Überblick
Was ist der Nachtschicht-Rechner?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wie viele zuschlagsfähige Nachtstunden in einer Schicht wirklich zusammenkommen und welcher Nachtzuschlag daraus entsteht, prüft der Nachtschicht-Rechner. Er ist für Pflege, Produktion, Logistik, Sicherheit und alle Schichtmodelle gedacht, bei denen nicht nur die Dauer, sondern vor allem die saubere Abgrenzung der zuschlagsfähigen Stunden zählt.
Entscheidend ist, dass es *das eine* Nachtfenster nicht gibt.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert die Nachtzeit in § 2 Abs. 3 als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, für Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr; Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 4 jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden dieser Nachtzeit umfasst.
Viele Tarifverträge setzen die Grenze dagegen früher an.
Deshalb lässt der Rechner dich das Fenster auswählen — und dieselbe Schicht ergibt je nach Wahl ein anderes Ergebnis: 21:30 bis 06:30 Uhr mit 30 Minuten Pause liefert nach ArbZG 7,0 Nachtstunden, nach einem Metall-Tarif ab 22 Uhr 8,0 und nach einem Handels-Tarif ab 20 Uhr 8,5.
Zusätzlich schätzt der Rechner den Zuschlag und trennt ihn in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil.
Grundlage ist § 3b EStG: Nach Absatz 1 Nr. 1 bleiben Nachtzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei, wobei der Grundlohn nach Absatz 2 Satz 1 höchstens mit 50 Euro je Stunde angesetzt wird.
Beide Grenzen bildet der Rechner ab — er liefert damit Zeitaufteilung und eine Zuschlagsschätzung, aber keine Lohnabrechnung.