Überblick
Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wer einen laufenden Immobilienkredit vor Ende der Zinsbindung zurückzahlt, schuldet der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Das Gesetz regelt dies in § 502 BGB: Die Bank darf den entgangenen Zinsgewinn geltend machen, der durch die vorzeitige Ablösung entsteht, weil sie den zurückgezahlten Betrag nur zu niedrigeren aktuellen Zinsen wieder verleihen kann.
Dieser Zinsunterschied, in der Fachsprache Zinsmargenschaden, bildet die Berechnungsgrundlage der sogenannten aktiven Methode.
Der Rechner verwendet diese vereinfachte aktive Methode: Er berechnet die jährliche Zinsdifferenz aus Vertragszins minus aktuellem Wiederanlagesatz, multipliziert diesen Betrag mit der Restschuld und der verbleibenden Zinsbindungslaufzeit in Jahren und addiert die Bearbeitungsgebühr der Bank.
Das Ergebnis ist eine Orientierungsgröße, die du mit dem Bankangebot vergleichen solltest. Liegt die von der Bank berechnete VFE deutlich über deinem Rechenwert, lohnt sich eine Nachprüfung durch die Verbraucherzentrale.
Außerdem gilt das kostenfreie Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB: Läuft ein Kredit seit zehn Jahren, kannst du mit sechsmonatiger Kündigungsfrist ablösen, ohne VFE zu zahlen.
Entscheidend für die Höhe ist die Zinsdifferenz zwischen deinem alten Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagesatz: Je stärker die Marktzinsen seit Vertragsabschluss gefallen sind, desto größer ist der Schaden der Bank und damit die Entschädigung.
Liegen die aktuellen Zinsen dagegen über deinem Vertragszins, entsteht der Bank kein Nachteil und es fällt gar keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Der Rechner liefert dir vorab eine belastbare Größenordnung, mit der du das spätere Bankangebot einordnen kannst.
Die Voreinstellung rechnet das Schritt für Schritt vor: 200.000 Euro Restschuld, 3,5 Prozent Vertragszins und 2,2 Prozent Wiederanlagesatz ergeben 1,3 Prozentpunkte Zinsdifferenz und damit 2.600 Euro Zinsmargenschaden im Jahr.
Über 60 Monate Restlaufzeit sind das 13.000 Euro, zuzüglich 200 Euro Bearbeitungsgebühr also 13.200 Euro Vorfälligkeitsentschädigung — die Bruttorückzahlung steigt damit auf 213.200 Euro.
Beim Kündigungsrecht lohnt der genaue Blick auf den Fristbeginn: Die zehn Jahre nach § 489 BGB laufen ab dem vollständigen Empfang des Darlehens, nicht ab Vertragsunterschrift.
Wird danach eine neue Vereinbarung über Rückzahlung oder Sollzins getroffen, tritt deren Zeitpunkt an die Stelle des Empfangs — eine Prolongation setzt die Frist also neu in Gang.