Überblick
Was bedeutet haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wer eine Haushaltshilfe, einen Minijob im Privathaushalt, eine Reinigungskraft, einen Pflegedienst oder die Pflege in einem Heim bezahlt, kann einen Teil der Kosten über § 35a EStG direkt von der Steuer abziehen. Der Haushaltsnahe-Dienstleistungen-Rechner beantwortet die zentrale Frage: Wie viel Steuerermäßigung ergibt sich aus Minijob, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, haushaltsnahen Dienstleistungen und Pflege- und Betreuungsleistungen – und wo liegen die Höchstbeträge?
Der Rechner trennt bewusst drei Töpfe: Ein Minijob im Privathaushalt über das Haushaltsscheckverfahren ermäßigt die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent, höchstens 510 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG).
Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie der Pflegeanteil einer Heimunterbringung teilen sich dagegen einen gemeinsamen Höchstbetrag von 4.000 Euro (§ 35a Abs. 2 EStG).
Diese Trennung ist entscheidend, denn ein häufiger Irrtum ist, den Minijob-Betrag versehentlich in die 4.000-Euro-Grenze einzurechnen – dabei bleibt er eigenständig und lässt sich zusätzlich ausschöpfen.
Der Rechner richtet sich an alle, die Haushaltshilfe, Reinigung, Gartenpflege oder häusliche Pflege beauftragen und ihre Steuerermäßigung vor der Steuererklärung realistisch einschätzen wollen.
Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG mit eigenem 1.200-Euro-Höchstbetrag fließen nur zur Gesamtübersicht mit ein; für die Detailprüfung mit Förder- und Neubau-Check gibt es den eigenständigen Handwerkerkosten-absetzen-Rechner.
Anders als die reinen Ratgebertexte auf den Seiten der Finanzämter rechnet dieses Tool alle drei Töpfe gleichzeitig durch und zeigt sofort, welcher Höchstbetrag noch Spielraum hat und welcher bereits ausgeschöpft ist.
Das ist besonders hilfreich, wenn im selben Jahr mehrere haushaltsnahe Leistungen zusammenkommen – etwa Minijob, Reinigungsfirma und ambulante Pflege gleichzeitig.