Rechenbasis
Annahmen und Grenzen
Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.
4 Annahmen und 3 Grenzen
Annahmen
- Ein voller Monat ist erreicht, wenn der Starttag im Folgemonat erreicht ist (15. Januar bis 15. Februar = 1 Monat, 0 Resttage). Fehlt der Starttag im Zielmonat, zählt der Monat erst, wenn das Enddatum nach dem Monatsletzten liegt: 31.01. bis 28.02.2026 = 0 Monate, 28 Resttage; bis 01.03.2026 = 1 Monat, 1 Resttag.
- Resttage sind die Tage nach dem letzten vollen Monat; der Endtag selbst zählt nicht mit.
- Mit „Enddatum mitzählen“ zählt der spätere der beiden Tage mit, gerechnet wird bis zu dessen Folgetag: 01.01. bis 31.12.2026 = 12 Monate, 0 Resttage, 365 Gesamttage.
- Im Modus „Datum plus/minus Monate“ landet der Monatsschritt auf derselben Tageszahl im Zielmonat; fehlt sie, auf dem Monatsletzten: 31.08.2026 plus 6 Monate = 28.02.2027.
Grenzen
- Es werden nur Kalendertage gezählt; Feiertage und Wochenenden werden nicht herausgerechnet.
- Der Rechner zählt Datumsdifferenzen und bestimmt kein rechtliches Fristende: Eine Monatsfrist ab 1. März endet nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des 31. August. Der Rechner zeigt 6 Monate bis 1. September oder mit „Enddatum mitzählen“ bis 31. August; 01.03.2026 plus 6 Monate ergibt den 01.09.2026.
- Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes gezählt; gib dafür den Geburtstag als Startdatum ein.
Stand der Prüfung: Kalenderlogik zeitlos; Rechenweg mit 17 Referenzfällen und nach §§ 187, 188 BGB am 20.10.2026 geprüft, Modus Datum plus/minus Monate und Enddatum mitzählen am 20.10.2026 ergänzt.