Überblick
Was bedeutet Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
„Handwerkerkosten von der Steuer absetzen“ bedeutet, einen Teil einer Handwerkerrechnung nicht vom Einkommen abzuziehen, sondern direkt von der tariflichen Einkommensteuer. Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Wege.
§ 35a Abs. 3 EStG begünstigt laufende Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung – eine neue Einbauküche, eine Badsanierung, eine Dachreparatur – mit 20 % der Arbeitskosten, gedeckelt auf 1.200 € im Jahr. § 35c EStG begünstigt dagegen ausschließlich die energetische Sanierung eines mindestens zehn Jahre alten, selbstgenutzten Gebäudes – etwa eine neue Heizung, gedämmte Außenwände oder getauschte Fenster – mit deutlich höheren Beträgen von bis zu 40.000 € über drei Kalenderjahre.
Dieser Rechner bildet beide Paragrafen ab und vergleicht sie bei Bedarf direkt: Modus „Handwerkerleistungen“ für § 35a Abs. 3, Modus „Energetische Sanierung“ für § 35c, Modus „Vergleich“ für beide nebeneinander.
Er richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, an Mieterinnen und Mieter mit umlagefähigen Handwerkerkosten in der Nebenkostenabrechnung sowie an alle, die vor einer größeren Sanierung wissen wollen, welcher Betrag über die Steuererklärung zurückkommt.
Entscheidend für beide Varianten ist: Nur Arbeitskosten sind begünstigt, niemals das reine Material.
Außerdem zählt nicht die Rechnungssumme, sondern die tatsächlich genutzte Steuerermäßigung – sie mindert direkt die Steuerschuld, nicht nur die Bemessungsgrundlage, und wirkt dadurch stärker als ein einfacher Werbungskostenabzug.
Wie viel am Ende ankommt, hängt zusätzlich von Zahlungsart, Förderstatus und der Höhe der tariflichen Einkommensteuer ab.