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Betriebliche Altersvorsorge Rechner: Nettoaufwand, Zuschuss und Kapital berechnen

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Kurzantwort

Der bAV-Rechner zeigt, wie viel Netto die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge tatsächlich kostet und welches Kapital bei Rentenbeginn entstehen kann. Steuerfrei sind 2026 bis 676 €/Monat (8 Prozent der BBG RV), SV-frei bis 338 €/Monat (4 Prozent) – beide Grenzen gelten für Umwandlung und Arbeitgeberzuschuss zusammen. Ab 2022 muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des SV-freien Teils als Zuschuss zahlen (Paragraf 1a Ia BetrAVG). Die Betriebsrente ist später voll steuerpflichtig und KVdR-beitragspflichtig (nachgelagerte Besteuerung).

Betriebliche Altersvorsorge berechnen: Nettoaufwand der Entgeltumwandlung

Autor: Rechner-Portal RedaktionGeprüft: Rechner-Portal Redaktion (Oktober 2026)

Überblick

Was ist der bAV Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Was kostet die betriebliche Altersvorsorge wirklich netto? Der bAV-Rechner beantwortet diese Frage aus Bruttogehalt, Umwandlungsbetrag, Steuerklasse und Arbeitgeberzuschuss.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) bedeutet, dass ein Teil des Bruttogehalts vor Steuern und Sozialabgaben in einen Vorsorgevertrag fließt, häufig eine Direktversicherung. Diesen Vorgang nennt man Entgeltumwandlung.

Der Clou: Weil der Umwandlungsbetrag das zu versteuernde Einkommen senkt, ist der tatsächliche Gehaltsverzicht, der Nettoaufwand, deutlich geringer als der Bruttobeitrag.

Der Rechner ermittelt fünf Kerngrößen: den Nettoaufwand pro Monat, den Arbeitgeberzuschuss, die Steuer- und SV-Ersparnis, den Hebel (Verhältnis Gesamtbeitrag zu Nettoaufwand) und das prognostizierte Kapital bei Rentenbeginn.

Im Standardbeispiel wandelt eine Angestellte mit 3.500 Euro Monatsbrutto in Steuerklasse 1 monatlich 200 Euro um: Die Steuerersparnis beträgt 45,75 Euro, die SV-Ersparnis 43,50 Euro, der Arbeitgeberzuschuss 30 Euro.

Daraus ergibt sich ein Nettoaufwand von nur 110,75 Euro, ein Gesamtbeitrag von 230 Euro und ein Hebel von 2,08 — für jeden Euro Gehaltsverzicht fließen 2,08 Euro in die Altersvorsorge.

Über 37 Jahre bei 3 Prozent Verzinsung wächst das Kapital laut Rechner auf 186.774,55 Euro.

Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Paragraf 1a gewährt jedem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, Paragraf 3 Nr. 63 EStG regelt die Steuerfreiheit bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 676 Euro monatlich).

Seit 2019 muss der Arbeitgeber bei Neuverträgen mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuzahlen, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart (Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG). Seit 2022 gilt diese Pflicht auch für Altverträge.

Wichtig: Die Betriebsrente wird im Ruhestand nachgelagert besteuert und unterliegt Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Trotzdem lohnt sich die bAV in der Regel, weil der Steuersatz im Alter niedriger ist und der Arbeitgeberzuschuss das eingesetzte Kapital erhöht. Wie berechne ich den bAV-Nettoaufwand? Nettoaufwand = Nettolohn ohne bAV minus Nettolohn mit bAV.

Die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinderfreibeträgen und Bundesland ab, weil diese Parameter den Grenzsteuersatz und die SV-Beiträge bestimmen. Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?

Mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags, maximal bezogen auf die SV-freie Grenze von 338 Euro (4 Prozent der BBG RV 2026). Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.

Der Rechner lässt den Prozentsatz frei einstellen. Formel: Entgeltumwandlung, Nettoaufwand und Sparplan-Kapital nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG und Paragraf 1a BetrAVG bAV-Rechner: Betriebliche Altersvorsorge berechnen Der bAV-Rechner zeigt auf einen Blick, wie viel eine Entgeltumwandlung tatsächlich kostet und was sie langfristig bringt.

Wer zum Beispiel bei 4.200 Euro Monatsbrutto in Steuerklasse 1 mit einem Kind in Bayern monatlich 250 Euro umwandelt, hat laut Rechner einen Nettoaufwand von nur 134,80 Euro — die Steuerersparnis von 62,33 Euro und die SV-Ersparnis von 52,87 Euro federn den Bruttoverzicht auf rund 54 Prozent ab.

Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bringt weitere 37,50 Euro, sodass der Gesamtbeitrag 287,50 Euro beträgt und der Hebel bei 2,13 liegt. Über 32 Jahre bei 3 Prozent Verzinsung wächst das Kapital auf 184.985,50 Euro.

Die bAV lohnt sich besonders für Arbeitnehmer, die die SV-Freigrenze von 338 Euro für Umwandlung und Zuschuss zusammen noch nicht ausschöpfen und deren Arbeitgeber mindestens den gesetzlichen Zuschuss zahlt.

Der bAV-Rechner hilft dabei, verschiedene Umwandlungsbeträge und Zuschuss-Szenarien durchzuspielen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Entgeltumwandlung berechnen: Netto-Aufwand und Ersparnis Die Entgeltumwandlung ist der Kern der betrieblichen Altersvorsorge: Ein Teil des Bruttogehalts fließt vor Steuern und Sozialabgaben in den Vorsorgevertrag.

Der Rechner zeigt den tatsächlichen Nettoaufwand, also wie viel weniger netto auf dem Konto ankommt.

Bei 4.000 Euro Monatsbrutto, 250 Euro Umwandlung, 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss, Steuerklasse 1, keiner Kirchensteuer und null Kindern in Nordrhein-Westfalen beträgt der Nettoaufwand laut Rechner nur 135,29 Euro monatlich.

Die Steuerersparnis von 60,34 Euro und die SV-Ersparnis von 54,37 Euro federn den Bruttoverzicht auf 54 Prozent ab. Der Arbeitgeberzuschuss von 37,50 Euro erhöht den Gesamtbeitrag auf 287,50 Euro, der Hebel liegt bei 2,13.

Variiere den Umwandlungsbetrag zwischen 100 und 300 Euro, um die SV-Freigrenze auszuloten – mit 15 Prozent Zuschuss ist sie bei 293,91 Euro Umwandlung erreicht –, und erhöhe den AG-Zuschuss, um den Effekt auf das Endkapital zu sehen.

Eingaben

Betriebliche Altersvorsorge Rechner: Eingaben zur Entgeltumwandlung

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst Bruttogehalt, Umwandlungsbetrag, Arbeitgeberzuschuss in Prozent, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderzahl, Bundesland, aktuelles Alter, geplantes Renteneintrittsalter und die erwartete jährliche Verzinsung des bAV-Vertrags ein. Der Umwandlungsbetrag ist der Bruttobetrag, den du monatlich in die bAV einzahlst.

Steuerfrei sind bis 676 Euro (8 Prozent der BBG RV 2026), sozialversicherungsfrei nur die ersten 338 Euro (4 Prozent der BBG RV) – beide Grenzen gelten für Umwandlung und Arbeitgeberzuschuss zusammen.

Was darüber liegt, bleibt bis 676 Euro steuerfrei, kostet aber Sozialversicherungsbeiträge.

Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auf den SV-freien Anteil der Umwandlung: Bei 15 Prozent und 200 Euro Umwandlung ergibt das 30 Euro, bei 338 Euro Umwandlung 50,70 Euro – von dem Gesamtbeitrag von 388,70 Euro sind dann 50,70 Euro beitragspflichtig.

Vollständig sozialversicherungsfrei bleibt die Umwandlung mit 15 Prozent Zuschuss bis 293,91 Euro. Die Steuerklasse bestimmt den Grenzsteuersatz und damit die Steuerersparnis.

Steuerklasse 1 und 4 liegen ähnlich, Steuerklasse 3 hat bei gleichem Brutto einen niedrigeren Grenzsteuersatz, Steuerklasse 5 einen höheren. Kirchensteuer erhöht die Ersparnis um 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent der Lohnsteuer.

Die Kinderzahl beeinflusst den Pflegeversicherungsbeitrag: Ab dem zweiten Kind sinkt der PV-Satz um je 0,25 Prozentpunkte, was die SV-Ersparnis leicht verändert.

Die Verzinsung sollte konservativ angesetzt werden: Garantierte Direktversicherungen liegen bei 0,25 bis 1,5 Prozent, fondsgebundene Produkte bei 3 bis 5 Prozent je nach Aktienquote und Kosten.

Für eine vorsichtige Planung empfehlen sich 2 bis 3 Prozent.

Typische Eingabefehler sind ein zu hoher Zuschuss-Prozentsatz (er wird nur auf den SV-freien Teil berechnet, nicht auf den vollen Umwandlungsbetrag), eine zu optimistische Verzinsung und das Vergessen der Kirchensteuer, die die Ersparnis beeinflusst.

Berechnung

bAV-Nettoaufwand berechnen: Formel und Rechenweg

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung läuft in drei Schritten. Erstens: Nettovergleich.

Der Rechner berechnet das Nettogehalt einmal ohne und einmal mit Entgeltumwandlung.

Der Umwandlungsbetrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden — allerdings nur bis zu den jeweiligen Freigrenzen, die für Umwandlung und Arbeitgeberzuschuss zusammen gelten: Steuerfrei bis 676 Euro monatlich (8 Prozent der BBG RV 2026, Paragraf 3 Nr. 63 EStG), SV-frei bis 338 Euro (4 Prozent der BBG RV, Paragraf 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).

Der Teil darüber wird dem steuer- beziehungsweise beitragspflichtigen Lohn zugerechnet. Der Nettoaufwand ergibt sich als Differenz: Nettoaufwand = Netto_alt minus Netto_neu. Zweitens: Arbeitgeberzuschuss.

AG-Zuschuss = Zuschuss-Prozentsatz mal min(Umwandlungsbetrag, 338 Euro). Bei 15 Prozent und 200 Euro Umwandlung: 15 Prozent mal 200 = 30 Euro.

Bei 676 Euro Umwandlung: 15 Prozent mal 338 = 50,70 Euro, weil der Zuschuss nur auf den SV-freien Teil berechnet wird. Der Gesamtbeitrag, der in den Vorsorgevertrag fließt, ist Umwandlungsbetrag plus AG-Zuschuss. Drittens: Kapitalaufbau.

Kapital bei Rentenbeginn = Gesamtbeitrag mal ((1 + r)^n minus 1) geteilt durch r, wobei r der Monatszins (Jahreszins geteilt durch 12) und n die Anzahl der Monate bis zum Rentenbeginn ist.

Praxisbeispiel: 230 Euro Gesamtbeitrag, 3 Prozent p.a. (0,25 Prozent monatlich), 37 Jahre (444 Monate) ergibt 186.774,55 Euro. Der Hebel zeigt die Förderquote: Hebel = Gesamtbeitrag geteilt durch Nettoaufwand.

Ein Hebel von 2,08 bedeutet, dass für jeden Euro Nettoaufwand 2,08 Euro in die bAV fließen. Die Rentenminderung ergibt sich aus dem niedrigeren RV-Brutto: Der beitragsfreie Teil bringt keine Entgeltpunkte (Paragraf 70 SGB VI).

Rentenminderung = beitragsfreier Teil mal 12 geteilt durch das Durchschnittsentgelt 51.944 Euro mal Rentenwert 42,52 Euro mal Ansparjahre. Im Beispiel kosten 200 Euro über 37 Jahre 72,69 Euro gesetzliche Monatsrente in heutigen Werten.

Nachschlagen

Nettoaufwand der Entgeltumwandlung nach Bruttogehalt und Steuerklasse

Schnell nachschlagen – ohne selbst zu rechnen.

Nettoaufwand, Steuerersparnis, SV-Ersparnis und Hebel bei 200 € Entgeltumwandlung in Steuerklasse 1 (2026)
Brutto (€/Mo)Umwandlung (€)SteuerklasseSteuerersparnis (€)SV-Ersparnis (€)Nettoaufwand (€)Hebel
2.500200140,5043,50116,001,98
3.000200143,0843,50113,422,03
3.500200145,7543,50110,752,08
4.000200148,4243,50108,082,13
5.000200153,7543,50102,752,24

Berechnung mit 200 € Umwandlung, 15 % AG-Zuschuss (30 €), keine Kirchensteuer, keine Kinder, Bayern. Steuer- und SV-Freigrenzen 2026: 676 € (steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG), 338 € (sv-frei nach SvEV). Gesamtbeitrag je Zeile: 230 € (200 € Umwandlung + 30 € AG-Zuschuss). Hebel = Gesamtbeitrag / Nettoaufwand.

Ausblick

Was ändert sich 2027 bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung soll 2027 laut Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung von 8.450 auf 8.850 Euro monatlich steigen (106.200 Euro jährlich) – ein Plus von rund 4,7 Prozent gegenüber 2026.
  • Damit würde auch die steuerfreie Grenze für die Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG von 676 auf rund 708 Euro monatlich steigen (8 Prozent der neuen Beitragsbemessungsgrenze), die sozialversicherungsfreie Grenze von 338 auf rund 354 Euro (4 Prozent).
  • Die bundeseinheitliche Bezugsgröße der Sozialversicherung soll 2027 von 3.955 auf 4.130 Euro monatlich steigen; davon hängt auch der Krankenversicherungs-Freibetrag für Betriebsrenten nach § 226 Abs. 2 SGB V ab, der damit von 197,75 auf rund 206,50 Euro monatlich steigen würde.
  • Diese Werte sind Entwurfswerte und noch nicht amtlich: Das Bundeskabinett muss die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 erst noch beschließen, zudem muss der Bundesrat zustimmen. Der Rechner rechnet bis zur amtlichen Verkündung weiterhin mit den geltenden Werten für 2026 (676 / 338 Euro).

Stand: 26.09.2026 · Quelle: Referentenentwurf Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Haufe, Stand 23.09.2026); Bezugsgröße 2026 nach § 18 SGB IV

Expertenmodus

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente, die der Arbeitgeber organisiert und die meist über eine Entgeltumwandlung finanziert wird: Ein Teil des Bruttogehalts fließt vor Steuern und Sozialabgaben in einen Vorsorgevertrag, häufig eine Direktversicherung, seltener eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.

Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), das jedem Arbeitnehmer nach Paragraf 1a einen Anspruch auf Entgeltumwandlung einräumt.

Weil der umgewandelte Betrag das zu versteuernde Einkommen senkt, ist der tatsächliche Gehaltsverzicht deutlich geringer als der Bruttobeitrag: Im Standardbeispiel des Rechners mit 3.500 Euro Monatsbrutto und 200 Euro Entgeltumwandlung in Steuerklasse 1 beträgt der Nettoaufwand nur 110,75 Euro, weil 45,75 Euro Steuer- und 43,50 Euro SV-Ersparnis den Bruttoverzicht abfedern.

Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 auch für Altverträge, mindestens 15 Prozent Zuschuss auf den sozialversicherungsfreien Teil.

Im Ruhestand wird die Betriebsrente nachgelagert besteuert und unterliegt Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner, was viele bei der Entscheidung für oder gegen eine bAV unterschätzen.

Wie berechnet sich der Nettoaufwand bei der Entgeltumwandlung?

Der Nettoaufwand ergibt sich als Differenz zwischen dem Nettogehalt ohne und mit Entgeltumwandlung, nicht als der volle Umwandlungsbetrag.

Der Rechner ermittelt beide Nettolöhne getrennt: Beim Standardbeispiel mit 3.500 Euro Brutto, Steuerklasse 1, keiner Kirchensteuer und 200 Euro Umwandlung beträgt das Netto ohne bAV 2.333,25 Euro und das Netto mit bAV 2.222,50 Euro, macht 110,75 Euro Nettoaufwand statt der vollen 200 Euro.

Der Grund liegt darin, dass der Umwandlungsbetrag vor der Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen vom Brutto abgezogen wird – für die Steuer bis 676 Euro, für die Sozialversicherung bis 338 Euro, jeweils zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss.

Die Steuerersparnis hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträgen ab, die SV-Ersparnis vom individuellen Beitragssatz zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei 4.500 Euro Brutto, Steuerklasse 4 mit Kirchensteuer und 676 Euro Umwandlung zeigt der Rechner einen Nettoaufwand von 443,30 Euro bei einem Gesamtbeitrag von 726,70 Euro: Der Arbeitgeberzuschuss von 50,70 Euro fließt zusätzlich ein, liegt aber über der 676-Euro-Grenze und wird deshalb versteuert, und nur 338 der 726,70 Euro bleiben beitragsfrei.

Wie hoch ist der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur bAV?

Seit dem 1.

Januar 2022 muss jeder Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart (Paragraf 1a Absatz 1a BetrAVG); für Neuverträge galt die Pflicht bereits seit 2019.

Der Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf den sozialversicherungsfreien Teil der Umwandlung, also höchstens auf 338 Euro monatlich (4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 2026).

Bei 200 Euro Umwandlung und 15 Prozent Zuschuss zeigt der Rechner 30 Euro Arbeitgeberanteil; bei 338 Euro Umwandlung sind es 50,70 Euro.

Wandelt jemand mehr als 338 Euro um, zum Beispiel die vollen steuerfreien 676 Euro, bleibt der Pflichtzuschuss trotzdem bei 50,70 Euro, weil die Berechnungsgrundlage gedeckelt ist.

Der Zuschuss zählt selbst auf die 4-Prozent-Grenze: Bei 338 Euro Umwandlung plus 50,70 Euro Zuschuss sind 50,70 Euro beitragspflichtig; mit 15 Prozent Zuschuss bleibt die Umwandlung nur bis 293,91 Euro vollständig sozialversicherungsfrei.

Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr als die gesetzlichen 15 Prozent, etwa 20 oder 25 Prozent.

Der Rechner erlaubt einen frei wählbaren Zuschuss-Prozentsatz: Bei 20 Prozent auf 338 Euro ergeben sich 67,60 Euro statt 50,70 Euro, was über 37 Jahre bei 3 Prozent Verzinsung rund 13.700 Euro zusätzliches Kapital bedeutet.

Bis zu welchem Betrag ist die Entgeltumwandlung 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei?

Steuerfrei bleiben die Beiträge 2026 bis zu 676 Euro monatlich, das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung von 8.450 Euro (Paragraf 3 Nr. 63 EStG).

Sozialversicherungsfrei ist dagegen nur die Hälfte, nämlich insgesamt 338 Euro monatlich beziehungsweise 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 9 SvEV). Beide Grenzen gelten für Umwandlung und Arbeitgeberzuschuss zusammen.

Wer mehr als 338 Euro einzahlt, spart also weiterhin Lohnsteuer, zahlt aber auf den darüber hinausgehenden Teil wieder Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Rechner berücksichtigt beide Grenzen automatisch: Bei 338 Euro Umwandlung ohne Zuschuss zeigt er im Standardfall die volle SV-Ersparnis von 73,51 Euro; mit 15 Prozent Zuschuss (50,70 Euro) sind es nur 62,49 Euro, weil der Zuschuss die 4-Prozent-Grenze mit ausschöpft.

Bei 676 Euro Umwandlung bleibt die SV-Ersparnis auf diesem Niveau, während die Steuerersparnis weiter steigt.

Die Beitragsbemessungsgrenze und damit auch beide Freigrenzen werden jährlich per Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung angepasst; für 2027 zeichnet sich laut Referentenentwurf eine weitere Anhebung ab.

Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Der größte Nachteil ist die Rentenminderung: Weil die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen senkt, sinken auch die Rentenversicherungsbeiträge und damit die gesetzliche Rente.

Der Rechner schätzt diesen Effekt über die entgangenen Entgeltpunkte (Paragraf 70 SGB VI) in heutigen Werten: Jedes Jahr mit 200 Euro beitragsfreier Umwandlung kostet 1,96 Euro Monatsrente (200 × 12 ÷ 51.944 Euro Durchschnittsentgelt × 42,52 Euro Rentenwert), über 37 Jahre also 72,69 Euro monatlich.

Bei 338 Euro Umwandlung mit 15 Prozent Zuschuss sind 287,30 Euro beitragsfrei, das ergibt 104,42 Euro.

Zweitens wird die spätere Betriebsrente nachgelagert und voll besteuert sowie mit Beiträgen zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) belastet; 2026 bleiben nur 197,75 Euro monatlich beitragsfrei (Paragraf 226 Absatz 2 SGB V), darüber hinaus fallen rund 14,6 Prozent Krankenversicherungsbeitrag plus Zusatzbeitrag und der volle Pflegeversicherungsbeitrag an.

Drittens ist das Kapital an den gewählten Durchführungsweg gebunden: Bei niedriger Verzinsung und kurzer Ansparzeit fällt der Kapitalaufbau deutlich geringer aus, im Rechner zum Beispiel nur 35.173,58 Euro bei 1 Prozent Verzinsung und 12 Jahren Laufzeit statt 186.774,55 Euro bei 3 Prozent und 37 Jahren.

Viertens gehen bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit ohne Gehalt auch der SV-Vorteil und der Arbeitgeberzuschuss verloren, wenn nicht privat weitergezahlt wird.

Wann lohnt sich eine bAV – und wann nicht?

Ob sich die bAV lohnt, zeigt der Hebel im Rechner: das Verhältnis aus Gesamtbeitrag (Umwandlungsbetrag plus Arbeitgeberzuschuss) zu eigenem Nettoaufwand.

Im Standardbeispiel liegt der Hebel bei 2,08 — für jeden Euro Nettoaufwand fließen 2,08 Euro in die Altersvorsorge, was die bAV in den allermeisten Fällen lohnenswert macht, solange der Arbeitgeber mindestens die gesetzlichen 15 Prozent zuschießt.

Kritisch wird es, wenn mehrere ungünstige Faktoren zusammenkommen: eine sehr kurze Ansparzeit kurz vor der Rente, eine niedrige Verzinsung des Vertrags und ein Arbeitgeber, der über die Pflicht hinaus nichts zuzahlt.

Der Rechner macht das sichtbar — bei nur 12 Jahren Restlaufzeit und 1 Prozent Verzinsung entsteht aus 230 Euro monatlichem Gesamtbeitrag lediglich ein Kapital von 35.173,58 Euro, während derselbe Beitrag über 37 Jahre bei 3 Prozent auf 186.774,55 Euro anwächst.

Wer ohnehin plant, den Job bald zu wechseln oder das Gehalt in absehbarer Zeit deutlich zu senken, sollte den Umwandlungsbetrag eher niedrig ansetzen, statt die volle SV-Freigrenze auszuschöpfen.

Was ist der Unterschied zwischen einer bAV und einer privaten Direktversicherung?

Bei der bAV organisiert und meldet der Arbeitgeber den Vertrag, und die Beiträge fließen als Entgeltumwandlung direkt aus dem Bruttogehalt, bevor Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden — genau dieser Vorteil fehlt einer rein privat abgeschlossenen Direktversicherung außerhalb des Betriebs.

Eine private Direktversicherung wird aus bereits versteuertem und verbeitragtem Nettoeinkommen bespart und erhält keinen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent nach Paragraf 1a Absatz 1a BetrAVG.

Der Rechner zeigt den Unterschied über den Hebel: Beim betrieblichen Weg fließen dank Steuer- und SV-Ersparnis sowie Arbeitgeberzuschuss 2,08 Euro in die Vorsorge für jeden Euro Nettoaufwand, bei einer rein privaten Direktversicherung wäre es nur ein Euro zu ein Euro ohne diese Förderung.

Der Nachteil der bAV liegt in der nachgelagerten Besteuerung und den KVdR-Beiträgen im Ruhestand, die eine rein private, aus Nettoeinkommen finanzierte Police in dieser Form nicht kennt.

Wer den Arbeitgeber wechselt, kann die bAV nach Paragraf 4 BetrAVG übertragen; eine privat abgeschlossene Police bleibt ohnehin beim Versicherten.

Wie wird die Betriebsrente im Ruhestand versteuert?

Die Betriebsrente aus einer Entgeltumwandlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase bleiben die Beiträge bis zu den Freigrenzen steuerfrei, im Ruhestand wird die ausgezahlte Rente vollständig als sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 5 EStG versteuert.

Der individuelle Steuersatz im Alter liegt häufig niedriger als während des Erwerbslebens, weil das gesamte zu versteuernde Einkommen im Ruhestand meist sinkt.

Zusätzlich fallen auf die Betriebsrente Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) an: 2026 bleiben monatlich 197,75 Euro beitragsfrei (ein Zwanzigstel der bundeseinheitlichen Bezugsgröße von 3.955 Euro, Paragraf 226 Absatz 2 SGB V), darüber hinaus werden der volle allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent plus kassenindividueller Zusatzbeitrag und der Pflegeversicherungsbeitrag ohne Freibetrag fällig.

Bei einer Betriebsrente unterhalb des Freibetrags entstehen also keine KV-Beiträge, bei höheren Renten nur auf den übersteigenden Teil.

Wie stark eine konkrete Einmalzahlung oder monatliche Betriebsrente nach Steuern und KVdR tatsächlich schrumpft, rechnet der Auszahlung-Steuer-Rechner für die betriebliche Altersvorsorge im Detail vor.

Kann ich die bAV bei Jobwechsel mitnehmen oder kündigen?

Ja, bei einem Arbeitgeberwechsel regelt Paragraf 4 BetrAVG einen Übertragungsanspruch: Innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden kann verlangt werden, dass der Übertragungswert der Direktversicherung, Pensionskasse oder des Pensionsfonds auf den neuen Arbeitgeber übergeht, sofern dieser zustimmt und eine wertgleiche Zusage erteilt.

Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar und gehen nie verloren, auch wenn keine Übertragung stattfindet — der Vertrag läuft dann beitragsfrei weiter und bleibt bis zum Rentenbeginn verzinst.

Eine echte Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts ist zwar möglich, aber in aller Regel unwirtschaftlich: Bei den meisten Verträgen liegt der Rückkaufswert in den ersten Jahren wegen Abschluss- und Verwaltungskosten deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge, und die Auszahlung wird sofort in voller Höhe versteuert und verbeitragt.

Wer die bAV nicht fortführen möchte, sollte deshalb zuerst die Beitragsfreistellung prüfen statt der Kündigung.

Der neue Arbeitgeber kann unabhängig von der Übertragung einen zusätzlichen eigenen bAV-Vertrag anbieten, den derselbe Rechner mit den dortigen Konditionen neu durchrechnet.

Hinweise

Arbeitgeberzuschuss und Verzinsung optimieren

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Der Rechner zeigt drei wichtige Stellschrauben. Erstens der Umwandlungsbetrag: Die SV-Freigrenze von 338 Euro gilt für Umwandlung und Zuschuss zusammen, mit 15 Prozent Zuschuss ist sie bei 293,91 Euro Umwandlung ausgeschöpft.

Wer darüber hinaus umwandelt, spart weiter Steuern, zahlt aber auf den übersteigenden Teil Sozialversicherungsbeiträge — im Standardfall sinkt der Hebel von 2,07 bei 293,91 Euro auf 1,96 bei 338 Euro und 1,53 bei 676 Euro, weil dort zusätzlich der Zuschuss über der Steuergrenze liegt.

Ob sich das lohnt, zeigt der Vergleich der Hebel bei verschiedenen Umwandlungsbeträgen. Zweitens der Arbeitgeberzuschuss: Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig 20 oder 25 Prozent statt der gesetzlichen 15 Prozent.

Im Rechner die Prozentzahl variieren und den Effekt auf Gesamtbeitrag und Kapital vergleichen: Bei 20 Prozent statt 15 Prozent steigt der Zuschuss bei 338 Euro Umwandlung von 50,70 auf 67,60 Euro — über 37 Jahre mit 3 Prozent Verzinsung macht das rund 13.700 Euro mehr Kapital.

Drittens die Verzinsung: Garantiezins-Produkte liefern derzeit 0,25 bis 1,5 Prozent, fondsgebundene Varianten historisch 3 bis 5 Prozent bei höherem Risiko.

Ein Prozentpunkt mehr Rendite über 37 Jahre verändert das Endkapital erheblich: Bei 3 Prozent ergibt der Standardfall 186.774 Euro, bei 4 Prozent wären es 233.368 Euro — ein Plus von über 46.000 Euro.

Besonders attraktiv ist die bAV für Geringverdiener: Wer unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, hat eine hohe SV-Ersparnis relativ zum Umwandlungsbetrag.

Der Rechner zeigt bei 2.200 Euro Brutto und 100 Euro Umwandlung einen Nettoaufwand von nur 58,75 Euro — knapp 59 Prozent des Bruttobeitrags.

Zusätzlich fördert der Staat Geringverdiener seit 2018 mit dem bAV-Förderbetrag nach Paragraf 100 EStG: Arbeitgeber erhalten bis zu 288 Euro jährlich (Stand 2026) als Steuerermäßigung, wenn sie für Beschäftigte mit höchstens 2.575 Euro Monatsbrutto mindestens 240 Euro jährlich in die bAV einzahlen.

Anwendung

Beispiel: bAV-Nettoaufwand in der Praxis

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ausgangslage: Ein 30-jähriger Angestellter in Nordrhein-Westfalen mit 3.500 Euro Monatsbrutto möchte wissen, ob sich die bAV bei seinem Arbeitgeber lohnt.

Der Arbeitgeber bietet eine Direktversicherung mit 15 Prozent Zuschuss und erwartet eine Verzinsung von 3 Prozent.

Eingaben im bAV-Rechner: Bruttogehalt 3.500 Euro, Umwandlungsbetrag 200 Euro, AG-Zuschuss 15 Prozent, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, 0 Kinder, Nordrhein-Westfalen, Alter 30, Rentenbeginn 67, Verzinsung 3 Prozent.

Schritt 1 — Nettoaufwand: Netto ohne bAV 2.333,25 Euro, Netto mit bAV 2.222,50 Euro. Der Nettoaufwand beträgt 110,75 Euro, obwohl 200 Euro brutto umgewandelt werden. Schritt 2 — Arbeitgeberzuschuss: 15 Prozent von 200 Euro = 30 Euro.

Der Gesamtbeitrag in die Direktversicherung beträgt damit 230 Euro monatlich. Schritt 3 — Hebel: 230 Euro geteilt durch 110,75 Euro = 2,08. Für jeden Euro eigenen Verzicht fließen also 2,08 Euro in die Altersvorsorge.

Schritt 4 — Kapital bei Rentenbeginn: 230 Euro monatlich über 37 Jahre bei 3 Prozent ergeben 186.774,55 Euro.

Schritt 5 — Rentenminderung: Die gesetzliche Rente sinkt durch die entgangenen Entgeltpunkte um geschätzt 72,69 Euro monatlich in heutigen Werten.

Entscheidung: Der Angestellte vergleicht die geschätzte monatliche Betriebsrente aus 186.774 Euro Kapital mit der Rentenminderung von 72,69 Euro.

Bei konservativer Verrentung über 20 Jahre wären das rund 780 Euro monatlich brutto — deutlich mehr als die Rentenminderung, selbst nach Steuern und KVdR-Abzügen.

Er erwägt, den Umwandlungsbetrag auf 338 Euro zu erhöhen: Der Nettoaufwand steigt dann auf rund 199 Euro, der AG-Zuschuss auf 50,70 Euro und das Kapital auf rund 315.000 Euro.

Weil der Zuschuss die SV-Freigrenze mit ausschöpft, sind davon 50,70 Euro beitragspflichtig und der Hebel sinkt auf 1,96; mit rund 290 Euro Umwandlung bliebe er bei 2,07.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Entgeltumwandlung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Fehler 1: Den Arbeitgeberzuschuss auf den vollen Umwandlungsbetrag berechnen, obwohl er sich nur auf den SV-freien Teil bis 338 Euro bezieht. Bei 676 Euro Umwandlung beträgt der Zuschuss von 15 Prozent also 50,70 Euro, nicht 101,40 Euro.

Ebenso oft vergessen: Der Zuschuss zählt selbst auf die Freigrenzen, bei 338 Euro Umwandlung sind deshalb 50,70 Euro beitragspflichtig. Fehler 2: Die nachgelagerte Besteuerung ignorieren.

Die Betriebsrente wird im Ruhestand vollständig als sonstige Einkünfte versteuert (Paragraf 22 Nr. 5 EStG). Dazu kommen KVdR-Beiträge: der volle allgemeine Beitragssatz plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung.

Seit 2020 gibt es einen Freibetrag von 197,75 Euro monatlich (2026, ein Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 Euro nach Paragraf 226 Abs. 2 SGB V), auf den keine KV-Beiträge anfallen.

Trotzdem sollte der Brutto-Netto-Effekt im Alter einkalkuliert werden. Fehler 3: Die Rentenminderung unterschätzen oder überschätzen.

Der Rechner weist sie aus: Bei 200 Euro Umwandlung über 37 Jahre sinkt die gesetzliche Rente um 72,69 Euro monatlich in heutigen Werten. Der eingesparte Rentenbeitrag von 18,60 Euro im Monat ist dagegen nicht die Rentenminderung.

Das ist ein realer Verlust, den die Betriebsrente kompensieren muss — bei einem Hebel von 2,08 und jahrzehntelanger Verzinsung gelingt das in der Regel, aber nicht bei sehr kurzer Ansparzeit oder sehr niedriger Verzinsung.

Fehler 4: Die Verzinsung zu optimistisch ansetzen. Garantierte Direktversicherungen liefern heute deutlich unter 2 Prozent, fondsgebundene Produkte unterliegen Marktschwankungen.

Wer mit 5 Prozent rechnet, sollte auch das 2-Prozent-Szenario prüfen, bevor er eine Entscheidung trifft.

Fehler 5: Vergessen, dass bei Ausscheiden vor drei Jahren Betriebszugehörigkeit nur Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sofort unverfallbar sind. Arbeitgeberfinanzierte Zusagen werden erst nach drei Jahren unverfallbar (Paragraf 1b BetrAVG).

Fehler 6: Den Rechner als alleinige Entscheidungsgrundlage nehmen. Das Ergebnis zeigt die Einzahlungsseite, nicht die tatsächliche Rentenleistung, die von Produktkosten, Garantieniveau und Überschussbeteiligung des Versicherers abhängt.

Nächster Schritt

bAV-Rechner: Fazit und weiterführende Rechner

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der bAV-Rechner liefert Nettoaufwand, Gesamtbeitrag, Hebel, Steuer- und SV-Ersparnis sowie das prognostizierte Kapital bei Rentenbeginn für die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung.

Prüfe verschiedene Umwandlungsbeträge — insbesondere die SV-Freigrenze von 338 Euro (4 Prozent der BBG RV 2026) und die steuerfreie Grenze von 676 Euro (8 Prozent), die beide für Umwandlung und Zuschuss zusammen gelten — und variiere den Arbeitgeberzuschuss, um den optimalen Beitrag zu finden.

Berücksichtige bei der Gesamtbewertung, dass die Betriebsrente im Ruhestand nachgelagert besteuert wird und KVdR-Beiträge anfallen. Ermittle die genaue Rentenlücke, die du mit der bAV schließen willst, im Rentenlücken-Rechner.

Wie lange das angesparte bAV-Kapital zusammen mit anderen Einkünften im Ruhestand reicht, zeigt der Entnahmeplan-Rechner. Den Netto-Effekt einer bAV-Beitragsänderung auf dein Monatsgehalt prüfst du im Brutto-Netto-Rechner.

Die Ergebnisse sind Orientierungswerte und ersetzen keine individuelle Altersvorsorgeberatung.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Laut Rechner: Nettoaufwand 110,75 €, Gesamtbeitrag 230 €, Hebel 2,08, Steuerersparnis 45,75 €, SV-Ersparnis 43,50 €, Kapital 186.774,55 €.

Standardfall, StKl 1, 200 € Umwandlung, NRW

Bruttogehalt
3.500 €/Monat
Umwandlungsbetrag
200 €/Monat
AG-Zuschuss
15 %
Steuerklasse
Steuerklasse I

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Laut Rechner: Nettoaufwand 204,95 €, Gesamtbeitrag 388,70 €, Hebel 1,90, Steuerersparnis 73,01 €, SV-Ersparnis 60,04 €, Kapital 226.152,92 €, Rentenminderung 76,20 €/Monat.

Hoher Umwandlungsbetrag, StKl 3, Kirchensteuer, Bayern

Bruttogehalt
5.000 €/Monat
Umwandlungsbetrag
338 €/Monat
AG-Zuschuss
15 %
Steuerklasse
Steuerklasse III

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Laut Rechner: Nettoaufwand 58,33 €, Gesamtbeitrag 115 €, Hebel 1,97, Steuerersparnis 19,42 €, SV-Ersparnis 22,25 €, Kapital 90.717,60 €, Rentenminderung 41,26 €/Monat.

Geringes Brutto, Sachsen, lange Ansparzeit

Bruttogehalt
2.200 €/Monat
Umwandlungsbetrag
100 €/Monat
AG-Zuschuss
15 %
Steuerklasse
Steuerklasse I

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Laut Rechner: Nettoaufwand 437,26 €, Gesamtbeitrag 743,60 €, Hebel 1,70, Steuerersparnis 201,33 €, SV-Ersparnis 37,41 €, Kapital 525.158,89 €, Rentenminderung 85,00 €/Monat.

Maximum steuerfrei, StKl 4, Kirchensteuer, Hessen

Bruttogehalt
6.000 €/Monat
Umwandlungsbetrag
676 €/Monat
AG-Zuschuss
20 %
Steuerklasse
Steuerklasse IV

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Laut Rechner: Nettoaufwand 134,80 €, Gesamtbeitrag 287,50 €, Hebel 2,13, Steuerersparnis 62,33 €, SV-Ersparnis 52,87 €, Kapital 184.985,50 €, Rentenminderung 78,58 €/Monat.

bAV bei 4.200 € brutto, StKl 1, 1 Kind, Bayern

Bruttogehalt
4.200 €/Monat
Umwandlungsbetrag
250 €/Monat
AG-Zuschuss
15 %
Steuerklasse
Steuerklasse I

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Laut Rechner: Nettoaufwand 135,29 €, Gesamtbeitrag 287,50 €, Hebel 2,13, Steuerersparnis 60,34 €, SV-Ersparnis 54,37 €, Kapital 184.985,50 €, Rentenminderung 78,58 €/Monat.

Entgeltumwandlung 250 € bei 4.000 € brutto, NRW, kinderlos

Bruttogehalt
4.000 €/Monat
Umwandlungsbetrag
250 €/Monat
AG-Zuschuss
15 %
Steuerklasse
Steuerklasse I

Weitere 6 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

VBL-RechnerVBLklassik Betriebsrente berechnen: Versorgungspunkte nach Altersfaktor und Entgelt, monatliche Betriebsrente, AN- und AG-Beiträge für West und Ost.Riester-kündigen-RechnerRiester-Rente kündigen: Rückkaufswert, Zulagen und Steuervorteile eingeben – Rückforderung, Steuer auf den Ertrag und Netto sofort berechnen, mit Ruhendstellen als Vergleich.Zinseszins-RechnerZinseszins für Einmalanlage und Sparplan mit Raten berechnen – mit Jahrestabelle, Liniendiagramm und Aufschlüsselung Einzahlungen vs. Zinsen. Kostenlos für 2026.KreditMonatliche Rate, Gesamtkosten und Zinskosten für Ratenkredite berechnenMehrwertsteuerrechnerNetto-Brutto-Umrechnung mit 19 %, 7 % oder individuellem Steuersatz.Einkommensteuer-Rechner 2026Einkommensteuer 2026 mit Progression, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Grenzsteuersatz aus Jahresdaten belastbar vorausberechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.KGV-RechnerKGV einer Aktie aus Aktienkurs und Gewinn pro Aktie berechnen, im Branchenkontext einordnen und mit Index sowie weiteren Aktien vergleichen.Rebalancing-RechnerPortfolio-Rebalancing planen: Abweichungen von der Zielallokation erkennen, notwendige Käufe und Verkäufe mit minimalem Handelsaufwand berechnen oder das Portfolio allein über eine monatliche Sparrate schrittweise zurück zur Zielallokation führen.Sparplan-RechnerETF-Sparplan berechnen, Sparplan vs. Einmalanlage vergleichen und inflationsbereinigtes Vermögen ermitteln. Mit Jahrestabelle und Grafiken.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltSteuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.Tagesgeld- und Festgeld-RechnerTagesgeld und Festgeld nach Zinssatz, Laufzeit, Zinsgutschrift und Steuern vergleichen und den echten Nettoertrag sauber berechnen.Kaufkraft- und InflationsrechnerKaufkraft- und Inflationsrechner: Kaufkraftverlust eines Betrags über einen Zeitraum berechnen oder aus zwei Preisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die implizite Inflationsrate ableiten.

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner zeigt eine Schätzung der Steuer- und SV-Ersparnis nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, ohne individuelle Freibeträge. Die tatsächliche Ersparnis hängt von deiner individuellen Steuererklärung ab. Die Kapitalprognose basiert auf einer gleichbleibenden Verzinsung und ist keine Garantie. Die Betriebsrente ist später voll einkommensteuerpflichtig und KVdR-beitragspflichtig.

Quelle: Paragraf 3 Nr. 63 EStG (steuerfreie Grenze 8 Prozent BBG RV); Paragraf 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (SV-freie Grenze 4 Prozent BBG RV); Paragraf 1a Abs. 1a BetrAVG (AG-Zuschuss 15 Prozent); BBG RV 2026: 8.450 €/Monat (SV-Rechengrößen-Verordnung 2026); Rentenminderung aus Entgeltpunkten (Paragraf 70 Abs. 1 SGB VI, Durchschnittsentgelt 51.944 €) mal aktuellem Rentenwert 42,52 € (RWBestV 2026)

Stand: 2026-10-20

Externe Fachquellen
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Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Rechner-Portal Redaktion
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
20. Oktober 2026
Fachbereich
Finanzen / Altersvorsorge
Formeln basieren auf
Angewandte Finanzmathematik und dokumentierte Vergleichsszenarien
Änderungsprotokoll
  • 2026-04-19 – v4.0.0 – Feature

    Phase-4-Rollout: HowTo-Schema, Mobile-Optimierung und aktualisierte Qualitätsstandards integriert.

    Impact: minor

Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). bAV Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. bAV Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge-rechner

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