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GRZ und GFZ Rechner: Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl berechnen

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Kurzantwort

GRZ/GFZ berechnen: Grundstücksfläche, bebaute Fläche und Geschossfläche eingeben. Das Ergebnis zeigt GRZ und GFZ mit Vergleich zu BauNVO-Richtwerten.

GRZ und GFZ berechnen: Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl aus Grundstücks- und...

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

3 Annahmen und 3 Grenzen

Annahmen

  • GRZ = bebaute Grundfläche / Grundstücksfläche; GFZ = Geschossfläche / Grundstücksfläche.
  • Richtwerte aus BauNVO-Tabelle § 17; verbindliche Werte stets im Bebauungsplan prüfen.
  • Die Baumassenzahl (BMZ, § 21 BauNVO) und die Zahl der Vollgeschosse/Gebäudehöhe (§ 16 BauNVO) sind weitere Instrumente des Maßes der baulichen Nutzung, die dieser Rechner nicht berechnet.

Grenzen

  • Bebauungsplan kann abweichende Festsetzungen enthalten (höhere oder niedrigere GRZ/GFZ).
  • Dachgeschoss und Keller zählen je nach Bebauungsplan unterschiedlich zur GFZ.
  • Die Definition des Vollgeschosses richtet sich nach Landesrecht (§ 20 Abs. 1 BauNVO) und kann sich je Bundesland unterscheiden.

Stand der Prüfung: GRZ/GFZ-Formel nach BauNVO, geprüft 25.09.2026 (§§ 16, 17, 19–21 BauNVO gegen gesetze-im-internet.de geprüft).

Überblick

Was sind Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf und wie intensiv, entscheiden zwei Kennzahlen aus der Baunutzungsverordnung: die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ). Die GRZ gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf, die GFZ regelt das Verhältnis aller Geschossflächen zur Grundstücksfläche.

Beide Werte stehen im Bebauungsplan und definieren zusammen die mögliche Bebauungsdichte eines Grundstücks. Wer ein Grundstück kauft, umbaut oder darauf neu baut, muss prüfen, ob GRZ und GFZ den Festsetzungen im Bebauungsplan entsprechen.

Ein Verstoß gegen die zulässige GRZ kann im schlimmsten Fall zum Abriss führen. Deshalb gehören GRZ-Berechnung und GFZ-Berechnung zu den ersten Schritten bei jeder Bauplanung – noch vor dem Architekten.

Der Rechner richtet sich damit an Grundstückskäufer, Bauherren und Modernisierer, die vor der eigentlichen Planung wissen wollen, wie viel Baumasse ein Grundstück überhaupt zulässt.

Er liefert mit GRZ und GFZ zwei schnelle Kennzahlen zur Bebauungsdichte und ersetzt keine verbindliche Auskunft der Baubehörde; maßgeblich bleiben stets die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplans.

Eingaben

GRZ und GFZ berechnen: Grundstücksfläche und Gebäudeflächen eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Eingaben sind Grundstücksfläche in Quadratmetern, die bebaute Grundfläche aller Gebäude (Fußabdruck, an der Außenwand gemessen) und die Gesamtgeschossfläche (Summe aller Vollgeschosse an der Außenwand). Zusätzlich wählt man den Baugebietstyp nach BauNVO, zum Beispiel WA für Allgemeines Wohngebiet oder GE für Gewerbegebiet.

Alle Maße lassen sich aus dem Lageplan oder Bebauungsplan ablesen. Die bebaute Fläche umfasst nach § 19 BauNVO auch Garagen, Stellplätze und überdachte Außenbereiche.

Ein häufiger Fehler ist, nur den Grundriss des Hauses zu messen und Garagen sowie Nebengebäude zu vergessen.

Miss die bebaute Grundfläche an den Außenkanten aller Gebäude und rechne nach § 19 BauNVO auch Garagen, Carports, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen hinzu, weil sie die GRZ erhöhen.

Die Gesamtgeschossfläche ist die Summe der Flächen aller Vollgeschosse, ebenfalls an den Außenwänden gemessen; ein voll ausgebautes Dachgeschoss zählt mit, wenn es als Vollgeschoss gilt.

Grundstücksfläche und die zulässigen Höchstwerte entnimmst du dem Lage- und Bebauungsplan. Je genauer diese Maße stimmen, desto verlässlicher fallen GRZ und GFZ aus.

Praxisfälle

Typische Anwendungsfälle: GRZ und GFZ nach Baugebietstyp

Sechs Situationen, in denen Grundstückskäufer und Bauherren GRZ und GFZ konkret nachrechnen — mit echten Eingaben und dem Ergebnis aus dem Rechner.

  1. GRZ 0,4 im Allgemeinen Wohngebiet: die Obergrenze ausgereizt

    „Was bedeutet eine GRZ von 0,4 für mein 500-m²-Grundstück?“

    Eingabe
    Grundstücksfläche 500 m², Bebaute Grundfläche 200 m², Geschossfläche 600 m², Baugebiet WA
    Ergebnis
    GRZ = 0,40 und GFZ = 1,20 — beide exakt am BauNVO-Richtwert für WA (200 m² bebaubare Grundfläche, 600 m² Geschossfläche).
  2. GRZ I und GRZ II: Garage rechnet mit

    „Zählt meine Garage zur GRZ und darf ich trotzdem noch bauen?“

    Eingabe
    Grundstücksfläche 500 m², Bebaute Grundfläche 220 m² (Haus 190 m² + Garage 30 m²), Geschossfläche 380 m², Baugebiet WA
    Ergebnis
    GRZ = 0,44 — der Rechner meldet eine Überschreitung des Basiswerts 0,40, die aber innerhalb der erweiterten GRZ-II-Grenze von 0,60 nach § 19 Abs. 4 BauNVO zulässig bleibt.
  3. Kleinsiedlungsgebiet (WS): der niedrigste Richtwert

    „Wie viel darf ich in einem Kleinsiedlungsgebiet (WS) bauen?“

    Eingabe
    Grundstücksfläche 800 m², Bebaute Grundfläche 160 m², Geschossfläche 320 m², Baugebiet WS
    Ergebnis
    GRZ = 0,20 und GFZ = 0,40 — beide exakt am niedrigsten BauNVO-Richtwert aller Gebietstypen.
  4. Kerngebiet (MK): hohe Bebauungsdichte prüfen

    „Wie viel darf ich in einem Kerngebiet (MK) bauen?“

    Eingabe
    Grundstücksfläche 1.000 m², Bebaute Grundfläche 900 m², Geschossfläche 2.800 m², Baugebiet MK
    Ergebnis
    GRZ = 0,90 (unter max. 1,0) und GFZ = 2,80 (unter max. 3,0) — noch Reserve für ein weiteres Geschoss.
  5. Gewerbegebiet (GE): höhere Bebauungsdichte als im Wohngebiet

    „Wie viel darf ich in einem Gewerbegebiet (GE) bauen?“

    Eingabe
    Grundstücksfläche 1.200 m², Bebaute Grundfläche 840 m², Geschossfläche 2.100 m², Baugebiet GE
    Ergebnis
    GRZ = 0,70 (unter max. 0,80) und GFZ = 1,75 (deutlich unter max. 2,40) — Reserve von 960 m² Grundfläche bzw. 2.880 m² Geschossfläche insgesamt.
  6. Dreigeschossiger Neubau: GFZ-Reserve für ein weiteres Geschoss

    „Wie wirkt sich ein drittes Vollgeschoss auf die GFZ aus?“

    Eingabe
    Grundstücksfläche 500 m², Bebaute Grundfläche 150 m², Geschossfläche 450 m² (3 Vollgeschosse à 150 m²), Baugebiet WA
    Ergebnis
    GRZ = 0,30 (im Rahmen) und GFZ = 0,90 (im Rahmen, max. 1,20) — noch 150 m² Geschossflächen-Reserve für ein weiteres Vollgeschoss.

    Umbauter-Raum-Rechner

Berechnung

GRZ und GFZ berechnen: die Formel nach §§ 17, 19 und 20 BauNVO

Verstehe den Formelweg.

GRZ-Formel: GRZ = Bebaute Grundfläche ÷ Grundstücksfläche. GFZ-Formel: GFZ = Gesamtgeschossfläche ÷ Grundstücksfläche.

Beide Werte sind dimensionslos und werden als Dezimalzahl angegeben, etwa GRZ 0,35 oder GFZ 1,20. Die BauNVO legt in § 17 Höchstwerte fest, die der Bebauungsplan nicht überschreiten darf – wobei Ausnahmen möglich sind.

Praxisbeispiel: Bei 600 m² Grundstück, 180 m² bebauter Fläche und 300 m² Geschossfläche ergibt sich GRZ = 180 ÷ 600 = 0,30 und GFZ = 300 ÷ 600 = 0,50.

Für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit erlaubter GRZ 0,40 und GFZ 1,20 lägen beide Werte deutlich im grünen Bereich.

Beide Kennzahlen sind bewusst dimensionslos, damit sich Grundstücke unabhängig von ihrer Größe vergleichen lassen: Eine GRZ von 0,30 bedeutet, dass 30 Prozent der Grundstücksfläche überbaut sind, eine GFZ von 0,50, dass die Summe aller Geschossflächen der Hälfte der Grundstücksfläche entspricht.

Der Rechner zeigt neben GRZ und GFZ auch die Planungsplafonds direkt an: Max. bebaubare Grundfläche = GRZ × Grundstücksfläche und Max. zulässige Geschossfläche = GFZ × Grundstücksfläche.

Beim Praxisbeispiel sind das 240 m² und 720 m², ohne dass man umrechnen muss. Die hier genannten Höchstwerte sind BauNVO-Richtwerte; der konkrete Bebauungsplan kann strengere Grenzen festsetzen und ist immer die verbindliche Grundlage.

Die Gebietsauswahl entscheidet allein darüber, gegen welche Obergrenze der Rechner deine Werte hält — an der Berechnung von GRZ und GFZ selbst ändert sie nichts.

Für ein allgemeines Wohngebiet legt § 17 BauNVO GRZ 0,4 und GFZ 1,2 fest, für ein Kerngebiet GRZ 1,0 und GFZ 3,0. Wählst du „unbekannt“, prüft der Rechner gegen die Wohngebietswerte 0,4 und 1,2.

Wie stark der Gebietstyp durchschlägt, zeigt ein Blick auf dieselben Zahlen: 180 m² bebaute Fläche auf 600 m² sind im Wohngebiet mit GRZ 0,30 komfortabel im Rahmen, während im Kerngebiet erst 600 m² die Obergrenze erreichen würden.

Prüfe die Gebietsangabe deshalb im Bebauungsplan nach, bevor du das Ergebnis als Freigabe liest — und behandle die Bewertung des Rechners generell als Vorabprüfung, der die verbindliche Festsetzung deiner Gemeinde immer vorgeht.

GRZ- und GFZ-Formel: Grundflächenzahl gleich Grundfläche durch Grundstücksfläche, Geschossflächenzahl gleich Geschossfläche durch Grundstücksfläche.
GRZ und GFZ nach § 19/20 BauNVO. Die Obergrenzen variieren je nach Gebietstyp im Bebauungsplan.

Nachschlagen

GRZ-, GFZ- und BMZ-Orientierungswerte nach Baugebiet (BauNVO § 17)

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) legt in § 17 Orientierungswerte für die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Baumassenzahl (BMZ) je nach Baugebietstyp fest. Der jeweilige Bebauungsplan kann niedrigere oder – unter besonderen Voraussetzungen – auch höhere Werte festsetzen.

Orientierungswerte GRZ, GFZ und BMZ nach BauNVO § 17 (geprüft 25.09.2026)
BaugebietKürzelGRZGFZBMZ
KleinsiedlungsgebietWS0,20,4–
Reines WohngebietWR0,41,2–
Allgemeines WohngebietWA0,41,2–
Besonderes WohngebietWB0,61,6–
DorfgebietMD0,61,2–
Dörfliches WohngebietMDW0,61,2–
MischgebietMI0,61,2–
Urbanes GebietMU0,83,0–
KerngebietMK1,03,0–
GewerbegebietGE0,82,410,0
IndustriegebietGI0,82,410,0

Die Orientierungswerte können in Bebauungsplänen unterschritten oder unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen zählen bei der GRZ-Ermittlung mit (§ 19 Abs. 4 BauNVO), bleiben bei der GFZ dagegen unberücksichtigt, sofern es sich um Balkone, Loggien oder Terrassen handelt (§ 20 Abs. 4 BauNVO). Die Baumassenzahl (BMZ, § 21 BauNVO) hat nur für Gewerbe-, Industrie- und sonstige Sondergebiete einen Orientierungswert („–“ = nicht festgelegt); der GRZ-GFZ-Rechner berechnet sie nicht. Vor Bauvorhaben stets den rechtsverbindlichen Bebauungsplan der Gemeinde einsehen. Quelle: Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 17, 19–21, geprüft 25.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.

Maximal bebaubare Grundfläche nach Grundstücksgröße und Gebietstyp (m²)

Aus der Grundstücksfläche und dem BauNVO-Orientierungswert für die GRZ lässt sich direkt ableiten, wie viel Grundfläche maximal bebaut werden darf. Die Tabelle zeigt die Ergebnisse für häufige Grundstücksgrößen und die wichtigsten Gebietstypen. Maßgeblich ist stets der Bebauungsplan der Gemeinde.

Max. bebaubare Grundfläche = Grundstücksfläche × GRZ-Orientierungswert (BauNVO § 17, geprüft 10.08.2026)
GrundstücksflächeWS (GRZ 0,2)WR/WA (GRZ 0,4)WB/MI/MD (GRZ 0,6)MU/GE/GI (GRZ 0,8)MK (GRZ 1,0)
200 m²40 m²80 m²120 m²160 m²200 m²
300 m²60 m²120 m²180 m²240 m²300 m²
400 m²80 m²160 m²240 m²320 m²400 m²
500 m²100 m²200 m²300 m²400 m²500 m²
600 m²120 m²240 m²360 m²480 m²600 m²
800 m²160 m²320 m²480 m²640 m²800 m²
1.000 m²200 m²400 m²600 m²800 m²1.000 m²
1.500 m²300 m²600 m²900 m²1.200 m²1.500 m²

Alle Werte aus Rechenfunktion generiert (Grundstücksfläche × GRZ). Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen zählen nach § 19 BauNVO zur bebauten Grundfläche. Der Bebauungsplan der Gemeinde ist verbindlich und kann niedrigere Werte festsetzen. Quelle: BauNVO § 17, geprüft 10.08.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu GRZ, GFZ und Baumassenzahl

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was bedeuten GRZ und GFZ und was ist der Unterschied?

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viel Anteil der Grundstücksfläche maximal bebaut werden darf – also welcher Prozentsatz mit Gebäuden, Garagen oder befestigten Flächen bedeckt sein darf.

Eine GRZ von 0,40 bedeutet: 40 % der Grundstücksfläche dürfen bebaut sein. Die Geschossflächenzahl (GFZ) regelt dagegen das Verhältnis der Gesamtgeschossfläche aller Vollgeschosse zur Grundstücksfläche.

Eine GFZ von 1,20 erlaubt bei 500 m² Grundstück also insgesamt 600 m² Geschossfläche auf beliebig viele Geschosse verteilt. Kurz: Die GRZ bestimmt den Fußabdruck des Gebäudes, die GFZ die Gesamtmasse des Gebäudevolumens.

Beide Werte stehen im Bebauungsplan und begrenzen zusammen die mögliche Bebauungsintensität eines Grundstücks nach § 16 BauNVO.

Im GRZ-GFZ-Rechner gibt man Grundstücksgröße, bebaute Grundfläche und Geschossfläche ein – der Rechner vergleicht dann automatisch mit den BauNVO-Richtwerten und zeigt, ob das Vorhaben die erlaubten Kennzahlen einhält.

Für ein typisches Einfamilienhaus mit 150 m² Grundriss auf 500 m² Grundstück ergibt sich eine GRZ von 0,30 und – bei zwei Vollgeschossen à 150 m² – eine GFZ von 0,60.

Welche GRZ- und GFZ-Richtwerte gelten nach der BauNVO?

Die BauNVO (§ 17) legt Orientierungswerte für GRZ und GFZ je Baugebietstyp fest. Für Reine und Allgemeine Wohngebiete (WR/WA) gilt GRZ 0,4 und GFZ 1,2. Besondere Wohngebiete (WB) liegen bei GRZ 0,6 und GFZ 1,6.

Mischgebiete (MI) und Dorfgebiete (MD) haben GRZ 0,6 und GFZ 1,2. Das Urbane Gebiet (MU) erlaubt GRZ 0,8 und GFZ 3,0, Kerngebiete (MK) erreichen denselben GFZ-Wert bei GRZ 1,0. Gewerbe- (GE) und Industriegebiete (GI) erlauben GRZ 0,8 und GFZ 2,4.

Kleinsiedlungsgebiete (WS) haben mit GRZ 0,2 und GFZ 0,4 die niedrigsten Richtwerte.

Dieselbe Tabelle in § 17 BauNVO enthält außerdem eine dritte Kennzahl, die Baumassenzahl (BMZ) – sie ist jedoch nur für Gewerbe-, Industrie- und sonstige Sondergebiete mit 10,0 festgelegt, für alle anderen Gebietstypen bleibt sie ohne Orientierungswert.

Wichtig: Diese Werte sind Obergrenzen für die Orientierung – der konkrete Bebauungsplan der Gemeinde kann niedrigere oder unter besonderen Voraussetzungen auch höhere Werte festsetzen und ist stets vorrangig zu prüfen.

Quelle: § 17 BauNVO, geprüft 25.09.2026 auf gesetze-im-internet.de.

Was ist die Baumassenzahl (BMZ) und wie unterscheidet sie sich von GRZ und GFZ?

Die Baumassenzahl (BMZ) ist eine dritte Kennzahl neben GRZ und GFZ und gibt nach § 21 BauNVO an, wie viele Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

Die Baumasse wird von den Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden des untersten bis zur Decke des obersten Vollgeschosses ermittelt.

Anders als GRZ und GFZ ist die BMZ nicht für jeden Baugebietstyp mit einem Orientierungswert hinterlegt: Nach § 17 BauNVO gilt sie nur für Gewerbegebiete, Industriegebiete und sonstige Sondergebiete mit dem Wert 10,0 – für Wohngebiete bleibt sie ohne festen Richtwert.

Ist im Bebauungsplan weder eine Höhe noch eine BMZ festgesetzt, darf bei Geschosshöhen über 3,50 m ersatzweise das 3,5-Fache der zulässigen GFZ nicht überschritten werden (§ 21 Abs. 4 BauNVO) – bei einer GFZ von 2,4 wären das rechnerisch 8,4 statt der tabellarischen 10,0.

Der GRZ-GFZ-Rechner berechnet die BMZ nicht direkt; für eine Abschätzung der Baumasse (umbauter Raum) eignet sich ergänzend der Umbauter-Raum-Rechner.

Was regelt das „Maß der baulichen Nutzung“ nach § 16 BauNVO?

Das „Maß der baulichen Nutzung“ ist der Oberbegriff der BauNVO für alle Kennzahlen, mit denen ein Bebauungsplan die zulässige Bebauungsintensität eines Grundstücks begrenzt.

Nach § 16 Abs. 2 BauNVO kann die Gemeinde dafür vier Werkzeuge festsetzen: die Grundflächenzahl (oder direkt die Größe der Grundfläche), die Geschossflächenzahl oder die Baumassenzahl (oder direkt die entsprechenden Flächen- bzw. Massenangaben), die Zahl der Vollgeschosse sowie die Höhe baulicher Anlagen.

Verpflichtend ist dabei nach § 16 Abs. 3 BauNVO stets mindestens die Festsetzung der Grundflächenzahl – die übrigen Werkzeuge kommen nur hinzu, wenn ohne sie öffentliche Belange wie das Orts- und Landschaftsbild beeinträchtigt werden könnten.

Der GRZ-GFZ-Rechner bildet die beiden in der Praxis häufigsten dieser vier Instrumente ab: die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl.

Wer im Bebauungsplan zusätzlich eine festgesetzte Vollgeschosszahl oder eine Gebäudehöhe findet, sollte auch diese Werte separat mit dem Bauamt oder Architekten abgleichen, da der Rechner sie nicht prüft.

Was bedeutet eine GRZ oder GFZ von 0,4 konkret für mein Grundstück?

Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 Prozent der Grundstücksfläche mit Gebäuden und mitzurechnenden Nebenanlagen bebaut werden dürfen – bei einem 500 m² großen Grundstück im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind das maximal 200 m² bebaute Grundfläche (500 × 0,4 = 200 m²).

Die zugehörige GFZ von 1,2 im selben Gebiet erlaubt zusätzlich bis zu 600 m² Geschossfläche insgesamt, verteilt auf beliebig viele Vollgeschosse.

Eine GFZ von 0,4, wie sie im Kleinsiedlungsgebiet (WS) als Richtwert gilt, ist deutlich enger: Bei 800 m² Grundstücksfläche sind dort nur 320 m² Geschossfläche zulässig.

Wichtig ist, diese Werte nicht als Zielgröße misszuverstehen: 0,4 markiert die gesetzliche Obergrenze der Orientierungswerte nach § 17 BauNVO, kein anzustrebendes Maß.

Der GRZ-GFZ-Rechner zeigt mit den Feldern „Max. bebaubare Grundfläche“ und „Max. zulässige Geschossfläche“ direkt die in Quadratmetern umgerechnete Grenze für die eigene Grundstücksgröße, ohne dass von Hand multipliziert werden muss.

Maßgeblich bleibt aber stets der konkrete Bebauungsplan der Gemeinde, der von diesen Orientierungswerten abweichen kann.

Was ist der Unterschied zwischen GRZ I und GRZ II?

§ 19 Abs. 4 BauNVO unterscheidet zwei Stufen der Grundflächenzahl, die in der Praxis als GRZ I und GRZ II bezeichnet werden. GRZ I ist die Grundfläche der Hauptgebäude ohne Nebenanlagen.

GRZ II schließt zusätzlich die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie unterirdischen baulichen Anlagen ein, die das Grundstück lediglich unterbauen.

Diese Nebenanlagen dürfen die zulässige GRZ um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8.

Bei einem 500 m² Grundstück im Allgemeinen Wohngebiet (GRZ-Richtwert 0,4) mit 190 m² Haupthaus und 30 m² Garage ergibt der GRZ-GFZ-Rechner eine Gesamt-GRZ von 0,44 (220 ÷ 500) und meldet zunächst eine Überschreitung des Basiswerts 0,4 – rechtlich zulässig ist das trotzdem, weil die erweiterte GRZ-II-Grenze bei diesem Gebietstyp bei 0,6 liegt (0,4 plus 50 Prozent).

Wer eine solche Meldung erhält, sollte deshalb prüfen, ob die Überschreitung ausschließlich durch Nebenanlagen entsteht, bevor er das Vorhaben als unzulässig einstuft.

Welche Flächen zählen nicht zur Geschossfläche (GFZ)?

Nach § 20 Abs. 4 BauNVO bleiben Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, Balkone, Loggien und Terrassen sowie bauliche Anlagen, die nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, bei der Ermittlung der Geschossfläche unberücksichtigt – sie erhöhen die GFZ also nicht.

Das ist die genaue Umkehrung der Regel bei der Grundflächenzahl: Dort zählen Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO ausdrücklich zur GRZ dazu.

Ein offener Gartenpool ohne feste bauliche Substanz wird in der Praxis meist weder zur GRZ noch zur GFZ gerechnet, während ein fest eingebautes Schwimmbecken mit Betonwänden häufig als bauliche Anlage zur GRZ zählt – bundeseinheitlich geregelt ist das nicht, verbindliche Auskunft gibt nur das Bauamt anhand des konkreten Bebauungsplans.

Für die Geschossfläche im GRZ-GFZ-Rechner zählt ausschließlich die Fläche der Vollgeschosse nach Außenmaß; Balkone und Terrassen sollten deshalb nicht in das Feld „Geschossfläche gesamt“ eingerechnet werden.

Was zählt alles zur bebauten Grundfläche bei der GRZ-Berechnung?

Nach § 19 Abs. 4 BauNVO zählen zur bebauten Grundfläche nicht nur das eigentliche Wohngebäude, sondern auch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO wie Gartenhäuser oder Schuppen sowie unterirdische bauliche Anlagen, die das Grundstück lediglich unterbauen (etwa Tiefgaragen).

Das ist der häufigste Fehler in der Praxis: Viele Bauherren messen nur den Grundriss des Haupthauses und vergessen Garage und Carport.

Diese Nebenanlagen dürfen die zulässige GRZ zwar um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8 (siehe GRZ I/GRZ II), zählen aber für die Grundberechnung trotzdem vollständig mit.

Konkret: Bei einem 12 × 10 m großen Wohnhaus (120 m² Grundriss), einem 6 × 3 m Carport (18 m²) und einer 4 × 5 m überdachten Terrasse (20 m²) ergibt sich eine Gesamtgrundfläche von 158 m².

Auf einem 500 m² Grundstück mit GRZ 0,40 wären maximal 200 m² bebaubare Fläche erlaubt – das Vorhaben liegt mit 158 m² damit im zulässigen Bereich.

Für die Geschossfläche (GFZ) gilt dagegen die entgegengesetzte Regel: Balkone, Loggien und offene Terrassen bleiben dort unberücksichtigt.

Kann man die GRZ oder GFZ im Bebauungsplan überschreiten?

Eine Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten GRZ oder GFZ ist grundsätzlich nur mit einer Ausnahme oder Befreiung der Baubehörde möglich. § 31 Abs. 1 BauGB erlaubt Ausnahmen nur, wenn der Bebauungsplan sie ausdrücklich zulässt.

Ohne solche Festsetzungen bleibt die Baugenehmigung aus, und ein dennoch errichtetes Gebäude ist formell rechtswidrig und muss im Extremfall zurückgebaut werden.

Geringfügige Überschreitungen für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen erlaubt § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu 50 Prozent der zulässigen GRZ, jedoch nicht über den Wert 0,8 hinaus (siehe GRZ I/GRZ II).

Für größere Abweichungen ist stets ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB nötig, dessen Erfolg von den örtlichen Belangen abhängt.

Die häufigste Grundlage für einen erfolgreichen Befreiungsantrag ist eine atypische Grundstückssituation oder eine städtebauliche Erforderlichkeit.

Der GRZ-GFZ-Rechner zeigt, um wie viele Prozentpunkte ein Vorhaben die festgesetzten Grenzen überschreitet, und gibt damit einen ersten Anhaltspunkt, ob ein Befreiungsantrag aussichtsreich sein könnte – eine verbindliche Auskunft ersetzt das nicht.

Was passiert, wenn beim Grundstückskauf die GRZ schon überschritten ist?

Wenn ein Bestandsgebäude die zulässige GRZ bereits überschreitet – etwa wegen älterer Baugenehmigungen oder nachträglicher Anbauten –, spricht man von einer Bestandssituation.

Solange das Bestandsgebäude formell genehmigt ist, genießt es Bestandsschutz.

Problematisch wird es, wenn der neue Eigentümer das Gebäude wesentlich erweitern oder umbauen will: Dann darf die GRZ-Überschreitung nicht weiter verschärft werden, und es muss auf die aktuell zulässige GRZ zurückgeführt werden.

Wer ein Grundstück mit knapper GRZ kauft (Suchintention „GRZ Grundstück“ mit klar kommerziellem Hintergrund), sollte deshalb vor dem Notartermin immer prüfen: Ist die bestehende Bebauung genehmigt und genehmigungskonform?

Gibt es noch Reserven für spätere Anbauten oder Garagen? Der GRZ-GFZ-Rechner ermittelt das Restpotenzial: Wie viele Quadratmeter Grundfläche und Geschossfläche dürfen maximal noch hinzukommen, bevor die festgesetzten Grenzwerte gerissen werden.

Ein Bauvorbescheid beim zuständigen Bauamt klärt vorab verbindlich, welche Maßnahmen noch zulässig sind, bevor größere Investitionen in die Planung fließen.

Hinweise

Was zählt zur GRZ und was nicht: Tipps zur Flächenermittlung

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Prüfe im ersten Schritt immer den Bebauungsplan der Gemeinde: Die dort festgesetzten Höchstwerte für GRZ und GFZ können von den BauNVO-Richtwerten abweichen. Manche Bebauungspläne erlauben eine Überschreitung der GRZ um bis zu 50 Prozent für Tiefgaragen oder Zufahrten.

Ein häufiger Planungsfehler ist, die Grundflächenzahl zu knapp zu kalkulieren und später keine Reserve für Terrassenüberdachung, Carport oder Gartenhaus mehr zu haben.

Empfehlung: GRZ und GFZ nicht bis auf den letzten Prozentpunkt ausschöpfen, sondern eine Reserve von 5 bis 10 Prozent für spätere Erweiterungen einplanen.

Wer GRZ und GFZ kennt, kann auch sofort die mögliche Wohnfläche abschätzen: GFZ × Grundstücksfläche ergibt die zulässige Geschossfläche als Planungsmaximum.

Kläre außerdem frühzeitig, ob dein Bebauungsplan Ausnahmen oder Befreiungen zulässt, etwa die häufige Möglichkeit, die GRZ für Tiefgaragen, Zufahrten und Nebenanlagen um bis zu 50 Prozent zu überschreiten.

Solche Spielräume stehen jedoch nicht automatisch zu, sondern müssen bei der Gemeinde beantragt und genehmigt werden.

Plane deine Kubatur deshalb mit einem Sicherheitsabstand zu den Höchstwerten, damit spätere Wünsche wie eine Terrassenüberdachung oder ein Gartenhaus nicht an einer bereits ausgereizten GRZ scheitern.

Diese Hinweise sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Bauberatung.

Anwendung

GRZ und GFZ in der Praxis: Beispiel Einfamilienhaus

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Markus kauft ein 700 m² Grundstück im WA-Gebiet (GRZ max. 0,40, GFZ max. 1,20) und plant ein Einfamilienhaus mit Garage.

Sein Entwurf sieht eine bebaute Grundfläche von 210 m² (Haus 180 m² + Garage 30 m²) und zwei Vollgeschosse mit je 180 m² Geschossfläche vor, also 360 m² gesamt.

Eingaben: Grundstücksfläche 700 m², Grundfläche 210 m², Geschossfläche 360 m², Baugebiet WA. Der Rechner ergibt: GRZ = 210 ÷ 700 = 0,30 (im Rahmen, max. 0,40). GFZ = 360 ÷ 700 = 0,51 (weit im Rahmen, max. 1,20).

Markus sieht: Er hat noch erhebliche Reserve für spätere Anbauten oder ein Dachgeschoss-Ausbau. Sein Architekt kann die Planung mit diesem Ergebnis absichern.

Aufschlussreich ist an Markus' Beispiel, dass die eingeplante Garage mit 30 Quadratmetern voll in die bebaute Grundfläche einfließt und die GRZ von 0,30 mitbestimmt — ohne sie läge er noch niedriger.

Weil sowohl GRZ als auch GFZ deutlich unter den zulässigen Höchstwerten von 0,40 und 1,20 bleiben, hat er Spielraum für einen späteren Dachgeschossausbau oder einen Anbau.

Vor der Detailplanung gleicht Markus die Werte dennoch mit dem konkreten Bebauungsplan seiner Gemeinde ab, da dieser abweichende Festsetzungen enthalten kann. Seine Zahlen sind ein Rechenbeispiel und keine verbindliche baurechtliche Auskunft.

GRZ und GFZ sind auch beim Grundstückskauf selbst eine Wertgröße: Ein Grundstück mit hoher zulässiger GRZ/GFZ erlaubt mehr Bebauung und erzielt bei vergleichbarer Lage oft einen höheren Preis pro Quadratmeter als ein Grundstück mit niedrigem Richtwert, weil sich mehr Wohn- oder Nutzfläche realisieren lässt.

Vor dem Notartermin lohnt sich deshalb ein Blick in den Bebauungsplan, um die tatsächlich ausschöpfbare GRZ/GFZ des Angebots zu prüfen — nicht nur die Grundstücksgröße allein.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der GRZ- und GFZ-Berechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler bei GRZ und GFZ ist das Verwechseln von Grundriss und bebauter Grundfläche: Garagen, Carports, überdachte Terrassen und Nebenanlagen rechnen nach § 19 BauNVO zur bebauten Grundfläche und erhöhen die GRZ. Ebenso oft werden Bebauungsplan-Festsetzungen ignoriert, obwohl diese die BauNVO-Richtwerte teils deutlich nach unten korrigieren.

Drittens wird die GFZ mit der Wohnfläche verwechselt: Die GFZ bezieht sich auf Geschossflächen (Außenmaß), nicht auf die Nettowohnfläche. Und schließlich wird vergessen, dass ein Vollausbau des Dachgeschosses als Vollgeschoss zur GFZ beiträgt.

Ein weiterer Fehler ist es, die Werte des Bebauungsplans mit den allgemeinen BauNVO-Richtwerten zu verwechseln: Der Bebauungsplan der Gemeinde ist verbindlich und darf die Richtwerte nach unten wie nach oben abweichend festsetzen.

Ebenso wird häufig die GRZ knapp bis an die Obergrenze ausgeplant, sodass für spätere Nebenanlagen wie Carport, Gartenhaus oder eine Terrassenüberdachung keine Reserve mehr bleibt.

Und schließlich wird übersehen, dass eine Überschreitung der zulässigen GRZ im ungünstigsten Fall zu Auflagen bis hin zum Rückbau führen kann — die Prüfung gehört deshalb an den Anfang jeder Planung.

Ein weiterer Punkt betrifft die Ampel selbst: Sie ist eine Vorabprüfung gegen die Richtwerte des § 17 BauNVO und keine baurechtliche Zusage.

Meldet der Rechner eine Überschreitung, gleiche den Wert zuerst mit dem Bebauungsplan und dem hinterlegten Gebietstyp ab, statt sofort umzuplanen.

Und lies die Ausgabe nie ohne § 19 Absatz 4 BauNVO: Danach darf die GRZ durch Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis 0,8 — eine Regel, die der Rechner nicht abbildet und die eine gemeldete Überschreitung im Einzelfall entschärfen kann.

Nächster Schritt

GRZ und GFZ berechnen: Ergebnis im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) definieren, wie viel bebaut werden darf.

Der Rechner ermittelt beide Werte aus Grundstücksfläche, bebauter Grundfläche und Gesamtgeschossfläche und vergleicht sie mit BauNVO-Richtwerten nach Baugebietstyp.

Verbindlich sind allein die Festsetzungen im Bebauungsplan der Gemeinde – dieser ist vor jeder Bauplanung unbedingt zu konsultieren.

Praktisch heißt das: Nutze GRZ und GFZ als schnellen Machbarkeits-Check, bevor du Zeit und Geld in eine Detailplanung steckst, und lasse dir vor dem Grundstückskauf die verbindlichen Höchstwerte des Bebauungsplans von der Gemeinde bestätigen.

Plane deine Kubatur bewusst mit einer Reserve zu den Grenzwerten, damit spätere Erweiterungen wie ein Carport oder eine Terrassenüberdachung nicht an einer ausgereizten GRZ scheitern.

Der Rechner liefert die Kennzahlen, ersetzt aber keine baurechtliche Beratung. Als nächster Schritt bietet sich der Umbauter-Raum-Rechner an, um daraus den Brutto-Rauminhalt und – bei Bedarf – eine Abschätzung der Baumassenzahl (BMZ) abzuleiten.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Wohngebiet, Mischgebiet und Gewerbegebiet

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · GRZ = 0,39 (knapp unter max. 0,40), GFZ = 0,62 (deutlich unter max. 1,20)

Älteres Grundstück, GRZ-Reserve prüfen

Grundstücksfläche
450 m²
Bebaute Grundfläche
175 m²
Gesamtgeschossfläche
280 m²
Baugebietstyp
WA – Allgemeines Wohngebiet

Beispiel 2 · Mittel · GRZ = 0,40 (exakt am Limit 0,40 im MI), GFZ = 0,80 (zulässig max. 1,20 im MI)

Mischgebiet (MI) mit höheren GFZ-Reserven

Grundstücksfläche
800 m²
Bebaute Grundfläche
320 m²
Gesamtgeschossfläche
640 m²
Baugebietstyp
MI – Mischgebiet

Beispiel 3 · Komplex · GRZ = 0,70 (unter max. 0,80 im GE), GFZ = 1,75 (unter max. 2,40 im GE) – beide Werte noch im Rahmen

Gewerbegebiet (GE) mit hohem Bebauungsgrad

Grundstücksfläche
1200 m²
Bebaute Grundfläche
840 m²
Gesamtgeschossfläche
2100 m²
Baugebietstyp
GE – Gewerbegebiet

Beispiel 4 · Komplex · GRZ = 0,44 (über dem Basiswert 0,40 im WA), GFZ = 0,76 (deutlich unter max. 1,20 im WA)

GRZ I/II – Garage hebt die GRZ über den Basiswert

Grundstücksfläche
500 m²
Bebaute Grundfläche
220 m² (Haus 190 m² + Garage 30 m²)
Gesamtgeschossfläche
380 m²
Baugebietstyp
WA – Allgemeines Wohngebiet

Beispiel 5 · Komplex · GRZ = 0,20 (exakt am Limit 0,20 im WS), GFZ = 0,40 (exakt am Limit 0,40 im WS)

Kleinsiedlungsgebiet (WS) – niedrigster BauNVO-Richtwert

Grundstücksfläche
800 m²
Bebaute Grundfläche
160 m²
Gesamtgeschossfläche
320 m²
Baugebietstyp
WS – Kleinsiedlungsgebiet

Beispiel 6 · Komplex · GRZ = 0,90 (unter max. 1,0 im MK), GFZ = 2,80 (unter max. 3,0 im MK)

Kerngebiet (MK) – hohe Bebauungsdichte mit Reserve

Grundstücksfläche
1000 m²
Bebaute Grundfläche
900 m²
Gesamtgeschossfläche
2800 m²
Baugebietstyp
MK – Kerngebiet

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Erschließungskosten-RechnerErschließungskosten fürs Grundstück berechnen: Fläche, Vollgeschosse, Eckgrundstück und Beitragssatz nach §§ 127 bis 135 BauGB – kostenlos, sofort.Vermessungskosten-RechnerVermessungskosten nach dem Landestarif berechnen: Grenzvermessung, Grundstücksteilung mit Notar und Grundbuch, Gebäudeeinmessung für NRW, Bayern und Brandenburg.HOAI HonorarrechnerArchitektenhonorar nach HOAI berechnen: Honorartafel § 35 mit Honorarzone I bis V, Basishonorarsatz bis oberer Satz, Leistungsphasen 1 bis 9, Umbauzuschlag, Nebenkosten und Umsatzsteuer.Umbauter-Raum-RechnerBrutto-Rauminhalt (BRI) nach DIN 277 berechnen: Keller, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss eingeben – Gesamtvolumen als Planungsgrundlage.TilgungsplanVollständiger Tilgungsplan für ein Annuitätendarlehen mit monatlicher oder jährlicher Ansicht. Zeigt Zinsen, Tilgung, Restschuld und Sondertilgungen – unverzichtbar für jeden Immobilienkäufer.Warmmiete-RechnerVoraussichtliche Warmmiete aus Kaltmiete und Nebenkosten, Mietbelastungsquote und Vergleich mit Richtwerten.Mietrendite berechnen: Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite RechnerMietrendite einer Immobilie aus Kaufpreis, Jahresmiete, Kosten und Leerstand berechnen und Brutto-, Netto- sowie Eigenkapitalrendite nachvollziehbar prüfen.ImmobilienbewertungVerkehrswert nach Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren der ImmoWertV 2021 berechnen.Nießbrauch-RechnerKapitalwert eines lebenslangen Nießbrauchs nach § 14 BewG mit Vervielfältiger aus der BMF-Tabelle berechnen.Wohnrecht berechnenKapitalwert eines Wohnrechts nach § 14 BewG berechnen: Jahreswert aus Wohnfläche und Kaltmiete, Vervielfältiger nach Alter — lebenslang oder befristet.Ehepartner auszahlen Haus RechnerAuszahlungsbetrag berechnen, wenn ein Ehepartner den anderen bei der gemeinsamen Immobilie auszahlt — z. B. bei Scheidung oder Trennung.Wie viel Haus kann ich mir leistenMaximalen Kaufpreis aus Einkommen, Eigenkapital, Zinssatz und Laufzeit berechnen — sofort wissen, welches Budget realistisch ist.Grunderwerbsteuer-RechnerGrunderwerbsteuer 2026 nach Bundesland berechnen: Steuersatz 3,5–6,5 %, Zubehör-Abzug und Bemessungsgrundlage sofort ermitteln – kostenlos, ohne Anmeldung.Miteigentumsanteil-RechnerMiteigentumsanteil berechnen: Wohnfläche und Gesamtfläche eingeben, MEA als Bruch (x/1.000, x/10.000) und in Prozent erhalten – auch rückwärts in Quadratmeter.Wohngebäudeversicherung-RechnerWohngebäudeversicherung berechnen: Wert 1914 aus der Wohnfläche schätzen oder aus der Police übernehmen, Versicherungssumme 2026 und 2027 sowie Jahresbeitrag mit Versicherungsteuer und Indexanpassung ermitteln.

Weiternutzung

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  • Infografik: GRZ/GFZ-Obergrenzen nach Baugebiet (§ 17 BauNVO), BAUGEBIET — GRZ MAX. — GFZ MAX. — GESCHOSSE — BEISPIEL, WS Kleinsiedlung, I–II, Siedlungshaus mit Garten, WR Reines Wohngebiet, I–III, EFH/DHH-Gebiet

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  • Infografik: GRZ und GFZ: Bebauungsplan verstehen, GRZ — GRUNDFLÄCHENZAHL, GRZ = Bebaute Fläche ÷ Grundstück, Grundstück 500 m², 200 m², GRZ = 0,4, = 40 % bebaubar, = 200 m² von 500 m²

    Grz Gfz-Rechner Erklärung

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Richtwerte nach BauNVO. Verbindlich sind ausschließlich die Festsetzungen im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. Vor Bauprojekten Bauamt und Bebauungsplan konsultieren.

Quelle: Formel aus Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 19 und 20; BauNVO-Richtwerte aus § 17

Stand: 2026-09-25

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
25. September 2026
Fachbereich
Immobilien / Kaufen
Formeln basieren auf
Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 19 (GRZ) und 20 (GFZ)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). GRZ / GFZ Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/grz-gfz-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. GRZ / GFZ Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/kaufen/grz-gfz-rechner

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