Zum Hauptinhalt springen

Flugentschädigung berechnen: EU-Fluggastrechte-Rechner

Reise & UrlaubStand Noch keine Bewertung
Wie bestimmst du die Entfernung?
Welche Airline führt den Flug durch?
Was ist passiert?
Stunden
Hat dir die Airline einen Ersatzflug angeboten und du bist geflogen?
Beruft sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände?
Anzeige

Kurzantwort

Berechnet die Flugentschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004: Großkreisentfernung zwischen 89 Flughäfen oder eigene Entfernung, Stufen 250, 400 und 600 Euro, Anspruch bei Ankunftsverspätung ab drei Stunden, Annullierung unter 14 Tagen Vorlauf und Nichtbeförderung, Kürzung um 50 Prozent bei Ersatzflug und Verjährung nach drei Jahren.

Flugentschädigung berechnen: Strecke und Verspätung oder Annullierung eingeben

Kilian AchatzGründer & Fachredakteur
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Flugentschädigung: Wie viel Geld steht dir bei Verspätung zu?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Rechner ermittelt die Flugentschädigung, die dir nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zusteht, wenn dein Flug stark verspätet ankommt, annulliert wird oder du trotz bestätigter Buchung nicht mitfliegen darfst.

Die Ausgleichszahlung hängt von der Großkreisentfernung zwischen Abflug und Endziel ab und beträgt 250, 400 oder 600 € je Person.

Bei einer Verspätung zählt die Ankunft am Endziel: Ab drei Stunden entsteht der Anspruch, so hat es der Europäische Gerichtshof in den Urteilen Sturgeon und Nelson entschieden.

Bei einer Annullierung entfällt er nur, wenn die Airline mindestens 14 Tage vorher informiert oder einen zumutbaren Ersatzflug anbietet. Bei einer Nichtbeförderung besteht er fast immer.

Im Standardfall, Frankfurt – Athen mit vier Stunden Ankunftsverspätung, sind es bei 1.816 km 400 € je Person.

Der Rechner prüft außerdem, ob die Verordnung auf deine Strecke anwendbar ist, kürzt den Betrag bei einem Ersatzflug um die Hälfte und nennt die Verjährung.

Für Flüge ab dem 23.10.2027 gilt die Änderungsverordnung (EU) 2026/2202, die Beträge und Stufen beibehält.

Eingaben

Strecke, Fall und Ersatzflug eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Bei „Wie bestimmst du die Entfernung?“ wählst du zwischen der Flughafenliste mit 89 Flughäfen und der eigenen Entfernung. In der Liste nennst du den Abflughafen und den Zielflughafen; bei Anschlussflügen zählen der erste Abflugort und das Endziel, nicht der Umsteigeort.

Bei eigener Entfernung trägst du die Großkreisentfernung ein und gibst an, wo Abflug und Ziel liegen. Bei Abflug außerhalb der EU entscheidet die Airline: Nur eine EU-Airline fällt in die Verordnung.

Unter „Was ist passiert?“ wählst du Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung und trägst je nach Fall die Verspätung bei der Ankunft, den Vorlauf der Annullierung in Tagen oder die rechtzeitige Abfertigung ein.

Bei einem Ersatzflug gibst du an, wie viele Stunden er früher startete und später landete. Die Frage nach außergewöhnlichen Umständen beantwortest du nur mit Ja, wenn die Airline sie belegt.

Dazu kommen die Zahl der Reisenden und das Flugdatum für die Verjährung. Typischer Eingabefehler: die Abflugverspätung statt der Verspätung bei der Ankunft eintragen.

Praxisfälle

Flugentschädigung: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um die EU-Fluggastrechte, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Wie viel bekomme ich bei Verspätung?

    „Wie viel Entschädigung bekomme ich bei vier Stunden Verspätung?“

    Eingabe
    Frankfurt – Athen (1.816 km), Verspätung bei der Ankunft 4 Stunden, 1 Person
    Ergebnis
    innergemeinschaftlicher Flug über 1.500 km: 400 € je Person
  2. Kurzstrecke

    „Was bringt eine Verspätung auf der Kurzstrecke?“

    Eingabe
    Frankfurt – London Heathrow (654 km), Verspätung bei der Ankunft 5 Stunden
    Ergebnis
    bis 1.500 km: 250 € je Person
  3. Fernstrecke

    „Wie hoch ist die Entschädigung auf der Langstrecke?“

    Eingabe
    Frankfurt – Dubai (4.845 km), Verspätung bei der Ankunft 4 Stunden
    Ergebnis
    über 3.500 km: 600 € je Person
  4. Annullierung mit Ersatzflug

    „Bekomme ich bei Annullierung weniger, wenn ein Ersatzflug fliegt?“

    Eingabe
    Frankfurt – Athen, Annullierung 6 Tage vorher, Ersatzflug 2 Stunden früher und 2,5 Stunden später, 3 Personen
    Ergebnis
    400 € halbiert auf 200 € je Person: 600 € zusammen

Berechnung

Flugentschädigung: So wird der Betrag berechnet

Verstehe den Formelweg.

Flugentschädigung nach Entfernung: Berlin – Wien 521 km, Frankfurt – London 654 km 250 €, München – Athen 1.518 km, Frankfurt – Istanbul 1.837 km 400 €, Dubai 4.845 km und New York 6.189 km 600 € Die Rechnung hat vier Schritte. Erstens die Entfernung: Der Rechner bildet die Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen.

Zweitens die Stufe nach Artikel 7: bis 1.500 km 250 €, für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für andere Flüge bis 3.500 km 400 €, sonst 600 €.

Drittens der Anspruch: Bei einer Verspätung braucht es drei Stunden oder mehr Ankunftsverspätung, bei einer Annullierung weniger als 14 Tage Vorlauf ohne zumutbaren Ersatzflug, bei einer Nichtbeförderung rechtzeitige Abfertigung.

Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die die Airline beweist, entfällt der Betrag bei Verspätung und Annullierung.

Viertens die Kürzung: Landet ein Ersatzflug höchstens 2 Stunden (bis 1.500 km), 3 Stunden oder 4 Stunden (über 3.500 km) nach der planmäßigen Ankunft, halbiert sich der Betrag. Der Gesamtbetrag ist der Betrag je Person mal die Zahl der Reisenden.

Formelgrafik: Entschädigung insgesamt gleich Zahl der Reisenden mal Betrag je Person; bei Ersatzflug mit Kürzung ist der Betrag je Person die Hälfte des Stufenbetrags
Mit 400 € Stufenbetrag und einer Person beträgt die Entschädigung 400 €; bei einem Ersatzflug mit Kürzung sind es 200 €.

Nachschlagen

Flugentschädigung nach Strecke

Die Tabelle zeigt für zwölf typische Strecken die Großkreisentfernung, die Stufe nach Artikel 7 und die Entschädigung je Person bei einer Verspätung von vier Stunden am Ziel sowie bei einer Annullierung mit Ersatzflug, dessen Ankunft die Kürzung um 50 Prozent auslöst. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Entfernung, Stufe und Entschädigung je Person für zwölf Strecken ab Deutschland (Verspätung 4 Stunden; Annullierung 3 Tage vorher mit Ersatzflug)
StreckeEntfernungStufeEntschädigung je PersonMit Ersatzflug (halbiert)
Berlin Brandenburg – Wien521 kmbis 1.500 km: 250 €250,00 €125,00 €
Frankfurt am Main – London Heathrow654 kmbis 1.500 km: 250 €250,00 €125,00 €
München – Palma de Mallorca1.216 kmbis 1.500 km: 250 €250,00 €125,00 €
Frankfurt am Main – Madrid1.420 kmbis 1.500 km: 250 €250,00 €125,00 €
München – Athen1.518 kminnergemeinschaftlicher Flug über 1.500 km: 400 €400,00 €200,00 €
Frankfurt am Main – Athen1.816 kminnergemeinschaftlicher Flug über 1.500 km: 400 €400,00 €200,00 €
Frankfurt am Main – Istanbul1.837 km1.500 bis 3.500 km: 400 €400,00 €200,00 €
Frankfurt am Main – Kairo2.922 km1.500 bis 3.500 km: 400 €400,00 €200,00 €
Frankfurt am Main – Teneriffa Süd3.238 kminnergemeinschaftlicher Flug über 1.500 km: 400 €400,00 €200,00 €
Frankfurt am Main – Dubai4.845 kmüber 3.500 km außerhalb der EU-Binnenstufe: 600 €600,00 €300,00 €
Frankfurt am Main – New York JFK6.189 kmüber 3.500 km außerhalb der EU-Binnenstufe: 600 €600,00 €300,00 €
Frankfurt am Main – Bangkok9.000 kmüber 3.500 km außerhalb der EU-Binnenstufe: 600 €600,00 €300,00 €

Entfernung als Großkreisentfernung zwischen den Flughäfen nach Koordinaten von OurAirports; 250 € bis 1.500 km, 400 € für EU-Flüge über 1.500 km und für andere Flüge bis 3.500 km, sonst 600 €. Die Kürzung um 50 Prozent gilt bei Ersatzflug mit Ankunft bis 2, 3 oder 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunft.

Annullierung: Anspruch nach Vorlauf und Ersatzflug

Die Tabelle zeigt für Frankfurt – Athen (400 €), wie der Vorlauf der Annullierung und ein Ersatzflug den Betrag je Person bestimmen: ohne Ersatzflug, mit einem Ersatzflug 1 Stunde früher und 1,5 Stunden später und mit einem Ersatzflug 2 Stunden früher und 3 Stunden später. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Entschädigung je Person bei Annullierung nach Vorlauf in Tagen und Ersatzflug, Strecke Frankfurt – Athen
Vorlauf der MitteilungOhne ErsatzflugErsatzflug 1 Stunde früher, 1,5 Stunden späterErsatzflug 2 Stunden früher, 3 Stunden später
20 Tage0,00 €0,00 €0,00 €
14 Tage0,00 €0,00 €0,00 €
13 Tage400,00 €0,00 €0,00 €
10 Tage400,00 €0,00 €0,00 €
7 Tage400,00 €0,00 €0,00 €
6 Tage400,00 €0,00 €200,00 €
3 Tage400,00 €0,00 €200,00 €
0 Tage400,00 €0,00 €200,00 €

Ab 14 Tagen Vorlauf besteht kein Anspruch. Bei 7 bis 13 Tagen entfällt er bei einem Ersatzflug, der höchstens 2 Stunden früher startet und höchstens 4 Stunden später landet; bei weniger als 7 Tagen bei höchstens 1 Stunde früher und höchstens 2 Stunden später (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c).

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Flugentschädigung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie viel Entschädigung bekomme ich bei Flugverspätung?

Die Ausgleichszahlung nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 hängt von der Entfernung ab: 250 € bis 1.500 km, 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km, 600 € für alle übrigen Flüge.

Bei einer Verspätung entsteht der Anspruch, wenn du am Endziel drei Stunden oder mehr nach der planmäßigen Ankunft ankommst. Die Dauer der Verspätung ändert den Betrag nicht; 4 oder 9 Stunden bringen dasselbe.

Im Standardfall Frankfurt – Athen (1.816 km) mit vier Stunden Ankunftsverspätung sind es 400 € je Person. Dazu kommt, dass die Airline keine außergewöhnlichen Umstände nachweisen darf.

Gib Strecke und Verspätung in den Rechner ein und fordere den Betrag schriftlich bei der Airline. Bei drei Reisenden mit eigener Buchung sind es 1.200 €; die Airline zahlt auf Verlangen auch ohne Gericht.

Ab wann gilt ein Flug als verspätet?

Für den Ausgleichsanspruch zählt die Ankunftsverspätung am Endziel, nicht die Abflugverspätung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem eine Tür des Flugzeugs geöffnet wird.

Der Europäische Gerichtshof hat in den Urteilen Sturgeon (C-402/07) und Nelson (C-581/10) entschieden, dass eine Verspätung von drei Stunden oder mehr wie eine Annullierung zum Ausgleich berechtigt.

Ein Flug, der eine Stunde zu spät startet und die Zeit teilweise aufholt, kommt vielleicht nur mit 2 Stunden 50 Minuten an und bringt daher nichts; mit 3 Stunden genau ist der Anspruch da.

Schreibe dir die tatsächliche Ankunftszeit auf und notiere sie mit Datum; Flugdatenbanken helfen als Beleg. Bei Anschlussflügen zählt die Ankunft am Endziel der Buchung.

Bei Annullierung zählt dagegen der Vorlauf und bei Nichtbeförderung die rechtzeitige Abfertigung; eine reine Abflugverspätung ohne Folgen für die Ankunft löst keine Ausgleichszahlung aus.

Betreuungsleistungen wie Getränke und Mahlzeiten bekommst du bei Flügen bis 1.500 km schon ab zwei Stunden Wartezeit.

Habe ich bei Annullierung Anspruch auf Geld?

Bei einer Annullierung hast du Anspruch auf die Ausgleichszahlung, es sei denn, die Airline informierte dich mindestens 14 Tage vor dem Abflug.

Bei 7 bis 13 Tagen Vorlauf entfällt der Anspruch nur, wenn der Ersatzflug höchstens 2 Stunden früher startet und höchstens 4 Stunden später ankommt.

Bei weniger als 7 Tagen Vorlauf muss der Ersatzflug höchstens 1 Stunde früher starten und höchstens 2 Stunden später landen. Im Beispiel Familie Brandt, 6 Tage Vorlauf und Ersatzflug 2 Stunden früher, besteht der Anspruch.

Daneben hast du die Wahl zwischen Erstattung des Tickets und Ersatzbeförderung nach Artikel 8. Der Rechner zeigt dir Anspruch und Betrag; die Mitteilung der Annullierung mit Datum bewahrst du als Beleg auf.

Die Airline muss dich bis zur Weiterreise außerdem betreuen, bei Übernachtung mit Hotel und Transfer; Kosten dafür erstattet sie auf Beleg.

Wird die Entschädigung bei einem Ersatzflug gekürzt?

Ja, Artikel 7 Absatz 2 erlaubt der Airline, die Ausgleichszahlung um 50 Prozent zu kürzen, wenn sie dir einen Ersatzflug anbietet und du die Zeitgrenzen einhältst.

Die Ankunft darf höchstens 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunft liegen bei Flügen bis 1.500 km, 3 Stunden bei den Stufen mit 400 € und 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km.

Ein Ersatzflug nach Athen, der 2,5 Stunden später landet, halbiert die 400 € auf 200 €; landet er 3,5 Stunden später, bekommst du die vollen 400 €.

Das gilt sicher bei Annullierung und Nichtbeförderung; bei bloßer Verspätung über 3.500 km und unter 4 Stunden kürzen viele Airlines ebenfalls auf 300 €, Gerichte urteilen uneinheitlich.

Der Rechner setzt dort den vollen Betrag an und weist auf die Kürzung hin. Gib im Rechner die Stunden des Ersatzflugs ein, um beide Fälle zu vergleichen.

Prüfe die Ankunftszeit am Endziel anhand deiner Bordkarte und der Flugdaten, bevor du eine halbierte Zahlung akzeptierst.

Welche Umstände gelten als außergewöhnlich?

Außergewöhnliche Umstände nach Artikel 5 Absatz 3 sind Ereignisse, die nicht zum normalen Betrieb der Airline gehören und sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen, zum Beispiel Unwetter, Streik der Flugsicherung, ein gesperrter Luftraum oder ein Vogelschlag.

Technische Defekte am Flugzeug, Personalmangel und Streiks der eigenen Crew gelten in der Regel nicht. Die Airline muss die Umstände und den Zusammenhang mit der Störung beweisen, nicht du.

Bei Nichtbeförderung kennt die Verordnung keine solche Ausnahme. Setze im Rechner „Ja“ bei diesem Feld nur, wenn die Airline den Nachweis erbringt; dann ergibt sich 0 €. Fordere einen schriftlichen Beleg, wenn sich die Airline darauf beruft.

Sammle Wetterberichte und Mitteilungen der Airline, wenn du widersprichst. Gerichte prüfen jeden Fall einzeln; bei einem Streik des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung kommt es darauf an, ob die Airline ihn beeinflussen konnte.

Wie lange kann ich die Entschädigung fordern?

Die Verordnung nennt keine Frist, deshalb gilt in Deutschland die regelmäßige Verjährung von drei Jahren nach den Paragrafen 195 und 199 BGB. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand oder stattfinden sollte.

Ein Flug am 12.09.2026 verjährt daher am 31.12.2029. Airlines nennen manchmal kürzere Fristen in den Geschäftsbedingungen; diese greifen für die Ausgleichszahlung nicht.

Wer unsicher ist, fordert früh, da Belege wie Bordkarte und Mitteilung nach Jahren schwer zu beschaffen sind. Der Rechner nennt das Verjährungsdatum zum eingetragenen Flugdatum.

Für Flüge ab dem 23.10.2027 gilt die Änderungsverordnung (EU) 2026/2202 mit anderen Fristen, die der Rechner noch nicht abbildet. Du musst dich nicht beeilen, solltest aber nicht warten: Je früher du schreibst, desto eher bekommst du eine Antwort.

Eine Mahnung mit Fristsetzung von zwei Wochen und der Hinweis auf die Schlichtungsstelle söp genügen oft.

Gilt die Verordnung auch für Flüge außerhalb der EU?

Sie gilt für Abflüge von Flughäfen in der EU und über Abkommen in Norwegen, Island und der Schweiz, unabhängig von der Airline. Bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU gilt sie nur, wenn eine Airline mit Sitz in der EU fliegt (Artikel 3 Absatz 1).

Ein Flug von New York nach Frankfurt mit Lufthansa fällt darunter und bringt bei 6.189 km 600 € je Person; derselbe Flug mit einer Airline aus einem Drittstaat nicht. Ein Flug von Dubai nach Bangkok liegt außerhalb.

Wähle im Rechner Abflughafen, Zielflughafen und die Airline; andere Länder haben oft eigene Fluggastrechte, die du bei der dortigen Behörde erfragst. Bei Anschlussflügen in einer Buchung zählt der Abflughafen der ersten Strecke.

Für die 400-Euro-Stufe innerhalb der EU zählen Norwegen, Island und die Schweiz im Rechner nicht als EU; über 3.500 km bleiben es 600 €.

Was ändert sich durch die EU-Reform 2027?

Die Verordnung (EU) 2026/2202 vom 16.09.2026 ändert die Verordnung 261/2004, gilt aber erst für Flüge ab dem 23.10.2027.

Die Beträge von 250, 400 und 600 € und die Entfernungsstufen bleiben, der frühere Vorschlag mit höheren Schwellen von vier und sechs Stunden wurde nicht übernommen; die Verspätungsschwelle bleibt bei drei Stunden.

Neu sind unter anderem klarere Regeln zu außergewöhnlichen Umständen, eine Liste solcher Umstände und kürzere Fristen für die Airline, Anträge zu beantworten.

Für einen Flug bis 22.10.2027 rechnet der Rechner nach geltendem Recht; ab 23.10.2027 gibt er einen Hinweis statt einer Zahl aus, weil Kürzung und Fristen sich ändern. Prüfe dann die aktuelle Fassung.

Bis zum Stichtag bleibt alles beim Alten: Wer vor dem 23.10.2027 fliegt, rechnet nach der bisherigen Verordnung. Beobachte die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (L-Reihe vom 2.10.2026) und die Hinweise der Verbraucherzentralen.

Hinweise

Entfernungsstufe und Belege richtig einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst, ob ein Anspruch besteht, dann den Betrag. Die Stufe entscheidet stärker als die Dauer der Verspätung: Ob dein Flug 4 oder 9 Stunden zu spät landet, ändert den Betrag nicht, die Entfernung schon.

Frankfurt – London (654 km) bringt 250 €, Frankfurt – Istanbul (1.837 km) 400 € und Frankfurt – Dubai (4.845 km) 600 €. Achte auf Strecken nahe einer Stufengrenze.

München – Athen liegt mit 1.518 km knapp über 1.500 km und gehört als Flug innerhalb der EU in die 400-Euro-Stufe; ein Flug von 1.480 km brächte nur 250 €.

Der Rechner weist auf solche Fälle hin, weil Airlines mit anderen Entfernungsrechnern leicht abweichen können.

Sammle Belege: Buchungsbestätigung, Bordkarte, die tatsächliche Ankunftszeit aus einer Flugdatenbank und die Mitteilung der Annullierung mit Datum.

Fordere den Betrag schriftlich bei der Airline und setze eine Frist; hilft das nicht, vermittelt die söp-Schlichtungsstelle. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren zum Jahresende, ein Flug im September 2026 am 31.12.2029.

Anwendung

Flugentschädigung: Beispiel Annullierung mit Ersatzflug

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Familie Brandt, 3 Personen, Frankfurt – Athen, Annullierung 6 Tage vorher: ohne Ersatzflug 1.200 €, Ersatzflug 2,5 Stunden später 600 €, 3,5 Stunden später 1.200 €, 1,5 Stunden später 0 € Ausgangslage: Familie Brandt hat drei Plätze von Frankfurt nach Athen gebucht, Abflug am 12.09.2026. Sechs Tage vorher annulliert die Airline den Flug. Die Strecke ist 1.816 km lang und liegt innerhalb der EU: 400 € je Person.

Eingaben: Flughäfen Frankfurt und Athen, Fall Annullierung, Vorlauf 6 Tage, Ersatzflug ja, 2 Stunden früher gestartet, 2,5 Stunden später gelandet, außergewöhnliche Umstände nein, 3 Reisende, Flugdatum 12.09.2026.

Rechnung: Bei weniger als 7 Tagen Vorlauf entfällt der Anspruch nur bei einem Ersatzflug, der höchstens 1 Stunde früher startet und höchstens 2 Stunden später landet. Der Ersatzflug ist 2 Stunden früher und 2,5 Stunden später, also gilt der Anspruch.

Weil die Ankunft höchstens 3 Stunden später liegt, halbiert sich der Betrag auf 200 € je Person, zusammen 600 €. Entscheidung: Ohne Ersatzflug wären es 1.200 €, und auch bei 3,5 Stunden später blieben es 1.200 €.

Die Brandts fordern daher 600 € schriftlich mit Buchung, Bordkarte und Annullierungsmitteilung und merken den 31.12.2029 als Verjährungstag vor.

Fallstricke

Typische Fehler bei der Flugentschädigung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Die Abflugverspätung wird mit der Ankunftsverspätung verwechselt. Maßgeblich ist, wann eine Tür des Flugzeugs am Endziel geöffnet wird; startet der Flug zwei Stunden spät und holt Zeit auf, entsteht kein Anspruch.

Der zweite Fehler: Das Endziel wird mit dem Umsteigeort verwechselt. Bei einer Buchung mit Anschluss zählt der erste Abflugort bis zum Endziel für die Entfernungsstufe; wer in Frankfurt nach Athen über München fliegt, rechnet 1.816 km.

Der dritte Fehler: Ein Ersatzflug wird ignoriert. Mit einem Ersatzflug, der 2 Stunden früher startet und 2,5 Stunden später landet, halbiert sich bei Vorlauf unter 7 Tagen der Betrag auf 200 € je Person statt 400 €.

Der vierte Fehler: Außergewöhnliche Umstände werden pauschal angenommen. Ein technischer Defekt, Personalmangel oder ein Streik der eigenen Crew zählen in der Regel nicht; Unwetter oder ein Streik der Flugsicherung können dazu gehören.

Der fünfte Fehler: Kinder werden vergessen. Jeder Fluggast mit eigener Buchung hat den Anspruch, bei einer Familie mit 3 Personen also das Dreifache. Der sechste Fehler: Die Frist wird verpasst.

Die Verjährung beträgt drei Jahre nach Jahresende, Airlines nennen oft kürzere Fristen, die nicht gelten.

Nächster Schritt

Flugentschädigung: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Die Flugentschädigung hängt an drei Dingen: der Entfernung zwischen Abflug und Endziel (250, 400 oder 600 € je Person), dem Anspruchsgrund und einem möglichen Ersatzflug.

Eine Verspätung zählt ab drei Stunden bei der Ankunft, eine Annullierung nur bei weniger als 14 Tagen Vorlauf und ohne zumutbaren Ersatz. Außergewöhnliche Umstände muss die Airline beweisen.

Dein nächster Schritt: Strecke und Fall eintragen, Betrag und Verjährung notieren und die Forderung schriftlich bei der Airline stellen. Die Reisekosten schätzt der Flugreisekosten-Rechner, die Luftlinie für andere Flughäfen der Luftlinien-Rechner.

Der Rechner schätzt den Anspruch; verbindlich entscheiden Airline, Schlichtungsstelle oder Gericht.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Verspätung, Annullierung und Ersatzflug

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Entschädigung 250,00 € | Entfernung 654 km | bis 1.500 km: 250 €

Kurzstrecke Frankfurt – London, 5 Stunden Verspätung

Wie bestimmst du die Entfernung?
Flughäfen aus der Liste wählen
Abflughafen
Frankfurt am Main (FRA)
Zielflughafen
London Heathrow (LHR)
Welche Airline führt den Flug durch?
Airline mit Sitz in der EU (zum Beispiel Lufthansa, Ryanair, Condor)

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Entschädigung 600,00 € | Entfernung 4.845 km | über 3.500 km: 600 €

Langstrecke Frankfurt – Dubai, 4 Stunden Verspätung

Wie bestimmst du die Entfernung?
Flughäfen aus der Liste wählen
Abflughafen
Frankfurt am Main (FRA)
Zielflughafen
Dubai (DXB)
Welche Airline führt den Flug durch?
Airline mit Sitz in der EU (zum Beispiel Lufthansa, Ryanair, Condor)

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Entschädigung 600,00 € | je Person 200,00 € | Kürzung um 50 %

Annullierung 6 Tage vorher mit Ersatzflug, 3 Personen

Wie bestimmst du die Entfernung?
Flughäfen aus der Liste wählen
Abflughafen
Frankfurt am Main (FRA)
Zielflughafen
Athen (ATH)
Welche Airline führt den Flug durch?
Airline mit Sitz in der EU (zum Beispiel Lufthansa, Ryanair, Condor)

Weitere 9 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Entschädigung 0,00 € | Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung

Verspätung von 2 Stunden 45 Minuten

Wie bestimmst du die Entfernung?
Flughäfen aus der Liste wählen
Abflughafen
Frankfurt am Main (FRA)
Zielflughafen
Athen (ATH)
Welche Airline führt den Flug durch?
Airline mit Sitz in der EU (zum Beispiel Lufthansa, Ryanair, Condor)

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Entschädigung 0,00 € | Kein Anspruch nach der EU-Verordnung

Abflug in New York mit Airline aus einem Drittstaat

Wie bestimmst du die Entfernung?
Flughäfen aus der Liste wählen
Abflughafen
New York JFK (JFK)
Zielflughafen
Frankfurt am Main (FRA)
Welche Airline führt den Flug durch?
Airline aus einem Drittstaat (zum Beispiel Emirates, Turkish Airlines)

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Koffer-VolumenKoffervolumen in Litern aus Außenmaßen schätzen und prüfen, ob das Gepäckstück typische Handgepäckmaße gängiger Airlines einhält.Tankstop-PlanungTankstopps für lange Autofahrten planen: Reichweite aus Tankvolumen und Verbrauch, benötigte Tankstopps und günstigstes Land zum Tanken berechnen.Maut FrankreichMautkosten für französische Autobahnen schätzen: vordefinierte Strecken oder manuelle Kilometer, Fahrzeugklasse und Hin-/Rückfahrt.Maut-Italien-RechnerMaut Italien berechnen: Strecke wählen oder Autobahnkilometer eingeben, Fahrzeugklasse A bis 5 und Hin- und Rückfahrt berücksichtigen – Pedaggio nach Tarif 2026 inklusive IVA.Bahnkosten-VergleichBahn, Flug und Auto für eine Strecke vergleichen: Reisekosten, Reisezeit und CO₂-Ausstoß pro Verkehrsmittel im Überblick.Packliste-GewichtGepäckgewicht aus Packliste in kg berechnen, Freigepäcklimit prüfen und mögliche Übergepäckgebühren für Flugreisen abschätzen.Verpflegungsmehraufwand-RechnerVerpflegungsmehraufwand für Inland und Ausland aus vollen Reisetagen und An-/Abreisetagen nach den Pauschalen 2026 von EStG und BMF berechnen.Skiurlaub-Kosten-RechnerSkiurlaub-Budget für die ganze Gruppe berechnen: Unterkunft, Skipass, Verleih, Skischule, Anreise und Verpflegung addieren – inklusive Sparszenario.Makro-Vergrößerungs-RechnerAbbildungsmaßstab, minimale Objektgröße und Einfluss von Verlängerungsringen berechnen.Bildwinkel-RechnerHorizontalen, vertikalen und diagonalen Bildwinkel aus Brennweite und Sensorgröße berechnen.Leitzahl-RechnerBlitzreichweite, Blende oder Leitzahl mit ISO-Korrektur berechnen.Beleuchtungsstärke-RechnerLux und EV-Wert für unterschiedliche Lichtquellen und Abstände berechnen.Gegenlicht-Belichtung-RechnerBelichtungskorrektur und HDR-/Aufhellblitz-Empfehlung für Gegenlichtsituationen berechnen.Druckgröße-Qualitäts-RechnerMaximale Druckgröße und Qualitätsbewertung anhand von Pixeln und DPI berechnen.Dateigröße-RechnerRAW- und JPEG-Dateigrößen pro Aufnahme und Gesamtbedarf für Fotosessions berechnen.

Weiternutzung

Grafiken weiterverwenden

Alle 2 Grafiken dieser Seite darfst du in eigenen Artikeln und Beiträgen verwenden.

Nutzung frei, wenn du rechner-portal.de als Quelle verlinkst. CC BY 4.0

  • Entfernungsstufen der Flugentschädigung: Berlin – Wien 521 km 250 €, Frankfurt – London 654 km 250 €, München – Athen 1.518 km 400 €, Frankfurt – Istanbul 1.837 km 400 €, Frankfurt – Dubai 4.845 km und Frankfurt – New York 6.189 km je 600 €.

    Flugentschädigung berechnen: Betrag je Person nach Großkreisentfernung bei sechs Strecken

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/transport/flugentschaedigung-berechnen">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/reise-urlaub/flugentschaedigung-berechnen-stufen.svg"
           alt="Entfernungsstufen der Flugentschädigung: Berlin – Wien 521 km 250 €, Frankfurt – London 654 km 250 €, München – Athen 1.518 km 400 €, Frankfurt – Istanbul 1.837 km 400 €, Frankfurt – Dubai 4.845 km und Frankfurt – New York 6.189 km je 600 €."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/transport/flugentschaedigung-berechnen">Flugentschädigung berechnen: Betrag je Person nach Großkreisentfernung bei sechs Strecken auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/reise-urlaub/transport/flugentschaedigung-berechnen
  • Familie Brandt, 3 Personen, Frankfurt – Athen, Annullierung 6 Tage vorher: ohne Ersatzflug 1.200 €, Ersatzflug 2,5 Stunden später 600 €, 3,5 Stunden später 1.200 €, Ersatzflug 1,5 Stunden später und 1 Stunde früher 0 €.

    Flugentschädigung berechnen: Entschädigung der Familie Brandt je nach Ersatzflug bei Annullierung

    760 × 340 Pixel · Schaubild

    Herunterladen

    Einbettungscode

    HTML zum Einbinden

    <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/transport/flugentschaedigung-berechnen">
      <img src="https://rechner-portal.de/images/reise-urlaub/flugentschaedigung-berechnen-praxis-ersatzflug.svg"
           alt="Familie Brandt, 3 Personen, Frankfurt – Athen, Annullierung 6 Tage vorher: ohne Ersatzflug 1.200 €, Ersatzflug 2,5 Stunden später 600 €, 3,5 Stunden später 1.200 €, Ersatzflug 1,5 Stunden später und 1 Stunde früher 0 €."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/reise-urlaub/transport/flugentschaedigung-berechnen">Flugentschädigung berechnen: Entschädigung der Familie Brandt je nach Ersatzflug bei Annullierung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/reise-urlaub/transport/flugentschaedigung-berechnen

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner schätzt den Ausgleichsanspruch nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flüge bis 22.10.2027. Er ersetzt keine Rechtsberatung; ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, klären im Streitfall Schlichtungsstelle oder Gericht.

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004, EuGH Sturgeon/Nelson, Verordnung (EU) 2026/2202 und OurAirports; abgerufen am 10.10.2026.

Stand: 2026-10-10

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Reise & Urlaub / Transport
Formeln basieren auf
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Art. 3 bis 7 und EuGH Sturgeon/Nelson, Stand 10.10.2026; Reform durch Verordnung (EU) 2026/2202 gilt ab 23.10.2027.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Flugentschädigung berechnen. Abgerufen von https://rechner-portal.de/reise-urlaub/transport/flugentschaedigung-berechnen

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Flugentschädigung berechnen. Available at: https://rechner-portal.de/reise-urlaub/transport/flugentschaedigung-berechnen

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.