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Reisekostenrechner: Steuerfreie Reisekosten berechnen

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Kurzantwort

Reisekostenrechner: Dienstkilometer, Fahrzeugtyp, Abwesenheitstage und Übernachtungen eingeben - der Rechner zeigt steuerfreie Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten nach EStG. Kein Ersatz für Steuerberatung.

Steuerfreie Reisekosten nach EStG berechnen: Fahrtkosten (0,30 EUR/km)

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Überblick

Was ist der Reisekosten-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Reisekostenrechner berechnet die steuerfreien Erstattungsbeträge für Dienstreisen nach dem deutschen Einkommensteuergesetz. Er deckt die drei Hauptkomponenten ab: Fahrtkosten nach der PKW-Kilometerpauschale, Verpflegungsmehraufwendungen nach den gesetzlichen Tagespauschalen sowie Übernachtungskosten nach Pauschale oder tatsächlichen Kosten.

Das Ergebnis zeigt, welchen Betrag Arbeitgeber steuerfrei erstatten dürfen oder Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen können. Rechtsgrundlage sind Par. 3 Nr. 13 und 16 EStG sowie Par.

9 Abs. 4a EStG (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de). Die Pauschalbeträge werden regelmäßig aktualisiert. Der Rechner nutzt die Sätze 2026: 0,30 Euro pro Kilometer für den eigenen PKW, 28 Euro für volle Reisetage (24 Std.

Abwesenheit) und 14 Euro für An- und Abreisetage (ab 8 Std. Abwesenheit). Die Ergebnisse sind Orientierungswerte nach geltendem Steuerrecht und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Voraussetzung für den Ansatz von Reisekosten ist stets eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit, also eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte im Sinne von Par. 9 Abs. 4 EStG.

Genau diese Abgrenzung entscheidet über die Höhe des Abzugs: Für den täglichen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt nur die Entfernungspauschale für die einfache Strecke, während bei einer echten Dienstreise jeder tatsächlich gefahrene Kilometer zählt, also Hin- und Rückweg zusammen.

Wer im Außendienst unterwegs ist oder keine feste erste Tätigkeitsstätte hat, rechnet seine Fahrten daher nach Reisekostengrundsätzen ab und nicht nach der Entfernungspauschale. **Dienstreise vs.

Entfernungspauschale:** Für echte Dienstreisen gilt die km-Pauschale von 0,30 €/km für jeden gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg), während für den täglichen Arbeitsweg nur die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer einfache Strecke (ab 2026 einheitlich) ansetzbar ist — den genauen Betrag ermittelt der Fahrtkosten-Rechner.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst sieben Werte ein. Dienstkilometer gesamt (Hin- und Rückfahrt) und Fahrzeugtyp bestimmen die Fahrtkosten: Bei eigenem PKW werden 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt; bei Bahn oder ÖPNV sind die tatsächlichen Ticketkosten separat nachzuweisen und werden im Rechner nicht automatisch addiert.

Volle Reisetage (24 Stunden Abwesenheit) werden mit 28 Euro je Tag berücksichtigt, An- und Abreisetage oder Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit mit 14 Euro.

Die Anzahl der Übernachtungen und die Abrechnungsart (Pauschale 20 Euro je Nacht oder tatsächliche Kosten) bestimmen die Übernachtungsposition. Bei tatsächlichen Kosten trägst du den Gesamtbetrag aller Übernachtungen ein.

Trage bei den Dienstkilometern die tatsächlich gefahrene Strecke ein, also Hin- und Rückfahrt sowie eventuelle Zwischenfahrten am Zielort.

Bei den Reisetagen kommt es allein auf die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte an: 24 Stunden für einen vollen Tag, mehr als 8 Stunden für den reduzierten Satz.

Bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung gelten An- und Abreisetag unabhängig von der Stundenzahl als Tage mit dem reduzierten Satz.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung bei der Übernachtung: Die Pauschale ist für die steuerfreie Arbeitgebererstattung gedacht, während du in deiner eigenen Steuererklärung nur die tatsächlichen, mit Beleg nachgewiesenen Übernachtungskosten ansetzen kannst.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Reisekosten 2026: Verpflegungspauschalen 28 €/14 € und Kilometerpauschale 0,30 €/km – steuerfreie Erstattung nach § 9 Abs. 4a EStG Die Berechnung erfolgt in drei unabhängigen Blöcken, die zum steuerfreien Gesamtbetrag addiert werden.

Fahrtkosten PKW: Dienstkilometer x 0,30 Euro. Verpflegungsmehraufwand: Anzahl voller Reisetage x 28 Euro plus Anzahl An-/Abreisetage x 14 Euro (Par. 9 Abs. 4a EStG).

Übernachtungskosten: Anzahl Nächte x 20 Euro Pauschale oder der eingegebene tatsächliche Betrag. Rechenbeispiel: 300 km PKW, 2 volle Reisetage, 2 An-/Abreisetage, 2 Übernachtungen Pauschale. Fahrtkosten: 300 x 0,30 = 90 Euro.

Verpflegung: 2 x 28 + 2 x 14 = 84 Euro. Übernachtung: 2 x 20 = 40 Euro. Steuerfreie Reisekosten gesamt: 214 Euro. Gesetzliche Grundlage: Par. 3 Nr. 13/16 EStG, Par. 9 Abs. 4a EStG. Zwei Regeln begrenzen diese Grundrechnung.

Erstens die Mahlzeitenkürzung: Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter eine Mahlzeit, wird die Tagespauschale gekürzt, und zwar um 20 Prozent des vollen Tagessatzes für ein Frühstück sowie um jeweils 40 Prozent für ein Mittag- oder Abendessen.

Bezogen auf die 28 Euro sind das 5,60 Euro beziehungsweise 11,20 Euro. Die Kürzung erfolgt auch am An- und Abreisetag mit den Beträgen des vollen Tagessatzes, sodass die Pauschale rechnerisch sogar auf null sinken kann, aber nie negativ wird.

Zweitens die Dreimonatsfrist: Bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte lässt sich der Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten drei Monate ansetzen.

Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt diese Frist neu in Gang.

Nachschlagen

Verpflegungspauschalen und Reisekostensätze 2026 (Inland)

Welche Pauschalen kannst du bei Dienstreisen im Inland steuerlich geltend machen? Diese Tabelle zeigt die aktuellen Verpflegungspauschalen, Mahlzeitenkürzungen, Übernachtungs- und Kilometerpauschalen mit ihrer jeweiligen Rechtsgrundlage.

Steuerliche Pauschalen und Sätze für Inlands-Dienstreisen 2026 (§ 9 EStG, LStR 2023)
KostenartPauschale / SatzRechtsgrundlage
Verpflegung ganztägig (24 h Abwesenheit)28 €§ 9 Abs. 4a EStG
Verpflegung An-/Abreisetag (> 8 h)14 €§ 9 Abs. 4a EStG
Verpflegung < 8 h Abwesenheit0 €§ 9 Abs. 4a EStG
Mahlzeitenkürzung Frühstück−5,60 € (20 % von 28 €)§ 9 Abs. 4a S. 8 EStG
Mahlzeitenkürzung Mittag-/Abendessen−11,20 € (40 % von 28 €)§ 9 Abs. 4a S. 8 EStG
Übernachtungspauschale20 €R 9.7 Abs. 3 LStR (nur Arbeitgebererstattung); Werbungskosten: § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG nur mit Beleg
km-Pauschale eigener Pkw0,30 €/km§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG
km-Pauschale Motorrad / anderes motorbetriebenes Fahrzeug0,20 €/km§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 2 EStG i. V. m. § 5 Abs. 1 BRKG

Alle Beträge gelten für Inlandsreisen 2026. Für Dienstreisen mit dem privaten Fahrrad gibt es keinen pauschalen Kilometersatz; abziehbar sind nur die anteiligen tatsächlichen Kosten. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische Pauschbeträge (BMF-Schreiben). Dreimonatsfrist: Verpflegungspauschale nur für die ersten 3 Monate am selben Tätigkeitsort. Quelle: Bundesministerium der Finanzen (BMF), § 9 EStG, BRKG. Stand: August 2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Reisekosten-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was sind steuerfreie Reisekosten bei einer Dienstreise?

Steuerfreie Reisekosten sind Aufwendungen, die bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit entstehen und die der Arbeitgeber steuerfrei erstatten darf oder die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann.

Rechtsgrundlage sind § 3 Nr. 13 und 16 EStG sowie § 9 Abs. 4a EStG.

Zu den steuerfreien Reisekosten gehören drei Hauptkomponenten: Fahrtkosten zum Reiseziel (Kilometerpauschale oder tatsächliche Ticketkosten), Verpflegungsmehraufwendungen in Form von gesetzlichen Tagespauschalen sowie Übernachtungskosten (tatsächliche Kosten oder Pauschale).

Der Arbeitgeber kann diese Beträge steuerfrei erstatten, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

Erstattet er nichts oder weniger als die gesetzlichen Pauschalen, kann der Arbeitnehmer die Differenz als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ansetzen.

Der Rechner berechnet den steuerfreien Rahmen nach den gesetzlichen Pauschalsätzen 2026 für Inlandsreisen und gibt eine Orientierung für die maximale steuerfreie Erstattung.

Ein typisches Beispiel: Wer für eine Kundenpräsentation 80 Kilometer fährt und mindestens 8 Stunden abwesend ist, kann allein über Fahrtkosten und Verpflegungspauschale einen steuerfreien Betrag von 38 Euro geltend machen – ohne einen einzigen Kassenbeleg einreichen zu müssen.

Wie hoch ist die PKW-Kilometerpauschale 2026 für Dienstreisen?

Die PKW-Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem eigenen privaten Kraftfahrzeug beträgt 2026 unverändert 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer.

Dieser Satz gilt für die gesamte Fahrtstrecke, also Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet – im Unterschied zur Entfernungspauschale für den Arbeitsweg, die nur die einfache Strecke berücksichtigt.

Die Kilometerpauschale deckt alle Fahrzeugkosten pauschal ab: Kraftstoff, Verschleiß, Versicherung, Kfz-Steuer und anteilige Abschreibung.

Einzelbelege für tatsächliche Fahrtkosten (Tankquittungen etc.) sind nicht erforderlich; dokumentiert werden müssen nur die Dienstkilometer mit Datum, Reiseziel und dienstlichem Anlass.

Wichtig: Die Kilometerpauschale gilt ausschließlich für das private Fahrzeug. Fährst du mit einem Firmenwagen, entfällt sie; die tatsächlichen Kosten werden dann über das Fahrzeugkonto des Unternehmens gebucht.

Für Fahrten mit Bahn oder ÖPNV werden die tatsächlichen Ticketkosten mit Beleg angesetzt, was bei günstigen Bahnpreisen oft weniger als die Kilometerpauschale ergibt.

Bei einer typischen Vertriebstour von 300 gefahrenen Dienstkilometern ergibt die PKW-Kilometerpauschale genau 90 Euro steuerfreien Fahrtkostenersatz – ohne eine einzige Tankquittung vorlegen zu müssen.

Trage die gefahrenen Kilometer einfach im Rechner ein, um die erstattungsfähige Summe sofort zu sehen.

Wie werden Verpflegungspauschalen bei einer Dienstreise berechnet?

Verpflegungspauschalen werden nach der Dauer der Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte berechnet. Für volle Reisetage mit 24 Stunden Abwesenheit gilt 2026 ein Pauschalbetrag von 28 Euro.

Für An- und Abreisetage sowie für Reisetage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit gilt ein Pauschalbetrag von 14 Euro.

Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Auslandspauschalen, die jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht werden; der Verpflegungsmehraufwand-Rechner berechnet sie direkt für zehn Länder.

Wichtig: Werden Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder einem Dritten (z. B. Hotelfrühstück, Kundenbewirtung) kostenlos gestellt, wird die Pauschale gekürzt – um 5,60 Euro je kostenloses Frühstück und um 11,20 Euro je kostenloses Mittag- oder Abendessen.

Eine Kürzung unter null ist nicht möglich. Der Rechner bildet die Basisberechnung für Inlandsdienstreisen ab; Mahlzeitenkürzungen und Auslandspauschalen müssen bei der endgültigen Abrechnung gesondert berücksichtigt werden.

Ab dem vierten Monat einer Langzeitdienstreise am selben Ort entfällt der Anspruch auf Verpflegungspauschalen (Dreimonatsfrist nach § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG).

Wie hoch ist die Übernachtungspauschale für Arbeitnehmer auf Dienstreise?

Der Arbeitgeber darf je Inlandsübernachtung 20 Euro steuerfrei erstatten, auch ohne Beleg — in der eigenen Steuererklärung sind dagegen nur die belegten tatsächlichen Kosten abziehbar.

Die Pauschale von 20 Euro gilt nur für inländische Übernachtungen; für Auslandsübernachtungen gelten länderspezifische Pauschalen nach den BMF-Tabellen, die teils erheblich höher liegen (z. B. über 200 Euro in skandinavischen Hauptstädten).

Liegt der tatsächliche Hotelbetrag über 20 Euro, ist es stets günstiger, den Beleg einzureichen.

Bei kostenlosen Übernachtungen, zum Beispiel bei Freunden, in firmeneigenen Unterkünften oder in Gemeinschaftsunterkünften, entfällt der Ansatz einer Übernachtungspauschale.

Selbstständige und Freiberufler können Übernachtungskosten dagegen nicht pauschal, sondern nur mit tatsächlichem Beleg als Betriebsausgabe absetzen – die 20-Euro-Pauschale steht ausschließlich Arbeitnehmern zu.

Der Rechner bietet beide Varianten: Pauschale oder tatsächliche Kosten je Übernachtung.

Bei einer typischen Geschäftsreise nach Berlin mit zwei Übernachtungen in einem Hotel für 120 Euro je Nacht übersteigt der Belegbetrag von 240 Euro die Pauschalerstattung von 40 Euro um das Sechsfache – ein klares Argument, stets die Hotelrechnung aufzubewahren und einzureichen.

Was muss ich beachten, wenn Mahlzeiten während der Dienstreise gestellt werden?

Werden Mahlzeiten während der Dienstreise vom Arbeitgeber, vom Kunden oder einer anderen Stelle kostenlos gestellt oder finanziert, muss die Verpflegungspauschale entsprechend gekürzt werden.

Die Kürzungsbeträge für 2026 betragen: 5,60 Euro je gestelltem Frühstück und 11,20 Euro je gestelltem Mittag- oder Abendessen.

Diese Kürzung gilt unabhängig davon, ob die Mahlzeit tatsächlich angenommen oder verbraucht wurde – allein das Angebot löst die Kürzungspflicht aus.

Eine Kürzung unter null Euro ist nicht möglich; bei einem An- oder Abreisetag mit einer Pauschale von 14 Euro und einem gestellten Mittagessen (11,20 Euro) verbleiben noch 2,80 Euro.

Wird ein Hotelfrühstück im Übernachtungspreis enthalten, muss der Arbeitgeber die 5,60-Euro-Kürzung bei der Verpflegungspauschale vornehmen – auch wenn der Hotelpreis das Frühstück nicht separat ausweist.

Im Reisekostenrechner werden Mahlzeitenkürzungen nicht automatisch berechnet; sie müssen bei der manuellen Abrechnung separat berücksichtigt und dokumentiert werden.

Tipp: Notiere für jede Dienstreise im Voraus, ob und welche Mahlzeiten laut Programm oder Einladung gestellt werden, und trage diese Information in deine Reisekostenabrechnung ein – das vereinfacht die Kürzungsrechnung erheblich.

Muss ich Reisekostenbelege aufbewahren und was muss dokumentiert werden?

Für die korrekte Abrechnung von Reisekosten musst du bestimmte Belege und Nachweise aufbewahren.

Fahrtkosten mit dem eigenen PKW: Ein Fahrtenbucheintrag oder eine Aufstellung der Dienstkilometer mit Datum, Reiseziel, Route und dienstlichem Zweck reicht aus – Tankquittungen sind bei Nutzung der Kilometerpauschale nicht erforderlich.

Bahn- und ÖPNV-Tickets: Originalbelege oder digitale Buchungsbestätigungen aufbewahren. Übernachtungskosten: Bei tatsächlichen Kosten immer die Hotelrechnung aufbewahren; bei der 20-Euro-Pauschale entfällt der Belegnachweis.

Verpflegungspauschalen: Keine Einzelbelege nötig, nur die Abwesenheitszeiten (Abfahrt und Rückkehr) dokumentieren. Außergewöhnliche Nebenkosten wie Parkgebühren, Taxikosten, Mautgebühren oder Gepäckaufbewahrung: Einzelbelege erforderlich.

Arbeitgeber und Finanzämter prüfen Reisekostenabrechnungen regelmäßig; bewahre alle Unterlagen mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids auf (in der Regel ein Jahr nach Erhalt, bei Einspruch länger).

Für eine dreitägige Vertriebsreise mit PKW, zwei Hotelnächten und täglichen Außenterminen empfiehlt sich ein einfaches Reisekostenformular, das Abfahrtszeit, Rückkehr, Reiseziel und Dienstkilometer pro Tag festhält.

Der Rechner hilft dir, die Gesamtsumme vorab zu kalkulieren, bevor du die Abrechnung einreichst.

Wie aktuell sind die Pauschalsätze im Reisekostenrechner?

Der Reisekostenrechner nutzt die für 2026 geltenden Pauschalsätze nach EStG: PKW-Kilometerpauschale 0,30 Euro pro Kilometer (unverändert seit 2020), Verpflegungspauschale 28 Euro für Ganztage und 14 Euro für An- und Abreisetage sowie Übernachtungspauschale 20 Euro je Nacht (jeweils Inlandssätze).

Die Verpflegungspauschalen liegen seit dem 1. Januar 2020 unverändert bei 28 und 14 Euro; das Steueränderungsgesetz 2025 betraf zum 1. Januar 2026 nur die Entfernungspauschale, nicht die Reisekosten.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jährlich aktualisierte Sätze, insbesondere für Auslandsdienstreisen; die aktuellen Werte findest du im BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten auf bundesfinanzministerium.de.

Prüfe vor jeder größeren Abrechnung, ob die im Rechner hinterlegten Inlandssätze noch dem aktuellen Stand entsprechen. Bei Abweichungen zwischen Rechnerergebnis und geltendem Steuerrecht gilt das Steuerrecht.

Die Ergebnisse des Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Als Rechenbeispiel: Eine dreitägige Dienstreise mit einem Anreisetag, einem Ganztag und einem Abreisetag ergibt bei den 2026er Inlandssätzen 14 Euro plus 28 Euro plus 14 Euro, also 56 Euro Verpflegungspauschale.

Gilt der Reisekostenrechner auch für Selbstständige und Freiberufler?

Für Selbstständige und Freiberufler gelten ähnliche, aber nicht identische Regeln wie für Arbeitnehmer.

Fahrtkosten mit dem eigenen PKW können auch Selbstständige mit 0,30 Euro pro Kilometer als Betriebsausgabe ansetzen – alternativ können sie die tatsächlichen Fahrzeugkosten anteilig nach Geschäftskilometern berechnen, was bei hohen Fahrzeugkosten günstiger sein kann.

Verpflegungsmehraufwendungen sind ebenfalls mit den gleichen Tagespauschalen (28 Euro bzw. 14 Euro) als Betriebsausgabe abzugsfähig, einschließlich der Dreimonatsfrist.

Übernachtungskosten müssen Selbstständige dagegen immer mit tatsächlichen Kosten und Beleg nachweisen; die Arbeitnehmer-Pauschale von 20 Euro steht ihnen nicht zu.

Außerdem gilt für Selbstständige, dass die Fahrtkosten zur regelmäßigen Betriebsstätte nicht als Reisekosten absetzbar sind, analog zur Arbeitnehmer-Regelung für die erste Tätigkeitsstätte.

Der Rechner ist primär auf Arbeitnehmer ausgerichtet; Selbstständige sollten die Ergebnisse als Orientierung nutzen und Details mit ihrem Steuerberater abstimmen.

Als Faustformel: Wer als Selbstständiger 40 Außentermine im Jahr wahrnimmt und dabei jeweils mehr als 8 Stunden unterwegs ist, kommt allein über Verpflegungspauschalen auf 560 Euro Betriebsausgaben – ein Betrag, den der Rechner schnell für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung berechnet.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Wichtig: Die Verpflegungspauschale wird um 5,60 Euro je kostenloses Frühstück und 11,20 Euro je kostenloses Mittag- oder Abendessen gekürzt; diese Kürzung bildet der Rechner nicht automatisch ab und muss manuell berücksichtigt werden. Beim Fahrzeugtyp Bahn oder ÖPNV sind die tatsächlichen Ticketkosten mit Belegen nachzuweisen und separat abzurechnen.

Die PKW-Kilometerpauschale gilt ausschließlich für das private Fahrzeug; bei Firmenwagen entfällt sie. Spesenregelungen des Arbeitgebers können über den gesetzlichen Mindestsätzen liegen; der Rechner zeigt nur den steuerfreien Rahmen nach EStG.

Das Bundesministerium der Finanzen (bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Informationen zum steuerlichen Reisekostenrecht.

Prüfe die Pauschalsätze vor jeder Abrechnung, da sie sich bei Gesetzesänderungen verschieben können.

Führe ein sauberes Reisetagebuch mit Datum, Ziel, beruflichem Anlass, Abfahrts- und Ankunftszeit sowie Kilometerstand — genau diese Angaben verlangt das Finanzamt im Zweifel, und ohne sie ist der Abzug gefährdet.

Denk daran, dass Erstattungen des Arbeitgebers gegengerechnet werden: Als Werbungskosten kannst du nur den Teil ansetzen, den dein Arbeitgeber nicht bereits steuerfrei ersetzt hat.

Bei Reisen ins Ausland gelten nicht die Inlandsbeträge, sondern länderspezifische Pauschbeträge, die das Bundesfinanzministerium jährlich in einem eigenen Schreiben veröffentlicht.

Für andere Fahrzeuge als den Pkw gelten abweichende Kilometersätze, etwa beim Motorrad.

Und beachte die Dreimonatsfrist bei längeren Einsätzen an demselben Ort, denn danach entfällt der Verpflegungsmehraufwand, während Fahrt- und Übernachtungskosten weiterhin abziehbar bleiben.

Alle Pauschbeträge und Kürzungsregeln stehen wörtlich in § 9 EStG (Absatz 4a): 28 Euro für volle Kalendertage, 14 Euro für An- und Abreisetage, Kürzung um 20 Prozent je Frühstück und 40 Prozent je Mittag- oder Abendessen sowie die Dreimonatsfrist mit vierwöchiger Unterbrechungsregel.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Praxisfall Außendienstmitarbeiterin: Simone fährt für eine zweitägige Kundenveranstaltung 250 km mit dem eigenen PKW, ist 3 Tage unterwegs (1 An-, 1 voller Reisetag, 1 Abreisetag) und übernachtet 2 Nächte im Hotel mit tatsächlichen Kosten von 120 Euro gesamt.

Eingaben im Rechner: 250 km PKW, 1 voller Reisetag, 2 An-/Abreisetage, 2 Übernachtungen tatsächlich, 120 Euro. Ergebnis: Fahrtkosten 75 Euro, Verpflegung 56 Euro, Übernachtung 120 Euro, steuerfreie Reisekosten gesamt 251 Euro.

Hinweis: Falls das Hotel ein kostenloses Frühstück angeboten hat, müsste die Verpflegungspauschale um 2 x 5,60 Euro auf 44,80 Euro gekürzt werden – im Rechner manuell zu berücksichtigen.

Simone prüft anschließend drei Punkte, bevor sie die Abrechnung einreicht.

Erstens die Kilometer: Sie hat die 250 km als tatsächlich gefahrene Gesamtstrecke inklusive Rückweg erfasst und nicht als einfache Entfernung – bei einer Dienstreise zählt jeder gefahrene Kilometer.

Zweitens die Übernachtung: Weil ihr Arbeitgeber die Hotelrechnung erstattet, setzt sie die tatsächlichen 120 Euro an und nicht die Pauschale; für den Werbungskostenabzug in der eigenen Steuererklärung wären ohnehin nur die belegten Kosten möglich.

Drittens die Erstattung: Da der Arbeitgeber die 251 Euro steuerfrei ersetzt, kann sie denselben Betrag nicht zusätzlich als Werbungskosten geltend machen.

Sie legt Fahrtenbuch, Hotelrechnung und Terminbestätigung zusammen ab, damit der berufliche Anlass belegbar bleibt. Die Beträge sind ein Rechenbeispiel nach den genannten Pauschalen und keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler beim Reisekostenrechner ist das Vergessen der Kürzungen: Werden Mahlzeiten gestellt, muss die Verpflegungspauschale je Frühstück um 5,60 Euro oder je Mittag- oder Abendessen um 11,20 Euro gemindert werden. Der zweite Fehler ist das Verwechseln von einfacher Strecke und Gesamtkilometern: Es gilt Hin- und Rückfahrt zusammengerechnet.

Drittens werden An- und Abreisetage oft als volle Reisetage (28 Euro statt 14 Euro) abgerechnet – das ist nur korrekt bei tatsächlicher 24-stündiger Abwesenheit.

Viertens wird die Übernachtungspauschale von 20 Euro verwechselt: Sie gilt für Arbeitnehmer ohne Einzelnachweis; wer den tatsächlichen Hotelbetrag ansetzt, muss den Beleg aufbewahren. Bei Selbstständigen gelten teilweise andere Regeln.

Die Ergebnisse sind Orientierungswerte; die Abstimmung mit dem Arbeitgeber oder einem Steuerberater ist empfehlenswert.

Ein fünfter, oft teurer Fehler ist die Verwechslung von Reisekosten und Entfernungspauschale: Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt nur die einfache Entfernung, für echte Dienstreisen dagegen jeder gefahrene Kilometer.

Wer beides vermischt, setzt entweder zu viel oder zu wenig an.

Sechstens wird die Dreimonatsfrist übersehen, sodass bei einem längeren Projekteinsatz am selben Ort weiterhin Verpflegungspauschalen angesetzt werden, obwohl der Anspruch bereits erloschen ist.

Siebtens wird das im Hotelpreis enthaltene Frühstück nicht herausgerechnet, obwohl es als gestellte Mahlzeit gilt und die Verpflegungspauschale mindert.

Und schließlich vergessen viele, die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers von den eigenen Werbungskosten abzuziehen — doppelt geltend machen lässt sich derselbe Aufwand nicht.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Reisekostenrechner zeigt die steuerfreien Gesamtkosten einer Dienstreise aus Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten nach EStG auf einen Blick.

Die Ergebnisse basieren auf den Pauschalsätzen 2026 und sind Orientierungswerte; Kürzungen für gestellte Mahlzeiten und individuelle Arbeitgebervereinbarungen müssen separat berücksichtigt werden.

Für die Lohnabrechnung hilft der Brutto-Netto-Rechner, um die Nettoauswirkung zu prüfen. Die gesetzliche Grundlage (Par. 3 Nr. 13/16 EStG, Par. 9 Abs. 4a EStG) ist auf gesetze-im-internet.de abrufbar. Die Rechnerergebnisse ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Als konkreten nächsten Schritt solltest du die Mahlzeitenkürzung für jedes gestellte Frühstück und jedes Mittag- oder Abendessen selbst nachziehen und prüfen, ob die Dreimonatsfrist bei längeren Einsätzen bereits abgelaufen ist – beide Punkte bildet der Rechner nicht automatisch ab und beide führen bei einer Prüfung regelmäßig zu Korrekturen.

Alle ausgewiesenen Beträge sind Orientierungswerte ohne Gewähr, gelten für Inlandsreisen von Arbeitnehmern und berücksichtigen weder Auslandspauschalen noch Sonderfälle wie doppelte Haushaltsführung oder abweichende Regelungen für Selbstständige.

Für die verbindliche Beurteilung deines Falls sind deine Lohnbuchhaltung oder eine Steuerberatung zuständig.

Nutzt du für Dienstreisen einen Firmenwagen, für den bereits die 1-Prozent-Regelung gilt, zeigt der Firmenwagen-Rechner die Mehrsteuer aus dem 0,03-Prozent-Pauschalwert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Steuerfreie Reisekosten 38 Euro

Tagesreise: 80 km, 1 Tag mit gut 9 Stunden Abwesenheit, keine Uebernachtung

dienstkilometerGesamt
80
fahrzeugtyp
pkw
tage24h
0
tage8h
1

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Steuerfreie Reisekosten 354 Euro

Mehrtaegige Reise: 500 km, 3 Ganztage, 3 Naechte mit Belegen (120 Euro)

dienstkilometerGesamt
500
fahrzeugtyp
pkw
tage24h
3
tage8h
0

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Steuerfreie Reisekosten 48 Euro (ohne Ticketkosten)

Bahnreise: keine km-Pauschale, 1 Ganztag, 1 Nacht Pauschale

dienstkilometerGesamt
0
fahrzeugtyp
oeffentlich_bahn
tage24h
1
tage8h
0

Weitere 3 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Weiternutzung

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  • Infografik: Formel: Reisekostenabrechnung (§ 9 EStG), Reisekosten = VP + Fahrt + Übernachtung + NK, VP 2026: 14 €/TEIL · 28 €/VOLL · PKW: 0,30 €/KM · § 9 ABS. 4A ESTG, VARIABLEN, Verpflegungspauschale (€) – 14 € (8–24 h) oder 28 € (voller Tag)., Fahrtkosten (€)

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  • Infografik: Reisekosten 2026: Steuerfreie Erstattungsbeträge, Fahrtkosten (PKW), 0,30 €, pro Kilometer, Gesamte Strecke (Hin + Rück), § 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG, Nicht für Firmenwagen, Bahn/ÖPNV: tatsächliche Kosten

    Reisekosten-Rechner Pauschalbetraege

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner liefert steuerliche Orientierungswerte auf Basis der pauschalen Sätze 2026. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Tatsächliche Erstattungsansprüche hangen von Arbeitgeberpolitik, individuellen Nachweisen und steuerlichen Einzelfallprüfungen ab.

Quelle: Steuerfreie Reisekosten nach § 3 Nr. 13/16 EStG und § 9 Abs. 4a EStG; Pauschalsätze 2026 (Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung).

Stand: 2026-08-12

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
12. August 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
Fahrtkosten: km x 0,30 EUR (PKW); Verpflegung: 28 EUR (24h) / 14 EUR (ab 8h) je Tag; Übernachtung: 20 EUR Pauschale oder tatsächliche Kosten. Grundlage: SS 3 Nr. 13/16 EStG, SS 9 Abs. 4a EStG.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Reisekosten-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/reisekosten-rechner

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Rechner-Portal, 2026. Reisekosten-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/reisekosten-rechner

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