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Verpflegungsmehraufwand-Rechner 2026: Tagespauschale ermitteln

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Kurzantwort

Berechnet den Verpflegungsmehraufwand für Inland und ausgewählte Auslandsziele 2026 aus vollen Reisetagen und An-/Abreisetagen nach den Pauschalen von EStG und BMF.

Verpflegungsmehraufwand 2026 berechnen: Pauschale für Inland und Ausland aus vollen...

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juni 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Verpflegungsmehraufwand ist die steuerlich anerkannte Pauschale für Mehrkosten bei Mahlzeiten während beruflicher Auswärtstätigkeiten. Er ersetzt den aufwendigen Einzelbelegnachweis durch feste Tagessätze, die [§ 9 Abs.

4a EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html) für das Inland und das Bundesministerium der Finanzen per BMF-Schreiben jährlich für das Ausland festlegt.

Der Rechner ermittelt die abzugsfähige Gesamtpauschale aus der Anzahl voller Reisetage mit 24 Stunden Abwesenheit, der Anzahl von An- und Abreisetagen sowie dem Reiseziel.

Arbeitnehmer können den Betrag entweder als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ansetzen oder – sofern der Arbeitgeber erstattet – bis zur Höhe der Pauschale steuerfrei vereinnahmen.

Selbstständige und Freiberufler buchen die Beträge als Betriebsausgaben.

Der Rechner liefert die rechnerische Obergrenze nach den gesetzlichen Sätzen; individuelle Besonderheiten wie gestellte Mahlzeiten oder die Dreimonatsfrist müssen separat berücksichtigt werden. Verpflegungspauschalen 2026: Tagessätze im Ländervergleich Wichtig ist, was der Rechner bewusst nicht abbildet: Hinterlegt sind genau zehn Ziele – Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Italien, die Niederlande sowie separat die Städte Paris, Rom, Madrid und London.

Ein freies Länderfeld existiert nicht. Dass einzelne Städte eigene Einträge haben, ist kein Zufall: Für Paris weist der Rechner 58 Euro je vollem Tag aus, für Frankreich im Übrigen 53 Euro.

Für Spanien und Großbritannien sind jedoch ausschließlich die Stadtsätze Madrid und London hinterlegt – ein Ziel wie Barcelona oder Manchester lässt sich hier nicht sauber erfassen und erfordert den Blick in die vollständige BMF-Tabelle.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Für die Berechnung wählen Sie zunächst das Reiseland aus der Liste aus. Zur Auswahl stehen Deutschland sowie häufig bereiste Auslandsziele wie Österreich, Schweiz, Frankreich mit separatem Paris-Satz, Italien mit separatem Rom-Satz, Niederlande, Spanien-Madrid und Großbritannien-London.

Anschließend tragen Sie die Anzahl voller Reisetage ein – das sind Tage, an denen Sie 24 Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend sind.

Im zweiten Zahlenfeld geben Sie die Anzahl der An- und Abreisetage oder Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit ein. Tage mit weniger als 8 Stunden Abwesenheit bleiben außen vor und sind nicht einzugeben.

Die wichtigste Fehlerquelle ist die Verwechslung der beiden Tageskategorien: An-/Abreisetage zählen immer als Reisetage, auch wenn die eigentliche Abwesenheit nur wenige Stunden beträgt.

Ein Datumsfeld gibt es nicht: Der Rechner prüft weder, in welches Kalenderjahr die Reise fällt, noch ob die Dreimonatsfrist bereits läuft.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Gesamtpauschale ergibt sich aus zwei Teilbeträgen: Pauschale für volle Tage gleich volle Reisetage multipliziert mit dem Tagessatz des Reiselands, plus Pauschale für An-/Abreisetage gleich Anzahl Reisetage multipliziert mit dem Reisetagssatz des Reiselands. Inlandssätze 2026 nach § 9 EStG: 28 Euro für volle Tage, 14 Euro für An-/Abreisetage.

Rechenbeispiel Inland: 3 volle Tage mal 28 Euro ergibt 84 Euro, plus 2 An-/Abreisetage mal 14 Euro ergibt 28 Euro, zusammen 112 Euro Gesamtpauschale.

Auslandsbeispiel Paris: 2 volle Tage mal 58 Euro ergibt 116 Euro, plus 2 Reisetage mal 39 Euro ergibt 78 Euro, zusammen 194 Euro.

Werden Mahlzeiten gestellt, kürzt sich die Tagespauschale um 20 Prozent für Frühstück und je 40 Prozent für Mittag- oder Abendessen – diese Kürzung nimmt der Rechner nicht automatisch vor und muss vom Ergebnis manuell abgezogen werden. Verpflegungsmehraufwand-Berechnung: Reisetage mal Pauschale minus Mahlzeitenkürzung Zwei Eigenheiten der Tabelle verdienen einen zweiten Blick.

Erstens überschneiden sich Sätze: Für Madrid und für Italien außerhalb Roms gelten identische 42 Euro je vollem Tag und 28 Euro je Reisetag.

Zweitens liegt der Reisetagssatz bei den hinterlegten Auslandszielen bei rund zwei Dritteln des vollen Satzes (Rom 32 zu 48 Euro, London 44 zu 66 Euro), im Inland dagegen bei exakt der Hälfte – 14 zu 28 Euro.

Wer den Inlandsanteil einer Reise im Kopf überschlägt, darf die Zwei-Drittel-Faustregel der Auslandssätze also nicht auf Deutschland übertragen.

Nachschlagen

Verpflegungsmehraufwand 2026: Tagespauschalen nach Reiseziel

Welche Tagespauschale gilt für welches Land? Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012) legt die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsdienstreisen ab dem 1. Januar 2026 fest. Inland-Pauschale: 28 € ganztägig, 14 € halbtägig (§ 9 Abs. 4a EStG, seit 2020 unverändert).

BMF-Verpflegungspauschalen 2026 für Auslandsdienstreisen: Tagessatz und halber Tagessatz (An-/Abreisetag) je Reiseziel
Reiseziel (Land)Tagessatz ganztägig (€)Halber Tagessatz (€)Hinweis
Deutschland28 €14 €Gilt ab 8 h Abwesenheit (ganztägig); Inland-Pauschale nach § 9 Abs. 4a EStG
Österreich50 €33 €Einheitlicher Satz für ganz Österreich
Schweiz70 €47 €Gilt außerhalb Bern und Genf; Bern eigener Satz 82 € (An-/Abreisetag 55 €), Genf 70 € (47 €, wie übriges Land)
Frankreich53 €36 €Paris sowie Departments 77, 78, 91–95 eigener Satz: 58 € (An-/Abreisetag 39 €)
Italien42 €28 €Gilt außerhalb Mailand und Rom; Mailand identischer Satz 42 €/28 €, Rom eigener Satz 48 € (32 €)
Spanien34 €23 €Madrid eigener Satz: 42 € (28 €); Barcelona 34 €, Palma de Mallorca 44 € (29 €), Kanarische Inseln 36 € (24 €)
Niederlande58 €39 €Einheitlicher Satz für die gesamten Niederlande
London (Großbritannien)66 €44 €Gilt für London; übriges Vereinigtes Königreich 52 € (35 €)
USA59 €40 €Gilt außerhalb der gelisteten Großstädte; New York City eigener Satz 66 € (44 €), San Francisco 59 € (40 €, wie übriges Land)
Kanada54 €36 €Gilt außerhalb Ottawa (62 €/41 €) und Vancouver (63 €/42 €); Toronto identischer Satz 54 €/36 €
Türkei32 €21 €Gilt außerhalb Izmir (44 €/29 €); Ankara identischer Satz 32 €/21 €
Japan33 €22 €Gilt außerhalb Tokio; Tokio eigener Satz 50 € (33 €), Osaka identischer Satz 33 €/22 €
Thailand36 €24 €Einheitlicher Satz für ganz Thailand
Vereinigte Arabische Emirate81 €54 €Einheitlicher Satz, einer der höchsten BMF-Sätze weltweit
Australien57 €38 €Gilt außerhalb Canberra (74 €/49 €); Sydney identischer Satz 57 €/38 €
Singapur71 €48 €Einheitlicher Satz für ganz Singapur
China48 €32 €Gilt außerhalb Peking (57 €/38 €) und Hongkong (83 €/56 €); Shanghai identischer Satz 48 €/32 €
Brasilien46 €31 €Gilt außerhalb Brasília (51 €/34 €) und Rio de Janeiro (69 €/46 €); São Paulo identischer Satz 46 €/31 €
Norwegen75 €50 €Einheitlicher Satz für ganz Norwegen
Schweden66 €44 €Einheitlicher Satz für ganz Schweden

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012), Anlage 1, gültig ab 01.01.2026. Halber Tagessatz gilt bei An-/Abreisetag sowie bei einer Abwesenheit von mehr als 8, aber weniger als 24 Stunden. Diese Tabelle ist eine Auswahl der gängigsten Reiseziele – maßgeblich ist stets die vollständige amtliche BMF-Übersicht (rund 190 Länder und Städte). Geprüft am 26.09.2026.

Ausblick

Was ändert sich 2027 beim Verpflegungsmehraufwand?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die deutschen Inlandspauschalen bleiben nach heutigem Stand auch 2027 unverändert bei 28 € je vollem Reisetag und 14 € je An-/Abreisetag, weil § 9 Abs. 4a EStG die Beträge fest vorgibt und der Gesetzgeber sie seit 2020 nicht angepasst hat.
  • Die Auslandspauschalen für 2027 hatte das Bundesministerium der Finanzen zum Stand 26.09.2026 noch nicht veröffentlicht. Das BMF gibt die Sätze für das jeweilige Folgejahr traditionell erst im November oder Dezember bekannt: Die aktuell gültige Übersicht für 2026 stammt vom 5. Dezember 2025, die Vorgängerfassung für 2025 vom 2. Dezember 2024.
  • Bis zur Veröffentlichung der 2027er-Tabelle gelten die hier hinterlegten Sätze für 2026 unverändert weiter. Wer eine Dienstreise für Januar 2027 oder später plant, sollte die neue BMF-Übersicht kurz vor Reiseantritt erneut prüfen, da sich einzelne Länder- und Städtesätze – wie zuletzt beim Schweiz-Satz für 2026 – von Jahr zu Jahr ändern können.

Stand: 26.09.2026 · Quelle: Bundesministerium der Finanzen – Veröffentlichungshistorie der BMF-Schreiben zu Auslandsreisekosten (2. Dezember 2024 für 2025, 5. Dezember 2025 für 2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Verpflegungsmehraufwand-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist der Verpflegungsmehraufwand und wer hat Anspruch darauf?

Der Verpflegungsmehraufwand ist die steuerlich anerkannte Pauschale für die Mehrkosten von Mahlzeiten, die entstehen, wenn Beschäftigte beruflich außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte unterwegs sind und deshalb nicht wie gewohnt zu Hause essen können.

Grundlage ist § 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz (EStG).

Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Auszubildenden und Beamten mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit; Selbstständige und Freiberufler setzen dieselben Pauschalen als Betriebsausgaben an.

Der Arbeitgeber ist dabei nicht verpflichtet, die Pauschale tatsächlich auszuzahlen – ohne Erstattung bleibt der Betrag als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzbar.

Reine Privatreisen begründen keinen Anspruch, entscheidend ist die berufliche Veranlassung.

Der Rechner ermittelt die Pauschale automatisch aus vollen Reisetagen, An-/Abreisetagen und dem Reiseziel, ohne dass Einzelbelege für Mahlzeiten gesammelt werden müssen.

Bei zehn vollen Inlandsreisetagen im Jahr summiert sich das bereits auf 280 Euro abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwand.

Wie hoch sind die Inlandspauschalen für den Verpflegungsmehraufwand 2026?

Die deutschen Inlandspauschalen sind seit 2020 unverändert und gelten auch 2026 unverändert weiter: 28 Euro für einen vollen Reisetag mit 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro für An- und Abreisetage sowie für Tage mit mehr als 8, aber weniger als 24 Stunden Abwesenheit.

Grundlage ist § 9 Abs. 4a EStG.

Der Rechner multipliziert diese Sätze direkt mit der eingegebenen Tagesanzahl: Bei 3 vollen Tagen und 2 An-/Abreisetagen ergeben sich 3 mal 28 Euro plus 2 mal 14 Euro, also 84 Euro plus 28 Euro gleich 112 Euro Gesamtpauschale.

Der Betrag kann als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt oder vom Arbeitgeber bis zur Pauschalhöhe steuerfrei erstattet werden; eine übersteigende Erstattung ist lohnsteuerpflichtig.

Für Auslandsziele gelten stattdessen die jeweiligen BMF-Ländersätze, die im Rechner unter dem passenden Reiseland auszuwählen sind.

Was bedeutet die 8-Stunden-Regel beim Verpflegungsmehraufwand?

Für den Verpflegungsmehraufwand zählt nur eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte an einem Kalendertag; darunter besteht kein Anspruch auf die Pauschale.

Diese Regel betrifft typischerweise eintägige Auswärtstätigkeiten ohne Übernachtung, etwa eine Tagestour zu einem Kundentermin.

Erreicht die Abwesenheit an einem solchen Tag mehr als 8, aber weniger als 24 Stunden, gilt derselbe Satz wie für An- und Abreisetage: im Inland 14 Euro, im Ausland der jeweils hälftige Ländersatz.

Erst bei einer vollen 24-Stunden-Abwesenheit greift der volle Tagessatz, im Inland 28 Euro.

Der Rechner selbst fragt keine Uhrzeiten ab, sondern nur die Anzahl der Tage je Kategorie – die Zuordnung zur richtigen Kategorie (unter 8 Stunden, über 8 Stunden, 24 Stunden) muss deshalb vor der Eingabe anhand der tatsächlichen Abwesenheitsdauer selbst geprüft werden, am besten mit dokumentierter Abfahrts- und Rückkehrzeit.

Wie hoch sind die Auslandspauschalen 2026 für Schweiz, Österreich, Italien und weitere Länder?

Die Auslandspauschalen 2026 legt das Bundesministerium der Finanzen im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 – S 2353/00094/007/012) mit Wirkung ab 1. Januar 2026 fest, gestaffelt nach vollem Tagessatz und dem halben Satz für An-/Abreisetage.

Im Rechner hinterlegte Beispielwerte: Österreich 50 Euro und 33 Euro, Schweiz (ohne Bern und Genf) 70 Euro und 47 Euro, Frankreich außerhalb von Paris 53 Euro und 36 Euro, Paris 58 Euro und 39 Euro, Italien außerhalb Roms 42 Euro und 28 Euro, Rom 48 Euro und 32 Euro, Spanien-Madrid 42 Euro und 28 Euro, Niederlande 58 Euro und 39 Euro, London 66 Euro und 44 Euro.

Für 2 volle Tage und 2 Reisetage in der Schweiz ergibt das 2 mal 70 Euro plus 2 mal 47 Euro, also 234 Euro.

Für nicht gelistete Länder und Städte gilt die vollständige BMF-Tabelle, die für in der Bekanntmachung nicht erfasste Staaten den Luxemburg-Satz vorsieht.

Wann muss die Verpflegungspauschale bei gestellten Mahlzeiten gekürzt werden?

Stellt der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Dritter während der Dienstreise unentgeltlich Mahlzeiten bereit – etwa ein im Hotelpreis enthaltenes Frühstück –, ist die für den jeweiligen Reisetag maßgebende Verpflegungspauschale tagesbezogen zu kürzen, unabhängig davon, in welchem Land die Mahlzeit gestellt wurde.

Die Kürzung beträgt 20 Prozent der vollen Tagespauschale für ein gestelltes Frühstück sowie je 40 Prozent für ein gestelltes Mittag- oder Abendessen.

Bei einem Inlandstag von 28 Euro sind das 5,60 Euro für das Frühstück und je 11,20 Euro für Mittag- und Abendessen; werden alle drei Mahlzeiten gestellt, ist die Pauschale vollständig aufgezehrt.

Diese Kürzung nimmt der Rechner nicht automatisch vor, weil die Mahlzeitensituation individuell ist – sie muss von der berechneten Pauschale manuell abgezogen werden, bevor der Betrag in die Reisekostenabrechnung oder Steuererklärung eingetragen wird.

Was ist die Dreimonatsfrist beim Verpflegungsmehraufwand?

Die Dreimonatsfrist begrenzt den Anspruch auf Verpflegungspauschalen bei einem dauerhaften Einsatz an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte auf die ersten drei Monate ab Beginn der Tätigkeit dort; danach gilt der Ort als neue erste Tätigkeitsstätte und der Verpflegungsmehraufwand entfällt vollständig.

Die Frist läuft auch über Urlaub oder kurze Unterbrechungen weiter, solange die Unterbrechung unter vier Wochen bleibt. Eine mindestens vierwöchige Unterbrechung aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen setzt die Frist dagegen neu in Gang.

Für klassische mehrtägige Dienstreisen und Konferenzen, die deutlich kürzer als drei Monate dauern, ist die Regel in der Praxis meist nicht relevant.

Wer über einen längeren Zeitraum wiederholt an demselben Einsatzort tätig ist, sollte die Einsatzdauer sorgfältig dokumentieren, weil der Rechner selbst kein Datum erfasst und die Dreimonatsgrenze nicht automatisch prüft.

Wie unterscheidet sich der Verpflegungsmehraufwand für Arbeitnehmer und Selbstständige?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Verpflegungsmehraufwand ein Werbungskostenabzug nach § 9 EStG, der die steuerpflichtigen Einkünfte mindert; erstattet der Arbeitgeber die Pauschale ganz oder teilweise steuerfrei, kann nur der nicht erstattete Rest zusätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.

Für Selbstständige und Freiberufler gelten dieselben gesetzlichen Pauschalen, sie werden aber als Betriebsausgaben gebucht und mindern damit direkt den steuerlichen Gewinn.

In beiden Fällen bildet der Rechner nur die rechnerische Obergrenze nach den amtlichen Sätzen ab; höhere tatsächliche Verpflegungskosten lassen sich nicht zusätzlich geltend machen, und reines Homeoffice begründet keinen Anspruch, weil die gewohnte Tätigkeitsstätte nicht verlassen wird.

Bei gemischt privat und beruflich veranlassten Reisen oder bei Zweifeln zur richtigen Zuordnung empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Steuerberatung, bevor die Pauschale angesetzt wird.

Wie muss ich den Verpflegungsmehraufwand nachweisen und in der Steuererklärung angeben?

Weil der Verpflegungsmehraufwand als Pauschale gewährt wird, müssen keine Einzelbelege für Mahlzeiten gesammelt werden – das unterscheidet ihn von Fahrt- und Übernachtungskosten.

Nachzuweisen ist stattdessen die Dienstreise selbst: Datum und Uhrzeit von Abreise und Rückkehr, Reiseziel und beruflicher Anlass, bei längeren Einsätzen auch die Tätigkeitsstätte.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen die Summe der Pauschalen üblicherweise in der Anlage N der Einkommensteuererklärung ein; Selbstständige setzen sie als Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung an.

Das Finanzamt kann bei Rückfragen Kalendereinträge, Reisekostenabrechnungen oder Hotelrechnungen als Nachweis der Abwesenheitsdauer verlangen.

Steuerfrei ist die Pauschale bis zur gesetzlichen Höhe – eine darüberhinausgehende Arbeitgebererstattung wird als geldwerter Vorteil lohnversteuert.

Eine lückenlose Dokumentation der Reisedaten ist daher auch ohne Belegpflicht für die Mahlzeiten selbst empfehlenswert.

Was ist der Unterschied zwischen Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand?

Verpflegungsmehraufwand und Verpflegungspauschale bezeichnen inhaltlich dasselbe steuerliche Konzept und werden in Gesetzestexten, BMF-Schreiben und im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend austauschbar verwendet: die pauschale Abgeltung der Mehrkosten für Mahlzeiten bei beruflicher Auswärtstätigkeit nach § 9 Abs. 4a EStG.

Verpflegungsmehraufwand betont dabei eher den entstandenen wirtschaftlichen Mehraufwand, während Verpflegungspauschale oder Verpflegungspauschbetrag den festen Eurobetrag meint, der diesen Mehraufwand pauschal abdeckt – aktuell 28 Euro beziehungsweise 14 Euro im Inland.

In offiziellen BMF-Übersichten wird durchgängig von Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen gesprochen.

Für die praktische Anwendung im Rechner spielt die Begriffswahl keine Rolle: Beide Bezeichnungen führen zur selben Berechnung aus vollen Reisetagen, An-/Abreisetagen und dem gewählten Reiseziel, und beide Beträge werden identisch in Werbungskosten oder Betriebsausgaben überführt.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Dokumentieren Sie Abfahrts- und Rückkehrzeit jeder Dienstreise von Beginn an sorgfältig, auch wenn das Finanzamt die Belege nur im Zweifelsfall anfordert. Für Auslandsreisen in Länder, die nicht im Rechner aufgeführt sind, gelten die vollständigen BMF-Pauschaltabellen, die das Bundesministerium der Finanzen jährlich aktualisiert und kostenfrei veröffentlicht.

Prüfen Sie bei längeren Projekteinsätzen stets, ob die Dreimonatsfrist bereits abgelaufen ist – nach drei Monaten ununterbrochener Tätigkeit am selben auswärtigen Ort entfällt der Anspruch auf die Verpflegungspauschale.

Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt, verringert sich die absetzbare Pauschale auch dann, wenn die Mahlzeit tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird.

Tragen Sie ausschließlich beruflich veranlasste Reisetage ein; gemischt privat-berufliche Reisen sind aufzuteilen oder bedürfen steuerlicher Beratung.

Halten Sie außerdem die Zahl der vollen Tage und der An- und Abreisetage sauber getrennt fest, weil beide mit unterschiedlichen Sätzen in die Pauschale eingehen.

Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt sich eine einfache Aufstellung je Reise mit Land, Datum und Abwesenheitsdauer, damit Sie die Werte am Jahresende nur noch übertragen müssen und keinen abzugsfähigen Tag übersehen.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Lena ist Projektmanagerin und reist für ihren Arbeitgeber vier Tage nach Wien. Sie fährt montags früh ab und kehrt donnerstagabends zurück.

Die Reise umfasst damit zwei An-/Abreisetage (Montag und Donnerstag) und zwei volle Reisetage (Dienstag und Mittwoch).

Der Rechner zeigt für Österreich: 2 volle Tage mal 50 Euro ergibt 100 Euro, plus 2 Reisetage mal 33 Euro ergibt 66 Euro, Gesamtpauschale 166 Euro.

Da das Hotel ein inkludiertes Frühstück bietet, muss Lena manuell kürzen: 20 Prozent von 50 Euro sind 10 Euro pro vollem Tag, also 20 Euro gesamt; 20 Prozent von 33 Euro sind 6,60 Euro pro Reisetag, also 13,20 Euro gesamt.

Der tatsächlich absetzbare Betrag beträgt damit 166 Euro minus 33,20 Euro, gerundet 132,80 Euro. Ihr Arbeitgeber erstattet 100 Euro steuerfrei; Lena kann die Differenz von rund 32,80 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Das Beispiel zeigt die typische Reihenfolge: Zuerst liefert der Rechner die rechnerische Obergrenze aus vollen Tagen und An- und Abreisetagen, danach ziehen Sie die Kürzung für gestellte Mahlzeiten manuell ab.

Erst dieser gekürzte Betrag ist der tatsächlich absetzbare Wert, den Sie gegen eine bereits steuerfreie Arbeitgebererstattung aufrechnen, um Ihren verbleibenden Werbungskostenanteil zu bestimmen. Verpflegungsmehraufwand Wien: 132,80 Euro absetzbar, 32,80 Euro Werbungskosten

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Ein häufiger Fehler ist die Eingabe von Tagen mit weniger als 8 Stunden Abwesenheit als Reisetage: Für diese Tage besteht kein Anspruch auf die Pauschale, und ihre Einbeziehung würde zu einem zu hohen Ergebnis führen. Ebenso wird An- und Abreisetag oft mit einem vollen Reisetag gleichgesetzt, obwohl der Tagessatz für Reisetage nur die Hälfte des vollen Satzes beträgt.

Ein weiterer Irrtum: Die Pauschale gilt auch dann in voller Höhe, wenn tatsächlich keine oder günstigere Mahlzeiten konsumiert wurden – sie ist aber zu kürzen, wenn Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder Hotel gestellt werden, selbst wenn man darauf verzichtet.

Schließlich verwechseln manche Reisende den länderspezifischen Auslandssatz mit dem Inlandssatz: Bei einer Dienstreise nach London gilt nicht der deutsche Satz von 28 Euro, sondern der BMF-Satz für London von 66 Euro für volle Tage.

Unterschätzt wird schließlich, dass der Rechner keinerlei Zeitbezug hat. Er kennt kein Reisedatum und kein Kalenderjahr, prüft die Dreimonatsfrist nicht und warnt auch dann nicht, wenn ein Projekteinsatz sie längst überschritten hat.

Ebenso wenig erkennt er, ob die hinterlegten Sätze noch dem aktuellen BMF-Schreiben entsprechen: Pauschalen werden fortgeschrieben, die Tabelle im Rechner ist eine Momentaufnahme.

Vor einer Steuererklärung lohnt deshalb der Abgleich der verwendeten Sätze mit der amtlichen Übersicht für das betreffende Reisejahr, statt sich auf die Zahl im Ergebnisfeld zu verlassen.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnet die steuerlich abzugsfähige Pauschale für Dienstreisen im Inland und ins Ausland aus vollen Reisetagen und An-/Abreisetagen nach den Sätzen von § 9 EStG und dem BMF-Schreiben 2026.

Das Ergebnis zeigt die rechnerische Obergrenze; Kürzungen für gestellte Mahlzeiten und die Dreimonatsfrist sind individuell zu berücksichtigen.

Für die Reiseplanung insgesamt empfehlen sich als ergänzende Werkzeuge der Reisezeit-Rechner, mit dem sich Ankunftszeiten und Reisedauer etappenweise durchrechnen lassen, sowie der Flugreisekosten-Rechner, der die Gesamtkosten eines Flugreise-Budgets inklusive Nebenkosten abbildet.

Beide Rechner ergänzen den Verpflegungsmehraufwand-Rechner zu einem vollständigen Dienstreise-Budgetwerkzeug.

Als reines Rechenblatt hat er drei blinde Flecken, die Sie selbst abdecken müssen: die Kürzung bei gestellten Mahlzeiten, die Dreimonatsfrist und die Frage, ob die hinterlegten Sätze für Ihr Reisejahr überhaupt noch gelten.

Für Ziele außerhalb der zehn hinterlegten Länder und Städte führt kein Weg an der amtlichen BMF-Tabelle vorbei.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · 84 € (volle Tage) + 28 € (An-/Abreisetage) = 112 € Gesamtpauschale laut Rechner

Dreitägige Dienstreise im Inland

Reiseland
Inland (Deutschland)
Volle Reisetage (24 Stunden abwesend)
3
An- und Abreisetage / Tage über 8 Stunden
2

Beispiel 2 · Mittel · 280 € (volle Tage) + 94 € (An-/Abreisetage) = 374 € Gesamtpauschale laut Rechner

Sechstägige Dienstreise in die Schweiz

Reiseland
Schweiz
Volle Reisetage (24 Stunden abwesend)
4
An- und Abreisetage / Tage über 8 Stunden
2

Beispiel 3 · Komplex · Gesamtpauschale laut Rechner: 14 €

Eintägiger Termin mit über 8 Stunden Abwesenheit

Reiseland
Inland (Deutschland)
Volle Reisetage (24 Stunden abwesend)
0
An- und Abreisetage / Tage über 8 Stunden
1

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Weiternutzung

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  • Schritt für Schritt: Volle Tage mal Tagessatz plus Reisetage mal Reisetagssatz minus Kürzung für gestellte Mahlzeiten ergibt absetzbaren Betrag.

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner">Verpflegungsmehraufwand: Berechnungsablauf auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner
  • Tagessätze 2026: Deutschland 28/14 €, Österreich 50/33 €, Schweiz 62/41 €, Frankreich-Paris 58/39 €, London 66/44 €.

    Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen im Ländervergleich

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner">Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen im Ländervergleich auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner
  • Berechnungsfluss: Bruttopauschale 166 Euro minus 33,20 Euro Frühstückskürzung ergibt 132,80 Euro netto, aufgeteilt in 100 Euro Arbeitgeber und 32,80 Euro Werbungskosten

    Verpflegungsmehraufwand Wien-Dienstreise: Berechnung der absetzbaren Pauschale

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           alt="Berechnungsfluss: Bruttopauschale 166 Euro minus 33,20 Euro Frühstückskürzung ergibt 132,80 Euro netto, aufgeteilt in 100 Euro Arbeitgeber und 32,80 Euro Werbungskosten"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner">Verpflegungsmehraufwand Wien-Dienstreise: Berechnung der absetzbaren Pauschale auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Infografik: Dienstreise-Beispiel: 3 Tage Inland (mit Hotel), TAG — TYP — PAUSCHALE — KÜRZUNG — NETTO, Mo: Anreisetag, 14,00 €, — (kein Frühstück), 14,00 €, Di: Voller Tag, 28,00 €

    Verpflegungsmehraufwand-Rechner Beispiel

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           alt="Infografik: Dienstreise-Beispiel: 3 Tage Inland (mit Hotel), TAG — TYP — PAUSCHALE — KÜRZUNG — NETTO, Mo: Anreisetag, 14,00 €, — (kein Frühstück), 14,00 €, Di: Voller Tag, 28,00 €"
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner">Verpflegungsmehraufwand-Rechner Beispiel auf Rechner-Portal</a></p>

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  • Infografik: Verpflegungsmehraufwand 2025 (§ 9 Abs. 4a EStG), INLAND-PAUSCHALEN 2025, Voller Tag (24 h Abwesenheit), 28 €, An-/Abreisetag (ohne 8-h-Grenze), 14 €, Eintägig, >8 h Abwesenheit, 14 €

    Verpflegungsmehraufwand-Rechner Pauschalen

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           alt="Infografik: Verpflegungsmehraufwand 2025 (§ 9 Abs. 4a EStG), INLAND-PAUSCHALEN 2025, Voller Tag (24 h Abwesenheit), 28 €, An-/Abreisetag (ohne 8-h-Grenze), 14 €, Eintägig, >8 h Abwesenheit, 14 €"
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner">Verpflegungsmehraufwand-Rechner Pauschalen auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Die Inlandssätze (28 €/14 €) sind seit 2020 unverändert. Die Auslandssätze stammen aus dem BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012) mit Wirkung ab 1. Januar 2026 und gelten als Beispielauswahl; für nicht gelistete Länder und Städte ist die vollständige BMF-Tabelle maßgeblich. Werden Mahlzeiten gestellt, ist die Pauschale zu kürzen (Frühstück 20 %, Mittag- und Abendessen je 40 %). Keine Steuerberatung.

Quelle: Inlandssätze nach § 9 EStG (28 €/14 €), Auslandssätze nach BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 (GZ IV C 5 - S 2353/00094/007/012) mit Wirkung ab 2026-01-01 (Beispielauswahl).

Stand: 2026-09-26

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
26. September 2026
Fachbereich
Reise & Urlaub / Kosten & Budget
Formeln basieren auf
Gesamtpauschale = volle Reisetage × Tagessatz (24 h) + An-/Abreisetage × Reisetagssatz (>8 h).
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Verpflegungsmehraufwand-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Verpflegungsmehraufwand-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/reise-urlaub/kosten-budget/verpflegungsmehraufwand-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.