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Nachtschicht-Rechner: Nachtstunden und Zuschlag ermitteln

Datum und ZeitStand Noch keine Bewertung
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Definition Nachtarbeitsstunden
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Kurzantwort

Nachtschicht-Rechner: Gib schichtbeginn und schichtende ein und erhalte Nettoarbeitszeit (Stunden) als Ergebnis. Sommer-/Winterzeit und regionale Besonderheiten beachten.

Nacht- und Tagstunden plus Nachtzuschlag in Euro berechnen

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Nachtschicht-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wie viele zuschlagsfähige Nachtstunden in einer Schicht wirklich zusammenkommen und welcher Nachtzuschlag daraus entsteht, prüft der Nachtschicht-Rechner. Er ist für Pflege, Produktion, Logistik, Sicherheit und alle Schichtmodelle gedacht, bei denen nicht nur die Dauer, sondern vor allem die saubere Abgrenzung der zuschlagsfähigen Stunden zählt.

Entscheidend ist, dass es *das eine* Nachtfenster nicht gibt.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert die Nachtzeit in § 2 Abs. 3 als die Zeit von 23 bis 6 Uhr, für Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr; Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 4 jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden dieser Nachtzeit umfasst.

Viele Tarifverträge setzen die Grenze dagegen früher an.

Deshalb lässt der Rechner dich das Fenster auswählen — und dieselbe Schicht ergibt je nach Wahl ein anderes Ergebnis: 21:30 bis 06:30 Uhr mit 30 Minuten Pause liefert nach ArbZG 7,0 Nachtstunden, nach einem Metall-Tarif ab 22 Uhr 8,0 und nach einem Handels-Tarif ab 20 Uhr 8,5.

Zusätzlich schätzt der Rechner den Zuschlag und trennt ihn in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil.

Grundlage ist § 3b EStG: Nach Absatz 1 Nr. 1 bleiben Nachtzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei, wobei der Grundlohn nach Absatz 2 Satz 1 höchstens mit 50 Euro je Stunde angesetzt wird.

Beide Grenzen bildet der Rechner ab — er liefert damit Zeitaufteilung und eine Zuschlagsschätzung, aber keine Lohnabrechnung.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Der Rechner hat acht Felder. Schichtbeginn und Schichtende trägst du als Uhrzeiten im Format HH:MM aus dem Dienstplan ein.

Ein Datumsfeld gibt es bewusst nicht: Liegt das Ende rechnerisch vor dem Beginn, erkennt der Rechner die Schicht selbst als Lauf über Mitternacht, sodass 22:00 bis 06:00 Uhr ohne Zusatzangabe korrekt gezählt wird.

Die Pausenzeit gehört als reine Minutenzahl hinein, etwa 30 für eine halbe Stunde; sie kürzt die Nettoarbeitszeit.

Den Brutto-Stundenlohn nimmst du aus Arbeitsvertrag oder Lohnabrechnung, und zwar als Grundlohn ohne bereits enthaltene Zuschläge — er stammt typischerweise aus der Entgelttabelle deines Tarifvertrags.

Den Zuschlagssatz trägst du in Prozent des Stundenlohns ein; üblich sind 15 bis 40 Prozent, der Rechner nimmt Werte bis 200 Prozent an.

Ist in deinem Betrieb kein Satz vereinbart, dient 25 Prozent als Orientierung, weil das zugleich die steuerliche Obergrenze ist. Das Feld für die Nachtdefinition ist das wichtigste und wird am häufigsten übersehen.

Es bietet vier Optionen: Arbeitszeitgesetz mit 23–06 Uhr als Voreinstellung, Tarif Metall mit 22–06 Uhr, Tarif Handel mit 20–06 Uhr und ein frei wählbares Fenster.

Die beiden Felder für eigenen Nachtbeginn und eigenes Nachtende wertet der Rechner nur aus, wenn »Benutzerdefiniert« gewählt ist — sonst bleiben sie wirkungslos. Welches Fenster für dich gilt, steht in deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Felder für die Anzahl der Schichten pro Monat, für einen Monatsverdienst oder für Sonn- und Feiertagszuschläge gibt es nicht.

Der Rechner bewertet immer genau eine Schicht; die Hochrechnung auf den Monat machst du selbst, indem du den Zuschlag mit der Zahl deiner Nachtschichten multiplizierst.

Ein ehrlicher Hinweis zur Steuerspalte: Der Rechner wendet die 25 Prozent auf die Nachtstunden des von dir gewählten Fensters an. § 3b Abs. 2 Satz 2 EStG definiert Nachtarbeit steuerlich aber eigenständig als die Zeit von 20 bis 6 Uhr — wer die steuerlich maßgeblichen Stunden sehen will, wählt deshalb das Handels-Fenster, das genau diesem Zeitraum entspricht.

Nicht abgebildet ist zudem der erhöhte Satz von 40 Prozent, den § 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG für die Zeit von 0 bis 4 Uhr vorsieht, sofern die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde. Der steuerfreie Betrag ist damit eine Näherung nach unten.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Nachtzuschlag-Formel (Schichtdauer − Pause = Nettostunden; Schnittmenge mit dem gewählten Nachtfenster = Nachtstunden; × Grundlohn × Zuschlagssatz = Zuschlag): Zuerst berechnet der Rechner die Nettoarbeitszeit aus Schichtbeginn bis Schichtende minus Pause. Danach bildet er die Schnittmenge aus dieser Netto-Schicht und dem Fenster, das du ausgewählt hast; nur diese Überschneidung gilt als Nachtarbeit, der Rest als Tagarbeit.

Der Bruttozuschlag ergibt sich aus Nachtstunden mal Grundlohn mal Zuschlagssatz. Beispiel mit den Voreinstellungen: 22:00 bis 06:00 Uhr mit 30 Minuten Pause ergeben 7,5 Nettostunden.

Weil die ArbZG-Nachtzeit erst um 23 Uhr beginnt, zählt der Rechner davon 7,0 Stunden als Nacht und 0,5 als Tag — bei 16 Euro Grundlohn und 25 Prozent entstehen so 28 Euro Zuschlag, nicht 30.

Wer stattdessen das Metall-Fenster ab 22 Uhr wählt, erhält 8,0 Nachtstunden und 32 Euro.

Für den steuerfreien Anteil rechnet der Rechner je Stunde den kleineren Wert aus dem tatsächlichen Zuschlag und 25 Prozent des auf 50 Euro gedeckelten Grundlohns.

Bei 16 Euro und 25 Prozent sind beide Werte gleich, der Zuschlag bleibt also vollständig steuerfrei; bei 50 Prozent Zuschlag wären von 56 Euro brutto nur 28 Euro steuerfrei und 28 Euro steuerpflichtig.

Formel zur Berechnung des Nachtzuschlags aus Nachtstunden, Stundenlohn und Zuschlagsatz.

Nachschlagen

Nachtschicht-Definitionen und Zuschlaege nach Rechtsquelle

Was als Nachtarbeit gilt und welche Zuschlaege oder welcher Freizeitausgleich anfaellt, haengt von der jeweils geltenden Rechtsquelle ab.

Nachtarbeit-Zeitraeume und Verguetung nach ArbZG, TVoeD, TV-L, IG Metall und allgemeiner Praxis
RechtsquelleNachtarbeit-ZeitraumZuschlag / AusgleichBesonderheit
sec 2 Abs. 3, sec 6 Abs. 5 ArbZG (Gesetz)23:00 - 06:00 UhrKein fester Prozentsatz im Gesetz; Rechtsprechung haelt ohne Tarifvertrag 25 % als angemessen (BAG, 10 AZR 123/19)Nachtarbeiter (>= 2h Nachtarbeit/Nacht oder >= 48 Nachtarbeitsstunden/Monat) haben Anspruch auf Zuschlag ODER Freizeitausgleich; Wahlrecht liegt beim Arbeitgeber, sofern kein TV etwas anderes regelt
sec 8 Abs. 1 TVoeD (oeffentlicher Dienst)21:00 - 06:00 Uhr20 % vom Stundenanteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 der EntgeltgruppeBerechnungsgrundlage ist immer Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe, unabhaengig von der individuellen Erfahrungsstufe der/des Beschaeftigten; zusaetzlich Wechselschichtzulage ab 5 Nachtschichten/Monat
sec 8 Abs. 1 TV-L (Laender)21:00 - 06:00 Uhr20 % vom Stundenanteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 der EntgeltgruppeRegelungssystematik entspricht dem TVoeD; einzelne Laender-TV (z. B. TV-H Hessen) koennen abweichen
IG Metall Manteltarifvertrag22:00 - 06:00 Uhr25 % Zuschlag auf Stundenlohn (verbreiteter Richtwert)Bei dauerhafter Nachtschicht oft hoehere Zulagen; genaue Hoehe je Flaechen- oder Haustarifvertrag pruefen
Handel (ver.di-Tarifvertraege, regional)Haeufig ab 18:30 oder 20:00 UhrGrosse Bandbreite von rund 20 % bis 50 %, abhaengig vom jeweiligen Bundesland-TarifvertragEinzelhandelstarife werden pro Bundesland separat verhandelt; Angabe ohne Gewaehr, verbindlich ist der lokale Tarifvertrag
Allgemeine Praxis (ohne TV)Haeufig 22:00 - 06:00 UhrFreiwillig, vielfach 25 % oder FreizeitausgleichOhne TV nur Anspruch auf angemessenen Ausgleich nach sec 6 Abs. 5 ArbZG, kein gesetzlich fixierter Prozentsatz

Quelle: sec 2 Abs. 3, sec 6 Abs. 5 ArbZG; sec 8 Abs. 1 TVoeD und TV-L (Wortlaut: 'fuer Nachtarbeit 20 v. H.'); BAG-Urteil vom 15.07.2020 (10 AZR 123/19) zur Angemessenheit von 25 % (Wechselschicht) bzw. rund 30 % (Dauernachtarbeit). TVoeD/TV-L-Tarifrunde 2027 beginnt im April 2027, siehe Ausblick unten. Gepruft 24.09.2026.

Steuerfreie Zuschlaege fuer Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nach sec 3b EStG

Neben dem tariflichen oder vertraglichen Nachtzuschlag kennt das Steuerrecht eigene, nach Uhrzeit und Kalendertag gestaffelte Freibetraege.

Steuerfreie Hoechstsaetze nach sec 3b EStG fuer Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
Zeitraum / AnlassSteuerfreier HoechstsatzVoraussetzungRechtsgrundlage
Nachtarbeit 20:00 - 24:00 Uhr25 % des GrundlohnsGrundlohn wird fuer die Berechnung hoechstens mit 50 EUR pro Stunde angesetztsec 3b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG
Nachtarbeit 00:00 - 04:00 Uhr40 % des GrundlohnsNur wenn die Nachtarbeit bereits vor 0 Uhr begonnen hat; andernfalls gelten weiterhin 25 %sec 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG
Nachtarbeit 04:00 - 06:00 Uhr25 % des GrundlohnsRegulaerer Nachtarbeitszeitraum nach Abs. 2, keine Erhoehung auf 40 %sec 3b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG
Sonntagsarbeit50 % des GrundlohnsZusaetzlich zum Nachtzuschlag moeglich, wenn Arbeit auf Nacht und Sonntag faelltsec 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG
Gesetzliche Feiertage, 31. Dezember ab 14:00 Uhr125 % des GrundlohnsGilt fuer Arbeit an bundesweiten und laendereigenen gesetzlichen Feiertagensec 3b Abs. 1 Nr. 3 EStG
24. Dezember ab 14:00 Uhr, 25./26. Dezember, 1. Mai150 % des GrundlohnsHoechster gesetzlicher Satz, gilt nur fuer diese vier besonders geschuetzten Tagesec 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG

Grundlohn ist der laufende Stundenlohn, fuer die Steuerfreiheit gedeckelt auf hoechstens 50 EUR/Stunde (sec 3b Abs. 2 EStG). Fuer die Sozialversicherungsfreiheit gilt nach sec 1 Abs. 1 SvEV eine niedrigere Grenze von 25 EUR Grundlohn pro Stunde; darueber hinausgehende Zuschlagsanteile bleiben zwar steuerfrei, werden aber sozialversicherungs- und damit rentenwirksam. Dieser Rechner bildet vereinfacht einen einheitlichen steuerfreien Satz von bis zu 25 % ab; die erhoehten 40 % fuer 0 bis 4 Uhr bei Schichtbeginn vor Mitternacht sowie Sonn- und Feiertagszuschlaege sind gesetzlich zusaetzlich moeglich, werden im Ergebnis aber nicht separat ausgewiesen. Quelle: sec 3b EStG, gesetze-im-internet.de; sec 1 SvEV. Gepruft 24.09.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Nachtschicht-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Welche Nachtdefinition sollte ich im Rechner wählen?

Wählen Sie die Nachtdefinition, die in Ihrem Fall tatsächlich rechtlich oder tariflich maßgeblich ist, denn nur dann stimmt die ausgewiesene Nachtzeit mit Ihrem echten Zuschlagsanspruch überein.

Das Arbeitszeitgesetz setzt die Nachtzeit in § 2 Abs. 3 ArbZG auf 23 bis 6 Uhr, viele Tarifverträge im öffentlichen Dienst auf 21 bis 6 Uhr und die IG-Metall-Tarife auf 22 bis 6 Uhr; im Einzelhandel beginnt Nachtarbeit tarifvertraglich teils schon ab 20 oder sogar 18:30 Uhr.

Eine Verschiebung um nur eine Stunde beim Nachtbeginn verändert sowohl die Zahl der Nachtstunden als auch den daraus berechneten Zuschlag in Euro spürbar.

Welche Regel gilt, steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag; ohne eine solche Vereinbarung greift ersatzweise die gesetzliche Definition nach ArbZG.

Wählen Sie im Zweifel die Definition, auf die sich Ihre Lohnabrechnung bezieht, und nutzen Sie bei abweichenden Zeiten die Option „Benutzerdefiniert“, um Ihr eigenes Nachtfenster exakt einzutragen.

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, einen Nachtschichtzuschlag zu zahlen?

Ja, aber ohne festen Prozentsatz im Gesetz selbst: § 6 Abs. 5 ArbZG gibt Nachtarbeitnehmern – wer regelmäßig mindestens zwei Stunden Nachtarbeit oder mindestens 48 Nachtarbeitsstunden im Kalendermonat leistet – einen Anspruch auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag zum Bruttoarbeitsentgelt.

Das Gesetz überlässt es dabei dem Arbeitgeber, zwischen Geldzuschlag und Freizeitausgleich zu wählen, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes vorschreibt.

Was „angemessen“ bedeutet, hat das Bundesarbeitsgericht konkretisiert: Ohne abweichende Tarifregelung gilt ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn für Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr regelmäßig als angemessen (BAG, Urteil vom 15.07.2020, 10 AZR 123/19).

Besteht dagegen ein Tarifvertrag, geht dessen konkrete Regelung vor, selbst wenn sie von diesen 25 Prozent abweicht.

Prüfen Sie deshalb zuerst, ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, bevor Sie den gesetzlichen Richtwert von 25 Prozent als feste Untergrenze ansetzen.

Ist ein Nachtzuschlag von nur 15 Prozent zulässig?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, aber 15 Prozent liegen unter dem Maßstab, den die Rechtsprechung ohne Tarifvertrag üblicherweise für angemessen hält.

Das Bundesarbeitsgericht geht für Nachtarbeit zwischen 23 und 6 Uhr regelmäßig von 25 Prozent des Bruttostundenlohns als angemessenem Zuschlag aus (Urteil 10 AZR 123/19); ein niedrigerer Satz kann nur zulässig sein, wenn andere Vorteile – etwa ein überdurchschnittliches Grundgehalt oder zusätzliche freie Tage – den Nachteil ausgleichen.

Der Unterschied wird im Rechner sofort sichtbar: Bei 16 Euro Stundenlohn und 7 Nachtstunden ergeben 15 Prozent Zuschlag 16,80 Euro brutto, während 25 Prozent auf 28,00 Euro kommen – ein Unterschied von 11,20 Euro pro Schicht, der sich über einen Monat mit mehreren Nachtschichten deutlich summiert.

Gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, ist dessen vereinbarter Satz ohnehin maßgeblich, unabhängig vom gesetzlichen Richtwert.

Vergleichen Sie deshalb den in Ihrem Vertrag vereinbarten Prozentsatz mit dem BAG-Maßstab von 25 Prozent, bevor Sie einen niedrigeren Satz einfach hinnehmen.

Bekomme ich bei dauerhafter Nachtschicht einen höheren Zuschlag als bei wechselnder Nachtarbeit?

Ja, das Bundesarbeitsgericht erkennt für Dauernachtarbeit ohne Tarifbindung einen höheren Zuschlag an als für Nachtarbeit im Wechselschichtsystem.

Während für gelegentliche oder wechselnde Nachtarbeit 25 Prozent des Bruttostundenlohns als angemessen gelten, hält das BAG für dauerhafte Nachtarbeit einen Zuschlag von rund 30 Prozent für angemessen, weil die gesundheitliche Belastung durch den fehlenden Schichtwechsel höher eingeschätzt wird (Urteil 10 AZR 123/19).

Im Rechner lässt sich der Unterschied direkt gegenrechnen: Bei 16 Euro Stundenlohn und 7 Nachtstunden ergeben 25 Prozent einen Bruttozuschlag von 28,00 Euro, 30 Prozent dagegen 33,60 Euro – davon bleiben nach § 3b EStG weiterhin höchstens 28,00 Euro steuerfrei, die restlichen 5,60 Euro sind steuerpflichtig, weil die steuerliche Freigrenze bei 25 Prozent des Grundlohns endet.

Diese Werte sind keine starren Vorgaben, sondern hängen von Art und Dauer der Nachtarbeit im Einzelfall ab.

Prüfen Sie deshalb zusätzlich, ob für Ihre Branche ein Tarifvertrag mit eigener Dauernachtschicht-Regelung besteht, bevor Sie sich allein auf den BAG-Richtwert stützen.

Wird der steuerfreie Nachtzuschlag auch bei der Rente berücksichtigt?

Nein, in aller Regel nicht: Steuerfreie Zuschläge für Nachtarbeit sind nach § 1 Abs. 1 SvEV auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, solange der zugrunde gelegte Stundenlohn (Grundlohn) höchstens 25 Euro beträgt – und genau das trifft auf die meisten Nachtschichten zu.

Weil auf diesen Anteil keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, fließt er auch nicht in die spätere Rentenberechnung ein.

Bei einem Grundlohn von 16 Euro pro Stunde, wie im Standardbeispiel dieses Rechners, bleibt der gesamte Nachtzuschlag von 28,00 Euro sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei und damit rentenunwirksam.

Anders sieht es aus, sobald der Stundenlohn 25 Euro übersteigt: Für den Zuschlagsanteil oberhalb dieser Grenze fallen dann Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch dieser Teil sehr wohl rentenwirksam wird, obwohl er steuerlich bis zu einem Grundlohn von 50 Euro weiter begünstigt bleibt.

Prüfen Sie bei einem Stundenlohn über 25 Euro deshalb gezielt auf der Gehaltsabrechnung, ob und wie viel Ihres Nachtzuschlags sozialversicherungspflichtig ausgewiesen wird.

Wie hoch ist der tarifliche Nachtzuschlag nach TVöD oder TV-L?

Nach § 8 Abs. 1 TVöD und dem inhaltsgleichen § 8 TV-L beträgt der Nachtzuschlag 20 Prozent des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe – unabhängig davon, in welcher Erfahrungsstufe die oder der Beschäftigte tatsächlich eingruppiert ist.

Als Nachtarbeit gilt tariflich die Zeit von 21 bis 6 Uhr und damit ein weiteres Fenster als die 23 bis 6 Uhr des Arbeitszeitgesetzes.

Wählen Sie im Rechner die Option „Benutzerdefiniert“ mit dem Fenster 21:00 bis 06:00 Uhr und tragen Sie 20 Prozent als Zuschlagsatz ein, um Ihre TVöD- oder TV-L-Schicht realistisch abzubilden: Für eine Schicht von 21:00 bis 06:00 Uhr mit 30 Minuten Pause und 18 Euro Stundenlohn ergeben sich so 8,5 Nachtstunden und ein Bruttozuschlag von 30,60 Euro, der wegen des Zuschlagsatzes unter 25 Prozent vollständig steuerfrei bleibt.

Beachten Sie dabei, dass der Rechner mit Ihrem eingetragenen Stundenlohn statt mit der tariflichen Stufe 3 rechnet, was bei abweichender Eingruppierung zu einer Abweichung vom tatsächlichen Tarifbetrag führen kann.

Wie trage ich eine Nachtschicht von 22:00 bis 06:30 Uhr korrekt in den Rechner ein?

Tragen Sie als Schichtbeginn 22:00 Uhr und als Schichtende 06:30 Uhr ein; weil die Endzeit vor der Startzeit liegt, erkennt der Rechner automatisch den Sprung über Mitternacht und rechnet in den Folgetag weiter.

Die Bruttodauer ergibt sich als 06:30 Uhr plus 24 Stunden minus 22:00 Uhr, also 8 Stunden 30 Minuten; nach Abzug einer Pause von beispielsweise 30 Minuten bleiben 8 Nettostunden.

Für den steuerfreien Nachtzuschlag legt der Rechner einheitlich bis zu 25 Prozent des Grundlohns nach § 3b EStG an, gedeckelt auf einen Grundlohn von höchstens 50 Euro pro Stunde.

Wichtig zu wissen: Das Gesetz sieht für die Stunden von 0 bis 4 Uhr einen höheren Satz von 40 Prozent vor, wenn die Nachtarbeit vor Mitternacht begonnen hat (§ 3b Abs. 3 EStG) – dieser erhöhte Satz wird im vereinfachten Rechner nicht separat ausgewiesen, sodass der tatsächliche steuerfreie Betrag bei einem Zuschlagsatz über 25 Prozent real etwas höher liegen kann als das angezeigte Ergebnis.

Prüfen Sie in diesem Fall zusätzlich, ob ein Teil Ihrer Zuschläge unter die erhöhte 40-Prozent-Regelung fallen könnte.

Wie wirkt sich die Pause auf Nacht- und Tagstunden aus?

Die Pause wird zuerst von der gesamten Bruttoschichtdauer abgezogen und verkürzt dadurch die Nettoarbeitszeit; solange danach noch genug Nettozeit übrig bleibt, kürzt sie ausschließlich die Tagstunden und lässt die Nachtstunden unverändert.

Der Rechner ordnet die Pause dabei keiner bestimmten Uhrzeit innerhalb der Schicht zu, sondern zieht sie pauschal von der Gesamtdauer ab.

Bei einer Schicht von 22 bis 6 Uhr (8 Stunden brutto) mit einer 30-minütigen Pause ergeben sich 7,5 Nettostunden, wovon weiterhin 7 Stunden auf das gesetzliche Nachtfenster 23 bis 6 Uhr entfallen und 0,5 Stunden als Tagstunden übrig bleiben.

Erhöhen Sie die Pause auf 60 Minuten, sinkt die Nettozeit auf genau 7 Stunden – exakt den Wert des Nachtfensters –, sodass die Tagstunden auf 0 fallen, während die Nachtstunden unverändert bei 7 bleiben.

Erst wenn die Pause die Nettozeit unter die Dauer des Nachtfensters drückt, in diesem Beispiel also über 60 Minuten, sinken auch die ausgewiesenen Nachtstunden.

Tragen Sie deshalb die tatsächlich genommene Pause vollständig ein, auch wenn ihre genaue Lage innerhalb der Schicht für das Ergebnis keine Rolle spielt.

Welche Arbeitszeit gilt nach 22 Uhr als Nachtarbeit?

Ob die Zeit nach 22 Uhr als Nachtarbeit zählt, hängt von der jeweils geltenden Regel ab – nach dem Arbeitszeitgesetz noch nicht, nach vielen Tarifverträgen dagegen schon. § 2 Abs. 3 ArbZG setzt den Beginn der Nachtzeit erst auf 23 Uhr, während die IG-Metall-Tarife bereits ab 22 Uhr und Tarifverträge im Handel teils schon ab 20 Uhr von Nachtarbeit ausgehen.

Für eine Schicht von 21:30 bis 06:30 Uhr mit 30 Minuten Pause macht das einen konkreten Unterschied: Nach der gesetzlichen ArbZG-Definition zählen 7 der 8,5 Nettostunden als Nachtarbeit und ergeben bei 25 Prozent Zuschlag und 16 Euro Stundenlohn 28,00 Euro; nach der Metall-Tarifdefinition mit Beginn um 22 Uhr sind es bereits 8 Nachtstunden und 32,00 Euro Zuschlag.

Die einzelne Stunde zwischen 21:30 und 22:00 Uhr entscheidet damit über 4,00 Euro Unterschied pro Schicht.

Prüfen Sie deshalb im Arbeits- oder Tarifvertrag, ab welcher Uhrzeit Nachtarbeit tatsächlich beginnt, bevor Sie mit dem gesetzlichen ArbZG-Standardwert rechnen.

Wie nutze ich das Ergebnis sinnvoll für die Lohnprüfung?

Nutzen Sie das Ergebnis für die Lohnprüfung, indem Sie zuerst den ausgewiesenen Nachtanteil der Schicht ablesen und danach mit Ihrer gültigen Zuschlagsregel aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder – ersatzweise – dem BAG-Richtwert von 25 Prozent abgleichen.

Dokumentieren Sie dabei Regelquelle und Schichtdaten gemeinsam: Datum, Beginn, Ende, Pause und gewählte Nachtdefinition. § 6 ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zudem, die geleistete Nachtarbeitszeit auf Verlangen des Arbeitnehmers schriftlich nachzuweisen; der Rechner liefert dafür die rechnerische Grundlage.

Vergleichen Sie den berechneten Brutto- und steuerfreien Nachtschichtzuschlag anschließend mit den Beträgen auf Ihrer Lohnabrechnung.

Weichen die Werte ab, prüfen Sie zuerst das verwendete Nachtfenster und den Zuschlagsatz, denn dort liegt die häufigste Ursache für Differenzen; bei einem Stundenlohn über 25 Euro lohnt zusätzlich ein Blick auf die separat ausgewiesene Sozialversicherungspflicht des übersteigenden Anteils.

So wird aus der reinen Zeitberechnung ein belastbarer Prüfschritt für Ihre Entgeltabrechnung, der aber eine verbindliche Lohnprüfung durch Personalabteilung oder Steuerberater nicht ersetzt.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Rechne dieselbe Schicht grundsätzlich mit mindestens zwei Nachtdefinitionen durch — das ist der eigentliche Zweck dieses Rechners. Für eine Schicht von 21:30 bis 06:30 Uhr mit 30 Minuten Pause ergibt das ArbZG-Fenster 7,0 Nachtstunden und 28 Euro Zuschlag, das Metall-Fenster 8,0 Stunden und 32 Euro, das Handels-Fenster 8,5 Stunden und 34 Euro.

Eine Stunde Fensterunterschied macht hier vier Euro pro Schicht aus und über zwölf Nachtschichten im Monat bereits knapp 50 Euro.

Die ausgewiesenen Tagstunden sind dabei die nützlichste Kontrollzahl: Stehen sie über null, ragt deine Schicht aus dem Nachtfenster heraus, und schon eine Verschiebung des Beginns um 30 Minuten kann das ändern.

Prüfe außerdem, ob der Rechner steuerpflichtige Anteile ausweist. Solange dein Zuschlagssatz bei oder unter 25 Prozent liegt und dein Grundlohn 50 Euro nicht übersteigt, bleibt der gesamte Zuschlag steuerfrei.

Darüber greift die Grenze aus § 3b EStG sichtbar: Bei 60 Euro Grundlohn und 25 Prozent über acht Nachtstunden weist der Rechner 120 Euro brutto, aber nur 100 Euro steuerfrei aus, weil der Grundlohn steuerlich auf 50 Euro gedeckelt wird.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Klaus arbeitet in der Produktion und leistet eine Schicht von 21:30 bis 06:30 Uhr mit 30 Minuten Pause bei 16 Euro Grundlohn und 25 Prozent Zuschlag. Er will seinen Zuschlagsanspruch mit dem Betriebsrat besprechen.

Mit der Voreinstellung »Arbeitszeitgesetz 23–06 Uhr« meldet der Rechner 8,5 Nettostunden, davon 7,0 Nachtstunden und 1,5 Tagstunden, und errechnet 28 Euro Bruttozuschlag, der vollständig steuerfrei bleibt.

Weil der Tarifvertrag seiner Branche das weitere Fenster ab 22 Uhr vorsieht, wiederholt Klaus den Lauf mit »Tarif Metall«: nun 8,0 Nachtstunden, nur noch 0,5 Tagstunden und 32 Euro Zuschlag — vier Euro mehr für exakt dieselbe Arbeit.

Zum Vergleich prüft er das Handels-Fenster ab 20 Uhr: 8,5 Nachtstunden, keine Tagstunden und 34 Euro.

Genau diesen Dreiervergleich legt Klaus dem Betriebsrat vor, weil er zeigt, dass die Frage nicht lautet »wie lange habe ich gearbeitet«, sondern »welches Fenster gilt für mich«.

Über zwölf Nachtschichten im Monat trennt die beiden Tarifvarianten ein Unterschied von rund 72 Euro. Die Hochrechnung macht Klaus dabei selbst, denn der Rechner bewertet immer nur eine einzelne Schicht. Nachtfenster-Vergleich: ArbZG 7 h vs. Tarif 8 h Nachtanteil

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der teuerste Irrtum ist, die Voreinstellung des Nachtfensters ungeprüft stehen zu lassen. Der Rechner startet mit der ArbZG-Nachtzeit ab 23 Uhr, während viele Tarifverträge bereits ab 22 oder 20 Uhr zahlen — wer das übersieht, unterschätzt seinen Zuschlag systematisch um eine bis zweieinhalb Stunden je Schicht.

Ebenso verbreitet ist die Annahme, die komplette Schicht sei automatisch Nachtarbeit; tatsächlich zählt nur die Überschneidung mit dem Fenster, weshalb eine Schicht ab 22 Uhr nach ArbZG eben nicht acht, sondern sieben Nachtstunden ergibt.

Ein dritter Fehler ist, den Bruttozuschlag direkt als steuerfreien Betrag zu lesen, obwohl § 3b EStG bei 25 Prozent des auf 50 Euro gedeckelten Grundlohns abschneidet.

Häufig wird auch die Pause vergessen oder doppelt abgezogen, etwa wenn das Schichtende bereits ohne Pause im Plan steht.

Wer den Zuschlagssatz aus einem fremden Tarifvertrag übernimmt, obwohl der eigene Betrieb einen gestaffelten Satz für tiefe Nachtstunden vorsieht, verschiebt das Ergebnis zusätzlich.

Und schließlich wird die Lage der Schicht rund um die Fenstergrenzen oft grob geschätzt statt minutengenau erfasst, wodurch einzelne Grenzminuten falsch zugeordnet werden.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Aus Schichtbeginn, Schichtende, Pause und gewähltem Nachtfenster trennt der Nachtschicht-Rechner die Nachtstunden von den Tagstunden und schätzt daraus den Zuschlag samt steuerfreiem und steuerpflichtigem Anteil.

Der wichtigste Griff ist die Wahl der Nachtdefinition: Voreingestellt ist die ArbZG-Nachtzeit ab 23 Uhr, während Tarifverträge oft ab 22 oder 20 Uhr zahlen — dieselbe Schicht kann dadurch 7,0 oder 8,5 Nachtstunden ergeben.

Prüfe deshalb zuerst im Tarif- oder Arbeitsvertrag, welches Fenster und welcher Satz für dich gelten, und rechne im Zweifel beide Varianten gegen.

Der steuerfreie Betrag folgt § 3b EStG mit 25 Prozent des auf 50 Euro gedeckelten Grundlohns; der erhöhte 40-Prozent-Satz für die Zeit von 0 bis 4 Uhr ist nicht abgebildet.

Das Ergebnis ist damit eine belastbare Ausgangszahl für das Gespräch mit Betriebsrat oder Lohnbüro, aber keine Abrechnung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 7,5 Stunden Nettoarbeitszeit, davon 7,0 Nachtarbeitsstunden; 120 EUR Grundlohn plus 28 EUR Nachtzuschlag

Pflegeschicht von 22:00 bis 06:00 Uhr

Schichtbeginn
22:00 Uhr
Schichtende
06:00 Uhr
Pause
30 Minuten
Stundenlohn
16,00 EUR

Beispiel 2 · Mittel · Nettoarbeitszeit: 7,5 h | Nachtarbeitsstunden: 7,0 | Tagarbeitsstunden: 0,5 | Nachtzuschlag brutto: 35,00 € | davon steuerfrei (§ 3b EStG): 35,00 €

Nachtschicht 23:00 bis 07:00 Uhr mit 20 EUR Stundenlohn

Schichtbeginn
23:00
Schichtende
07:00
Brutto-Stundenlohn (Euro)
20,00 €
Nachtzuschlag (% vom Stundenlohn)
25 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Nettoarbeitszeit: 7,25 h | Nachtarbeitsstunden: 5,0 | Tagarbeitsstunden: 2,25 | Nachtzuschlag brutto: 36,00 € | davon steuerfrei (§ 3b EStG): 22,50 € | steuerpflichtig: 13,50 €

Frühe Spätschicht 20:00–04:00 Uhr mit 40 % Zuschlag

Schichtbeginn
20:00
Schichtende
04:00
Brutto-Stundenlohn (Euro)
18,00 €
Nachtzuschlag (% vom Stundenlohn)
40 %

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Nettoarbeitszeit: 8,5 h | Nachtarbeitsstunden: 8,5 | Tagarbeitsstunden: 0,0 | Nachtzuschlag brutto: 30,60 € | davon steuerfrei (§ 3b EStG): 30,60 €

TVöD-Nachtschicht 21:00–06:00 Uhr mit 20 % Tarifzuschlag

Schichtbeginn
21:00
Schichtende
06:00
Brutto-Stundenlohn (Euro)
18,00 €
Nachtzuschlag (% vom Stundenlohn)
20 %

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Nettoarbeitszeit: 7,5 h | Nachtarbeitsstunden: 7,0 | Tagarbeitsstunden: 0,5 | Nachtzuschlag brutto: 25,55 € | davon steuerfrei (§ 3b EStG): 25,55 €

Mindestlohn-Schicht 2027 (14,60 € Stundenlohn)

Schichtbeginn
22:00
Schichtende
06:00
Brutto-Stundenlohn (Euro)
14,60 €
Nachtzuschlag (% vom Stundenlohn)
25 %

Weitere 2 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

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Jahresarbeitszeit-RechnerSoll-Jahresarbeitszeit berechnen mit Urlaubstagen, Feiertagen je Bundesland und Krankheitstagen – Netto-Arbeitstage und Arbeitsstunden im JahrArbeitstage-RechnerArbeitstage zwischen zwei Daten berechnen: Wochenenden und gesetzliche Feiertage je Bundesland werden automatisch abgezogen.Homeoffice-Pauschale-RechnerSteuerliche Homeoffice-Pauschale berechnen – verbleibende Homeoffice-Tage im Jahr und maximaler AbzugsbetragBetriebszugehörigkeit-RechnerBetriebszugehörigkeit in Jahren, Monaten und Tagen sowie Jubiläumsdaten berechnen.StundenrechnerWochenstunden, Monatsstunden und Jahresstunden aus Stunden pro Tag und Arbeitstagen pro Woche berechnen.Industrieminuten-RechnerDezimalstunden in HH:MM umrechnen und umgekehrt – für Zeiterfassung, Lohnabrechnung und Dienstplanung.Brückentage-RechnerBrückentage 2026/2027 je Bundesland als Liste, plus Urlaubsplaner für die längsten freien Zeiträume je Urlaubstag.Zeitspanne berechnenZeitraum zwischen zwei Daten kalendergenau in Jahre, Monate und Resttage zerlegen – dazu Gesamttage und volle Wochen.Dauer bis Ereignis / CountdownCountdown bis zu einem Ereignis in Tagen, Stunden, Minuten und Sekunden – aktualisiert sich jede Sekunde.Datum addieren / subtrahierenZieldatum aus Ausgangsdatum plus/minus Tage, Wochen, Monate und Jahre kalendergenau berechnen.KalenderwocheKalenderwoche zu Datum oder Datum zu Kalenderwoche nach ISO 8601 berechnen.WochenrechnerWochen zwischen zwei Daten berechnen: ganze Wochen, Resttage und Gesamttage aus Start- und Enddatum ermitteln.MonatsrechnerMonate zwischen zwei Daten berechnen: volle Monate, Resttage und Gesamttage sofort ablesen.FristenrechnerBGB-Fristen berechnen: Ereignis- und Beginnfristen nach §§ 187–193 mit Feiertags- und Wochenendverschiebung für alle 16 Bundesländer.Altersunterschied-RechnerAltersunterschied zwischen zwei Personen berechnen: exakte Differenz in Jahren, Monaten und Tagen, wer älter ist, Altersverhaeltnis in Prozent.

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  • Zeitleiste einer Schicht von 21:30 bis 06:30 Uhr mit zwei überlagerten Nachtfenstern: ArbZG (23–06 Uhr, 7 h Nacht) und Tarif (22–06 Uhr, 8 h Nacht).

    Nachtfenster-Vergleich: ArbZG vs. Tarif

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    <a href="https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/nachtschicht">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/datum-zeit/nachtschicht-praxis-nachtfenster-vergleich.svg"
           alt="Zeitleiste einer Schicht von 21:30 bis 06:30 Uhr mit zwei überlagerten Nachtfenstern: ArbZG (23–06 Uhr, 7 h Nacht) und Tarif (22–06 Uhr, 8 h Nacht)."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/nachtschicht">Nachtfenster-Vergleich: ArbZG vs. Tarif auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/nachtschicht

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Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Zeit- und Datumsrechner liefern Orientierungswerte auf Basis der eingegebenen Kalender- und Uhrzeitdaten. Regionale Feiertage, Zeitzonen-Sonderfälle, Vertragsregeln oder betriebliche Vorgaben können zu abweichenden Ergebnissen führen.

Quelle: Paragraf 3b EStG, Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 2 und § 6, § 8 TVöD/TV-L, BAG-Urteil 10 AZR 123/19, typische Tarifverträge

Stand: 2026-09-24

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
24. September 2026
Fachbereich
Datum und Zeit / Arbeitszeit
Formeln basieren auf
Nettozeit = Schichtdauer − Pause; Nachtminuten = Überlappung der Netto-Schicht mit dem gewählten Nachtfenster; Tagminuten = Nettozeit − Nachtminuten.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Nachtschicht-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/nachtschicht

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Nachtschicht-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/nachtschicht

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