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Ausbildungsvergütung Netto Rechner 2026: Azubi-Gehalt berechnen

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Kurzantwort

Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner: Ausbildungsjahr und Brutto-Vergütung eingeben – der Rechner berechnet das Netto mit vollen SV-Beiträgen (kein Übergangsbereich für Azubis) und prüft die Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 BBiG.

Ausbildungsvergütung netto berechnen: Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 BBiG

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Sept. 2026)Stand:

Überblick

Was berechnet der Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner zeigt, wie viel von der Ausbildungsvergütung nach Steuern und Sozialabgaben monatlich ankommt – speziell für Auszubildende, nicht für reguläre Arbeitnehmer oder Werkstudenten. Er berücksichtigt die Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 Abs.

2 BBiG (1. Jahr 724 €, 2. Jahr 854 €, 3. Jahr 977 €, 4.

Jahr 1.014 €) und zwei Sonderregeln, die ein gewöhnlicher Brutto-Netto-Rechner nicht kennt: die Geringverdienergrenze von 325 € (§ 20 Abs. 3a SGB IV) und den vollständigen Ausschluss des sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereichs für Azubis (§ 20 Abs. 3 SGB IV).

Als Faustregel: Von der Mindestausbildungsvergütung im 1. Jahr (724 €) bleiben 570,88 € netto, weil volle Sozialabgaben von 153,12 € anfallen, aber keine Lohnsteuer – das Jahreseinkommen liegt unter dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 €.

Der Rechner richtet sich an Auszubildende, Eltern und Ausbildungsbetriebe, die vor Vertragsabschluss oder einem Gehaltsgespräch das tatsächliche Netto kennen wollen, nicht nur die tabellarische Bruttovergütung aus dem Ausbildungsvertrag.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Elf Eingabefelder stehen zur Verfügung. Ausbildungsjahr (1. bis 4. Jahr) legt die maßgebliche Mindestausbildungsvergütung fest.

Ausbildungsvergütung brutto ist standardmäßig auf den Mindestbetrag des gewählten Jahres gesetzt, aber frei editierbar – trage hier die vertraglich vereinbarte Vergütung ein, etwa aus einem Tarifvertrag.

Der Schalter Tarifgebundener Ausbildungsbetrieb prüft gegen die um bis zu 20 Prozent reduzierte Schwelle nach § 17 Abs. 4 BBiG; ohne Tarifbindung gilt immer die volle Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze.

Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und Bundesland bestimmen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuersatz wie beim Brutto-Netto-Rechner. Die meisten Auszubildenden wählen Steuerklasse I.

Anzahl Kinder und Alter wirken nur auf die Pflegeversicherung: Ab 23 Jahren ohne Kind kommt ein Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu.

Der GKV-Zusatzbeitrag ist standardmäßig auf den Kassendurchschnitt 2026 von 2,9 Prozent gesetzt, lässt sich aber auf den Satz der eigenen Krankenkasse anpassen und wirkt sich direkt auf die Krankenversicherungsabzüge aus.

Sachbezug und vermögenswirksame Leistungen sind Sonderfälle: Beide erhöhen die Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben und Steuer, kommen aber nicht bar auf dem Konto an – ein häufig unterschätzter Effekt, der Ausbildungsverträge mit gestellter Unterkunft im Gastgewerbe oder auf dem Bau betrifft.

Praxisfälle

Typische Anwendungsfälle für den Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner

Sechs Situationen, in denen Azubis, Eltern oder Ausbildungsbetriebe das tatsächliche Netto einer Ausbildungsvergütung kennen müssen.

  1. Mindestausbildungsvergütung 1. Jahr: 570,88 € netto

    „Wie viel Netto bleibt von der Mindestausbildungsvergütung im 1. Jahr?“

    Eingabe
    Ausbildungsjahr 1, Ausbildungsvergütung 724 €, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen
    Ergebnis
    Netto 570,88 €/Monat, Sozialabgaben 153,12 €, keine Lohnsteuer
  2. 900 Euro brutto: kein Übergangsbereich für Azubis

    „Wie viel Netto bleibt von 900 Euro brutto in der Ausbildung übrig?“

    Eingabe
    Ausbildungsjahr 2, Ausbildungsvergütung 900 €, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen
    Ergebnis
    Netto 709,65 €/Monat, Sozialabgaben 190,35 € – volle Beiträge ohne Gleitzone
  3. Geringverdienergrenze: genau 325 Euro

    „Was passiert bei genau 325 Euro Ausbildungsvergütung?“

    Eingabe
    Ausbildungsjahr 1, Ausbildungsvergütung 325 €
    Ergebnis
    Netto 325,00 €/Monat, 0 € Sozialabgaben – der Betrieb trägt sie allein (§ 20 Abs. 3a SGB IV)
  4. 700 Euro: unter der Mindestausbildungsvergütung

    „Was bedeutet es, wenn die Vergütung unter der Mindestausbildungsvergütung liegt?“

    Eingabe
    Ausbildungsjahr 1, Ausbildungsvergütung 700 €, ohne Tarifbindung
    Ergebnis
    Netto 551,95 €/Monat, Abstand zur Mindestvergütung -24 € – ohne Tarifbindung unzulässig
  5. Mindestlohn oder Mindestausbildungsvergütung?

    „Ist der gesetzliche Mindestlohn für Azubis relevant?“

    Eingabe
    Kein Stundenlohn-Eingabefeld nötig – für Azubis zählt ausschließlich die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, nicht das Mindestlohngesetz
    Ergebnis
    1. Jahr 2026: 724 €/Monat Mindestausbildungsvergütung statt Stundenlohn-Mindestlohn

    Gesetzlicher Mindestlohn: Netto berechnen

  6. 4. Jahr, übertariflich: ab wann Lohnsteuer?

    „Ab wann fällt bei Azubis Lohnsteuer an?“

    Eingabe
    Ausbildungsjahr 4, Ausbildungsvergütung 1.800 €, Steuerklasse I, Bayern, kirchensteuerpflichtig, 24 Jahre
    Ergebnis
    Netto 1.351,89 €/Monat, Lohnsteuer 52,42 € – Jahreseinkommen übersteigt den Grundfreibetrag 2026

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Ausbildungsvergütung 1. Jahr 2026: 724 Euro brutto minus 153,12 Euro Sozialabgaben ergibt 570,88 Euro netto, keine Lohnsteuer Die Rechenlogik läuft in drei Schritten.

Erstens: Sachbezug und vermögenswirksame Leistungen werden zur Ausbildungsvergütung addiert; das Ergebnis ist das sozialversicherungs- und steuerpflichtige Gesamtentgelt.

Zweitens: Liegt dieses Gesamtentgelt bei höchstens 325 € (Geringverdienergrenze, § 20 Abs. 3a SGB IV), zahlt der Azubi 0 € Sozialabgaben – der Ausbildungsbetrieb trägt Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil komplett allein.

Liegt es darüber, gelten die vollen Arbeitnehmeranteile zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, und zwar für Auszubildende IMMER: Der sozialversicherungsrechtliche Übergangsbereich (§ 20 Abs. 3 SGB IV) gilt ausdrücklich nicht für sie.

Drittens: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berechnet dieselbe Formel-Engine wie der Brutto-Netto-Rechner nach der amtlichen Lohnsteuerformel 2026. Im Standardfall des 1.

Ausbildungsjahres (724 € brutto, Steuerklasse I) ergibt das: Krankenversicherung 63,35 €, Pflegeversicherung 13,03 €, Rentenversicherung 67,33 €, Arbeitslosenversicherung 9,41 €, zusammen 153,12 € Sozialabgaben.

Lohnsteuer fällt nicht an, weil das Jahreseinkommen von 8.688 € deutlich unter dem Grundfreibetrag 2026 (12.348 €) bleibt. Netto bleiben 570,88 € – rund 79 Prozent der Vergütung.

Bewusst gibt es dafür keine eigene, neu erfundene Formel: Die Berechnung nutzt dieselbe geprüfte Engine wie Lohnsteuer-Rechner und Brutto-Netto-Rechner, mit den beiden Azubi-Sonderregeln vorgeschaltet.

Nachschlagen

Mindestausbildungsvergütung 2026: Netto je Ausbildungsjahr (Tabelle)

Diese Tabelle vergleicht die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG für alle vier Ausbildungsjahre (Ausbildungsbeginn 2026) mit den resultierenden Sozialabgaben und dem Netto – berechnet mit derselben Funktion wie der Rechner oben, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer.

Mindestausbildungsvergütung 2026 nach § 17 Abs. 2 BBiG, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, ohne Kind (Stand 2026)
AusbildungsjahrMindestvergütung bruttoSozialabgaben (AN)LohnsteuerNetto/MonatJahresnetto
1. Jahr724,00 €153,12 €0,00 €570,88 €6.850,56 €
2. Jahr (+18 %)854,00 €180,61 €0,00 €673,39 €8.080,68 €
3. Jahr (+35 %)977,00 €206,64 €0,00 €770,36 €9.244,32 €
4. Jahr (+40 %)1.014,00 €214,46 €0,00 €799,54 €9.594,48 €
Geringverdiener*325,00 €0,00 €0,00 €325,00 €3.900,00 €

* Geringverdienergrenze nach § 20 Abs. 3a SGB IV: Bis 325 € SV-pflichtiges Entgelt trägt der Ausbildungsbetrieb die Sozialversicherung allein, der Azubi zahlt 0 € Sozialabgaben. Für Auszubildende gilt KEIN sozialversicherungsrechtlicher Übergangsbereich (Midijob, § 20 Abs. 3 SGB IV) — oberhalb von 325 € greifen sofort die vollen Arbeitnehmeranteile ohne Gleitzone. Tarifgebundene Betriebe dürfen die Mindestvergütung um bis zu 20 % unterschreiten (§ 17 Abs. 4 BBiG). Werte gerundet, ohne Sachbezug oder vermögenswirksame Leistungen. Für die eigene Konstellation (Bundesland, Kirchensteuer, Alter, Kinder) den Rechner oben nutzen.

Ausblick

Mindestausbildungsvergütung 2027: Was ändert sich?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Mindestausbildungsvergütung wird jährlich neu ermittelt und musste nach § 17 Abs. 2 BBiG zuletzt jeweils Mitte Oktober im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben werden: 649 Euro für 2024, 682 Euro für 2025 und 724 Euro für 2026 im 1. Ausbildungsjahr – ein Anstieg um rund 5 bis 6 Prozent pro Jahr.
  • Zum Stand 28.09.2026 lag die Bekanntmachung für Ausbildungsbeginn 2027 noch nicht vor; sie wird nach dem bisherigen Rhythmus voraussichtlich im Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • Die Geringverdienergrenze von 325 Euro (§ 20 Abs. 3a SGB IV) und der Ausschluss des Übergangsbereichs für Azubis (§ 20 Abs. 3 SGB IV) sind gesetzlich fest verankert und nicht Teil der jährlichen Anpassung der Mindestausbildungsvergütung – sie ändern sich zum Jahreswechsel nicht automatisch mit.
  • Setzt sich der Erhöhungstrend der letzten Jahre fort, ist für 2027 erneut mit einem Anstieg der Mindestausbildungsvergütung im mittleren einstelligen Prozentbereich zu rechnen; verbindlich ist das erst mit der offiziellen Bekanntmachung, nach deren Veröffentlichung dieser Rechner aktualisiert wird.

Stand: 28.09.2026 · Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) – Pressemitteilungen zur Mindestausbildungsvergütung 2025 und 2026; § 17 Abs. 2 BBiG

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026 im 1. Ausbildungsjahr?

724 Euro brutto im Monat gelten 2026 als gesetzliche Mindestausbildungsvergütung für das 1. Ausbildungsjahr, festgelegt nach § 17 Abs. 2 BBiG durch die jährliche Bekanntmachung des zuständigen Bundesministeriums im Bundesgesetzblatt.

Von diesem Betrag bleiben laut diesem Rechner 570,88 Euro netto, weil zwar die vollen Sozialabgaben von 153,12 Euro anfallen, aber wegen des niedrigen Jahreseinkommens (8.688 Euro) keine Lohnsteuer, da der Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro nicht erreicht wird.

Für die Folgejahre steigt der Mindestbetrag gestaffelt: 854 Euro im 2. Jahr, 977 Euro im 3. Jahr und 1.014 Euro im 4. Jahr.

Wichtig für die Praxis: Diese Beträge gelten als Untergrenze für Ausbildungsverträge, die 2026 beginnen; ein bereits laufendes Ausbildungsverhältnis aus einem früheren Jahrgang behält den zum Vertragsbeginn geltenden Mindestbetrag, eine rückwirkende Anpassung auf den aktuellen Satz findet nicht statt.

Gilt für Auszubildende der Übergangsbereich (Midijob) wie bei Minijobs?

Nein: Der sozialversicherungsrechtliche Übergangsbereich, umgangssprachlich Midijob-Gleitzone genannt, ist für Auszubildende ausdrücklich in § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV ausgeschlossen.

Das überrascht viele, weil zahlreiche Azubi-Gehälter genau in dem Bereich liegen, der bei anderen Beschäftigten eine Gleitzone auslösen würde – etwa 900 Euro brutto im Monat.

Für Auszubildende gelten dort trotzdem die vollen Arbeitnehmeranteile zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, exakt wie bei einer regulären Vollzeitstelle mit demselben Bruttogehalt: Bei 900 Euro sind das 190,35 Euro Sozialabgaben, und das Netto liegt bei 709,65 Euro.

Die einzige Ausnahme ist die Geringverdienergrenze von 325 Euro nach § 20 Abs. 3a SGB IV – bis dahin zahlt der Azubi 0 Euro Sozialabgaben. Oberhalb von 325 Euro gibt es keine Ermäßigung mehr, sondern sofort die vollen Beiträge ohne Übergang.

Was bedeutet die Geringverdienergrenze von 325 Euro für Azubis?

Die Geringverdienergrenze nach § 20 Abs. 3a SGB IV liegt bei 325 Euro monatlichem, sozialversicherungspflichtigem Entgelt.

Bis zu diesem Betrag trägt der Ausbildungsbetrieb den gesamten Sozialversicherungsbeitrag allein – Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen –, der Azubi zahlt 0 Euro Sozialabgaben, das Netto entspricht dem vollen Brutto.

Anders als beim allgemeinen Übergangsbereich ist das keine Gleitzone mit stufenweisem Anstieg, sondern ein harter Schwellenwert: Bei genau 325 Euro bleiben 325 Euro netto, bei 326 Euro – nur einen Euro mehr – fallen sofort volle Arbeitnehmeranteile von 68,96 Euro an, das Netto sinkt auf 257,04 Euro.

In der Praxis betrifft die Grenze vor allem Teilzeitausbildungen oder sehr geringe Vergütungen, denn die reguläre Mindestausbildungsvergütung liegt mit 724 Euro im 1. Jahr bereits deutlich darüber.

Wer eine Vergütung nahe 325 Euro plant, sollte diesen Klippeneffekt einkalkulieren, denn eine abfedernde Übergangsregel gibt es für Azubis nicht.

Darf ein Ausbildungsbetrieb die Mindestausbildungsvergütung unterschreiten?

Grundsätzlich nein: Ohne Tarifbindung ist jede Unterschreitung der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG unzulässig, unabhängig davon, was im Vertrag vereinbart wurde – ein Azubi mit 700 Euro brutto im 1.

Jahr läge 24 Euro unter der 2026 gültigen Mindestgrenze von 724 Euro und könnte die Differenz nachträglich einfordern.

Eine Ausnahme regelt § 17 Abs. 4 BBiG: Ist der Betrieb an einen einschlägigen Tarifvertrag gebunden, darf die Vergütung um bis zu 20 Prozent unter der jeweiligen Mindestausbildungsvergütung liegen – für 2026 im 1.

Jahr wären das 579,20 Euro statt 724 Euro. Der Rechner bildet diese Sonderregel über den Schalter „Tarifgebundener Ausbildungsbetrieb“ ab und zeigt den Abstand zur maßgeblichen Schwelle direkt im Ergebnis.

Ob ein Betrieb tarifgebunden ist, lässt sich beim Arbeitgeber oder bei der zuständigen Kammer erfragen; ein bloßer Verweis auf „ortsübliche Vergütung“ reicht als Nachweis nicht aus.

Bekommen Eltern während der Ausbildung noch Kindergeld?

Ja, grundsätzlich läuft das Kindergeld während der Erstausbildung normal weiter, solange der Auszubildende das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 32 Abs. 4 EStG).

Die Höhe der Ausbildungsvergütung spielt dabei keine Rolle mehr, seit die frühere Einkommensgrenze für volljährige Kinder abgeschafft wurde – auch ein hohes Azubi-Netto verhindert den Anspruch nicht.

Wichtig für dieses Ergebnis: Das Kindergeld fließt den Eltern zu, nicht dem Auszubildenden selbst, und wird deshalb bewusst nicht in das hier berechnete Netto eingerechnet.

Reicht die Ausbildungsvergütung trotz Kindergeld der Eltern nicht für die eigene Haushaltsführung, etwa weil der Ausbildungsbetrieb weit vom Elternhaus entfernt liegt und ein Umzug nötig wird, kann zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen.

Diese eigenständige Förderleistung wird ebenfalls nicht automatisch in diesem Rechner berücksichtigt, sondern über den separaten BAB-Rechner ermittelt.

Wie viel Netto bleibt von 900 Euro brutto in der Ausbildung übrig?

709,65 Euro Netto bleiben von 900 Euro Ausbildungsvergütung brutto im Monat, wenn Steuerklasse I ohne Kirchensteuer und ohne Kinder gilt – das zeigt dieser Rechner mit den Standardannahmen für Sozialabgaben und Steuer 2026.

Abgezogen werden 190,35 Euro Sozialabgaben (78,75 Euro Kranken-, 16,20 Euro Pflege-, 83,70 Euro Renten- und 11,70 Euro Arbeitslosenversicherung), aber keine Lohnsteuer, weil das Jahreseinkommen von 10.800 Euro unter dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro bleibt.

900 Euro liegen damit bereits über der Mindestausbildungsvergütung des 1. Jahres (724 Euro) und im üblichen Bereich für das 2. Ausbildungsjahr (Mindestsatz 854 Euro).

Wichtig: Der sozialversicherungsrechtliche Übergangsbereich gilt für Azubis nicht – deshalb fallen bei 900 Euro dieselben vollen Beiträge an wie bei einer regulären Beschäftigung mit gleichem Brutto.

Wer eine andere Steuerklasse, ein anderes Bundesland oder Kirchensteuerpflicht hat, sollte die eigenen Werte oben im Rechner eingeben, denn davon hängt vor allem die Lohnsteuer ab.

Ist die Ausbildungsvergütung brutto oder netto?

Die im Ausbildungsvertrag genannte und in Tarifverträgen sowie der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG festgelegte Summe ist immer ein Bruttobetrag – ausgezahlt wird dem Azubi nach Abzug von Sozialversicherung und gegebenenfalls Lohnsteuer weniger.

Für das 1. Ausbildungsjahr 2026 bedeutet das konkret: Aus 724 Euro brutto werden 570,88 Euro netto, weil 153,12 Euro Sozialabgaben abgehen, aber keine Lohnsteuer anfällt, da das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

In höheren Ausbildungsjahren oder bei übertariflicher Vergütung kann zusätzlich Lohnsteuer hinzukommen, sobald das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro übersteigt.

Wichtig für Vertragsverhandlungen und Vorstellungsgespräche: Wird nur von 724 Euro Ausbildungsvergütung gesprochen, ist damit fast immer der Bruttobetrag gemeint – nach Abzügen bleibt spürbar weniger auf dem Konto.

Der Rechner oben macht diesen Unterschied für die eigene Vergütung und Steuerklasse sichtbar, statt nur mit der Brutto-Tabelle aus dem Ausbildungsvertrag zu rechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für reguläre Arbeitsverhältnisse, nicht aber für Auszubildende – für sie gilt stattdessen ausschließlich die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, ein fester Monatsbetrag unabhängig von der Stundenzahl.

Für Ausbildungsbeginn 2026 liegt dieser Mindestbetrag bei 724 Euro im 1. Jahr und steigt gestaffelt auf 854 Euro, 977 Euro und 1.014 Euro in den Folgejahren.

Ein direkter Stundenlohn-Vergleich mit dem Mindestlohn ergibt daher wenig Sinn, weil die Ausbildungsvergütung eine pauschale Monatsvergütung ist und die tatsächliche Wochenarbeitszeit in Ausbildungsverträgen variiert.

Wer stattdessen ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Stundenlohn prüfen möchte, findet den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn und dessen Netto-Auswirkung im separaten Mindestlohn-Rechner.

Wichtig: Beide Untergrenzen werden unabhängig voneinander jährlich neu festgelegt – eine Erhöhung des Mindestlohns bedeutet nicht automatisch dieselbe prozentuale Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung, wie der Vergleich der letzten Jahre zeigt.

Wie wirkt sich die Steuerklasse auf das Azubi-Netto aus?

Die Steuerklasse verändert die einbehaltene Lohnsteuer und damit das Netto nur, sobald überhaupt Lohnsteuer anfällt – bei der Mindestausbildungsvergütung des 1. bis 3.

Jahres ist das wegen des Grundfreibetrags 2026 von 12.348 Euro meist noch nicht der Fall, unabhängig von der gewählten Steuerklasse.

Die meisten Auszubildenden sind ledig und damit automatisch in Steuerklasse I; verheiratete Azubis oder solche mit einem Nebenjob wählen je nach Konstellation Steuerklasse III, IV, V oder VI. Relevant wird der Unterschied vor allem im 4.

Ausbildungsjahr oder bei übertariflicher Vergütung: Bei 1.800 Euro brutto im 4. Jahr fällt beispielsweise Lohnsteuer an, weil das Jahreseinkommen von 21.600 Euro den Grundfreibetrag deutlich übersteigt.

Steuerklasse VI, die bei einem Nebenjob ohne Freibetrag greift, führt bereits bei niedrigeren Einkommen zu spürbarer Lohnsteuer.

Wer unsicher ist, welche Steuerklasse zutrifft, prüft die Angabe auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) oder fragt in der Personalabteilung nach.

Muss ich als Azubi Lohnsteuer zahlen?

Ja, aber oft erst ab einem bestimmten Einkommen: Lohnsteuer fällt an, sobald das Jahresbrutto den Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro übersteigt – bei der Mindestausbildungsvergütung des 1.

Jahres (724 Euro, macht 8.688 Euro im Jahr) ist das noch nicht der Fall, weshalb dort 0 Euro Lohnsteuer anfallen. Ab dem 3. oder 4. Ausbildungsjahr oder bei übertariflicher Vergütung wird die Grenze häufiger überschritten: Bei 1.014 Euro im 4.

Jahr (12.168 Euro im Jahr) liegt das Einkommen noch knapp darunter, bei zusätzlichen Zulagen oder Sachbezügen kann die Grenze aber überschritten werden.

Selbst wenn während des Jahres Lohnsteuer einbehalten wurde, lässt sie sich über eine freiwillige Steuererklärung oft ganz oder teilweise zurückholen, etwa durch Fahrtkosten zur Berufsschule oder notwendige Arbeitsmittel als Werbungskosten.

Der Rechner zeigt die monatliche Lohnsteuer für die eigene Vergütung, Steuerklasse und Bundesland direkt im Ergebnis an.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

![Mindestausbildungsvergütung 2026: Brutto und Netto von 724/571 Euro im 1. Jahr bis 1.014/800 Euro im 4.

Jahr](/images/finanzen/ausbildungsverguetung-netto-rechner-jahresvergleich.svg){760x320} Die Mindestausbildungsvergütung steigt in festen Sprüngen: 2. Jahr plus 18 Prozent, 3. Jahr plus 35 Prozent, 4. Jahr plus 40 Prozent gegenüber dem 1.

Jahr (§ 17 Abs. 2 BBiG). Für Ausbildungsbeginn 2026 macht das 854 €, 977 € und 1.014 € brutto – mit Netto von 673,39 €, 770,36 € und 799,54 € in Steuerklasse I.

Wichtig: Nur tarifgebundene Betriebe dürfen bis zu 20 Prozent darunter bleiben (§ 17 Abs. 4 BBiG); ohne Tarifbindung ist jede Unterschreitung unzulässig, und Auszubildende können die Differenz nachträglich einfordern.

Drei praktische Hinweise, die selten im Ausbildungsvertrag stehen: Wer im 1.

Jahr über 325 € verdient (der Regelfall, da die Mindestvergütung 724 € beträgt), zahlt sofort volle Sozialabgaben – anders als beim Minijob gibt es für Azubis keine abgestufte Gleitzone.

Während der Ausbildung erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld (§ 32 Abs. 4 EStG), solange der Azubi unter 25 Jahre alt ist – der Kindergeld-Rechner zeigt die Höhe; hier wird es bewusst nicht mitgerechnet, weil es nicht dem Azubi-Netto zufließt.

Reicht die Ausbildungsvergütung nicht für Miete und Lebenshaltung, etwa bei eigener Wohnung fernab vom Elternhaus, prüft der BAB-Rechner den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Azubi im 2. Ausbildungsjahr (Elektroniker, tarifgebundener Betrieb) verdient laut Vertrag genau die Mindestausbildungsvergütung: 854 € brutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, 18 Jahre alt, keine Kinder.

Eingaben im Rechner: Ausbildungsjahr 2, Ausbildungsvergütung 854 €, restliche Felder auf Standardwerten.

Ergebnis: Krankenversicherung 74,72 €, Pflegeversicherung 15,37 €, Rentenversicherung 79,42 €, Arbeitslosenversicherung 11,10 €, zusammen 180,61 € Sozialabgaben. Lohnsteuer 0 €, weil das Jahreseinkommen von 10.248 € unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Netto: 673,39 € im Monat, 8.080,68 € im Jahr.

Der Abstand zur Mindestausbildungsvergütung liegt bei 0 € – der Betrieb zahlt exakt den gesetzlichen Mindestbetrag. Geringverdienergrenze 325 Euro: Ein Euro mehr Brutto senkt das Netto von 325 auf 257,04 Euro Ein zweites Szenario zeigt die Geringverdienergrenze in Aktion: Bei einer Vergütung von genau 325 € zahlt der Azubi 0 € Sozialabgaben – der Betrieb trägt sie allein (§ 20 Abs. 3a SGB IV), Netto bleibt bei vollen 325 €.

Steigt die Vergütung um nur einen Euro auf 326 €, greifen sofort die vollen Arbeitnehmeranteile von 68,96 € – das Netto fällt auf 257,04 €.

Wer als Ausbildungsbetrieb eine Vergütung knapp über 325 € plant, sollte diesen Klippeneffekt in der Nettobetrachtung berücksichtigen; er lässt sich nicht durch eine Gleitzone abfedern, weil es für Azubis keine gibt.

Ein drittes Szenario zeigt, ab wann überhaupt Lohnsteuer anfällt: Ein Azubi im 4. Jahr mit übertariflicher Vergütung von 1.800 € brutto, Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig in Bayern, 24 Jahre alt.

Ergebnis: Sozialabgaben 391,50 €, Lohnsteuer 52,42 €, Kirchensteuer 4,19 € (kein Solidaritätszuschlag, da die Freigrenze nicht erreicht wird), zusammen 448,11 € Abzüge. Netto: 1.351,89 € im Monat. Der Vergleich mit dem Standardfall des 1.

Jahres zeigt: Erst deutlich oberhalb der Mindestvergütung und meist erst ab dem 3. oder 4. Ausbildungsjahr wird das Jahreseinkommen so hoch, dass der Grundfreibetrag überschritten wird und Lohnsteuer greift.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Erster Fehler: Viele übertragen die Gleitzonen-Logik aus dem Minijob- und Midijob-Rechner auf Azubi-Gehälter und erwarten bei 900 € reduzierte Sozialabgaben. Das ist falsch – der sozialversicherungsrechtliche Übergangsbereich gilt nach § 20 Abs.

3 SGB IV ausdrücklich nicht für Auszubildende. Bei 900 € brutto fallen exakt dieselben 190,35 € Sozialabgaben an wie bei einem regulären Arbeitnehmer mit demselben Brutto – nachprüfbar mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Zweiter Fehler: Die Geringverdienergrenze von 325 € wird mit einer Gleitzone verwechselt. Tatsächlich ist sie ein harter Schwellenwert ohne Übergang: Bei 325 € sind es 0 € Sozialabgaben, bei 326 € sofort 68,96 €.

Dritter Fehler: Die tarifliche Unterschreitung der Mindestausbildungsvergütung wird pauschal für zulässig gehalten.

Sie ist es nur bei nachweislicher Tarifbindung des Ausbildungsbetriebs und maximal bis 20 Prozent (§ 17 Abs. 4 BBiG) – ohne Tarifbindung ist jede Unterschreitung unwirksam, und der Azubi kann die Differenz nachfordern.

Vierter Fehler: Kindergeld wird fälschlich zum Azubi-Netto addiert. Es fließt den Eltern zu, nicht dem Auszubildenden, und taucht deshalb hier bewusst nicht im Ergebnis auf – der Kindergeld-Rechner rechnet es separat.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner zeigt Netto, alle Abzüge einzeln und Arbeitgeberkosten für jedes der vier Ausbildungsjahre – mit korrekt ausgeschlossenem Übergangsbereich und korrekt geprüfter Geringverdienergrenze.

Rechne vor Vertragsabschluss beide Randfälle durch: die eigene Vergütung und die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung des Jahres, um eine unzulässige Unterschreitung zu erkennen.

Quellen: § 17 BBiG (Mindestausbildungsvergütung), die jährliche Bekanntmachung des zuständigen Ministeriums im Bundesanzeiger (BBiMindVergFBek 2026: 724 €/854 €/977 €/1.014 €) und § 20 SGB IV (Übergangsbereich, Geringverdienergrenze).

Lohnsteuer- und Sozialversicherungssätze 2026 stammen aus derselben geprüften Engine wie der Brutto-Netto-Rechner. Annahme: Die Berechnung geht von einem einzigen Ausbildungsverhältnis ohne Nebenjob aus.

Grenze: Kindergeld (§ 32 Abs. 4 EStG) und Berufsausbildungsbeihilfe sind eigenständige Ansprüche und fließen nicht in das ausgewiesene Netto ein – der Kindergeld-Rechner und der BAB-Rechner berechnen sie separat.

Wer nach der Ausbildung ins erste Vollzeitgehalt wechselt, vergleicht mit dem Brutto-Netto-Rechner; wer parallel zur Ausbildung studiert oder danach ins Studium wechselt, nutzt den Werkstudenten-Gehaltsrechner.

Wer stattdessen einen Minijob neben der Ausbildung prüft, nutzt den Minijob-Rechner; der gesetzliche Mindestlohn zum Vergleich steht im Mindestlohn-Rechner.

Für die Steuererklärung nach dem ersten Ausbildungsjahr lohnt sich oft die Fahrtkostenpauschale zur Berufsschule – der Fahrtkosten-Rechner und der Steuererstattungsrechner zeigen, ob sich eine Steuererklärung lohnt.

Die berechneten Werte sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine individuelle Steuer- oder Sozialrechtsberatung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Netto 770,36 €/Monat, Sozialabgaben 206,64 €, Arbeitgeberkosten 1.183,64 €, Jahresnetto 9.244,32 €

3. Ausbildungsjahr, Mindestvergütung 977 €

Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung brutto
977 €/Monat (Mindestausbildungsvergütung 2026)
Steuerklasse
Klasse I

Beispiel 2 · Mittel · Netto 325,00 €/Monat, Sozialabgaben 0,00 €, Arbeitgeberkosten 462,48 €

Geringverdienergrenze: 325 € (§ 20 Abs. 3a SGB IV)

Ausbildungsjahr
1. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung brutto
325 €/Monat
Steuerklasse
Klasse I

Beispiel 3 · Komplex · Netto 709,65 €/Monat, Sozialabgaben 190,35 €, Abstand zur Mindestvergütung +46 €

Übertarifliche Vergütung, 2. Jahr: 900 €

Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung brutto
900 €/Monat (übertariflich, Mindestvergütung 854 €)
Steuerklasse
Klasse I

Beispiel 4 · Komplex · Netto 551,95 €/Monat, Sozialabgaben 148,05 €, Abstand zur Mindestvergütung -24 €

Unter der Mindestausbildungsvergütung: 700 € im 1. Jahr

Ausbildungsjahr
1. Ausbildungsjahr
Ausbildungsvergütung brutto
700 €/Monat
Tarifgebundener Ausbildungsbetrieb
Nein
Steuerklasse
Klasse I

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Mindestlohn-RechnerMindestlohn 2026/2027 berechnen: Bruttolohn aus Monats- oder Wochenstunden, Netto-Schätzung und Prüfung, ob der Monatslohn dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/Std. (ab 2027: 14,60 €) entspricht.Steuererstattung-RechnerSteuererstattung oder Nachzahlung schätzen: Lohnsteuer gezahlt vs. Einkommensteuer festgesetzt nach Werbungskosten, Sonderausgaben und § 35a-Ermäßigungen vergleichen.FahrtkostenrechnerEntfernungspauschale 2026 berechnen: einheitlich 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer, Jahresbetrag, Steuerersparnis und Vergleich mit den tatsächlichen Kfz-Kosten.Netto-BruttoWunsch-Nettogehalt in das nötige Bruttogehalt zurückrechnen: nach Steuerklasse, Bundesland und Krankenversicherung 2026Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltUrlaubsabgeltung-RechnerUrlaubsabgeltung 2026 berechnen: Resturlaubstage nach Zwölftelregelung, Tagessatz nach § 7 Abs. 4 BUrlG und Brutto-Abgeltungsbetrag bei Kündigung oder Ausscheiden sofort ablesen.Kündigungsfristen-RechnerKündigungsfrist nach § 622 BGB berechnen: frühestes Beendigungsdatum, maßgebliche Frist und Rechtsgrundlage für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigung.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.Staplerschein-KostenStaplerschein-Kosten 2026 schaetzen: Grundkurs, Auffrischung, Inhouse-Schulung nach DGUV Grundsatz 308-001 mit Regionsfaktor und Foerderung.EntgeltfortzahlungsrechnerEntgeltfortzahlung berechnen: AU-Beginn und Monatsbrutto eingeben – Ende der 6-Wochen-Frist, fortgezahltes Brutto und Krankengeld-Beginn nach EFZG sofort ermitteln.Bikeleasing RechnerDienstrad per Gehaltsumwandlung berechnen: monatliche Nettobelastung, Steuer- und SV-Ersparnis, Gesamtkosten mit Uebernahme und Vorteil gegenueber Direktkauf nach 0,25-Prozent-Regelung.Überstunden auszahlen RechnerÜberstundenvergütung netto berechnen: Bruttobetrag nach Stunden, Stundenlohn und Zuschlag, dann Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherung zum Nettoauszahlungsbetrag. Vergleich mit Freizeitausgleich.Geldwerter VorteilGeldwerter Vorteil berechnen: Art des Sachbezugs und Wert eingeben – steuerpflichtiger Betrag, Lohnsteuer-Mehrbelastung und Nettovorteil sofort ermitteln.

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  • Mindestausbildungsvergütung 2026, 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro brutto. Abzüge: Krankenversicherung 63,35 Euro, Pflegeversicherung 13,03 Euro, Rentenversicherung 67,33 Euro, Arbeitslosenversicherung 9,41 Euro, zusammen 153,12 Euro Sozialabgaben — die vollen Arbeitnehmeranteile, weil für Auszubildende kein sozialversicherungsrechtlicher Übergangsbereich gilt. Lohnsteuer 0 Euro, da das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro liegt. Netto 570,88 Euro im Monat.

    Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner: Abzüge im 1. Ausbildungsjahr 2026

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           alt="Mindestausbildungsvergütung 2026, 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro brutto. Abzüge: Krankenversicherung 63,35 Euro, Pflegeversicherung 13,03 Euro, Rentenversicherung 67,33 Euro, Arbeitslosenversicherung 9,41 Euro, zusammen 153,12 Euro Sozialabgaben — die vollen Arbeitnehmeranteile, weil für Auszubildende kein sozialversicherungsrechtlicher Übergangsbereich gilt. Lohnsteuer 0 Euro, da das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro liegt. Netto 570,88 Euro im Monat."
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ausbildungsverguetung-netto-rechner">Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner: Abzüge im 1. Ausbildungsjahr 2026 auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Geringverdienergrenze nach § 20 Abs. 3a SGB IV: Bei 325 Euro Ausbildungsvergütung trägt der Ausbildungsbetrieb die Sozialversicherung allein, Netto entspricht dem vollen Brutto von 325 Euro. Bei 326 Euro Ausbildungsvergütung greifen sofort die vollen Arbeitnehmeranteile von 68,96 Euro, Netto sinkt auf 257,04 Euro. Ein einziger Euro mehr Brutto kostet also 67,96 Euro Netto — ein harter Sprung ohne Gleitzone, anders als beim sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich für reguläre Beschäftigte, der für Auszubildende ohnehin nicht gilt.

    Geringverdienergrenze 325 €: Klippeneffekt statt Gleitzone

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           alt="Geringverdienergrenze nach § 20 Abs. 3a SGB IV: Bei 325 Euro Ausbildungsvergütung trägt der Ausbildungsbetrieb die Sozialversicherung allein, Netto entspricht dem vollen Brutto von 325 Euro. Bei 326 Euro Ausbildungsvergütung greifen sofort die vollen Arbeitnehmeranteile von 68,96 Euro, Netto sinkt auf 257,04 Euro. Ein einziger Euro mehr Brutto kostet also 67,96 Euro Netto — ein harter Sprung ohne Gleitzone, anders als beim sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich für reguläre Beschäftigte, der für Auszubildende ohnehin nicht gilt."
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  • Vergleich der vier Ausbildungsjahre nach § 17 Abs. 2 BBiG, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, ohne Kind: 1. Jahr 724 Euro brutto, 570,88 Euro netto. 2. Jahr 854 Euro brutto (plus 18 Prozent), 673,39 Euro netto. 3. Jahr 977 Euro brutto (plus 35 Prozent), 770,36 Euro netto. 4. Jahr 1.014 Euro brutto (plus 40 Prozent), 799,54 Euro netto. Alle Werte für Ausbildungsbeginn 2026 nach der Bekanntmachung zur Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung.

    Mindestausbildungsvergütung 2026: Brutto und Netto je Ausbildungsjahr

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           alt="Vergleich der vier Ausbildungsjahre nach § 17 Abs. 2 BBiG, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, ohne Kind: 1. Jahr 724 Euro brutto, 570,88 Euro netto. 2. Jahr 854 Euro brutto (plus 18 Prozent), 673,39 Euro netto. 3. Jahr 977 Euro brutto (plus 35 Prozent), 770,36 Euro netto. 4. Jahr 1.014 Euro brutto (plus 40 Prozent), 799,54 Euro netto. Alle Werte für Ausbildungsbeginn 2026 nach der Bekanntmachung zur Fortschreibung der Mindestausbildungsvergütung."
           width="760" height="320">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ausbildungsverguetung-netto-rechner">Mindestausbildungsvergütung 2026: Brutto und Netto je Ausbildungsjahr auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Alle Angaben ohne Gewähr. Netto ist eine Schätzung auf Basis der amtlichen Lohnsteuer-Berechnungsformeln 2026. Maßgeblich ist die Lohn-/Gehaltsabrechnung des Ausbildungsbetriebs. Der Rechner ersetzt keine Steuer- oder Sozialrechtsberatung.

Quelle: § 17 BBiG, BBiMindVergFBek 2026, § 20 SGB IV; SV-Sätze und Lohnsteuer 2026 über die Brutto-Netto-Engine

Stand: 2026-09-28

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
28. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
§ 17 Abs. 2 und 4 BBiG (Mindestausbildungsvergütung 2026, BBiMindVergFBek 2026); § 20 Abs. 3 und 3a SGB IV (Ausschluss Übergangsbereich, Geringverdienergrenze 325 €); Lohnsteuer/SV-Sätze 2026 über die Brutto-Netto-Engine (BMF-PAP)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ausbildungsverguetung-netto-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Ausbildungsvergütung-Netto-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/ausbildungsverguetung-netto-rechner

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