Überblick
Doppelte Haushaltsführung: Welche Kosten das Finanzamt anerkennt und was sie sparen
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn du aus beruflichen Gründen am Ort deiner ersten Tätigkeitsstätte eine zweite Wohnung nimmst, während dein eigener Hausstand an einem anderen Ort bleibt. Der Doppelte-Haushaltsführung-Rechner addiert die Werbungskosten, die das Finanzamt dafür nach § 9 Abs.
1 Satz 3 Nr. 5 EStG anerkennt: Unterkunft, Familienheimfahrten, Verpflegungspauschalen in den ersten drei Monaten, Einrichtung und Umzug.
Der Gesetzgeber nennt die Grenzen ausdrücklich: höchstens 1.000 Euro Unterkunftskosten im Monat, eine Familienheimfahrt je Woche mit der Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer, die seit dem 1.
Januar 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer gilt. Er richtet sich an Fernpendler, Montagearbeiter und Berufseinsteiger, die für eine Stelle umgezogen sind und wissen wollen, was die Zweitwohnung in der Steuererklärung bringt.
Mit 750 Euro Miete, 250 Kilometern Entfernung und 46 Heimfahrten kommen 15.078 Euro Werbungskosten zusammen. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz sind das rund 4.154 Euro weniger Einkommensteuer.
Nicht jede Zweitwohnung zählt: Ohne eigenen Hausstand, an dessen Kosten du dich finanziell beteiligst, gibt es keine doppelte Haushaltsführung und keinen dieser Abzüge.
Zusätzlich zeigt der Rechner, welcher Teil der Miete wegen des Höchstbetrags ohne Abzug bleibt.