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Steuererstattung berechnen 2026: Erstattung und Nachzahlung schätzen

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Kurzantwort

Der Rechner schätzt die voraussichtliche Steuererstattung oder Nachzahlung auf Basis vereinfachter Annahmen. Die Lohnsteuer wird anhand des Bruttolohns und der Steuerklasse mit dem WK-Pauschbetrag (1.230 €) ermittelt. Für die Veranlagung werden Ihre tatsächlichen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und § 35a-Ermäßigungen berücksichtigt. Die Differenz ergibt die geschätzte Erstattung bzw. Nachzahlung. Für verbindliche Ergebnisse nutzen Sie ELSTER oder einen Steuerberater.

Steuererstattung 2026 berechnen: Werbungskosten

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Juli 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Steuererstattung-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Steuererstattungs-Rechner schätzt, wie viel Einkommensteuer du über die Steuererklärung zurückbekommst. Er vergleicht dazu zwei Beträge: die Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber im Laufe des Jahres einbehalten hat, und die festgesetzte Einkommensteuer, die sich aus deinen tatsächlichen Abzügen ergibt.

Die Differenz ist deine voraussichtliche Erstattung.

Auf der Lohnsteuerseite rechnet der Rechner so, wie es der Arbeitgeber tut: Er zieht vom Jahresbrutto den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, wendet den Einkommensteuertarif 2026 an und addiert Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Steuerklasse bestimmt dabei, welche Freibeträge einfließen.

Auf der Veranlagungsseite berücksichtigt der Rechner deine individuellen Angaben: tatsächliche Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und Steuerermäßigungen nach § 35a EStG.

Die daraus errechnete Einkommensteuer ist in der Regel niedriger als die einbehaltene Lohnsteuer — die Differenz fließt als Erstattung zurück.

Der Rechner richtet sich an Arbeitnehmer, die vor oder während der Steuererklärung einen realistischen Anhaltspunkt für ihre Erstattung suchen. Die Ergebnisse sind eine Orientierung ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche Beratung.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Der Arbeitgeber behält monatlich Lohnsteuer ein — aber nur auf Basis pauschaler Annahmen. Er kennt dein Bruttoeinkommen und die Steuerklasse, rechnet den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro ein und wendet darauf den Einkommensteuertarif an.

Tatsächliche Werbungskosten, Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten oder Handwerkerrechnungen berücksichtigt er nicht.

Genau hier entsteht die Erstattung: Sobald deine tatsächlichen Abzüge die Pauschbeträge übersteigen, fällt die festgesetzte Einkommensteuer niedriger aus als die einbehaltene Lohnsteuer. Das Finanzamt erstattet die Differenz nach der Steuererklärung.

In der Praxis reichen häufig schon ein Arbeitsweg ab 15 Kilometern, Fortbildungskosten oder ein Handwerkerauftrag, um die Pauschale zu überschreiten.

Der Rechner bildet beide Seiten nach: Er ermittelt die Lohnsteuer so, wie der Arbeitgeber sie einbehält, und stellt die veranlagte Einkommensteuer mit deinen individuellen Abzügen daneben. Die Erstattung ergibt sich als Differenz.

Eine Nachzahlung ist ebenfalls möglich — etwa bei Nebeneinkünften oder einer ungünstigen Steuerklassenkombination — doch bei den meisten Arbeitnehmern überwiegt die Erstattung.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro deckt berufliche Ausgaben pauschal ab. Übersteigen deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag, mindert jeder weitere Euro dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuerlast.

Im Rechner trägst du den Gesamtbetrag deiner Werbungskosten ein — liegen sie unter 1.230 Euro, setzt der Rechner automatisch die Pauschale an.

Typische Posten, die den Pauschbetrag überschreiten: Die Entfernungspauschale beträgt 2026 einheitlich 0,38 Euro je Kilometer der einfachen Strecke; schon ab rund 15 Kilometern und 220 Arbeitstagen ist die Pauschale allein durch das Pendeln erreicht.

Die Homeoffice-Pauschale bringt 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Hinzu kommen Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch oder Fachliteratur, Fortbildungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden und doppelte Haushaltsführung.

Wer nur wenige hundert Euro über der Pauschale liegt, kann die genaue Aufstellung dennoch abwägen: Die Steuerersparnis ergibt sich aus dem Mehrbetrag multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.

Bei 500 Euro über dem Pauschbetrag und einem Grenzsteuersatz von 33 Prozent beträgt die Ersparnis rund 165 Euro. Für die exakte Berechnung der Entfernungspauschale hilft der Fahrtkostenrechner.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Steuererstattung-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist die Steuererstattung und wie entsteht sie?

Eine Steuererstattung entsteht, wenn im Laufe des Jahres mehr Lohnsteuer einbehalten wurde, als die tatsächliche Einkommensteuer-Festsetzung ergibt.

Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf Basis des Bruttogehalts abzüglich des Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.230 € und etwaiger eingetragener Freibeträge.

Gibst du eine Steuererklärung ab und machst höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerördentliche Belastungen geltend, sinkt das zu versteuernde Einkommen gegenüber dem beim Lohnsteuerabzug angenommenen Betrag.

Zusätzlich können Steuerermäßigungen nach § 35a EStG die festgesetzte Einkommensteuer direkt mindern. Die Differenz zwischen der bereits gezahlten Lohnsteuer und der niedrigeren festgesetzten Einkommensteuer ist deine Erstattung.

Umgekehrt kann eine Nachzahlung entstehen, wenn die Lohnsteuer zu niedrig war – etwa bei Steuerklassenkombination III/V oder bei Nebeneinkünften.

Dieser Rechner schätzt die Erstattung, indem er die Lohnsteuer auf Basis des Pauschbetrags mit der Einkommensteuer nach tatsächlichen Abzügen vergleicht.

Welche Abzüge erhöhen die Steuererstattung?

Drei Kategorien von Abzügen senken das zu versteuernde Einkommen und erhöhen damit die Erstattung.

Erstens Werbungskosten: Alles über dem Pauschbetrag von 1.230 € wirkt erstattungssteigernd – typisch sind Fahrtkosten (Pendlerpauschale 0,30 €/km, ab dem 21. km 0,38 €), Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung und Fortbildungskosten.

Zweitens Sonderausgaben: Dazu zählen Beiträge zur Basisabsicherung in Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Spenden und Vorsorgeaufwendungen.

Drittens außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten oder behinderungsbedingte Aufwendungen, die eine einkommensabhängige zumutbare Belastung überschreiten.

Zusätzlich wirkt der Kinderfreibetrag (9.756 € je Kind bei Zusammenveranlagung), falls die Günstigerprüfung ihn gegenüber dem Kindergeld bevorzugt.

Der Rechner berücksichtigt alle drei Abzugskategorien und den Kinderfreibetrag, um die voraussichtliche Erstattung zu ermitteln.

Was ist der Werbungskosten-Pauschbetrag?

Der Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG beträgt seit 2023 pauschal 1.230 € pro Jahr für Arbeitnehmer. Er wird automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, ohne dass du Belege einreichen musst.

Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich das Sammeln von Nachweisen.

Bei 2.500 € tatsächlichen Werbungskosten wirkt sich nur die Differenz von 1.270 € zusätzlich steuermindernd aus, weil die ersten 1.230 € bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.

Für diesen Rechner ist der Pauschbetrag zentral: Die Lohnsteuer auf Arbeitgeberseite wurde unter Annahme von genau 1.230 € Werbungskosten berechnet.

Gibst du höhere Werbungskosten an, sinkt dein zu versteuerndes Einkommen unter den vom Arbeitgeber angenommenen Wert – und die Differenz zur bereits gezahlten Lohnsteuer wird zur Erstattung.

Wie wirkt § 35a EStG bei Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen?

Aufwendungen nach § 35a EStG mindern nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern die Einkommensteuer direkt – sie sind Steuerermäßigungen.

Bei Handwerkerleistungen kannst du 20 Prozent der Arbeitskosten (ohne Material) absetzen, maximal 1.200 € pro Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Betreuung sind es ebenfalls 20 Prozent, maximal 4.000 € pro Jahr.

Beide Höchstbeträge gelten pro Haushalt, nicht pro Person. Voraussetzung ist eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung – Barzahlung wird nicht anerkannt.

Da diese Beträge direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, wirken sie unabhängig vom persönlichen Steuersatz und bringen im Maximalfall zusammen bis zu 5.200 € Steuerersparnis.

Der Rechner berücksichtigt beide Höchstbeträge getrennt und zieht die Ermäßigung von der berechneten Einkommensteuer ab.

Wie beeinflusst der Kinderfreibetrag die Erstattung?

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 € pro Kind bei Zusammenveranlagung (4.878 € bei Einzelveranlagung) und setzt sich aus dem sächlichen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung zusammen.

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung nach § 31 EStG durch: Ist die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag höher als das erhaltene Kindergeld, wird der Freibetrag angewendet und das Kindergeld gegengerechnet.

Ist das Kindergeld vorteilhafter, bleibt es dabei. Bei höheren Einkommen überwiegt der Freibetrag: Ab etwa 84.000 € zvE (zusammenveranlagt) kippt die Prüfung zugunsten des Kinderfreibetrags.

Der Rechner bildet diese Günstigerprüfung ab und zeigt, ob der Kinderfreibetrag deine Erstattung über das Kindergeld hinaus erhöht.

Wie genau ist die Schätzung dieses Rechners?

Der Rechner liefert eine Orientierung, keine exakte Vorhersage.

Er berechnet die Lohnsteuer vereinfacht auf Basis des Bruttogehalts abzüglich des Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.230 €, ohne die Vorsorgepauschale nach § 39b Abs. 2 EStG zu berücksichtigen.

Dadurch kann die geschätzte Lohnsteuer höher ausfallen als der tatsächliche Lohnsteuerabzug, was die Erstattung tendenziell überschätzt.

Ebenso fehlen der Progressionsvorbehalt (Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld), Einkünfte aus Vermietung oder Kapital sowie die genaue Berechnung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen.

Für eine präzise Berechnung ist der Steuerbescheid des Finanzamts oder eine Steuerberatung maßgeblich. Der Rechner eignet sich gut für eine erste Einschätzung, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung finanziell lohnt.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung?

Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich fast immer, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen – bereits ab dem 17.

Entfernungskilometer einfacher Fahrt zur Arbeit (230 Tage × 0,30 € × 17 km = 1.173 €, plus die Erhöhung ab dem 21. km) ist das schnell erreicht.

Ebenso lohnt sich die Erklärung bei §-35a-Aufwendungen für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen, bei außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten und bei Spenden.

Pflicht ist die Steuererklärung unter anderem bei der Steuerklassenkombination III/V, bei Nebeneinkünften über 410 €, bei Lohnersatzleistungen über 410 € (Progressionsvorbehalt) und bei mehreren Arbeitsverhältnissen.

Statistisch erhalten etwa 88 Prozent der freiwillig Abgebenden eine Erstattung. Die Frist für die freiwillige Abgabe beträgt vier Jahre: Für das Steuerjahr 2022 kannst du die Erklärung noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeben.

Wann droht eine Nachzahlung statt einer Erstattung?

Eine Nachzahlung entsteht, wenn die festgesetzte Einkommensteuer höher ausfällt als die bereits gezahlte Lohnsteuer.

Häufigste Ursache ist die Steuerklassenkombination III/V bei Ehepaaren: Der Partner in Klasse V zahlt unterjährig zu wenig Lohnsteuer, weil Klasse III einen überproportional hohen Anteil der Freibeträge beansprucht.

Weitere typische Auslöser sind Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag, auf die unterjährig keine Lohnsteuer entfällt.

Auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld erhöhen durch den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf die übrigen Einkünfte.

Schließlich kann eine Nachzahlung drohen, wenn zu hohe Freibeträge in den ELStAM eingetragen waren, die sich bei der Veranlagung nicht bestätigen.

Wer eine Nachzahlung vermutet, kann mit diesem Rechner vorab prüfen, ob die voraussichtliche Steuer die bereits gezahlte Lohnsteuer übersteigt.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Neben den Werbungskosten senken Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag liegt bei 36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung) und ist im Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt.

Darüber hinaus zählen unter anderem Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, gezahlte Kirchensteuer sowie Spenden an gemeinnützige Organisationen.

Die Altersvorsorgebeiträge — Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Basisrentenbeiträge — werden seit 2023 vollständig als Sonderausgaben anerkannt.

Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG umfassen Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen und die übliche Lebensführung überschreiten: vor allem Krankheitskosten (Arztkosten, Brillen, Zahnersatz, Medikamente), Kosten für Pflege oder Behinderung und in bestimmten Fällen Unterhaltszahlungen.

Steuerlich wirksam werden sie erst oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl abhängt.

Bei einem Ledigen ohne Kinder mit 40.000 Euro Einkünften liegt sie bei rund 2.400 Euro — erst darüber mindert jeder Euro die Steuer.

Im Rechner wirken diese Posten auf der Veranlagungsseite: Je höher die Summe aus Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, desto niedriger die festgesetzte Einkommensteuer und desto größer die Erstattung gegenüber der einbehaltenen Lohnsteuer.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Eltern profitieren in der Steuererklärung entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag — nie von beidem gleichzeitig.

Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch: Es vergleicht die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag mit dem bereits ausgezahlten Kindergeld und gewährt den höheren Vorteil.

Im Rechner gibst du die Zahl der Kinder ein, und der Kinderfreibetrag fließt in die Veranlagungsseite ein.

Der Kinderfreibetrag beträgt 2026 insgesamt 9.756 Euro pro Kind — zusammengesetzt aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum (6.828 Euro) und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA, 2.928 Euro).

Bei Zusammenveranlagung wirkt der volle Betrag; bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte zu.

Die Steuerersparnis aus dem Freibetrag hängt vom Grenzsteuersatz ab: Bei 42 Prozent Spitzensteuersatz spart der Freibetrag rund 4.098 Euro Einkommensteuer pro Kind und Jahr, was das Kindergeld von 259 Euro monatlich (3.108 Euro jährlich) deutlich übersteigt.

Für Allein- oder Normalverdiener mit niedrigerem Grenzsteuersatz fällt die Günstigerprüfung häufig zugunsten des Kindergeldes aus — der Kinderfreibetrag bringt dann keine zusätzliche Erstattung.

Der Rechner zeigt, welche Variante in deiner Konstellation günstiger ist.

Der Kinderfreibetrag folgt § 32 Abs. 6 EStG; die kindbedingte Minderung von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach § 51a EStG wirkt zusätzlich, ist im Rechner aber nicht abgebildet.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG unterscheidet sich grundlegend von Werbungskosten und Sonderausgaben: Sie mindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der festgesetzten Steuer abgezogen. Der Rechner berücksichtigt zwei Kategorien.

Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt — etwa Renovierung, Sanitärarbeiten oder Gartengestaltung — gewährt das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr.

Das entspricht einem anrechenbaren Rechnungsbetrag von bis zu 6.000 Euro. Materialkosten zählen nicht; auf der Rechnung müssen Arbeits- und Materialanteil getrennt ausgewiesen sein, und die Zahlung muss unbar erfolgen.

Für haushaltsnahe Dienstleistungen — darunter Reinigung, Gartenpflege, Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen im Haushalt — beträgt die Ermäßigung ebenfalls 20 Prozent, jedoch mit einem Höchstbetrag von 4.000 Euro (anrechenbarer Rechnungsbetrag bis 20.000 Euro).

Beide Ermäßigungen wirken im Rechner auf der Veranlagungsseite und senken die Einkommensteuer direkt, was die Erstattung um den vollen Betrag erhöht — anders als ein Abzug vom Einkommen, dessen Wirkung vom Grenzsteuersatz abhängt.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Steuererstattungs-Rechner liefert eine Schätzung, keine verbindliche Steuerberechnung.

Er arbeitet mit einem vereinfachten Modell und bildet mehrere Positionen nicht ab: Die Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug — die den Arbeitgeber-Einbehalt in der Praxis senkt — bleibt ebenso unberücksichtigt wie der Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld), Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags und weitere Einkünfte außerhalb des Arbeitslohns.

Vereinfacht sind außerdem die Steuerklassen: Der Rechner nähert die Lohnsteuer über den Einkommensteuertarif an, bildet aber nicht den vollständigen amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums nach.

Bei Ehepaaren mit der Kombination III/V kann die tatsächliche Erstattung oder Nachzahlung daher spürbar abweichen. Für eine verbindliche Berechnung eignet sich ELSTER, die offizielle Plattform der Finanzverwaltung, oder eine Steuerberatung.

Der Rechner dient als erster Anhaltspunkt, um den Aufwand einer Steuererklärung gegen die erwartbare Erstattung abzuwägen — nicht als Ersatz für den Steuerbescheid.

Selbstständige, die ihre KV- und PV-Beiträge als Sonderausgaben geltend machen, ermitteln die Beitragshöhe mit dem Krankenversicherung-Rechner für Selbstständige.

Wer per Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, senkt damit das zu versteuernde Einkommen — den Nettoeffekt zeigt der bAV-Rechner. Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Voraussichtliche Erstattung 7.398,92 € | Steuer gezahlt 10.363,72 € | Steuer festgesetzt 2.964,80 € | monatlich 616,58 €

Familie mit 2 Kindern, Steuerklasse III, NRW

Jahresbruttoeinkommen
65.000 €
Steuerklasse
3
Bundesland
NW
Kirchensteuerpflichtig
ja

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Voraussichtliche Erstattung 1.859 € | Steuer gezahlt 11.896 € | Steuer festgesetzt 10.037 € | Steuerermäßigung § 35a: 1.400 €

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe DL nach § 35a EStG

Jahresbruttoeinkommen
55.000 €
Steuerklasse
1
Bundesland
HE
Kirchensteuerpflichtig
nein

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Voraussichtliche Erstattung 5.927,42 € | Steuer gezahlt 7.435,98 € | Steuer festgesetzt 1.508,56 € | monatlich 493,95 €

Hohe Werbungskosten, Steuerklasse IV, Berlin, 1 Kind

Jahresbruttoeinkommen
40.000 €
Steuerklasse
4
Bundesland
BE
Kirchensteuerpflichtig
ja

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Berechnungen erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Finanzberatung, Anlageempfehlung oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Ihre Bank. Ergebnisse sind stets mit aktuellen Vertrags- und Produktdaten abzugleichen.

Quelle: § 32a EStG, Einkommensteuertarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €, Kinderfreibetrag 9.756 €, WK-Pauschbetrag 1.230 €, § 35a Abs. 2–3 EStG

Stand: 2026-09-03

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
03. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Steuern
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Steuererstattung-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/steuererstattung-berechnen

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Steuererstattung-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/steuern/steuererstattung-berechnen

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.