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Kündigungsfristen berechnen 2026: § 622 BGB und Termin

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Kurzantwort

Kündigungsfristen-Rechner: Kündigung durch, Beschäftigungsbeginn und Zugangsdatum eingeben und Frist, frühestes Beendigungsdatum sowie Rechtsgrundlage nach § 622 BGB erhalten. Keine Rechtsberatung, Stand 2026.

Kündigungsfristen berechnen nach § 622 BGB: Frist

Kilian AchatzFachredaktion Finanzen
Geprüft: Review-Team Finanzen (Aug. 2026)Stand:

Überblick

Was ist der Kündigungsfristen-Rechner?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Kündigungsfristen-Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB und das frühestmögliche Beendigungsdatum eines Arbeitsverhältnisses – für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigungen, mit oder ohne Probezeit. Er richtet sich an alle, die eine Kündigung erhalten, aussprechen oder vorbereiten und wissen wollen, ab welchem Tag das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet.

Ein Beispiel zeigt, wie wenig intuitiv die Fristberechnung ist: Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und geht die Kündigung am Samstag, 29.

August 2026 zu, gilt die gesetzliche Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Die Frist beginnt erst am Folgetag und wäre rein rechnerisch am 26.

September 2026 abgelaufen – weil dieser Tag weder der 15. noch ein Monatsende ist, verschiebt sich der tatsächliche Kündigungstermin auf Mittwoch, 30. September 2026, also vier Tage später als die reine Wochenrechnung vermuten lässt.

Bei einer Arbeitgeber-Kündigung berücksichtigt der Rechner zusätzlich die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Frist aus § 622 Abs. 2 BGB, die bis auf 7 Monate zum Monatsende anwachsen kann – ein Unterschied, der bei langjährigen Beschäftigten über die tatsächliche Kündigungsfrist entscheidet. Zeitstrahl: Kündigung am 29.08.2026 zugegangen, Kündigungstermin nach § 622 Abs. 1 BGB am 30.09.2026

Eingaben

So nutzt du den Rechner

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Du gibst an, wer kündigt – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber –, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat und an welchem Tag die Kündigung dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Zusätzlich lässt sich angeben, ob sich das Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit befindet, und optional eine vertraglich oder tariflich abweichende Kündigungsfrist in Monaten eintragen, falls der Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich etwas anderes als die gesetzliche Frist vorsieht.

Der wichtigste und zugleich am häufigsten falsch verstandene Wert ist das Zugangsdatum: Es ist nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben und nicht der Tag, an dem der Brief abgeschickt wurde, sondern der Tag, an dem die Kündigung tatsächlich im Briefkasten liegt oder persönlich übergeben wird – erst ab diesem Tag beginnt die Frist zu laufen.

Bei der Probezeit prüft der Rechner automatisch, ob der Zugang innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstdauer von 6 Monaten nach Beschäftigungsbeginn liegt; ist das nicht der Fall, wendet der Rechner die reguläre Frist an, selbst wenn „Ja“ ausgewählt bleibt.

Das Feld für eine abweichende Frist bleibt auf 0, solange Arbeits- oder Tarifvertrag keine ausdrücklich andere Regelung als die gesetzliche Staffel vorsehen – ein Wert ungleich 0 überschreibt sowohl die Grundfrist als auch die Staffel nach Betriebszugehörigkeit.

Berechnung

So funktioniert die Berechnung

Verstehe den Formelweg.

Die Berechnung folgt zwei Schritten: zuerst die Länge der Frist, dann der nächste zulässige Kündigungstermin. Für Arbeitnehmer-Kündigungen gilt immer die Grundfrist aus § 622 Abs.

1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Für Arbeitgeber-Kündigungen verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit nach § 622 Abs. 2 BGB, jeweils zum Monatsende: 1 Monat ab 2 Jahren, 2 Monate ab 5 Jahren, 3 Monate ab 8 Jahren, 4 Monate ab 10 Jahren, 5 Monate ab 12 Jahren, 6 Monate ab 15 Jahren und 7 Monate ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Unter 2 Jahren gilt auch bei Arbeitgeber-Kündigung noch die Grundfrist, weil die Staffel erst ab dem zweiten vollendeten Jahr beginnt. Balkendiagramm: Kündigungsfrist bei Arbeitgeber-Kündigung steigt von 1 Monat ab 2 Jahren auf 7 Monate ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit Für das genaue Datum gelten §§ 187 f.

BGB: Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang, eine Wochenfrist endet an dem Tag der letzten Woche, der dem Zugangstag entspricht, eine Monatsfrist am entsprechenden Tag des letzten Monats – existiert dieser Tag im Zielmonat nicht, gilt der letzte Tag des Monats.

Anschließend prüft der Rechner, ob dieses rechnerische Fristende bereits ein zulässiger Termin ist; wenn nicht, läuft die Frist bis zum nächsten 15. oder Monatsende weiter.

Rechenbeispiel für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: Geht die Arbeitgeber-Kündigung am 29. August 2026 zu, laufen 4 Monate bis zum 29. Dezember 2026; weil nur der Monatsletzte als Termin zulässig ist, verschiebt sich der Termin auf Donnerstag, 31.

Dezember 2026. Bei 23 Jahren Betriebszugehörigkeit und demselben Zugangsdatum ergeben sich 7 Monate bis zum Mittwoch, 31. März 2027 – die höchste gesetzliche Stufe. Eine vereinbarte Probezeit läuft dagegen ohne Terminzwang: Bei Zugang am 15.

August 2026 endet das Arbeitsverhältnis bereits 14 Tage später, am Samstag, 29. August 2026.

Nachschlagen

Gesetzliche Kündigungsfristen: Tabelle nach § 622 BGB

Welche Kündigungsfrist gilt? Die Staffelung nach § 622 Abs. 2 BGB betrifft ausschließlich Kündigungen durch den Arbeitgeber und steigt mit der Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer kündigen stets mit der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB).

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB: Grundfrist und Staffelung nach Betriebszugehörigkeit bei Arbeitgeber-Kündigung
BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (AG)KündigungsterminRechtsgrundlage
Unter 2 Jahre4 Wochenzum 15. oder Monatsende§ 622 Abs. 1 BGB
Ab 2 Jahre1 Monatzum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Ab 5 Jahre2 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Ab 8 Jahre3 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Ab 10 Jahre4 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB
Ab 12 Jahre5 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 5 BGB
Ab 15 Jahre6 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB
Ab 20 Jahre7 Monatezum Monatsende§ 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB

Die Staffelung gilt nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Arbeitnehmer kündigen unabhängig von der Betriebszugehörigkeit mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). In einer wirksam vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate) beträgt die Frist für beide Seiten 2 Wochen ohne festen Termin (§ 622 Abs. 3 BGB). Quelle: § 622 BGB, geprüft 28.08.2026.

Expertenmodus

Häufige Fragen zu Kündigungsfristen-Rechner

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie wird die Kündigungsfrist nach § 622 BGB berechnet?

Der Rechner geht in zwei Schritten vor. Zuerst bestimmt er die anwendbare Fristlänge: Bei einer Arbeitnehmer-Kündigung gilt immer die Grundfrist aus § 622 Abs. 1 BGB von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Bei einer Arbeitgeber-Kündigung verlängert sich die Frist ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit stufenweise nach § 622 Abs. 2 BGB bis auf 7 Monate ab 20 Jahren, jeweils zum Monatsende. Danach berechnet der Rechner nach §§ 187 f.

BGB das genaue Datum: Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang und läuft bis zum entsprechenden Wochen- oder Monatstag.

Landet dieses rechnerische Ende nicht auf einem zulässigen Termin, verschiebt sich das Ergebnis auf den nächsten 15. oder das nächste Monatsende.

Vier Wochen sind dabei exakt 28 Kalendertage und nicht mit einem Kalendermonat gleichzusetzen, der je nach Monat 28 bis 31 Tage umfasst. Beispiel: Zugang am 29. August 2026 mit der Grundfrist ergibt als frühestes Beendigungsdatum Mittwoch, den 30.

September 2026.

Was gilt als Zugang der Kündigung?

Zugang bedeutet, dass die Kündigung tatsächlich in den Machtbereich des Empfängers gelangt und unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann – nicht das Datum auf dem Schreiben und nicht der Tag der Absendung.

Bei einem Brief im privaten Briefkasten gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sogenannten Zugangsfiktion: Erfolgt der Einwurf noch innerhalb der üblichen Postzustellzeiten am Wohnort, gilt derselbe Tag als Zugangstag, bei späterem Einwurf erst der Folgetag.

Bei persönlicher Übergabe ist der Übergabetag maßgeblich, bei einem Einschreiben mit Rückschein der im Rückschein dokumentierte Zustelltag.

Für die Berechnung im Rechner solltest du deshalb immer das tatsächliche Zustelldatum eintragen, nicht das Schreibdatum.

Während der Abwesenheit des Empfängers, etwa im Urlaub, gilt der Zugang dennoch als erfolgt, sobald unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen gewesen wäre.

Ein Irrtum bei diesem Datum verschiebt die gesamte Fristberechnung und damit auch das errechnete Beendigungsdatum um denselben Zeitraum.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Während einer wirksam vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB einheitlich 2 Wochen – unabhängig davon, wer kündigt, und ohne dass ein fester Kündigungstermin wie der 15. oder das Monatsende eingehalten werden muss.

Geht die Kündigung etwa am 15. August 2026 zu, endet das Arbeitsverhältnis bereits 14 Tage später, am 29. August 2026. Wichtig ist die gesetzliche Obergrenze: Die Probezeit darf höchstens 6 Monate dauern.

Liegt der Zugang der Kündigung mehr als 6 Monate nach dem vereinbarten Beschäftigungsbeginn, wendet der Rechner automatisch die reguläre Frist an, selbst wenn im Formular „Probezeit: Ja” ausgewählt bleibt – denn eine längere vertragliche Probezeit ändert nichts an der gesetzlichen Höchstdauer für die verkürzte 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB.

Eine Kündigung, die noch am letzten Probezeittag zugeht, darf dennoch die 2-Wochen-Frist nutzen; das Arbeitsverhältnis endet dann erst nach dem Probezeitende, was aber die Wirksamkeit der Kündigung nicht berührt.

Welche Kündigungsfrist gilt bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Bei einer Arbeitgeber-Kündigung nach 10 vollen Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB 4 Monate zum Monatsende. Geht die Kündigung beispielsweise am 29.

August 2026 zu, laufen die 4 Monate rechnerisch bis zum 29. Dezember 2026; weil nur der letzte Tag eines Kalendermonats als Termin zulässig ist, verschiebt sich das tatsächliche Beendigungsdatum auf Donnerstag, den 31. Dezember 2026.

Bei einer Arbeitnehmer-Kündigung gilt diese verlängerte Staffel dagegen nicht: Auch nach 10 oder mehr Jahren bleibt es für den Arbeitnehmer bei der Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach § 622 Abs. 1 BGB – ein Arbeitnehmer mit 10 Jahren im Betrieb könnte also unter Umständen schon 4 Wochen nach dem Zugangstag ausscheiden, während der Arbeitgeber die vollen 4 Monate einhalten muss.

Die verlängerte Staffel des § 622 Abs. 2 BGB betrifft ausschließlich Kündigungen durch den Arbeitgeber.

Warum gilt für Arbeitnehmer immer nur die 4-Wochen-Frist?

§ 622 Abs. 2 BGB verlängert die Kündigungsfrist ausdrücklich nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber – der Gesetzgeber wollte damit ältere und langjährig beschäftigte Arbeitnehmer vor kurzfristigem Arbeitsplatzverlust besser schützen.

Für die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers bleibt es unabhängig von der Beschäftigungsdauer bei der Grundfrist aus § 622 Abs. 1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Wer also nach 15 Jahren im selben Betrieb selbst kündigt, kann in der Regel bereits nach 4 Wochen ausscheiden, während eine Arbeitgeber-Kündigung zum selben Zeitpunkt eine Frist von 6 Monaten zum Monatsende einhalten müsste.

In der Praxis bedeutet das: Arbeitnehmer sind flexibler beim Wechsel, Arbeitgeber müssen langjährige Beschäftigte deutlich länger weiterbeschäftigen.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich eine längere Frist auch für die Arbeitnehmer-Kündigung festlegt; das lässt sich im Rechner über das Feld für eine abweichende Frist abbilden.

Darf der Arbeitsvertrag eine kürzere Kündigungsfrist festlegen?

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht: Die Staffel nach § 622 Abs. 2 BGB gilt als gesetzliches Mindestschutzniveau, eine vertraglich kürzere Frist ist insoweit unwirksam, und es gilt automatisch die längere gesetzliche Frist.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ist eine Verlängerung der Frist über den Arbeitsvertrag zulässig, eine Verkürzung unter die gesetzliche Grundfrist von 4 Wochen dagegen nicht wirksam vereinbart werden kann.

Ausnahmen bestehen unter anderem für Kleinbetriebe mit in der Regel nicht mehr als 20 Beschäftigten und für die Zeit einer vorübergehenden Aushilfstätigkeit bis zu 3 Monaten, wo § 622 Abs. 5 BGB kürzere Vereinbarungen erlaubt.

Darüber hinaus dürfen Tarifverträge nach § 622 Abs. 4 BGB von den gesetzlichen Fristen abweichen und dabei auch kürzere Fristen vorsehen als das Gesetz.

Trägst du im Rechner eine abweichende Frist ein, die kürzer ist als die gesetzliche Staffel, prüft der Rechner die rechtliche Zulässigkeit nicht automatisch – im Zweifel lohnt sich hier eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

Zählt der Tag des Zugangs selbst zur Kündigungsfrist?

Nein. Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt eine Frist, die durch ein Ereignis wie den Zugang einer Erklärung ausgelöst wird, erst mit dem Tag nach diesem Ereignis zu laufen – der Zugangstag selbst zählt nicht mit. Geht eine Kündigung also am Samstag, 29.

August 2026 zu, beginnt die Frist am Sonntag, 30. August 2026. Bei der gesetzlichen 4-Wochen-Frist sind das 28 Kalendertage ab dem Folgetag, die rechnerisch am Samstag, 26.

September 2026 ablaufen; wegen der Terminregel „zum 15. oder Monatsende” verschiebt sich der tatsächliche Kündigungstermin dann noch auf den nächsten zulässigen Tag, hier auf Mittwoch, den 30. September 2026.

Samstage, Sonn- und Feiertage werden bei der Fristberechnung normal mitgezählt, weil es sich um Kalender- und nicht um Werktage handelt.

Diese Ein-Tag-Verschiebung wirkt unscheinbar, kann bei falscher manueller Berechnung aber leicht zu einem um mehrere Tage falschen Endtermin führen – der Rechner berücksichtigt § 187 Abs. 1 BGB automatisch.

Wie zählt der Rechner die Betriebszugehörigkeit in Jahren?

Der Rechner ermittelt die Betriebszugehörigkeit kalendarisch als volle, vollendete Jahre zwischen dem eingetragenen Beschäftigungsbeginn und dem Zugangsdatum der Kündigung – angebrochene Jahre zählen dabei nicht mit. Wer beispielsweise am 30.

August 2024 begonnen hat und dessen Kündigung am 29. August 2026 zugeht, kommt auf nur 1 volles Jahr, weil der Jahrestag erst einen Tag später erreicht worden wäre; bei Zugang am 30. August 2026 wären es dagegen bereits exakt 2 volle Jahre.

Ein drittes Beispiel verdeutlicht den Sprung bei langer Zugehörigkeit: Beginn am 1. September 2006, Zugang am 31. August 2026 ergibt 19 volle Jahre und damit noch 6 Monate Frist, während ein Tag später am 1.

September 2026 die 20-Jahres-Schwelle und damit 7 Monate Frist erreicht wären.

Dieser eine Tag entscheidet bei der Arbeitgeber-Kündigung darüber, ob noch die Grundfrist von 4 Wochen gilt oder bereits die verlängerte Frist von 1 Monat zum Monatsende nach § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB greift.

Bei Unklarheiten zur genauen Dienstzeit hilft ergänzend der Betriebszugehörigkeits-Rechner mit einer reinen Jahres- und Monatsübersicht.

Wann muss ich kuendigen, damit zum Wunschtermin Schluss ist?

Wer zu einem bestimmten Datum ausscheiden moechte, muss rueckwaerts rechnen: Die Kuendigung muss so frueh zugehen, dass die gesetzliche Frist nach Paragraf 622 BGB vollstaendig ablaufen kann und ein zulaessiger Kuendigungstermin (15. oder Monatsende) getroffen wird.

Der Rechner zeigt dafuer das Ergebnisfeld spaetester Zugang fuer den Wunschtermin an. Beispiel: Ein Arbeitnehmer moechte zum 31. Dezember 2026 ausscheiden. Bei der Grundfrist von 4 Wochen muss die Kuendigung spaetestens am 3.

Dezember 2026 zugehen, weil 4 Wochen ab dem 4. Dezember auf den 1. Januar 2027 fallen und der 31. Dezember der letzte zulaessige Termin davor ist. Geht die Kuendigung erst am 4. Dezember zu, verschiebt sich der Beendigungstermin auf den 15.

Januar 2027. Bei einer Arbeitgeber-Kuendigung mit 4 Monaten Frist (10 Jahre Betriebszugehoerigkeit) muss der Zugang spaetestens am 31. August 2026 erfolgen.

Plane bei postalischer Zustellung immer einen Puffer von drei Werktagen ein, denn massgeblich ist nicht das Absendedatum, sondern der Tag, an dem der Brief im Briefkasten liegt. Ein Einwurf-Einschreiben sichert den Zugangsnachweis ab.

Hinweise

Was muss ich bei der Nutzung beachten?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Warum lohnt sich ein früher Zugang? Wer den spätesten Zugangstermin für ein bestimmtes Kündigungsdatum kennt, kann gezielt planen: Für den Termin 30. September 2026 nach der Grundfrist muss die Kündigung spätestens am 2.

September 2026 zugehen – jeder Tag früher schadet nicht, jeder Tag später verschiebt den Termin auf den nächsten Monat oder den nächsten 15. Der Rechner zeigt diesen Spielraum direkt mit an, sodass sich Zustellfristen realistisch einplanen lassen.

Zustellung nachweisen. Weil die Frist erst mit tatsächlichem Zugang beginnt, empfiehlt sich für wichtige Kündigungen die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung, ein Einwurf-Einschreiben oder ein Bote mit Zeugen – ein einfacher Brief lässt sich im Streitfall nur schwer datieren.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sogenannten Zugangsfiktion gilt bei Einwurf in den Briefkasten während der üblichen Postzustellzeiten der Zugang am selben Tag, danach erst am Folgetag.

Probezeit endet automatisch. Läuft eine vereinbarte Probezeit über die gesetzliche Höchstdauer von 6 Monaten hinaus nicht ausdrücklich weiter, gilt ab dem siebten Monat automatisch die reguläre Kündigungsfrist – unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag als „Probezeit” bezeichnet wird.

Das genaue Probezeitende, den letzten Kündigungszugang und die 2-Wochen-Frist berechnet der Probezeit-Rechner.

Wer seine Betriebszugehörigkeit auch für andere Zwecke wie Urlaubsanspruch oder Abfindungshöhe braucht, findet die reinen Dienstjahre zusätzlich im Betriebszugehörigkeits-Rechner. ## Wann muss ich kuendigen?

Spaetester Zugang fuer den Wunschtermin Wer zu einem bestimmten Datum aus dem Arbeitsverhaeltnis ausscheiden moechte, muss rueckwaerts rechnen: Die Kuendigung muss so frueh zugehen, dass die gesetzliche Frist vollstaendig ablaufen kann und der naechste zulaessige Termin (15. oder Monatsende) nicht ueberschritten wird.

Der Rechner zeigt dafuer das Ergebnisfeld spaetester Zugang fuer den Wunschtermin an. Beispiel: Du moechtest zum 31. Dezember 2026 ausscheiden und kuendigst als Arbeitnehmer mit der Grundfrist von 4 Wochen. Der spaeteste Zugang waere der 3.

Dezember 2026 – geht die Kuendigung auch nur einen Tag spaeter zu, verschiebt sich der Termin auf den 15. Januar 2027. Bei einer Arbeitgeber-Kuendigung mit 4 Monaten Frist (10 Jahre Betriebszugehoerigkeit) muss der Zugang spaetestens am 31.

August 2026 erfolgen, damit das Arbeitsverhaeltnis am 31. Dezember 2026 endet. Beruecksichtige immer die Zustellzeit: Ein Brief braucht ein bis zwei Werktage, ein Einwurf-Einschreiben ist erst zugestellt, wenn es im Briefkasten liegt.

Plane deshalb einen Puffer von mindestens drei Werktagen ein und nutze den Rechner, um den spaetesten Zugangstermin fuer deinen Wunschtermin gezielt zu ermitteln.

Anwendung

Wie setze ich die Berechnung in der Praxis ein?

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Ein Angestellter mit Beschäftigungsbeginn 1. März 2016 erhält von seinem Arbeitgeber am Samstag, 29. August 2026 die Kündigung.

Eingaben im Rechner: Kündigung durch Arbeitgeber, Beschäftigungsbeginn 01.03.2016, Zugangsdatum 29.08.2026, keine Probezeit, keine abweichende Frist.

Ergebnis: 10 volle Jahre Betriebszugehörigkeit, damit greift § 622 Abs. 2 BGB mit 4 Monaten zum Monatsende. Die 4 Monate laufen bis zum 29.

Dezember 2026; da nur der Monatsletzte als Termin zulässig ist, verschiebt sich das Beendigungsdatum auf Donnerstag, 31. Dezember 2026.

Wer denselben Fall mit 23 Jahren Betriebszugehörigkeit durchrechnet (Beginn 15.01.2003), erhält die höchste gesetzliche Stufe von 7 Monaten – Kündigungstermin Mittwoch, 31. März 2027. Zweites Szenario: Dieselbe Person befindet sich erst seit dem 1.

Juli 2026 im Betrieb, ist also noch in der Probezeit. Bei Zugang am 29. August 2026 – innerhalb der 6-Monats-Grenze – gilt die tagesgenaue 2-Wochen-Frist nach § 622 Abs. 3 BGB, das Arbeitsverhältnis endet bereits am Samstag, 12.

September 2026, ohne dass ein Monatsende oder der 15. abgewartet werden muss. Drittes Szenario: Sieht der Arbeitsvertrag eine abweichende Frist von 3 Monaten vor, endet ein am 29.

August 2026 zugegangenes Kündigungsschreiben zum Monatsende nach Ablauf dieser 3 Monate, also am Montag, 30. November 2026 – spätester Zugang für diesen Termin wäre der 30. August 2026 gewesen.

In allen drei Szenarien zeigt sich derselbe Mechanismus: Zuerst bestimmt die anwendbare Frist die reine Tages- oder Monatsdauer, danach entscheidet die Terminregel, ob sich das Datum auf den nächsten 15. oder das nächste Monatsende verschiebt.

Fallstricke

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der häufigste Fehler ist, das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder den Absendetag als Fristbeginn zu behandeln.

Maßgeblich ist ausschließlich der tatsächliche Zugang beim Empfänger – ein am 25. verschicktes und erst am 29. zugestelltes Schreiben verschiebt den gesamten Fristlauf um vier Tage, ohne dass das Ausstellungsdatum eine Rolle spielt.

Zweiter Fehler: die 4-Wochen-Frist mit „einem Monat“ gleichzusetzen.

Vier Wochen sind 28 Tage, ein Kalendermonat hat je nach Monat 28 bis 31 Tage – bei Zugang zu Monatsbeginn macht das kaum einen Unterschied, bei Zugang zur Monatsmitte kann eine falsche Monatsrechnung den Termin um mehrere Tage verfehlen.

Dritter Fehler: anzunehmen, jede Arbeitgeber-Kündigung falle automatisch unter die verlängerte Staffel des § 622 Abs. 2 BGB.

Unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit gilt weiterhin die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, nicht bereits 1 Monat.

Vierter Fehler: die Probezeitfrist auch dann anzunehmen, wenn sie de facto längst abgelaufen ist – gesetzlich sind maximal 6 Monate zulässig, danach gilt automatisch die reguläre Frist, selbst wenn der Arbeitsvertrag noch von Probezeit spricht.

Und schließlich wird oft übersehen, dass eine vertraglich verkürzte Frist bei einer Arbeitgeber-Kündigung unwirksam sein kann, wenn sie kürzer ausfällt als die gesetzliche Staffel nach Betriebszugehörigkeit – im Zweifel gilt dann die längere gesetzliche Frist.

Nächster Schritt

Was ist das Fazit und wie geht es weiter?

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Kündigungsfristen-Rechner liefert die maßgebliche Kündigungsfrist, das frühestmögliche Beendigungsdatum und die passende Rechtsgrundlage nach § 622 BGB – für Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Kündigungen, mit automatischer Berücksichtigung von Probezeit und Betriebszugehörigkeits-Staffel.

Trage stets das tatsächliche Zugangsdatum ein, nicht das Datum auf dem Schreiben, damit die Berechnung stimmt.

Wer nach der Kündigung weiterplant, findet passende Anschlussrechner: den Urlaubsabgeltungs-Rechner für nicht genommenen Resturlaub, den Abfindungsrechner für die Fünftelregelung und den Arbeitslosengeld-Rechner für die voraussichtliche Höhe des ALG 1 nach dem Beendigungsdatum.

Fuer Beschaeftigte in oder vor der Elternzeit gilt besonderer Kuendigungsschutz nach Paragraph 18 BEEG — der Elternzeit-Rechner berechnet, ab wann dieser greift.

Für eine verbindliche Einschätzung bei Sonderkündigungsschutz oder strittigen Fällen bleibt der Weg zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts unverzichtbar.

Vertiefung

Welche typischen Beispiele zeigen die Berechnung?

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Maßgebliche Frist: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Frühestes Beendigungsdatum: Mittwoch, 30.09.2026.

Arbeitnehmer-Kündigung mit der Grundfrist

Kündigung durch
Arbeitnehmer (Selbstkündigung)
Beschäftigungsbeginn
01.01.2020
Zugangsdatum der Kündigung
29.08.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Nein

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Betriebszugehörigkeit: 10 volle Jahre. Maßgebliche Frist: 4 Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB). Frühestes Beendigungsdatum: Donnerstag, 31.12.2026.

Arbeitgeber-Kündigung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

Kündigung durch
Arbeitgeber
Beschäftigungsbeginn
01.03.2016
Zugangsdatum der Kündigung
29.08.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Nein

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Maßgebliche Frist: 2 Wochen, taggenau, kein fester Kündigungstermin (§ 622 Abs. 3 BGB). Frühestes Beendigungsdatum: Samstag, 29.08.2026.

Kündigung während der Probezeit

Kündigung durch
Arbeitgeber
Beschäftigungsbeginn
01.06.2026
Zugangsdatum der Kündigung
15.08.2026
Befindet sich das Arbeitsverhältnis in der Probezeit?
Ja

Weitere 1 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Individuelle Arbeits- und Tarifverträge, Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) sowie außerordentliche Kündigungen sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Einschätzung wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts.

Quelle: § 622 BGB (Kündigungsfristen), §§ 187 f. BGB (Fristberechnung)

Stand: 2026-08-28

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
28. August 2026
Fachbereich
Finanzen / Gehalt
Formeln basieren auf
§ 622 BGB (gesetzliche Kündigungsfristen), §§ 187 f. BGB (Fristberechnung: Beginn am Tag nach Zugang, Ende nach Wochen-/Monatszählung mit Rückgriff auf den Ereignistag)
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Kündigungsfristen-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/kuendigungsfristen-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Kündigungsfristen-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/finanzen/gehalt/kuendigungsfristen-rechner

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