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GRZ und GFZ Rechner: Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl berechnen

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Kurzantwort

GRZ/GFZ berechnen: Grundstücksfläche, bebaute Fläche und Geschossfläche eingeben. Das Ergebnis zeigt GRZ und GFZ mit Vergleich zu BauNVO-Richtwerten.

GRZ und GFZ berechnen: Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl aus Grundstücks- und...

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juli 2026)Stand:

Überblick

Was sind Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und wie intensiv, entscheiden zwei Kennzahlen aus der Baunutzungsverordnung: die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ). Die GRZ gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf, die GFZ regelt das Verhältnis aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche.

Beide Werte stehen im Bebauungsplan und definieren zusammen die mögliche Bebauungsdichte eines Grundstücks. Wer ein Grundstück kauft, umbaut oder darauf neu baut, muss prüfen, ob GRZ und GFZ den Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechen.

Ein Verstoß gegen die zulässige GRZ kann im schlimmsten Fall zum Abriss führen. Deshalb gehören GRZ-Berechnung und GFZ-Berechnung zu den ersten Schritten bei jeder Bauplanung – noch vor dem Architekten.

Der Rechner richtet sich damit an Grundstückskäufer, Bauherren und Modernisierer, die vor der eigentlichen Planung wissen wollen, wie viel Baumasse ein Grundstück überhaupt zulässt.

Er liefert mit GRZ und GFZ zwei schnelle Kennzahlen zur Bebauungsdichte und ersetzt keine verbindliche Auskunft der Baubehörde; maßgeblich bleiben stets die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Eingaben sind Grundstücksfläche in Quadratmetern, die bebaute Grundfläche aller Gebäude (Fußabdruck, an der Außenwand gemessen) und die Gesamtgeschossfläche (Summe aller Vollgeschosse an der Außenwand). Zusätzlich wählt man den Baugebietstyp nach BauNVO, zum Beispiel WA für Allgemeines Wohngebiet oder GE für Gewerbegebiet.

Alle Maße lassen sich aus dem Lageplan oder Bebauungsplan ablesen. Die bebaute Fläche umfasst nach § 19 BauNVO auch Garagen, Stellplätze und überdachte Außenbereiche.

Ein häufiger Fehler ist, nur den Grundriss des Hauses zu messen und Garagen sowie Nebengebäude zu vergessen.

Miss die bebaute Grundfläche an den Außenkanten aller Gebäude und rechne nach § 19 BauNVO auch Garagen, Carports, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen hinzu, weil sie die GRZ erhöhen.

Die Gesamtgeschossfläche ist die Summe der Flächen aller Vollgeschosse, ebenfalls an den Außenwänden gemessen; ein voll ausgebautes Dachgeschoss zählt mit, wenn es als Vollgeschoss gilt.

Grundstücksfläche und die zulässigen Höchstwerte entnimmst du dem Lage- und Bebauungsplan. Je genauer diese Maße stimmen, desto verlässlicher fallen GRZ und GFZ aus.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

GRZ-Formel: GRZ = Bebaute Grundfläche ÷ Grundstücksfläche. GFZ-Formel: GFZ = Gesamtgeschossfläche ÷ Grundstücksfläche.

Beide Werte sind dimensionslos und werden als Dezimalzahl angegeben, etwa GRZ 0,35 oder GFZ 1,20. Die BauNVO legt in § 17 Höchstwerte fest, die der Bebauungsplan nicht überschreiten darf – wobei Ausnahmen möglich sind.

Praxisbeispiel: Bei 600 m² Grundstück, 180 m² bebauter Fläche und 300 m² Geschossfläche ergibt sich GRZ = 180 ÷ 600 = 0,30 und GFZ = 300 ÷ 600 = 0,50.

Für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit erlaubter GRZ 0,40 und GFZ 1,20 lägen beide Werte deutlich im grünen Bereich.

Beide Kennzahlen sind bewusst dimensionslos, damit sich Grundstücke unabhängig von ihrer Größe vergleichen lassen: Eine GRZ von 0,30 bedeutet, dass 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut sind, eine GFZ von 0,50, dass die Summe aller Geschossflächen der Hälfte der Grundstücksfläche entspricht.

Der Rechner zeigt neben GRZ und GFZ auch die Planungsplafonds direkt an: Max. bebaubare Grundfläche = GRZ × Grundstücksfläche und Max. zulässige Geschossfläche = GFZ × Grundstücksfläche.

Beim Praxisbeispiel sind das 240 m² und 720 m², ohne dass man umrechnen muss. Die hier genannten Höchstwerte sind BauNVO-Richtwerte; der konkrete Bebauungsplan kann strengere Grenzen festsetzen und ist immer die verbindliche Grundlage.

Die Gebietsauswahl entscheidet allein darüber, gegen welche Obergrenze der Rechner deine Werte hält — an der Berechnung von GRZ und GFZ selbst ändert sie nichts.

Für ein allgemeines Wohngebiet legt § 17 BauNVO GRZ 0,4 und GFZ 1,2 fest, für ein Kerngebiet GRZ 1,0 und GFZ 3,0. Wählst du „unbekannt”, prüft der Rechner gegen die Wohngebietswerte 0,4 und 1,2.

Wie stark der Gebietstyp durchschlägt, zeigt ein Blick auf dieselben Zahlen: 180 m² bebaute Fläche auf 600 m² sind im Wohngebiet mit GRZ 0,30 komfortabel im Rahmen, während im Kerngebiet erst 600 m² die Obergrenze erreichen würden.

Prüfe die Gebietsangabe deshalb im Bebauungsplan nach, bevor du das Ergebnis als Freigabe liest — und behandle die Bewertung des Rechners generell als Vorabprüfung, der die verbindliche Festsetzung deiner Gemeinde immer vorgeht.

GRZ- und GFZ-Formel: Grundflächenzahl gleich Grundfläche durch Grundstücksfläche, Geschossflächenzahl gleich Geschossfläche durch Grundstücksfläche.
GRZ und GFZ nach § 19/20 BauNVO. Die Obergrenzen variieren je nach Gebietstyp im Bebauungsplan.

Nachschlagen

GRZ- und GFZ-Orientierungswerte nach Baugebiet (BauNVO § 17)

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt in § 17 Orientierungswerte für die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) je nach Baugebietstyp fest. Der jeweilige Bebauungsplan kann niedrigere oder – unter besonderen Voraussetzungen – auch höhere Werte festsetzen.

Orientierungswerte GRZ und GFZ nach BauNVO § 17 (geprüft 10.08.2026)
BaugebietKürzelGRZGFZ
KleinsiedlungsgebietWS0,20,4
Reines WohngebietWR0,41,2
Allgemeines WohngebietWA0,41,2
Besonderes WohngebietWB0,61,6
DorfgebietMD0,61,2
Dörfliches WohngebietMDW0,61,2
MischgebietMI0,61,2
Urbanes GebietMU0,83,0
KerngebietMK1,03,0
GewerbegebietGE0,82,4
IndustriegebietGI0,82,4

Die Orientierungswerte können in Bebauungsplänen unterschritten oder unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen zählen bei der GRZ-Ermittlung mit (§ 19 BauNVO). Vor Bauvorhaben stets den rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Gemeinde einsehen. Quelle: Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 17, geprüft 10.08.2026 auf gesetze-im-internet.de.

Maximal bebaubare Grundfläche nach Grundstücksgröße und Gebietstyp (m²)

Aus der Grundstücksfläche und dem BauNVO-Orientierungswert für die GRZ lässt sich direkt ableiten, wie viel Grundfläche maximal bebaut werden darf. Die Tabelle zeigt die Ergebnisse für häufige Grundstücksgrößen und die wichtigsten Gebietstypen. Maßgeblich ist stets der Bebauungsplan der Gemeinde.

Max. bebaubare Grundfläche = Grundstücksfläche × GRZ-Orientierungswert (BauNVO § 17, geprüft 10.08.2026)
GrundstücksflächeWS (GRZ 0,2)WR/WA (GRZ 0,4)WB/MI/MD (GRZ 0,6)MU/GE/GI (GRZ 0,8)MK (GRZ 1,0)
200 m²40 m²80 m²120 m²160 m²200 m²
300 m²60 m²120 m²180 m²240 m²300 m²
400 m²80 m²160 m²240 m²320 m²400 m²
500 m²100 m²200 m²300 m²400 m²500 m²
600 m²120 m²240 m²360 m²480 m²600 m²
800 m²160 m²320 m²480 m²640 m²800 m²
1.000 m²200 m²400 m²600 m²800 m²1.000 m²
1.500 m²300 m²600 m²900 m²1.200 m²1.500 m²

Alle Werte aus Rechenfunktion generiert (Grundstücksfläche × GRZ). Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen zählen nach § 19 BauNVO zur bebauten Grundfläche. Der Bebauungsplan der Gemeinde ist verbindlich und kann niedrigere Werte festsetzen. Quelle: BauNVO § 17, geprüft 10.08.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu GRZ / GFZ Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was bedeuten GRZ und GFZ und was ist der Unterschied?

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Anteil der Grundstücksfläche maximal bebaut werden darf – also welcher Prozentsatz mit Gebäuden, Garagen oder befestigten Flächen bedeckt sein darf.

Eine GRZ von 0,40 bedeutet: 40 % der Grundstücksfläche dürfen bebaut sein. Die Geschossflächenzahl (GFZ) regelt dagegen das Verhältnis der Gesamtgeschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche.

Eine GFZ von 1,20 erlaubt bei 500 m² Grundstück also insgesamt 600 m² Geschossfläche auf beliebig viele Geschosse verteilt. Kurz: Die GRZ bestimmt den Fußabdruck des Gebäudes, die GFZ die Gesamtmasse des Gebäudevolumens.

Beide Werte stehen im Bebauungsplan und begrenzen zusammen die mögliche Bebauungsintensität eines Grundstücks.

Im GRZ-GFZ-Rechner gibt man Grundstücksgröße, bebaute Grundfläche und Geschossfläche ein – der Rechner vergleicht dann automatisch mit den BauNVO-Richtwerten und zeigt, ob das Vorhaben die erlaubten Kennzahlen einhält.

Für ein typisches Einfamilienhaus mit 150 m² Grundriss auf 500 m² Grundstück ergibt sich eine GRZ von 0,30 und – bei zwei Vollgeschossen à 150 m² – eine GFZ von 0,60.

Wo finde ich die für mein Grundstück geltende GRZ und GFZ?

Die verbindlichen GRZ- und GFZ-Werte für ein Grundstück stehen im Bebauungsplan (B-Plan) der jeweiligen Gemeinde. Den Bebauungsplan findet man beim Stadtplanungsamt, im kommunalen Geoportal oder zunehmend als Download auf der Gemeindewebsite.

Wichtig: Die Werte im Bebauungsplan können von den BauNVO-Richtwerten abweichen – der B-Plan ist immer maßgeblich.

Liegt kein Bebauungsplan vor (unbeplanter Innenbereich), gilt § 34 BauGB: Das neue Gebäude muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. In diesem Fall gibt der Kontext der Nachbarbebauung die zulässige Bebauungsintensität vor.

Für Außenbereich-Grundstücke (§ 35 BauGB) ist eine Bebauung nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Der GRZ-GFZ-Rechner benötigt als Eingabe die im Bebauungsplan festgesetzten Werte.

Wer sie nicht parat hat, kann auf die BauNVO-Richtwerte für den jeweiligen Gebietstyp zurückgreifen: In einem reinen Wohngebiet (WR) gilt als Orientierungsgröße GRZ 0,40 und GFZ 1,2.

Grundstücke ohne Bebauungsplan sollten erst nach einer Auskunft beim Bauordnungsamt – etwa als kostenloser Bauvorbescheid – in den Rechner eingetragen werden.

Was zählt alles zur bebauten Grundfläche bei der GRZ-Berechnung?

Nach § 19 BauNVO zählen zur bebauten Grundfläche nicht nur das eigentliche Wohngebäude, sondern auch alle Nebenanlagen: Garagen, überdachte Stellplätze (Carport), Nebengebäude, Gartenhäuser, Terrassen mit fester Überdachung sowie Zufahrten und befestigte Wege.

Das ist der häufigste Fehler in der Praxis: Viele Bauherren messen nur den Grundriss des Haupthauses und vergessen Garage und Carport.

Je nach Bebauungsplan können geringfügige Überschreitungen der GRZ um bis zu 50 Prozent für untergeordnete Bauteile wie Tiefgaragen oder Entwässerungsanlagen zulässig sein (§ 19 Abs. 4 BauNVO).

Der Rechner verwendet die Gesamtgrundfläche aller anrechenbaren Gebäude und Nebenanlagen.

Konkret: Bei einem 12 × 10 m großen Wohnhaus (120 m² Grundriss), einem 6 × 3 m Carport (18 m²) und einer 4 × 5 m Terrasse (20 m²) ergibt sich eine Gesamtgrundfläche von 158 m².

Auf einem 500 m² Grundstück mit GRZ 0,40 wären maximal 200 m² bebaubare Fläche erlaubt – das Vorhaben liegt mit 158 m² noch im zulässigen Bereich. Für auskragende Balkone ohne eigene Stützen gilt eine abweichende Anrechnungsregel.

Welche GRZ- und GFZ-Richtwerte gelten nach der BauNVO?

Die BauNVO (§ 17) legt Orientierungswerte für GRZ und GFZ je Baugebietstyp fest. Für Reine Wohngebiete (WR) gilt GRZ 0,40 und GFZ 1,2. Allgemeine Wohngebiete (WA) erlauben ebenfalls GRZ 0,40 und GFZ 1,2.

Besondere Wohngebiete (WB) liegen bei GRZ 0,6 und GFZ 1,6. Mischgebiete (MI) und Dorfgebiete (MD) haben GRZ 0,6 und GFZ 1,2.

Das seit 2017 eingeführte Urbane Gebiet (MU) erlaubt GRZ 0,8 und GFZ 3,0 und ermöglicht damit besonders verdichtete Nutzungen. Kerngebiete (MK) erreichen denselben GFZ-Wert von 3,0 bei GRZ 1,0.

Gewerbe- (GE) und Industriegebiete (GI) erlauben GRZ 0,8 und GFZ 2,4. Wichtig: Diese Werte sind Orientierungsgrößen – der konkrete Bebauungsplan kann niedrigere oder unter besonderen Voraussetzungen auch höhere Werte festsetzen.

Der Rechner gibt an, wie das eigene Vorhaben im Vergleich zu diesen Orientierungswerten abschneidet. Kleinsiedlungsgebiete (WS) haben die niedrigsten Richtwerte mit GRZ 0,2 und GFZ 0,4.

Garagen, Carports und Stellplätze zählen nach § 19 BauNVO zur Grundfläche und erhöhen damit die GRZ. Quelle: § 17 BauNVO, geprüft 10.08.2026 auf gesetze-im-internet.de.

Kann man die GRZ oder GFZ im Bebauungsplan überschreiten?

Eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten GRZ oder GFZ ist grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Baubehörde möglich. § 31 Abs. 1 BauGB erlaubt Ausnahmen nur, wenn der Bebauungsplan sie ausdrücklich zulässt.

Ohne solche Festsetzungen bleibt die Baugenehmigung aus, und ein dennoch errichtetes Gebäude ist formell rechtswidrig und muss im Extremfall zurückgebaut werden.

Geringfügige Überschreitungen für untergeordnete Nebenanlagen (Tiefgaragen, Zufahrten) erlaubt § 19 Abs. 4 BauNVO bis 50 Prozent der zulässigen GRZ, jedoch ohne den Wert 0,8 zu überschreiten.

Für größere Abweichungen ist stets ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB nötig, dessen Erfolg von den örtlichen Belangen abhängt.

Die häufigste Grundlage für einen erfolgreichen Befreiungsantrag ist eine atypische Grundstückssituation oder eine städtebauliche Erforderlichkeit.

In der Praxis werden Befreiungen für nachbarverträgliche Überschreitungen von bis zu 5 Prozentpunkten der zulässigen GRZ gelegentlich erteilt.

Der GRZ-GFZ-Rechner zeigt, um wie viele Prozentpunkte ein Vorhaben die festgesetzten Grenzen überschreitet und gibt damit einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Befreiungsantrag aussichtsreich sein könnte.

Wie hängen GRZ und GFZ mit der tatsächlichen Wohnfläche zusammen?

GRZ und GFZ beziehen sich auf Außenmaße und Geschossflächen (nach DIN 277), nicht auf die Wohnfläche nach WoFlV.

Die Wohnfläche ist immer kleiner als die Geschossfläche, weil Außenwände, Treppenhäuser, Balkone (anteilig) und Nebenräume herausgerechnet werden.

Als Daumenregel gilt: Die Wohnfläche beträgt typischerweise 75–85 Prozent der Geschossfläche eines Wohngebäudes.

Bei einer GFZ von 1,2 auf einem 600 m² Grundstück ergibt sich eine zulässige Geschossfläche von 720 m² – die erzielbare Wohnfläche liegt dann bei ca. 540–612 m².

Diese Verhältnisgröße hilft Bauherren und Investoren, aus GRZ/GFZ-Werten schnell eine realistische Wohnflächen-Einschätzung abzuleiten. Der GRZ-GFZ-Rechner berechnet die zulässige Geschossfläche aus GFZ × Grundstücksgröße.

Wer daraus die Wohnfläche abschätzen will, multipliziert das Ergebnis mit dem Faktor 0,80 als konservativem Mittelwert. Beispiel: GFZ 1,2 auf einem 400 m² Grundstück ergibt 480 m² Geschossfläche und rund 384 m² Wohnfläche.

Dachgeschossausbauten können die tatsächliche Wohnfläche erhöhen, ohne die GFZ zu belasten, sofern das Dachgeschoss nach Landesbauordnung nicht als Vollgeschoss gilt.

Grundflächenzahl berechnen — wie geht das?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ergibt sich aus einer einfachen Division: bebaute Grundfläche (in m²) geteilt durch die Grundstücksfläche (in m²). Eine GRZ von 0,30 bedeutet, dass 30 Prozent des Grundstücks bebaut sind.

Entscheidend ist, was als bebaute Grundfläche zählt. Nach § 19 BauNVO umfasst sie nicht nur den Grundriss des Wohngebäudes, sondern auch Garagen, Carports, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen wie Gartenhäuser.

Das ist der häufigste Planungsfehler: Wer nur den Grundriss des Haupthauses misst, unterschätzt seine tatsächliche GRZ. Rechenbeispiel: Wohnhaus 150 m², Carport 20 m², Gartenhaus 10 m² ergibt eine bebaute Grundfläche von 180 m².

Auf einem 600 m² Grundstück: GRZ = 180 ÷ 600 = 0,30. Der Rechner übernimmt die Division und vergleicht das Ergebnis automatisch mit dem BauNVO-Orientierungswert für den gewählten Gebietstyp.

Für ein allgemeines Wohngebiet (WA) gilt GRZ 0,40 als Orientierungswert nach § 17 BauNVO — das geplante Vorhaben mit GRZ 0,30 liegt damit klar im Rahmen.

Verbindlich ist stets der jeweilige Bebauungsplan der Gemeinde, der auch strengere Werte festsetzen kann.

Bebaubare Fläche berechnen – wie viel darf ich auf meinem Grundstück bauen?

Wer wissen will, wie viel Gebäudevolumen ein Grundstück nach BauNVO maximal zulässt, rechnet die GRZ und GFZ einfach um: Maximal bebaubare Grundfläche = Grundstücksfläche × GRZ; maximal zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche × GFZ.

Bei einem 600 m² großen Grundstück im Allgemeinen Wohngebiet (WA, GRZ 0,40, GFZ 1,20) ergibt sich eine maximal bebaubare Grundfläche von 240 m² und eine maximal zulässige Geschossfläche von 720 m².

Das entspricht beispielsweise einem dreistöckigen Gebäude mit je 240 m² Geschossfläche pro Vollgeschoss. Der Rechner zeigt neben GRZ und GFZ auch diese Planungsgrenzen direkt als Ergebnisfelder an – ohne Umrechnung von Hand.

Wichtig: Die Umkehrrechnung gilt für die BauNVO-Orientierungswerte nach § 17; der verbindliche Bebauungsplan der Gemeinde kann niedrigere Werte vorschreiben.

Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen zählen nach § 19 BauNVO zur bebauten Grundfläche und verringern den nutzbaren Spielraum.

Plane deshalb mit einem Sicherheitsabstand von 5 bis 10 Prozent, damit spätere Erweiterungen wie ein Carport oder eine Terrassenüberdachung die zulässige GRZ nicht überschreiten.

Was passiert, wenn beim Kauf ein Grundstück schon die GRZ übersteigt?

Wenn ein Bestandsgebäude die zulässige GRZ bereits überschreitet – etwa wegen älterer Baugenehmigungen oder nachträglicher Anbauten –, spricht man von einer Bestandssituation.

Solange das Bestandsgebäude formell genehmigt ist, genießt es Bestandsschutz.

Problematisch wird es, wenn der neue Eigentümer das Gebäude wesentlich erweitern oder umbauen will: Dann darf die GRZ-Überschreitung nicht weiter verschärft werden, und es muss auf die aktuelle zulässige GRZ zurückgeführt werden.

Beim Grundstückskauf ist daher immer zu prüfen: Ist die bestehende Bebauung genehmigt und genehmigungskonform? Gibt es noch Reserven für spätere Anbauten oder Garagen?

Der Rechner hilft dabei, den aktuellen Stand zu berechnen und zu visualisieren, wie viel Spielraum noch besteht.

Wichtig: Bestandsschutz gilt nur für das genehmigte Bauvolumen; eine Dachaufstockung oder ein Anbau, der die Geschossfläche vergrößert, kann den Bestandsschutz für das gesamte Gebäude gefährden.

Ein Bauvorbescheid klärt vorab verbindlich, welche Maßnahmen zulässig sind.

Der GRZ-GFZ-Rechner ermittelt außerdem das Restpotenzial: Wie viele m² Grundfläche und Geschossfläche dürfen maximal noch hinzukommen, bevor die festgesetzten Grenzwerte gerissen werden.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Prüfe im ersten Schritt immer den Bebauungsplan der Gemeinde: Die dort festgesetzten Höchstwerte für GRZ und GFZ können von den BauNVO-Richtwerten abweichen. Manche Bebauungspläne erlauben eine Überschreitung der GRZ um bis zu 50 Prozent für Tiefgaragen oder Zufahrten.

Ein häufiger Planungsfehler ist, die Grundflächenzahl zu knapp zu kalkulieren und später keine Reserve für Terrassenüberdachung, Carport oder Gartenhaus mehr zu haben.

Empfehlung: GRZ und GFZ nicht bis auf den letzten Prozentpunkt ausschöpfen, sondern eine Reserve von 5 bis 10 Prozent für spätere Erweiterungen einplanen.

Wer GRZ und GFZ kennt, kann auch sofort die mögliche Wohnfläche abschätzen: GFZ × Grundstücksfläche ergibt die zulässige Geschossfläche als Planungsmaximum.

Kläre außerdem frühzeitig, ob dein Bebauungsplan Ausnahmen oder Befreiungen zulässt, etwa die häufige Möglichkeit, die GRZ für Tiefgaragen, Zufahrten und Nebenanlagen um bis zu 50 Prozent zu überschreiten.

Solche Spielräume stehen jedoch nicht automatisch zu, sondern müssen bei der Gemeinde beantragt und genehmigt werden.

Plane deine Kubatur deshalb mit einem Sicherheitsabstand zu den Höchstwerten, damit spätere Wünsche wie eine Terrassenüberdachung oder ein Gartenhaus nicht an einer bereits ausgereizten GRZ scheitern.

Diese Hinweise sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Bauberatung.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Markus kauft ein 700 m² Grundstück im WA-Gebiet (GRZ max. 0,40, GFZ max. 1,20) und plant ein Einfamilienhaus mit Garage.

Sein Entwurf sieht eine bebaute Grundfläche von 210 m² (Haus 180 m² + Garage 30 m²) und zwei Vollgeschosse mit je 180 m² Geschossfläche vor, also 360 m² gesamt.

Eingaben: Grundstücksfläche 700 m², Grundfläche 210 m², Geschossfläche 360 m², Baugebiet WA. Der Rechner ergibt: GRZ = 210 ÷ 700 = 0,30 (im Rahmen, max. 0,40). GFZ = 360 ÷ 700 = 0,51 (weit im Rahmen, max. 1,20).

Markus sieht: Er hat noch erhebliche Reserve für spätere Anbauten oder ein Dachgeschoss-Ausbau. Sein Architekt kann die Planung mit diesem Ergebnis absichern.

Aufschlussreich ist an Markus' Beispiel, dass die eingeplante Garage mit 30 Quadratmetern voll in die bebaute Grundfläche einfließt und die GRZ von 0,30 mitbestimmt — ohne sie läge er noch niedriger.

Weil sowohl GRZ als auch GFZ deutlich unter den zulässigen Höchstwerten von 0,40 und 1,20 bleiben, hat er Spielraum für einen späteren Dachgeschossausbau oder einen Anbau.

Vor der Detailplanung gleicht Markus die Werte dennoch mit dem konkreten Bebauungsplan seiner Gemeinde ab, da dieser abweichende Festsetzungen enthalten kann. Seine Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine verbindliche baurechtliche Auskunft.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler bei GRZ und GFZ ist das Verwechseln von Grundriss und bebauter Grundfläche: Garagen, Carports, überdachte Terrassen und Nebenanlagen rechnen nach § 19 BauNVO zur bebauten Grundfläche und erhöhen die GRZ. Ebenso oft werden Bebauungsplan-Festsetzungen ignoriert, obwohl diese die BauNVO-Richtwerte teils deutlich nach unten korrigieren.

Drittens wird die GFZ mit der Wohnfläche verwechselt: Die GFZ bezieht sich auf Geschossflächen (Außenmaß), nicht auf die Nettowohnfläche. Und schließlich wird vergessen, dass ein Vollausbau des Dachgeschosses als Vollgeschoss zur GFZ beiträgt.

Ein weiterer Fehler ist es, die Werte des Bebauungsplans mit den allgemeinen BauNVO-Richtwerten zu verwechseln: Der Bebauungsplan der Gemeinde ist verbindlich und darf die Richtwerte nach unten wie nach oben abweichend festsetzen.

Ebenso wird häufig die GRZ knapp bis an die Obergrenze ausgeplant, sodass für spätere Nebenanlagen wie Carport, Gartenhaus oder eine Terrassenüberdachung keine Reserve mehr bleibt.

Und schließlich wird übersehen, dass eine Überschreitung der zulässigen GRZ im ungünstigsten Fall zu Auflagen bis hin zum Rückbau führen kann — die Prüfung gehört deshalb an den Anfang jeder Planung.

Ein weiterer Punkt betrifft die Ampel selbst: Sie ist eine Vorabprüfung gegen die Richtwerte des § 17 BauNVO und keine baurechtliche Zusage.

Meldet der Rechner eine Überschreitung, gleiche den Wert zuerst mit dem Bebauungsplan und dem hinterlegten Gebietstyp ab, statt sofort umzuplanen.

Und lies die Ausgabe nie ohne § 19 Absatz 4 BauNVO: Danach darf die GRZ durch Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis 0,8 — eine Regel, die der Rechner nicht abbildet und die eine gemeldete Überschreitung im Einzelfall entschärfen kann.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) definieren, wie viel bebaut werden darf.

Der Rechner ermittelt beide Werte aus Grundstücksfläche, bebauter Grundfläche und Gesamtgeschossfläche und vergleicht sie mit BauNVO-Richtwerten nach Baugebietstyp.

Verbindlich sind allein die Festsetzungen im Bebauungsplan der Gemeinde – dieser ist vor jeder Bauplanung unbedingt zu konsultieren.

Praktisch heißt das: Nutze GRZ und GFZ als schnellen Machbarkeits-Check, bevor du Zeit und Geld in eine Detailplanung steckst, und lasse dir vor dem Grundstückskauf die verbindlichen Höchstwerte des Bebauungsplans von der Gemeinde bestätigen.

Plane deine Kubatur bewusst mit einer Reserve zu den Grenzwerten, damit spätere Erweiterungen wie ein Carport oder eine Terrassenüberdachung nicht an einer ausgereizten GRZ scheitern.

Der Rechner liefert die Kennzahlen, ersetzt aber keine baurechtliche Beratung. Als nächster Schritt bietet sich der Umbauter-Raum-Rechner an, um daraus den Brutto-Rauminhalt für die Kostenplanung abzuleiten.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · GRZ = 0,39 (knapp unter max. 0,40), GFZ = 0,62 (deutlich unter max. 1,20)

Älteres Grundstück, GRZ-Reserve prüfen

Grundstücksfläche
450 m²
Bebaute Grundfläche
175 m²
Gesamtgeschossfläche
280 m²
Baugebietstyp
WA – Allgemeines Wohngebiet

Beispiel 2 · Mittel · GRZ = 0,40 (exakt am Limit 0,40 im MI), GFZ = 0,80 (zulässig max. 1,20 im MI)

Mischgebiet (MI) mit höheren GFZ-Reserven

Grundstücksfläche
800 m²
Bebaute Grundfläche
320 m²
Gesamtgeschossfläche
640 m²
Baugebietstyp
MI – Mischgebiet

Beispiel 3 · Komplex · GRZ = 0,70 (unter max. 0,80 im GE), GFZ = 1,75 (unter max. 2,40 im GE) – beide Werte noch im Rahmen

Gewerbegebiet (GE) mit hohem Bebauungsgrad

Grundstücksfläche
1200 m²
Bebaute Grundfläche
840 m²
Gesamtgeschossfläche
2100 m²
Baugebietstyp
GE – Gewerbegebiet

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  • Infografik: GRZ/GFZ-Obergrenzen nach Baugebiet (§ 17 BauNVO), BAUGEBIET — GRZ MAX. — GFZ MAX. — GESCHOSSE — BEISPIEL, WS Kleinsiedlung, I–II, Siedlungshaus mit Garten, WR Reines Wohngebiet, I–III, EFH/DHH-Gebiet

    Grz Gfz-Rechner Baugebiete

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           alt="Infografik: GRZ/GFZ-Obergrenzen nach Baugebiet (§ 17 BauNVO), BAUGEBIET — GRZ MAX. — GFZ MAX. — GESCHOSSE — BEISPIEL, WS Kleinsiedlung, I–II, Siedlungshaus mit Garten, WR Reines Wohngebiet, I–III, EFH/DHH-Gebiet"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/grz-gfz-rechner">Grz Gfz-Rechner Baugebiete auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/grz-gfz-rechner
  • Infografik: GRZ und GFZ: Bebauungsplan verstehen, GRZ — GRUNDFLÄCHENZAHL, GRZ = Bebaute Fläche ÷ Grundstück, Grundstück 500 m², 200 m², GRZ = 0,4, = 40 % bebaubar, = 200 m² von 500 m²

    Grz Gfz-Rechner Erklaerung

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/grz-gfz-rechner">Grz Gfz-Rechner Erklaerung auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/grz-gfz-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Richtwerte nach BauNVO. Verbindlich sind ausschließlich die Festsetzungen im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. Vor Bauprojekten Bauamt und Bebauungsplan konsultieren.

Quelle: Formel aus Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 19 und 20; BauNVO-Richtwerte aus § 17

Stand: 2026-07-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. Juli 2026
Fachbereich
Immobilien / Kaufen
Formeln basieren auf
Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 19 (GRZ) und 20 (GFZ)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). GRZ / GFZ Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/grz-gfz-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. GRZ / GFZ Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/grz-gfz-rechner

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