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Kündigungsfrist berechnen: Dienstjahre und Betriebszugehörigkeit

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Kurzantwort

Betriebszugehörigkeit: Eintrittsjahr/-monat und Stichtag eingeben. Ergebnis: vollendete Dienstjahre, Kündigungsfrist nach § 622 BGB und gesetzlicher Mindesturlaub.

Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten berechnen

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juli 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Betriebszugehörigkeit?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Betriebszugehörigkeits-Rechner ermittelt die genaue Dienstzeit in Jahren und Monaten und leitet daraus zwei arbeitsrechtlich relevante Werte ab: die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers nach § 622 BGB sowie den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Er eignet sich für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder selbst kündigen wollen und wissen möchten, welche Fristen gelten, sowie für HR-Verantwortliche, die die Frist bei Personalplanung schnell prüfen müssen.

Betriebszugehörigkeit und Beschäftigungsdauer werden oft verwechselt: Betriebszugehörigkeit zählt die ununterbrochene Dauer beim aktuellen Arbeitgeber; Beschäftigungsdauer meint die Gesamtzeit im Arbeitsleben und ist für Rentenansprüche relevant.

Für die Kündigungsfrist zählt allein die ununterbrochene Zeit beim aktuellen Arbeitgeber, denn § 622 BGB staffelt die Frist nach eben dieser Dauer.

Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger ist die Frist, die der Arbeitgeber einhalten muss. Der Rechner liefert dazu eine erste Orientierung und ersetzt im Streitfall keine rechtliche Beratung.

Er arbeitet dabei bewusst nur mit Monatsangaben statt mit taggenauen Daten: Du trägst Eintrittsmonat und -jahr sowie Stichtagmonat und -jahr ein, und daraus entsteht die Dauer in vollen Monaten.

Für die Staffel des § 622 BGB genügt das, weil dort ganze Dienstjahre über die Stufe entscheiden. Liegt dein Eintritt allerdings knapp vor oder nach einem Monatswechsel, kann die Stufe im Grenzfall kippen — dann lohnt der Blick ins Vertragsdatum.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst Eintrittsjahr und Eintrittsmonat sowie Stichtagjahr und Stichtagmonat ein. Als Eintrittsdatum gilt der erste Arbeitstag im Betrieb laut Arbeitsvertrag.

Als Stichtag kannst du das heutige Datum oder den geplanten Kündigungstermin wählen.

Typische Fehler: Probezeit nicht separat herausrechnen (sie zählt zur Betriebszugehörigkeit); Übernahmen nach § 613a BGB (Betriebsübergang) vergessen – hier zählen die Dienstjahre beim Vorgänger-Arbeitgeber mit.

Längere unbezahlte Freistellungen (z. B. Elternzeit) werden bei der Betriebszugehörigkeit grundsätzlich mitgezählt.

Wähle das Eintrittsdatum genau nach dem im Arbeitsvertrag genannten ersten Arbeitstag, nicht nach dem Tag der Vertragsunterschrift, da beide oft auseinanderfallen.

Für den Stichtag ist bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung der geplante Beendigungstermin sinnvoll, bei einer vorausschauenden Planung dagegen das heutige Datum.

Vier Felder sind es insgesamt — je Jahr und Monat für Eintritt und Stichtag; ein Tagesfeld gibt es bewusst nicht.

Der ausgewiesene Mindesturlaub bleibt dabei unabhängig von deinen Eingaben immer bei 20 Tagen, weil das Bundesurlaubsgesetz den Sockel nicht nach Dienstjahren staffelt.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Berechnung der Betriebszugehörigkeit: Gesamtmonate = (Stichtagjahr − Eintrittsjahr) × 12 + (Stichtagmonat − Eintrittsmonat). Jahre = Gesamtmonate ÷ 12 (ganzzahlig abgerundet).

Restmonate = Gesamtmonate mod 12.

Kündigungsfristentabelle nach § 622 Abs. 2 BGB: < 2 Jahre → 4 Wochen zum 15. oder Monatsende; ≥ 2 → 1 Monat; ≥ 5 → 2 Monate; ≥ 8 → 3 Monate; ≥ 10 → 4 Monate; ≥ 12 → 5 Monate; ≥ 15 → 6 Monate; ≥ 20 → 7 Monate; jeweils zum Monatsende.

Gesetzlicher Mindesturlaub (BUrlG § 3): 20 Tage bei 5-Tage-Woche, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Beispiel: Jan 2020 bis Jul 2026 = 78 Monate = 6 Jahre 6 Monate → Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende.

Wichtig ist die Rundungslogik: Für die Staffel zählt jeweils der vollständig erreichte Jahresschwellenwert, sodass sechs Jahre und elf Monate arbeitsrechtlich noch der Stufe ab fünf Jahren mit zwei Monaten Frist zugeordnet werden und erst mit dem achten vollen Jahr die nächste Stufe greift.

Der Mindesturlaub bleibt davon unberührt und liegt bei 20 Tagen in der Fünf-Tage-Woche; er steigt nur, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag mehr vorsehen.

Nachschlagen

Kündigungsfristen nach § 622 BGB: Staffel nach Betriebszugehörigkeit

Gesetzliche Mindestkündigungsfristen des Arbeitgebers nach vollendeten Dienstjahren (§ 622 BGB). Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen bestimmen.

Kündigungsfristen Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB)
BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (Arbeitgeber)Rechtsgrundlage
Unter 2 Jahre (Grundfrist)4 Wochen zum 15. oder Monatsende§ 622 Abs. 1 BGB
Ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB
Ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 5 BGB
Ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB
Ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB

Quelle: § 622 BGB (Gesetze im Internet, Stand 2026). Für die Arbeitnehmerkündigung gilt die Grundfrist von 4 Wochen (§ 622 Abs. 1). Zeiten vor dem 25. Lebensjahr werden bei der Stufenberechnung nicht mitgezählt (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, bis 2019; seitdem EuGH-konform: alle Dienstjahre zählen).

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Betriebszugehörigkeit

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet man die Betriebszugehörigkeit?

Die Betriebszugehörigkeit wird in vollendeten Dienstjahren und zusätzlichen Monaten ausgedrückt.

Du subtrahierst Eintrittsjahr und -monat vom Stichtagjahr und -monat: Gesamtmonate = (Stichtagjahr − Eintrittsjahr) × 12 + (Stichtagmonat − Eintrittsmonat). Dann teilst du durch 12, um vollendete Dienstjahre zu erhalten.

Ein Eintritt im Januar 2020, Stichtag Juli 2026: (2026−2020) × 12 + (7−1) = 72+6 = 78 Monate = 6 Jahre und 6 Monate. Genau dieses Beispiel ist im Rechner voreingestellt.

Beachte dabei eine bewusste Vereinfachung: Der Rechner fragt nur nach Jahr und Monat, nicht nach dem Tag. Ein Eintritt am 2. Januar und einer am 30. Januar liefern deshalb dasselbe Ergebnis.

Für die Monatsgrenzen der Kündigungsfristen genügt das; geht es um einen tagesgenauen Stichtag, zieh dein Arbeitsvertragsdatum heran. Liegt der Stichtag vor dem Eintritt, meldet der Rechner das ausdrücklich, statt negative Zeiten auszugeben.

Typische Anwendungsfälle sind Jahresgespräche, bei denen du deine aktuelle Kündigungsfrist kennen möchtest, oder die Vorbereitung eines Aufhebungsvertrags.

Trage dann das heutige Datum als Stichtag ein – der Rechner zeigt sofort, wie viele vollendete Jahre und Monate seit dem Vertragsbeginn vergangen sind.

Welche Kündigungsfristen gelten nach § 622 BGB?

§ 622 BGB regelt die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen für den Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit. 0–2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende. Ab 5 Jahren: 2 Monate. Ab 8 Jahren: 3 Monate.

Ab 10 Jahren: 4 Monate. Ab 12 Jahren: 5 Monate. Ab 15 Jahren: 6 Monate. Ab 20 Jahren: 7 Monate. Wichtig: Tarifverträge und Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen. Kürzere Fristen als gesetzlich sind nur in eng begrenzten Ausnahmen zulässig.

Diese Staffelung gilt ausschließlich für Kündigungen durch den Arbeitgeber; für Arbeitnehmerkündigungen gilt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Tarifverträge können nach § 622 Abs. 4 BGB abweichende Fristen vorsehen, sowohl kürzere als auch längere – wer in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitet, sollte deshalb den eigenen Tarifvertrag hinzuziehen.

Im Rechner genügt die Eingabe von Eintrittsdatum und Stichtag, um auf einen Blick die aktuell gültige gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB zu sehen.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebszugehörigkeit und Beschäftigungsdauer?

Die Betriebszugehörigkeit bezieht sich auf die Zeit bei einem bestimmten Arbeitgeber (Betrieb), unabhängig von Unterbrechungen durch Mutterschutz oder Elternzeit, die die Betriebszugehörigkeit in der Regel nicht unterbrechen.

Die Beschäftigungsdauer umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ohne Unterbrechungen. Für § 622 BGB ist die Betriebszugehörigkeit seit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses maßgeblich, nicht die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Auch Elternzeit zählt für die Betriebszugehörigkeit mit.

Daraus folgt die wichtigste praktische Regel: Trage im Rechner immer den rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses ein – also das Datum aus dem Arbeitsvertrag –, nicht den ersten Tag, an dem du tatsächlich gearbeitet hast.

Zwei Jahre Elternzeit kürzen die Betriebszugehörigkeit um keinen Monat.

Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob du in Vollzeit oder mit 20 Wochenstunden beschäftigt warst: Die Kündigungsfristen des § 622 BGB knüpfen an die Dauer, nicht an den Umfang der Beschäftigung an.

Bei unbezahltem Urlaub oder einer längeren Krankheitsphase bleibt das Arbeitsverhältnis formal bestehen und die Betriebszugehörigkeit läuft weiter, solange kein neuer Vertrag abgeschlossen wird.

Wie wirkt sich die Betriebszugehörigkeit auf den Urlaub aus?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG § 3) schreibt 24 Werktage Mindesturlaub pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche vor, was bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht. Der gesetzliche Mindesturlaub ist nicht von der Betriebszugehörigkeit abhängig.

Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren jedoch mit zunehmender Betriebszugehörigkeit mehr Urlaubstage: Zum Beispiel 25 Tage nach 2 Jahren, 27 Tage nach 5 Jahren.

Der Rechner zeigt den gesetzlichen Mindesturlaub; vertragliche Zusatzregelungen müssen separat geprüft werden.

Deshalb steht dort konstant 20 – der Wert ändert sich nicht, wenn du die Dienstjahre erhöhst, und das ist kein Fehler, sondern die Rechtslage. Der Rechner unterstellt dabei die 5-Tage-Woche.

Arbeitest du an weniger Tagen, rechne anteilig um: 24 Werktage geteilt durch 6, mal deiner Wochenarbeitstage – bei einer 4-Tage-Woche also 16 Urlaubstage. Der Anspruch in Wochen bleibt dabei immer gleich, nämlich vier.

Hast du Urlaubstage aus dem Vorjahr noch nicht genommen, verjähren sie nach § 7 Abs. 3 BUrlG grundsätzlich am 31. März des Folgejahres.

Zählt die Probezeit zur Betriebszugehörigkeit?

Ja, die Probezeit zählt zur Betriebszugehörigkeit. Sie ist rechtlich ein Teil des Arbeitsverhältnisses und wird deshalb bei der Berechnung der Kündigungsfristen nach § 622 BGB mitgezählt.

Allerdings gilt während der Probezeit (bis zu 6 Monate) eine vereinfachte Kündigungsfrist von 2 Wochen, die kürzer als die Regelfrist von 4 Wochen nach § 622 Abs. 1 BGB ist.

Ab Ende der Probezeit greifen die regulären Fristen nach Betriebszugehörigkeit.

Zwei Punkte dazu, die häufig verwechselt werden: Die 2-Wochen-Frist des § 622 Abs. 3 BGB gilt ohne festen Endtermin, also taggenau – anders als die Regelfrist, die nur zum 15. oder zum Monatsende wirkt.

Und die Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein; ohne Klausel im Arbeitsvertrag gilt vom ersten Tag an die Regelfrist. Der Rechner kennt kein Probezeit-Feld: Er zeigt ab dem ersten Monat die Fristen nach Betriebszugehörigkeit.

Die maximale Probezeit beträgt nach § 622 Abs. 3 BGB sechs Monate; eine längere Probezeit verlängert die 2-Wochen-Frist nicht.

Was passiert bei einem Betriebsübergang (§ 613a BGB) mit der Betriebszugehörigkeit?

Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (z. B. bei einem Unternehmenskauf) gehen alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis auf den neuen Arbeitgeber über. Das schließt die angesammelte Betriebszugehörigkeit ein.

Die bisherige Dienstzeit wird beim neuen Arbeitgeber angerechnet, sodass die Kündigungsfristen nach § 622 BGB weiter nach der gesamten Betriebszugehörigkeit berechnet werden – nicht ab dem Zeitpunkt des Übergangs.

Für den Rechner heißt das ganz konkret: Trage als Eintrittsjahr weiterhin deinen ursprünglichen Beginn beim alten Arbeitgeber ein, nicht das Datum der Übernahme.

Wer 2020 anfing und 2024 übernommen wurde, steht 2026 bei sechs Jahren und damit bei zwei Monaten Kündigungsfrist – nicht bei zwei Jahren und einem Monat.

Ergänzend schützt § 613a Abs. 4 BGB: Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs selbst ist unwirksam.

Wichtig für Jubiläumsleistungen: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB wird die Vorbeschäftigungszeit beim alten Arbeitgeber für die Berechnung von Jubiläumsprämien angerechnet, sofern der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung nichts anderes regelt.

Wofür wird die Betriebszugehörigkeit noch benötigt?

Neben Kündigungsfristen spielt die Betriebszugehörigkeit eine Rolle bei: Abfindungsregelungen nach KSchG (§ 1a), bei denen oft 0,5 Monatsgehälter pro Dienstjahr gelten; bei Sozialplanverhandlungen bei Betriebsänderungen; bei der Sozialauswahl im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen, wo längere Betriebszugehörigkeit schützt; und bei Jubiläumsleistungen, die Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen bei 10, 25 oder 40 Dienstjahren vorsehen.

Der Rechner berechnet die Dienstjahre, die du für all diese Zwecke benötigst. Für die Abfindung lohnt ein genauer Blick auf § 1a Abs. 2 KSchG: Ein Restzeitraum von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet.

Beim Vorgabewert von 6 Jahren und 6 Monaten sind das exakt sechs Monate, also gerade noch keine Aufrundung – es bleiben 6 × 0,5 = 3 Monatsverdienste. Ein einziger Monat mehr macht daraus 3,5.

Genau deshalb ist der Monatswert im Ergebnis nicht bloß Zierde.

Für die Sozialauswahl empfiehlt es sich, die im Rechner ausgewiesenen vollendeten Dienstjahre schriftlich zu dokumentieren, da Arbeitgeber deren Richtigkeit im Streitfall darlegen müssen.

Kann die Betriebszugehörigkeit unterbrochen werden?

Eine Unterbrechung kann durch Kündigung und Wiedereinstellung entstehen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann beim gleichen Arbeitgeber neu anfängt, beginnt die Betriebszugehörigkeit neu.

Ausnahmen gibt es bei vereinbarter Anrechnung der früheren Zeit oder bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB.

Krankheit, Elternzeit, Sabbatical oder unbezahlter Urlaub unterbrechen die Betriebszugehörigkeit in der Regel nicht, können aber Auswirkungen auf die Urlaubsberechnung oder Sozialversicherungspflicht haben.

Bei kurzen Lücken kommt es auf den Zusammenhang an: Liegen zwischen altem und neuem Vertrag nur wenige Tage oder Wochen und wird dieselbe Tätigkeit fortgesetzt, rechnet die Rechtsprechung die Vorbeschäftigung häufig an.

Der Rechner kann das nicht abbilden – er kennt nur ein Eintrittsdatum. Der konkrete nächste Schritt bei einer Unterbrechung: Lass dir die Anrechnung der Vorbeschäftigung schriftlich im neuen Arbeitsvertrag bestätigen.

Später ist sie kaum noch durchzusetzen.

Bei Wiedereinstellung nach einer Kündigung lohnt außerdem ein Blick auf den Kündigungsschutz: Wer weniger als sechs Monate im neuen Verhältnis beschäftigt ist, genießt noch keinen allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die Kündigungsfristen in § 622 BGB sind gesetzliche Mindestfristen für den Arbeitgeber. Tarifverträge und Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen – diese haben Vorrang.

Die Frist für den Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Für Abfindungsberechnungen nach § 1a KSchG oder § 9 KSchG ist die Betriebszugehörigkeit ebenfalls relevant: Pro Beschäftigungsjahr steht ein halbes Bruttomonatsgehalt zu.

Diese Abfindungsformel ist allerdings kein automatischer Anspruch, sondern gilt vor allem bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Angebot nach § 1a KSchG oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs; in vielen Fällen wird die Höhe frei verhandelt.

Prüfe außerdem stets, ob dein Arbeits- oder Tarifvertrag längere Kündigungsfristen vorsieht, denn diese verdrängen die gesetzliche Mindestfrist.

Gerade bei einer geplanten Eigenkündigung lohnt es sich, den frühestmöglichen Beendigungstermin auszurechnen, bevor du das Kündigungsschreiben aufsetzt. Mehr zu Kündigungsfristen und Abfindung veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz.

Achte darauf, dass der Rechner die einschlägige Fundstelle gleich mitliefert: Er nennt zur Frist jeweils die konkrete Nummer der Staffel, etwa § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB bei zwei Monaten — eine Angabe, die sich unverändert in ein Anschreiben an die Personalabteilung übernehmen lässt.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Beispiel 1 – kurze Betriebszugehörigkeit: Jan 2025 bis Jan 2026 = 12 Monate = 1 Jahr → Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (< 2 Jahre).

Beispiel 2 – mittlere Betriebszugehörigkeit: Jan 2016 bis Jan 2026 = 10 Jahre → Kündigungsfrist: 4 Monate zum Monatsende.

Beispiel 3 – lange Betriebszugehörigkeit: Jan 2004 bis Jan 2026 = 22 Jahre → Kündigungsfrist: 7 Monate zum Monatsende (≥ 20 Jahre).

In allen Fällen gilt: Die errechnete Frist ist die gesetzliche Mindestvorgabe; Tarif- und Einzelarbeitsvertrag gehen vor.

Beispiel 4 – Betriebsübergang: Wer 2014 eingestellt und 2019 nach § 613a BGB von einem übernehmenden Unternehmen weiterbeschäftigt wurde, bringt zum Stichtag 2026 volle zwölf Dienstjahre mit – nicht nur die sieben seit der Übernahme.

Daraus ergibt sich eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Monatsende statt der zwei Monate, die man ohne Anrechnung der Vorzeit fälschlich annehmen würde. Genau solche Fälle zeigen, warum das korrekte Eintrittsdatum so wichtig ist.

In der Praxis lohnt es sich, den Arbeitsvertrag und eventuelle Betriebsübergänge vor der Berechnung zu sichten und die errechnete Frist anschließend mit den vertraglichen Regelungen abzugleichen, da diese die gesetzliche Mindestfrist nur verlängern, aber nicht unterschreiten dürfen.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Probezeit separat herausrechnen wollen – sie zählt zur Betriebszugehörigkeit. Fehler 2: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB den Übernahme-Zeitpunkt als neues Eintrittsdatum setzen – die Dienstjahre beim Vorgänger-Arbeitgeber sind anzurechnen.

Fehler 3: Die verlängerte Frist des Arbeitgebers mit der eigenen Kündigungsfrist als Arbeitnehmer verwechseln – Arbeitnehmer kündigen immer mit 4 Wochen.

Fehler 4: Den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen als fix betrachten – Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können mehr vorsehen; dieser Rechner zeigt nur den Sockelwert nach BUrlG.

Fehler 5: Elternzeit oder Krankheitszeiten als Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit werten – sie zählen weiter.

Fehler 6: Den Beginn der Frist mit dem Zugang der Kündigung gleichsetzen – die Fristen des § 622 BGB enden zu festen Terminen: bei der Grundfrist (Abs. 1) zum 15. oder zum Monatsende, bei den verlängerten Fristen ab zwei Jahren (Abs. 2) ausschließlich zum Monatsende.

Fehler 7: Aus der reinen Betriebszugehörigkeit einen festen Abfindungsanspruch ableiten, obwohl eine Abfindung nur in bestimmten Konstellationen gesetzlich vorgesehen und ansonsten Verhandlungssache ist.

Wer unsicher ist, sollte die konkrete Frist im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Aus Eintrittsdatum und Stichtag berechnet der Rechner die Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten sowie die gesetzliche Arbeitgeber-Kündigungsfrist nach § 622 BGB (4 Wochen bis 7 Monate, abhängig von den Dienstjahren) und den Mindesturlaub nach BUrlG (20 Tage bei 5-Tage-Woche).

Tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen gehen vor. Arbeitnehmer kündigen immer mit 4 Wochen, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Damit erhältst du in einem Schritt die Dienstjahre, die daraus folgende Mindestfrist und den gesetzlichen Urlaubssockel als belastbare Ausgangswerte für Kündigung oder Personalplanung.

Prüfe anschließend deinen konkreten Arbeits- oder Tarifvertrag auf abweichende, längere Fristen und ziehe bei rechtlicher Unsicherheit fachkundigen Rat hinzu, da der Rechner eine Orientierung, aber keine verbindliche Rechtsauskunft bietet.

Zur Frist nennt er dir jeweils die genaue Fundstelle der Staffel mit, sodass du die Angabe direkt belegen kannst.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Betriebszugehörigkeit: 1 Jahr 8 Monate (20 Monate) | Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | Mindesturlaub: 20 Tage

Kurze Betriebszugehörigkeit (1 Jahr 8 Monate)

Eintrittsjahr
2025
Eintrittsmonat
1 (Januar)
Stichtagjahr
2026
Stichtagmonat
9 (September)

Beispiel 2 · Mittel · Betriebszugehörigkeit: 10 Jahre 0 Monate | Kündigungsfrist: 4 Monate zum Monatsende | Mindesturlaub: 20 Tage

10 Jahre Betriebszugehörigkeit

Eintrittsjahr
2016
Eintrittsmonat
3 (März)
Stichtagjahr
2026
Stichtagmonat
3 (März)

Beispiel 3 · Komplex · Betriebszugehörigkeit: 22 Jahre 0 Monate | Kündigungsfrist: 7 Monate zum Monatsende | Mindesturlaub: 20 Tage

Sehr lange Betriebszugehörigkeit (22 Jahre)

Eintrittsjahr
2004
Eintrittsmonat
6 (Juni)
Stichtagjahr
2026
Stichtagmonat
6 (Juni)

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Weiternutzung

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  • Infografik: Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB), DAUER — KÜNDIGUNGSFRIST — ZUM MONATSENDE, Grundfrist (Probezeit), 2 Wochen (jederzeit), nach Probezeit, 4 Wochen zum 15. / Monatsende, ≥ 2 Jahre, 1 Monat zum Monatsende

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  • Infografik: Betriebszugehörigkeit: Vorteile im Zeitverlauf, MEILENSTEINE DER BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT, 6 Mo, KSchG greift, Kündigungs-, schutz, 2 J, Frist verlängert

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Zeit- und Datumsrechner liefern Orientierungswerte. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsvertragsklauseln können längere Kündigungsfristen vorsehen. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: § 622 BGB Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit; § 3 BUrlG Mindesturlaub 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche)

Stand: 2026-07-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. Juli 2026
Fachbereich
Datum und Zeit / Arbeitszeit
Formeln basieren auf
§ 622 BGB (gesetzliche Kündigungsfristen); § 3 BUrlG (Mindesturlaub 24 Werktage = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Betriebszugehörigkeit. Abgerufen von https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/betriebszugehoerigkeit-rechner

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Rechner-Portal, 2026. Betriebszugehörigkeit. Available at: https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/betriebszugehoerigkeit-rechner

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