Überblick
Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.
Wer einen laufenden Immobilienkredit vor Ende der Zinsbindung zurückzahlt, schuldet der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE). Das Gesetz regelt dies in § 502 BGB: Die Bank darf den entgangenen Zinsgewinn geltend machen, der durch die vorzeitige Ablösung entsteht, weil sie den zurückgezahlten Betrag nur zu niedrigeren aktuellen Zinsen wieder verleihen kann.
Dieser Zinsunterschied, in der Fachsprache Zinsmargenschaden, bildet die Berechnungsgrundlage der sogenannten aktiven Methode.
Der Rechner verwendet diese vereinfachte aktive Methode: Er berechnet die jährliche Zinsdifferenz aus Vertragszins minus aktuellem Wiederanlagesatz, multipliziert diesen Betrag mit der Restschuld und der verbleibenden Zinsbindungslaufzeit in Jahren und addiert die Bearbeitungsgebühr der Bank.
Das Ergebnis ist eine Orientierungsgröße, die du mit dem Bankangebot vergleichen solltest. Liegt die von der Bank berechnete VFE deutlich über deinem Rechenwert, lohnt sich eine Nachprüfung durch die Verbraucherzentrale.
Außerdem gilt das kostenfreie Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB: Läuft ein Kredit seit zehn Jahren, kannst du mit sechsmonatiger Kündigungsfrist ablösen, ohne VFE zu zahlen.