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Elternzeit-Rechner 2026: Fristen, Anmeldung und Kündigungsschutz berechnen

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Kurzantwort

Elternzeit: Jeder Elternteil hat nach Par. 15 BEEG Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Bis zu 24 Monate können auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden. Elternzeit ist NICHT Elterngeld - die Geldleistung berechnet der Elterngeld-Rechner.

Elternzeit-Fristen berechnen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz

Autor: Rechner-Portal RedaktionGeprüft: Rechner-Portal Redaktion (September 2026)

Überblick

Was ist Elternzeit nach dem BEEG?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Bei zwoelf Monaten Elternzeit ab dem 1. August 2026 nach einer Geburt am 1.

Juni 2026 muss die Mutter die Elternzeit spaetestens am 13. Juni 2026 schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Der Kuendigungsschutz beginnt ab demselben Tag, also acht Wochen vor dem geplanten Beginn.

Von den 36 Monaten Gesamtanspruch verbleiben 24 Monate, die auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag uebertragen werden koennen. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes.

Der Anspruch ist in den Paragraphen 15 bis 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt und gilt fuer jeden Elternteil unabhaengig voneinander. Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind.

Wichtig: Elternzeit ist nicht Elterngeld. Die Elternzeit regelt die arbeitsrechtliche Freistellung, das Elterngeld die finanzielle Leistung waehrend dieser Zeit. Drei zentrale Fristen bestimmen die Planung.

Erstens die Anmeldefrist: sieben Wochen vor Beginn fuer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag, 13 Wochen fuer die Zeit danach. Zweitens der Kuendigungsschutz: er beginnt ab der Anmeldung, fruehestens acht beziehungsweise 14 Wochen vor dem Beginn.

Drittens die Uebertragbarkeit: Bis zu 24 der 36 Monate koennen auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschoben werden.

Bei der Mutter wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt (acht Wochen, bei Fruehgeburten oder Mehrlingen zwoelf Wochen nach Paragraph 3 Absatz 2 MuSchG) auf die 36 Monate angerechnet.

Der Rechner beruecksichtigt diese Anrechnung und zeigt alle relevanten Termine auf einen Blick.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst das Geburtsdatum des Kindes (oder den errechneten Entbindungstermin), den Elternteil (Mutter oder Vater), die gewuenschte Dauer in Monaten, den geplanten Beginn, die Mutterschutzfrist und die geplanten Teilzeitstunden ein. Das Geburtsdatum ist die Grundlage fuer alle Fristberechnungen: Daraus ergeben sich der dritte und achte Geburtstag als Stichtage fuer die Anmeldefrist und die Uebertragbarkeit.

Beim Elternteil unterscheidet der Rechner zwischen Mutter und Vater, weil nur bei der Mutter die Mutterschutzfrist angerechnet wird. Die gewuenschte Dauer reicht von 1 bis 36 Monate.

Der geplante Beginn bestimmt, welche Anmeldefrist gilt: Liegt er vor dem dritten Geburtstag, betraegt die Frist sieben Wochen, danach 13 Wochen.

Fuer die Mutterschutzfrist waehle acht Wochen im Regelfall, zwoelf Wochen bei Fruehgeburt, Mehrlingen oder Feststellung einer Behinderung, oder null fuer den Vater. Bei der Teilzeit trage die geplanten Wochenstunden ein.

Der zulaessige Bereich liegt nach Paragraph 15 Absatz 7 BEEG zwischen 15 und 32 Stunden. Null bedeutet vollstaendige Freistellung.

Plane den Beginn so, dass die Anmeldefrist realistisch einzuhalten ist, und kalkuliere bei der Dauer einen Puffer ein, falls der Wiedereinstieg sich verzoegert.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Fristberechnung folgt den Regeln der Paragraphen 15 bis 18 BEEG. Schritt 1: Aus dem Geburtsdatum ergeben sich der dritte Geburtstag (plus 3 Jahre) und der achte Geburtstag (plus 8 Jahre) als Stichtage.

Elternzeit-Fristen: Anmeldefrist, Kuendigungsschutz und Restanspruch Schritt 2: Das Ende der Elternzeit ergibt sich aus dem gewuenschten Beginn plus der Dauer in Monaten. Schritt 3: Die Anmeldefrist liegt sieben Wochen vor dem Beginn (Elternzeit vor dem 3. Geburtstag) oder 13 Wochen (zwischen 3. und 8.

Geburtstag). Schritt 4: Der Kuendigungsschutz beginnt ab der Anmeldung, fruehestens acht Wochen (vor dem 3. Geburtstag) oder 14 Wochen (danach) vor dem Beginn.

Schritt 5: Bei der Mutter wird die Mutterschutzfrist in Tagen berechnet (Wochen mal 7) und auf den 36-Monats-Anspruch angerechnet.

Schritt 6: Der verbleibende Anspruch ergibt sich aus 36 minus der gewaehlten Dauer, davon sind bis zu 24 Monate auf den Zeitraum ab dem dritten Geburtstag uebertragbar. Ein Rechenbeispiel: Geburt am 1. Juni 2026, Mutter, zwoelf Monate ab 1.

August 2026, acht Wochen Mutterschutz. Dritter Geburtstag: 1. Juni 2029. Beginn liegt davor, also Anmeldefrist: 1. August minus 49 Tage gleich 13. Juni 2026. Kuendigungsschutz: Maximum aus Anmeldefrist (13. Juni) und Beginn minus 56 Tage (6.

Juni) gleich 13. Juni 2026. Ende: 1. August 2027. Verbleibend: 36 minus 12 gleich 24 Monate, alle uebertragbar.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Elternzeit-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie lange dauert die Elternzeit und wie viele Monate stehen mir zu?

Jeder Elternteil hat nach Paragraph 15 Absatz 2 BEEG einen eigenen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind.

Die Ansprueche sind unabhaengig voneinander: Ob und wie lange der andere Elternteil Elternzeit nimmt, hat keinen Einfluss auf den eigenen Anspruch.

Von den 36 Monaten koennen bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes uebertragen werden. Die restlichen zwoelf Monate muessen vor dem dritten Geburtstag genommen werden, sonst verfallen sie.

Ein Rechenbeispiel: Nimmt eine Mutter zwoelf Monate Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz, verbleiben 24 Monate, von denen sie alle 24 spaeter zwischen dem dritten und achten Geburtstag nutzen kann.

Wichtig: Die Mutterschutzfrist nach der Geburt wird bei der Mutter auf die 36 Monate angerechnet, bei acht Wochen sind das 56 Tage, die den verbleibenden Anspruch reduzieren. Der Rechner zeigt den Restanspruch fuer beide Phasen.

Wann muss ich die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?

Die Anmeldefrist richtet sich nach dem Zeitpunkt der Elternzeit. Fuer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag betraegt die Frist sieben Wochen vor dem gewuenschten Beginn nach Paragraph 16 Absatz 1 Satz 1 BEEG.

Fuer Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag sind es 13 Wochen nach Paragraph 16 Absatz 1 Satz 2 BEEG.

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen, eine E-Mail genuegt nicht, da Paragraph 16 Absatz 1 Satz 1 BEEG Schriftform nach Paragraph 126 BGB verlangt.

Ein haeufiger Fehler: Wer die Frist versaeumt, verliert nicht den Anspruch, aber der Beginn verschiebt sich entsprechend nach hinten. Beispiel: Soll die Elternzeit am 1. Oktober beginnen, muss die Anmeldung spaetestens am 13.

August beim Arbeitgeber eingehen (sieben Wochen vorher). Trage dein Wunschdatum in den Rechner ein, um den genauen letzten Anmeldetag zu berechnen.

Ab wann gilt der Kuendigungsschutz waehrend der Elternzeit?

Der besondere Kuendigungsschutz nach Paragraph 18 Absatz 1 BEEG beginnt ab dem Zeitpunkt der Anmeldung, fruehestens jedoch acht Wochen vor dem gewuenschten Beginn der Elternzeit (vor dem dritten Geburtstag) oder 14 Wochen vorher (zwischen dem dritten und achten Geburtstag).

Wer also frueher anmeldet als noetig, erhaelt den Kuendigungsschutz trotzdem erst ab der Acht-Wochen-Grenze. Der Schutz gilt bis zum Ende der Elternzeit und schliesst ordentliche Kuendigungen durch den Arbeitgeber aus.

Nur in besonderen Faellen kann die zustaendige Behoerde eine Kuendigung nach Paragraph 18 Absatz 1 Satz 2 BEEG fuer zulaessig erklaeren. Ein Beispiel: Bei Elternzeit-Beginn am 1. November greift der Schutz ab dem 6.

September (acht Wochen vorher), selbst wenn die Anmeldung schon am 1. August erfolgte. Der Rechner zeigt das exakte Datum fuer den Beginn des Kuendigungsschutzes.

Wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet?

Ja, bei der Mutter wird die Schutzfrist nach der Entbindung nach Paragraph 3 Absatz 2 MuSchG auf die Elternzeit angerechnet (Paragraph 15 Absatz 2 Satz 3 BEEG).

Die regulaere Schutzfrist betraegt acht Wochen, bei Fruehgeburten, Mehrlingsgeburten oder der Feststellung einer Behinderung innerhalb von acht Wochen nach der Geburt verlaengert sie sich auf zwoelf Wochen.

Diese Anrechnung bedeutet: Die acht oder zwoelf Wochen zaehlen zu den 36 Monaten Elternzeit-Anspruch, auch wenn formal noch Mutterschutz und nicht Elternzeit vorliegt.

Fuer den Vater oder den zweiten Elternteil gibt es keine Mutterschutzfrist, der volle 36-Monats-Anspruch steht ungemindert zur Verfuegung.

Ein Rechenbeispiel: Nimmt die Mutter nach acht Wochen Mutterschutz zwoelf Monate Elternzeit, hat sie effektiv etwa 14 Monate Abwesenheit, aber der Elternzeit-Restanspruch betraegt 36 minus 12 = 24 Monate, nicht 36 minus 14.

Kann ich waehrend der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, waehrend der Elternzeit ist Teilzeitarbeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden zulaessig (Paragraph 15 Absatz 7 BEEG, seit September 2021 von 30 auf 32 Stunden angehoben).

Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit besteht nach Paragraph 15 Absatz 7 BEEG gegenueber dem eigenen Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhaeltnis seit mehr als sechs Monaten besteht und der Betrieb mehr als 15 Beschaeftigte hat.

Unter 15 Stunden gilt die Elternzeit weiterhin, aber es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilzeit nach dem BEEG. Ueber 32 Stunden liegt keine Elternzeit-konforme Teilzeit vor, und der Elternzeit-Status koennte gefaehrdet sein.

Ein haeufiger Irrtum: Null Stunden ist kein Teilzeitmodell, sondern vollstaendige Freistellung, die selbstverstaendlich zulaessig ist. Der Rechner prueft die eingegebene Stundenzahl und zeigt an, ob sie im zulaessigen Bereich liegt.

Wie viele Abschnitte darf ich die Elternzeit aufteilen?

Jeder Elternteil kann die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen (Paragraph 16 Absatz 1 Satz 6 BEEG). Eine Verteilung auf mehr als drei Abschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers moeglich.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die drei Abschnitte beziehen sich auf den gesamten Anspruch, also auf die Zeit vor und nach dem dritten Geburtstag zusammen.

Beispiel: Wer zwoelf Monate direkt nach der Geburt, sechs Monate ab dem zweiten Geburtstag und zwoelf Monate ab dem fuenften Geburtstag nimmt, hat drei Abschnitte genutzt. Ein vierter Abschnitt wuerde die Zustimmung des Arbeitgebers erfordern.

Bei Ablehnung koennte der Arbeitgeber den dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen (Paragraph 16 Absatz 1 Satz 7 BEEG).

Der Rechner berechnet jeweils einen Abschnitt, fuer mehrere Abschnitte die Eingaben entsprechend anpassen.

Was passiert, wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird?

Bei einer Fruehgeburt verschiebt sich der Beginn der Elternzeit nicht automatisch. Die Elternzeit beginnt an dem vom Elternteil gewuenschten und angemeldeten Datum, fruehestens mit der Geburt.

Allerdings verlaengert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt bei Fruehgeburten auf zwoelf Wochen nach Paragraph 3 Absatz 2 Satz 2 MuSchG, und die vor der Geburt nicht in Anspruch genommenen Schutzfrist-Tage werden an die Nachfrist angehaengt (Paragraph 3 Absatz 2 Satz 3 MuSchG).

Diese verlaengerte Mutterschutzfrist wird bei der Mutter auf die 36 Monate Elternzeit angerechnet.

Fuer den Vater oder zweiten Elternteil aendert eine Fruehgeburt am Anspruch nichts, nur die Anmeldefrist koennte problematisch werden, wenn die Geburt vor der Sieben-Wochen-Frist liegt.

In diesem Fall kann die Elternzeit auch kurzfristiger angemeldet werden, der Arbeitgeber darf den Beginn allerdings bis zum Ablauf der regulaeren Frist aufschieben.

Unterscheidet sich die Elternzeit von Elterngeld?

Ja, Elternzeit und Elterngeld sind zwei getrennte Ansprueche mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Elternzeit nach Paragraphen 15 bis 18 BEEG ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit, sie kann bis zu 36 Monate dauern und ist an den Arbeitsvertrag gebunden.

Elterngeld nach Paragraphen 1 bis 14 BEEG ist die finanzielle Leistung, die den Einkommenswegfall teilweise kompensiert, und wird maximal 14 Monate als Basiselterngeld oder 28 Monate als Elterngeld Plus gezahlt.

Man kann Elternzeit ohne Elterngeld nehmen, etwa wenn der Anspruch auf Elterngeld bereits ausgeschoepft ist, und man kann unter Umstaenden Elterngeld beziehen, ohne Elternzeit zu nehmen, zum Beispiel bei Selbststaendigen.

Dieser Rechner berechnet ausschliesslich die Elternzeit-Fristen und -Ansprueche. Fuer die Hoehe des Elterngeldes den separaten Elterngeld-Rechner verwenden.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Fuenf Tipps zur Elternzeit-Planung. Erstens: Frueh anmelden.

Die Anmeldefrist von sieben Wochen ist eine Mindestfrist. Eine fruehere Anmeldung schadet nicht, gibt dem Arbeitgeber aber mehr Planungssicherheit und startet den Kuendigungsschutz nicht frueher als acht Wochen vor Beginn.

Taktisch guenstig ist es, genau acht Wochen vorher anzumelden, damit der Kuendigungsschutz sofort greift. Zweitens: Mutterschutz-Anrechnung beachten. Bei der Mutter zaehlen die acht oder zwoelf Wochen Mutterschutzfrist mit.

Wer direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, startet nicht bei 36 Monaten, sondern bei rund 34 (nach acht Wochen) oder 33 Monaten (nach zwoelf Wochen). Drittens: Abschnitte sparsam einsetzen.

Maximal drei Abschnitte sind ohne Zustimmung des Arbeitgebers moeglich. Plane groessere Bloecke statt vieler kurzer Phasen. Viertens: Teilzeit frueh klaeren.

Der Anspruch auf 15 bis 32 Wochenstunden nach Paragraph 15 Absatz 7 BEEG gilt nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschaeftigten und bei einer Betriebszugehoerigkeit von mehr als sechs Monaten.

Klaere die Teilzeit vor der Anmeldung mit dem Arbeitgeber, nicht erst waehrend der Elternzeit. Fuenftens: Elterngeld parallel planen. Elterngeld Plus laeuft bis zu 28 Monate und kann mit Teilzeit kombiniert werden.

Plane Elternzeit und Elterngeld-Bezug zusammen, um Einkommensluecken zu vermeiden. Der Kindergeld-Rechner zeigt die zusaetzliche monatliche Leistung.

Wann lohnt sich eine Uebertragung? Wer plant, spaeter fuer die Einschulung oder einen Schulwechsel erneut freizunehmen, sollte Monate gezielt aufsparen.

Bis zu 24 Monate koennen ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum ab dem dritten Geburtstag uebertragen werden.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine Softwareentwicklerin bekommt am 1. Juni 2026 ihr erstes Kind. Sie plant zwoelf Monate Elternzeit ab dem 1. August 2026, direkt nach dem achtwoeochigen Mutterschutz. Ihr Partner moechte zwei Monate ab der Geburt nehmen.

Die Mutter: Elternzeit 1. August 2026 bis 1. August 2027 (365 Tage). Anmeldefrist: 13. Juni 2026 (sieben Wochen vor Beginn). Kuendigungsschutz: ab 13. Juni 2026. Mutterschutz angerechnet: 56 Tage.

Verbleibend: 24 Monate, alle uebertragbar auf den Zeitraum ab dem 1. Juni 2029. Sie plant, ab Januar 2027 in Teilzeit mit 25 Wochenstunden zurueckzukehren, was im zulaessigen Bereich von 15 bis 32 Stunden liegt. Der Vater: Elternzeit 1.

Juni 2026 bis 1. August 2026 (61 Tage). Anmeldefrist: 13. April 2026 (sieben Wochen vor Geburt). Kuendigungsschutz: ab 6. April 2026 (acht Wochen vor Beginn). Verbleibend: 34 Monate, davon 24 uebertragbar.

Er erhaelt waehrend der zwei Monate Elterngeld, das 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens betraegt.

Spaeterfolg: Wenn die Mutter mit sechs Jahren (Juni 2032) erneut sechs Monate fuer die Einschulung nehmen moechte, hat sie noch 24 uebertragbare Monate, wovon sie sechs nutzt.

Die Anmeldefrist betraegt dann 13 Wochen (weil nach dem dritten Geburtstag), der Kuendigungsfristenrechner hilft bei der Planung des Wiedereinstiegs.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Sechs haeufige Fehler bei der Elternzeit. Erstens: Elternzeit und Elterngeld verwechseln.

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung (bis zu 36 Monate), Elterngeld die finanzielle Leistung (maximal 14 Basiselterngeld-Monate oder 28 Elterngeld-Plus-Monate). Man kann Elternzeit ohne Elterngeld nehmen und umgekehrt.

Zweitens: Anmeldefrist versaeumen. Wer die sieben oder 13 Wochen nicht einhaelt, verliert nicht den Anspruch, aber der Beginn verschiebt sich entsprechend.

Der Arbeitgeber muss die verspaetete Anmeldung akzeptieren, kann den Beginn aber auf den Ablauf der regulaeren Frist verschieben. Drittens: Nur muendlich oder per E-Mail anmelden.

Paragraph 16 Absatz 1 Satz 1 BEEG verlangt Schriftform nach Paragraph 126 BGB, also eine eigenhaendige Unterschrift auf Papier. Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Fax genuegen nicht. Viertens: Mutterschutz-Anrechnung vergessen.

Muetter, die alle 36 Monate nach dem Mutterschutz planen, ueberschreiten den Anspruch um die Dauer der Schutzfrist. Der Rechner beruecksichtigt die Anrechnung automatisch. Fuenftens: Mehr als drei Abschnitte ohne Absprache planen.

Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag aus dringenden betrieblichen Gruenden ablehnen, und einen vierten Abschnitt muss er nur mit Zustimmung akzeptieren. Sechstens: Teilzeitstunden falsch waehlen.

Unter 15 oder ueber 32 Wochenstunden liegt kein zulaessiges Elternzeit-Teilzeitmodell vor. Die Folge: Der Arbeitgeber kann die Teilzeit ablehnen, und bei mehr als 32 Stunden koennte die Elternzeit gefaehrdet sein.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Elternzeit-Rechner berechnet Anmeldefrist, Kuendigungsschutz, Beginn und Ende der Elternzeit sowie den verbleibenden Anspruch nach Paragraphen 15 bis 18 BEEG. Im Standardbeispiel ergibt sich fuer eine Mutter mit Geburt am 1.

Juni 2026 und zwoelf Monaten Elternzeit ab 1. August 2026 eine Anmeldefrist bis zum 13. Juni 2026 und ein Kuendigungsschutz ab demselben Tag. 56 Tage Mutterschutzfrist werden angerechnet, 24 Monate verbleiben uebertragbar.

Elternzeit ist nicht Elterngeld: Die finanzielle Leistung berechnet der Elterngeld-Rechner. Die gesetzlichen Schutzfristen und das Mutterschaftsgeld waehrend des Mutterschutzes berechnet der Mutterschutzrechner.

Fuer die Hoehe des Kindergelds und eines moeglichen Kinderzuschlags separate Rechner verwenden. Massgeblich ist das BEEG in der jeweils geltenden Fassung. Disclaimer: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte und keine Rechtsberatung.

Massgeblich sind das BEEG und der individuelle Arbeitsvertrag. Die Anmeldung der Elternzeit muss schriftlich erfolgen (Paragraph 126 BGB), der Rechner ersetzt keine Beratung durch einen Fachanwalt oder die zustaendige Elterngeldstelle.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Elternzeit 01.06.2026 bis 01.08.2026, Anmeldefrist 13.04.2026, 34 Monate verbleibend

Vater: 2 Monate direkt nach Geburt

geburtsdatumKind
2026-06-01
elternteil
Vater / zweiter Elternteil
gewuenschteDauerMonate
2
gewuenschterBeginn
2026-06-01

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Elternzeit 01.08.2026 bis 01.08.2029, Anspruch ausgeschoepft, 56 Tage Mutterschutz angerechnet

Mutter: 36 Monate vollstaendig ausschoepfen

geburtsdatumKind
2026-06-01
elternteil
Mutter
gewuenschteDauerMonate
36
gewuenschterBeginn
2026-08-01

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Teilzeit zulaessig (15-32 h/Woche), Elternzeit 01.08.2026 bis 01.08.2027

Mutter: Teilzeit 25 Stunden waehrend Elternzeit

geburtsdatumKind
2026-06-01
elternteil
Mutter
gewuenschteDauerMonate
12
gewuenschterBeginn
2026-08-01

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte. Die tatsächlichen Fristen ergeben sich aus dem BEEG und dem Arbeitsvertrag. Keine Rechtsberatung.

Quelle: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) §§ 15-18, Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 3

Stand: 2026-09-03

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Rechner-Portal Redaktion
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
03. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
BEEG Par. 15-18: 36 Monate Anspruch, 24 Monate übertragbar, Anmeldefrist 7/13 Wochen, Kündigungsschutz ab 8/14 Wochen vor Beginn
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Elternzeit-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/elternzeit-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Elternzeit-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/elternzeit-rechner

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