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Kündigungsfristen berechnen 2026: § 622 BGB und Termin

FinanzenStand Noch keine Bewertung
Kündigung durch
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
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Kurzantwort

Kündigungsfristen-Rechner: Kündigung durch, Beschäftigungsbeginn und Zugangsdatum eingeben und Frist, frühestes Beendigungsdatum sowie Rechtsgrundlage nach § 622 BGB erhalten. Keine Rechtsberatung, Stand 2026.

Kündigungsfristen berechnen nach § 622 BGB: Frist

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Aug. 2026)Veröffentlicht: Stand:

Rechenbasis

Annahmen und Grenzen

Was der Rechner voraussetzt und wo seine Aussage endet.

3 Annahmen und 4 Grenzen

Annahmen

  • Das Zugangsdatum ist der Tag, an dem die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugeht – nicht das Datum auf dem Schreiben und nicht der Absendetag.
  • Bei Arbeitgeber-Kündigung wird die Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB anhand der vollen Jahre zwischen Beschäftigungsbeginn und Zugangsdatum ermittelt; angebrochene Jahre zählen nicht mit.
  • Ist die Probezeit auf „Ja“ gesetzt, aber der Zugang liegt mehr als 6 Monate nach Beschäftigungsbeginn, wendet der Rechner automatisch die reguläre Frist an, da § 622 Abs. 3 BGB die Probezeit auf höchstens 6 Monate begrenzt.

Grenzen

  • Nicht berücksichtigt: Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitglieder), außerordentliche/fristlose Kündigung nach § 626 BGB und Kündigungsschutzklagen.
  • Eine vertraglich oder tariflich abweichende Frist wird nur rechnerisch übernommen; ob sie rechtlich wirksam ist (z. B. bei Arbeitgeber-Kündigung nicht kürzer als die gesetzliche Staffel), prüft der Rechner nicht.
  • Für Berufsausbildungsverhältnisse gilt § 22 BBiG statt § 622 BGB (in der Probezeit fristlos, danach nur eingeschränkt kündbar) – der Rechner ist auf Azubi-Kündigungen nicht anwendbar.
  • Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt in der Regel der Tarifvertrag TVöD (§ 34) mit eigenen Fristen zum Quartalsende statt § 622 BGB; die TVöD-Werte stehen nur als Nachschlagetabelle zur Verfügung, nicht als Rechenfunktion dieses Rechners.

Stand der Prüfung: § 622 BGB und §§ 187 f. BGB geprüft für den Rechtsstand 2026, Stand 28.08.2026.

Überblick

Was ist der Kündigungsfristen-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Kündigungsfristen-Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB und das frühestmögliche Beendigungsdatum eines Arbeitsverhältnisses – für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigungen, mit oder ohne Probezeit. Er richtet sich an alle, die eine Kündigung erhalten, aussprechen oder vorbereiten und wissen wollen, ab welchem Tag das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

Ein Beispiel zeigt, wie wenig intuitiv die Fristberechnung ist: Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und geht die Kündigung am Samstag, 29.

August 2026 zu, gilt die gesetzliche Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt erst am Folgetag und wäre rein rechnerisch am 26.

September 2026 abgelaufen – weil dieser Tag weder der 15. noch ein Monatsende ist, verschiebt sich der tatsächliche Kündigungstermin auf Mittwoch, 30. September 2026, also vier Tage später als die reine Wochenrechnung vermuten lässt.

Bei einer Arbeitgeber-Kündigung berücksichtigt der Rechner zusätzlich die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Frist aus § 622 Abs. 2 BGB, die bis auf 7 Monate zum Monatsende anwachsen kann – ein Unterschied, der bei langjährigen Beschäftigten über die tatsächliche Kündigungsfrist entscheidet. Zeitstrahl: Kündigung am 29.08.2026 zugegangen, Kündigungstermin nach § 622 Abs. 1 BGB am 30.09.2026

Eingaben

Kündigungsfrist berechnen: Diese Angaben brauchst du

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst an, wer kündigt – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber –, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat und an welchem Tag die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Zusätzlich lässt sich angeben, ob sich das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit befindet, und optional eine vertraglich oder tariflich abweichende Kündigungsfrist in Monaten eintragen, falls der Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich etwas anderes als die gesetzliche Frist vorsieht.

Der wichtigste und zugleich am häufigsten falsch verstandene Wert ist das Zugangsdatum: Es ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben und nicht der Tag, an dem der Brief abgeschickt wurde, sondern der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich im Briefkasten liegt oder persönlich übergeben wird – erst ab diesem Tag beginnt die Frist zu laufen.

Bei der Probezeit prüft der Rechner automatisch, ob der Zugang innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstdauer von 6 Monaten nach Beschäftigungsbeginn liegt; ist das nicht der Fall, wendet der Rechner die reguläre Frist an, selbst wenn „Ja“ ausgewählt bleibt.

Das Feld für eine abweichende Frist bleibt auf 0, solange Arbeits- oder Tarifvertrag keine ausdrücklich andere Regelung als die gesetzliche Staffel vorsehen – ein Wert ungleich 0 überschreibt sowohl die Grundfrist als auch die Staffel nach Betriebszugehörigkeit.

Praxisfälle

Kündigungsfrist berechnen: Typische Fälle aus der Praxis

Acht Situationen aus der Praxis, jeweils mit den Eingaben und dem nachgerechneten Ergebnis dieses Rechners.

  1. Kündigungsfrist Arbeitnehmer: Grundfrist unabhängig von der Betriebszugehörigkeit

    „Wie lange ist meine Kündigungsfrist, wenn ich selbst kündige?“

    Eingabe
    Kündigung durch Arbeitnehmer, Zugang 29.08.2026, beliebige Betriebszugehörigkeit
    Ergebnis
    4 Wochen zum 15. oder Monatsende, Beendigung Mittwoch 30.09.2026 (§ 622 Abs. 1 BGB)
  2. Kündigungsfrist Arbeitgeber nach 8 Jahren: 3 Monate

    „Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber bei 8 Jahren Betriebszugehörigkeit?“

    Eingabe
    Kündigung durch Arbeitgeber, Beschäftigungsbeginn 29.08.2018, Zugang 29.08.2026
    Ergebnis
    8 volle Jahre, 3 Monate zum Monatsende, Beendigung Montag 30.11.2026 (§ 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
  3. Kündigungsfrist in der Probezeit: 2 Wochen taggenau

    „Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?“

    Eingabe
    Beschäftigungsbeginn 01.06.2026, Zugang 15.08.2026, Probezeit: Ja
    Ergebnis
    2 Wochen taggenau, Beendigung Samstag 29.08.2026 (§ 622 Abs. 3 BGB)

    Probezeit-Rechner

  4. Kündigungsfrist Minijob und Teilzeit: keine Sonderregel

    „Gilt für Minijobber eine andere Kündigungsfrist?“

    Eingabe
    Kündigung durch Arbeitnehmer, unabhängig vom Beschäftigungsumfang
    Ergebnis
    Dieselbe Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende wie bei Vollzeit (§ 622 Abs. 1 BGB)
  5. Spätester Zugang für die Kündigung zum Jahresende

    „Wann muss ich kündigen, wenn ich zum 31.12. kündigen möchte?“

    Eingabe
    Kündigung durch Arbeitnehmer, Wunschtermin 31.12.2026
    Ergebnis
    Zugang spätestens am Donnerstag 03.12.2026 nötig, sonst verschiebt sich der Termin auf 15.01.2027
  6. Kündigungsfrist bei 7 Jahren Betriebszugehörigkeit

    „Wie lange ist die Kündigungsfrist bei 7 Jahren?“

    Eingabe
    Kündigung durch Arbeitgeber, Beschäftigungsbeginn 29.08.2019, Zugang 29.08.2026
    Ergebnis
    7 volle Jahre, 2 Monate zum Monatsende, Beendigung Samstag 31.10.2026 (§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  7. Abweichende Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag

    „Was gilt, wenn im Arbeitsvertrag eine andere Kündigungsfrist als im Gesetz steht?“

    Eingabe
    Abweichende vertragliche Frist 3 Monate, Zugang 29.08.2026
    Ergebnis
    3 Monate zum Monatsende, Beendigung Montag 30.11.2026 – überschreibt Grundfrist und Staffel
  8. Frist für die Kündigungsschutzklage ab Zugang berechnen

    „Bis wann muss ich nach einer Kündigung Klage erheben?“

    Eingabe
    Zugang der Kündigung Samstag, 29.08.2026
    Ergebnis
    Klagefrist drei Wochen (§ 4 KSchG): rechnerisch Samstag, 19.09.2026, wegen § 193 BGB Montag, 21.09.2026; nachträgliche Zulassung nur nach § 5 KSchG

Berechnung

Kündigungsfrist Tabelle: Staffel nach § 622 BGB

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt zwei Schritten: zuerst die Länge der Frist, dann der nächste zulässige Kündigungstermin. Für Arbeitnehmer-Kündigungen gilt immer die Grundfrist aus § 622 Abs.

1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Für Arbeitgeber-Kündigungen verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit nach § 622 Abs. 2 BGB, jeweils zum Monatsende: 1 Monat ab 2 Jahren, 2 Monate ab 5 Jahren, 3 Monate ab 8 Jahren, 4 Monate ab 10 Jahren, 5 Monate ab 12 Jahren, 6 Monate ab 15 Jahren und 7 Monate ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Unter 2 Jahren gilt auch bei Arbeitgeber-Kündigung noch die Grundfrist, weil die Staffel erst ab dem zweiten vollendeten Jahr beginnt. Balkendiagramm: Kündigungsfrist bei Arbeitgeber-Kündigung steigt von 1 Monat ab 2 Jahren auf 7 Monate ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit Für das genaue Datum gelten §§ 187 f.

BGB: Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang, eine Wochenfrist endet an dem Tag der letzten Woche, der dem Zugangstag entspricht, eine Monatsfrist am entsprechenden Tag des letzten Monats – existiert dieser Tag im Zielmonat nicht, gilt der letzte Tag des Monats.

Anschließend prüft der Rechner, ob dieses rechnerische Fristende bereits ein zulässiger Termin ist; wenn nicht, läuft die Frist bis zum nächsten 15. oder Monatsende weiter.

Rechenbeispiel für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: Geht die Arbeitgeber-Kündigung am 29. August 2026 zu, laufen 4 Monate bis zum 29. Dezember 2026; weil nur der Monatsletzte als Termin zulässig ist, verschiebt sich der Termin auf Donnerstag, 31.

Dezember 2026. Bei 23 Jahren Betriebszugehörigkeit und demselben Zugangsdatum ergeben sich 7 Monate bis zum Mittwoch, 31. März 2027 – die höchste gesetzliche Stufe. Eine vereinbarte Probezeit läuft dagegen ohne Terminzwang: Bei Zugang am 15.

August 2026 endet das Arbeitsverhältnis bereits 14 Tage später, am Samstag, 29. August 2026.

Nachschlagen

Gesetzliche Kündigungsfristen: Tabelle nach § 622 BGB

Welche Kündigungsfrist gilt? Die Staffelung nach § 622 Abs. 2 BGB betrifft ausschließlich Kündigungen durch den Arbeitgeber und steigt mit der Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer kündigen stets mit der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB: Grundfrist und Staffelung nach Betriebszugehörigkeit bei Arbeitgeber-Kündigung
BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (AG)KündigungsterminRechtsgrundlage
Unter 2 Jahre4 Wochenzum 15. oder Monatsende§ 622 Abs. 1 BGB
Ab 2 Jahre1 Monatzum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Ab 5 Jahre2 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Ab 8 Jahre3 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Ab 10 Jahre4 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB
Ab 12 Jahre5 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 5 BGB
Ab 15 Jahre6 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB
Ab 20 Jahre7 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB

Die Staffelung gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer kündigen unabhängig von der Betriebszugehörigkeit mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). In einer wirksam vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Frist für beide Seiten 2 Wochen ohne festen Termin (§ 622 Abs. 3 BGB). Quelle: § 622 BGB, geprüft 28.08.2026.

Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst: Tabelle nach § 34 TVöD

Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Bund, Kommunen) gilt statt § 622 BGB der Tarifvertrag TVöD. Dieser Rechner berechnet nur die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB – die TVöD-Fristen dienen hier als reiner Nachschlagewert, weil sie zum Quartalsende statt zum Monatsende laufen.

Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst nach § 34 TVöD: Staffelung nach Beschäftigungszeit, gestaffelt nach Quartalsende
BeschäftigungszeitKündigungsfristKündigungsterminRechtsgrundlage
Bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochenzum Monatsschluss§ 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD
Bis 1 Jahr1 Monatzum Monatsschluss§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD
Ab 1 Jahr6 Wochenzum Ende eines Kalendervierteljahres§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD
Ab 5 Jahre3 Monatezum Ende eines Kalendervierteljahres§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD
Ab 8 Jahre4 Monatezum Ende eines Kalendervierteljahres§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD
Ab 10 Jahre5 Monatezum Ende eines Kalendervierteljahres§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD
Ab 12 Jahre6 Monatezum Ende eines Kalendervierteljahres§ 34 Abs. 1 Satz 2 TVöD

„Beschäftigungszeit“ ist nach § 34 Abs. 3 TVöD die beim selben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen war – das unterscheidet sich von der BGB-Betriebszugehörigkeit. Kalendervierteljahre enden am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember. Diese Tabelle berechnet der Rechner nicht; er berechnet ausschließlich die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB. Quelle: § 34 TVöD (VKA-Fassung), geprüft 23.09.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Kündigungsfristen-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach § 622 BGB?

Für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt immer die Grundfrist aus § 622 Abs. 1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich diese Frist mit der Betriebszugehörigkeit nach § 622 Abs. 2 BGB stufenweise bis auf 7 Monate zum Monatsende ab 20 Jahren.

Der Rechner ermittelt zuerst die anwendbare Fristlänge und danach nach §§ 187 f.

BGB das genaue Datum: Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang, und landet das rechnerische Ende nicht auf einem zulässigen Termin, verschiebt es sich auf den nächsten 15. oder das nächste Monatsende.

Beispiel: Geht eine Arbeitnehmer-Kündigung am Samstag, 29. August 2026 zu, wären die 4 Wochen rein rechnerisch schon am 26.

September 2026 abgelaufen – weil dieser Tag weder der 15. noch ein Monatsende ist, endet das Arbeitsverhältnis erst am Mittwoch, 30. September 2026.

Vier Wochen sind dabei exakt 28 Kalendertage und nicht mit einem Kalendermonat gleichzusetzen, der je nach Monat 28 bis 31 Tage umfasst.

Was gilt als Zugang der Kündigung?

Zugang bedeutet, dass die Kündigung tatsächlich in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann – nicht das Datum auf dem Schreiben und nicht der Tag der Absendung.

Bei einem Brief im privaten Briefkasten gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sogenannten Zugangsfiktion: Erfolgt der Einwurf noch innerhalb der üblichen Postzustellzeiten am Wohnort, gilt derselbe Tag als Zugangstag, bei späterem Einwurf erst der Folgetag.

Bei persönlicher Übergabe ist der Übergabetag maßgeblich, bei einem Einschreiben mit Rückschein der im Rückschein dokumentierte Zustelltag.

Für die Berechnung im Rechner solltest du deshalb immer das tatsächliche Zustelldatum eintragen, nicht das Schreibdatum.

Während der Abwesenheit des Empfängers, etwa im Urlaub, gilt der Zugang dennoch als erfolgt, sobald unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen gewesen wäre.

Ein Irrtum bei diesem Datum verschiebt die gesamte Fristberechnung und damit auch das errechnete Beendigungsdatum um denselben Zeitraum.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Während einer wirksam vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB einheitlich 2 Wochen – unabhängig davon, wer kündigt, und ohne dass ein fester Kündigungstermin wie der 15. oder das Monatsende eingehalten werden muss.

Geht die Kündigung etwa am 15. August 2026 zu, endet das Arbeitsverhältnis bereits 14 Tage später, am 29. August 2026. Wichtig ist die gesetzliche Obergrenze: Die Probezeit darf höchstens 6 Monate dauern.

Liegt der Zugang der Kündigung mehr als 6 Monate nach dem vereinbarten Beschäftigungsbeginn, wendet der Rechner automatisch die reguläre Frist an, selbst wenn im Formular „Probezeit: Ja“ ausgewählt bleibt – denn eine längere vertragliche Probezeit ändert nichts an der gesetzlichen Höchstdauer für die verkürzte 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB.

Eine Kündigung, die noch am letzten Probezeittag zugeht, darf dennoch die 2-Wochen-Frist nutzen; das Arbeitsverhältnis endet dann erst nach dem Probezeitende, was aber die Wirksamkeit der Kündigung nicht berührt.

Welche Kündigungsfrist gilt bei 7 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Bei einer Arbeitgeber-Kündigung nach 7 vollen Jahren Betriebszugehörigkeit gilt noch nicht die nächste Staffelstufe: Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB beträgt in diesem Fall 2 Monate zum Monatsende, weil die Staffel ab 5 Jahren mit 2 Monaten beginnt und erst ab 8 vollen Jahren auf 3 Monate ansteigt.

Geht die Kündigung beispielsweise am 29. August 2026 zu, laufen die 2 Monate rechnerisch bis zum 29. Oktober 2026; weil nur der letzte Tag eines Kalendermonats als Termin zulässig ist, endet das Arbeitsverhältnis am Samstag, 31. Oktober 2026.

Der späteste Zugangstermin für exakt diesen Beendigungstermin wäre der 31. August 2026 gewesen.

Bei einer Arbeitnehmer-Kündigung gilt diese Staffel dagegen nicht: Auch mit 7 Jahren Betriebszugehörigkeit bleibt es für den Arbeitnehmer bei der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB – die verlängerte Staffel des § 622 Abs. 2 BGB betrifft ausschließlich Kündigungen durch den Arbeitgeber.

Welche Kündigungsfrist gilt für Minijob und Teilzeit?

Für die Kündigungsfrist macht es keinen Unterschied, ob jemand in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt ist: § 622 BGB knüpft ausschließlich an die Art der Kündigung und die Betriebszugehörigkeit an, nicht an den Beschäftigungsumfang oder die Höhe des Verdienstes.

Ein Minijobber, der selbst kündigt, hat wie jeder andere Arbeitnehmer die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB; kündigt der Arbeitgeber, greift ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit dieselbe verlängerte Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB wie bei Vollzeitkräften.

Eine Ausnahme besteht nur über § 622 Abs. 5 BGB: In Kleinbetrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 Beschäftigten oder bei einer von vornherein auf höchstens 3 Monate befristeten Aushilfstätigkeit darf der Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vorsehen, aber nicht kürzer als 4 Wochen.

Diese Ausnahme gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang – ein Minijob allein reicht dafür nicht aus, entscheidend ist die Betriebsgröße oder der befristete Aushilfscharakter.

Trage im Rechner einfach das tatsächliche Zugangsdatum und den Beschäftigungsbeginn ein, das Ergebnis gilt unverändert für Teilzeit- und Minijob-Verhältnisse.

Welche Kündigungsfrist gilt für Auszubildende?

Für Auszubildende gilt nicht § 622 BGB, sondern § 22 BBiG – dieser Rechner berechnet ausschließlich Fristen nach § 622 BGB und ist deshalb für Berufsausbildungsverhältnisse nicht anwendbar.

Während der Probezeit (höchstens 4 Monate nach § 20 BBiG) kann das Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit fristlos gekündigt werden, von beiden Seiten.

Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb ausgeschlossen: Der Betrieb darf nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Der oder die Auszubildende selbst kann dagegen mit einer Frist von 4 Wochen kündigen, allerdings nur, wenn die Berufsausbildung insgesamt aufgegeben oder eine andere Berufsausbildung begonnen werden soll – ein einfacher Wechsel des Ausbildungsbetriebs im selben Beruf reicht dafür nach überwiegender Auffassung nicht aus.

Für die Frage, wann die Probezeit endet, hilft ergänzend der Probezeit-Rechner; die feste 4-Wochen-Frist nach der Probezeit lässt sich mit einer abweichenden Frist von 1 Monat im Feld für vertragliche Fristen annähern, ersetzt aber keine Prüfung der engeren BBiG-Voraussetzungen.

Kündigungsschutzklage: Wie lange läuft die Frist?

Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 Satz 1 KSchG).

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang und endet am Tag der dritten Woche mit demselben Wochentag, also 21 Tage nach dem Zugangstag (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB).

Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Beispiel: Zugang am Samstag, dem 29. August 2026, Fristende rechnerisch Samstag, der 19. September, tatsächlich Montag, der 21.

September 2026. Der Rechner zeigt die Klagefrist aus dem Zugangsdatum an, berücksichtigt aber nur Wochenenden, keine Feiertage.

Wer die Frist unverschuldet versäumt, kann nach § 5 KSchG die nachträgliche Zulassung beantragen, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, spätestens sechs Monate nach Ende der versäumten Frist.

Plane deshalb von Anfang an einen Puffer ein und lass dich rechtzeitig beraten.

Darf der Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist festlegen?

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht: Die Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB gilt als gesetzliches Mindestschutzniveau, eine vertraglich kürzere Frist ist insoweit unwirksam, und es gilt automatisch die längere gesetzliche Frist.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Verlängerung der Frist über den Arbeitsvertrag zulässig, eine Verkürzung unter die gesetzliche Grundfrist von 4 Wochen dagegen nicht wirksam vereinbart werden kann.

Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetriebe mit in der Regel nicht mehr als 20 Beschäftigten und für die Zeit einer vorübergehenden Aushilfstätigkeit bis zu 3 Monaten, wo § 622 Abs. 5 BGB kürzere Vereinbarungen erlaubt, aber nicht kürzer als 4 Wochen.

Darüber hinaus dürfen Tarifverträge nach § 622 Abs. 4 BGB von den gesetzlichen Fristen abweichen und dabei auch kürzere Fristen vorsehen als das Gesetz.

Trägst du im Rechner eine abweichende Frist ein, die kürzer ist als die gesetzliche Staffel, prüft der Rechner die rechtliche Zulässigkeit nicht automatisch – im Zweifel lohnt sich hier eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

Zählt der Tag des Zugangs selbst zur Kündigungsfrist?

Nein. Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt eine Frist, die durch ein Ereignis wie den Zugang einer Erklärung ausgelöst wird, erst mit dem Tag nach diesem Ereignis zu laufen – der Zugangstag selbst zählt nicht mit. Geht eine Kündigung also am Samstag, 29.

August 2026 zu, beginnt die Frist am Sonntag, 30. August 2026. Bei der gesetzlichen 4-Wochen-Frist sind das 28 Kalendertage ab dem Folgetag, die rechnerisch am Samstag, 26.

September 2026 ablaufen; wegen der Terminregel „zum 15. oder Monatsende“ verschiebt sich der tatsächliche Kündigungstermin dann noch auf den nächsten zulässigen Tag, hier auf Mittwoch, den 30. September 2026.

Samstage, Sonn- und Feiertage werden bei der Fristberechnung normal mitgezählt, weil es sich um Kalender- und nicht um Werktage handelt.

Diese Ein-Tag-Verschiebung wirkt unscheinbar, kann bei falscher manueller Berechnung aber leicht zu einem um mehrere Tage falschen Endtermin führen – der Rechner berücksichtigt § 187 Abs. 1 BGB automatisch.

Wann muss ich kündigen, damit zum Wunschtermin Schluss ist?

Wer zu einem bestimmten Datum ausscheiden möchte, muss rückwärts rechnen: Die Kündigung muss so früh zugehen, dass die gesetzliche Frist nach § 622 BGB vollständig ablaufen kann und ein zulässiger Kündigungstermin (15. oder Monatsende) getroffen wird.

Der Rechner zeigt dafür das Ergebnisfeld „Spielraum bis zum Fristende“ mit dem spätesten Zugangstermin an. Beispiel: Ein Arbeitnehmer möchte zum 31. Dezember 2026 ausscheiden. Bei der Grundfrist von 4 Wochen muss die Kündigung spätestens am 3.

Dezember 2026 zugehen, weil 4 Wochen ab dem 4. Dezember auf den 1. Januar 2027 fallen und der 31. Dezember der letzte zulässige Termin davor ist. Geht die Kündigung erst am 4. Dezember zu, verschiebt sich der Beendigungstermin auf den 15.

Januar 2027. Bei einer Arbeitgeber-Kündigung mit 3 Monaten Frist (8 Jahre Betriebszugehörigkeit) muss der Zugang für denselben Wunschtermin bereits deutlich früher erfolgen.

Plane bei postalischer Zustellung immer einen Puffer von drei Werktagen ein, denn maßgeblich ist nicht das Absendedatum, sondern der Tag, an dem der Brief im Briefkasten liegt. Ein Einwurf-Einschreiben sichert den Zugangsnachweis ab.

Hinweise

Frist für die Kündigungsschutzklage: 3 Wochen nach Zugang und weitere Tipps

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Warum lohnt sich ein früher Zugang? Wer den spätesten Zugangstermin für ein bestimmtes Kündigungsdatum kennt, kann gezielt planen: Für den Termin 30. September 2026 nach der Grundfrist muss die Kündigung spätestens am 2.

September 2026 zugehen – jeder Tag früher schadet nicht, jeder Tag später verschiebt den Termin auf den nächsten Monat oder den nächsten 15. Der Rechner zeigt diesen Spielraum direkt mit an, sodass sich Zustellfristen realistisch einplanen lassen.

Zustellung nachweisen. Weil die Frist erst mit tatsächlichem Zugang beginnt, empfiehlt sich für wichtige Kündigungen die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung, ein Einwurf-Einschreiben oder ein Bote mit Zeugen – ein einfacher Brief lässt sich im Streitfall nur schwer datieren.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sogenannten Zugangsfiktion gilt bei Einwurf in den Briefkasten während der üblichen Postzustellzeiten der Zugang am selben Tag, danach erst am Folgetag.

Probezeit endet automatisch. Läuft eine vereinbarte Probezeit über die gesetzliche Höchstdauer von 6 Monaten hinaus nicht ausdrücklich weiter, gilt ab dem siebten Monat automatisch die reguläre Kündigungsfrist – unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag als „Probezeit“ bezeichnet wird.

Das genaue Probezeitende, den letzten Kündigungszugang und die 2-Wochen-Frist berechnet der Probezeit-Rechner. Wer seine Betriebszugehörigkeit auch für andere Zwecke wie Urlaubsanspruch oder Abfindungshöhe braucht, findet die reinen Dienstjahre zusätzlich im Betriebszugehörigkeits-Rechner.

Wann muss ich kündigen?

Spätester Zugang für den Wunschtermin Wer zu einem bestimmten Datum aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchte, muss rückwärts rechnen: Die Kündigung muss so früh zugehen, dass die gesetzliche Frist vollständig ablaufen kann und der nächste zulässige Termin (15. oder Monatsende) nicht überschritten wird.

Der Rechner zeigt dafür das Ergebnisfeld spätester Zugang für den Wunschtermin an. Beispiel: Du möchtest zum 31. Dezember 2026 ausscheiden und kündigst als Arbeitnehmer mit der Grundfrist von 4 Wochen. Der späteste Zugang wäre der 3.

Dezember 2026 – geht die Kündigung auch nur einen Tag später zu, verschiebt sich der Termin auf den 15. Januar 2027. Bei einer Arbeitgeber-Kündigung mit 4 Monaten Frist (10 Jahre Betriebszugehörigkeit) muss der Zugang spätestens am 31.

August 2026 erfolgen, damit das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2026 endet. Berücksichtige immer die Zustellzeit: Ein Brief braucht ein bis zwei Werktage, ein Einwurf-Einschreiben ist erst zugestellt, wenn es im Briefkasten liegt.

Plane deshalb einen Puffer von mindestens drei Werktagen ein und nutze den Rechner, um den spätesten Zugangstermin für deinen Wunschtermin gezielt zu ermitteln.

Anwendung

Kündigungsfrist Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Beispielrechnungen

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Angestellter mit Beschäftigungsbeginn 1. März 2016 erhält von seinem Arbeitgeber am Samstag, 29. August 2026 die Kündigung.

Eingaben im Rechner: Kündigung durch Arbeitgeber, Beschäftigungsbeginn 01.03.2016, Zugangsdatum 29.08.2026, keine Probezeit, keine abweichende Frist.

Ergebnis: 10 volle Jahre Betriebszugehörigkeit, damit greift § 622 Abs. 2 BGB mit 4 Monaten zum Monatsende. Die 4 Monate laufen bis zum 29.

Dezember 2026; da nur der Monatsletzte als Termin zulässig ist, verschiebt sich das Beendigungsdatum auf Donnerstag, 31. Dezember 2026.

Wer denselben Fall mit 23 Jahren Betriebszugehörigkeit durchrechnet (Beginn 15.01.2003), erhält die höchste gesetzliche Stufe von 7 Monaten – Kündigungstermin Mittwoch, 31. März 2027. Zweites Szenario: Dieselbe Person befindet sich erst seit dem 1.

Juli 2026 im Betrieb, ist also noch in der Probezeit. Bei Zugang am 29. August 2026 – innerhalb der 6-Monats-Grenze – gilt die tagesgenaue 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB, das Arbeitsverhältnis endet bereits am Samstag, 12.

September 2026, ohne dass ein Monatsende oder der 15. abgewartet werden muss. Drittes Szenario: Sieht der Arbeitsvertrag eine abweichende Frist von 3 Monaten vor, endet ein am 29.

August 2026 zugegangenes Kündigungsschreiben zum Monatsende nach Ablauf dieser 3 Monate, also am Montag, 30. November 2026 – spätester Zugang für diesen Termin wäre der 30. August 2026 gewesen.

In allen drei Szenarien zeigt sich derselbe Mechanismus: Zuerst bestimmt die anwendbare Frist die reine Tages- oder Monatsdauer, danach entscheidet die Terminregel, ob sich das Datum auf den nächsten 15. oder das nächste Monatsende verschiebt.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Kündigungsfrist berechnen

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder den Absendetag als Fristbeginn zu behandeln.

Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Zugang beim Empfänger – ein am 25. verschicktes und erst am 29. zugestelltes Schreiben verschiebt den gesamten Fristlauf um vier Tage, ohne dass das Ausstellungsdatum eine Rolle spielt.

Zweiter Fehler: die 4-Wochen-Frist mit „einem Monat“ gleichzusetzen.

Vier Wochen sind 28 Tage, ein Kalendermonat hat je nach Monat 28 bis 31 Tage – bei Zugang zu Monatsbeginn macht das kaum einen Unterschied, bei Zugang zur Monatsmitte kann eine falsche Monatsrechnung den Termin um mehrere Tage verfehlen.

Dritter Fehler: anzunehmen, jede Arbeitgeber-Kündigung falle automatisch unter die verlängerte Staffel des § 622 Abs. 2 BGB.

Unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit gilt weiterhin die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, nicht bereits 1 Monat.

Vierter Fehler: die Probezeitfrist auch dann anzunehmen, wenn sie de facto längst abgelaufen ist – gesetzlich sind maximal 6 Monate zulässig, danach gilt automatisch die reguläre Frist, selbst wenn der Arbeitsvertrag noch von Probezeit spricht.

Und schließlich wird oft übersehen, dass eine vertraglich verkürzte Frist bei einer Arbeitgeber-Kündigung unwirksam sein kann, wenn sie kürzer ausfällt als die gesetzliche Staffel nach Betriebszugehörigkeit – im Zweifel gilt dann die längere gesetzliche Frist.

Nächster Schritt

Kündigungsfristen nach § 622 BGB kurz zusammengefasst

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kündigungsfristen-Rechner liefert die maßgebliche Kündigungsfrist, das frühestmögliche Beendigungsdatum und die passende Rechtsgrundlage nach § 622 BGB – für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigungen, mit automatischer Berücksichtigung von Probezeit und Betriebszugehörigkeits-Staffel.

Trage stets das tatsächliche Zugangsdatum ein, nicht das Datum auf dem Schreiben, damit die Berechnung stimmt.

Wer nach der Kündigung weiterplant, findet passende Anschlussrechner: den Urlaubsabgeltungs-Rechner für nicht genommenen Resturlaub, den Abfindungsrechner für die Fünftelregelung und den Arbeitslosengeld-Rechner für die voraussichtliche Höhe des ALG 1 nach dem Beendigungsdatum.

Für Beschäftigte in oder vor der Elternzeit gilt besonderer Kündigungsschutz nach Paragraph 18 BEEG — der Elternzeit-Rechner berechnet, ab wann dieser greift.

Für eine verbindliche Einschätzung bei Sonderkündigungsschutz oder strittigen Fällen bleibt der Weg zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts unverzichtbar.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Maßgebliche Frist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Frühestes Beendigungsdatum: Mittwoch, 30.09.2026.

Arbeitnehmer-Kündigung mit der Grundfrist

Kündigung durch
Arbeitnehmer (Selbstkündigung)
Beschäftigungsbeginn
01.01.2020
Zugangsdatum der Kündigung
29.08.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Nein

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Betriebszugehörigkeit: 10 volle Jahre. Maßgebliche Frist: 4 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB). Frühestes Beendigungsdatum: Donnerstag, 31.12.2026.

Arbeitgeber-Kündigung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

Kündigung durch
Arbeitgeber
Beschäftigungsbeginn
01.03.2016
Zugangsdatum der Kündigung
29.08.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Nein

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Maßgebliche Frist: 2 Wochen, taggenau, kein fester Kündigungstermin (§ 622 Abs. 3 BGB). Frühestes Beendigungsdatum: Samstag, 29.08.2026.

Kündigung während der Probezeit

Kündigung durch
Arbeitgeber
Beschäftigungsbeginn
01.06.2026
Zugangsdatum der Kündigung
15.08.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Ja

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Betriebszugehörigkeit: 7 volle Jahre. Maßgebliche Frist: 2 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB). Frühestes Beendigungsdatum: Samstag, 31.10.2026.

Arbeitgeber-Kündigung nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit

Kündigung durch
Arbeitgeber
Beschäftigungsbeginn
29.08.2019
Zugangsdatum der Kündigung
29.08.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Nein

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Maßgebliche Frist: 3 Monate zum Monatsende (vertraglich/tariflich abweichende Frist). Frühestes Beendigungsdatum: Montag, 30.11.2026.

Abweichende vertragliche Frist von 3 Monaten

Kündigung durch
Arbeitnehmer (Selbstkündigung)
Beschäftigungsbeginn
01.01.2022
Zugangsdatum der Kündigung
29.08.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Nein

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 6 · Komplex · Maßgebliche Frist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Frühestes Beendigungsdatum: Donnerstag, 31.12.2026.

Spätester Zugang für einen Wunschtermin zum Jahresende

Kündigung durch
Arbeitnehmer (Selbstkündigung)
Beschäftigungsbeginn
01.01.2022
Zugangsdatum der Kündigung
03.12.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Nein

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Weiterführende Rechner und Themen

Alle Anschlussrechner und Vertiefungen in einem klaren Modul, damit du direkt zur nächsten sinnvollen Berechnung springen kannst.

Steuerklassenwechsel-VergleichVergleicht das Nettogehalt bei verschiedenen Steuerklassenkombinationen für Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner – zeigt, ob sich ein Wechsel lohnt.UrlaubstageUrlaubsanspruch bei Vollzeit, Teilzeit, Eintritt oder Austritt berechnen und Resturlaub über verschiedene Arbeitsmodelle korrekt umrechnen.Kurzarbeitergeld-RechnerKurzarbeitergeld 2026 berechnen: KUG aus Soll- und Ist-Entgelt schätzen – Nettoentgeltdifferenz, 60/67 Prozent Leistungssatz und verbleibender Verdienstausfall nach §§ 105–106 SGB III.Arbeitgeberkosten-RechnerArbeitgeberkosten 2025 berechnen: Bruttolohn plus alle AG-Sozialversicherungsanteile (RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV, PV, U2, Insolvenzgeld) als Gesamtkosten pro Monat.Probezeit-RechnerProbezeitende und Kündigungsfristen nach §§ 187/188 BGB und § 622 Abs. 3 BGB berechnen: Letzter Kündigungszugang, Beendigungsdatum und Resttage.EntgeltfortzahlungsrechnerEntgeltfortzahlung berechnen: AU-Beginn und Monatsbrutto eingeben – Ende der 6-Wochen-Frist, fortgezahltes Brutto und Krankengeld-Beginn nach EFZG sofort ermitteln.Resturlaub-Verfall-RechnerResturlaub-Verfall prüfen: Ampel zeigt je Urlaubsjahr, ob und wann Urlaubstage nach § 7 BUrlG verfallen – inklusive Hinweispflicht, Langzeiterkrankung und Elternzeit-Kürzung.Sozialplan-Punkte-RechnerSozialplan-Punkte berechnen: Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung als Punkte, Abfindung mit Punktwert und Vergleich zur Faustformel § 1a KSchG.Gründungszuschuss-RechnerGründungszuschuss berechnen: aus Arbeitslosengeld oder Bruttolohn die Höhe von Phase 1 (sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro) und Phase 2 (neun Monate zu 300 Euro), die Gesamtsumme, die Phasen-Enddaten und den verbleibenden Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den §§ 93, 94 und 148 SGB III ermitteln.Betriebszugehörigkeit-RechnerBetriebszugehörigkeit in Jahren, Monaten und Tagen sowie Jubiläumsdaten berechnen.Elterngeld-RechnerGeschätztes Basiselterngeld aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt berechnen – mit Mindest- und Höchstbeträgen.StundenlohnStundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt gegenseitig umrechnen – inklusive Mindestlohn-Vergleich und optionaler Urlaubsberücksichtigung.LohnerhöhungVergleich Gehalt vor und nach Lohnerhöhung: Netto-Mehrwert, Steuern und Sozialversicherung aufgeschlüsseltReisekosten-RechnerSteuerfreie Reisekosten nach EStG berechnen: Fahrtkosten (0,30 €/km), Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten für Dienstreisen auf einen Blick.Mindestlohn-RechnerMindestlohn 2026/2027 berechnen: Bruttolohn aus Monats- oder Wochenstunden, Netto-Schätzung und Prüfung, ob der Monatslohn dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 €/Std. (ab 2027: 14,60 €) entspricht.

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Individuelle Arbeits- und Tarifverträge, Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) sowie außerordentliche Kündigungen sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.

Quelle: § 622 BGB (Kündigungsfristen), §§ 187 f. BGB (Fristberechnung)

Stand: 2026-09-23

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
23. September 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
§ 622 BGB (gesetzliche Kündigungsfristen), §§ 187 f. BGB (Fristberechnung: Beginn am Tag nach Zugang, Ende nach Wochen-/Monatszählung mit Rückgriff auf den Ereignistag)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kündigungsfristen-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/kuendigungsfristen-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kündigungsfristen-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/kuendigungsfristen-rechner

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