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Vorfälligkeitsentschädigung Rechner: VFE berechnen

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Kurzantwort

VFE-Rechner: Restschuld, Vertragszins, Wiederanlagesatz und Restlaufzeit eingeben und Vorfälligkeitsentschädigung sofort berechnen. Ergebnis als Orientierungswert – Bankangebot stets separat prüfen.

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung berechnen: Zinsmargenschaden

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juli 2026)Stand:

Überblick

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wer einen laufenden Immobilienkredit vor Ende der Zinsbindung zurückzahlt, schuldet der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Das Gesetz regelt dies in § 502 BGB: Die Bank darf den entgangenen Zinsgewinn geltend machen, der durch die vorzeitige Ablösung entsteht, weil sie den zurückgezahlten Betrag nur zu niedrigeren aktuellen Zinsen wieder verleihen kann.

Dieser Zinsunterschied, in der Fachsprache Zinsmargenschaden, bildet die Berechnungsgrundlage der sogenannten aktiven Methode.

Der Rechner verwendet diese vereinfachte aktive Methode: Er berechnet die jährliche Zinsdifferenz aus Vertragszins minus aktuellem Wiederanlagesatz, multipliziert diesen Betrag mit der Restschuld und der verbleibenden Zinsbindungslaufzeit in Jahren und addiert die Bearbeitungsgebühr der Bank.

Das Ergebnis ist eine Orientierungsgröße, die du mit dem Bankangebot vergleichen solltest. Liegt die von der Bank berechnete VFE deutlich über deinem Rechenwert, lohnt sich eine Nachprüfung durch die Verbraucherzentrale.

Außerdem gilt das kostenfreie Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB: Läuft ein Kredit seit zehn Jahren, kannst du mit sechsmonatiger Kündigungsfrist ablösen, ohne VFE zu zahlen.

Entscheidend für die Höhe ist die Zinsdifferenz zwischen deinem alten Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagesatz: Je stärker die Marktzinsen seit Vertragsabschluss gefallen sind, desto größer ist der Schaden der Bank und damit die Entschädigung.

Liegen die aktuellen Zinsen dagegen über deinem Vertragszins, entsteht der Bank kein Nachteil und es fällt gar keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Der Rechner liefert dir vorab eine belastbare Größenordnung, mit der du das spätere Bankangebot einordnen kannst.

Die Voreinstellung rechnet das Schritt für Schritt vor: 200.000 Euro Restschuld, 3,5 Prozent Vertragszins und 2,2 Prozent Wiederanlagesatz ergeben 1,3 Prozentpunkte Zinsdifferenz und damit 2.600 Euro Zinsmargenschaden im Jahr.

Über 60 Monate Restlaufzeit sind das 13.000 Euro, zuzüglich 200 Euro Bearbeitungsgebühr also 13.200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung — die Bruttorückzahlung steigt damit auf 213.200 Euro.

Beim Kündigungsrecht lohnt der genaue Blick auf den Fristbeginn: Die zehn Jahre nach § 489 BGB laufen ab dem vollständigen Empfang des Darlehens, nicht ab Vertragsunterschrift.

Wird danach eine neue Vereinbarung über Rückzahlung oder Sollzins getroffen, tritt deren Zeitpunkt an die Stelle des Empfangs — eine Prolongation setzt die Frist also neu in Gang.

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die aktuelle Restschuld in Euro, den im Kreditvertrag vereinbarten Sollzins in Prozent pro Jahr, den aktuellen Wiederanlagesatz in Prozent pro Jahr, die noch verbleibende Zinsbindungslaufzeit in Monaten und die Bearbeitungsgebühr der Bank ein. Den Vertragszins findest du im Darlehensvertrag, den Wiederanlagesatz nimmt die Bank typischerweise als aktuellen Pfandbriefzins für die entsprechende Restlaufzeit.

Den aktuellen Pfandbriefzins veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Die Restschuld entnimmst du dem aktuellen Tilgungsplan deiner Bank.

Typische Fehler sind das Verwechseln von Sollzins und Effektivzins, ein zu niedrig angesetzter Wiederanlagesatz und das Vergessen der Bearbeitungsgebühr, die die Bank zusätzlich zum Zinsmargenschaden berechnen darf.

Achte darauf, dass der Wiederanlagesatz zur verbleibenden Restlaufzeit deines Darlehens passt, denn die Bank legt den Betrag rechnerisch in Wertpapieren mit genau dieser Laufzeit wieder an.

Ein zu niedrig angesetzter Wiederanlagesatz treibt die berechnete Entschädigung künstlich nach oben, ein zu hoher senkt sie unrealistisch.

Die Restschuld entnimmst du dem jeweils aktuellen Tilgungsplan zum geplanten Ablösetermin und nicht der ursprünglichen Darlehenssumme.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die vereinfachte aktive Methode berechnet die VFE in drei Schritten. Erstens: Zinsdifferenz = Vertragszins minus Wiederanlagesatz in Prozentpunkten.

Ist die Zinsdifferenz null oder negativ, weil der aktuelle Marktzins über dem Vertragszins liegt, schuldet der Kreditnehmer keine VFE. Zweitens: Zinsmargenschaden pro Jahr = Restschuld × Zinsdifferenz / 100.

Drittens: VFE = Zinsmargenschaden pro Jahr × (Restlaufzeit in Monaten / 12) + Bearbeitungsgebühr.

Praxisbeispiel: Bei 200.000 Euro Restschuld, 3,5 % Vertragszins, 2,2 % Wiederanlagesatz, 60 Monaten Restlaufzeit und 200 Euro Bearbeitungsgebühr ergibt sich: Zinsdifferenz = 1,3 Prozentpunkte, Zinsmargenschaden pro Jahr = 2.600 Euro, VFE = 2.600 × 5 + 200 = 13.200 Euro.

Die gesetzliche Obergrenze nach § 502 Abs. 3 BGB (1 % der Restschuld oder 0,5 % bei Laufzeit unter 1 Jahr) ist zu beachten: 1 % von 200.000 Euro wären 2.000 Euro, was hier nicht greift, da die Laufzeit über 1 Jahr liegt und die VFE höher ist.

Die Formel macht zugleich die wichtigste Stellschraube sichtbar: Da der Zinsmargenschaden mit jedem Jahr Restlaufzeit multipliziert wird, sinkt die Entschädigung spürbar, je näher das Ende der Zinsbindung rückt.

Wer mit der Ablösung wartet, bis nur noch wenige Monate offen sind, zahlt daher deutlich weniger als bei einer Ablösung mitten in der Zinsbindung. Auch eine vorherige Sondertilgung senkt die maßgebliche Restschuld und damit den berechneten Schaden.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu VFE-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist der Betrag, den ein Kreditnehmer an die Bank zahlen muss, wenn er ein Darlehen vor dem Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist vollständig oder teilweise zurückzahlt.

Die Bank erleidet dadurch einen Zinsverlust, weil sie den zurückgezahlten Betrag nur zu den aktuell niedrigeren Marktzinsen wieder verleihen kann. Die VFE ist in § 502 BGB gesetzlich geregelt und darf bestimmte Obergrenzen nicht überschreiten.

Sie wird entweder nach der aktiven Methode (Zinsmargenschaden) oder nach der passiven Methode (Vergleich mit Hypothekenpfandbrief) berechnet.

Typische Anlässe für eine vorzeitige Ablösung sind Immobilienverkauf, Umschuldung auf günstigere Konditionen, Erbschaft oder Scheidung. Keine VFE fällt hingegen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist an oder wenn der Marktzins über dem Vertragszins liegt.

Bei einem Darlehen von 200.000 Euro, zwei Jahren Restlaufzeit und einer Zinsdifferenz von 1,5 Prozentpunkten kann die VFE rund 5.500 Euro betragen.

Mit dem Rechner gibst du Restschuld, Vertragszins, aktuellen Wiederanlagesatz und Restlaufzeit ein und erhältst sofort eine Schätzung.

Wann muss ich keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Es gibt mehrere Situationen, in denen keine VFE anfällt.

Erstens greift das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB: Jeder Kreditnehmer kann ein Darlehen mit gebundenem Sollzins nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ablösen, ohne VFE zu schulden.

Zweitens entfällt die VFE, wenn der aktuelle Wiederanlagesatz (Pfandbriefzins) höher ist als der Vertragszins, weil der Bank dann kein Zinsverlust entsteht.

Drittens haben viele Kreditverträge Sondertilgungsrechte vereinbart, bis zu deren Betragsgrenzen keine VFE anfällt. Prüfe deinen Vertrag und nutze den Rechner, um zu sehen, ob die Zinsdifferenz positiv ist.

Viertens ist keine VFE fällig, wenn du das Darlehen nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist ablöst. Übliche Sondertilgungsrechte liegen bei 5 bis 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr; bis zu dieser Grenze tilgst du kostenfrei.

Prüfe im Vertrag, ob und in welcher Höhe ein solches Recht vereinbart wurde.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung typischerweise?

Die Höhe der VFE hängt von Restschuld, Zinsdifferenz und Restlaufzeit ab.

Bei einer Restschuld von 200.000 Euro, einem Vertragszins von 3,5 Prozent, einem Wiederanlagesatz von 2,2 Prozent und 60 Monaten Restlaufzeit ergibt sich nach der vereinfachten aktiven Methode eine VFE von rund 13.200 Euro.

Faustformel: Zinsdifferenz in Prozentpunkten × Restschuld / 100 × Restlaufzeit in Jahren. Bei niedrigen Zinsdifferenzen oder kurzer Restlaufzeit fällt die VFE entsprechend niedriger aus.

Das Gesetz begrenzt die VFE außerdem auf höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Darlehenssumme (bei Restlaufzeit über 12 Monate) oder 0,5 Prozent (bei Restlaufzeit unter 12 Monate).

Zusätzlich berücksichtigt die Bank oft einen Risikoaufschlag von 0,1 bis 0,3 Prozentpunkten. Steigt der Marktzins über deinen Vertragszins, ist die Zinsdifferenz negativ und die VFE beträgt null.

Sinken die Marktzinsen dagegen, fällt auch der Wiederanlagesatz, die Zinsdifferenz wächst und die VFE steigt. Ein niedriges Zinsniveau erhöht damit die Ablösekosten.

Im Rechner kannst du verschiedene Szenarien testen, um den günstigsten Ablösezeitpunkt zu ermitteln.

Was ist der Wiederanlagesatz und wie finde ich ihn?

Der Wiederanlagesatz ist der Zinssatz, zu dem die Bank den vorzeitig zurückgezahlten Betrag für die verbleibende Zinsbindungsdauer wieder anlegen kann.

Üblicherweise verwendet die Bank dafür den aktuellen Rendite-Richtsatz für Hypothekenpfandbriefe entsprechender Laufzeit, der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Du findest ihn auf der Website der Deutschen Bundesbank unter dem Begriff Pfandbriefrendite oder Umlaufsrendite für öffentliche Anleihen. Liegt der Wiederanlagesatz über dem Vertragszins, ist die Zinsdifferenz negativ und die Bank schuldet keine VFE.

In der Praxis veröffentlicht die Deutsche Bundesbank die aktuellen Pfandbriefrenditen täglich auf ihrer Website. Für eine 5-jährige Restlaufzeit lagen die Renditen im Jahr 2024 häufig zwischen 2,8 und 3,5 Prozent.

Je niedriger der Wiederanlagesatz im Vergleich zu deinem Vertragszins, desto höher fällt die VFE aus. Welche Methode deine Bank verwendet, steht im Kreditvertrag.

Im Rechner kannst du den Wiederanlagesatz manuell eingeben und die Bankberechnung so plausibilisieren.

Darf die Bank beliebig hohe Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen?

Nein. § 502 Abs. 3 BGB begrenzt die VFE auf maximal 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bei einer Restlaufzeit über 12 Monate oder 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit unter 12 Monaten.

Außerdem darf die VFE die Zinsen, die der Kreditnehmer bei vertragsgemäßer Erfüllung bis zum Ende der Zinsbindung gezahlt hätte, nicht übersteigen. Wenn du das Bankangebot für zu hoch hältst, hast du das Recht, die Berechnung prüfen zu lassen.

Die Verbraucherzentrale bietet eine kostenpflichtige Überprüfung von VFE-Berechnungen an und hat in vielen Fällen überhöhte Forderungen erfolgreich reduziert.

Typische Fehler bei Bankberechnungen sind ein zu hoher Risikoaufschlag, eine fehlerhafte Restlaufzeit oder die Nichtberücksichtigung vereinbarter Sondertilgungsrechte.

Eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale kostet meist zwischen 100 und 200 Euro, kann sich aber bei einer VFE von mehreren tausend Euro lohnen. Auch der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, welche Berechnungsmethoden für Banken zulässig sind.

Wie berechne ich, ob sich die vorzeitige Ablösung trotz VFE lohnt?

Du vergleichst die Kosten der verbleibenden Zinsbindung mit der Summe aus VFE und Kosten der neuen Finanzierung.

Konkret: Berechne die Gesamtzinsen, die du bei Weiterlaufen des alten Kredits noch zahlen würdest, und vergleiche sie mit VFE plus Gesamtzinsen einer neuen Finanzierung zum aktuellen Zinssatz über dieselbe Laufzeit.

Ist der aktuelle Marktzins deutlich niedriger als der Vertragszins, kann die Ablösung trotz VFE vorteilhaft sein. Liegt der neue Marktzins jedoch über oder nah am Vertragszins, ist die VFE ein reiner Zusatzkosten ohne entsprechenden Zinsvorteil.

Beachte auch Notar- und Grundbuchkosten bei einer Umschuldung zu einer neuen Bank. Als Faustregel amortisiert sich die VFE dann, wenn die monatliche Zinsersparnis die VFE innerhalb der Restlaufzeit ausgleicht.

Beispiel: VFE von 6.000 Euro bei 3 Jahren Restlaufzeit und 200 Euro monatlicher Ersparnis – Break-even nach 30 Monaten. Berücksichtige auch eventuelle Bereitstellungszinsen für das neue Darlehen.

Was ist das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB?

§ 489 BGB gewährt jedem Kreditnehmer das Recht, ein Darlehen mit gebundenem Sollzins nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang des Darlehens mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu kündigen, ohne VFE zu zahlen.

Dieses Recht gilt unabhängig davon, wie lange die vereinbarte Zinsbindung ist. Hast du also ein Darlehen mit 15 Jahren Zinsbindung, kannst du es nach 10 Jahren und 6 Monaten Laufzeit kostenfrei kündigen.

Das ist insbesondere dann interessant, wenn du eine Immobilie verkaufst oder einen günstigeren Kredit aufnehmen möchtest. Die 10-Jahres-Frist beginnt ab dem Datum, an dem du den Darlehensbetrag vollständig erhalten hast.

Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und die 6-monatige Frist läuft erst nach Eingang bei der Bank an. Bei einem Darlehen mit 20-jähriger Zinsbindung, ausgezahlt am 1. April 2015, wäre das frühestmögliche kostenfreie Ablösedatum der 1.

Oktober 2025. Das Recht gilt auch bei Altverträgen und wurde vom BGH mehrfach bestätigt.

Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzen?

Ob eine VFE steuerlich absetzbar ist, hängt vom Verwendungszweck des Darlehens ab.

Bei einem vermieteten Objekt kann die VFE als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein, wenn das neue Darlehen weiterhin der Finanzierung des Mietobjekts dient.

Bei einer selbstgenutzten Immobilie ist die VFE hingegen grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. In Einzelfällen kann eine VFE auch als außergewöhnliche Belastung oder als Teil der Schuldzinsen bei gewerblicher Nutzung abzugsfähig sein.

Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung solltest du einen Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe konsultieren, da die Rechtslage im Einzelfall komplex sein kann.

Der BFH hat mehrfach bestätigt, dass die VFE bei Vermietungsobjekten als sofort abziehbarer Finanzierungsaufwand gilt, sofern der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Einkunftserzielung gegeben ist.

Bei einer absetzbaren VFE von 8.000 Euro und einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 3.360 Euro. Trage die VFE in der Anlage V deiner Steuererklärung als Werbungskosten ein.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Wenn du 200.000 Euro Restschuld, 3,5 % Vertragszins, 2,2 % Wiederanlagesatz, 60 Monate Restlaufzeit und 200 Euro Bearbeitungsgebühr eingibst, zeigt der Rechner eine VFE von rund 13.200 Euro. Das ist der Betrag, um den sich die Brutto-Rückzahlung gegenüber der bloßen Restschuld erhöht.

Das bedeutet für die Praxis: Bevor du die Ablösung beschließt, vergleiche die Ersparnis aus entfallenden Zinsen über die Restlaufzeit mit der zu zahlenden VFE und etwaigen Kosten der neuen Finanzierung.

Vergiss nicht das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB: Jeder Kreditnehmer kann ein Darlehen mit einem gebundenen Sollzins nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzahlen, ohne VFE zu schulden.

Dieses Recht gilt unabhängig davon, wie lange die ursprüngliche Zinsbindung war. Außerdem hat die Verbraucherzentrale eine Vorfälligkeitsentschädigungsberatung, die lohnt, wenn du das Bankangebot anzweifelst.

Rechne vor der Entscheidung immer die gesamte Ersparnis einer Umschuldung gegen die Summe aus Vorfälligkeitsentschädigung und den Kosten der neuen Finanzierung.

Nur wenn der Zinsvorteil über die Restlaufzeit diese Einmalkosten übersteigt, lohnt sich die vorzeitige Ablösung wirtschaftlich.

Prüfe außerdem, ob im Vertrag vereinbarte kostenlose Sondertilgungen die Restschuld vorab senken können, bevor du die Entschädigung auf den vollen Betrag berechnen lässt.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Martin hat noch 200.000 Euro Restschuld auf seinen Immobilienkredit, der Vertragszins liegt bei 3,5 Prozent, und die Zinsbindung läuft noch 60 Monate. Er hat geerbt und möchte den Kredit sofort ablösen.

Ausgangslage: Die Bank hat ihm eine VFE von 14.500 Euro mitgeteilt. Er will wissen, ob dieser Betrag plausibel ist.

Eingaben: Restschuld 200.000 Euro, Vertragszins 3,5 Prozent, Wiederanlagesatz 2,2 Prozent, Restlaufzeit 60 Monate, Bearbeitungsgebühr 200 Euro.

Der Rechner ergibt: Zinsdifferenz 1,3 Prozentpunkte, Zinsmargenschaden pro Jahr 2.600 Euro, VFE nach aktiver Methode 13.200 Euro. Martin sieht, dass das Bankangebot von 14.500 Euro um rund 1.300 Euro über seinem Rechenwert liegt.

Er wendet sich an die Verbraucherzentrale und erhält nach Prüfung des Bankbescheids einen überarbeiteten Wert von 13.400 Euro, was die Bank anerkennt.

Für Martin bedeutet das eine konkrete Ersparnis von rund 1.100 Euro allein durch die Gegenrechnung mit dem eigenen Wert und die anschließende Prüfung.

Das Beispiel zeigt den empfohlenen Ablauf: erst die Größenordnung selbst berechnen, dann das Bankangebot damit vergleichen und bei einer deutlichen Abweichung nach oben eine unabhängige Prüfung veranlassen, statt den mitgeteilten Betrag ungeprüft zu akzeptieren. Martins VFE-Vergleich: Bankangebot 14.500 EUR vs. Eigenkalkulation 13.200 EUR

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, die VFE nur aus dem Nominalzins zu schätzen, ohne den aktuellen Wiederanlagesatz einzubeziehen. Liegt der Marktzins höher als der Vertragszins, schuldet der Kreditnehmer gar keine VFE.

Ein zweiter Fehler ist das Akzeptieren der Bankberechnung ohne Gegenprüfung: Banken verwenden zum Teil die passive Methode (Vergleich mit Hypothekenzins), was zu anderen Werten führt und bei ungünstigem Marktzins teurer ausfällt.

Drittens wird das kostenfreie Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB vergessen, das nach zehn Jahren Laufzeit greift. Schließlich wird übersehen, dass eine Bearbeitungsgebühr des Kreditgebers zur VFE hinzukommen kann, wenn der Vertrag sie vorsieht.

Wer die VFE kennt, kann außerdem prüfen, ob ein Forward-Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung wirtschaftlich sinnvoller ist als die sofortige Ablösung.

Ein weiterer verbreiteter Irrtum ist, die verbleibende Zinsbindungslaufzeit falsch anzusetzen und Monate mit Jahren zu verwechseln, was das Ergebnis um ein Vielfaches verzerrt.

Ebenso wird häufig übersehen, dass die gesetzliche Obergrenze und das Sonderkündigungsrecht die Entschädigung begrenzen können, sodass der Bankwert im Einzelfall gar nicht in voller Höhe zulässig ist.

Und schließlich verlassen sich manche allein auf den Rechnerwert, obwohl er die vereinfachte aktive Methode abbildet und die konkrete Bankberechnung im Detail abweichen kann.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der VFE-Rechner berechnet aus Restschuld, Vertragszins, Wiederanlagesatz, Restlaufzeit und Bearbeitungsgebühr die Vorfälligkeitsentschädigung nach der vereinfachten aktiven Methode und zeigt die Brutto-Rückzahlung als sofort vergleichbare Kennzahl.

Das Ergebnis ist eine belastbare Orientierungsgröße, die du dem Angebot der Bank gegenüberstellen kannst. Liegt das Bankangebot deutlich darüber, lohnt eine Beratung durch die Verbraucherzentrale.

Vergiss vor der Ablösung außerdem, ob das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB greift: nach zehn Jahren Laufzeit kannst du ohne VFE kündigen und damit die gesamte Ablösesumme auf die bloße Restschuld reduzieren.

Behandle den ausgegebenen Betrag als fundierte Orientierungsgröße und nicht als verbindliche Forderung: Maßgeblich bleibt die Berechnung deiner Bank, die im Detail von der vereinfachten aktiven Methode abweichen kann.

Nutze den Rechner deshalb vor allem, um die Größenordnung zu verstehen, günstige Ablösezeitpunkte zu erkennen und ein überhöhtes Angebot rechtzeitig zu hinterfragen.

Steht vor der Abloesungsentscheidung eine kurzfristige Ueberbrueckung an, zeigt der Zwischenfinanzierung-Rechner die Kosten eines endfaelligen Darlehens.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · VFE: 35.300 EUR | Brutto-Rückzahlung: 285.300 EUR

Hohe Zinsdifferenz, lange Restlaufzeit

Restschuld
250.000 EUR
Vertragszins
4,0 % p.a.
Wiederanlagesatz
2,0 % p.a.
Restlaufzeit Zinsbindung (Monate)
84 Monate (7 Jahre)

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · VFE: 1.050 EUR | Brutto-Rückzahlung: 151.050 EUR

Niedrige Zinsdifferenz, kurze Restlaufzeit

Restschuld
150.000 EUR
Vertragszins
2,8 % p.a.
Wiederanlagesatz
2,4 % p.a.
Restlaufzeit Zinsbindung (Monate)
18 Monate

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Zinsdifferenz: −1,7 %-Punkte | VFE: 200 EUR (nur Bearbeitungsgebühr) | Brutto-Rückzahlung: 180.200 EUR

Wiederanlagesatz über Vertragszins – keine VFE

Restschuld
180.000 EUR
Vertragszins
1,5 % p.a.
Wiederanlagesatz
3,2 % p.a.
Restlaufzeit Zinsbindung (Monate)
48 Monate

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Weiternutzung

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  • Infografik: Formel: Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB), VFE = Σ (r_Kredit − r_Wiederanlage) · Restschuld_t / 12, Aktiv-Passiv-Methode: Zinsschaden = entgangener Gewinn − Wiederanlage, DECKEL: 1 % RESTSCHULD (0,5 % BEI <1 J.) · ABZUG: VERWALTUNG + RISIKO, VA

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  • Infografik: Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung, AKTIV-PASSIV-METHODE (BGH-STANDARD), Schritt 1: Zinsverlust berechnen, Vertragszins (z.B. 3,5 %) − Wiederanlagezins (z.B. 2,0 %), = Zinsmarge: 1,5 % auf die Restschuld pro Jahr, Schritt 2: Restlaufzeit berücks

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Die vereinfachte aktive Methode (Zinsmargenschaden) liefert eine Orientierungsgröße; die Bank berechnet die VFE nach eigener Methodik, die abweichen kann. Für verbindliche Entscheidungen unbedingt das Bankangebot prüfen und ggf. Verbraucherzentrale einschalten.

Quelle: Vereinfachte aktive Methode nach § 502 BGB: Zinsmargenschaden × Restlaufzeit in Jahren + Bearbeitungsgebühr

Stand: 2026-07-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. Juli 2026
Fachbereich
Immobilien / Finanzierung & Kredit
Formeln basieren auf
Vereinfachte aktive Methode (Zinsmargenschaden) nach § 502 BGB und EuGH-Rechtsprechung
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). VFE-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/finanzierung-kredit/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner

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Rechner-Portal, 2026. VFE-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/finanzierung-kredit/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner

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