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Vorfälligkeitsentschädigung Rechner: VFE berechnen

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VFE-Rechner: Restschuld, Vertragszins, Wiederanlagesatz und Restlaufzeit eingeben und Vorfälligkeitsentschädigung sofort berechnen. Ergebnis als Orientierungswert – Bankangebot stets separat prüfen.

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung berechnen: Zinsmargenschaden

Kilian AchatzFachredaktion Immobilien
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Juli 2026)Veröffentlicht: Stand:

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

3 Annahmen und 3 Grenzen

Annahmen

  • Die Berechnung verwendet die vereinfachte aktive Methode: VFE = Restschuld × max(0, Zinsdifferenz) / 100 × Restlaufzeit / 12 + Bearbeitungsgebühr.
  • Der Wiederanlagesatz entspricht näherungsweise dem aktuellen Pfandbriefzins für die entsprechende Laufzeit.
  • Individuelle Vertragsklauseln, Sondertilgungsrechte und bankinterne Berechnungsmodelle sind nicht abgebildet.

Grenzen

  • Banken dürfen auch die passive Methode (Vergleich mit Hypothekenzins) anwenden, was zu abweichenden Werten führt; außerdem rechnen Banken meist mit dem Barwert (abgezinst), während dieser Rechner den Zinsmargenschaden undiskontiert auf die Restlaufzeit hochrechnet.
  • Die prozentuale Obergrenze nach § 502 Abs. 3 BGB (1 % der Restschuld bzw. 0,5 % bei Restlaufzeit unter 1 Jahr) gilt nur für allgemeine Verbraucherdarlehen, NICHT für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliardarlehen wie dieses – hier ist die Bank lediglich an das allgemeine Angemessenheitsgebot aus § 502 Abs. 1 BGB gebunden und die VFE kann auch deutlich über 1 % der Restschuld liegen.
  • Für Kredite, die nach 10 Jahren mit 6-monatiger Frist nach § 489 BGB kündbar sind, entfällt die VFE ganz.

Stand der Prüfung: Formel und rechtliche Grundlagen fachredaktionell geprüft am 11.07.2026.

Überblick

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Wer einen laufenden Immobilienkredit vor Ende der Zinsbindung zurückzahlt, schuldet der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Das Gesetz regelt dies in § 502 BGB: Die Bank darf den entgangenen Zinsgewinn geltend machen, der durch die vorzeitige Ablösung entsteht, weil sie den zurückgezahlten Betrag nur zu niedrigeren aktuellen Zinsen wieder verleihen kann.

Dieser Zinsunterschied, in der Fachsprache Zinsmargenschaden, bildet die Berechnungsgrundlage der sogenannten aktiven Methode.

Der Rechner verwendet diese vereinfachte aktive Methode: Er berechnet die jährliche Zinsdifferenz aus Vertragszins minus aktuellem Wiederanlagesatz, multipliziert diesen Betrag mit der Restschuld und der verbleibenden Zinsbindungslaufzeit in Jahren und addiert die Bearbeitungsgebühr der Bank.

Das Ergebnis ist eine Orientierungsgröße, die du mit dem Bankangebot vergleichen solltest. Liegt die von der Bank berechnete VFE deutlich über deinem Rechenwert, lohnt sich eine Nachprüfung durch die Verbraucherzentrale.

Außerdem gilt das kostenfreie Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB: Läuft ein Kredit seit zehn Jahren, kannst du mit sechsmonatiger Kündigungsfrist ablösen, ohne VFE zu zahlen.

Entscheidend für die Höhe ist die Zinsdifferenz zwischen deinem alten Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagesatz: Je stärker die Marktzinsen seit Vertragsabschluss gefallen sind, desto größer ist der Schaden der Bank und damit die Entschädigung.

Liegen die aktuellen Zinsen dagegen über deinem Vertragszins, entsteht der Bank kein Nachteil und es fällt gar keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Der Rechner liefert dir vorab eine belastbare Größenordnung, mit der du das spätere Bankangebot einordnen kannst.

Die Voreinstellung rechnet das Schritt für Schritt vor: 200.000 Euro Restschuld, 3,5 Prozent Vertragszins und 2,2 Prozent Wiederanlagesatz ergeben 1,3 Prozentpunkte Zinsdifferenz und damit 2.600 Euro Zinsmargenschaden im Jahr.

Über 60 Monate Restlaufzeit sind das 13.000 Euro, zuzüglich 200 Euro Bearbeitungsgebühr also 13.200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung — die Bruttorückzahlung steigt damit auf 213.200 Euro.

Beim Kündigungsrecht lohnt der genaue Blick auf den Fristbeginn: Die zehn Jahre nach § 489 BGB laufen ab dem vollständigen Empfang des Darlehens, nicht ab Vertragsunterschrift.

Wird danach eine neue Vereinbarung über Rückzahlung oder Sollzins getroffen, tritt deren Zeitpunkt an die Stelle des Empfangs — eine Prolongation setzt die Frist also neu in Gang.

Eingaben

Restschuld, Vertragszins und Wiederanlagesatz eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst die aktuelle Restschuld in Euro, den im Kreditvertrag vereinbarten Sollzins in Prozent pro Jahr, den aktuellen Wiederanlagesatz in Prozent pro Jahr, die noch verbleibende Zinsbindungslaufzeit in Monaten und die Bearbeitungsgebühr der Bank ein. Den Vertragszins findest du im Darlehensvertrag, den Wiederanlagesatz nimmt die Bank typischerweise als aktuellen Pfandbriefzins für die entsprechende Restlaufzeit.

Den aktuellen Pfandbriefzins veröffentlicht die Deutsche Bundesbank. Die Restschuld entnimmst du dem aktuellen Tilgungsplan deiner Bank.

Typische Fehler sind das Verwechseln von Sollzins und Effektivzins, ein zu niedrig angesetzter Wiederanlagesatz und das Vergessen der Bearbeitungsgebühr, die die Bank zusätzlich zum Zinsmargenschaden berechnen darf.

Achte darauf, dass der Wiederanlagesatz zur verbleibenden Restlaufzeit deines Darlehens passt, denn die Bank legt den Betrag rechnerisch in Wertpapieren mit genau dieser Laufzeit wieder an.

Ein zu niedrig angesetzter Wiederanlagesatz treibt die berechnete Entschädigung künstlich nach oben, ein zu hoher senkt sie unrealistisch.

Die Restschuld entnimmst du dem jeweils aktuellen Tilgungsplan zum geplanten Ablösetermin und nicht der ursprünglichen Darlehenssumme.

Praxisfälle

Vorfälligkeitsentschädigung in der Praxis: sieben Rechenbeispiele

Sieben typische Suchfragen rund um die Vorfälligkeitsentschädigung, jeweils mit den Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis aus dem Rechner.

  1. VFE bei typischer Baufinanzierung mit 5 Jahren Restlaufzeit

    „Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei 200.000 € Restschuld?“

    Eingabe
    200.000 € Restschuld, 3,5 % Vertragszins, 2,2 % Wiederanlagesatz, 60 Monate Restlaufzeit
    Ergebnis
    13.200 € VFE (6,6 % der Restschuld)
  2. Keine VFE dank hoher Pfandbriefrendite 2026

    „Muss ich 2026 noch Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?“

    Eingabe
    200.000 € Restschuld, 3,5 % Vertragszins, 4,0 % aktueller Wiederanlagesatz, 60 Monate
    Ergebnis
    0 € Zinsmargenschaden, nur 200 € Bearbeitungsgebühr
  3. Altvertrag aus der Niedrigzinsphase heute ablösen

    „Muss ich bei einem 1,2-Prozent-Darlehen aus 2021 noch VFE zahlen?“

    Eingabe
    200.000 € Restschuld, 1,2 % Vertragszins, 4,08 % Wiederanlagesatz (10-Jahres-Pfandbriefrendite), 60 Monate
    Ergebnis
    0 € Zinsmargenschaden, nur 200 € Bearbeitungsgebühr
  4. Hohe Zinsdifferenz bei langer Restlaufzeit

    „Wie hoch ist die VFE bei 7 Jahren Restlaufzeit?“

    Eingabe
    250.000 € Restschuld, 4,0 % Vertragszins, 2,0 % Wiederanlagesatz, 84 Monate
    Ergebnis
    35.300 € VFE
  5. Kurze Restlaufzeit kurz vor Zinsbindungsende

    „Lohnt sich Warten bis kurz vor Ende der Zinsbindung?“

    Eingabe
    150.000 € Restschuld, 2,8 % Vertragszins, 2,4 % Wiederanlagesatz, 18 Monate
    Ergebnis
    1.050 € VFE statt mehrerer Tausend Euro bei längerer Restlaufzeit
  6. Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren nutzen

    „Wie vermeide ich die VFE über § 489 BGB komplett?“

    Eingabe
    Darlehen seit mehr als 10 Jahren vollständig ausgezahlt, 6 Monate Kündigungsfrist
    Ergebnis
    0 € VFE, unabhängig von der Zinsdifferenz

    Anschlussfinanzierung-Rechner

  7. Vorfälligkeitsentschädigung beim Immobilienverkauf einplanen

    „Wie wirkt sich die VFE auf den Verkaufserlös aus?“

    Eingabe
    Restschuld plus berechnete VFE als Abzugsposten vom Verkaufserlös
    Ergebnis
    Brutto-Rückzahlung (Restschuld + VFE) direkt im Rechner sichtbar

Berechnung

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Verstehe den Formelweg.

Die vereinfachte aktive Methode berechnet die VFE in drei Schritten. Erstens: Zinsdifferenz = Vertragszins minus Wiederanlagesatz in Prozentpunkten.

Ist die Zinsdifferenz null oder negativ, weil der aktuelle Marktzins über dem Vertragszins liegt, schuldet der Kreditnehmer keine VFE. Zweitens: Zinsmargenschaden pro Jahr = Restschuld × Zinsdifferenz / 100.

Drittens: VFE = Zinsmargenschaden pro Jahr × (Restlaufzeit in Monaten / 12) + Bearbeitungsgebühr.

Praxisbeispiel: Bei 200.000 Euro Restschuld, 3,5 % Vertragszins, 2,2 % Wiederanlagesatz, 60 Monaten Restlaufzeit und 200 Euro Bearbeitungsgebühr ergibt sich: Zinsdifferenz = 1,3 Prozentpunkte, Zinsmargenschaden pro Jahr = 2.600 Euro, VFE = 2.600 × 5 + 200 = 13.200 Euro, also rund 6,6 Prozent der Restschuld.

Die prozentuale Obergrenze aus § 502 Abs. 3 BGB (1 % der Restschuld oder 0,5 % bei Restlaufzeit unter einem Jahr) greift hier nicht als Deckel: Sie gilt ausdrücklich nur für allgemeine Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite, nicht für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliardarlehen.

Für Baufinanzierungen bindet § 502 Abs. 1 BGB die Bank lediglich an eine „angemessene“ Entschädigung für den unmittelbaren Schaden — in der Praxis liegt die VFE bei Immobilienkrediten deshalb häufig bei 5 bis 10 Prozent der Restschuld und damit deutlich über dem 1-Prozent-Wert, der nur für Ratenkredite gilt.

Die Formel macht zugleich die wichtigste Stellschraube sichtbar: Da der Zinsmargenschaden mit jedem Jahr Restlaufzeit multipliziert wird, sinkt die Entschädigung spürbar, je näher das Ende der Zinsbindung rückt.

Wer mit der Ablösung wartet, bis nur noch wenige Monate offen sind, zahlt daher deutlich weniger als bei einer Ablösung mitten in der Zinsbindung. Auch eine vorherige Sondertilgung senkt die maßgebliche Restschuld und damit den berechneten Schaden.

Nachschlagen

Vorfälligkeitsentschädigung: Richtwerte nach Restschuld, Zinsdifferenz und Restlaufzeit

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) hängt von Restschuld, Zinsdifferenz (Vertragszins minus aktueller Wiederanlagesatz) und Restlaufzeit der Zinsbindung ab. Die Tabelle zeigt Richtwerte nach der vereinfachten aktiven Methode, die auch der Rechner verwendet: Restschuld × Zinsdifferenz × Restlaufzeit in Jahren, ohne Bearbeitungsgebühr und ohne Abzinsung.

Vorfälligkeitsentschädigung nach vereinfachter aktiver Methode (Restschuld × Zinsdifferenz × Restlaufzeit, ohne Bearbeitungsgebühr)
RestschuldZinsdifferenzRestlaufzeit 2 JahreRestlaufzeit 3 JahreRestlaufzeit 5 JahreRestlaufzeit 10 Jahre
100.000 €0,5 Pp.1.000 €1.500 €2.500 €5.000 €
100.000 €1,0 Pp.2.000 €3.000 €5.000 €10.000 €
100.000 €1,5 Pp.3.000 €4.500 €7.500 €15.000 €
200.000 €0,5 Pp.2.000 €3.000 €5.000 €10.000 €
200.000 €1,0 Pp.4.000 €6.000 €10.000 €20.000 €
200.000 €1,5 Pp.6.000 €9.000 €15.000 €30.000 €
300.000 €0,5 Pp.3.000 €4.500 €7.500 €15.000 €
300.000 €1,0 Pp.6.000 €9.000 €15.000 €30.000 €
300.000 €1,5 Pp.9.000 €13.500 €22.500 €45.000 €
300.000 €2,0 Pp.12.000 €18.000 €30.000 €60.000 €

Rechenweg wie im Rechner: Zinsmargenschaden pro Jahr = Restschuld × Zinsdifferenz / 100; VFE = Zinsmargenschaden pro Jahr × Restlaufzeit in Monaten / 12, zuzüglich Bearbeitungsgebühr der Bank (im Rechner voreingestellt 200 €). Beispiel: 200.000 € Restschuld, 1,0 Prozentpunkt Zinsdifferenz und 5 Jahre Restlaufzeit ergeben 2.000 € pro Jahr, also 10.000 € VFE – mit 200 € Gebühr 10.200 €. Liegt der Wiederanlagesatz über dem Vertragszins, entsteht kein Zinsmargenschaden und es fällt nur die Bearbeitungsgebühr an. Banken rechnen nach der Aktiv-Passiv-Methode meist mit abgezinsten Barwerten und ziehen ersparte Risiko- und Verwaltungskosten ab; die tatsächliche VFE liegt daher häufig etwas unter den Tabellenwerten, die als obere Orientierungsgröße dienen. Die prozentuale Deckelung aus § 502 Abs. 3 BGB (max. 1 % der Restschuld, bei Restlaufzeit unter 12 Monaten max. 0,5 %) gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite – für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt sie nicht; hier verlangt § 502 Abs. 1 BGB lediglich eine angemessene Entschädigung, die deutlich über 1 % der Restschuld liegen kann. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit sechs Monaten Frist gekündigt werden; eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Quelle: § 502, § 489 BGB, Rechenlogik des Rechners.

Ausblick

Vorfälligkeitsentschädigung 2026/2027: Was der aktuelle Wiederanlagesatz bedeutet

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Pfandbriefrendite, an der sich der von Banken verwendete Wiederanlagesatz orientiert, lag laut Deutscher Bundesbank im August 2026 bei 3,85 Prozent für 5 Jahre und 4,08 Prozent für 10 Jahre Laufzeit – deutlich über dem in älteren Rechenbeispielen verwendeten Richtwert von 2,2 Prozent. Wer einen Vertragszins unter diesem Niveau hat, zahlt bei vorzeitiger Ablösung unter Umständen gar keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr, weil die Zinsdifferenz negativ ausfällt.
  • Besonders betroffen sind Darlehen, die zwischen 2019 und 2022 zu Vertragszinsen von 0,8 bis 2,5 Prozent abgeschlossen wurden: Bei einem aktuellen Wiederanlagesatz von rund 4 Prozent entsteht der Bank rechnerisch kein Zinsschaden mehr, sodass bei einer vorzeitigen Ablösung meist nur noch die Bearbeitungsgebühr anfällt.
  • Die Deckelung aus § 502 Abs. 3 BGB (1 Prozent bzw. 0,5 Prozent der Restschuld) gilt weiterhin nur für allgemeine Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliardarlehen wie dieses – an dieser rechtlichen Abgrenzung ändert sich 2027 voraussichtlich nichts, da keine Gesetzesänderung angekündigt ist.
  • Für Darlehen, deren Zinsbindung länger als 10 Jahre läuft, bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB bestehen: sechs Monate Frist nach zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung, unabhängig vom dann geltenden Marktzinsniveau und ohne jede Vorfälligkeitsentschädigung.

Stand: 02.10.2026 · Quelle: Deutsche Bundesbank, Tägliche Zinsstruktur für Pfandbriefe (Stand August 2026); eigene Rechtsprüfung § 502 BGB und § 489 BGB (02.10.2026)

Expertenmodus

Häufige Fragen zu VFE-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Baufinanzierung auf 1 Prozent gedeckelt?

Nein.

Die in § 502 Abs. 3 BGB genannte Obergrenze von 1 Prozent der Restschuld (bzw. 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit unter einem Jahr) gilt ausdrücklich nur für allgemeine Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite, nicht für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliardarlehen wie deine Baufinanzierung.

Für Immobiliardarlehen bindet § 502 Abs. 1 BGB die Bank lediglich an eine „angemessene“ Entschädigung für den unmittelbaren Schaden, ohne prozentuale Höchstgrenze.

In der Praxis liegt die VFE bei Baufinanzierungen deshalb häufig bei 5 bis 10 Prozent der Restschuld – im Rechenbeispiel mit 200.000 Euro Restschuld, 3,5 Prozent Vertragszins und 2,2 Prozent Wiederanlagesatz ergeben sich 13.200 Euro, also 6,6 Prozent der Restschuld, was weit über der 1-Prozent-Grenze für Ratenkredite liegt.

Verwechsle diese beiden Darlehensarten nicht, wenn du im Internet nach einer Faustregel suchst. Trage deine Werte oben ein, um die für dich realistische Größenordnung zu sehen.

Muss ich 2026 bei niedrigem Vertragszins noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Das hängt vom aktuellen Wiederanlagesatz ab, der sich an der Pfandbriefrendite orientiert.

Diese lag im August 2026 laut Deutscher Bundesbank bei 3,85 Prozent für 5 Jahre und 4,08 Prozent für 10 Jahre Laufzeit – deutlich über den Vertragszinsen vieler zwischen 2019 und 2022 abgeschlossener Darlehen.

Bei 200.000 Euro Restschuld, 3,5 Prozent Vertragszins und einem aktuellen Wiederanlagesatz von 4,0 Prozent ergibt der Rechner eine negative Zinsdifferenz von −0,5 Prozentpunkten: Es entsteht kein Zinsmargenschaden, nur die 200 Euro Bearbeitungsgebühr fallen an.

Selbst bei einem sehr niedrigen Vertragszins von 1,2 Prozent gegen einen Wiederanlagesatz von 4,08 Prozent bleibt es bei denselben 200 Euro, weil die Zinsdifferenz mit −2,88 Prozentpunkten noch deutlicher negativ ausfällt.

Trage deinen eigenen Vertragszins und einen aktuellen Wiederanlagesatz ein, um zu prüfen, ob in deinem Fall überhaupt noch ein Zinsmargenschaden entsteht.

Den tagesaktuellen Wiederanlagesatz findest du in der täglichen Zinsstruktur für Pfandbriefe der Deutschen Bundesbank.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ist der Betrag, den du der Bank zahlen musst, wenn du ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung vorzeitig zurückzahlst.

Rechtsgrundlage ist § 502 BGB: Die Bank darf eine angemessene Entschädigung für den Zinsverlust verlangen, der entsteht, weil sie den zurückgezahlten Betrag nur zu den aktuell niedrigeren Marktzinsen wieder anlegen kann.

Bei 200.000 Euro Restschuld, 3,5 Prozent Vertragszins, 2,2 Prozent Wiederanlagesatz und 60 Monaten Restlaufzeit ergibt der Rechner nach der vereinfachten aktiven Methode eine VFE von 13.200 Euro zuzüglich der Bearbeitungsgebühr.

Typische Anlässe für eine vorzeitige Ablösung sind Immobilienverkauf, Umschuldung zu günstigeren Konditionen, Erbschaft oder Scheidung.

Keine VFE fällt an, wenn der aktuelle Marktzins über deinem Vertragszins liegt oder wenn das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB greift.

Gib Restschuld, Vertragszins, Wiederanlagesatz und Restlaufzeit ein, um deine eigene Orientierungsgröße zu berechnen.

Wann muss ich keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?

Es gibt drei Hauptfälle. Erstens entfällt die VFE, wenn der aktuelle Wiederanlagesatz höher ist als dein Vertragszins, weil der Bank dann kein Zinsschaden entsteht – im Rechner zeigt sich das an einer negativen Zinsdifferenz.

Zweitens greift das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB: Nach zehn Jahren seit vollständigem Erhalt des Darlehens kannst du mit sechs Monaten Kündigungsfrist kostenfrei ablösen, unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Zinsbindungsdauer.

Drittens sehen viele Verträge ein Sondertilgungsrecht von meist 5 bis 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr vor, bis zu dessen Grenze keine VFE anfällt.

Prüfe deinen Kreditvertrag auf ein solches Recht und trage im Rechner den aktuellen Wiederanlagesatz ein, um zu sehen, ob die Zinsdifferenz überhaupt positiv ist.

Reiche eine Kündigung nach § 489 BGB schriftlich ein, denn die sechsmonatige Frist beginnt erst mit Zugang bei der Bank.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Banken verwenden meist die Aktiv-Passiv-Methode: Sie vergleichen den entgangenen Vertragszins mit der Rendite, die sie durch Wiederanlage des zurückgezahlten Betrags in Hypothekenpfandbriefen passender Laufzeit erzielen können, und zinsen die Differenz über die Restlaufzeit auf den heutigen Barwert ab.

Dieser Rechner nutzt eine vereinfachte Variante davon, die aktive Methode ohne Abzinsung: Zinsdifferenz = Vertragszins minus Wiederanlagesatz; Zinsmargenschaden pro Jahr = Restschuld mal Zinsdifferenz geteilt durch 100; VFE = Zinsmargenschaden pro Jahr mal Restlaufzeit in Jahren plus Bearbeitungsgebühr.

Beispiel: 200.000 Euro Restschuld, 3,5 Prozent Vertragszins, 2,2 Prozent Wiederanlagesatz und 60 Monate Restlaufzeit ergeben 1,3 Prozentpunkte Zinsdifferenz, 2.600 Euro Zinsmargenschaden pro Jahr und 13.200 Euro VFE.

Weil die vereinfachte Formel nicht abzinst, liegt ihr Ergebnis tendenziell etwas über dem einer korrekt abgezinsten Bankberechnung – nutze sie deshalb als obere Orientierungsgröße.

Dein Kreditvertrag nennt, welche Methode deine Bank tatsächlich anwendet.

Was darf die Bank an Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Die Bank darf nach § 502 Abs. 1 BGB nur eine „angemessene“ Entschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen – keine pauschale Vertragsstrafe und keinen entgangenen Gewinn über den reinen Zinsschaden hinaus.

Zusätzlich darf die VFE die Zinsen nicht übersteigen, die du bei vertragsgemäßer Fortführung bis zum Ende der Zinsbindung gezahlt hättest.

Eine feste Prozent-Obergrenze wie bei allgemeinen Verbraucherdarlehen gibt es für Immobiliardarlehen dagegen nicht; realistisch bewegen sich VFE-Forderungen bei Baufinanzierungen zwischen wenigen hundert Euro und, bei hoher Restschuld und großer Zinsdifferenz, mehreren Zehntausend Euro.

Zusätzlich darf die Bank übliche ersparte Verwaltungskosten abziehen und ein geringes Ausfallrisiko einpreisen. Vergleiche das Bankangebot mit dem Rechenwert dieses Rechners als erste Plausibilitätsprüfung.

Weicht die Bankforderung deutlich nach oben ab, lohnt eine Prüfung durch die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt.

Kann die Bank eine vorzeitige Ablösung ablehnen?

Ja, grundsätzlich kann sie das – anders als bei allgemeinen Verbraucherdarlehen, die jederzeit kostenfrei bis zur Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden dürfen, besteht bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Immobiliardarlehen während der laufenden Zinsbindung kein automatisches Rückzahlungsrecht.

Nach § 490 Abs. 2 BGB darfst du vorzeitig kündigen, wenn deine „berechtigten Interessen“ dies gebieten, also insbesondere wenn du die beliehene Immobilie verkaufen oder anderweitig verwenden musst; auch dann schuldest du der Bank die Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz.

Ohne ein solches berechtigtes Interesse kann die Bank einer vorzeitigen Rückzahlung die Zustimmung verweigern, es sei denn, das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB (zehn Jahre seit Auszahlung) greift oder dein Vertrag ein Sondertilgungsrecht vorsieht.

In der Praxis stimmen Banken einer Ablösung gegen VFE aber fast immer zu, weil sie daran wirtschaftlich interessiert sind. Lege deiner Bank den Grund für die Ablösung dar und verhandle die Konditionen, statt von einem automatischen Recht auszugehen.

Wie kann ich eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung prüfen oder zurückfordern?

Vergleiche zuerst die Bankforderung mit dem Rechenwert dieses Rechners als grobe Plausibilitätsprüfung; weicht sie deutlich nach oben ab, lohnt eine genauere Prüfung.

Häufige Fehlerquellen bei Bankberechnungen sind ein zu niedrig angesetzter Wiederanlagesatz, ein überhöhter Risikoaufschlag, eine falsche Restlaufzeit oder die fehlende Berücksichtigung vereinbarter Sondertilgungsrechte.

Die Verbraucherzentrale bietet eine Überprüfung von VFE-Berechnungen an und hat nach eigenen Angaben wiederholt überhöhte Forderungen erfolgreich reduziert; eine solche Prüfung kostet meist eine zweistellige bis niedrige dreistellige Gebühr.

Fordere von deiner Bank eine detaillierte, nachvollziehbare Berechnung mit Angabe der verwendeten Methode (aktiv oder passiv) und des zugrunde gelegten Wiederanlagesatzes an – dazu ist sie gesetzlich verpflichtet.

Zahle eine bestrittene Forderung nur unter Vorbehalt, um spätere Rückforderungsansprüche nicht zu gefährden. Bei anhaltendem Streit hilft ein auf Bankrecht spezialisierter Fachanwalt.

Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzen?

Das hängt vom Verwendungszweck der Immobilie ab.

Bei einem vermieteten Objekt kann die VFE als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein, wenn der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Einkunftserzielung erhalten bleibt, etwa bei einer Umschuldung des weiterhin vermieteten Objekts oder im Zusammenhang mit dem Verkauf der vermieteten Immobilie.

Bei einer selbstgenutzten Immobilie ist die VFE dagegen grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, weil private Finanzierungskosten keine abzugsfähigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen.

Bei 8.000 Euro absetzbarer VFE und einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergäbe sich rechnerisch eine Steuerersparnis von rund 3.360 Euro. Trage eine absetzbare VFE in der Anlage V deiner Steuererklärung als Werbungskosten ein.

Weil die steuerliche Einordnung im Einzelfall von den genauen Umständen abhängt, ist für eine verbindliche Einschätzung ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe der richtige Ansprechpartner.

Was ist das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB?

§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB erlaubt dir, ein Darlehen mit gebundenem Sollzins nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständigem Erhalt des Darlehensbetrags mit sechs Monaten Kündigungsfrist zu kündigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu schulden.

Dieses Recht gilt unabhängig davon, wie lange die ursprünglich vereinbarte Zinsbindung läuft: Bei einer 15- oder 20-jährigen Zinsbindung kannst du also schon nach 10 Jahren und 6 Monaten kostenfrei kündigen.

Zusätzlich erlaubt § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB eine Kündigung zum Ende jeder vereinbarten Zinsbindung mit nur einem Monat Frist, ebenfalls ohne VFE.

Die Zehn-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag der vollständigen Auszahlung des Darlehens, nicht mit der Vertragsunterschrift; wird später eine neue Vereinbarung über Rückzahlung oder Zins getroffen, etwa bei einer Prolongation, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt neu.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und die Frist läuft erst ab Zugang bei der Bank. Dieses Recht gilt auch für ältere Verträge und ist höchstrichterlich bestätigt.

Hinweise

Vorfälligkeitsentschädigung prüfen und verhandeln

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Wenn du 200.000 Euro Restschuld, 3,5 % Vertragszins, 2,2 % Wiederanlagesatz, 60 Monate Restlaufzeit und 200 Euro Bearbeitungsgebühr eingibst, zeigt der Rechner eine VFE von rund 13.200 Euro. Das ist der Betrag, um den sich die Brutto-Rückzahlung gegenüber der bloßen Restschuld erhöht.

Das bedeutet für die Praxis: Bevor du die Ablösung beschließt, vergleiche die Ersparnis aus entfallenden Zinsen über die Restlaufzeit mit der zu zahlenden VFE und etwaigen Kosten der neuen Finanzierung.

Vergiss nicht das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB: Jeder Kreditnehmer kann ein Darlehen mit einem gebundenen Sollzins nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzahlen, ohne VFE zu schulden.

Dieses Recht gilt unabhängig davon, wie lange die ursprüngliche Zinsbindung war. Außerdem hat die Verbraucherzentrale eine Vorfälligkeitsentschädigungsberatung, die lohnt, wenn du das Bankangebot anzweifelst.

Rechne vor der Entscheidung immer die gesamte Ersparnis einer Umschuldung gegen die Summe aus Vorfälligkeitsentschädigung und den Kosten der neuen Finanzierung.

Nur wenn der Zinsvorteil über die Restlaufzeit diese Einmalkosten übersteigt, lohnt sich die vorzeitige Ablösung wirtschaftlich.

Prüfe außerdem, ob im Vertrag vereinbarte kostenlose Sondertilgungen die Restschuld vorab senken können, bevor du die Entschädigung auf den vollen Betrag berechnen lässt.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Martin hat noch 200.000 Euro Restschuld auf seinen Immobilienkredit, der Vertragszins liegt bei 3,5 Prozent, und die Zinsbindung läuft noch 60 Monate. Er hat geerbt und möchte den Kredit sofort ablösen.

Ausgangslage: Die Bank hat ihm eine VFE von 14.500 Euro mitgeteilt. Er will wissen, ob dieser Betrag plausibel ist.

Eingaben: Restschuld 200.000 Euro, Vertragszins 3,5 Prozent, Wiederanlagesatz 2,2 Prozent, Restlaufzeit 60 Monate, Bearbeitungsgebühr 200 Euro.

Der Rechner ergibt: Zinsdifferenz 1,3 Prozentpunkte, Zinsmargenschaden pro Jahr 2.600 Euro, VFE nach aktiver Methode 13.200 Euro. Martin sieht, dass das Bankangebot von 14.500 Euro um rund 1.300 Euro über seinem Rechenwert liegt.

Er wendet sich an die Verbraucherzentrale und erhält nach Prüfung des Bankbescheids einen überarbeiteten Wert von 13.400 Euro, was die Bank anerkennt.

Für Martin bedeutet das eine konkrete Ersparnis von rund 1.100 Euro allein durch die Gegenrechnung mit dem eigenen Wert und die anschließende Prüfung.

Das Beispiel zeigt den empfohlenen Ablauf: erst die Größenordnung selbst berechnen, dann das Bankangebot damit vergleichen und bei einer deutlichen Abweichung nach oben eine unabhängige Prüfung veranlassen, statt den mitgeteilten Betrag ungeprüft zu akzeptieren. Martins VFE-Vergleich: Bankangebot 14.500 € vs. Eigenkalkulation 13.200 €

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Vorfälligkeitsentschädigung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, die VFE nur aus dem Nominalzins zu schätzen, ohne den aktuellen Wiederanlagesatz einzubeziehen. Liegt der Marktzins höher als der Vertragszins, schuldet der Kreditnehmer gar keine VFE.

Ein zweiter, besonders teurer Irrtum ist die Annahme, die VFE bei einer Baufinanzierung sei wie bei einem Ratenkredit auf 1 Prozent der Restschuld gedeckelt: Diese Grenze aus § 502 Abs. 3 BGB gilt nur für allgemeine Verbraucherdarlehen, nicht für grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliardarlehen — hier ist nach § 502 Abs. 1 BGB lediglich eine „angemessene“ Entschädigung vorgeschrieben, die in der Praxis oft 5 bis 10 Prozent der Restschuld erreicht.

Ein dritter Fehler ist das Akzeptieren der Bankberechnung ohne Gegenprüfung: Banken verwenden zum Teil die passive statt der aktiven Methode, was zu anderen Werten führt und bei ungünstigem Marktzins teurer ausfällt.

Viertens wird das kostenfreie Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB vergessen, das nach zehn Jahren Laufzeit greift. Schließlich wird übersehen, dass eine Bearbeitungsgebühr des Kreditgebers zur VFE hinzukommen kann, wenn der Vertrag sie vorsieht.

Wer die VFE kennt, kann außerdem prüfen, ob ein Forward-Darlehen oder eine Anschlussfinanzierung wirtschaftlich sinnvoller ist als die sofortige Ablösung.

Ein weiterer verbreiteter Irrtum ist, die verbleibende Zinsbindungslaufzeit falsch anzusetzen und Monate mit Jahren zu verwechseln, was das Ergebnis um ein Vielfaches verzerrt.

Ebenso wird häufig übersehen, dass nur das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB die Entschädigung vollständig entfallen lassen kann — eine prozentuale Deckelung existiert für Immobiliardarlehen dagegen nicht.

Und schließlich verlassen sich manche allein auf den Rechnerwert, obwohl er die vereinfachte aktive Methode abbildet und die konkrete, meist abgezinste Bankberechnung im Detail abweichen kann.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der VFE-Rechner berechnet aus Restschuld, Vertragszins, Wiederanlagesatz, Restlaufzeit und Bearbeitungsgebühr die Vorfälligkeitsentschädigung nach der vereinfachten aktiven Methode und zeigt die Brutto-Rückzahlung als sofort vergleichbare Kennzahl.

Das Ergebnis ist eine belastbare Orientierungsgröße, die du dem Angebot der Bank gegenüberstellen kannst. Liegt das Bankangebot deutlich darüber, lohnt eine Beratung durch die Verbraucherzentrale.

Vergiss vor der Ablösung außerdem, ob das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB greift: nach zehn Jahren Laufzeit kannst du ohne VFE kündigen und damit die gesamte Ablösesumme auf die bloße Restschuld reduzieren.

Behandle den ausgegebenen Betrag als fundierte Orientierungsgröße und nicht als verbindliche Forderung: Maßgeblich bleibt die Berechnung deiner Bank, die im Detail von der vereinfachten aktiven Methode abweichen kann.

Nutze den Rechner deshalb vor allem, um die Größenordnung zu verstehen, günstige Ablösezeitpunkte zu erkennen und ein überhöhtes Angebot rechtzeitig zu hinterfragen.

Steht vor der Ablösungsentscheidung eine kurzfristige Überbrückung an, zeigt der Zwischenfinanzierung-Rechner die Kosten eines endfälligen Darlehens.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · VFE: 35.300 € | Brutto-Rückzahlung: 285.300 €

Hohe Zinsdifferenz, lange Restlaufzeit

Restschuld
250.000 €
Vertragszins
4,0 % p.a.
Wiederanlagesatz
2,0 % p.a.
Restlaufzeit Zinsbindung (Monate)
84 Monate (7 Jahre)

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · VFE: 1.050 € | Brutto-Rückzahlung: 151.050 €

Niedrige Zinsdifferenz, kurze Restlaufzeit

Restschuld
150.000 €
Vertragszins
2,8 % p.a.
Wiederanlagesatz
2,4 % p.a.
Restlaufzeit Zinsbindung (Monate)
18 Monate

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Zinsdifferenz: −1,7 %-Punkte | VFE: 200 € (nur Bearbeitungsgebühr) | Brutto-Rückzahlung: 180.200 €

Wiederanlagesatz über Vertragszins – keine VFE

Restschuld
180.000 €
Vertragszins
1,5 % p.a.
Wiederanlagesatz
3,2 % p.a.
Restlaufzeit Zinsbindung (Monate)
48 Monate

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Volltilger-DarlehenMonatliche Rate oder Laufzeit für ein Volltilgerdarlehen berechnen, bei dem die Restschuld am Ende der Zinsbindung vollständig getilgt ist – inklusive Vergleich zur Standardfinanzierung mit Restschuld.BaufinanzierungDarlehenssumme, monatliche Rate, Restschuld nach Zinsbindung und Eigenkapitalquote berechnenEigenkapitalBenötigtes Eigenkapital, fehlender Betrag und Zeit bis zum Kaufziel berechnenKaufnebenkostenGrunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision – Gesamtnebenkosten berechnenWarmmiete-RechnerVoraussichtliche Warmmiete aus Kaltmiete und Nebenkosten, Mietbelastungsquote und Vergleich mit Richtwerten.Mietrendite berechnen: Brutto-, Netto- und Eigenkapitalrendite RechnerMietrendite einer Immobilie aus Kaufpreis, Jahresmiete, Kosten und Leerstand berechnen und Brutto-, Netto- sowie Eigenkapitalrendite nachvollziehbar prüfen.Kreditvergleich ImmobilienBis zu drei Immobilienkredit-Angebote nach Sollzins, Effektivzins, Gesamtkosten und Restschuld vergleichen und den tatsächlichen Preisvorteil erkennen.Zwischenfinanzierung-RechnerZwischenfinanzierung berechnen: Zinsen, Bereitstellungskosten und Gesamtkosten eines endfälligen Überbrückungsdarlehens ermitteln. Mit Kostentabelle und Deckungsanalyse.Neubau-Förderkredit-RechnerFörderung für den Hausbau berechnen: passendes KfW-Programm, Förderkredit je Wohneinheit, Monatsrate und Zinsersparnis nach Kindern, Einkommen und Effizienzstandard.Beleihungsauslauf-RechnerBeleihungsauslauf berechnen: Darlehen im Verhältnis zum Beleihungswert, Anteil bis zur 60-Prozent-Grenze und fehlendes Eigenkapital bis zur Zielstufe.Quadratmeterpreis-RechnerKaufpreis pro Quadratmeter berechnen: Kaufpreis und Wohnfläche eingeben, Preis/m² sofort ablesen und mit regionalen Marktrichtwerten einordnen.ImmobilienbewertungVerkehrswert nach Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren der ImmoWertV 2021 berechnen.Nießbrauch-RechnerKapitalwert eines lebenslangen Nießbrauchs nach § 14 BewG mit Vervielfältiger aus der BMF-Tabelle berechnen.Wohnrecht berechnenKapitalwert eines Wohnrechts nach § 14 BewG berechnen: Jahreswert aus Wohnfläche und Kaltmiete, Vervielfältiger nach Alter — lebenslang oder befristet.Ehepartner auszahlen Haus RechnerAuszahlungsbetrag berechnen, wenn ein Ehepartner den anderen bei der gemeinsamen Immobilie auszahlt — z. B. bei Scheidung oder Trennung.

Weiternutzung

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  • Infografik: Formel: Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB), VFE = Σ (r_Kredit − r_Wiederanlage) · Restschuld_t / 12, Aktiv-Passiv-Methode: Zinsschaden = entgangener Gewinn − Wiederanlage, DECKEL: 1 % RESTSCHULD (0,5 % BEI <1 J.) · ABZUG: VERWALTUNG + RISIKO, VA

    Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner Formel

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/finanzierung-kredit/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner">Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner Formel auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/immobilien/finanzierung-kredit/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner
  • Infografik: Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung, AKTIV-PASSIV-METHODE (BGH-STANDARD), Schritt 1: Zinsverlust berechnen, Vertragszins (z.B. 3,5 %) − Wiederanlagezins (z.B. 2,0 %), = Zinsmarge: 1,5 % auf die Restschuld pro Jahr, Schritt 2: Restlaufzeit berücks

    Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner Methoden

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           alt="Infografik: Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung, AKTIV-PASSIV-METHODE (BGH-STANDARD), Schritt 1: Zinsverlust berechnen, Vertragszins (z.B. 3,5 %) − Wiederanlagezins (z.B. 2,0 %), = Zinsmarge: 1,5 % auf die Restschuld pro Jahr, Schritt 2: Restlaufzeit berücks"
           width="760" height="414">
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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/immobilien/finanzierung-kredit/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner">Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner Methoden auf Rechner-Portal</a></p>

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dies ist keine Rechts- oder Finanzberatung. Die vereinfachte aktive Methode (Zinsmargenschaden) liefert eine Orientierungsgröße; die Bank berechnet die VFE nach eigener Methodik, die abweichen kann. Für verbindliche Entscheidungen unbedingt das Bankangebot prüfen und ggf. Verbraucherzentrale einschalten.

Quelle: Vereinfachte aktive Methode nach § 502 BGB: Zinsmargenschaden × Restlaufzeit in Jahren + Bearbeitungsgebühr

Stand: 2026-10-02

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
02. Oktober 2026
Fachbereich
Immobilien / Finanzierung & Kredit
Formeln basieren auf
Vereinfachte aktive Methode (Zinsmargenschaden) nach § 502 BGB und EuGH-Rechtsprechung
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). VFE-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/immobilien/finanzierung-kredit/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. VFE-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/immobilien/finanzierung-kredit/vorfaelligkeitsentschaedigung-rechner

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