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Elternzeit-Rechner 2026: Fristen, Anmeldung und Kündigungsschutz berechnen

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Elternteil
Monate
Mutterschutzfrist nach Geburt
h/Woche
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Kurzantwort

Elternzeit: Jeder Elternteil hat nach Par. 15 BEEG Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Bis zu 24 Monate können auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden. Elternzeit ist NICHT Elterngeld - die Geldleistung berechnet der Elterngeld-Rechner.

Elternzeit-Fristen berechnen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz

Autor: Rechner-Portal RedaktionGeprüft: Rechner-Portal Redaktion (Oktober 2026)

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

3 Annahmen und 3 Grenzen

Annahmen

  • Ein Elternteil, ein Abschnitt (Mehrfach-Abschnitte separat berechnen)
  • Mutterschutzfrist wird vollständig auf die 36 Monate angerechnet
  • Keine Sonderfälle wie Adoption oder Verlängerung bei Behinderung

Grenzen

  • Berechnet nur einen Elternzeit-Abschnitt, nicht mehrere gleichzeitig
  • Kein Elterngeld - dafür den Elterngeld-Rechner verwenden
  • Keine Prüfung der Arbeitgebergröße für den Teilzeitanspruch

Stand der Prüfung: Anrechnung der Mutterschutzwochen auf die 36 Monate Elternzeit am 02.10.2026 im Rechenweg korrigiert.

Überblick

Was ist Elternzeit nach dem BEEG?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Bei zwölf Monaten Elternzeit ab dem 1. August 2026 nach einer Geburt am 1.

Juni 2026 muss die Mutter die Elternzeit spätestens am 13. Juni 2026 schriftlich beim Arbeitgeber anmelden. Der Kündigungsschutz beginnt ab demselben Tag, also acht Wochen vor dem geplanten Beginn.

Von den 36 Monaten Gesamtanspruch sind nach den zwölf genommenen Monaten plus den acht angerechneten Mutterschutzwochen rund 14 Monate verbraucht; es verbleiben 22 Monate, die auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen werden können.

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes. Der Anspruch ist in den Paragraphen 15 bis 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt und gilt für jeden Elternteil unabhängig voneinander.

Jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind. Wichtig: Elternzeit ist nicht Elterngeld. Die Elternzeit regelt die arbeitsrechtliche Freistellung, das Elterngeld die finanzielle Leistung während dieser Zeit.

Drei zentrale Fristen bestimmen die Planung. Erstens die Anmeldefrist: sieben Wochen vor Beginn für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag, 13 Wochen für die Zeit danach.

Zweitens der Kündigungsschutz: er beginnt ab der Anmeldung, frühestens acht beziehungsweise 14 Wochen vor dem Beginn.

Drittens die Übertragbarkeit: Bis zu 24 der 36 Monate können auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag verschoben werden.

Bei der Mutter wird die Mutterschutzfrist nach der Geburt (acht Wochen, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach Paragraph 3 Absatz 2 MuSchG) auf die 36 Monate angerechnet.

Der Rechner berücksichtigt diese Anrechnung und zeigt alle relevanten Termine auf einen Blick.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst das Geburtsdatum des Kindes (oder den errechneten Entbindungstermin), den Elternteil (Mutter oder Vater), die gewünschte Dauer in Monaten, den geplanten Beginn, die Mutterschutzfrist und die geplanten Teilzeitstunden ein. Das Geburtsdatum ist die Grundlage für alle Fristberechnungen: Daraus ergeben sich der dritte und achte Geburtstag als Stichtage für die Anmeldefrist und die Übertragbarkeit.

Beim Elternteil unterscheidet der Rechner zwischen Mutter und Vater, weil nur bei der Mutter die Mutterschutzfrist angerechnet wird. Die gewünschte Dauer reicht von 1 bis 36 Monate.

Der geplante Beginn bestimmt, welche Anmeldefrist gilt: Liegt er vor dem dritten Geburtstag, beträgt die Frist sieben Wochen, danach 13 Wochen.

Für die Mutterschutzfrist wähle acht Wochen im Regelfall, zwölf Wochen bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Feststellung einer Behinderung, oder null für den Vater. Bei der Teilzeit trage die geplanten Wochenstunden ein.

Der zulässige Bereich liegt nach Paragraph 15 Absatz 7 BEEG zwischen 15 und 32 Stunden. Null bedeutet vollständige Freistellung.

Plane den Beginn so, dass die Anmeldefrist realistisch einzuhalten ist, und kalkuliere bei der Dauer einen Puffer ein, falls der Wiedereinstieg sich verzögert.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Fristberechnung folgt den Regeln der Paragraphen 15 bis 18 BEEG. Schritt 1: Aus dem Geburtsdatum ergeben sich der dritte Geburtstag (plus 3 Jahre) und der achte Geburtstag (plus 8 Jahre) als Stichtage.

Elternzeit-Fristen: Anmeldefrist, Kündigungsschutz und Restanspruch Schritt 2: Das Ende der Elternzeit ergibt sich aus dem gewünschten Beginn plus der Dauer in Monaten. Schritt 3: Die Anmeldefrist liegt sieben Wochen vor dem Beginn (Elternzeit vor dem 3. Geburtstag) oder 13 Wochen (zwischen 3. und 8. Geburtstag).

Schritt 4: Der Kündigungsschutz beginnt ab der Anmeldung, frühestens acht Wochen (vor dem 3. Geburtstag) oder 14 Wochen (danach) vor dem Beginn.

Schritt 5: Bei der Mutter wird die Mutterschutzfrist in Tagen berechnet (Wochen mal 7) und nach Paragraf 15 Absatz 2 Satz 3 BEEG auf den 36-Monats-Anspruch angerechnet, umgerechnet in Monate (Wochen geteilt durch 4,345).

Schritt 6: Der verbleibende Anspruch ergibt sich aus 36 minus der gewählten Dauer minus der angerechneten Mutterschutz-Monate, davon sind bis zu 24 Monate auf den Zeitraum ab dem dritten Geburtstag übertragbar. Ein Rechenbeispiel: Geburt am 1.

Juni 2026, Mutter, zwölf Monate ab 1. August 2026, acht Wochen Mutterschutz. Dritter Geburtstag: 1. Juni 2029. Beginn liegt davor, also Anmeldefrist: 1. August minus 49 Tage gleich 13. Juni 2026. Kündigungsschutz: Maximum aus Anmeldefrist (13.

Juni) und Beginn minus 56 Tage (6. Juni) gleich 13. Juni 2026. Ende: 1. August 2027. Acht Wochen Mutterschutz entsprechen rund 1,8 Monaten (56 Tage geteilt durch 30,44).

Verbleibend: 36 minus 12 minus 1,8 gleich rund 22,2, gerundet 22 Monate, alle übertragbar.

Nachschlagen

Elternzeit: Fristen und Höchstwerte im Überblick

Wie lange dauert Elternzeit, wie viel ist übertragbar und wie frühzeitig muss ich sie anmelden? Diese Tabelle fasst die festen gesetzlichen Eckwerte der Elternzeit nach den Paragraphen 15, 16 und 18 BEEG sowie Paragraf 3 MuSchG zusammen, unabhängig von deinen individuellen Eingaben.

Feste Eckwerte der Elternzeit nach BEEG und MuSchG
EckwertVor dem 3. GeburtstagZwischen 3. und 8. GeburtstagRechtsgrundlage
Höchstdauer je Elternteil36 Monate insgesamt (über beide Zeiträume)siehe linksParagraf 15 Absatz 2 Satz 1 BEEG
Übertragbarer Anteil—bis zu 24 der 36 MonateParagraf 15 Absatz 2 Satz 2 BEEG
Anmeldefrist beim Arbeitgeber7 Wochen vor Beginn13 Wochen vor BeginnParagraf 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 BEEG
Frühester Beginn Kündigungsschutz8 Wochen vor dem angemeldeten Beginn14 Wochen vor dem angemeldeten BeginnParagraf 18 Absatz 1 BEEG
Zulässige Teilzeit während Elternzeit15 bis 32 Stunden/Woche15 bis 32 Stunden/WocheParagraf 15 Absatz 7 BEEG
Maximale Anzahl Zeitabschnitte (ohne Arbeitgeber-Zustimmung)3 Abschnitte insgesamt (beide Zeiträume zusammen)siehe linksParagraf 16 Absatz 1 Satz 6 BEEG
Mutterschutzfrist nach der Geburt (nur Mutter, wird angerechnet)8 Wochen (Regelfall)12 Wochen (Frühgeburt, Mehrlinge, Behinderung)Paragraf 3 Absatz 2 MuSchG i. V. m. Paragraf 15 Absatz 2 Satz 3 BEEG

Die Mutterschutzfrist nach der Geburt zählt bei der Mutter zu den 36 Monaten dazu (Paragraf 15 Absatz 2 Satz 3 BEEG): Wer direkt nach 8 Wochen Mutterschutz in Elternzeit geht, startet rechnerisch bei rund 34 statt 36 Monaten Restanspruch. Für den Vater oder zweiten Elternteil gibt es keine Mutterschutz-Anrechnung, der volle 36-Monats-Anspruch steht ungemindert zur Verfügung. Der Teilzeitanspruch nach Paragraf 15 Absatz 7 BEEG gilt nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich ist das BEEG in der jeweils geltenden Fassung.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Elternzeit-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie lange dauert Elternzeit und wie viele Monate stehen mir zu?

Jeder Elternteil hat nach Paragraf 15 Absatz 2 BEEG einen eigenen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind.

Die Ansprüche beider Eltern sind unabhängig voneinander; ob und wie lange der andere Elternteil Elternzeit nimmt, ändert nichts am eigenen Anspruch.

Von den 36 Monaten können bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag übertragen werden, die restlichen mindestens zwölf Monate müssen vor dem dritten Geburtstag genommen werden, sonst verfallen sie ersatzlos.

Bei der Mutter zählt die Mutterschutzfrist nach der Geburt mit: Nimmt sie zwölf Monate Elternzeit direkt nach acht Wochen Mutterschutz, sind davon rund 13,8 Monate (12 plus 1,8) der 36 Monate verbraucht, es bleiben 22 Monate übertragbar.

Beim Vater oder zweiten Elternteil ohne Mutterschutz-Anrechnung verbleiben nach zwölf genommenen Monaten dagegen 24 Monate. Der Rechner zeigt den exakten Restanspruch für deine Eingaben.

Wann muss ich die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?

Die Anmeldefrist richtet sich nach dem Zeitpunkt der geplanten Elternzeit.

Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Frist sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn (Paragraf 16 Absatz 1 Satz 1 BEEG), für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag sind es 13 Wochen (Paragraf 16 Absatz 1 Satz 2 BEEG).

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen; eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht genügt nicht, weil Paragraf 16 Absatz 1 Satz 1 BEEG die Schriftform nach Paragraf 126 BGB verlangt, also eine eigenhändige Unterschrift auf Papier.

Soll die Elternzeit zum Beispiel am 1. August 2026 beginnen, muss die Anmeldung spätestens am 13. Juni 2026 beim Arbeitgeber eingehen, wie der Rechner für dieses Datum errechnet.

Wer die Frist versäumt, verliert den Anspruch nicht, aber der frühestmögliche Beginn verschiebt sich entsprechend nach hinten. Bei der Anmeldung für den Zeitraum vor dem dritten Geburtstag müssen Beginn und Ende verbindlich festgelegt werden.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz während der Elternzeit?

Der besondere Kündigungsschutz nach Paragraf 18 Absatz 1 BEEG beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor dem geplanten Beginn (vor dem dritten Geburtstag) beziehungsweise 14 Wochen vorher (zwischen drittem und achtem Geburtstag).

Meldest du also früwher an als nötig, greift der Schutz trotzdem erst ab dieser Acht- beziehungsweise 14-Wochen-Grenze, nicht schon ab dem Anmeldedatum selbst. Bei einem Elternzeit-Beginn am 1. August 2026 beginnt der Kündigungsschutz am 13.

Juni 2026, weil die Anmeldefrist von sieben Wochen in diesem Fall später liegt als die Acht-Wochen-Grenze zum Kündigungsschutz (6. Juni) - maßgeblich ist das spätere der beiden Daten.

Der Schutz gilt bis zum Ende der Elternzeit und schließt ordentliche Arbeitgeberkündigungen aus; eine außerordentliche Kündigung bleibt nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Landesbehörde möglich.

Der Rechner berechnet das exakte Datum für deine Eingaben automatisch.

Wird die Mutterschutzfrist auf die Elternzeit angerechnet?

Ja: Bei der Mutter wird die Schutzfrist nach der Entbindung nach Paragraf 3 Absatz 2 MuSchG auf die 36 Monate Elternzeit angerechnet (Paragraf 15 Absatz 2 Satz 3 BEEG).

Die reguläre Schutzfrist beträgt acht Wochen (56 Tage, rund 1,8 Monate), bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einer innerhalb von acht Wochen festgestellten Behinderung des Kindes verlängert sie sich auf zwölf Wochen (84 Tage, rund 2,8 Monate).

Das bedeutet konkret: Nimmt eine Mutter nach acht Wochen Mutterschutz zwölf Monate Elternzeit, sind nicht nur die zwölf Monate, sondern zusätzlich die 1,8 Monate Mutterschutz von den 36 Monaten abgezogen - es verbleiben rund 22 Monate, nicht 24.

Bei zwölf Wochen Mutterschutz und sonst gleichen Werten bleiben entsprechend rund 21 Monate. Für den Vater oder zweiten Elternteil gibt es keine eigene Mutterschutzfrist, sodass ihm der volle 36-Monats-Anspruch ungemindert zur Verfügung steht.

Der Rechner berücksichtigt diese Anrechnung automatisch in den Feldern 'Verbleibende Monate' und 'Übertragbar'.

Kann ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja, während der Elternzeit ist eine Teilzeitarbeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden zulässig (Paragraf 15 Absatz 7 BEEG, die Obergrenze wurde im September 2021 von 30 auf 32 Stunden angehoben).

Einen Rechtsanspruch auf diese Verringerung der Arbeitszeit hast du gegenüber dem eigenen Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat.

Unter 15 Wochenstunden bleibt die Elternzeit zwar bestehen, es gibt dafür aber keinen gesetzlichen Teilzeitanspruch nach dem BEEG; über 32 Wochenstunden liegt keine elternzeitkonforme Teilzeit mehr vor.

Die Teilzeit kann auch bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständig ausgeübt werden, braucht dann aber die Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers (Paragraf 15 Absatz 4 BEEG).

Der Rechner prüft deine eingetragenen Wochenstunden automatisch und zeigt an, ob sie im zulässigen Korridor liegen; bei 10 Stunden etwa meldet er 'Nicht zulässig', bei 25 Stunden 'Zulässig'.

In wie viele Abschnitte darf ich die Elternzeit aufteilen?

Jeder Elternteil kann seine Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen (Paragraf 16 Absatz 1 Satz 6 BEEG); ein vierter Abschnitt braucht die Zustimmung des Arbeitgebers.

Die drei Abschnitte beziehen sich auf den gesamten Anspruch, also auf die Zeit vor und nach dem dritten Geburtstag zusammen, nicht auf jeden Zeitraum einzeln.

Ein Beispiel: Wer zwölf Monate direkt nach der Geburt, sechs Monate ab dem zweiten Geburtstag und zwölf Monate ab dem fünften Geburtstag nimmt, hat bereits alle drei Abschnitte genutzt; ein weiterer Block erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers, der ihn aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen kann, wenn er in den Zeitraum nach dem dritten Geburtstag fällt (Paragraf 16 Absatz 1 Satz 7 BEEG).

Die Mutterschutzfrist zählt nicht als eigener Abschnitt, obwohl sie auf die 36 Monate angerechnet wird. Der Rechner berechnet jeweils einen einzelnen Abschnitt; für mehrere Abschnitte musst du Beginn und Dauer für jeden Abschnitt separat eintragen.

Wer bezahlt die Elternzeit, und wird sie von Elterngeld unterschieden?

Elternzeit selbst ist unbezahlt: Der Arbeitgeber zahlt während der Freistellung kein Gehalt, und die 36 Monate Elternzeit sind nicht automatisch mit 36 Monaten Geldleistung gleichzusetzen.

Die finanzielle Unterstützung kommt über das Elterngeld, eine eigene Leistung nach den Paragraphen 1 bis 14 BEEG, die unabhängig von der Elternzeit beantragt wird: Das Basiselterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt (bei bestimmten Partnerschaftsbonus-Konstellationen länger), Elterngeld Plus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate.

Wer alle 36 Monate Elternzeit nimmt, hat also für die restlichen Monate ohne Elterngeld entweder eigenes Einkommen aus einer erlaubten Teilzeittätigkeit, Rücklagen oder andere Leistungen wie Kindergeld einzuplanen.

Elternzeit und Elterngeld lassen sich auch unabhängig voneinander nutzen: Elternzeit ohne Elterngeld ist möglich, wenn der Anspruch bereits ausgeschöpft ist, und umgekehrt können etwa Selbstständige unter Umständen Elterngeld beziehen, ohne förmlich Elternzeit zu nehmen.

Dieser Rechner berechnet ausschließlich die Elternzeit-Fristen; die Höhe des Elterngeldes ermittelt der separate Elterngeld-Rechner.

Wie viel Elternzeit steht Vätern zu, und ab wann können sie sie nehmen?

Väter und zweite Elternteile haben genau denselben Anspruch wie Mütter: bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind, unabhängig vom Anspruch der Mutter (Paragraf 15 Absatz 2 BEEG).

Ein Vater kann die Elternzeit grundsätzlich ab dem Tag der Geburt des Kindes antreten, auch schon während des Mutterschutzes der Mutter, denn für ihn gibt es keine eigene Mutterschutzfrist und damit auch keine Anrechnung darauf.

Die Anmeldefrist beträgt wie bei der Mutter sieben Wochen vor Beginn für Zeiten vor dem dritten Geburtstag; bei einer Geburt vor dem errechneten Termin kann die Anmeldung auch kürzerfristig erfolgen, wenn die reguläre Frist dadurch nicht mehr einzuhalten ist.

Ein häufiges Modell sind zwei Monate Elternzeit direkt nach der Geburt in Kombination mit Elterngeld, weil in dieser Zeit meist beide Partner anspruchsberechtigt sind.

Nimmt ein Vater zwei Monate ab der Geburt, verbleiben ihm von den 36 Monaten noch 34 Monate, davon bis zu 24 für den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragbar - der Rechner zeigt das exakte Restkontingent für deine Eingaben.

Ändert sich die Elternzeit 2027?

Die Elternzeit-Regeln selbst (Dauer von 36 Monaten, Übertragbarkeit, Anmeldefristen, Kündigungsschutz nach den Paragraphen 15 bis 18 BEEG) sind zum Prüfdatum 02.10.2026 nicht Gegenstand eines Gesetzentwurfs; eine Änderung ist nicht bekannt.

Was sich voraussichtlich ändert, ist das Elterngeld, also die Geldleistung während der Elternzeit, nicht die Elternzeit selbst: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das Basiselterngeld für ab dem 1.

November 2027 geborene Kinder von 14 auf 12 Monate zu verkürzen, dabei aber auf drei feste Monate je Elternteil umzustellen (statt bisher zwei) und die Mindest- und Höchstbeträge erstmals seit 2007 anzuheben (Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro, Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro).

Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und kann sich bis zur Verabschiedung noch ändern.

Weil viele Suchanfragen 'Elternzeit' und 'Elterngeld' synonym verwenden, lohnt sich die Unterscheidung: Dieser Rechner berechnet die unbezahlte Freistellung (Elternzeit) und bleibt von der geplanten Elterngeld-Reform unberührt; für die Geldleistung und mögliche Änderungen ab November 2027 ist der Elterngeld-Rechner die richtige Anlaufstelle.

Was gilt bei Frühgeburt, Mehrlingen oder mehreren Kindern gleichzeitig?

Bei einer Frühgeburt verschiebt sich der Beginn der Elternzeit nicht automatisch; sie beginnt weiterhin am gewünschten, angemeldeten Datum, frühestens mit der Geburt.

Die Mutterschutzfrist nach der Geburt verlängert sich bei Frühgeburten aber von acht auf zwölf Wochen (Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 MuSchG), und vor der Geburt nicht genommene Schutzfrist-Tage werden an die Nachfrist angehängt (Paragraf 3 Absatz 2 Satz 3 MuSchG) - diese längere Mutterschutzfrist wird bei der Mutter entsprechend stärker auf die 36 Monate angerechnet als im Regelfall.

Bei Mehrlingsgeburten (Zwillinge, Drillinge) gilt ebenfalls die verlängerte zwölfwöchige Mutterschutzfrist nach der Geburt; der Elternzeit-Anspruch von 36 Monaten besteht nach Paragraf 15 Absatz 1 BEEG aber je Kind, nicht nur einmal pro Geburt - bei Zwillingen stehen also grundsätzlich zwei getrennte 36-Monats-Ansprüch zu, praktisch meist zeitgleich für beide Kinder in Anspruch genommen.

Für den Vater oder zweiten Elternteil ändert eine Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt am 36-Monats-Anspruch nichts, da für ihn keine Mutterschutzfrist angerechnet wird; lediglich die Anmeldefrist kann bei einer sehr frühen Geburt knapp werden.

Der Rechner bildet jeweils ein Kind und einen Elternteil ab; bei Mehrlingen oder mehreren Kindern rechnest du die Abschnitte entsprechend separat durch.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Fünf Tipps zur Elternzeit-Planung. Erstens: Früh anmelden.

Die Anmeldefrist von sieben Wochen ist eine Mindestfrist. Eine frühere Anmeldung schadet nicht, gibt dem Arbeitgeber aber mehr Planungssicherheit und startet den Kündigungsschutz nicht früher als acht Wochen vor Beginn.

Taktisch günstig ist es, genau acht Wochen vorher anzumelden, damit der Kündigungsschutz sofort greift. Zweitens: Mutterschutz-Anrechnung beachten. Bei der Mutter zählen die acht oder zwölf Wochen Mutterschutzfrist mit.

Wer direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, startet nicht bei 36 Monaten, sondern bei rund 34 (nach acht Wochen) oder 33 Monaten (nach zwölf Wochen). Drittens: Abschnitte sparsam einsetzen.

Maximal drei Abschnitte sind ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Plane größere Blöcke statt vieler kurzer Phasen. Viertens: Teilzeit früh klären.

Der Anspruch auf 15 bis 32 Wochenstunden nach Paragraph 15 Absatz 7 BEEG gilt nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten und bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten.

Kläre die Teilzeit vor der Anmeldung mit dem Arbeitgeber, nicht erst während der Elternzeit. Fünftens: Elterngeld parallel planen. Elterngeld Plus läuft bis zu 28 Monate und kann mit Teilzeit kombiniert werden.

Plane Elternzeit und Elterngeld-Bezug zusammen, um Einkommenslücken zu vermeiden. Der Kindergeld-Rechner zeigt die zusätzliche monatliche Leistung.

Wann lohnt sich eine Übertragung? Wer plant, später für die Einschulung oder einen Schulwechsel erneut freizunehmen, sollte Monate gezielt aufsparen.

Bis zu 24 Monate können ohne Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum ab dem dritten Geburtstag übertragen werden.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall: Eine Softwareentwicklerin bekommt am 1. Juni 2026 ihr erstes Kind. Sie plant zwölf Monate Elternzeit ab dem 1. August 2026, direkt nach dem achtwöochigen Mutterschutz. Ihr Partner möchte zwei Monate ab der Geburt nehmen.

Die Mutter: Elternzeit 1. August 2026 bis 1. August 2027 (365 Tage). Anmeldefrist: 13. Juni 2026 (sieben Wochen vor Beginn). Kündigungsschutz: ab 13. Juni 2026. Mutterschutz angerechnet: 56 Tage, das sind rund 1,8 Monate.

Verbleibend: 36 minus 12 genommene Monate minus 1,8 Monate Mutterschutz gleich rund 22 Monate, alle übertragbar auf den Zeitraum ab dem 1. Juni 2029.

Sie plant, ab Januar 2027 in Teilzeit mit 25 Wochenstunden zurückzukehren, was im zulässigen Bereich von 15 bis 32 Stunden liegt. Der Vater: Elternzeit 1. Juni 2026 bis 1. August 2026 (61 Tage). Anmeldefrist: 13.

April 2026 (sieben Wochen vor Geburt). Kündigungsschutz: ab 6. April 2026 (acht Wochen vor Beginn). Verbleibend: 34 Monate (keine Mutterschutz-Anrechnung beim Vater), davon 24 übertragbar.

Er erhält während der zwei Monate Elterngeld, das 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens beträgt.

Späterfolg: Wenn die Mutter mit sechs Jahren (Juni 2032) erneut sechs Monate für die Einschulung nehmen möchte, hat sie noch 22 übertragbare Monate, wovon sie sechs nutzt.

Die Anmeldefrist beträgt dann 13 Wochen (weil nach dem dritten Geburtstag), der Kündigungsfristenrechner hilft bei der Planung des Wiedereinstiegs.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Sechs häufige Fehler bei der Elternzeit. Erstens: Elternzeit und Elterngeld verwechseln.

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung (bis zu 36 Monate), Elterngeld die finanzielle Leistung (maximal 14 Basiselterngeld-Monate oder 28 Elterngeld-Plus-Monate). Man kann Elternzeit ohne Elterngeld nehmen und umgekehrt.

Zweitens: Anmeldefrist versäumen. Wer die sieben oder 13 Wochen nicht einhält, verliert nicht den Anspruch, aber der Beginn verschiebt sich entsprechend.

Der Arbeitgeber muss die verspätete Anmeldung akzeptieren, kann den Beginn aber auf den Ablauf der regulären Frist verschieben. Drittens: Nur mündlich oder per E-Mail anmelden.

Paragraph 16 Absatz 1 Satz 1 BEEG verlangt Schriftform nach Paragraph 126 BGB, also eine eigenhändige Unterschrift auf Papier. Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein Fax genügen nicht. Viertens: Mutterschutz-Anrechnung vergessen.

Mütter, die alle 36 Monate nach dem Mutterschutz planen, überschreiten den Anspruch um die Dauer der Schutzfrist. Der Rechner berücksichtigt die Anrechnung automatisch. Fünftens: Mehr als drei Abschnitte ohne Absprache planen.

Der Arbeitgeber kann den dritten Abschnitt nach dem dritten Geburtstag aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, und einen vierten Abschnitt muss er nur mit Zustimmung akzeptieren. Sechstens: Teilzeitstunden falsch wählen.

Unter 15 oder über 32 Wochenstunden liegt kein zulässiges Elternzeit-Teilzeitmodell vor. Die Folge: Der Arbeitgeber kann die Teilzeit ablehnen, und bei mehr als 32 Stunden könnte die Elternzeit gefährdet sein.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Elternzeit-Rechner berechnet Anmeldefrist, Kündigungsschutz, Beginn und Ende der Elternzeit sowie den verbleibenden Anspruch nach Paragraphen 15 bis 18 BEEG. Im Standardbeispiel ergibt sich für eine Mutter mit Geburt am 1.

Juni 2026 und zwölf Monaten Elternzeit ab 1. August 2026 eine Anmeldefrist bis zum 13. Juni 2026 und ein Kündigungsschutz ab demselben Tag.

56 Tage (rund 1,8 Monate) Mutterschutzfrist werden auf die 36 Monate angerechnet, sodass 22 Monate übertragbar verbleiben. Elternzeit ist nicht Elterngeld: Die finanzielle Leistung berechnet der Elterngeld-Rechner.

Die gesetzlichen Schutzfristen und das Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes berechnet der Mutterschutzrechner. Für die Höhe des Kindergelds und eines möglichen Kinderzuschlags separate Rechner verwenden. Maßgeblich ist das BEEG in der jeweils geltenden Fassung.

Disclaimer: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das BEEG und der individuelle Arbeitsvertrag.

Die Anmeldung der Elternzeit muss schriftlich erfolgen (Paragraph 126 BGB), der Rechner ersetzt keine Beratung durch einen Fachanwalt oder die zuständige Elterngeldstelle.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Elternzeit 01.06.2026 bis 01.08.2026, Anmeldefrist 13.04.2026, 34 Monate verbleibend

Vater: 2 Monate direkt nach Geburt

Geburtsdatum des Kindes
2026-06-01
Elternteil
Vater / zweiter Elternteil
Gewünschte Dauer
2
Gewünschter Beginn
2026-06-01

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Elternzeit 01.08.2026 bis 01.08.2029, Anspruch ausgeschöpft, 56 Tage Mutterschutz angerechnet

Mutter: 36 Monate vollständig ausschöpfen

Geburtsdatum des Kindes
2026-06-01
Elternteil
Mutter
Gewünschte Dauer
36
Gewünschter Beginn
2026-08-01

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Teilzeit zulässig (15-32 h/Woche), Elternzeit 01.08.2026 bis 01.08.2027

Mutter: Teilzeit 25 Stunden während Elternzeit

Geburtsdatum des Kindes
2026-06-01
Elternteil
Mutter
Gewünschte Dauer
12
Gewünschter Beginn
2026-08-01

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte. Die tatsächlichen Fristen ergeben sich aus dem BEEG und dem Arbeitsvertrag. Keine Rechtsberatung.

Quelle: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) §§ 15-18, Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 3

Stand: 2026-10-02

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Verantwortlich
Rechner-Portal Redaktion
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
02. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Sozialleistungen & Familie
Formeln basieren auf
BEEG Par. 15-18: 36 Monate Anspruch, 24 Monate übertragbar, Anmeldefrist 7/13 Wochen, Kündigungsschutz ab 8/14 Wochen vor Beginn
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Elternzeit-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/elternzeit-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Elternzeit-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/sozialleistungen/elternzeit-rechner

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