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Einspeisevergütung Rechner 2026: Satz und Erlös berechnen

EnergieStand Noch keine Bewertung
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Kurzantwort

Berechnet den EEG-Vergütungssatz einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude aus Inbetriebnahme-Zeitraum und kWp, die Mischvergütung über die Leistungsstufen, den Erlös im ersten Jahr und über 20 Jahre sowie den Vergleich von Überschuss- und Volleinspeisung.

Einspeisevergütung berechnen: EEG-Satz nach Inbetriebnahme und kWp, Mischvergütung

Kilian AchatzFachredaktion Energie
Geprüft: Review-Team Energie (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Einspeisevergütung berechnen: Was zahlt der Netzbetreiber je Kilowattstunde?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Die Einspeisevergütung ist der feste Preis, den dir der Netzbetreiber für jede Kilowattstunde Solarstrom zahlt, die deine Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeist. Dieser Rechner ermittelt den Satz für deine Anlage aus dem Zeitraum der Inbetriebnahme und der Leistung in Kilowattpeak, rechnet daraus den Erlös im ersten Jahr und über die 20 Jahre Vergütungsdauer und stellt Überschusseinspeisung und Volleinspeisung gegenüber.

Gedacht ist die Seite für Betreiber, die eine Anlage planen oder gerade in Betrieb genommen haben und wissen wollen, was auf dem Konto ankommt. Freiflächenanlagen und Anlagen über 100 kWp folgen anderen Regeln und sind nicht abgebildet.

Der Satz entsteht nicht nach Gutdünken des Netzbetreibers, sondern aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Für Anlagen auf Gebäuden gelten drei Leistungsstufen: bis 10, bis 40 und bis 100 Kilowattpeak.

Der anzulegende Wert jeder Stufe sinkt seit Februar 2024 alle sechs Monate um 1 Prozent, und bei der Einspeisevergütung werden davon noch 0,4 Cent abgezogen. Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31.

Dezember 2026 in Betrieb gehen, ergibt das 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Dieser Satz bleibt für 20 Jahre fest.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Sätze je Halbjahr in einer Tabelle; der Rechner nutzt dieselben Werte und prüft sie gegen das Gesetz.

Wer mehr als 10 kWp installiert, bekommt keinen einheitlichen Satz, sondern eine Mischvergütung: Die ersten 10 kWp werden mit dem höchsten, die nächsten 30 kWp mit einem niedrigeren Satz vergütet.

Bei 14 kWp liegt der Mischsatz deshalb bei 7,40 statt 7,70 Cent. Der Rechner zeigt die Stufen einzeln, damit die Abrechnung des Netzbetreibers nachvollziehbar bleibt.

Die zweite Hälfte der Seite beantwortet die Frage, die der Satz allein offen lässt: Lohnt sich die Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mit dem höheren Satz?

Im Standardfall mit 8 kWp und 35 Prozent Eigenverbrauch bringt die Überschusseinspeisung 1.231,58 Euro im Jahr (380,38 Euro Vergütung plus 851,20 Euro Wert des Eigenverbrauchs), die Volleinspeisung nur 928,72 Euro.

Ob sich die Anlage samt Kaufpreis rechnet, zeigt der PV-Amortisationsrechner; hier geht es allein um die Vergütung.

Eingaben

Einspeisevergütung berechnen: Inbetriebnahme, kWp und Eigenverbrauch eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Im Feld „Einspeiseart“ wählst du zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung; das Ergebnis oben gilt für diese Wahl, der Vergleich darunter zeigt immer beide. Bei „Inbetriebnahme der Anlage“ zählt der Tag, an dem die Anlage erstmals Strom ins Netz liefert, nicht der Tag der Bestellung.

Der Satz hängt davon ab, in welchen Halbjahreszeitraum dieser Tag fällt; Anlagen vor 2023 sind nicht abgebildet. Bei Unsicherheit hilft das Inbetriebnahmedatum aus dem Marktstammdatenregister oder aus dem Schreiben des Netzbetreibers.

Die „Anlagenleistung“ trägst du als Modulleistung in Kilowattpeak laut Angebot ein; maßgeblich für die Stufe ist die Leistung, die im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber gemeldet ist. Bis 100 kWp gibt es die feste Vergütung.

Der „Spezifische Ertrag“ ist mit 950 kWh je kWp vorbelegt, der Solarertrag-Rechner liefert einen genaueren Wert für deine Region und Dachausrichtung.

Die „Eigenverbrauchsquote“ ist der Anteil des Jahresertrags, den du selbst nutzt, ohne Speicher meist 25 bis 35 Prozent. Der „Strompreis Netzbezug“ (32 Cent vorbelegt) bewertet diesen Eigenverbrauch.

Mit dem „Ertragsrückgang pro Jahr“ (0,5 Prozent als Modellannahme) sinkt nur die Menge im 20-Jahres-Erlös, nicht der Satz. Die Quote beeinflusst nur die Überschusseinspeisung, nicht den Satz der Volleinspeisung.

Typische Eingabefehler sind das Bestelldatum statt des Inbetriebnahmetages und eine zu hoch angesetzte Eigenverbrauchsquote.

Praxisfälle

Einspeisevergütung: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um Satz und Erlös, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Einspeisevergütung bei 8 kWp ab August 2026

    „Wie viel Einspeisevergütung bekomme ich bei 8 kWp?“

    Eingabe
    Überschusseinspeisung, Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026, 8 kWp, 950 kWh/kWp, 35 % Eigenverbrauch
    Ergebnis
    7,70 ct/kWh auf 4.940 kWh, 380,38 Euro im ersten Jahr, 7.256,85 Euro in 20 Jahren
  2. Mischvergütung bei 15 kWp

    „Welcher Satz gilt für eine Anlage mit 15 kWp?“

    Eingabe
    Überschusseinspeisung, Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026, 15 kWp, 30 % Eigenverbrauch
    Ergebnis
    Mischsatz 7,35 ct/kWh (10 kWp zu 7,70 ct, 5 kWp zu 6,66 ct), 733,50 Euro im ersten Jahr
  3. Volleinspeisung bei 10 kWp

    „Was zahlt der Netzbetreiber bei Volleinspeisung für 10 kWp?“

    Eingabe
    Volleinspeisung, Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026, 10 kWp, 950 kWh/kWp
    Ergebnis
    12,22 ct/kWh auf 9.500 kWh, 1.160,90 Euro im Jahr; die Überschusseinspeisung brächte bei 30 % Eigenverbrauch 1.424,05 Euro
  4. Anlage mit 30 kWp aus dem Februar 2025

    „Wie hoch ist die Einspeisevergütung für 30 kWp, in Betrieb seit Februar 2025?“

    Eingabe
    Überschusseinspeisung, Inbetriebnahme 01.02. bis 31.07.2025, 30 kWp, 25 % Eigenverbrauch
    Ergebnis
    Mischsatz 7,23 ct/kWh (10 kWp zu 7,94 ct, 20 kWp zu 6,88 ct), 1.546,13 Euro im ersten Jahr

Berechnung

So entsteht der Satz: Absenkung um 1 Prozent und 0,4 Cent Abzug

Verstehe den Formelweg.

Zuerst bestimmt der Rechner den Satz je Leistungsstufe. Ausgangswert des anzulegenden Wertes für die Stufe bis 10 kWp ist 8,6 Cent.

Er sinkt nach § 49 EEG 2023 alle sechs Monate um 1 Prozent, im Zeitraum ab dem 1. August 2026 nach sechs Schritten auf 8,6 mal 0,99 hoch 6 gleich 8,10 Cent. Davon gehen nach § 53 EEG 0,4 Cent ab: 7,70 Cent.

Bei Volleinspeisung steigt der Ausgangswert um 4,8 Cent auf 13,4 Cent und sinkt mit ihm; das ergibt 12,62 minus 0,4, also 12,22 Cent. Rechenweg Einspeisevergütung: 8,6 ct mal 0,99 hoch 6 minus 0,4 ct ergibt 7,70 ct, bei 4.940 kWh Einspeisung 380,38 Euro im ersten Jahr Dann folgt die Mengenrechnung. Der Jahresertrag ist 8 kWp mal 950 kWh je kWp, also 7.600 kWh.

Bei 35 Prozent Eigenverbrauch bleiben 4.940 kWh übrig, die mit 7,70 Cent vergütet werden: 380,38 Euro. Bei mehreren Leistungsstufen verteilt der Rechner die Menge nach dem Leistungsanteil und rundet jeden Stufenerlös auf den Cent.

Für 20 Jahre wird der Erlös des ersten Jahres mit dem Ertragsrückgang fortgeschrieben, der Satz bleibt fest: 7.256,85 Euro.

Der Vergleich beruht auf der Gleichung Eigenverbrauchsquote mal Strompreis plus Rest mal Überschusssatz gegen den Satz der Volleinspeisung; im Standardfall kippt sie bei 18,6 Prozent.

Formelgrafik: Vergütungssatz aus Ausgangswert, Absenkung um 1 Prozent je Halbjahr und 0,4 Cent Abzug, Einspeisemenge, Erlös im ersten Jahr und Eigenverbrauchsschwelle
Im Standardfall ergibt 8,6 Cent mal 0,99 hoch 6 minus 0,4 Cent einen Satz von 7,70 Cent; 4.940 eingespeiste Kilowattstunden bringen 380,38 Euro, und ab 18,6 Prozent Eigenverbrauch lohnt die Überschusseinspeisung mehr als die Volleinspeisung.

Nachschlagen

Einspeisevergütung nach Inbetriebnahme: Sätze je Leistungsstufe

Die Tabelle zeigt die feste Einspeisevergütung in Cent je Kilowattstunde für Anlagen auf Gebäuden, getrennt nach Überschuss- und Volleinspeisung und nach den drei Leistungsstufen. Die Werte stammen aus derselben Funktion wie der Rechner; sie ergeben sich aus § 48, § 49 und § 53 EEG 2023 und stimmen mit der Tabelle der Bundesnetzagentur überein.

EEG-Sätze für Solaranlagen auf Gebäuden bis 100 kWp nach Zeitraum der Inbetriebnahme (Cent je kWh)
InbetriebnahmeÜberschuss bis 10 kWpÜberschuss 10 bis 40 kWpÜberschuss 40 bis 100 kWpVoll bis 10 kWpVoll 10 bis 40 kWpVoll 40 bis 100 kWp
01.08.2026 bis 31.12.20267,70 ct6,66 ct5,44 ct12,22 ct10,24 ct10,24 ct
01.02.2026 bis 31.07.20267,78 ct6,73 ct5,50 ct12,34 ct10,35 ct10,35 ct
01.08.2025 bis 31.01.20267,86 ct6,80 ct5,56 ct12,47 ct10,45 ct10,45 ct
01.02.2025 bis 31.07.20257,94 ct6,88 ct5,62 ct12,60 ct10,56 ct10,56 ct
01.08.2024 bis 31.01.20258,03 ct6,95 ct5,68 ct12,73 ct10,68 ct10,68 ct
01.02.2024 bis 31.07.20248,11 ct7,03 ct5,74 ct12,87 ct10,79 ct10,79 ct
01.01.2023 bis 31.01.20248,20 ct7,10 ct5,80 ct13,00 ct10,90 ct10,90 ct

Quellen: § 48, § 49, § 53 EEG 2023 (gesetze-im-internet.de) und Bundesnetzagentur, Fördersätze für Solaranlagen (Tabelle Aug bis Dez 2026), abgerufen am 08.10.2026. Der Satz bleibt für die Anlage 20 Jahre fest. Für Inbetriebnahmen ab 2027 liegen keine Sätze vor.

Einspeisevergütung pro Jahr nach Anlagengröße

Die Tabelle rechnet typische Anlagengrößen mit Inbetriebnahme ab 01.08.2026 durch: Mischsatz, vergütete Menge und Jahreserlös bei Überschusseinspeisung sowie der Erlös bei Volleinspeisung. Alle Werte stammen direkt aus der Rechenfunktion des Einspeisevergütung-Rechners.

Mischsatz und Jahreserlös nach Anlagengröße (950 kWh/kWp, 35 % Eigenverbrauch bei Überschusseinspeisung, Inbetriebnahme 01.08. bis 31.12.2026)
AnlagengrößeMischsatz ÜberschussEingespeistVergütung ÜberschussMischsatz VollVergütung Voll
5 kWp7,70 ct3.088 kWh237,74 €12,22 ct580,45 €
8 kWp7,70 ct4.940 kWh380,38 €12,22 ct928,72 €
10 kWp7,70 ct6.175 kWh475,48 €12,22 ct1.160,90 €
15 kWp7,35 ct9.263 kWh681,11 €11,56 ct1.647,30 €
20 kWp7,18 ct12.350 kWh886,74 €11,23 ct2.133,70 €
30 kWp7,01 ct18.525 kWh1.297,99 €10,90 ct3.106,50 €
50 kWp6,62 ct30.875 kWh2.045,17 €10,64 ct5.052,10 €
100 kWp6,03 ct61.750 kWh3.724,77 €10,44 ct9.916,10 €

Quellen: § 48, § 49, § 53 EEG 2023 und Bundesnetzagentur, abgerufen am 08.10.2026. Orientierungswerte ohne Wetter, Verschattung und Wartungskosten; die Vergütung bildet nur einen Teil des Nutzens ab, der Eigenverbrauch kommt hinzu.

Ausblick

Was ändert sich 2027 bei der Einspeisevergütung?

Was sich zum Jahres- oder Periodenwechsel ändert – mit Datumsstempel und Herkunft.

  • Die Bundesnetzagentur hat die Sätze für Inbetriebnahmen vom 01.08. bis 31.12.2026 veröffentlicht: 7,70 Cent bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp, 6,66 und 10,24 Cent für den Leistungsanteil bis 40 kWp.
  • Nach § 49 EEG 2023 sinken die anzulegenden Werte alle sechs Monate um 1 Prozent; für Inbetriebnahmen ab 2027 liegt keine Veröffentlichung vor, und die Novelle kann die Regel ändern.
  • Das Bundeskabinett hat am 29.07.2026 Entwürfe zum EEG 2027 beschlossen, nach denen kleine Dachanlagen keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten sollen. Der Entwurf ist noch kein Gesetz; Bundestag und Bundesrat entscheiden.
  • Für eine bereits in Betrieb genommene Anlage bleibt der Satz nach § 25 EEG 2023 für 20 Jahre bestehen; nach den Berichten zum Entwurf betrifft die Änderung nur Neuanlagen.

Stand: 08.10.2026 · Quelle: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023), § 48 Solare Strahlungsenergie, § 49 Absenkung der anzulegenden Werte; Bundesnetzagentur, Fördersätze für Solaranlagen

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Einspeisevergütung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 pro kWh?

Für Anlagen bis 10 kWp auf dem Gebäude, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung.

Der Leistungsanteil zwischen 10 und 40 kWp erhält 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent, der Anteil zwischen 40 und 100 kWp 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Wer zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 ans Netz ging, bekommt 7,78 und 12,34 Cent.

Die Sätze folgen aus § 48 und § 49 EEG 2023, die Bundesnetzagentur veröffentlicht sie je Halbjahr; sie sinken alle sechs Monate um 1 Prozent, und die 0,4 Cent Abzug nach § 53 EEG sind schon enthalten.

Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht das Bestelldatum. Wähle im Rechner den Zeitraum deiner Anlage und gleiche das Ergebnis mit dem Schreiben deines Netzbetreibers ab.

Im Standardfall mit 8 kWp und 950 kWh je kWp sind das 380,38 Euro im ersten Jahr.

Wie wird die Vergütung bei mehr als 10 kWp berechnet?

Anlagen über 10 kWp erhalten keinen einheitlichen Satz, sondern eine Mischvergütung nach Leistungsstufen (§ 48 Abs. 2 EEG 2023).

Die ersten 10 kWp werden mit dem Satz der ersten Stufe vergütet, die nächsten 30 kWp mit dem der zweiten und die restlichen bis 100 kWp mit dem der dritten. Der Netzbetreiber bildet daraus einen nach Leistung gewichteten Durchschnitt.

Bei 15 kWp und Inbetriebnahme ab August 2026 sind das 10 kWp zu 7,70 Cent und 5 kWp zu 6,66 Cent, zusammen 7,35 Cent je Kilowattstunde; bei 14 kWp sind es 7,40 Cent, bei 20 kWp 7,18 Cent.

Der häufige Fehler ist, die ganze Anlage mit dem Satz bis 10 kWp zu rechnen. Bei 15 kWp und 30 Prozent Eigenverbrauch ergäbe das 768,08 statt 733,50 Euro und damit 34,58 Euro zu viel im Jahr.

Prüfe deshalb in der Stufentabelle des Rechners, wie viele Kilowattpeak in welche Stufe fallen, bevor du mit dem Angebot des Installateurs vergleichst.

Volleinspeisung oder Überschusseinspeisung: Was lohnt mehr?

Das hängt vom Eigenverbrauch ab. Die Volleinspeisung zahlt mit 12,22 Cent deutlich mehr je Kilowattstunde als die Überschusseinspeisung mit 7,70 Cent, aber du verbrauchst dann keinen eigenen Solarstrom mehr und kaufst alles für 32 Cent aus dem Netz.

Die Grenze liegt im Standardfall bei 18,6 Prozent Eigenverbrauch: Darunter gewinnt die Volleinspeisung, darüber die Überschusseinspeisung.

Bei 8 kWp und 35 Prozent bringt die Überschusseinspeisung 1.231,58 Euro im Jahr, die Volleinspeisung 928,72 Euro. Bei nur 10 Prozent kehrt sich das um: 769,88 gegen 928,72 Euro.

Die Volleinspeisung lohnt sich also bei Anlagen, die kaum Haushaltsstrom decken. Den Wunsch teilst du dem Netzbetreiber in Textform mit, im Jahr der Inbetriebnahme vor der Inbetriebnahme, später vor dem 1.

Dezember des Vorjahres (§ 48 Abs. 2a EEG 2023). Prüfe vor der Entscheidung, wie viel Strom du tagsüber wirklich verbrauchst, denn die Quote bestimmt das Ergebnis.

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?

Der Anspruch besteht 20 Jahre ab der Inbetriebnahme und verlängert sich bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem die 20 Jahre enden (§ 25 Abs. 1 EEG 2023).

Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt in dieser Zeit unverändert; spätere Absenkungen betreffen nur neue Anlagen. Wer im August 2026 startet, erhält 7,70 Cent also bis Ende 2046.

Der Rechner setzt pauschal 20 Jahre an und lässt die Menge um den Ertragsrückgang sinken: Bei 0,5 Prozent pro Jahr sind das im Standardfall 7.256,85 Euro, bei konstantem Ertrag 7.607,60 Euro.

Danach endet der Anspruch nicht abrupt, denn für ausgeförderte Anlagen sieht § 25 Abs. 2 EEG 2023 eine gekürzte Anschlussvergütung bis zum 31. Dezember 2032 vor (Abzug nach § 53 Abs. 4).

Plane deshalb mit dem festen Satz für zwei Jahrzehnte und erst danach mit Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Speicher, wenn du den Strom weiter verwerten willst.

Wird die Einspeisevergütung ab 2027 abgeschafft?

Der Kabinettsentwurf zum EEG 2027 vom 29. Juli 2026 sieht vor, dass kleine Dachanlagen keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten, sondern in die Direktvermarktung wechseln.

Der Entwurf ist noch kein Gesetz: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, und die Einzelheiten können sich ändern. Die Bundesnetzagentur hat Sätze nur bis zum 31. Dezember 2026 veröffentlicht, deshalb endet auch die Auswahl im Rechner dort.

Nach den Berichten zum Entwurf betrifft die Änderung nur Neuanlagen; für eine bis Ende 2026 in Betrieb genommene Anlage gilt der Satz ihres Zeitraums 20 Jahre lang (§ 25 EEG 2023).

Richte die Planung nicht allein nach der Vergütung aus: Zwischen den Sätzen von Februar und August 2026 liegen bei 8 kWp nur 3,95 Euro im Jahr.

Wichtiger ist, ob die Anlage mit Eigenverbrauch, Speicher und Anschaffungskosten insgesamt rechnet, und das zeigt der PV-Amortisationsrechner mit deinen eigenen Zahlen.

Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?

Bei kleinen Anlagen meist nicht.

Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden einkommensteuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt(peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt(peak) pro Steuerpflichtigem beträgt.

Sind alle Einnahmen daraus steuerfrei, ist kein Gewinn zu ermitteln. Das gilt für die Einspeisevergütung und für den Wert des Eigenverbrauchs.

Eine Anlage mit 14 kWp auf einem Einfamilienhaus liegt damit im steuerfreien Bereich, ebenso eine mit 30 kWp auf einer Wohneinheit; ab 31 kWp je Einheit entfällt die Befreiung.

Der Rechner zeigt deshalb Bruttobeträge ohne Einkommensteuer, sodass du die Zahlen direkt vergleichen kannst.

Die Umsatzsteuer ist eine eigene Frage: Ob du Kleinunternehmer bleibst oder zur Regelbesteuerung wechselst, klärst du mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung, bevor du die Anlage beim Netzbetreiber anmeldest und die erste Abrechnung stellst.

Wie viel Einspeisevergütung bringt eine 10-kWp-Anlage?

Bei 10 kWp, 950 kWh je kWp und Inbetriebnahme ab August 2026 erzeugt die Anlage 9.500 kWh im Jahr. Mit 30 Prozent Eigenverbrauch speist sie 6.650 kWh ein und erhält 7,70 Cent je Kilowattstunde, das sind 512,05 Euro im Jahr oder 42,67 Euro im Monat.

Der Eigenverbrauch von 2.850 kWh spart bei 32 Cent weitere 912,00 Euro, zusammen 1.424,05 Euro. Bei Volleinspeisung gehen alle 9.500 kWh ins Netz, und es gelten 12,22 Cent: 1.160,90 Euro, aber ohne Stromersparnis.

Über 20 Jahre summiert sich die Überschussvergütung bei 0,5 Prozent Ertragsrückgang auf 9.768,84 Euro.

Rechnest du mit 1.000 statt 950 kWh je kWp, steigt alles um gut 5 Prozent; den genauen Ertrag für Region und Dachneigung liefert der Solarertrag-Rechner.

Die Vergütung bildet nur einen Teil des Nutzens ab: Ob sich die Anlage insgesamt rechnet, zeigt erst der Vergleich mit den Anschaffungskosten.

Kann ich Volleinspeisung und Eigenverbrauch kombinieren?

Für eine einzelne Anlage nicht: Sie speist entweder ihren Überschuss oder den gesamten Strom ein. Möglich ist die Kombination mit zwei Anlagen.

Nach § 48 Abs. 2a EEG 2023 kannst du bestimmen, dass zwei Solaranlagen, die innerhalb von weniger als zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb gehen, nicht als eine Anlage gelten, wenn der Strom beider über jeweils eine eigene Messeinrichtung abgerechnet wird und du dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme der zweiten Anlage mitteilst, für welche die erhöhte Volleinspeisevergütung gelten soll.

So versorgt die erste Anlage den Haushalt, und die zweite, etwa auf dem Garagendach, speist alles ein. Zusätzlicher Zähler und Anmeldung kosten Geld; rechne die Mehrerlöse dagegen.

Ohne diese Trennung werden beide Anlagen zusammengefasst (§ 24 EEG 2023), und die Leistung rutscht in niedrigere Stufen. Lass dir vom Installateur beide Varianten mit Zählerkosten anbieten, bevor du dich festlegst.

Hinweise

Überschuss- oder Volleinspeisung: Ab wie viel Eigenverbrauch lohnt sich was?

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst den Vergütungssatz und die Sätze je Leistungsstufe: Sie sind das, was der Netzbetreiber nachrechnet. Weicht seine Abrechnung ab, prüfe Inbetriebnahmedatum und Leistungsstufen.

Liegt der Erlös unter deiner Erwartung, schau zuerst auf die Eigenverbrauchsquote: Sie verschiebt Menge aus der vergüteten Einspeisung in den eigenen Verbrauch. Danach zählt der Vergleich.

Im Standardfall liegt die Überschusseinspeisung mit 1.231,58 Euro um 302,86 Euro vor der Volleinspeisung mit 928,72 Euro, weil jede selbst verbrauchte Kilowattstunde 32 Cent spart, jede eingespeiste aber nur 7,70 Cent bringt. Gesamtnutzen pro Jahr bei 8 kWp: Überschusseinspeisung steigt mit dem Eigenverbrauch von 769,88 auf 1.693,28 Euro, die Volleinspeisung bleibt bei 928,72 Euro Die Schwelle liegt bei 18,6 Prozent Eigenverbrauch.

Bei 10 Prozent bringt die Volleinspeisung 928,72 Euro gegen 769,88 Euro, bei 20 Prozent liegt die Überschusseinspeisung mit 954,56 Euro nur knapp vorn, bei 60 Prozent mit 1.693,28 Euro weit.

Die Volleinspeisung lohnt sich deshalb vor allem bei Anlagen, die kaum Strom für den eigenen Verbrauch liefern, etwa auf einer Scheune.

Wer mehr Eigenverbrauch erreichen will, prüft einen Speicher im PV-Speichergrößenrechner oder verschiebt Verbraucher in die Mittagsstunden.

Lege die Quote vorsichtig an: Schon fünf Prozentpunkte weniger Eigenverbrauch verändern den Gesamtnutzen um rund 92 Euro im Jahr.

Anwendung

Beispiel: 14 kWp mit Mischvergütung und knapper Entscheidung

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Familie Aksoy baut im Herbst 2026 eine Anlage mit 14 kWp aufs Einfamilienhaus; die Inbetriebnahme ist für November geplant und fällt damit in den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2026.

Der Haushalt verbraucht mit Wärmepumpe 6.000 kWh, der Strompreis liegt bei 32 Cent, der Ertrag bei 950 kWh je kWp. Der Installateur rechnet mit etwa 20 Prozent Eigenverbrauch. Der Rechner nennt 13.300 kWh Jahresertrag und 10.640 kWh Einspeisung.

Der Mischsatz beträgt 7,40 Cent: 10 kWp zu 7,70 Cent bringen 585,20 Euro, 4 kWp zu 6,66 Cent weitere 202,46 Euro, zusammen 787,66 Euro Vergütung. Dazu kommen 851,20 Euro Wert des Eigenverbrauchs, insgesamt 1.638,86 Euro.

Die Volleinspeisung brächte 1.550,02 Euro (12,22 Cent auf 10 kWp, 10,24 Cent auf 4 kWp), also 88,84 Euro weniger. Familie Aksoy mit 14 kWp: Überschusseinspeisung 1.638,86 Euro gegen Volleinspeisung 1.550,02 Euro pro Jahr bei 20 Prozent Eigenverbrauch Die Entscheidung ist knapp, denn die Schwelle liegt bei 17,3 Prozent Eigenverbrauch.

Fiele die Quote auf 15 Prozent, gewänne die Volleinspeisung mit 74,72 Euro. Familie Aksoy wählt die Überschusseinspeisung, weil Wärmepumpe und E-Auto den Tagesverbrauch eher erhöhen, und lässt den Eigenverbrauch nach dem ersten Jahr am Zähler prüfen.

Über 20 Jahre bringt die Vergütung bei 0,5 Prozent Ertragsrückgang 15.026,90 Euro.

Fallstricke

Häufige Fehler bei der Einspeisevergütung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Der Satz richtet sich nach dem Bestelldatum. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme.

Wer im Februar bis Juli 2026 statt ab August ans Netz geht, bekommt 7,78 statt 7,70 Cent, im Standardfall 3,95 Euro mehr im Jahr.

Das rechtfertigt es nicht, eine unfertige Anlage früher anzuschließen, und der Unterschied ist mit rund 75 Euro über 20 Jahre klein. Der zweite Fehler: Die ganze Anlage wird mit dem Satz bis 10 kWp gerechnet.

Bei 15 kWp und 30 Prozent Eigenverbrauch ergäbe das 768,08 Euro. Tatsächlich zahlt der Netzbetreiber wegen der Mischvergütung 733,50 Euro, also 34,58 Euro weniger.

Der dritte Fehler: Die Volleinspeisung gilt als die bessere Wahl, weil 12,22 Cent mehr sind als 7,70 Cent. Wer aber 35 Prozent seines Ertrags selbst verbraucht, verzichtet auf 851,20 Euro Stromersparnis und landet bei 928,72 statt 1.231,58 Euro.

Der vierte Fehler: Der Erlös des ersten Jahres wird mit 20 multipliziert. Das ergibt 7.607,60 Euro. Tatsächlich sinkt die eingespeiste Menge mit dem Ertragsrückgang, und es bleiben 7.256,85 Euro.

Rechne deshalb immer mit dem Ertragsrückgang, den du für deine Module erwartest, statt mit einem festen Wert.

Nächster Schritt

Einspeisevergütung im Überblick

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Der Einspeisevergütung-Rechner macht aus dem Zeitraum der Inbetriebnahme, der Anlagenleistung und der Eigenverbrauchsquote den Vergütungssatz, den Erlös im ersten Jahr und über 20 Jahre sowie den Vergleich von Überschuss- und Volleinspeisung.

Entscheidend sind drei Größen: der Zeitraum der Inbetriebnahme, die Leistungsstufen mit ihrer Mischvergütung und die Eigenverbrauchsquote, die über Überschuss oder Volleinspeisung entscheidet.

Im Standardfall mit 8 kWp sind das 7,70 Cent, 380,38 Euro im ersten Jahr und eine Schwelle von 18,6 Prozent Eigenverbrauch.

Merke dir die Reihenfolge: erst Zeitraum und Stufen prüfen, dann den Eigenverbrauch vorsichtig schätzen, zuletzt den Vergleich lesen.

Die Sätze gelten für Anlagen auf Gebäuden bis 100 kWp mit Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026; verbindlich ist der Bescheid des Netzbetreibers.

Für Speicher, Anschaffungskosten und Amortisation führen der PV-Speichergrößenrechner und der PV-Amortisationsrechner weiter.

Die Einordnung bleibt eine Orientierung: Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und Steuerberatung klären die Details deiner Anlage.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Einspeisevergütung für 5 bis 30 kWp

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Vergütungssatz: 7,70 ct/kWh | Einspeisung: 2.850 kWh | Erlös im ersten Jahr: 219,45 € | Erlös über 20 Jahre: 4.186,65 € | Gesamtnutzen: 827,45 € gegen 580,45 € bei Volleinspeisung

Kleine Anlage mit 5 kWp und 40 Prozent Eigenverbrauch

Einspeiseart
Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch, Rest ins Netz)
Inbetriebnahme der Anlage
01.08.2026 bis 31.12.2026
Anlagenleistung
5 kWp
Eigenverbrauchsquote
40 %

Beispiel 2 · Mittel · Vergütungssatz: 12,22 ct/kWh | Einspeisung: 9.500 kWh | Erlös im ersten Jahr: 1.160,90 € | Erlös über 20 Jahre: 22.147,54 € | Überschusseinspeisung zum Vergleich: 1.424,05 €

10 kWp mit Volleinspeisung

Einspeiseart
Volleinspeisung (gesamter Ertrag ins Netz)
Inbetriebnahme der Anlage
01.08.2026 bis 31.12.2026
Anlagenleistung
10 kWp
Eigenverbrauchsquote
30 %

Beispiel 3 · Komplex · Mischsatz: 7,18 ct/kWh | Einspeisung: 14.250 kWh | Erlös im ersten Jahr: 1.023,16 € (548,63 € + 474,53 €) | Erlös über 20 Jahre: 19.519,75 € | Gesamtnutzen: 2.543,16 € gegen 2.133,70 €

20 kWp mit Mischvergütung

Einspeiseart
Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch, Rest ins Netz)
Inbetriebnahme der Anlage
01.08.2026 bis 31.12.2026
Anlagenleistung
20 kWp
Eigenverbrauchsquote
25 %

Beispiel 4 · Komplex · Mischsatz: 7,23 ct/kWh | Einspeisung: 21.375 kWh | Erlös im ersten Jahr: 1.546,13 € (565,73 € + 980,40 €) | Erlös über 20 Jahre: 29.496,92 € | Gesamtnutzen: 3.826,13 € gegen 3.203,40 €

30 kWp, in Betrieb seit Februar 2025

Einspeiseart
Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch, Rest ins Netz)
Inbetriebnahme der Anlage
01.02.2025 bis 31.07.2025
Anlagenleistung
30 kWp
Eigenverbrauchsquote
25 %

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Weiternutzung

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  • Rechenweg der Einspeisevergütung: 8,6 Cent mal 0,99 hoch 6 minus 0,4 Cent ergibt 7,70 Cent je kWh, 4.940 eingespeiste kWh bringen 380,38 Euro im ersten Jahr und 7.256,85 Euro in 20 Jahren.

    Einspeisevergütung berechnen: Rechenweg für 8 kWp ab 01.08.2026

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           alt="Rechenweg der Einspeisevergütung: 8,6 Cent mal 0,99 hoch 6 minus 0,4 Cent ergibt 7,70 Cent je kWh, 4.940 eingespeiste kWh bringen 380,38 Euro im ersten Jahr und 7.256,85 Euro in 20 Jahren."
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    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/energie/photovoltaik-speicher/einspeiseverguetung-rechner">Einspeisevergütung berechnen: Rechenweg für 8 kWp ab 01.08.2026 auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/energie/photovoltaik-speicher/einspeiseverguetung-rechner
  • Gesamtnutzen pro Jahr bei 8 kWp: Die Überschusseinspeisung steigt mit dem Eigenverbrauch von 769,88 Euro bei 10 Prozent auf 1.693,28 Euro bei 60 Prozent, die Volleinspeisung bleibt bei 928,72 Euro.

    Einspeisevergütung: Überschuss- gegen Volleinspeisung nach Eigenverbrauch

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/energie/einspeiseverguetung-rechner-eigenverbrauch-vergleich.svg"
           alt="Gesamtnutzen pro Jahr bei 8 kWp: Die Überschusseinspeisung steigt mit dem Eigenverbrauch von 769,88 Euro bei 10 Prozent auf 1.693,28 Euro bei 60 Prozent, die Volleinspeisung bleibt bei 928,72 Euro."
           width="760" height="372">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/energie/photovoltaik-speicher/einspeiseverguetung-rechner">Einspeisevergütung: Überschuss- gegen Volleinspeisung nach Eigenverbrauch auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/energie/photovoltaik-speicher/einspeiseverguetung-rechner
  • Familie Aksoy mit 14 kWp: Die Überschusseinspeisung bringt 1.638,86 Euro pro Jahr, die Volleinspeisung 1.550,02 Euro; die Schwelle liegt bei 17,3 Prozent Eigenverbrauch.

    Einspeisevergütung bei 14 kWp: Mischvergütung und Vergleich für Familie Aksoy

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           alt="Familie Aksoy mit 14 kWp: Die Überschusseinspeisung bringt 1.638,86 Euro pro Jahr, die Volleinspeisung 1.550,02 Euro; die Schwelle liegt bei 17,3 Prozent Eigenverbrauch."
           width="760" height="350">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/energie/photovoltaik-speicher/einspeiseverguetung-rechner">Einspeisevergütung bei 14 kWp: Mischvergütung und Vergleich für Familie Aksoy auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/energie/photovoltaik-speicher/einspeiseverguetung-rechner

Quellen, Transparenz und Haftung

Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Orientierungsrechnung auf Basis der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Sätze für Anlagen bis 100 kWp auf Gebäuden. Verbindlich ist der Bescheid des Netzbetreibers; Steuer- und Rechtsfragen klärst du mit Netzbetreiber, Steuerberatung oder Verbraucherzentrale.

Quelle: Bundesnetzagentur (Fördersätze für Solaranlagen, Stand Aug bis Dez 2026), §§ 25, 48, 49 und 53 EEG 2023, jeweils abgerufen am 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
08. Oktober 2026
Fachbereich
Energie / Photovoltaik & Speicher
Formeln basieren auf
Satz je Stufe = anzulegender Wert (Ausgangswert x 0,99 hoch Anzahl der Absenkungen, auf zwei Stellen gerundet) minus 0,4 ct; Mischsatz = Summe aus Leistung der Stufe x Satz der Stufe geteilt durch Gesamtleistung; Jahreserlös = vergütete kWh x Mischsatz; Überschuss ist besser, wenn Eigenverbrauchsquote x Strompreis + (1 - Quote) x Satz Überschuss über dem Satz der Volleinspeisung liegt.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Einspeisevergütung-Rechner. Abgerufen von https://rechner-portal.de/energie/photovoltaik-speicher/einspeiseverguetung-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Einspeisevergütung-Rechner. Available at: https://rechner-portal.de/energie/photovoltaik-speicher/einspeiseverguetung-rechner

Werbestatus

Mögliche Werbung hat keinen Einfluss auf Rechenweg, Ergebnis oder Priorisierung dieses Rechners.