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Kündigungsfrist berechnen: Dienstjahre und Betriebszugehörigkeit

Datum und ZeitStand
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Kurzantwort

Betriebszugehörigkeit: Eintrittsjahr/-monat und Stichtag eingeben. Ergebnis: vollendete Dienstjahre, Kündigungsfrist nach § 622 BGB und gesetzlicher Mindesturlaub.

Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten berechnen

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Sept. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Betriebszugehörigkeits-Rechner und wie berechnet man die Kündigungsfrist?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Betriebszugehörigkeits-Rechner ermittelt die genaue Dienstzeit in Jahren und Monaten und leitet daraus zwei arbeitsrechtlich relevante Werte ab: die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers nach § 622 BGB sowie den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Er eignet sich für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder selbst kündigen wollen und wissen möchten, welche Fristen gelten, sowie für HR-Verantwortliche, die die Frist bei Personalplanung schnell prüfen müssen.

Betriebszugehörigkeit und Beschäftigungsdauer werden oft verwechselt: Betriebszugehörigkeit zählt die ununterbrochene Dauer beim aktuellen Arbeitgeber; Beschäftigungsdauer meint die Gesamtzeit im Arbeitsleben und ist für Rentenansprüche relevant.

Für die Kündigungsfrist zählt allein die ununterbrochene Zeit beim aktuellen Arbeitgeber, denn § 622 BGB staffelt die Frist nach eben dieser Dauer.

Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger ist die Frist, die der Arbeitgeber einhalten muss. Der Rechner liefert dazu eine erste Orientierung und ersetzt im Streitfall keine rechtliche Beratung.

Er arbeitet dabei bewusst nur mit Monatsangaben statt mit taggenauen Daten: Du trägst Eintrittsmonat und -jahr sowie Stichtagmonat und -jahr ein, und daraus entsteht die Dauer in vollen Monaten.

Für die Staffel des § 622 BGB genügt das, weil dort ganze Dienstjahre über die Stufe entscheiden. Liegt dein Eintritt allerdings knapp vor oder nach einem Monatswechsel, kann die Stufe im Grenzfall kippen — dann lohnt der Blick ins Vertragsdatum.

Eingaben

Betriebszugehörigkeit berechnen: Eintrittsdatum und Stichtag eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst Eintrittsjahr und Eintrittsmonat sowie Stichtagjahr und Stichtagmonat ein. Als Eintrittsdatum gilt der erste Arbeitstag im Betrieb laut Arbeitsvertrag.

Als Stichtag kannst du das heutige Datum oder den geplanten Kündigungstermin wählen.

Typische Fehler: Probezeit nicht separat herausrechnen (sie zählt zur Betriebszugehörigkeit); Übernahmen nach § 613a BGB (Betriebsübergang) vergessen – hier zählen die Dienstjahre beim Vorgänger-Arbeitgeber mit.

Längere unbezahlte Freistellungen (z. B. Elternzeit) werden bei der Betriebszugehörigkeit grundsätzlich mitgezählt.

Wähle das Eintrittsdatum genau nach dem im Arbeitsvertrag genannten ersten Arbeitstag, nicht nach dem Tag der Vertragsunterschrift, da beide oft auseinanderfallen.

Für den Stichtag ist bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung der geplante Beendigungstermin sinnvoll, bei einer vorausschauenden Planung dagegen das heutige Datum.

Vier Felder sind es insgesamt — je Jahr und Monat für Eintritt und Stichtag; ein Tagesfeld gibt es bewusst nicht.

Der ausgewiesene Mindesturlaub bleibt dabei unabhängig von deinen Eingaben immer bei 20 Tagen, weil das Bundesurlaubsgesetz den Sockel nicht nach Dienstjahren staffelt.

Für eine Kontrollrechnung mit echten Kalenderdaten statt Jahr/Monat-Feldern eignet sich Excel mit der Formel `=DATEDIF(Eintrittsdatum;Stichtag;„y“)` für die Jahre und `=DATEDIF(Eintrittsdatum;Stichtag;„ym“)` für die Restmonate – beide Wege liefern beim Vorgabebeispiel identisch 6 Jahre und 6 Monate.

Praxisfälle

Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit: sechs Fälle von 1 bis 22 Jahren

Jeder Fall zeigt Eingabe und Ergebnis aus der echten Rechenfunktion — von der kurzen Anstellung bis zur Höchstfrist ab 20 Jahren.

  1. Unter 2 Jahren: Kündigungsfrist 4 Wochen

    „wie lange ist die kündigungsfrist unter 2 jahren betriebszugehörigkeit“

    Eingabe
    Eintritt Januar 2025, Stichtag September 2026
    Ergebnis
    1 Jahr 8 Monate Betriebszugehörigkeit — Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB)
  2. Kündigungsfrist Arbeitgeber nach 5 Jahren

    „kündigungsfrist arbeitgeber nach 5 jahren“

    Eingabe
    Eintritt Januar 2021, Stichtag September 2026
    Ergebnis
    5 Jahre 8 Monate Betriebszugehörigkeit — Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  3. Kündigungsfrist Arbeitgeber nach 8 Jahren

    „kündigungsfrist arbeitgeber nach 8 jahren“

    Eingabe
    Eintritt September 2018, Stichtag September 2026
    Ergebnis
    8 Jahre 0 Monate Betriebszugehörigkeit — Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
  4. Kündigungsfrist Arbeitgeber nach 10 Jahren

    „kündigungsfrist arbeitgeber nach 10 jahren“

    Eingabe
    Eintritt März 2016, Stichtag März 2026
    Ergebnis
    10 Jahre 0 Monate Betriebszugehörigkeit — Kündigungsfrist: 4 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB)
  5. Kündigungsfrist Arbeitgeber nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit

    „kündigungsfrist arbeitgeber nach 15 jahren betriebszugehörigkeit“

    Eingabe
    Eintritt September 2011, Stichtag September 2026
    Ergebnis
    15 Jahre 0 Monate Betriebszugehörigkeit — Kündigungsfrist: 6 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB)
  6. Kündigungsfrist Arbeitgeber nach 20 Jahren: die Höchstfrist

    „kündigungsfrist arbeitgeber nach 20 jahren“

    Eingabe
    Eintritt September 2006, Stichtag September 2026
    Ergebnis
    20 Jahre 0 Monate Betriebszugehörigkeit — Kündigungsfrist: 7 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB), höchste gesetzliche Stufe

Berechnung

Kündigungsfrist berechnen: Formel und Staffel nach § 622 BGB

Verstehe den Formelweg.

Berechnung der Betriebszugehörigkeit: Gesamtmonate = (Stichtagjahr − Eintrittsjahr) × 12 + (Stichtagmonat − Eintrittsmonat). Jahre = Gesamtmonate ÷ 12 (ganzzahlig abgerundet).

Restmonate = Gesamtmonate mod 12.

Kündigungsfristentabelle nach § 622 Abs. 2 BGB: < 2 Jahre → 4 Wochen zum 15. oder Monatsende; ≥ 2 → 1 Monat; ≥ 5 → 2 Monate; ≥ 8 → 3 Monate; ≥ 10 → 4 Monate; ≥ 12 → 5 Monate; ≥ 15 → 6 Monate; ≥ 20 → 7 Monate; jeweils zum Monatsende.

Gesetzlicher Mindesturlaub (BUrlG § 3): 20 Tage bei 5-Tage-Woche, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Beispiel: Jan 2020 bis Jul 2026 = 78 Monate = 6 Jahre 6 Monate → Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende.

Wichtig ist die Rundungslogik: Für die Staffel zählt jeweils der vollständig erreichte Jahresschwellenwert, sodass sechs Jahre und elf Monate arbeitsrechtlich noch der Stufe ab fünf Jahren mit zwei Monaten Frist zugeordnet werden und erst mit dem achten vollen Jahr die nächste Stufe greift.

Der Mindesturlaub bleibt davon unberührt und liegt bei 20 Tagen in der Fünf-Tage-Woche; er steigt nur, wenn Tarif- oder Arbeitsvertrag mehr vorsehen.

Seit einem EuGH-Urteil zählen dabei alle Dienstjahre unabhängig vom Lebensalter der Beschäftigten; die frühere Sonderregel für Zeiten vor dem 25. Lebensjahr ist seit 2010 nicht mehr anwendbar. Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit im Überblick, gestaffelt von 2 bis 20 Jahren

Nachschlagen

Kündigungsfristen nach § 622 BGB: Staffel nach Betriebszugehörigkeit

Gesetzliche Mindestkündigungsfristen des Arbeitgebers nach vollendeten Dienstjahren (§ 622 BGB). Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen bestimmen.

Kündigungsfristen Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB)
BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (Arbeitgeber)Rechtsgrundlage
Unter 2 Jahre (Grundfrist)4 Wochen zum 15. oder Monatsende§ 622 Abs. 1 BGB
Ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB
Ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 5 BGB
Ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB
Ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB

Quelle: § 622 BGB (Gesetze im Internet, Stand 2026). Für die Arbeitnehmerkündigung gilt die Grundfrist von 4 Wochen (§ 622 Abs. 1). Zeiten vor dem 25. Lebensjahr werden bei der Stufenberechnung nicht mitgezählt (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, bis 2019; seitdem EuGH-konform: alle Dienstjahre zählen).

Expertenmodus

Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfrist: häufig gestellte Fragen

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechnet man die Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten?

Die Betriebszugehörigkeit ergibt sich, indem du Eintrittsjahr und -monat vom Stichtagjahr und -monat abziehst: Gesamtmonate = (Stichtagjahr − Eintrittsjahr) × 12 + (Stichtagmonat − Eintrittsmonat).

Geteilt durch 12 ergeben sich die vollendeten Dienstjahre, der Rest sind die zusätzlichen Monate.

Ein Eintritt im Januar 2020 mit Stichtag Juli 2026 ergibt (2026 − 2020) × 12 + (7 − 1) = 78 Monate, also 6 Jahre und 6 Monate – genau der Vorgabewert im Rechner.

Als Eintrittsdatum zählt der erste Arbeitstag laut Arbeitsvertrag, nicht der Tag der Vertragsunterschrift. Der Rechner arbeitet bewusst nur mit Monatsangaben, nicht mit dem Tag: Ein Eintritt am 2. Januar liefert dasselbe Ergebnis wie einer am 30.

Januar. Für die Jahresstufen der Kündigungsfrist reicht das, weil dort ganze Dienstjahre entscheiden; für einen taggenauen Stichtag ziehst du zusätzlich das Datum aus deinem Arbeitsvertrag heran.

Liegt der Stichtag vor dem Eintritt, weist der Rechner das ausdrücklich aus, statt eine negative Dauer anzuzeigen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach § 622 BGB je nach Betriebszugehörigkeit?

§ 622 Abs. 2 BGB staffelt die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers in acht Stufen nach vollendeten Dienstjahren, jeweils zum Monatsende: unter 2 Jahren gilt die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, ab 10 Jahren 4 Monate, ab 12 Jahren 5 Monate, ab 15 Jahren 6 Monate und ab 20 Jahren 7 Monate.

Mit 10 Jahren und 0 Monaten Betriebszugehörigkeit zeigt der Rechner deshalb exakt 4 Monate zum Monatsende, mit 22 Jahren bleibt es bei der Höchstfrist von 7 Monaten – eine neunte Stufe gibt es nicht.

Seit einem EuGH-Urteil zählen dabei alle Dienstjahre unabhängig vom Lebensalter mit; die frühere Regel, wonach Zeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht zählten, ist seit 2010 nicht mehr anwendbar.

Für den öffentlichen Dienst gelten stattdessen die eigenen, tariflich geregelten Fristen des § 34 TVöD, nicht § 622 BGB. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können jederzeit längere, aber keine kürzeren Fristen vorsehen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist als Arbeitnehmer im Vergleich zum Arbeitgeber?

Als Arbeitnehmer kündigst du unabhängig von deiner Betriebszugehörigkeit immer mit der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB).

Die verlängerten Fristen ab 2 Jahren (1 Monat) bis 7 Monate (ab 20 Jahren) gelten in § 622 Abs. 2 BGB ausschließlich für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Wer beispielsweise 6 Jahre und 6 Monate im Betrieb ist, sieht im Rechner deshalb zwei unterschiedliche Werte: Der Arbeitgeber müsste 2 Monate zum Monatsende einhalten, während der Arbeitnehmer selbst jederzeit mit 4 Wochen kündigen kann.

Diese Asymmetrie ist gesetzlich gewollt und schützt in erster Linie Beschäftigte vor kurzfristigem Jobverlust nach langer Betriebszugehörigkeit.

Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich eine längere Frist auch für den Arbeitnehmer vorschreibt – das ist zulässig, solange die Frist für den Arbeitnehmer nicht länger als die für den Arbeitgeber ist (§ 622 Abs. 6 BGB).

Prüfe deinen Vertrag, bevor du ein Kündigungsschreiben aufsetzt.

Wie berechnet man die Betriebszugehörigkeit in Excel mit der DATEDIF-Formel?

In Excel berechnest du die Betriebszugehörigkeit mit der Formel =DATEDIF(Eintrittsdatum;Stichtag;„y“) für vollendete Jahre und zusätzlich =DATEDIF(Eintrittsdatum;Stichtag;„ym“) für die restlichen Monate – DATEDIF ist eine nicht dokumentierte, aber seit Jahren stabile Funktion, die auf Deutsch keinen anderen Namen trägt.

Für den Rechner-Vorgabewert (1.1.2020 bis 1.7.2026) liefert „y“ den Wert 6 und „ym“ den Wert 6, also 6 Jahre und 6 Monate – deckungsgleich mit dem Ergebnis dieses Rechners.

Der Unterschied zu diesem Online-Rechner: Excel rechnet taggenau, du trägst also ein echtes Datum in beide Zellen ein, während dieser Rechner bewusst nur Jahr und Monat abfragt.

Wichtigste Fehlerquelle in Excel ist ein falsches Zellformat – steht das Eintrittsdatum als Text statt als Datum in der Zelle, wirft DATEDIF einen #ZAHL!-Fehler statt eines Ergebnisses.

Für eine schnelle Kontrollrechnung ohne Excel-Datei ist deshalb dieser Rechner die einfachere Alternative, weil er ganze Zahlen statt Datumsformate erwartet.

Was ist der Unterschied zwischen Betriebszugehörigkeit und Beschäftigungsdauer?

Die Betriebszugehörigkeit zählt die ununterbrochene Zeit bei genau diesem Arbeitgeber seit dem im Arbeitsvertrag genannten Eintrittsdatum – sie ist die Bezugsgröße für die Kündigungsfrist nach § 622 BGB.

Die Beschäftigungsdauer meint dagegen die gesamte Erwerbszeit im Berufsleben über mehrere Arbeitgeber hinweg und ist vor allem für die gesetzliche Rentenberechnung relevant.

Wechselst du den Arbeitgeber, beginnt die Betriebszugehörigkeit beim neuen Arbeitgeber wieder bei null, während die Beschäftigungsdauer weiterläuft.

Für diesen Rechner zählt ausschließlich die Betriebszugehörigkeit: Trage als Eintrittsjahr und -monat den Beginn beim aktuellen Arbeitgeber ein, nicht den Start deiner Berufstätigkeit insgesamt.

Auch der Umfang der Beschäftigung spielt keine Rolle – ob Vollzeit oder 20 Wochenstunden, die Kündigungsfrist nach § 622 BGB richtet sich allein nach der Dauer, nicht nach dem Stundenumfang.

Bei einer Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit beim selben Arbeitgeber läuft die Betriebszugehörigkeit deshalb ohne Unterbrechung weiter.

Wirkt sich die Betriebszugehörigkeit auf den Urlaubsanspruch aus?

Der gesetzliche Mindesturlaub nach § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht – dieser Sockel ist unabhängig von der Betriebszugehörigkeit und bleibt bei jeder Eingabe im Rechner konstant bei 20 Tagen.

Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge staffeln den tatsächlichen Urlaubsanspruch aber nach Dienstjahren, zum Beispiel 25 Tage ab 2 Jahren oder 30 Tage ab 10 Jahren; solche Zusatzansprüche zeigt der Rechner nicht, weil sie von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich geregelt sind.

Arbeitest du an weniger als 5 Tagen pro Woche, rechnest du anteilig um: 24 Werktage geteilt durch 6, multipliziert mit deinen Wochenarbeitstagen – bei einer 4-Tage-Woche also 16 Tage.

Der Urlaubsanspruch in Wochen bleibt dabei immer gleich, nämlich vier. Nicht genommener Urlaub aus dem Vorjahr verjährt nach § 7 Abs. 3 BUrlG grundsätzlich zum 31.

März des Folgejahres, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat.

Zählt die Probezeit oder eine Unterbrechung durch Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?

Ja, die Probezeit zählt zur Betriebszugehörigkeit, weil sie rechtlich Teil des Arbeitsverhältnisses ist – allerdings gilt in dieser Zeit (höchstens 6 Monate) nach § 622 Abs. 3 BGB eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen ohne festen Endtermin statt der Regelfrist.

Auch Elternzeit, Krankheit oder unbezahlter Urlaub unterbrechen die Betriebszugehörigkeit grundsätzlich nicht, solange das Arbeitsverhältnis formal bestehen bleibt: Zwei Jahre Elternzeit kürzen die im Rechner ausgewiesenen Dienstjahre um keinen Monat.

Eine echte Unterbrechung entsteht dagegen, wenn du kündigst und später beim gleichen Arbeitgeber neu einsteigst – dann beginnt die Zählung in der Regel wieder bei null, sofern keine Anrechnung der Vorbeschäftigung vereinbart wurde.

Bei einer solchen Wiedereinstellung lohnt es sich, die Anrechnung der früheren Zeit schriftlich im neuen Arbeitsvertrag festzuhalten, weil sie sich später kaum noch durchsetzen lässt.

Trage im Rechner deshalb stets das ursprüngliche, ununterbrochene Eintrittsdatum ein, nicht das Datum nach einer Elternzeit-Rückkehr.

Was passiert mit der Betriebszugehörigkeit bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB?

Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB – etwa durch Unternehmensverkauf oder Fusion – gehen alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis auf den neuen Arbeitgeber über, einschließlich der bereits angesammelten Betriebszugehörigkeit.

Trage im Rechner deshalb weiterhin dein ursprüngliches Eintrittsdatum beim ersten Arbeitgeber ein, nicht das Datum der Übernahme.

Wer 2014 eingestellt und 2019 im Zuge eines Betriebsübergangs übernommen wurde, bringt zum Stichtag 2026 volle 12 Dienstjahre mit und damit eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Monatsende – nicht nur die 7 Jahre seit der Übernahme mit 2 Monaten Frist.

Zusätzlich schützt § 613a Abs. 4 BGB: Eine Kündigung allein wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam. Als Arbeitnehmer hast du zudem ein einmonatiges Widerspruchsrecht gegen den Übergang deines Arbeitsverhältnisses (§ 613a Abs. 6 BGB).

Auch für Jubiläumsprämien wird die Vorbeschäftigungszeit beim alten Arbeitgeber angerechnet, sofern Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes regeln.

Wie wirkt sich die Betriebszugehörigkeit auf Abfindung und Jubiläumszuwendungen aus?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Abfindungsangebot nach § 1a KSchG gilt die Faustregel 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr – ein Rechtsanspruch besteht aber nur in dieser speziellen Konstellation oder nach einem gerichtlichen Vergleich, ansonsten ist die Höhe Verhandlungssache.

Bei 6 Jahren und 6 Monaten rundet § 1a Abs. 2 KSchG einen Restzeitraum über 6 Monate auf ein volles Jahr auf; ein einziger Monat mehr Betriebszugehörigkeit kann die Abfindung deshalb spürbar erhöhen.

Jubiläumszuwendungen zu runden Dienstjubiläen (üblich sind 10, 25 oder 40 Jahre) sind keine gesetzliche Pflicht, sondern richten sich nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Steuerlich bleiben Sachgeschenke aus einem solchen persönlichen Anlass nach R 19.6 LStR bis 60 Euro je Anlass steuerfrei, eine Jubiläumsfeier als Betriebsveranstaltung bis 110 Euro je Teilnehmer und Veranstaltung, höchstens zweimal im Jahr (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Eine Bargeldzuwendung zum Jubiläum ist dagegen immer voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, unabhängig von der Höhe.

Gilt die Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit auch bei Teilzeit oder Minijob?

Ja: Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB richtet sich ausschließlich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, nicht nach dem wöchentlichen Stundenumfang – Vollzeit, Teilzeit und geringfügige Beschäftigung (Minijob) werden identisch behandelt.

Ein Minijobber mit 5 Jahren Betriebszugehörigkeit hat also dieselbe Arbeitgeber-Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende wie eine Vollzeitkraft mit gleicher Dienstzeit; eine kürzere Frist wegen geringer Stundenzahl sieht das Gesetz nicht vor.

Häufig wird das mit befristeten Verträgen verwechselt: Ein befristeter Minijob endet regulär zum vereinbarten Datum ohne Kündigung, sofern keine ordentliche Kündigung vertraglich vereinbart wurde – dann gelten wiederum die Fristen nach Betriebszugehörigkeit.

Auch für Minijobs gilt die verkürzte 2-Wochen-Frist während einer vereinbarten Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB).

Trage im Rechner dein tatsächliches Eintrittsdatum ein, unabhängig davon, ob du in Vollzeit begonnen und später auf einen Minijob reduziert hast – die Betriebszugehörigkeit läuft bei gleichem Arbeitgeber ohne Unterbrechung weiter.

Hinweise

Kündigungsfrist Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Tipps zu Tarifvertrag und Abfindung

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Die Kündigungsfristen in § 622 BGB sind gesetzliche Mindestfristen für den Arbeitgeber. Tarifverträge und Arbeitsverträge können längere Fristen vorsehen – diese haben Vorrang.

Die Frist für den Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB), unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Für Abfindungsberechnungen nach § 1a KSchG oder § 9 KSchG ist die Betriebszugehörigkeit ebenfalls relevant: Pro Beschäftigungsjahr steht ein halbes Bruttomonatsgehalt zu.

Diese Abfindungsformel ist allerdings kein automatischer Anspruch, sondern gilt vor allem bei betriebsbedingter Kündigung mit entsprechendem Angebot nach § 1a KSchG oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs; in vielen Fällen wird die Höhe frei verhandelt.

Prüfe außerdem stets, ob dein Arbeits- oder Tarifvertrag längere Kündigungsfristen vorsieht, denn diese verdrängen die gesetzliche Mindestfrist.

Gerade bei einer geplanten Eigenkündigung lohnt es sich, den frühestmöglichen Beendigungstermin auszurechnen, bevor du das Kündigungsschreiben aufsetzt. Mehr zu Kündigungsfristen und Abfindung veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz.

Achte darauf, dass der Rechner die einschlägige Fundstelle gleich mitliefert: Er nennt zur Frist jeweils die konkrete Nummer der Staffel, etwa § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB bei zwei Monaten — eine Angabe, die sich unverändert in ein Anschreiben an die Personalabteilung übernehmen lässt.

Für Minijob und Teilzeit gilt dieselbe Staffel wie für Vollzeit, weil § 622 BGB allein an die Dauer, nicht an den Stundenumfang anknüpft.

Anwendung

Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit: Praxisbeispiele von 1 bis 22 Jahren

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Beispiel 1 – kurze Betriebszugehörigkeit: Jan 2025 bis Sep 2026 = 20 Monate = 1 Jahr 8 Monate → Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (< 2 Jahre).

Beispiel 2 – mittlere Betriebszugehörigkeit: März 2016 bis März 2026 = 10 Jahre 0 Monate → Kündigungsfrist: 4 Monate zum Monatsende.

Beispiel 3 – lange Betriebszugehörigkeit: Juni 2004 bis Juni 2026 = 22 Jahre 0 Monate → Kündigungsfrist: 7 Monate zum Monatsende (≥ 20 Jahre, Höchstfrist).

In allen Fällen gilt: Die errechnete Frist ist die gesetzliche Mindestvorgabe; Tarif- und Einzelarbeitsvertrag gehen vor.

Beispiel 4 – Betriebsübergang: Wer 2014 eingestellt und 2019 nach § 613a BGB von einem übernehmenden Unternehmen weiterbeschäftigt wurde, bringt zum Stichtag September 2026 volle zwölf Dienstjahre mit – nicht nur die sieben seit der Übernahme.

Daraus ergibt sich eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Monatsende statt der zwei Monate, die man ohne Anrechnung der Vorzeit fälschlich annehmen würde. Genau solche Fälle zeigen, warum das korrekte Eintrittsdatum so wichtig ist.

In der Praxis lohnt es sich, den Arbeitsvertrag und eventuelle Betriebsübergänge vor der Berechnung zu sichten und die errechnete Frist anschließend mit den vertraglichen Regelungen abzugleichen, da diese die gesetzliche Mindestfrist nur verlängern, aber nicht unterschreiten dürfen. Betriebszugehörigkeit: Meilensteine im Zeitverlauf von 6 Monaten (Kündigungsschutz) bis 25 Jahren (Jubiläum)

Fallstricke

Betriebszugehörigkeit berechnen: häufige Fehler bei Kündigungsfrist und Urlaub

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Probezeit separat herausrechnen wollen – sie zählt zur Betriebszugehörigkeit. Fehler 2: Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB den Übernahme-Zeitpunkt als neues Eintrittsdatum setzen – die Dienstjahre beim Vorgänger-Arbeitgeber sind anzurechnen.

Fehler 3: Die verlängerte Frist des Arbeitgebers mit der eigenen Kündigungsfrist als Arbeitnehmer verwechseln – Arbeitnehmer kündigen immer mit 4 Wochen.

Fehler 4: Den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen als fix betrachten – Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können mehr vorsehen; dieser Rechner zeigt nur den Sockelwert nach BUrlG.

Fehler 5: Elternzeit oder Krankheitszeiten als Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit werten – sie zählen weiter.

Fehler 6: Den Beginn der Frist mit dem Zugang der Kündigung gleichsetzen – die Fristen des § 622 BGB enden zu festen Terminen: bei der Grundfrist (Abs. 1) zum 15. oder zum Monatsende, bei den verlängerten Fristen ab zwei Jahren (Abs. 2) ausschließlich zum Monatsende.

Fehler 7: Aus der reinen Betriebszugehörigkeit einen festen Abfindungsanspruch ableiten, obwohl eine Abfindung nur in bestimmten Konstellationen gesetzlich vorgesehen und ansonsten Verhandlungssache ist.

Fehler 8: Die eigenen Fristen des öffentlichen Dienstes (§ 34 TVöD) mit § 622 BGB verwechseln – TVöD-Beschäftigte prüfen ihren Tarifvertrag statt der hier gezeigten BGB-Staffel.

Wer unsicher ist, sollte die konkrete Frist im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Nächster Schritt

Betriebszugehörigkeits-Rechner: Zusammenfassung und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Aus Eintrittsdatum und Stichtag berechnet der Rechner die Betriebszugehörigkeit in Jahren und Monaten sowie die gesetzliche Arbeitgeber-Kündigungsfrist nach § 622 BGB (4 Wochen bis 7 Monate, abhängig von den Dienstjahren) und den Mindesturlaub nach BUrlG (20 Tage bei 5-Tage-Woche).

Tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelungen gehen vor. Arbeitnehmer kündigen immer mit 4 Wochen, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Damit erhältst du in einem Schritt die Dienstjahre, die daraus folgende Mindestfrist und den gesetzlichen Urlaubssockel als belastbare Ausgangswerte für Kündigung oder Personalplanung.

Prüfe anschließend deinen konkreten Arbeits- oder Tarifvertrag auf abweichende, längere Fristen und ziehe bei rechtlicher Unsicherheit fachkundigen Rat hinzu, da der Rechner eine Orientierung, aber keine verbindliche Rechtsauskunft bietet.

Zur Frist nennt er dir jeweils die genaue Fundstelle der Staffel mit, sodass du die Angabe direkt belegen kannst.

Vertiefung

Dienstjahre berechnen: Beispiele für kurze bis lange Betriebszugehörigkeit

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Betriebszugehörigkeit: 1 Jahr 8 Monate (20 Monate) | Kündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende | Mindesturlaub: 20 Tage

Kurze Betriebszugehörigkeit (1 Jahr 8 Monate)

Eintrittsjahr
2025
Eintrittsmonat
1 (Januar)
Stichtagjahr
2026
Stichtagmonat
9 (September)

Beispiel 2 · Mittel · Betriebszugehörigkeit: 10 Jahre 0 Monate | Kündigungsfrist: 4 Monate zum Monatsende | Mindesturlaub: 20 Tage

10 Jahre Betriebszugehörigkeit

Eintrittsjahr
2016
Eintrittsmonat
3 (März)
Stichtagjahr
2026
Stichtagmonat
3 (März)

Beispiel 3 · Komplex · Betriebszugehörigkeit: 22 Jahre 0 Monate | Kündigungsfrist: 7 Monate zum Monatsende | Mindesturlaub: 20 Tage

Sehr lange Betriebszugehörigkeit (22 Jahre)

Eintrittsjahr
2004
Eintrittsmonat
6 (Juni)
Stichtagjahr
2026
Stichtagmonat
6 (Juni)

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Weiternutzung

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  • Infografik: Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB), DAUER — KÜNDIGUNGSFRIST — ZUM MONATSENDE, Grundfrist (Probezeit), 2 Wochen (jederzeit), nach Probezeit, 4 Wochen zum 15. / Monatsende, ≥ 2 Jahre, 1 Monat zum Monatsende

    Betriebszugehörigkeit-Rechner Kündigungsfristen

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           alt="Infografik: Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 BGB), DAUER — KÜNDIGUNGSFRIST — ZUM MONATSENDE, Grundfrist (Probezeit), 2 Wochen (jederzeit), nach Probezeit, 4 Wochen zum 15. / Monatsende, ≥ 2 Jahre, 1 Monat zum Monatsende"
           width="760" height="400">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/betriebszugehoerigkeit-rechner">Betriebszugehörigkeit-Rechner Kündigungsfristen auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/betriebszugehoerigkeit-rechner
  • Infografik: Betriebszugehörigkeit: Vorteile im Zeitverlauf, MEILENSTEINE DER BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT, 6 Mo, KSchG greift, Kündigungs-, schutz, 2 J, Frist verlängert

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/datum-zeit/betriebszugehoerigkeit-rechner-vorteile.svg"
           alt="Infografik: Betriebszugehörigkeit: Vorteile im Zeitverlauf, MEILENSTEINE DER BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT, 6 Mo, KSchG greift, Kündigungs-, schutz, 2 J, Frist verlängert"
           width="760" height="400">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/betriebszugehoerigkeit-rechner">Betriebszugehörigkeit-Rechner Vorteile auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/betriebszugehoerigkeit-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Zeit- und Datumsrechner liefern Orientierungswerte. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsvertragsklauseln können längere Kündigungsfristen vorsehen. Das Ergebnis ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: § 622 BGB Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit; § 3 BUrlG Mindesturlaub 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche)

Stand: 2026-09-27

Externe Fachquellen
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Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
27. September 2026
Fachbereich
Datum und Zeit / Arbeitszeit
Formeln basieren auf
§ 622 BGB (gesetzliche Kündigungsfristen); § 3 BUrlG (Mindesturlaub 24 Werktage = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Betriebszugehörigkeit. Abgerufen von https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/betriebszugehoerigkeit-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Betriebszugehörigkeit. Available at: https://rechner-portal.de/datum-zeit/arbeitszeit/betriebszugehoerigkeit-rechner

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