Überblick
Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, muss den erzielten Gewinn nach § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern – ohne Freistellungsbetrag, wie er bei Aktien gilt. Die einzige Ausnahme: Wer die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren durchgehend selbst bewohnt hat, ist von der Spekulationssteuer befreit.
Bei einem Gewinn von 100.000 Euro und einem Steuersatz von 35 Prozent sind das 35.000 Euro Steuerlast, die den Nettoertrag des Verkaufs erheblich schmälern.
Der Rechner berücksichtigt Bruttogewinn (Verkaufspreis minus Kaufpreis), die abzugsfähigen Kosten (Kaufnebenkosten und Werbungskosten beim Verkauf) und den daraus resultierenden steuerpflichtigen Nettogewinn.
Kaufnebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Maklerprovision beim Kauf sowie Verkaufskosten mindern den Gewinn. Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen – er ist in diesem Rechner nicht berücksichtigt.
Entscheidend für die gesamte Rechnung ist der korrekte Fristbeginn: Maßgeblich sind die Daten der jeweiligen notariellen Kaufverträge, also der Verpflichtungsgeschäfte, und nicht der Zeitpunkt der Übergabe oder der Eintragung ins Grundbuch.
Die Frist läuft taggenau über zehn Jahre.
Wer den Notartermin für den Verkauf auch nur wenige Tage zu früh ansetzt, kann damit eine Steuerlast auslösen, die bei etwas Geduld vollständig entfallen wäre – ein Unterschied, der bei größeren Gewinnen leicht einen fünfstelligen Betrag ausmacht.