Überblick
Was ist der Fristenrechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Fristenrechner berechnet gesetzliche Fristen nach den Vorschriften der §§ 187–193 BGB. Er unterscheidet zwischen Ereignisfristen (§ 187 Abs.
1 BGB), bei denen der Tag des Ereignisses nicht mitzählt, und Beginnfristen (§ 187 Abs. 2 BGB), bei denen der erste Tag mitzählt.
Das Fristende wird nach § 188 BGB bestimmt: Bei Tagesfristen endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages, bei Wochen-, Monats- und Jahresfristen am entsprechenden Wochentag oder Kalendertag des Zielzeitraums.
Fehlt der entsprechende Tag im Zielmonat, greift die Monatsende-Klemmung nach § 188 Abs. 3 BGB: Aus dem 31. Januar plus einem Monat wird der 28. Februar, nicht ein ungültiges Datum.
Fällt das berechnete Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt § 193 BGB das Ende auf den nächsten Werktag.
Dabei berücksichtigt der Rechner die Feiertage aller 16 Bundesländer, weil sich deren Anzahl zwischen 9 und 13 pro Jahr unterscheidet.
Sechs Presets decken die häufigsten Fristen ab: Widerruf (14 Tage, § 355 BGB), Widerspruch und Klagefrist (je 1 Monat), Zahlungsverzug (30 Tage, § 286 Abs. 3 BGB) und Kündigung Mietvertrag (3 Monate, § 573c BGB).
Optional lässt sich eine Zugangsfiktion von 3 Tagen nach § 130 BGB aktivieren, die den effektiven Fristbeginn um die typische Brieflaufzeit verschiebt.