Überblick
Was ist der Betriebszugehörigkeit?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Betriebszugehörigkeits-Rechner ermittelt die genaue Dienstzeit in Jahren und Monaten und leitet daraus zwei arbeitsrechtlich relevante Werte ab: die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers nach § 622 BGB sowie den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Er eignet sich für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder selbst kündigen wollen und wissen möchten, welche Fristen gelten, sowie für HR-Verantwortliche, die die Frist bei Personalplanung schnell prüfen müssen.
Betriebszugehörigkeit und Beschäftigungsdauer werden oft verwechselt: Betriebszugehörigkeit zählt die ununterbrochene Dauer beim aktuellen Arbeitgeber; Beschäftigungsdauer meint die Gesamtzeit im Arbeitsleben und ist für Rentenansprüche relevant.
Für die Kündigungsfrist zählt allein die ununterbrochene Zeit beim aktuellen Arbeitgeber, denn § 622 BGB staffelt die Frist nach eben dieser Dauer.
Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger ist die Frist, die der Arbeitgeber einhalten muss. Der Rechner liefert dazu eine erste Orientierung und ersetzt im Streitfall keine rechtliche Beratung.
Er arbeitet dabei bewusst nur mit Monatsangaben statt mit taggenauen Daten: Du trägst Eintrittsmonat und -jahr sowie Stichtagmonat und -jahr ein, und daraus entsteht die Dauer in vollen Monaten.
Für die Staffel des § 622 BGB genügt das, weil dort ganze Dienstjahre über die Stufe entscheiden. Liegt dein Eintritt allerdings knapp vor oder nach einem Monatswechsel, kann die Stufe im Grenzfall kippen — dann lohnt der Blick ins Vertragsdatum.