immer die Baugenehmigung, bevor Sie die Fläche als Wohnraum einordnen.

Ein Hobbyraum ohne diese Genehmigung bleibt außen vor, selbst wenn er tatsächlich bewohnt wird und in einer Anzeige mitgezählt wurde.

Zählen Flur und Treppenhaus zur Wohnfläche?

Ein Flur innerhalb der eigenen Wohnung zählt normal zur Wohnfläche, sofern er die übliche Raumhöhe von mindestens 2 Metern hat; ein Treppenhaus oder Flur außerhalb der Wohnung dagegen nicht.

Zusätzlich gilt nach § 2 Abs. 3 WoFlV: Treppen innerhalb der Wohnung mit mehr als drei Steigungen werden ebenfalls nicht angerechnet, weil sie keine nutzbare Aufenthaltsfläche bieten.

Der Rechner zeigt diese Regel im Hinweistext, sobald keine weiteren Abzugsflächen eingegeben werden – bei 60 m² reiner Grundfläche bleibt es bei 60 m² Wohnfläche, weil Treppen und externe Flure ohnehin nicht Teil der Eingabefelder sind.

Zählen Sie deshalb nur den innen liegenden Flur einer Wohnung zur Grundfläche, niemals das gemeinschaftliche Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses.

Ab vier Stufen innerhalb der Wohnung sollten Sie die betroffene Treppenfläche aus der Grundflächen-Eingabe herausrechnen, um keine überhöhte Wohnfläche anzugeben.

Wie unterscheidet sich ein beheizter von einem unbeheizten Wintergarten bei der Wohnflächenberechnung?

Ein beheizter Wintergarten zählt nach § 4 Nr. 1 WoFlV zu 100 Prozent als vollwertiger Wohnraum, ein unbeheizbarer dagegen nach § 4 Nr. 3 WoFlV nur zur Hälfte, also zu 50 Prozent.

Maßgeblich ist die bauliche Ausstattung mit einer fest installierten Heizung wie Fußbodenheizung oder Heizkörper, nicht die tatsächliche Nutzung im Sommer – ein mobiler Heizlüfter genügt nicht.

Im Rechner wählen Sie über das Feld Wintergarten beheizt die passende Option: 18 m² beheizter Wintergarten ergeben 18 m² Wohnfläche, derselbe Wintergarten unbeheizt nur 9 m².

Diese Differenz von 9 m² kann bei der Nebenkostenabrechnung und bei der Miete einen spürbaren finanziellen Unterschied ausmachen.

Tragen Sie die Wintergartenfläche deshalb nur dann als beheizt ein, wenn eine dauerhafte Heizungsanlage tatsächlich vorhanden ist. Die gleiche Regelung gilt laut WoFlV sinngemäß auch für Schwimmbäder und ähnlich geschlossene Räume.

Wie prüfe ich, ob die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche stimmt?

Messen Sie zunächst jeden Raum einzeln aus und unterscheiden Sie Bereiche mit voller Raumhöhe über 2 Metern, Dachschrägen zwischen 1 und 2 Metern sowie Bereiche unter 1 Meter, dazu Balkon-, Terrassen- und Wintergartenflächen.

Tragen Sie diese Werte in den Rechner ein und vergleichen Sie das Ergebnis mit der Mietvertragsangabe: Weicht Ihr Ergebnis um mehr als 10 Prozent zugunsten des Mieters ab, kann das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Mietminderung rechtfertigen.

Bei unserem Beispiel mit 93 m² Grundfläche und nur 71,25 m² Wohnfläche läge eine Abweichung nahe der 10-Prozent-Schwelle bereits im relevanten Bereich, wenn der Vertrag eine deutlich höhere Zahl nennt.

Lassen Sie im Streitfall ein prüffähiges Aufmaß durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen erstellen, das auch vor Gericht Bestand hat; die Kosten dafür liegen üblicherweise zwischen 200 und 500 Euro.

Auch die Nebenkosten lassen sich bei überhöht angegebener Fläche anteilig zurückfordern.

Wie viel Wohnfläche hat man pro Person in Deutschland?

Im Durchschnitt aller Haushalte waren es 2022 laut Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen des Statistischen Bundesamts 55,7 m² je Person bei 96 m² je Wohnung.

Der Wert hängt stark von der Haushaltsgröße ab: Einpersonenhaushalte haben im Schnitt 73,3 m², Haushalte mit zwei Personen 51,5 m² je Person, mit drei Personen 38,1 m² und mit vier und mehr Personen 30 m².

Tragen Sie im Rechner oben Ihre Flächen und im Feld Personen im Haushalt die Zahl der Bewohner ein, dann zeigt er Ihre Wohnfläche pro Person und den Abstand zum Bundesdurchschnitt in Prozent.

Bei der Wohnungssuche oder Haushaltsplanung dient der Vergleich als grobe Orientierung.

Die Grenze: Es sind statistische Mittelwerte mit dem Stand 2022, ein Vergleich mit früheren Jahren ist wegen eines Zeitreihenbruchs nicht möglich, und aus dem Durchschnitt folgt weder ein Anspruch noch eine Angemessenheitsgrenze für Ihre Wohnung.

Wie berechne ich die Wohnfläche pro Person?

Sie teilen die Wohnfläche durch die Zahl der Personen, die in der Wohnung leben. Bei 85 m² Wohnfläche und drei Personen sind das 28,3 m² je Person.

Ermitteln Sie die Wohnfläche zuerst nach der Wohnflächenverordnung, denn Dachschrägen, Balkon und Wintergarten zählen nur anteilig: Mit 75 m² Grundfläche, Dachschräge und Balkon wie im Beispiel oben ergeben sich 83 m², bei zwei Personen 41,5 m² je Person.

Der Rechner übernimmt diese Division, sobald Sie das Feld Personen im Haushalt ausfüllen, und vergleicht das Ergebnis mit den Destatis-Mittelwerten für Ihre Haushaltsgröße.

Bei 100 m² und fünf Personen wären es 20 m² je Person, bei 100 m² und zwei Personen 50 m². Prüfen Sie vorher mit dem Rechner, ob die Wohnfläche im Mietvertrag stimmt.

Die Grenze: Die Zahl hilft beim Vergleich, sagt aber nichts über die Aufteilung der Räume, und Kinder, Untermieter oder zeitweise Bewohner lassen sich nur als ganze Personen eintragen.

Hinweise

Wohnfläche pro Person: Wie viel ist durchschnittlich? Tipps zu Balkon und Dachschräge

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die Ergebnisse des Rechners lassen sich am besten nutzen, wenn Sie sie Zeile für Zeile mit Ihrem Mietvertrag oder Exposé abgleichen. Achten Sie besonders auf die Felder Halbe Anrechnung und Nicht angerechnet: In Dachgeschosswohnungen steckt dort oft der größte Teil der Abweichung.

Beim Balkon lohnt der Vergleich beider Anrechnungsfaktoren: Ein 15-m²-Balkon ergibt bei 25 % nur 3,75 m² Wohnfläche, bei 50 % dagegen 7,5 m².

Die höhere Anrechnung ist nur gerechtfertigt, wenn besondere Qualität vorliegt, etwa Überdachung, gute Ausrichtung oder gehobene Ausstattung. Im Zweifelsfall ist 25 % der Regelfall nach § 4 Nr. 4 WoFlV.

Für die Nachrechnung eines Mietvertrags messen Sie jeden Raum einzeln aus und notieren dabei die lichte Höhe an der niedrigsten Stelle unter der Schräge, nicht an der Wand.

Weicht Ihr Ergebnis um mehr als 10 Prozent von der Mietvertragsangabe ab, kann das mietrechtliche Konsequenzen haben. Ein professionelles Aufmaß durch einen Sachverständigen schafft im Streitfall Klarheit.

Für die Wohnfläche pro Person teilen Sie die Wohnfläche durch die Personenzahl: 85 m² nach WoFlV für 3 Personen ergeben 28,3 m² je Person.

Nach der Mikrozensus-Zusatzerhebung Wohnen 2022 des Statistischen Bundesamts lag der Durchschnitt in Deutschland bei 55,7 m² je Person und 96 m² je Wohnung.

Je größer der Haushalt, desto kleiner die Fläche je Person: Einpersonenhaushalte kommen auf 73,3 m², Haushalte mit 2 Personen auf 51,5 m² je Person (103 m² je Wohnung), mit 3 Personen auf 38,1 m² (114,3 m²) und mit 4 und mehr Personen auf 30 m² (129,3 m²), weil Küche, Bad und Flur allen gemeinsam dienen.

Der Rechner zeigt den Abstand zum Bundesdurchschnitt in Prozent. Die Mittelwerte sind eine Orientierung, keine Vorgabe und keine Angemessenheitsgrenze; ob die befragten Haushalte ihre Fläche nach WoFlV angegeben haben, nennt die Tabelle nicht.

Anwendung

Praxisbeispiel: Wohnfläche im Mietvertrag prüfen

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Sabine mietet eine Dachgeschosswohnung und möchte prüfen, ob die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 78 m² stimmt.

Sie misst aus: 60 m² Räume mit voller Höhe, 20 m² Dachschräge zwischen 1 und 2 Metern, 8 m² unter 1 Meter und einen 5-m²-Balkon ohne besondere Ausstattung.

Eingaben: 60 m² Grundfläche, 20 m² Dachschräge 1–2 m, 8 m² Dachschräge unter 1 m, 5 m² Balkon mit 25 %, kein Wintergarten. Der Rechner ergibt: 71,25 m² Wohnfläche bei 93 m² Grundfläche, Differenz 21,75 m².

Sabines Ergebnis liegt knapp 7 m² unter der Mietvertragsangabe von 78 m². Die Abweichung von rund 9 Prozent liegt knapp unter der mietrechtlich relevanten 10-Prozent-Schwelle.

Sabine notiert das Ergebnis und bittet den Vermieter um eine nachvollziehbare Flächenberechnung, um die Zuordnung der Dachschrägenbereiche abzugleichen.

Erst wenn die Abweichung über 10 Prozent läge, hätte sie einen belastbaren Ansatzpunkt für eine Mietanpassung.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Wohnflächenberechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, die gesamte Grundfläche als Wohnfläche zu lesen und die Abzüge für Dachschrägen und Außenflächen zu ignorieren. Zweitens wird bei Schrägen oft nur ein Pauschalwert geschätzt, statt die Flächen nach lichter Höhe sauber in die drei Bereiche über 2 m, 1 bis 2 m und unter 1 m aufzuteilen.

Drittens wird der Balkon-Anrechnungsfaktor von 50 % gewählt, obwohl keine besondere Qualität vorliegt — der Regelfall nach WoFlV ist 25 %.

Viertens vergessen viele, dass ein unbeheizter Wintergarten nur zur Hälfte zählt, und setzen ihn wie einen normalen Wohnraum voll an.

Fünftens wird die lichte Höhe an der Wand statt an der niedrigsten Stelle der Schräge gemessen, wodurch zu viel Fläche dem Bereich über 2 Metern zugeordnet wird.

Ein sechster Fehler betrifft die Vermischung von WoFlV und DIN 277: Die DIN 277 rechnet ohne Anrechnungsfaktoren und ergibt fast immer eine größere Zahl — wer beide Methoden verwechselt, kommt zu einer falschen Wohnfläche.

Nächster Schritt

Wohnfläche berechnen: das Ergebnis richtig nutzen

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Aus Grundfläche, Dachschrägen, Balkon und Wintergarten berechnet der Wohnfläche-Rechner die Wohnfläche nach den Anrechnungsregeln der WoFlV und zeigt die Differenz zur Grundfläche.

Im Beispiel schrumpfen 99 m² Grundfläche auf 83 m² Wohnfläche — 16 m² gehen durch Dachschrägen und den anteilig gerechneten Balkon verloren.

Nutzen Sie das Ergebnis als Prüfwert für Mietvertrag, Exposé oder Nebenkostenabrechnung und rechnen Sie bei Dachgeschosswohnungen besonders sorgfältig: Dort ist die Differenz zwischen Grund- und Wohnfläche am größten.

Für die reine Grundfläche eines Raums hilft der Quadratmeter-Rechner, die Wandfläche berechnet der Wandflächen-Rechner.

Mit der Zahl der Personen im Haushalt zeigt der Rechner zusätzlich die Wohnfläche pro Person und den Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt von 55,7 m² (Destatis, 2022).

Vertiefung

Wohnfläche berechnen: weitere Beispielrechnungen

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Wohnfläche: 71,25 m² | Volle Fläche: 60 m² | Halbe Anrechnung: 10 m² | Nicht angerechnet: 8 m² | Balkon: 1,25 m² | Grundfläche: 93 m² | Differenz: 21,75 m²

Dachgeschosswohnung mit großer Schräge

Grundfläche Wohnräume (volle Höhe > 2 m)
60 m²
Dachschräge 1–2 m Höhe
20 m²
Dachschräge unter 1 m Höhe
8 m²
Balkon / Terrasse / Loggia
5 m²

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Wohnfläche: 97,5 m² | Volle Fläche: 90 m² | Balkon: 7,5 m² | Grundfläche: 105 m² | Differenz: 7,5 m²

Erdgeschosswohnung mit großem Balkon (50 %)

Grundfläche Wohnräume (volle Höhe > 2 m)
90 m²
Dachschräge 1–2 m Höhe
0 m²
Dachschräge unter 1 m Höhe
0 m²
Balkon / Terrasse / Loggia
15 m²

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Wohnfläche: 99,5 m² | Volle Fläche: 80 m² | Balkon: 1,5 m² | Wintergarten: 18 m² | Grundfläche: 104 m² | Differenz: 4,5 m²

Wohnung mit beheiztem Wintergarten

Grundfläche Wohnräume (volle Höhe > 2 m)
80 m²
Dachschräge 1–2 m Höhe
0 m²
Dachschräge unter 1 m Höhe
0 m²
Balkon / Terrasse / Loggia
6 m²

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Wohnfläche: 60 m² | Volle Fläche: 60 m² | Grundfläche: 60 m² | Differenz: 0 m²

Reine Wohnung ohne Dachschräge, Balkon oder Wintergarten

Grundfläche Wohnräume (volle Höhe > 2 m)
60 m²
Dachschräge 1–2 m Höhe
0 m²
Dachschräge unter 1 m Höhe
0 m²
Balkon / Terrasse / Loggia
0 m²

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Wohnfläche: 85 m² | Wohnfläche pro Person: 28,33 m² | Abweichung vom Bundesdurchschnitt: −49,1 % | Ø bei dieser Haushaltsgröße: 38,1 m²

Wohnfläche pro Person bei 85 m² und 3 Personen

Grundfläche Wohnräume (volle Höhe > 2 m)
85 m²
Dachschräge 1–2 m Höhe
0 m²
Dachschräge unter 1 m Höhe
0 m²
Balkon / Terrasse / Loggia
0 m²

Weitere 4 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Quadratmeter-RechnerBerechnet die Wohnfläche aus Länge und Breite für rechteckige, L-förmige und unregelmäßige Räume. Addiert mehrere Räume zu einer Gesamtfläche. Berücksichtigt Dachschrägen nach Wohnflächenverordnung WoFlV.Nebenkostenabrechnung-RechnerPrüft die Nebenkostenabrechnung auf Plausibilität und berechnet ob eine Nachzahlung oder Rückerstattung zu erwarten ist. Erklärt umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten nach BetrKV.Raumvolumen-RechnerBerechnet das Raumvolumen aus Länge, Breite und Höhe. Relevant für Klimaanlagendimensionierung, Lüftungsplanung, Luftbefeuchter-Auswahl und Malerarbeiten.Wandflächen-RechnerBerechnet Wandflächen für Malerarbeiten und Tapete, inklusive Öffnungsabzug und schneller Faustformel aus Wohnfläche für 70, 100 oder 150 qm.Bodenbelag-Menge-RechnerBerechnet den Materialbedarf für Bodenbeläge: Laminat, Parkett, Fliesen, Vinyl und Teppich. Berücksichtigt Verlegemuster, Verschnitt und Raumform.Dachflächen-RechnerBerechnet die Dachfläche für Dachdeckerarbeiten, Photovoltaik-Planung und Dachentwässerung. Unterstützt Sattel-, Pult-, Walm- und Flachdächer.Tapeten-Menge-RechnerBerechnet die benötigte Anzahl Tapetenrollen für einen Raum. Berücksichtigt Rollenmaße, Rapportlänge für Mustertapeten und zieht Türen und Fenster ab.Farbe-Menge-RechnerBerechnet den Farbverbrauch für Wände und Decken. Berücksichtigt Untergrundtyp, Anzahl der Anstriche und ob ein Voranstrich nötig ist.Haushaltsbudget-RechnerPlant das monatliche Haushaltsbudget nach der 50-30-20-Regel. Zeigt wo Einsparpotenziale liegen und berechnet wann Sparziele erreicht werden.Umzugskosten-RechnerSchätzt die Gesamtkosten eines Umzugs. Vergleicht Eigenumzug mit professionellem Umzugsunternehmen. Gibt steuerliche Absetzbarkeit bei beruflichem Umzug aus.Umzugskartons-RechnerBerechnet den benötigten Kartonbedarf für einen Umzug basierend auf Wohnfläche und Haushaltsgröße. Unterscheidet Kartontypen und gibt Packliste aus.Treppenmaße-RechnerBerechnet optimale Treppenmaße aus Geschosshöhe und Grundfläche. Prüft ob Stufenverhältnis der Schrittmaßregel entspricht und ob die Treppe normkonform ist.Lumen pro qmBenötigte Lichtmenge in Lumen aus Raumtyp und Fläche berechnen – mit Lux-Richtwerten je Raum und ungefährer Anzahl LED-Lampen.Kerzen-Brenndauer-RechnerBrenndauer von Kerzen aus Form, Maßen, Wachsart und Dochten berechnen: Wachsgewicht, Brennrate, Stunden mit Spanne, Brenntage und Kosten je Brennstunde.Matratzen-Härtegrad-RechnerErmittelt aus Körpergewicht, Größe und Schlafposition den passenden Matratzen-Härtegrad (H1–H5) samt BMI und Empfehlung.

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Die Ergebnisse sind Anhaltspunkte und ersetzen keine professionelle Beratung.

Quelle: Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), in Kraft seit dem 1. Januar 2004

Stand: 2026-10-11

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
11. Oktober 2026
Fachbereich
Haushalt & Wohnen / Räume & Flächen
Formeln basieren auf
Dokumentierte Rechenlogik mit Plausibilitäts- und Vergleichscheck
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Wohnfläche (WoFlV). Abgerufen von https://rechner-portal.de/haushalt-wohnen/raeume-flaechen/wohnflaeche-berechnen

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Wohnfläche (WoFlV). Available at: https://rechner-portal.de/haushalt-wohnen/raeume-flaechen/wohnflaeche-berechnen

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