Überblick
Flugentschädigung: Wie viel Geld steht dir bei Verspätung zu?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Der Rechner ermittelt die Flugentschädigung, die dir nach der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zusteht, wenn dein Flug stark verspätet ankommt, annulliert wird oder du trotz bestätigter Buchung nicht mitfliegen darfst.
Die Ausgleichszahlung hängt von der Großkreisentfernung zwischen Abflug und Endziel ab und beträgt 250, 400 oder 600 € je Person.
Bei einer Verspätung zählt die Ankunft am Endziel: Ab drei Stunden entsteht der Anspruch, so hat es der Europäische Gerichtshof in den Urteilen Sturgeon und Nelson entschieden.
Bei einer Annullierung entfällt er nur, wenn die Airline mindestens 14 Tage vorher informiert oder einen zumutbaren Ersatzflug anbietet. Bei einer Nichtbeförderung besteht er fast immer.
Im Standardfall, Frankfurt – Athen mit vier Stunden Ankunftsverspätung, sind es bei 1.816 km 400 € je Person.
Der Rechner prüft außerdem, ob die Verordnung auf deine Strecke anwendbar ist, kürzt den Betrag bei einem Ersatzflug um die Hälfte und nennt die Verjährung.
Für Flüge ab dem 23.10.2027 gilt die Änderungsverordnung (EU) 2026/2202, die Beträge und Stufen beibehält.