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Stromabrechnung prüfen: Nachzahlung und Abschlag berechnen

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Wie ermittelst du den Verbrauch?
kWh
kWh
Gab es eine Preisänderung im Zeitraum?
ct/kWh
€
Grundpreis gilt pro
€
€
Neue Abschläge pro Jahr
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Kurzantwort

Prüft eine Stromabrechnung: Verbrauch aus Zählerständen, Kosten aus Arbeits- und Grundpreis (auch mit Preisänderung im Zeitraum, zeitanteilig), Gutschriften, gezahlte Abschläge, Nachzahlung oder Guthaben, Verbrauch und Kosten pro Tag und den neuen Abschlag.

Strom Jahresabrechnung berechnen: Zählerstände, Preise und Abschläge eingeben

Kilian AchatzFachredaktion Energie
Geprüft: Review-Team Rechner-Portal (Okt. 2026)Stand:

Überblick

Stromabrechnung prüfen: Wie entsteht Nachzahlung oder Guthaben?

Starte mit der kurzen Einordnung, bevor du Eingaben und Ergebnis interpretierst.

Der Rechner prüft deine Stromabrechnung: Aus Zählerständen, Arbeits- und Grundpreis, einer möglichen Preisänderung und den gezahlten Abschlägen zeigt er, ob du nachzahlen musst oder ein Guthaben bekommst, und schlägt einen neuen Abschlag vor. Im Standardfall hast du 3.500 kWh verbraucht, zahlst 35 ct/kWh und 15 € Grundpreis im Monat.

Daraus ergeben sich 1.225 € Arbeitskosten und 180 € Grundpreis, zusammen 1.405 €. Bei zwölf Abschlägen zu 105 € bleiben 145 € Nachzahlung, und der neue Abschlag liegt bei 117,08 €.

Anders als der Abschlag-Rechner blickt dieser Rechner zurück auf eine fertige Abrechnung.

Er hilft zu erkennen, ob die Zahlen des Lieferanten stimmen, und rechnet Preisänderungen im Zeitraum zeitanteilig, wie es § 12 der Stromgrundversorgungsverordnung vorsieht.

Er gilt für Haushaltsstrom mit Arbeits- und Grundpreis, auch für Tarife außerhalb der Grundversorgung, und rechnet mit den Bruttopreisen deiner Abrechnung.

Eingaben

Zählerstände, Preise und Abschläge eingeben

Hier siehst du, welche Werte erwartet werden und wie die Felder zusammenhängen.

Bei „Wie ermittelst du den Verbrauch?“ wählst du zwischen dem „Zählerstand zu Beginn“ und dem „Zählerstand am Ende“ oder dem direkt eingetragenen „Verbrauch im Abrechnungszeitraum“, etwa nach einem Zählerwechsel. Dazu kommen „Beginn des Abrechnungszeitraums“ und „Ende des Abrechnungszeitraums“.

„Arbeitspreis (brutto)“ und „Grundpreis (brutto)“ liest du aus der Abrechnung; der Grundpreis gilt „pro Monat“ oder „pro Jahr“.

Gab es eine Preisänderung im Zeitraum, trägst du den „Ersten Tag mit dem neuen Preis“, den neuen Arbeitspreis und den neuen Grundpreis ein.

Es folgen der „Gezahlte Abschlag je Zahlung“, die „Anzahl der gezahlten Abschläge“, „Gutschriften und Boni“ und die „Neuen Abschläge pro Jahr“. Typischer Eingabefehler: Nettopreise statt der Bruttopreise eintragen.

Alle Felder haben Vorgabewerte; ändere zuerst Verbrauch und Preise, denn sie bestimmen das Ergebnis. Felder für die zweite Preisperiode erscheinen nur bei einer Preisänderung.

Praxisfälle

Stromabrechnung prüfen: Typische Anwendungsfälle

Vier Suchfragen rund um die Stromjahresabrechnung, jeweils mit dem nachgerechneten Ergebnis.

  1. Nachzahlung berechnen

    „Wie hoch ist meine Stromnachzahlung?“

    Eingabe
    3.500 kWh, 35 ct/kWh, 15 € Grundpreis im Monat, 12 Abschläge zu 105 €
    Ergebnis
    Kosten 1.405 €, Nachzahlung 145 €, neuer Abschlag 117,08 €
  2. Guthaben bei weniger Verbrauch

    „Bekomme ich Guthaben, wenn ich weniger verbraucht habe?“

    Eingabe
    Wie oben, aber 2.800 kWh Verbrauch
    Ergebnis
    Kosten 1.160 €, Guthaben 100 €, neuer Abschlag 96,67 €
  3. Preisänderung im Jahr

    „Wie rechne ich eine Preiserhöhung im Jahr ein?“

    Eingabe
    Wie oben, Preiswechsel zum 01.07. auf 38 ct und 16 € Grundpreis
    Ergebnis
    Kosten 1.463,98 €, Nachzahlung 203,98 €, neuer Abschlag 126,83 €
  4. Bonus berücksichtigen

    „Wie wirkt ein Neukundenbonus auf die Abrechnung?“

    Eingabe
    Wie im Standardfall, 50 € Bonus
    Ergebnis
    Rechnungsbetrag 1.355 €, Nachzahlung 95 €, neuer Abschlag unverändert 117,08 €

Berechnung

Stromabrechnung berechnen: So entsteht der Saldo

Verstehe den Formelweg.

Saldo der Stromabrechnung bei 3.500 kWh Verbrauch: bei 20 Prozent weniger Verbrauch 100 € Guthaben, bei Verbrauch wie im Standardfall 145 € Nachzahlung, bei 20 Prozent mehr 390 € Nachzahlung Die Rechnung hat fünf Schritte. Erstens der Verbrauch: Neuer minus alter Zählerstand, im Standardfall 15.845 − 12.345 = 3.500 kWh in 365 Tagen, das sind 9,59 kWh je Tag.

Zweitens die Arbeitskosten: Verbrauch mal Arbeitspreis, 3.500 kWh × 35 ct = 1.225 €. Drittens der Grundpreis: 15 € im Monat sind 180 € im Jahr, tageweise verteilt.

Viertens bei einer Preisänderung die Aufteilung: Der Verbrauch wird nach Tagen auf beide Preisperioden verteilt, jede Periode mit eigenem Arbeits- und Grundpreis.

Fünftens der Saldo: Kosten minus Gutschriften minus gezahlte Abschläge, im Standardfall 1.405 − 1.260 = 145 €. Der neue Abschlag ist der Tagesverbrauch mal 365 mal aktueller Arbeitspreis plus Jahresgrundpreis, geteilt durch 12: 1.405 / 12 = 117,08 €.

Die Aufteilung nach Tagen folgt § 12 StromGVV; jahreszeitliche Schwankungen des Verbrauchs kennt der Rechner nicht.

Formelgrafik: Rechnungsbetrag gleich Arbeitskosten plus Grundpreis minus Gutschriften; Saldo gleich Rechnungsbetrag minus gezahlte Abschläge; Arbeitskosten gleich Verbrauch mal Arbeitspreis durch 100
Mit 3.500 kWh zu 35 ct/kWh und 180 € Grundpreis beträgt der Rechnungsbetrag 1.405 €; nach 1.260 € Abschlägen bleiben 145 € Nachzahlung.

Nachschlagen

Stromkosten pro Jahr nach Verbrauch und Arbeitspreis

Die Tabelle zeigt die Jahreskosten für sieben Verbrauchswerte bei drei Arbeitspreisen, jeweils mit 15 € Grundpreis im Monat und einem ganzen Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Jahreskosten in Euro nach Verbrauch in kWh und Arbeitspreis in ct/kWh bei 15 € Grundpreis im Monat (brutto)
Verbrauch30 ct/kWh35 ct/kWh40 ct/kWh
2.000 kWh780,00 €880,00 €980,00 €
2.500 kWh930,00 €1.055,00 €1.180,00 €
3.000 kWh1.080,00 €1.230,00 €1.380,00 €
3.500 kWh1.230,00 €1.405,00 €1.580,00 €
4.000 kWh1.380,00 €1.580,00 €1.780,00 €
4.500 kWh1.530,00 €1.755,00 €1.980,00 €
5.000 kWh1.680,00 €1.930,00 €2.180,00 €

Alle Preise sind Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer. Der Grundpreis von 15 € im Monat ergibt 180 € im Jahr.

Neuer Abschlag und Saldo nach Verbrauch

Die Tabelle zeigt für sieben Verbrauchswerte bei 35 ct/kWh und 15 € Grundpreis im Monat die Jahreskosten, den neuen Abschlag bei zwölf und bei elf Zahlungen und den Saldo, wenn zwölfmal 105 € gezahlt wurden. Gerechnet mit derselben Funktion wie der Rechner.

Jahreskosten, neuer Abschlag bei 12 und 11 Zahlungen und Saldo bei 12 Abschlägen zu 105 € nach Verbrauch
VerbrauchJahreskostenAbschlag bei 12 ZahlungenAbschlag bei 11 ZahlungenSaldo bei 12 × 105 €
2.000 kWh880,00 €73,33 €80,00 €380,00 € Guthaben
2.500 kWh1.055,00 €87,92 €95,91 €205,00 € Guthaben
3.000 kWh1.230,00 €102,50 €111,82 €30,00 € Guthaben
3.500 kWh1.405,00 €117,08 €127,73 €145,00 € Nachzahlung
4.000 kWh1.580,00 €131,67 €143,64 €320,00 € Nachzahlung
4.500 kWh1.755,00 €146,25 €159,55 €495,00 € Nachzahlung
5.000 kWh1.930,00 €160,83 €175,45 €670,00 € Nachzahlung

Der neue Abschlag ist der rechnerische Wert auf den Cent; Lieferanten runden oft auf volle Euro. Er soll nach § 13 StromGVV dem Verbrauch des zuletzt abgerechneten Zeitraums entsprechen.

Expertenmodus

Häufige Fragen zur Stromjahresabrechnung

Spezielle Fragen geklärt. Tiefer verstehen.

Wie berechne ich meine Stromabrechnung?

Die Abrechnung besteht aus den Arbeitskosten und dem Grundpreis. Die Arbeitskosten sind der Verbrauch in kWh mal dem Arbeitspreis, der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder Jahr.

Den Verbrauch erhältst du aus der Differenz zweier Zählerstände. Im Standardfall sind das 3.500 kWh × 35 ct = 1.225 € plus 180 € Grundpreis, zusammen 1.405 €.

Davon ziehst du Gutschriften und deine Abschläge ab; was übrig bleibt, ist die Nachzahlung oder das Guthaben.

Trage Zählerstände, Preise und Abschläge in den Rechner ein, um Saldo, Verbrauch pro Tag und neuen Abschlag zu sehen, und vergleiche das Ergebnis mit der Abrechnung deines Lieferanten. Alle Preise gelten brutto mit Umsatzsteuer.

Der Rechner zeigt zusätzlich die Kosten pro Tag und den Anteil von Arbeits- und Grundkosten, damit du erkennst, was den Betrag treibt. Achte darauf, dass Zeitraum und Zählerstände zusammenpassen.

Wie entsteht eine Stromnachzahlung?

Eine Nachzahlung entsteht, wenn die Abschläge kleiner waren als die tatsächlichen Kosten. Das passiert bei höherem Verbrauch, nach einer Preiserhöhung oder wenn der Abschlag von vornherein zu niedrig angesetzt war.

Im Standardfall wurden 12 × 105 € = 1.260 € gezahlt, die Kosten betrugen 1.405 €, die Nachzahlung beträgt 145 €. Bei 20 Prozent mehr Verbrauch (4.200 kWh) wären es 390 €.

Prüfe zuerst den Zählerstand und vergleiche den Verbrauch pro Tag mit dem Vorjahr, dann die Preise gegen die Preisänderungsmitteilung.

Bei Zweifeln legst du schriftlich Widerspruch ein; die Nachzahlung wird frühestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung fällig (§ 40c EnWG). Auch ein kalter Winter oder mehr Zeit zu Hause kann den Verbrauch heben.

Preisänderungen müssen angekündigt werden; vergleiche die Mitteilung mit den Preisen auf der Abrechnung. Fordere im Zweifel die Zählerstände und die Preisberechnung an.

Wann bekomme ich mein Stromguthaben zurück?

Ein Guthaben aus der Jahresabrechnung muss der Lieferant nach § 40c Absatz 3 EnWG vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnen oder binnen zwei Wochen auszahlen.

Ein Guthaben aus einer Abschlussrechnung nach Ende des Liefervertrags ist binnen zwei Wochen auszuzahlen.

In der Grundversorgung bestimmt § 13 StromGVV zusätzlich, dass zu hohe Abschläge unverzüglich zu erstatten oder spätestens mit der nächsten Forderung zu verrechnen sind. Im Beispiel mit 2.800 kWh Verbrauch ergibt sich ein Guthaben von 100 €.

Fordere es schriftlich an, wenn es nach zwei Wochen nicht eingegangen ist, und setze eine Frist; hilft das nicht, kannst du die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Beim Lieferantenwechsel ist die Abschlussrechnung maßgeblich.

Hebe Rechnung und Kontoauszüge auf, bis das Guthaben eingegangen ist, und nenne dem Lieferanten deine Bankverbindung. Prüfe nach zwei Wochen den Kontoauszug und setze dem Lieferanten sonst eine Frist von zwei Wochen.

Wie hoch sollte mein Stromabschlag sein?

Der Abschlag soll nach § 13 StromGVV anteilig dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum entsprechen.

Der Rechner nimmt dafür den Tagesverbrauch, rechnet ihn auf 365 Tage hoch, multipliziert mit dem aktuellen Arbeitspreis, addiert den Jahresgrundpreis und teilt durch die Zahl der Abschläge.

Im Standardfall sind das 9,59 kWh × 365 × 35 ct plus 180 € gleich 1.405 € im Jahr, bei zwölf Abschlägen 117,08 €. Bei elf Abschlägen und Abrechnung im zwölften Monat wären es 127,73 €. Lieferanten runden oft auf volle Euro.

Ein Abschlag, der deutlich über den Jahreskosten geteilt durch zwölf liegt, bindet unnötig Geld; ein zu niedriger führt zur Nachzahlung. Gutschriften wie Boni rechnest du nicht ein. Das Ziel ist ein ausgeglichenes Konto zum Abrechnungstermin.

Wer einen Abschlag etwas höher ansetzt, baut ein kleines Polster auf, das der Lieferant als Guthaben zurückgibt; ein zu hoher Abschlag bindet jedoch unnötig Geld.

Wie wird bei einer Preisänderung abgerechnet?

Ändert der Lieferant die verbrauchsabhängigen Preise im Abrechnungszeitraum, wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet (§ 12 StromGVV).

Jahreszeitliche Schwankungen sind angemessen zu berücksichtigen, der Rechner teilt rein nach Kalendertagen auf.

Im Beispiel der Familie Hoffmann gilt der alte Preis 90 Tage und der neue 275 Tage; von 3.150 kWh entfallen 777 auf die erste und 2.373 auf die zweite Periode.

Rechnest du den ganzen Zeitraum mit dem alten Preis, ergäbe sich nur eine Nachzahlung von 45,75 € statt 211,20 €. Trage im Rechner den ersten Tag mit dem neuen Preis und beide Preise ein.

Wenn du den Zählerstand am Tag der Preisänderung kennst, ist die Aufteilung genauer; fordere ihn beim Lieferanten an.

Über Preisänderungen ist ein Haushaltskunde nach § 41 Absatz 5 EnWG spätestens einen Monat vorher zu unterrichten, und es entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Prüfe die Mitteilung, bevor du die Abrechnung bezahlst.

Bis wann muss die Jahresabrechnung vorliegen?

Der Lieferant muss dir die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des abzurechnenden Zeitraums zur Verfügung stellen, bei monatlicher Abrechnung drei Wochen, bei einer Abschlussrechnung sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses (§ 40c Absatz 2 EnWG).

Endet der Abrechnungszeitraum am 31.12.2025, muss die Rechnung also bis zum 11.02.2026 da sein. Der Abrechnungszeitraum selbst darf nach § 40b EnWG ein Jahr nicht überschreiten.

Kommt die Rechnung zu spät, kannst du den Lieferanten schriftlich daran erinnern und notfalls die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Notiere Ablesedatum und Zählerstand, damit du die Abrechnung später prüfen kannst, und nutze den Rechner für eine Gegenrechnung. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag nach dem letzten Ablesen.

Wer per Fernübermittlung ausgelesen wird, bekommt monatliche Abrechnungsinformationen. Fehlt die Rechnung, hilft eine schriftliche Erinnerung mit Frist; den Zugang dokumentierst du mit dem Eingangsdatum. Bewahre die Rechnung gut auf.

Wann ist die Stromnachzahlung fällig?

Rechnungsbeträge und Abschläge werden zu dem Zeitpunkt fällig, den der Lieferant angibt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung (§ 40c Absatz 1 EnWG).

Eine Nachzahlung aus der Jahresabrechnung ist also nie schon am Rechnungstag fällig. Nutze die Frist, um die Abrechnung zu prüfen: Zählerstände, Zeitraum, Preise und Abschläge mit dem Rechner nachrechnen.

Zahlst du unter Vorbehalt, kannst du den Betrag bei einem Fehler zurückfordern. Bei einer Nachzahlung von 145 € im Standardfall lohnt der Vergleich mit dem neuen Abschlag von 117,08 €: Wer den Abschlag anhebt, vermeidet die nächste Nachzahlung.

Viele Lieferanten ziehen Abschläge per Lastschrift ein; prüfe die Beträge auf dem Kontoauszug. Widerspruch und Zahlung schließen sich nicht aus: Du kannst einen Fehler schriftlich rügen und den unstrittigen Teil bezahlen.

Dokumentiere Datum und Betrag deiner Zahlung und hebe Abrechnung und Kontoauszug auf.

Wie oft darf der Anbieter Strom abrechnen?

Nach § 40b EnWG rechnet der Lieferant den Verbrauch in Zeitabschnitten ab, die ein Jahr nicht überschreiten dürfen, und zwar ohne Entgelt.

Auf Verlangen musst du eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung erhalten, ebenfalls unentgeltlich. Eine elektronische Übermittlung ist kostenlos, einmal im Jahr auch Papier.

Bei Fernübermittlung der Daten (intelligentes Messsystem) erhältst du monatlich eine Abrechnungsinformation. Ohne Wunsch bleibt es beim Zeitraum, den der Lieferant wählt, meist zwölf Monate.

Eine kürzere Abrechnung zeigt Verbrauch und Kosten früher, was beim Strom sparen hilft. Rechne im Rechner mit dem tatsächlichen Zeitraum, zum Beispiel einem halben Jahr; Abschläge und Grundpreis passen sich tageweise an.

Eine unterjährige Abrechnung kann sich lohnen, wenn sich dein Verbrauch ändert, zum Beispiel nach der Anschaffung einer Wärmepumpe oder eines Elektroautos. Frage vorab nach den Bedingungen deines Tarifs.

Wähle im Rechner Beginn und Ende passend zum Zeitraum der Abrechnung.

Hinweise

Saldo, Verbrauch pro Tag und Fristen einordnen

Schnelle Qualitätsprüfung für dein Ergebnis.

Lies zuerst den Saldo und dann den Verbrauch pro Tag. Ein Saldo von 145 € Nachzahlung bei 1.405 € Kosten heißt: Du hast rund 10 Prozent zu wenig Abschlag gezahlt.

Der Verbrauch pro Tag von 9,59 kWh ist dein Vergleichswert für die nächste Abrechnung, die Kosten pro Tag von 3,85 € zeigen, was ein Tag kostet.

Die Tabelle zeigt, wie sensibel der Saldo auf den Verbrauch reagiert: 20 Prozent weniger Verbrauch ergeben 100 € Guthaben, 20 Prozent mehr 390 € Nachzahlung. Wer im Jahr zuvor deutlich anders verbraucht hat, sollte den Abschlag früh anpassen.

Beachte die Fristen.

Der Lieferant muss die Rechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bereitstellen, eine Nachzahlung wird frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig, ein Guthaben kommt binnen zwei Wochen zurück oder wird mit dem nächsten Abschlag verrechnet (§ 40c EnWG).

Fotografiere bei jedem Ablesen den Zählerstand. Vergleiche den neuen Abschlag mit dem Vorschlag des Lieferanten: Liegt er deutlich darüber, lohnt die Nachfrage.

Anwendung

Stromabrechnung mit Preisänderung: Beispiel Familie Hoffmann

So wird das Ergebnis in einer realen Entscheidung nutzbar.

Familie Hoffmann: Arbeitskosten 1.175,64 €, Grundpreis 175,56 €, Bonus −60,00 €, Rechnungsbetrag 1.291,20 €, Abschläge 1.080,00 €, Nachzahlung 211,20 € Ausgangslage: Familie Hoffmann liest zum Jahresende ihren Zähler ab: 21.380 kWh nach 18.230 kWh zu Jahresbeginn. Zum 01.04.2025 stieg der Arbeitspreis von 32,5 auf 38,9 ct/kWh und der Grundpreis von 13,50 auf 15 € im Monat.

Sie zahlte zwölf Abschläge zu 90 € und erhielt einen Neukundenbonus von 60 €. Eingaben: Zählerstände, Zeitraum 01.01. bis 31.12.2025, zwei Preisperioden mit Wechsel am 01.04.2025, Abschlag 90 € mal 12, Gutschrift 60 €, zwölf neue Abschläge.

Ergebnis: Der Verbrauch von 3.150 kWh verteilt sich auf 90 Tage mit 777 kWh und 275 Tage mit 2.373 kWh. Die Arbeitskosten betragen 1.175,64 €, der Grundpreis 175,56 €, abzüglich 60 € Bonus ergeben sich 1.291,20 €.

Nach 1.080 € Abschlägen bleibt eine Nachzahlung von 211,20 €; der neue Abschlag liegt bei 117,11 €. Entscheidung: Die Familie hebt den Abschlag von 90 auf 117 € an und prüft die Preisänderungsmitteilung.

Ohne den Bonus wäre die Nachzahlung 271,20 € gewesen.

Fallstricke

Typische Fehler bei der Stromabrechnung

Typische Anfängerfehler. Sicherer anwenden.

Der erste Fehler: Nettopreise werden eingetragen. Die Abrechnung nennt Bruttopreise; mit 29,4 statt 35 ct/kWh würden die Kosten um rund 200 € zu niedrig ausfallen.

Der zweite Fehler: Die Preisänderung wird vergessen. Im Beispiel der Familie Hoffmann steigt der Preis zum 01.04.2025; rechnest du den ganzen Zeitraum mit dem alten Preis, ergäbe sich nur eine Nachzahlung von 45,75 € statt 211,20 €.

Der dritte Fehler: Die Zahl der Abschläge stimmt nicht. Bei elf statt zwölf Zahlungen sinkt die Summe um einen Abschlag, bei 105 € sind das 105 € Unterschied im Saldo. Der vierte Fehler: Boni werden hochgerechnet.

Ein Neukundenbonus mindert die Rechnung einmalig; der neue Abschlag wird ohne Bonus berechnet, sonst fehlt im Folgejahr Geld. Der fünfte Fehler: Der Zählerstand wird mit Nachkommastellen oder ohne Tausender eingetragen.

Gib die ganze Zahl in kWh an, sonst stimmt die Differenz nicht. Der sechste Fehler: Ein Zeitraum über ein Jahr wird abgerechnet. Nach § 40b EnWG darf ein Abrechnungszeitraum ein Jahr nicht überschreiten.

Nächster Schritt

Stromabrechnung prüfen: Fazit und nächste Schritte

Die Kernaussage für die direkte Weiterentscheidung.

Die Jahresabrechnung ergibt sich aus Verbrauch, Arbeitspreis, Grundpreis und gezahlten Abschlägen; der Saldo zeigt Nachzahlung oder Guthaben.

Eine Preisänderung im Zeitraum teilt der Rechner zeitanteilig auf, der neue Abschlag folgt dem aktuellen Preis und dem bisherigen Verbrauch.

Dein nächster Schritt: Zählerstände und Preise eintragen, den Saldo mit der Abrechnung vergleichen und den neuen Abschlag mit dem Vorschlag des Lieferanten abgleichen.

Mit dem Abschlag-Rechner planst du vorausschauend, mit dem Strom-Rechner einzelne Geräte. Der Rechner prüft eine Abrechnung; verbindlich ist die Rechnung deines Lieferanten.

Die Tabelle im Ergebnis zeigt zusätzlich, wie sich Verbrauchsänderungen von minus 40 bis plus 40 Prozent auf Kosten und Saldo auswirken.

Vertiefung

Beispielrechnungen: Nachzahlung, Guthaben und Preisänderung

Step-by-Step Walkthroughs. Realistische Szenarien.

Beispiel 1 · Einfach · Rechnungsbetrag 1.160,00 € | Guthaben 100,00 € | neuer Abschlag 96,67 €

Weniger Verbrauch, Guthaben

Wie ermittelst du den Verbrauch?
Verbrauch in kWh direkt eintragen
Zählerstand zu Beginn
12.345 kWh
Zählerstand am Ende
15.845 kWh
Beginn des Abrechnungszeitraums
01.01.2025

Weitere 9 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 2 · Mittel · Rechnungsbetrag 1.463,98 € | Nachzahlung 203,98 € | neuer Abschlag 126,83 €

Preiserhöhung zum 01.07.

Wie ermittelst du den Verbrauch?
Aus altem und neuem Zählerstand
Zählerstand zu Beginn
12.345 kWh
Zählerstand am Ende
15.845 kWh
Beginn des Abrechnungszeitraums
01.01.2025

Weitere 11 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 3 · Komplex · Rechnungsbetrag 1.291,20 € | Nachzahlung 211,20 € | neuer Abschlag 117,11 €

Familie Hoffmann mit Preisänderung und Bonus

Wie ermittelst du den Verbrauch?
Aus altem und neuem Zählerstand
Zählerstand zu Beginn
18.230 kWh
Zählerstand am Ende
21.380 kWh
Beginn des Abrechnungszeitraums
01.01.2025

Weitere 11 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 4 · Komplex · Rechnungsbetrag 615,74 € | Guthaben 14,26 € | 8,15 kWh pro Tag

Halbjahresabrechnung

Wie ermittelst du den Verbrauch?
Aus altem und neuem Zählerstand
Zählerstand zu Beginn
12.345 kWh
Zählerstand am Ende
13.845 kWh
Beginn des Abrechnungszeitraums
01.07.2025

Weitere 8 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

Beispiel 5 · Komplex · Rechnungsbetrag 1.405,00 € | Nachzahlung 145,00 € | neuer Abschlag 127,73 €

11 Abschläge pro Jahr

Wie ermittelst du den Verbrauch?
Aus altem und neuem Zählerstand
Zählerstand zu Beginn
12.345 kWh
Zählerstand am Ende
15.845 kWh
Beginn des Abrechnungszeitraums
01.01.2025

Weitere 8 Eingabewerte sind in dieser Beispielrechnung enthalten.

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Weiternutzung

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  • Saldo der Stromabrechnung bei 3.500 kWh Verbrauch: bei 20 Prozent weniger Verbrauch 100 € Guthaben, bei Verbrauch wie im Standardfall 145 € Nachzahlung, bei 20 Prozent mehr 390 € Nachzahlung.

    Stromabrechnung prüfen: Nachzahlung oder Guthaben bei sieben Verbrauchsstufen

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    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/energie/strom/strom-jahresabrechnung-rechner">Stromabrechnung prüfen: Nachzahlung oder Guthaben bei sieben Verbrauchsstufen auf Rechner-Portal</a></p>

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    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/energie/strom/strom-jahresabrechnung-rechner
  • Familie Hoffmann: Arbeitskosten 1.175,64 €, Grundpreis 175,56 €, Bonus −60,00 €, Rechnungsbetrag 1.291,20 €, Abschläge 1.080,00 €, Nachzahlung 211,20 €.

    Stromabrechnung prüfen: Rechnungsbetrag und Nachzahlung der Familie Hoffmann mit Preisänderung

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      <img src="https://rechner-portal.de/images/energie/strom-jahresabrechnung-rechner-praxis-preisaenderung.svg"
           alt="Familie Hoffmann: Arbeitskosten 1.175,64 €, Grundpreis 175,56 €, Bonus −60,00 €, Rechnungsbetrag 1.291,20 €, Abschläge 1.080,00 €, Nachzahlung 211,20 €."
           width="760" height="340">
    </a>
    <p>Quelle: <a href="https://rechner-portal.de/energie/strom/strom-jahresabrechnung-rechner">Stromabrechnung prüfen: Rechnungsbetrag und Nachzahlung der Familie Hoffmann mit Preisänderung auf Rechner-Portal</a></p>

    Textbaustein für die Bildunterschrift

    Quelle: Rechner-Portal (rechner-portal.de) — https://rechner-portal.de/energie/strom/strom-jahresabrechnung-rechner

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Haftungsausschluss

Die Ergebnisse dieses Rechners sind Orientierungswerte und ersetzen keine professionelle Beratung. Für verbindliche Entscheidungen – insbesondere in finanziellen, gesundheitlichen oder rechtlichen Angelegenheiten – empfehlen wir die Einholung fachkundiger Beratung. Aktuelle Vertrags-, Produkt- und Regulierungsdaten können von den Rechenwerten abweichen.

Rechnerspezifische Grenzen: Der Rechner prüft eine Stromabrechnung nach den Angaben, die du eingibst. Er ersetzt weder die Abrechnung des Lieferanten noch eine Rechtsberatung. Bei Abweichungen wende dich an den Lieferanten oder die Schlichtungsstelle Energie.

Quelle: EnWG §§ 40b und 40c und StromGVV §§ 12 und 13, gesetze-im-internet.de; abgerufen am 10.10.2026.

Stand: 2026-10-10

Externe Fachquellen
Qualitätsnachweise
Verantwortlich
Kilian Achatz
Herausgeber
Rechner-Portal
Letzte fachliche Prüfung
10. Oktober 2026
Fachbereich
Energie / Strom
Formeln basieren auf
EnWG §§ 40b, 40c und 41 und StromGVV §§ 12 und 13, Stand 10.10.2026.
Zitation & Richtlinien

APA-Format

Rechner-Portal (2026). Stromabrechnung prüfen. Abgerufen von https://rechner-portal.de/energie/strom/strom-jahresabrechnung-rechner

Harvard-Format

Rechner-Portal, 2026. Stromabrechnung prüfen. Available at: https://rechner-portal.de/energie/strom/strom-jahresabrechnung-rechner

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